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Ausschreibung: Bereitstellung von Software - DE-Köln
Bereitstellung von Software
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Software-Implementierung
Software-Konfiguration
Software-Beratung
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 340168-2022 (ID: 2022062409242192859)
Veröffentlicht: 24.06.2022
*
DE-Köln: Bereitstellung von Software
2022/S 120/2022 340168
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kunsthochschule für Medien Köln
Postanschrift: Peter-Welter-Platz 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50676
Land: Deutschland
E-Mail: [6]einkauf@khm.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.khm.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Folkwang Universität der Künste
Postanschrift: Klemensborn 39
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45239
Land: Deutschland
E-Mail: [8]info@folkwang-uni.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]www.folkwang-uni.de
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kunstakademie Münster
Postanschrift: Leonardo-Campus 2
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [10]rektorat@kunstakademie-muenster.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [11]www.kunstakademie-muenster.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[12]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5CDFMZ/documen
ts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[13]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5CDFMZ
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entwicklung einer Buchungs- und Verleihsoftware für Equipment an
Hochschulen (2)
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Entwicklung einer Buchungs- und Verleihsoftware für Equipment an
Hochschulen
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
72212900 Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72263000 Software-Implementierung
72265000 Software-Konfiguration
72266000 Software-Beratung
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
72268000 Bereitstellung von Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist ein EVB-IT Cloudvertrag über die
Entwicklung und Bereitstellung (Software as a Service - SaaS) einer
Buchungs- und Verleihsoftware für Equipment an Hochschulen zur
gemeinsamen Nutzung durch die Kunsthochschule für Medien Köln, die
Folkwang Universität der Künste die Kunstakademie Münster (nachfolgend
gemeinsam: Auftraggeberin) einschließlich Projektmanagement, Pflege,
Weiterentwicklung, Schulung, Dokumentation und Support. Die
Kunsthochschule für Medien Köln handelt im Rahmen des vorliegenden
Vergabeverfahrens im Namen der Kunstakademie Münster und der
Kunsthochschule für Medien Köln sowie in eigenem Namen.
Der Verleih elektronischen Equipments im Kontext studentischer und
lehrbezogener Aktivitäten hat spezifische Anforderungen, die mit
Softwarelösungen, die für den kommerziellen Verleih konzipiert wurden,
bisher nicht angemessen abgebildet werden können (u.a. einsehbare
Darstellung der zeitlichen Verfügbarkeit von Geräten, Timeline mit
Tagesansicht; umfassendes Berechtigungskonzept). Erforderlich ist u. a.
ein umfassendes Berechtigungskonzept, das multiple
Berechtigungsnachweise für verschiedene Artikelklassen und
unterschiedliche Berechtigte vorsieht und den autorisierten Zugang zu
hoch performantem und hochpreisigem Equipment regelt. Dieses Equipment
umfasst z. B. Geräte zur Aufnahme und Verarbeitung von Video-, Audio
und Fotomaterial, das vorwiegend für studentische Projekte und
lehrbezogene Aktivitäten aus den Bereichen Film, Video, Fotografie und
Medienkunst benötigt wird.
Die Software soll für den Entleiher leicht, intuitiv und ohne Schulung
bedienbar sein. Sie muss sich von Software im für den kommerziellen
Equipmentverleih unterscheiden. Module wie Angebotsverwaltung,
Rechnungsstellung oder Bilanzierung sind nicht notwendig und sollen in
der angepassten Software nicht implementiert sein. Sollte die
anzupassende Software solche Module beinhalten, müssen diese zwingend
abgeschaltet und ausgeblendet werden können. Es ist davon auszugehen,
dass solche Module die Arbeit an den Hochschulen unnötig erschweren
würden. Andere, notwendige Vorgänge könnten sogar unmöglich werden. So
müssen zum Beispiel im Hochschulumfeld Ausleihen möglich sein, ohne
dass im Vorfeld ein Angebot erstellt worden ist.
Sowohl bei der Planung als auch bei der Einführung der Software-Lösung
wird eine ausführliche Beratung hinsichtlich technischer und
organisatorischer Aspekte erwartet, sodass notwendige Entscheidungen in
Kenntnis möglicher Konsequenzen getroffen werden können. Darüber hinaus
wird erwartet, dass der Auftragnehmer bei kritischen Punkten darstellt,
wie andere Kunden vergleichbare Aufgaben gelöst haben (Best Practice).
