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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheitswesens - DE-Berlin
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 341495-2022 (ID: 2022062409310994212)
Veröffentlicht: 24.06.2022
*
  DE-Berlin: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
   2022/S 120/2022 341495
   Wettbewerbsbekanntmachung
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG
   direkt gesund
   Postanschrift: Charlotten-Carree Markgrafenstraße 62
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10969
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
   Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
   nach § 94 Abs. 1 a SGB X
   E-Mail: [5]info@healthy-hub.de
   Telefon: +49 231-5557-1005
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]http://healthy-hub.de
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse der BundesInnungskrankenkasse
   Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
   Postanschrift: Charlotten-Carree Markgrafenstraße 62
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10969
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
   Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
   nach § 94 Abs. 1 a SGB X
   E-Mail: [7]info@healthy-hub.de
   Telefon: +49 231-5557-1005
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://healthy-hub.de
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: mhplus Betriebskrankenkasse
   Postanschrift: Franckstr. 8
   Ort: Ludwigsburg
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 71636
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
   Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
   nach § 94 Abs. 1 a SGB X
   E-Mail: [9]info@healthy-hub.de
   Telefon: +49 231-5557-1005
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]http://healthy-hub.de
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse der mhplus Betriebskrankenkasse
   Postanschrift: Franckstr. 8
   Ort: Ludwigsburg
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 71636
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
   Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
   nach § 94 Abs. 1 a SGB X
   E-Mail: [11]info@healthy-hub.de
   Telefon: +49 231-5557-1005
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [12]http://healthy-hub.de
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: SBK Siemens Betriebskrankenkasse
   Postanschrift: Heimeranstr. 31
   Ort: München
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 80339
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
   Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
   nach § 94 Abs. 1 a SGB X
   E-Mail: [13]info@healthy-hub.de
   Telefon: +49 231-5557-1005
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [14]http://healthy-hub.de
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse der SBK Siemens
   Betriebskrankenkasse
   Postanschrift: Heimeranstr. 31
   Ort: München
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 80339
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
   Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
   nach § 94 Abs. 1 a SGB X
   E-Mail: [15]info@healthy-hub.de
   Telefon: +49 231-5557-1005
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [16]http://healthy-hub.de
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: IKK Südwest
   Postanschrift: Europaallee 3  4
   Ort: Saarbrücken
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 66113
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
   Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
   nach § 94 Abs. 1 a SGB X
   E-Mail: [17]info@healthy-hub.de
   Telefon: +49 231-5557-1005
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [18]http://healthy-hub.de
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Pflegekasse der IKK Südwest
   Postanschrift: Europaallee 3  4
   Ort: Saarbrücken
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 66113
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Arbeitsgemeinschaft Digitale Innovationen für die
   Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (ARGE Digitale Innovation)
   nach § 94 Abs. 1 a SGB X
   E-Mail: [19]info@healthy-hub.de
   Telefon: +49 231-5557-1005
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [20]http://healthy-hub.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Wettbewerb betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [21]http://healthy-hub.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [22]http://www.healthy-hub.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen Körperschaft des
   öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Im 4. Healthy Hub Wettbewerb werden Lösungen, die klassische und
   digitale Versorgung miteinander verbinden  sogenannte hybride
   Versorgungslösungen oder auch Blended Care genannt, gesucht.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die ARGE Digitale Innovation (ARGE) ist eine Arbeitsgemeinschaft der
   unter Ziff. I.1 genannten gesetzlichen
   Kranken- und Pflegekassen nach § 94 Abs. 1 a SGB X. Ziel der Kassen ist
   es, Innovationen für die Kranken- und Pflegeversicherung zu
   erschließen,
   um Kranken- oder Pflegeleistungen im Interesse der Versicherten
   wirtschaftlicher und effektiver zu machen.
   Dabei sollen insbesondere die Chancen der Digitalisierung aktiv genutzt
   werden.
