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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Bereitstellung von Software - DE-Köln
Bereitstellung von Software
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Software-Implementierung
Software-Konfiguration
Software-Beratung
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 340168-2022 (ID: 2022062409242192859)
Veröffentlicht: 24.06.2022
*
  DE-Köln: Bereitstellung von Software
   2022/S 120/2022 340168
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kunsthochschule für Medien Köln
   Postanschrift: Peter-Welter-Platz 2
   Ort: Köln
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 50676
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]einkauf@khm.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.khm.de
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Folkwang Universität der Künste
   Postanschrift: Klemensborn 39
   Ort: Essen
   NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 45239
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]info@folkwang-uni.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [9]www.folkwang-uni.de
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kunstakademie Münster
   Postanschrift: Leonardo-Campus 2
   Ort: Münster
   NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 48149
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]rektorat@kunstakademie-muenster.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [11]www.kunstakademie-muenster.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [12]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5CDFMZ/documen
   ts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [13]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5CDFMZ
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entwicklung einer Buchungs- und Verleihsoftware für Equipment an
   Hochschulen (2)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-20
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72268000 Bereitstellung von Software
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Entwicklung einer Buchungs- und Verleihsoftware für Equipment an
   Hochschulen
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   72212900 Diverse Software-Entwicklungen und Computersysteme
   72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   72263000 Software-Implementierung
   72265000 Software-Konfiguration
   72266000 Software-Beratung
   72267000 Software-Wartung und -Reparatur
   72268000 Bereitstellung von Software
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist ein EVB-IT Cloudvertrag über die
   Entwicklung und Bereitstellung (Software as a Service - SaaS) einer
   Buchungs- und Verleihsoftware für Equipment an Hochschulen zur
   gemeinsamen Nutzung durch die Kunsthochschule für Medien Köln, die
   Folkwang Universität der Künste die Kunstakademie Münster (nachfolgend
   gemeinsam: Auftraggeberin) einschließlich Projektmanagement, Pflege,
   Weiterentwicklung, Schulung, Dokumentation und Support. Die
   Kunsthochschule für Medien Köln handelt im Rahmen des vorliegenden
   Vergabeverfahrens im Namen der Kunstakademie Münster und der
   Kunsthochschule für Medien Köln sowie in eigenem Namen.
   Der Verleih elektronischen Equipments im Kontext studentischer und
   lehrbezogener Aktivitäten hat spezifische Anforderungen, die mit
   Softwarelösungen, die für den kommerziellen Verleih konzipiert wurden,
   bisher nicht angemessen abgebildet werden können (u.a. einsehbare
   Darstellung der zeitlichen Verfügbarkeit von Geräten, Timeline mit
   Tagesansicht; umfassendes Berechtigungskonzept). Erforderlich ist u. a.
   ein umfassendes Berechtigungskonzept, das multiple
   Berechtigungsnachweise für verschiedene Artikelklassen und
   unterschiedliche Berechtigte vorsieht und den autorisierten Zugang zu
   hoch performantem und hochpreisigem Equipment regelt. Dieses Equipment
   umfasst z. B. Geräte zur Aufnahme und Verarbeitung von Video-, Audio
   und Fotomaterial, das vorwiegend für studentische Projekte und
   lehrbezogene Aktivitäten aus den Bereichen Film, Video, Fotografie und
   Medienkunst benötigt wird.
   Die Software soll für den Entleiher leicht, intuitiv und ohne Schulung
   bedienbar sein. Sie muss sich von Software im für den kommerziellen
   Equipmentverleih unterscheiden. Module wie Angebotsverwaltung,
   Rechnungsstellung oder Bilanzierung sind nicht notwendig und sollen in
   der angepassten Software nicht implementiert sein. Sollte die
   anzupassende Software solche Module beinhalten, müssen diese zwingend
   abgeschaltet und ausgeblendet werden können. Es ist davon auszugehen,
   dass solche Module die Arbeit an den Hochschulen unnötig erschweren
   würden. Andere, notwendige Vorgänge könnten sogar unmöglich werden. So
   müssen zum Beispiel im Hochschulumfeld Ausleihen möglich sein, ohne
   dass im Vorfeld ein Angebot erstellt worden ist.
   Sowohl bei der Planung als auch bei der Einführung der Software-Lösung
   wird eine ausführliche Beratung hinsichtlich technischer und
   organisatorischer Aspekte erwartet, sodass notwendige Entscheidungen in
   Kenntnis möglicher Konsequenzen getroffen werden können. Darüber hinaus
   wird erwartet, dass der Auftragnehmer bei kritischen Punkten darstellt,
   wie andere Kunden vergleichbare Aufgaben gelöst haben (Best Practice).
   Der Bieter muss darüber hinaus Umsetzungskonzepte für die
   Aufgabenstellungen der vorgesehenen Projektphasen erstellen, mit der
   Auftraggeberin abstimmen und die dafür erforderlichen Informationen
   erheben und auswerten.
