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Ausschreibung: Ausrüstung für urologische Untersuchungen - DE-Würzburg
Ausrüstung für urologische Untersuchungen
Dokument Nr...: 339693-2022 (ID: 2022062409222992447)
Veröffentlicht: 24.06.2022
*
DE-Würzburg: Ausrüstung für urologische Untersuchungen
2022/S 120/2022 339693
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Würzburg
Postanschrift: Josef-Schneider-Str. 2
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
E-Mail: [6]EUVergaben@ukw.de
Fax: +49 9312016055800
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.ukw.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ersatzbeschaffung eines Uroskops in vorhandener
Urologiegerätelandschaft des Universitätsklinikums Würzburg
Referenznummer der Bekanntmachung: EU2022/006
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33125000 Ausrüstung für urologische Untersuchungen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ersatzbeschaffung eines zweiten Uroskops für die urologische und
Kinderurologische Klinik des Universitätsklinikums Würzburg aufgrund
End-of-Life (EOL) eines der Bestandssysteme. Auslaufen der Ersatzteil-
und Servicegarantie des bisherigen Herstellers.
Das Gerät wurde im Rahmen der Erstausstattung des Zentrums Operative
Medizin der Universitätsklinik Würzburg im Jahr 2004 aufgestellt.
Dieses Gerät hat das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht und ist bei
Defekt nicht mehr reparabel, muss redundant gehalten werden.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 295 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ersatzbeschaffung eines End of Life Gerätes der
Basis-Krankenversorgung (Auslaufen der Ersatzteil- und Servicegarantie
des bisherigen Herstellers).
Das Gerät wurde im Rahmen der Erstausstattung des Zentrums Operative
Medizin der Universitätsklinik Würzburg im Jahr 2004 aufgestellt, hat
längst das Ende seiner Nutzungsdauer erreicht und ist bei Defekt nicht
mehr reparabel.
Die Kombination der ultraschallgestützten ESWL mit einem
Durchleuchtungsarbeitsplatz ermöglicht eine universelle Steinbehandlung
und ist Stand der Technik.
Da in der Klinik bisher keine alternativen Fremdgeräte im Einsatz sind,
muss eine komplette Grundkonfiguration beschafft werden, um das Gerät
auch außerhalb der ESWL-Behandlungen wirtschaftlich nutzen zu können.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Zweckmäßigkeit / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Kompatibilität / Gewichtung: 70
Qualitätskriterium - Name: Technischer Wert / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Es handelt sich hierbei um die Beschaffung eines zweiten Uroskops. Der
vergebene Auftrag des ersten Ursokops wurde am 19.01.2022 mit Bezug auf
die vorherige Ex-Ante [8]2021/S 246-650145 veröffentlicht.
Dort wurde bereits auf dieses aktuell zu beschaffende Gerät verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Nach Darlegung der Medizintechnik handelt es sich gleiche
Alleinstellung, wie für den bereits in 2021 beschafften urodynamischen
Messplatz (Uroskop) .
Hierbei wurden die Argumente nochmal aktuell hinterfragt, bewertet und
in beigefügter Tabelle dokumentiert. Der dort definierte Bedarf wurde
auch mit dem Wettbewerbsfeld abgeglichen. Das Gerät mit den gewünschten
Features wird somit nur von Fa. Siemens zu beziehen sein.
Ein Wettbewerb ist nicht gegeben.
Demzufolge wäre nach §14 Abs. 4 Satz 2b) VgV die technische
Leistungserbringung im Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen
Teilnahmewettbewerb zu beschaffen.
Marktanalyse wurde vom Fachbereich durchgeführt und die Alleinstellung,
sowie die Kompatibilität bestätigt. Dies betraf vorrangig folgende
Bedarfs- und Bedarfsbegründungspunkte:
Bis zu 30 Bilder/Sek. bei Aufnahmen im Vollbildmodus. Dies erhöht die
Sichtbarkeit von Führungsdrähten (z.B. bei URS, retrograder
Manipulationen im Harntrakt etc.) und steigert somit die
Patientensicherheit.
Strahlungsfreie Positionierung durch Abgleich mit Last-Image-Hold-Bild
der Durchleuchtung. Diese Funktion bezieht sich auf die Tisch- und
Blendenbewegung. Durch diese Funktion wird die Strahlenbelastung
(Dosis) für den Patienten während der Untersuchung stark reduziert -
Erhöhung der Patientensicherheit.
Aufgrund der Bauart des Röntgenstativs ist ein Zugang zum Patienten von
allen Seiten uneingeschränkt und jederzeit möglich. Dies ist für die
Patientenversorgung von erheblichem Vorteil, da die behandelnden Ärzte
bzw. das assistierende Personal durch die Bauweise des Systems nicht
eingeschränkt werden. Somit ist eine optimale Patientenversorgung und
Arbeitssicherheit gewährleistet.
Der Röntgentisch lässt sich in einem Bereich von ± 90° kippen und führt
so zu einer hohen Flexibilität für den Operateur. Eine bessere und
sichere Patientenversorgung kann hierdurch gewährleistet werden.
Integrierter Video-Manager, welcher über 12 Schnittstellen
nebeneinander anzeigt und es erlaubt, an einem Gerät alle erfassten
Bilder zu speichern.
Automatisierte Gerätebewegungs-Abläufe über vorkonfigurierte Buttons
führen zu einer Zeitersparnis im Ablauf der Patientenversorgung.
Cyber Security (Basic und Advanced)
Advanced CARE mit Snapshot, Fluoroloop II, der Histogramm-basierten
Automatik und dem digitalen Zoom ohne Erhöhung der Strahlung.
Haushaltsvolumina und daraus resultierende Ablaufbindungen sind in
zusätzliche Angaben eingetragen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2021/S 246-650145
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: EU2022/006
Bezeichnung des Auftrags:
Ersatzbeschaffung eines Uroskops in vorhandener
Urologiegerätelandschaft des Universitätsklinikums Würzburg
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
06/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Siemens Healthcare GmbH
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 295 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer
Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse:
[11]http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg21
01.htm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach §
160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen
antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und
eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an
unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt
nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und;
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen. Bei der unter der o.g. Referenznummer veröffentlichten
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche
Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung über
vergebene Aufträge abschließend erstellt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2022
References
6. mailto:EUVergaben@ukw.de?subject=TED
7. http://www.ukw.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:650145-2021:TEXT:DE:HTML
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:650145-2021:TEXT:DE:HTML
10. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
11. http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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