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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Speyer
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 340562-2022 (ID: 2022062409254293173)
Veröffentlicht: 24.06.2022
*
DE-Speyer: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2022/S 120/2022 340562
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Speyer Körperschaft des öffentlichen
Rechts
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Technisches Gebäudemanagement
E-Mail: [6]gebaeudewirtschaft@stadt-speyer.de
Telefon: +49 6232142-423
Fax: +49 6232124-788
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.stadt-speyer.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AR3F5/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AR3F5
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind
Generalplanerleistungen für den Neubau einer Hauptfeuerwache
Referenznummer der Bekanntmachung: Speyer_Generalplanerleistungen_12600
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind
Generalplanerleistungen für den Neubau einer Hauptfeuerwache.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stadt Speyer Maximilianstraße 100 67346 Speyer
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind
Generalplanerleistungen für den Neubau einer Hauptfeuerwache nach den
Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 (bzw. bis LPH 6 bei der
Tragwerksplanung).
Die Generalplanungsleistungen umfassen die folgenden Leistungsbilder:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI);
- Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 bis 8 (§ 55 HOAI).
- Tragwerksplanung (§ 51 HOAI);
- Brandschutz (AHO 17);
- Wärmeschutz (Bauphysik, Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI);
- Verkehrsanlagen inkl. Verkehrsflächen (§ 47 HOAI);
Die konkreten Leistungen, die beim Generalplaner beauftragt werden
sollen, sind im Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801]
zusammengefasst.
Vom Auftragnehmer nicht zu erbringen sind insbesondere folgende
Leistungen:
- Bau- und Raumakustik;
- Schadstoffbegutachtung;
- Bodengutachten;
- Geotechnik;
- Vermessungstechnik;
- Energieplanung inkl. Erstellung Energieausweis;
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo - AHO 15).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/11/2022
Ende: 31/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar
entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen
(LPH) einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung).
Es sind folgende Stufen vorgesehen:
Stufe A: Grundlagenermittlung (LPH 1), Vorentwurfsplanung (LPH 2) und
Entwurfsplanung (LPH 3)
Stufe B: Genehmigungsplanung (LPH 4),
Stufe C: Ausführungsplanung (LPH 5), Vorbereitung (LPH 6), Mitwirkung
bei der Vergabe (LPH 7), Objektüberwachung (LPH 8) und Objektbetreuung
(LPH 9)
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung
einzelner oder gar aller Stufen.
Die Generalplanerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere
soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden,
soweit die Finanzie-rung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden
Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich
um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den
Auftraggeber zu einer auß
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Bewerber hat für drei (3) nachfolgend aufgeschlüsselten
"Leistungsbilder" mindestens ein (1) Referenzprojekt und maximal zwei
(2) Referenzprojekte anzugeben.
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur
dann geeignet, wenn mit ihnen nicht vor dem 01.01.2015 begonnen worden
ist und die LPH 8 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier
gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.
Kann ein Bewerber nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt pro
Leistungsbild angeben, mit dem er jeweils mindestens einen (1) Punkt
pro Leistungsbild erreicht, führt dies zum Ausschluss des
Teilnahmeantrags.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des Auftragswerts
(vereinnahmtes Honorar, netto) des Referenzprojekts für folgende drei
(3) "Leistungsbilder" (a. bis c.):
a. Objektplanung Gebäude und Innenräume
Auftragswert (netto)
(Vereinnahmtes Honorar für Objektplanung Gebäude und Innenräume) Punkte
>= 1.200.000 EUR 5 Punkte
>= 950.000 EUR < 1.200.000 EUR 4 Punkte
>= 720.000 EUR < 950.000 EUR 3 Punkte
>= 500.000 EUR < 720.000 EUR 2 Punkte
>= 250.000 EUR < 500.000 EUR 1 Punkt
< 250.000 EUR 0 Punkte
b. Planung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA)
Auftragswert (netto)
(Vereinnahmtes Honorar für Planung Technische Ausrüstung Punkte
>= 1.000.000 EUR 5 Punkte
>= 750.000 EUR < 1.000.000 EUR 4 Punkte
>= 600.000 EUR < 750.000 EUR 3 Punkte
>= 450.000 EUR < 600.000 EUR 2 Punkte
>= 250.000 EUR < 450.000 EUR 1 Punkt
< 250.000 EUR 0 Punkte
c. Sondertechnik der Feuerwehrtechnik (Nutzungsspezifische Anlagen)
Auftragswert (netto)
(Vereinnahmtes Honorar für Planung Technische Ausrüstung -
Feuerwehrtechnik Punkte
>= 200.000 EUR 5 Punkte
>= 180.000 EUR < 200.000 EUR 4 Punkte
>= 150.000 EUR < 180.000 EUR 3 Punkte
>= 120.000 EUR < 150.000 EUR 2 Punkte
>= 100.000 EUR < 120.000 EUR 1 Punkt
< 100.000 EUR 0 Punkte
Das heißt pro Leistungsbild (a. bis c.) kann der Bewerber maximal zwei
(2) Referenzprojekte einreichen, mithin insgesamt sechs (6)
Referenzprojekte maximal. Dabei darf der Bewerber auch ein und dasselbe
Referenzprojekt verwenden für mehrere Leistungsbilder.