   Es bedarf der Verhandlung, ob das System jeweils separat oder gemeinsam
   für die beteiligten Hochschulen beschafft wird. Darüber hinaus muss
   verhandelt werden, wie sich für das jeweils konkret angebotene System
   ein wirksamer Insolvenzschutz sicherstellen lässt. Es muss die
   Möglichkeit bestehen, dass auch weitere Hochschulen in
   Nordrhein-Westfalen dem Vertrag beitreten und das System in Anspruch
   nehmen können (insbesondere durch Lizensierung zu vergleichbaren
   Konditionen).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 70
   Preis - Gewichtung: 30
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 120
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr,
   sofern sie nicht von mindestens einer Partei mit einer Frist von 12
   Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Während der
   Grundlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer
   ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt
   unberührt. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
   Die Kündigung von Systemserviceleistungen hat keinen Einfluss auf das
   Bestehen der Nutzungsrechte an Individualsoftware. Insbesondere ist der
   Auftraggeber nach Kündigung von Systemserviceleistungen weiterhin
   berechtigt, etwaige Individualsoftware zu nutzen und diese auf eigenen
   oder fremden Servern zu speichern.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   1. Die von der Auftraggeberin vorgesehenen objektiven und
   nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl
   der einzuladenden Bewerber lauten:
   Referenzen, insbesondere im Hinblick auf:
   a. Lieferung und Einrichtung einer Verleihsoftware bevorzugt für
   audiovisuelle Geräte (Film, Foto, Veranstaltungstechnik) für den
   Bildungsbereich,
   b. bevorzugt Hochschulen
   c. mit mehr als 1.000 aktiven Nutzern
   d. an mindestens zwei Standorten
   2. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Eignungsanforderungen
   und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl
   entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die
   Auswahl unter den verbleibenden gleichrangigen Bewerbern durch Los
   getroffen werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Auftraggeberin behält sich vor, die vorliegende Ausschreibung
   aufzuheben, soweit die zu ihrer Durchführung erforderlichen
   Haushaltsmittel nicht zur Verfügung gestellt werden können oder -
   gleich aus welchem Rechtsgrund - nicht oder nicht unter Beteiligung der
   Auftragnehmerin bewilligt oder ausgezahlt werden dürfen.
   Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der genannten Mindestzahl
   liegt, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren fortführen, indem
   sie den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung
   verfügen.
   Die Auftraggeberin kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote
   vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
   Im Weiteren behält sich die Auftraggeberin vor, die Verhandlungen in
   verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl
   der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen
   Zuschlagskriterien zu verringern.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   (1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den
   Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder
   die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder
   auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei
   Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise
   können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt
   unberührt.
   (2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je
   nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer
   niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder
   Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte
   Berufsausübung nachzuweisen. Die Nachweise können als Scan der
   Originalurkunden vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1.) Erklärung über den Umsatz (insgesamt) für die letzten drei
   Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
   (2.) Erklärung über den Umsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vor
   dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in dem
   Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung, Implementierung und
   Customizing eines Buchungs- und Verleihsystems-Systems).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Umsatz des Bewerbers zu (1.) - Umsatz insgesamt - muss in den
   letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 100.000 EUR
   betragen haben.
   Die Mindestanforderung eines Umsatzes aus einem bestimmten Zeitraum ist
   keine Mindestanforderung an die Bestandszeit eines Unternehmens. Kann
   ein Bewerber den Mindestumsatz nicht nachweisen, weil er z.B. als
   Neugründung noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, hat er dies bzw.
   objektive Gründe darzulegen und seine wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit zur Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags durch
   geeignete andere Unterlagen nachzuweisen (§ 45 Abs. 5 VgV). Diese
   können nicht pauschal vorgegeben werden. In Betracht kommen Unterlagen,
   die geordnete finanzielle Verhältnisse belegen und eine Prognose für
   die Leistungsfähigkeit erlauben z.B. Bankerklärungen,
   Bonitätsauskünfte, Bilanzen, Jahresabschlüsse, Gewinn- und
   Verlustrechnungen o.Ä. §§ 45 Abs. 5 VgV und § 50 VgV bleiben unberührt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1.) Nachweis von mindestens fünf geeigneten Referenzen über früher
   ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor
   Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend:
   Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger /
   Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie
   dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem
   Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit
   nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die
   Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger /
   Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt.
   Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied
   einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03 und bei weitergehendem
   Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein
   Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder
   vorsieht, ist der Vordruck mehrfach einzureichen.
