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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 340014-2022 (ID: 2022062409234292737)
Veröffentlicht: 24.06.2022
*
DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2022/S 120/2022 340014
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und
-bau GmbH
Postanschrift: Zimmerstr. 54
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@deges.de
Telefon: +49 30-20243-222
Fax: +49 30-20243-791
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://vergabe.deges.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functio
n=_Details&TenderOID=54321-Tender-181716667de-4e447312630f8d1b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://vergabe.deges.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
A 3/4/59 Ersatzneubau Bauwerke AD Heumar, Objekt- und Tragwerksplanung
IngBW und Objektplanung VA im AD Heumar mit BIM: HOAI §41 ff. Lph. 3, 6
+ BL, §45 ff. Lph. 5, 6 + BL, §49 ff. Lph. 3,6 + BL
Referenznummer der Bekanntmachung: AD02302102
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
D02, A 3/4/59 Ersatzneubau Bauwerke AD Heumar, Objekt- und
Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanla-gen
im AD Heumar mit der BIM-Methodik:
HOAI §41 ff. Lph. 3, 6 + Besondere Leistungen
HOAI §45 ff. Lph. 5, 6 + Besondere Leistungen
HOAI §49 ff. Lph. 3, 6 + Besondere Leistungen
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DEA2 Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Hauptort der Ausführung:
Autobahndreieck Köln-Heumar, A3 / A4 / A59
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Autobahndreieck Köln-Heumar (AD Heumar) ist Teil des Kölner
Autobahnrings und verbindet die Bundesautobahnen BAB A3
(Oberhausen-Frankfurt am Main-Passau) und die BAB A4
(Aachen-Erfurt-Dresden) und die BAB A59 (Duisburg-Bonn). Die nördliche
BAB A3/A4 ist achtstreifig ausgebaut, die BAB A3 im Osten
sechsstreifig, die BAB A59 im Süden vierstreifig und die BAB A4 im
Westen siebenstreifig. Die einzelnen Verbindungsrampen im AD Heumar
sind zweistreifig ausgebaut. Der gegenwärtige Ausbauzustand ist durch
zahlreiche Brückenbauwerke in bis zu drei Ebenen geprägt. Zusätzlich zu
den Hauptrichtungsfahrbahnen und Verbindungsrampen verlaufen weitere
Straßen sowie Bahnanlagen durch das AD Heumar. Mit etwa 220.000
Fahrzeugen pro Tag gehört das AD Heumar bereits gegenwärtig zu den
höchst belasteten Autobahnknotenpunkten in Europa.
Im AD Heumar sind alle Bauwerke aufgrund deren Abgängigkeit in mehreren
Bauabschnitten zu ersetzen und die Verkehrsströme im Sinne einer
ganzheitlichen, langfristigen Optimierung neu zu sortieren. Aufgrund
der komplexen Verkehrsführung ergibt der Umbau dieses Autobahndreiecks
eine umfangreiche Baumaßnahme.
Der Umbau beinhaltet u.a. den Neubau von insgesamt 5 Brückenbauwerken
(davon 1 Großbrücke mit einer Länge von > 100 m), Rückbau von 7
Bestandsbrücken, Neubau von mehreren Verkehrszeichenbrücken und
Stützwänden im Zuge der Neuordnung der Verkehrsströme der A3, A4, A59
(Verkehrsanlagenplanung) mit zahlreichen provisorischen
Verkehrsführungen sowie temporärer Anpassung der kreuzenden Straßen und
Wege unter laufendem Verkehr.
Die planerischen Leistungen des Gesamtprojektes umfassen die
Entwurfsplanung und Ausschreibung der Ingenieurbauwerke sowie die
Ausführungsplanung und Ausschreibung der Verkehrsanlagen sowie
Besondere Leistungen unter Anwendung der BIM-Methodik.
Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben:
Der Umbau wurde mit dem 1. Bauabschnitt "Rampe A4" bereits begonnen.
Die Bauzeit für das Bauvorhaben wird mit insgesamt ca. 10 Jahren
veranschlagt.
Weitere Randbedingungen sind:
- die Aufrechterhaltung des Verkehrs,
- die Planung des Bauablaufes mit Minimierung der Eingriffe in den
Verkehr
- die Vorgaben aus dem LBP.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 18
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 Nrn. 1 und 2
VgV): [nur Mindeststandard]
Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v.H.]
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und
Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung
verantwortlichen Personen [70 v.H.]
Die Gewichtung setzt sich zusammen wie folgt:
-
-Mitarbeiter 1.1: Objektplanung Ingenieurbauwerke 30 v.H.
-Mitarbeiter 1.2: Tragwerksplanung 15 v.H.
-Mitarbeiter 1.3: Objektplanung Ing.bw. - Schwerpunkt Rückbau - - nur
Mindeststandard -
-Mitarbeiter 2.1: Objektplanung Verkehrsanlage 25 v.H.
-Mitarbeiter 2.2: Objektplanung Verkehrsanl. - Schwerpunkt
Entwässerung- - nur Mindeststandard -
-Mitarbeiter 2.3: Objektplanung Verkehrsanl. - Schwerpunkt
Fahrzeugrückhaltesysteme- - nur Mindeststandard -
-Mitarbeiter 2.4: Objektplanung Verkehrsanl. - Schwerpunkt
Verkehrssicherung- 15 v.H.
-Mitarbeiter 3.1: BIM-Koordinator - 15 v.H.
Mit folgenden Unterwichtung:
Berufliche Eignung und (Ausbildung und Berufserfahrung) 20,0 v.H.
Referenzprojekte 80,0 v.H.
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten drei Jahren - nur Mindeststandard -
§ 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: [30 v.H.]
Folgende Unterwichtung wird vorgenommen:
- Berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 20 v.H.
- Referenzen: 80 v.H.
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten drei
Jahren: [nur Mindeststandard]
§ 46 (3) 9) VgV: Geräte, Technische Ausrüstung, : - entfällt -
§ 46 (3) 10) VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an
Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. [nur
Mindeststandard
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen. Auflistung und kurze Beschreibung der
Bedingungen:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB
sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden
Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann
teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3
nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an
die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige
Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für
ihre Bewerbung, wenn die RL 2005/36/EG eingehalten ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10
VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag
ist zu verwenden.
§ 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung
verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die
Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
§ 46 (3) 1 VgV): Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
über vergleichbare Leistung in den letzten drei Jahren
§ 46 (3) 6 VgV): ): - entfällt -
§ 46 (3) 8 VgV): nur Mindeststandard
§ 46 (3) 9 VgV): - entfällt -.
§ 46 (3) 3 VgV): - entfällt -.
§ 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis
werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Berufsqualifikation gemäß § 75 (1) bis (3) VgV
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der
Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §
129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des
EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten
Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes
zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße
gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer
rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter
zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung
der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts-
oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten
einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB
sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist
oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation
befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in
Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine
schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- /
Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt,
wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird,
dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person
gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre
Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannt.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/07/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom
Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Der
Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der
Bekanntmachung zusammen
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die
geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der
vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung
sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten
Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren
führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte
Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen
berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind
nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die
Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/06/2022
References
6. mailto:vergabe@deges.de?subject=TED
7. http://www.deges.de/
8. https://vergabe.deges.de/
9. https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-181716667de-4e447312630f
8d1b
10. https://vergabe.deges.de/
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