Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2022062409254293173" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Speyer
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 340562-2022 (ID: 2022062409254293173)
Veröffentlicht: 24.06.2022
*
  DE-Speyer: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2022/S 120/2022 340562
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Speyer Körperschaft des öffentlichen
   Rechts
   Postanschrift: Maximilianstraße 100
   Ort: Speyer
   NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 67346
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Technisches Gebäudemanagement
   E-Mail: [6]gebaeudewirtschaft@stadt-speyer.de
   Telefon: +49 6232142-423
   Fax: +49 6232124-788
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.stadt-speyer.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AR3F5/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AR3F5
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind
   Generalplanerleistungen für den Neubau einer Hauptfeuerwache
   Referenznummer der Bekanntmachung: Speyer_Generalplanerleistungen_12600
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind
   Generalplanerleistungen für den Neubau einer Hauptfeuerwache.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Speyer Maximilianstraße 100 67346 Speyer
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind
   Generalplanerleistungen für den Neubau einer Hauptfeuerwache nach den
   Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 (bzw. bis LPH 6 bei der
   Tragwerksplanung).
   Die Generalplanungsleistungen umfassen die folgenden Leistungsbilder:
   - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI);
   - Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 8 (§ 55 HOAI).
   - Tragwerksplanung (§ 51 HOAI);
   - Brandschutz (AHO 17);
   - Wärmeschutz (Bauphysik, Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI);
   - Verkehrsanlagen inkl. Verkehrsflächen (§ 47 HOAI);
   Die konkreten Leistungen, die beim Generalplaner beauftragt werden
   sollen, sind im Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801]
   zusammengefasst.
   Vom Auftragnehmer nicht zu erbringen sind insbesondere folgende
   Leistungen:
   - Bau- und Raumakustik;
   - Schadstoffbegutachtung;
   - Bodengutachten;
   - Geotechnik;
   - Vermessungstechnik;
   - Energieplanung inkl. Erstellung Energieausweis;
   - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo - AHO 15).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 02/11/2022
   Ende: 31/03/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar
   entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen
   (LPH) einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung).
   Es sind folgende Stufen vorgesehen:
   Stufe A: Grundlagenermittlung (LPH 1), Vorentwurfsplanung (LPH 2) und
   Entwurfsplanung (LPH 3)
   Stufe B: Genehmigungsplanung (LPH 4),
   Stufe C: Ausführungsplanung (LPH 5), Vorbereitung (LPH 6), Mitwirkung
   bei der Vergabe (LPH 7), Objektüberwachung (LPH 8) und Objektbetreuung
   (LPH 9)
   Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung
   einzelner oder gar aller Stufen.
   Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere
   soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden,
   soweit die Finanzie-rung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden
   Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich
   um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den
   Auftraggeber zu einer auß
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Bewerber hat für drei (3) nachfolgend aufgeschlüsselten
   "Leistungsbilder" mindestens ein (1) Referenzprojekt und maximal zwei
   (2) Referenzprojekte anzugeben.
   Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur
   dann geeignet, wenn mit ihnen nicht vor dem 01.01.2015 begonnen worden
   ist und die LPH 8 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier
   gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
   Kann ein Bewerber nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt pro
   Leistungsbild angeben, mit dem er jeweils mindestens einen (1) Punkt
   pro Leistungsbild erreicht, führt dies zum Ausschluss des
   Teilnahmeantrags.
   Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des Auftragswerts
   (vereinnahmtes Honorar, netto) des Referenzprojekts für folgende drei
   (3) "Leistungsbilder" (a. bis c.):
   a. Objektplanung Gebäude und Innenräume
   Auftragswert (netto)
   (Vereinnahmtes Honorar für Objektplanung Gebäude und Innenräume) Punkte
   >= 1.200.000 EUR 5 Punkte
   >= 950.000 EUR < 1.200.000 EUR 4 Punkte
   >= 720.000 EUR < 950.000 EUR 3 Punkte
   >= 500.000 EUR < 720.000 EUR 2 Punkte
   >= 250.000 EUR < 500.000 EUR 1 Punkt
   < 250.000 EUR 0 Punkte
   b. Planung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA)
   Auftragswert (netto)
   (Vereinnahmtes Honorar für Planung Technische Ausrüstung Punkte
   >= 1.000.000 EUR 5 Punkte
   >= 750.000 EUR < 1.000.000 EUR 4 Punkte
   >= 600.000 EUR < 750.000 EUR 3 Punkte
   >= 450.000 EUR < 600.000 EUR 2 Punkte
   >= 250.000 EUR < 450.000 EUR 1 Punkt
   < 250.000 EUR 0 Punkte
   c. Sondertechnik der Feuerwehrtechnik (Nutzungsspezifische Anlagen)
   Auftragswert (netto)
   (Vereinnahmtes Honorar für Planung Technische Ausrüstung -
   Feuerwehrtechnik Punkte
   >= 200.000 EUR 5 Punkte
   >= 180.000 EUR < 200.000 EUR 4 Punkte
   >= 150.000 EUR < 180.000 EUR 3 Punkte
   >= 120.000 EUR < 150.000 EUR 2 Punkte
   >= 100.000 EUR < 120.000 EUR 1 Punkt
   < 100.000 EUR 0 Punkte
   Das heißt pro Leistungsbild (a. bis c.) kann der Bewerber maximal zwei
   (2) Referenzprojekte einreichen, mithin insgesamt sechs (6)
   Referenzprojekte maximal. Dabei darf der Bewerber auch ein und dasselbe
   Referenzprojekt verwenden für mehrere Leistungsbilder.