   (2.) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
   Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
   im letzten Jahr vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung
   ersichtlich ist.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu (1.):
   Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen
   Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden
   Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen
   aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein
   müssen:
   Mindestens eine Referenz muss die folgenden Mindestbedingungen
   erfüllen:
   - Lieferung und Einrichtung einer Verleihsoftware
   - auf der Grundlage einer bereits entwickelten, am Markt existierenden
   Standardsoftware
   - für die Ausleihe von Equipment
   - Abnahme und uneingeschränkter Betrieb einschließlich Pflege und
   Support für mindestens 6 abgeschlossene Leistungsmonate im
   Referenzzeitraum
   Mindestens eine Referenz muss die folgenden Mindestbedingungen
   erfüllen:
   - Kundenspezifische Anpassung einer vorhandenen Standardsoftware
   (gleich welcher Art)
   - in folgenden Bereichen: Erweiterung der Kernfunktionalität der
   Software, Abbildung von Geschäftsprozessen, visuelles Erscheinungsbild
   - Abnahme und uneingeschränkter Betrieb einschließlich Pflege und
   Support für mindestens 6 abgeschlossene Leistungsmonate im
   Referenzzeitraum
   Zu (2.):
   Die Beschäftigtenzahl des Bieters muss im letzten Geschäftsjahr vor
   Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils mindestens 5
   Vollzeitäquivalente betragen haben.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die
   Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
   GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
   Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei
   Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). § 50 VgV bleibt
   unberührt.
   b) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum
   Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum
   Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04
   und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß
   Vordruck 04a von Ausschlussgründen. § 50 VgV bleibt unberührt.
   c) Zum Nachweis, dass kein Zuschlagsverbot und/oder ein
   Vertragserfüllungsverbot gegen den Teilnehmer/Bieter wegen eines
   Russland-Bezugs i.S.d. Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
   in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des
   Rates vom 8. April 2022 besteht, ist eine Eigenerklärung gemäß Vordruck
   09 erforderlich.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/07/2022
   Ortszeit: 08:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen***
   Nr. Unterlage
   1 Vordruck 01 Vordruck Teilnahmeantrag
   2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung*
   3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
   4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
   5 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*
   6 Handelsregisterauszug*
   7 Vordruck 09 Eigenerklärung-RUS-Sanktionen
   2. Nur vorzulegen, soweit für den Teilnahmeantrag relevant***
   Nr. Unterlage
   1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
   2 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe**
   3 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung
   Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**
   4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   für Nachunternehmer**
   5 Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**
   6 Handelsregisterauszug des Nachunternehmers**
   7 Vordruck 09 Eigenerklärung-RUS-Sanktionen für jedes Mitglied einer
   Bietergemeinschaft sowie für jeden Nachunternehmer, sofern nicht
   bereits von Erklärung des federführenden Mitglieds der
   Bietergemeinschaft/des Bieters erfasst
   3. Mit jedem Erstangebot zwingend vorzulegende Unterlagen
   Nr. Unterlage
   1 Vordruck 07 Angebot
   2 Vordruck 08 Preisblatt
   3 Bewertungsmatrix_Buchungs_u-Verleihsoftware
   4 Beschreibender Teil_Buchungs_u-Verleihsoftware
   4. Mit jedem überarbeiteten Angebot vorzulegende Unterlagen
   Nr. Unterlage
   1 Vordruck 07 Angebot
   2 Vordruck 08 Preisblatt
   3 Bewertungsmatrix_Buchungs_u-Verleihsoftware
   4 Beschreibender Teil_Buchungs_u-Verleihsoftware
   * Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
   ** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
   *** § 50 VgV bleibt unberührt.
   Soweit die Bewerbungsbedingungen nicht Abweichungen zulassen, sind
   ausschließlich die auftraggeberseits vorgegebenen Vordrucke zu
   verwenden, und zwar in jeweils aktuellster Fassung. Diese Vordrucke
   müssen an den dafür vorgesehenen Stellen ausgefüllt werden. Sie dürfen
   bei Bedarf vervielfältigt, aber nicht verändert werden. Jegliche Form
   der Veränderung kann zum Angebotsausschluss führen.
   Jeder Bieter ist verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in
   dem von ihm eingereichten Teilnahmeantrag / Angebot kenntlich zu
   machen. Es ist unzulässig, die Teilnahme- / Angebotsunterlagen ohne
   nähere Begründung insgesamt für geheimhaltungsbedürftig zu erklären.
   Bekanntmachungs-ID: CXPNY5CDFMZ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung
   Köln
   Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Fax: +49 221147-2889
   Internet-Adresse:
   [15]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
   ml
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
   97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
   macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
   GWB bleibt unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/06/2022
References
   6. mailto:einkauf@khm.de?subject=TED
   7. http://www.khm.de/
   8. mailto:info@folkwang-uni.de?subject=TED
   9. http://www.folkwang-uni.de/
  10. mailto:rektorat@kunstakademie-muenster.de?subject=TED
  11. http://www.kunstakademie-muenster.de/
  12. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5CDFMZ/documents
  13. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5CDFMZ
  14. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  15. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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