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Ausschreibung: Netzkomponenten - DE-Chemnitz
Netzkomponenten
Dokument Nr...: 337882-2022 (ID: 2022062409104290525)
Veröffentlicht: 24.06.2022
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DE-Chemnitz: Netzkomponenten
2022/S 120/2022 337882
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Chemnitz
Postanschrift: Straße der Nationen 62
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 3.5 - Beschaffung
E-Mail: [6]ausschreibung@verwaltung.tu-chemnitz.de
Telefon: +49 37153112350
Fax: +49 37153112359
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.tu-chemnitz.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2592226/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung Aktiver Netzwerkkomponenten
Referenznummer der Bekanntmachung: 3.5-024/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32422000 Netzkomponenten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung aktiver
Netzwerkkomponenten
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 900 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Chemnitz, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung aktiver
Netzwerkkomponenten
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 900 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2022
Ende: 31/08/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung soll zunächst für 2 Jahre geschlossen werden und
verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf
gekündigt wird. Die maxi-male Laufzeit beträgt 4 Jahre, ohne dass es in
diesem Fall einer Kündigung bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3
GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht
vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen
enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot
einzureichen:
1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in
Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der
Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der
Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen
vom 24.06.2003 nachkommt;
2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht
älter als drei Monate sein.
Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des
Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit können mit den in §§ 42 bis 51 VgV bzw. § 122 Abs. 3
GWB genannten Belegen nachgewiesen werden. Soweit solche Belege nicht
vorhanden sind oder keine entsprechend aussagekräftigen Informationen
enthalten, sind zum Nachweis folgende Einzelbelege mit dem Angebot
einzureichen:
1. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in
Liquidation befindet sowie Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass der
Unternehmer seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie Sozialbeiträgen gemäß gemeinsamer Bekanntmachung der
Sächsischen Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit sowie Finanzen
vom 24.06.2003 nachkommt;
2. Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle unverzüglich einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Der Auszug darf nicht
älter als drei Monate sein.
Bei ausländischen Bewerbern gelten adäquate Bescheinigungen des
Ursprungs- oder Herkunftslandes in beglaubigter deutscher Übersetzung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/07/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/07/2022
Ortszeit: 13:15
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichung der
elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur
Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform
eVergabe.de.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@ldl.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der
Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/06/2022
References
6. mailto:ausschreibung@verwaltung.tu-chemnitz.de?subject=TED
7. http://www.tu-chemnitz.de/
8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2592226/zustellweg-auswaehlen
9. https://www.evergabe.de/
10. mailto:vergabekammer@ldl.sachsen.de?subject=TED
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