   Im Ergebnis können für die maximal sechs (6) eingereichten
   Referenzprojekte maximal 30 Punkte (6 x 5 ) erzielt werden.
   Der Bewerber (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden
   Unterauftragnehmer) hat die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die
   mindestens drei (3) (mit dem er jeweils mindestens einen (1) Punkt pro
   Referenzprojekt je Leistungsbild erreicht) bis maximal sechs (6)
   Referenzprojekte (das sind maximal zwei (2) Referenzprojekte pro
   Leistungsbild) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags
   einzureichen.
   Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,
   wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen
   berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. §
   46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV).
   Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
   Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen
   ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die
   Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft
   zugerechnet.
   Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender
   Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit.
   c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
   von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
   Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der
   vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften
   mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der
   Auftraggeber die maximale Anzahl von fünf (5) Bewerbern zur
   Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter
   notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser
   Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird,
   damit die Höchstzahl von fünf (5) Bietern nicht überschritten wird.
   Je Referenzprojekt sind zusätzliche Projektdatenblätter - maximal zwei
   (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten - mit Darstellung des
   Referenzprojektes gestattet.
   Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Angaben zu
   Referenzprojekten benannt werden (z. B. auch in allgemeinen
   Bürobroschüren oder Referenzlisten), werden die darin enthaltenen
   Angaben nicht berücksichtigt.
   Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3)
   liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren
   fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte
   Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§
   51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die oben enthaltenen Angaben zur Verlängerungsoption gelten
   entsprechend für die gegenständlichen "Angaben zu Optionen".
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Generalplaners sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
   oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten
   anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und
   Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaft) in Anspruch zu nehmen,
   muss der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft in seinem
   Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese
   anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und
   Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaft) benennen und nachweisen,
   dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen ( eignungsverleihender Unterauftragnehmer
   und Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaft) im Sinne des § 47 VgV
   vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die
   Bewerber-/Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen
   geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und
   sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden
   Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der
   Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender
   Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaft)
   erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
   Ein Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf
   Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie
   Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder
   die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer
   Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der
   Bewerber/-Bietergemeinschaft) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
   die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft die Kapazitäten
   eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und
   Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die
   erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in
   Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine
   gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerber-/Bietergemeinschaft und
   des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem
   Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bewerber / die
   Bewerber-/Bietergemeinschaft, die sich die Eignung leihen, haben die
   Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des
   Teilnahmeantrags einzureichen.
   3. Keine Abweichung von der VOB/B
   Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im
   Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das
   Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen
   Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin
   privilegiert.
   Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn
   einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB
   erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann,
   wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen
   wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche
   Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht
   - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht
   mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit
   einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
   Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist
   deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die
   VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem
   ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie
   bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von
   Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine
   VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln
   aufgenommen werden.
   Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:
   - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen
   - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind,
   es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich
   vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen
   VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet,
   VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu
   erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die
   anderen Planer (Architekten/Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um
   die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer
   die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung
   der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der
   Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
   4. Stoffpreisgleitklausel
   Die Vorgaben der Stoffpreisgleitklausel sind zu beachten.
   5. Keine Abweichung von der Fördermittelrichtlinie Rheinland Pfalz
   Der Auftragnehmer hat bei der Beschaffung von Bauleistungen die
   Regelungen der Fördermittelrichtlinie Rheinland-Pfalz [Anlage 244] - in
   der jeweils aktuellen Fassung - zu beachten.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bewerber haben folgende Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag
   abzugeben:
   1. Bewerber-/Bietergemeinschaften
   Im Falle der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, hat diese mit
   dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben,
   - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
   Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter bezeichnet ist,
   - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
   - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
   Auftragsfall erklärt ist, und
   - dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im
   Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
   Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
   Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die
   Bewerber-/Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die
   Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
   Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202
   "Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil
   ihres Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
   2. Ausschlussgründe
   2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
   Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig
   verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
   ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
   - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
   - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
   - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
   - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
   - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
   - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
   - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
   - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
   - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
   des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
   2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
   Sozialversicherung
   Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
   ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
   2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
   Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
   - weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
   Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat,
   - das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über
   das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
   ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
   - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird,
   - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
   getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
   - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
   eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat.
   Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
   grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
   Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
   (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
   Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
   einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
   Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
   geeignet anzusehen ist.
   Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder
   eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber hat diese
   ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags
   einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung
   Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
   Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
   a. mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens
   - 5.000.000,00 EUR für Personenschäden;
   - 5.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
   b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
   bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
   Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassenen Versicherungsunternehmens.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren
   Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der
   Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung
   oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des
   Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
   Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst
   wird / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
   Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
   gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
   Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder
   eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
   Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der
   Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen.
   Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender
   Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
   Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden
   Unterauftragnehmer einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung.
   Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder
   eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden.
   Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines
   Teilnahmeantrags einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Unternehmensbezogene Referenzen
   Der Bewerber hat für drei (3) - unter Ziffer II.2.9) der
   EU-Auftragsbekanntmachung und Kapitel 5.7 der Verfahrensbeschreibung -
   aufgeschlüsselte "Leistungsbilder" mindestens ein (1) Referenzprojekt
   und maximal zwei (2) Referenzprojekte anzugeben in Form einer Liste
   über die erbrachten wesentlichen Dienstleistungen jeweils mit Angabe
   - des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den
   Referenzauftrag ausgeführt hat);
   - der Projektbezeichnung über früher ausgeführte Dienstleistungen
   (Objektplanung Gebäude und Innenräume; Planung der technischen
   Gebäudeausrüstung (TGA); Sondertechnik der Feuerwehrtechnik);
   - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender
   Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer? ausführendes Mitglied
   der Arbeitsgemeinschaft);
   - des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar je Leistungsbild - EUR
   (netto));
   - des Erbringungszeitraums (Beginn und Ende des Projekts jeweils unter
   Angabe eines Datums (TT.MM.JJ));
   - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Auftraggebers).
   Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit ihnen
   nicht vor dem 01.01.2015 begonnen worden ist und die LPH 8 (bzw. die
   LPH 6 bei der Tragwerksplanung) spätestens zum Ablauf der
   Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren
   abgeschlossen worden ist.
   Dabei darf der Bewerber auch ein und dasselbe Referenzprojekt verwenden
   für mehrere Leistungsbilder.
   Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
   hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
   werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1
   Hs.2 VgV).
   Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit ihnen
   nicht vor dem 01.01.2015 begonnen worden ist und die LPH 8 (bzw. die
   LPH 6 bei der Tragwerksplanung) spätestens zum Ablauf der
   Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren
   abgeschlossen worden ist.
   Kann ein Bewerber nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt je
   Leistungsbild angeben, mit dem er jeweils mindestens einen (1) Punkt je
   Leistungsbild erreicht, das diesen Referenzzeitraum abdeckt, führt das
   zum Ausschluss des Angebots.
   Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1)
   Referenzprojekt je Leistungsbild (mit denen jeweils mindestens ein (1)
   Punkt pro Leistungsbild erreicht wird) und maximal zwei (2)
   Referenzprojekte je Leistungsbild anzugeben; außerdem muss klar
   erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches
   Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich
   diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der
   Bewerber-/Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen,
   werden der Bewerber-/Bietergemeinschaften zugerechnet.
   2. Hinweis
   Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender
   Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit.
   c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
   von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Unternehmensbezogene Referenzen
   Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Referenzprojekte.
   Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und
   soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
   diese Erklärung die Anlage 206 "Referenzprojekte" zu verwenden und
   ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Vertrag
   Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein
   Generalplanervertrag [Anlage 904] geschlossen.
   2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
   Als Mindestanforderung an die Leistungserbringung, welche als einzige
   nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des
   Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
   3. Erklärung Bezug Russland
   Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge
   und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder
   Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
   Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber,
   Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als
   auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
   beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
   Der Bewerber und jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft hat
   für diese Eigenerklärung die Anlage 127 "Erklärung_Bezug_Russland" zu
   verwenden.
   Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines
   Teilnahmeantrags einzureichen.
   4. Tariftreueerklärung und / oder Mindestentgelterklärung nach dem
   Landestariftreuegesetz (LTTG)
   Eigenerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes
   zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
   Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), dass sich der Bieter
   / die Bietergemeinschaft mit der Einreichung ihres Angebots
   verpflichten, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht
   vorliegen.
   Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese
   Eigenerklärung die Anlage 243 "Eigenerklärung_Mindestentgelt" zu
   verwenden. Der Bieter hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil
   seines Angebots einzureichen.
   5. Datenschutz
   5.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
   Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von
   Vergabeverfahren, insbesondere
   - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
   - zur Beantwortung von Bieterfragen;
   - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
   - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und
   Leistungsfähigkeit;
   - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
   - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
   - zu Dokumentationszwecken;
   - zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
   - zu Kommunikationszwecken.
   Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens
   sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden
   auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
   5.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen
   Daten
   Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist -
   weitergegeben an
   - das Bundesamt für Justiz zur Einholung von
   Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung
   - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
   - beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs-
   bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.)
   - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die
   Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
   - die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und
   Erteilung des Zuschlags
   - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw.
   Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
   Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein
   Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
   6. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
   Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile
   des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
   zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die
   Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203
   "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des
   Angebots einzureichen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/07/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/12/2022
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AR3F5
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für
   Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131162-234
   Fax: +49 6131162-113
   Internet-Adresse:
   [11]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
   bekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
   1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
   nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
   Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/06/2022
References
   6. mailto:gebaeudewirtschaft@stadt-speyer.de?subject=TED
   7. http://www.stadt-speyer.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AR3F5/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AR3F5
  10. mailto:Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
  11. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau