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Ausschreibung: Installation von Einbauküchen - DE-Sindelfingen
Installation von Einbauküchen
Küchenmöbel
Einbauküchen
Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör
Kücheneinrichtungen
Küchenutensilien
Industrielle Kücheneinrichtungen
Dokument Nr...: 337209-2022 (ID: 2022062409054489917)
Veröffentlicht: 24.06.2022
*
DE-Sindelfingen: Installation von Einbauküchen
2022/S 120/2022 337209
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreiskliniken Böblingen gGmbH im Namen und auf
Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises
Böblingen
Postanschrift: Arthur-Gruber-Str. 70
Ort: Sindelfingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71065
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe-ffk@klinikverbund-suedwest.de
Telefon: +49 70319811-062
Fax: +49 70319812-062
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.klinikverbund-suedwest.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]www.klinikverbund-suedwest.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGYYPV/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGYYPV
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Klinikum
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Küchentechnik
Referenznummer der Bekanntmachung: 471_01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45421151 Installation von Einbauküchen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Beschaffung ist/sind Großkochgeräte, Spültechnik,
Edelstahleinrichtungen, Ausgabetheken, Kühlraumbau,
Kleinkälteerzeugung, Küchenmaschinen u. mobile Geräte.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39141000 Küchenmöbel
39141400 Einbauküchen
39220000 Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel,
Catering-Zubehör
39221000 Kücheneinrichtungen
39221180 Küchenutensilien
39314000 Industrielle Kücheneinrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Hauptort der Ausführung:
Flugfeldklinikum Böblingen Flugfeldareal Böblingen 71034 Böblingen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Süd-West werden
die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem
Flugfeldgelände in Böblingen zusammengelegt. Gemäß Aufgabenstellung
galt es, die medizinischen Belange eines Großklinikums mit seinen engen
Funktionsbeziehungen mit dem städtebaulichen Kontext, aufbauend auf den
Ergebnissen des städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs zu vereinen. Dabei
sollen die Bezüge zum Bahnhof Böblingen / Stadtkern, sowie die
städtebauliche Leitidee und Stadtentwicklung nahtlos an das
Planungsgebiet in der Planung berücksichtigt und integriert werden. Es
wird ein Haus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen (davon 2
Reserveflächen) geplant. Für den Neubau Flugfeldklinikum sind u. a.
küchentechnische Einrichtungen für ein Café mit Kioskbereich sowie ein
Betriebsrestaurant für die Personalversorgung geplant. Die
küchentechnische Einrichtung beinhaltet Großkochgeräte, Spültechnik,
Edelstahleinrichtungen, Ausgabetheken, Kühlraumbau,
Kleinkälteerzeugung, Küchenmaschinen u. mobile Geräte.
Gegenstand der Beschaffung ist/sind Großkochgeräte, Spültechnik,
Edelstahleinrichtungen, Ausgabetheken, Kühlraumbau,
Kleinkälteerzeugung, Küchenmaschinen u. mobile Geräte.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 14/11/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der
Auftraggeber mindestens 3, höchstens 5 geeignete Bewerber auswählen,
die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen
zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3
i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt,
wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im
Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am
weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
1) Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
Bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3
Geschäftsjahre nach folgender Maßgabe:
- Durchschnittlicher Jahresumsatz ab 5 Mio. EUR (netto) und bis 7,5
Mio. EUR (netto): 1 Punkt
- Durchschnittlicher Jahresumsatz über 7,5 Mio. EUR (netto) und bis 10
Mio. EUR (netto): 2 Punkte
- Durchschnittlicher Jahresumsatz über 10 Mio. EUR (netto): 3 Punkte
2) Auftragssumme der Küchentechnik in den Referenzen, bewertet wird
hierbei nach folgender Maßgabe:
- Auftragssumme der Küchentechnik ab 1,0 Mio. EUR (netto) und bis 1,25
Mio. EUR (netto): 1 Punkt
- Auftragssumme der Küchentechnik über 1,25 Mio. EUR (netto) und bis
1,5 Mio. EUR (netto): 2 Punkte
- Auftragssumme der Küchentechnik über 1,5 Mio. EUR (netto) 3 Punkte
3) Referenzobjekt Küchentyp /-art zur Küchentechnik
Bewertet werden die Referenzobjekte und deren Gleichartigkeit zur
ausgeschriebenen Leistung nach folgender Maßgabe:
- Referenzobjekt ist eine Großküche in einer gewerblichen
Produktionsstätte: 1 Punkt
- Referenzobjekt ist eine Großküche für die Gemeinschaftsverpflegung: 2
Punkte
- Referenzobjekt ist eine Großküche in einem Krankenhaus: 3 Punkte
Der Auftraggeber berücksichtigt nach den vorstehenden Kriterien 2) und
3) jeweils die drei am besten zu bewertende(n) Referenz(en), die ein
Bewerber vorlegt.
Insgesamt können maximal 21 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass
nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch
Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe
aufzufordernden Bewerber überschritten wird, erfolgt die Auswahl nach
der Auftragssumme Küchentechnik gem. Ziff. 2). Es werden die Bewerber
bevorzugt, deren Referenzen die im Verhältnis zu anderen Bewerbern
höhere Auftragssumme Küchentechnik (netto) haben.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass
der Bewerber
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren
Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung
öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
/ § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein
Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im
Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt
ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren
Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen
Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch
die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / §
6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig
verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese
Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt
hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die
sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e
EU Abs. 3 gilt entsprechend;
- in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren
Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB / § 6e
EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB /
§ 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A;
- in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB / § 6e
EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG,
§ 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt;
- dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistung erfüllt. Falls das Angebot in die engere Wahl
kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den
Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu
fordern;
- Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von
Steuerung und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit
sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der
Auftraggeber vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse, soweit der Bewerber beitragspflichtig ist, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt,
sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vom Bewerber zu
fordern;
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und
Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder
eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine
Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in
der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote,
Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher
Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste
des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht
präqualifizierte Bewerber oder Bewerber, deren Präqualifikation nicht
den Nachweis der gestellten Eignungsanforderungen erfüllt, müssen die
nachstehend genannten Unterlagen mit ihrem Teilnahmeantrag einreichen.
Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer
Selbstreinigung nach § 125 GWB bzw. § 6f EU VOB/A sind als gesonderte
Erklärung einzureichen. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung EU)
Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen der
Küchentechnik.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Mindestens 5 Mio. EUR (netto) durchschnittlicher Jahresumsatz der
letzten drei Jahre.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
2) Angabe von vergleichbaren Leistungen, die der Bewerber in den
letzten fünf Jahren erbracht hat. Als vergleichbar angesehen werden
Leistungen der Küchentechnik in Großküchen. Die Leistung gilt als in
den letzten fünf Jahren erbracht, wenn sie nach dem 01.06.2017
abgenommen wurde.
Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert:
- Angabe der Projektbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist;
- Angabe des Auftraggebers;
- Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon,
E-Mail);
- kurze Beschreibung des Projekts;
- Angaben zum Leistungsumfang und Angaben zu hiervon selbst erbrachten
Leistungen;
- Auftragssumme der Küchentechnik (in Euro, netto);
- Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme durch den
Auftraggeber;
- Angabe zum Gebäudetyp;
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Geforderte Mindeststandards:
1) Angabe von mindestens 3 Referenzen. Es wird gebeten, nicht mehr als
5 Referenzen anzugeben.
2) Mindestens eine Referenz über beauftragte Küchentechnik für eine
Großküche, bei der die Auftragssumme mindestens 1 Mio. EUR (netto)
ausgemacht hat.
3) Mindestens eine Referenz über beauftragte Küchentechnik in einem
Krankenhaus.
Die Anforderungen gem. Ziff. 1) bis 2) können auch in einer Referenz
erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/07/2022
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 08/08/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXRAYYGYYPV
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268-730
Fax: +49 7219263-985
Internet-Adresse:
[12]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2022
References
6. mailto:vergabe-ffk@klinikverbund-suedwest.de?subject=TED
7. http://www.klinikverbund-suedwest.de/
8. http://www.klinikverbund-suedwest.de/
9. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGYYPV/documents
10. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGYYPV
11. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
12. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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