Der Bieter muss darüber hinaus Umsetzungskonzepte für die
Aufgabenstellungen der vorgesehenen Projektphasen erstellen, mit der
Auftraggeberin abstimmen und die dafür erforderlichen Informationen
erheben und auswerten.
Es bedarf der Verhandlung, ob das System jeweils separat oder gemeinsam
für die beteiligten Hochschulen beschafft wird. Darüber hinaus muss
verhandelt werden, wie sich für das jeweils konkret angebotene System
ein wirksamer Insolvenzschutz sicherstellen lässt. Es muss die
Möglichkeit bestehen, dass auch weitere Hochschulen in
Nordrhein-Westfalen dem Vertrag beitreten und das System in Anspruch
nehmen können (insbesondere durch Lizensierung zu vergleichbaren
Konditionen).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 120
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr,
sofern sie nicht von mindestens einer Partei mit einer Frist von 12
Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Während der
Grundlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer
ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt
unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
Die Kündigung von Systemserviceleistungen hat keinen Einfluss auf das
Bestehen der Nutzungsrechte an Individualsoftware. Insbesondere ist der
Auftraggeber nach Kündigung von Systemserviceleistungen weiterhin
berechtigt, etwaige Individualsoftware zu nutzen und diese auf eigenen
oder fremden Servern zu speichern.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1. Die von der Auftraggeberin vorgesehenen objektiven und
nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl
der einzuladenden Bewerber lauten:
Referenzen, insbesondere im Hinblick auf:
a. Lieferung und Einrichtung einer Verleihsoftware bevorzugt für
audiovisuelle Geräte (Film, Foto, Veranstaltungstechnik) für den
Bildungsbereich,
b. bevorzugt Hochschulen
c. mit mehr als 1.000 aktiven Nutzern
d. an mindestens zwei Standorten
2. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Eignungsanforderungen
und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl
entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die
Auswahl unter den verbleibenden gleichrangigen Bewerbern durch Los
getroffen werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Auftraggeberin behält sich vor, die vorliegende Ausschreibung
aufzuheben, soweit die zu ihrer Durchführung erforderlichen
Haushaltsmittel nicht zur Verfügung gestellt werden können oder -
gleich aus welchem Rechtsgrund - nicht oder nicht unter Beteiligung der
Auftragnehmerin bewilligt oder ausgezahlt werden dürfen.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der genannten Mindestzahl
liegt, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren fortführen, indem
sie den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung
verfügen.
Die Auftraggeberin kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote
vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Im Weiteren behält sich die Auftraggeberin vor, die Verhandlungen in
verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl
der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen
Zuschlagskriterien zu verringern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den
Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder
die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder
auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei
Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise
können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt
unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je
nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer
niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachzuweisen. Die Nachweise können als Scan der
Originalurkunden vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1.) Erklärung über den Umsatz (insgesamt) für die letzten drei
Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
(2.) Erklärung über den Umsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vor
dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung, Implementierung und
Customizing eines Buchungs- und Verleihsystems-Systems).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Umsatz des Bewerbers zu (1.) - Umsatz insgesamt - muss in den
letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 100.000 EUR
betragen haben.
Die Mindestanforderung eines Umsatzes aus einem bestimmten Zeitraum ist
keine Mindestanforderung an die Bestandszeit eines Unternehmens. Kann
ein Bewerber den Mindestumsatz nicht nachweisen, weil er z.B. als
Neugründung noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, hat er dies bzw.
objektive Gründe darzulegen und seine wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit zur Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags durch
geeignete andere Unterlagen nachzuweisen (§ 45 Abs. 5 VgV). Diese
können nicht pauschal vorgegeben werden. In Betracht kommen Unterlagen,
die geordnete finanzielle Verhältnisse belegen und eine Prognose für
die Leistungsfähigkeit erlauben z.B. Bankerklärungen,
Bonitätsauskünfte, Bilanzen, Jahresabschlüsse, Gewinn- und
Verlustrechnungen o.Ä. §§ 45 Abs. 5 VgV und § 50 VgV bleiben unberührt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1.) Nachweis von mindestens fünf geeigneten Referenzen über früher
ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor
Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend:
Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger /
Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie
dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem
Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit
nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die
Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger /
Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied
einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03 und bei weitergehendem
Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein
Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder
vorsieht, ist der Vordruck mehrfach einzureichen.