   Zu diesem Zweck sollen innovative Anbieter als geeignete
   Kooperationspartner der ARGE-Mitglieder identifiziert
   und ausgewählt werden. Die ausgewählten Bewerber können im weiteren
   Verlauf des Verfahrens Vertragspartner einzelner oder mehrerer der
   unter Ziff. I.1
   genannten Kranken- und Pflegekassen werden.
   Gesucht werden in diesem vierten Wettbewerb der Auftraggeberinnen
   Lösungen, die klassische und digitale Versorgung miteinander verbinden
    sogenannte
   hybride Versorgungslösungen oder auch Blended Care genannt.
   Gesucht werden ausschließlich Lösungen, die bereits so weit entwickelt
   sind, dass sie zum Ende
   Bewerbungsfrist reif für ein Pilotprojekt unter Echtbedingungen, d. h.
   im Versicherteneinsatz, erscheinen. Gerne darf die Lösung auch schon
   Umsätze im ersten Gesundheitsmarkt machen.
   Gesucht werden ausschließlich Lösungen, die geeignet sind für Einsatz
   und Erstattung durch die gesetzliche
   Kranken- bzw. Pflegeversicherung i. R. d. Sozialgesetzbücher V und XI.
   Nicht gesucht werden digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) der
   Regelversorgung nach § 33a SGB V.
   Wenn dagegen eine DiGA im Rahmen einer besonderen Versorgung i. S. d. §
   140a SGB V eingesetzt werden
   soll, so wäre dies ein zulässiger Wettbewerbsbeitrag und - ebenfalls
   nicht gesucht werden Onlinekurse der Primärprävention.
   Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt in aufeinander folgenden Phasen
   zwecks schrittweiser Verringerung
   der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. später zu verhandelnder
   Angebote: Auf der Grundlage der im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.-S)
   veröffentlichten Wettbewerbsbekanntmachung, sollen aus den
   eingegangenen Bewerbungen anhand der unter Ziff. 16 der
   Bewerbungsbedingungen genannten
   Auswahlkriterien zunächst (maximal) 15 Bewerber ausgewählt werden.
   Für die Bewerbung ist das auf der Website:
   [23]http://www.healthy-hub.de unter dem Tab / der Rubrik "Jetzt
   bewerben" zur Verfügung gestellte online-Formular zu verwenden.
   Innerhalb des Onlineformulars handelt es sich bei allen mit "*"
   gekennzeichneten Feldern um Pflichtfelder, d.h.
   hier muss eine Angabe erfolgen bzw. (wenn vorgesehen) ein Dokument
   hochgeladen werden. Andernfalls ist
   die Bewerbung unvollständig und kann möglicherweise nicht
   berücksichtigt werden.
   Die Bewerbung muss bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist am
   22.08.2022 um 10.00 Uhr übermittelt, d.
   h. auf dem vorgesehenen elektronischen Wege eingegangen sein.