Im Ergebnis können für die maximal sechs (6) eingereichten
Referenzprojekte maximal 30 Punkte (6 x 5 ) erzielt werden.
Der Bewerber (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden
Unterauftragnehmer) hat die Anlage 206 "Referenzprojekte" für die
mindestens drei (3) (mit dem er jeweils mindestens einen (1) Punkt pro
Referenzprojekt je Leistungsbild erreicht) bis maximal sechs (6)
Referenzprojekte (das sind maximal zwei (2) Referenzprojekte pro
Leistungsbild) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags
einzureichen.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen,
wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen
berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. §
46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV).
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches
Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen
ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die
Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft
zugerechnet.
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender
Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit.
c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der
vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften
mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der
Auftraggeber die maximale Anzahl von fünf (5) Bewerbern zur
Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter
notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser
Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird,
damit die Höchstzahl von fünf (5) Bietern nicht überschritten wird.
Je Referenzprojekt sind zusätzliche Projektdatenblätter - maximal zwei
(2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten - mit Darstellung des
Referenzprojektes gestattet.
Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Angaben zu
Referenzprojekten benannt werden (z. B. auch in allgemeinen
Bürobroschüren oder Referenzlisten), werden die darin enthaltenen
Angaben nicht berücksichtigt.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3)
liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren
fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte
Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§
51 Abs. 3 Satz 2 VgV).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die oben enthaltenen Angaben zur Verlängerungsoption gelten
entsprechend für die gegenständlichen "Angaben zu Optionen".
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Generalplaners sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten
anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und
Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaft) in Anspruch zu nehmen,
muss der Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft in seinem
Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese
anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und
Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaft) benennen und nachweisen,
dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen ( eignungsverleihender Unterauftragnehmer
und Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaft) im Sinne des § 47 VgV
vorlegt. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die
Bewerber-/Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen
geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und
sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden
Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der
Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender
Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bewerber/-Bietergemeinschaft)
erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf
Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie
Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder
die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer
Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und Mitglieder der
Bewerber/-Bietergemeinschaft) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese
die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber / die Bewerber-/Bietergemeinschaft die Kapazitäten
eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer und
Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die
erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in
Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine
gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerber-/Bietergemeinschaft und
des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Die Bewerber / die
Bewerber-/Bietergemeinschaft, die sich die Eignung leihen, haben die
Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des
Teilnahmeantrags einzureichen.
3. Keine Abweichung von der VOB/B
Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im
Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das
Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen
Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin
privilegiert.
Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn
einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB
erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann,
wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen
wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche
Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht
- zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht
mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit
einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.
Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist
deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die
VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem
ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie
bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von
Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine
VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln
aufgenommen werden.
Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:
- Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen
- Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind,
es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich
vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen
VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet,
VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu
erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die
anderen Planer (Architekten/Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um
die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer
die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung
der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der
Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
4. Stoffpreisgleitklausel
Die Vorgaben der Stoffpreisgleitklausel sind zu beachten.
5. Keine Abweichung von der Fördermittelrichtlinie Rheinland Pfalz
Der Auftragnehmer hat bei der Beschaffung von Bauleistungen die
Regelungen der Fördermittelrichtlinie Rheinland-Pfalz [Anlage 244] - in
der jeweils aktuellen Fassung - zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bewerber haben folgende Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag
abzugeben:
1. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, hat diese mit
dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im
Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die
Bewerber-/Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die
Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202
"Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil
ihres Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über
das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
(wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
geeignet anzusehen ist.