(2.) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
im letzten Jahr vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
ersichtlich ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu (1.):
Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen
Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden
Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen
aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein
müssen:
Mindestens eine Referenz muss die folgenden Mindestbedingungen
erfüllen:
- Lieferung und Einrichtung einer Verleihsoftware
- auf der Grundlage einer bereits entwickelten, am Markt existierenden
Standardsoftware
- für die Ausleihe von Equipment
- Abnahme und uneingeschränkter Betrieb einschließlich Pflege und
Support für mindestens 6 abgeschlossene Leistungsmonate im
Referenzzeitraum
Mindestens eine Referenz muss die folgenden Mindestbedingungen
erfüllen:
- Kundenspezifische Anpassung einer vorhandenen Standardsoftware
(gleich welcher Art)
- in folgenden Bereichen: Erweiterung der Kernfunktionalität der
Software, Abbildung von Geschäftsprozessen, visuelles Erscheinungsbild
- Abnahme und uneingeschränkter Betrieb einschließlich Pflege und
Support für mindestens 6 abgeschlossene Leistungsmonate im
Referenzzeitraum
Zu (2.):
Die Beschäftigtenzahl des Bieters muss im letzten Geschäftsjahr vor
Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils mindestens 5
Vollzeitäquivalente betragen haben.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die
Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei
Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). § 50 VgV bleibt
unberührt.
b) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum
Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum
Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04
und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß
Vordruck 04a von Ausschlussgründen. § 50 VgV bleibt unberührt.
c) Zum Nachweis, dass kein Zuschlagsverbot und/oder ein
Vertragserfüllungsverbot gegen den Teilnehmer/Bieter wegen eines
Russland-Bezugs i.S.d. Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 besteht, ist eine Eigenerklärung gemäß Vordruck
09 erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/07/2022
Ortszeit: 08:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen***
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01 Vordruck Teilnahmeantrag
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung*
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
5 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*
6 Handelsregisterauszug*
7 Vordruck 09 Eigenerklärung-RUS-Sanktionen
2. Nur vorzulegen, soweit für den Teilnahmeantrag relevant***
Nr. Unterlage
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
2 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe**
3 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
für Nachunternehmer**
5 Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**
6 Handelsregisterauszug des Nachunternehmers**
7 Vordruck 09 Eigenerklärung-RUS-Sanktionen für jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft sowie für jeden Nachunternehmer, sofern nicht
bereits von Erklärung des federführenden Mitglieds der
Bietergemeinschaft/des Bieters erfasst
3. Mit jedem Erstangebot zwingend vorzulegende Unterlagen
Nr. Unterlage
1 Vordruck 07 Angebot
2 Vordruck 08 Preisblatt
3 Bewertungsmatrix_Buchungs_u-Verleihsoftware
4 Beschreibender Teil_Buchungs_u-Verleihsoftware
4. Mit jedem überarbeiteten Angebot vorzulegende Unterlagen
Nr. Unterlage
1 Vordruck 07 Angebot
2 Vordruck 08 Preisblatt
3 Bewertungsmatrix_Buchungs_u-Verleihsoftware
4 Beschreibender Teil_Buchungs_u-Verleihsoftware
* Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
*** § 50 VgV bleibt unberührt.
Soweit die Bewerbungsbedingungen nicht Abweichungen zulassen, sind
ausschließlich die auftraggeberseits vorgegebenen Vordrucke zu
verwenden, und zwar in jeweils aktuellster Fassung. Diese Vordrucke
müssen an den dafür vorgesehenen Stellen ausgefüllt werden. Sie dürfen
bei Bedarf vervielfältigt, aber nicht verändert werden. Jegliche Form
der Veränderung kann zum Angebotsausschluss führen.
Jeder Bieter ist verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in
dem von ihm eingereichten Teilnahmeantrag / Angebot kenntlich zu
machen. Es ist unzulässig, die Teilnahme- / Angebotsunterlagen ohne
nähere Begründung insgesamt für geheimhaltungsbedürftig zu erklären.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5CDFMZ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung
Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [14]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 221147-2889
Internet-Adresse:
[15]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
ml
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/06/2022
References
6. mailto:einkauf@khm.de?subject=TED
7. http://www.khm.de/
8. mailto:info@folkwang-uni.de?subject=TED
9. http://www.folkwang-uni.de/
10. mailto:rektorat@kunstakademie-muenster.de?subject=TED
11. http://www.kunstakademie-muenster.de/
12. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5CDFMZ/documents
13. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5CDFMZ
14. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
15. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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