   Die (maximal) 15 ausgewählten Bewerber werden dann von der ARGE zum
   sog. Pitch eingeladen. Die
   Einladung zum Pitch soll voraussichtlich am 30.09.2022 per E-Mail
   versandt werden. Vor dem Pitch sind noch weitere
   Unterlagen von den eingeladenen Bewerbern einzureichen. Die
   Anforderungen an die vor dem Pitch
   einzureichenden Unterlagen werden mit der Einladung zum Pitch
   mitgeteilt. Die Frist zur Einreichung wird
   ca. vier Wochen ab Versendung der Einladungs-E-Mail betragen. Diese
   Unterlagen werden dem Preisgericht
   (Jury) nach Ablauf der Frist für den Pitch in nicht-anonymisierter Form
   zur Verfügung gestellt. Der Pitch erfolgt
   im Rahmen eines persönlichen bzw. Online-Präsentationstermins vor der
   Jury und wird bei Einhaltung der
   zuvor genannten Termine in der Zeit vom 02. - 04.11.2022 stattfinden
   oder sich entsprechend nach hinten
   verschieben.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Offen
   IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   I. Muss-Kriterien
   Die Erfüllung der folgenden Kriterien muss aus der Bewerbung
   hervorgehen und nach Prüfung durch die ARGE
   mit "ja" beantwortet werden; andernfalls kann die Bewerbung keine
   Berücksichtigung finden:
   - ist Gegenstand der Bewerbung eine hybride Versorgungslösung, dann
   müssen in ihr die klassische und die
   digitale Versorgung miteinander i. S. d. Vergabeunterlagen verbunden
   sein,
   - die Lösung muss bereits so weit entwickelt sein, dass es zum Ende der
   Bewerbungsfrist reif für ein
   Pilotprojekt unter Echtbedingungen ist;
   - die Lösung darf nicht ausschließlich der Verbesserung der
   Verwaltungsabläufe dienen;
   - ausgeschlossen werden müssen Lösungen, über deren Eignung als
   Leistung der Krankenversicherung der
   Gemeinsame Bundesausschuss nach § 91 SGB V im Rahmen der Beschlüsse
   nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5
   SGB V oder im Rahmen der Beschlüsse nach § 137c Abs. 1 eine ablehnende
   Entscheidung getroffen hat.
   - es müssen nachvollziehbare Angaben zu datenschutzrelevanten
   Schnittstellen des Produktes / der Lösung
   gemacht werden;
   - das Produkt / die Lösung darf nicht darauf basieren, Daten zu sammeln
   und /oder diese zu veräußern.
   II. Bewertungskriterien
   Die eingereichten Bewerbungen werden anhand folgender Kriterien mittels
   Bepunktung bewertet:
    Innovationsgrad (30 %)
    Potential zur Verbesserung der Versorgung (Wirksamkeit), (30 %),
    Potential zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung (20
   %) und
    Potential zur Verbesserung des Kundennutzens (20 %)
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/08/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
   ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
   Teilnahmeanträge verfasst werden können:
   Deutsch
   IV.3)Preise und Preisgericht
   IV.3.1)Angaben zu Preisen
   Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein
   IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
   IV.3.3)Folgeaufträge
   Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
   Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
   IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
   Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
   Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
   IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Ergänzende Hinweise zur Kommunikation: Bewerber können Fragen
   ausschließlich über die unter Ziff. I.3.
   Genannte Web-Plattform, dort die Nachrichtenfunktion unter Kontakt
   stellen. Die Auftraggeberinnen werden
   die Fragen über die unter Ziff. I.3. genannte Web-Plattform beantworten
   (siehe dort die Rubrik Fragen/
   Antworten). Antworten, die auch für andere Bewerber bei der Erstellung
   des Teilnahmeantrags relevant
   sein können, werden sämtlichen Bewerbern mitgeteilt. Solche
   Informationen werden Bestandteil dieser Bewerbungsbedingungen.
   Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden bis spätestens 6
   Kalendertage vor Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist
   erteilt.
   Zum weiteren Verfahren: Vor dem Pitch sind noch weitere Unterlagen von
   den eingeladenen Bewerbern bei der
   ARGE Digitale Innovation per E-Mail einzureichen. Die Anforderungen an
   die vor dem Pitch einzureichenden
   Unterlagen werden mit der Einladung zum Pitch mitgeteilt, die Frist zur
   Einreichung wird ca. vier Wochen ab
   Versendung der Einladungs-E Mail betragen. Zu diesen Unterlagen werden
   auf jeden Fall gehören:
   - die Lebensläufe der Gründer sowie
   - die Nachweise über eine hinreichende Kapitalausstattung gem. Ziffer
   12.II.
   Der Pitch erfolgt im Rahmen eines persönlichen bzw.