Die Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber hat diese
ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags
einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a. mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens
- 5.000.000,00 EUR für Personenschäden;
- 5.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der
Bewerber nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung
oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des
Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst
wird / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder
eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der
Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender
Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden
Unterauftragnehmer einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines
Teilnahmeantrags einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Der Bewerber hat für drei (3) - unter Ziffer II.2.9) der
EU-Auftragsbekanntmachung und Kapitel 5.7 der Verfahrensbeschreibung -
aufgeschlüsselte "Leistungsbilder" mindestens ein (1) Referenzprojekt
und maximal zwei (2) Referenzprojekte anzugeben in Form einer Liste
über die erbrachten wesentlichen Dienstleistungen jeweils mit Angabe
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den
Referenzauftrag ausgeführt hat);
- der Projektbezeichnung über früher ausgeführte Dienstleistungen
(Objektplanung Gebäude und Innenräume; Planung der technischen
Gebäudeausrüstung (TGA); Sondertechnik der Feuerwehrtechnik);
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender
Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer? ausführendes Mitglied
der Arbeitsgemeinschaft);
- des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar je Leistungsbild - EUR
(netto));
- des Erbringungszeitraums (Beginn und Ende des Projekts jeweils unter
Angabe eines Datums (TT.MM.JJ));
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Auftraggebers).
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit ihnen
nicht vor dem 01.01.2015 begonnen worden ist und die LPH 8 (bzw. die
LPH 6 bei der Tragwerksplanung) spätestens zum Ablauf der
Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren
abgeschlossen worden ist.
Dabei darf der Bewerber auch ein und dasselbe Referenzprojekt verwenden
für mehrere Leistungsbilder.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1
Hs.2 VgV).
Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, wenn mit ihnen
nicht vor dem 01.01.2015 begonnen worden ist und die LPH 8 (bzw. die
LPH 6 bei der Tragwerksplanung) spätestens zum Ablauf der
Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren
abgeschlossen worden ist.
Kann ein Bewerber nicht mindestens ein (1) Referenzprojekt je
Leistungsbild angeben, mit dem er jeweils mindestens einen (1) Punkt je
Leistungsbild erreicht, das diesen Referenzzeitraum abdeckt, führt das
zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1)
Referenzprojekt je Leistungsbild (mit denen jeweils mindestens ein (1)
Punkt pro Leistungsbild erreicht wird) und maximal zwei (2)
Referenzprojekte je Leistungsbild anzugeben; außerdem muss klar
erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches
Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich
diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der
Bewerber-/Bietergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen,
werden der Bewerber-/Bietergemeinschaften zugerechnet.
2. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender
Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit.
c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss
von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Referenzprojekte.
Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und
soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für
diese Erklärung die Anlage 206 "Referenzprojekte" zu verwenden und
ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein
Generalplanervertrag [Anlage 904] geschlossen.
2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderung an die Leistungserbringung, welche als einzige
nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des
Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
3. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge
und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder
Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber,
Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als
auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bewerber und jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft hat
für diese Eigenerklärung die Anlage 127 "Erklärung_Bezug_Russland" zu
verwenden.
Der Bewerber hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil seines
Teilnahmeantrags einzureichen.
4. Tariftreueerklärung und / oder Mindestentgelterklärung nach dem
Landestariftreuegesetz (LTTG)
Eigenerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes
zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), dass sich der Bieter
/ die Bietergemeinschaft mit der Einreichung ihres Angebots
verpflichten, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht
vorliegen.
Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese
Eigenerklärung die Anlage 243 "Eigenerklärung_Mindestentgelt" zu
verwenden. Der Bieter hat diese ausgefüllte Anlage als Bestandteil
seines Angebots einzureichen.
5. Datenschutz
5.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von
Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und
Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens
sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden
auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
5.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen
Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist -
weitergegeben an
- das Bundesamt für Justiz zur Einholung von
Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
- beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs-
bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.)
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die
Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
- die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und
Erteilung des Zuschlags
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw.
Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein
Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
6. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile
des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 203
"Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des
Angebots einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/07/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/12/2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AR3F5
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [10]Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131162-234
Fax: +49 6131162-113
Internet-Adresse:
[11]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/verga
bekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2022
References
6. mailto:gebaeudewirtschaft@stadt-speyer.de?subject=TED
7. http://www.stadt-speyer.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AR3F5/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1AR3F5
10. mailto:Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
11. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
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