   Online-Präsentationstermins vor der Jury. Die Jury kann
   während des Pitches Fragen an die Bewerber stellen auf der Grundlage
   der Pitches erfolgt eine Bewertung
   anhand der Kriterien (Bewertungskriterien):
    Innovationsgrad,
    Potential zur Verbesserung der Versorgung (Wirksamkeit),
    Potential zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung und
    Potential zur Verbesserung des Kundennutzens.
   durch die Jury. Am Ende stellt die Jury aufgrund der erreichten
   Punktzahlen fest, welches die maximal 5
   Gewinner sind. Im Anschluss an das Juryergebnis erhalten alle
   Teilnehmer eine Mitteilung über das Ergebnis
   des Wettbewerbs. Hiermit ist der Wettbewerb zunächst abgeschlossen.
   Halten die maximal fünf Gewinner des Wettbewerbs Ihre
   Zuschlagsmitteilungen in ihren Händen, geht es auch
   schon bald mit dem sogenannten Verhandlungsverfahren ohne
   Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5
   GWB i. V. m. § 14 Abs. 4 VgV weiter.
   Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, mit einer oder mehreren
   Krankenkassen einen konkreten Vertrag mit
   konkreten Preisen über die Umsetzung des Wettbewerbsbeitrag
   abzuschließen.
   Das Verhandlungsverfahren soll dabei längstens 6 Monate dauern und wird
   in Verantwortung / unter enger
   Begleitung einer oder mehrerer der unter Ziff. I.1 genannten Kranken-
   und/oder Pflegekassen erfolgen
   (federführende Kranken-/Pflegekasse(n)). Bewertungskriterium wird über
   die vorgenannten Kriterien hinaus
   auch die Wirtschaftlichkeit sein.
   Der zu verhandelnde Vertrag wird sich dabei zusammensetzen aus einer
   zunächst einjährigen Pilotphase und
   einer sich daran anschließenden optionalen Vertragslaufzeit von maximal
   vier Jahren. Ziel der einjährigen
   Phase ist die Weiterentwicklung der Marktreife und die Ermittlung der
   Wirksamkeit und Praxistauglichkeit
   des Produktes/der Lösung im System der gesetzlichen Kranken- oder
   Pflegeversicherung. Von Seiten
   der federführenden Kranken- oder Pflegekasse(n) erhält der Bieter in
   dieser einjährigen Phase eine enge
   Begleitung und eine fachliche Unterstützung insbesondere im Hinblick
   auf die Einsatzfähigkeit in der
   gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die Einzelheiten dieses
   Verhandlungsverfahrens und den
   detaillierten Ablauf erhalten die Gewinner dann vom Federführer.
   Während des Verhandlungsverfahrens wird die Lösung laufend auf ihre
   Machbarkeit und das Vorliegen der
   Voraussetzungen für den Einsatz der angebotenen Leistung in der/den
   jeweiligen Kranken- oder Pflegekassen
   überprüft.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2289499163
   Internet-Adresse:
   [24]http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.ht
   ml
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134
   Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die
   Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
   Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
   Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über
   den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
   zu informieren. [...] (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach
   Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
   Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt
   sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
   Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
   Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...) §
   135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an
   unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen
   hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit
   nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die
   Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der
   öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die
   Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
   geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: s.o. Ziff. VI.4.1)
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/06/2022
References
   5. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
   6. http://healthy-hub.de/
   7. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
   8. http://healthy-hub.de/
   9. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
  10. http://healthy-hub.de/
  11. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
  12. http://healthy-hub.de/
  13. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
  14. http://healthy-hub.de/
  15. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
  16. http://healthy-hub.de/
  17. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
  18. http://healthy-hub.de/
  19. mailto:info@healthy-hub.de?subject=TED
  20. http://healthy-hub.de/
  21. http://healthy-hub.de/
  22. http://www.healthy-hub.de/
  23. http://www.healthy-hub.de/
  24. http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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