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Ausschreibung: Installation von Einbauküchen - DE-Sindelfingen
Installation von Einbauküchen
Küchenmöbel
Einbauküchen
Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel, Catering-Zubehör
Kücheneinrichtungen
Küchenutensilien
Industrielle Kücheneinrichtungen
Dokument Nr...: 337209-2022 (ID: 2022062409054489917)
Veröffentlicht: 24.06.2022
*
  DE-Sindelfingen: Installation von Einbauküchen
   2022/S 120/2022 337209
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Kreiskliniken Böblingen gGmbH im Namen und auf
   Rechnung für den Eigenbetrieb Gebäudemanagement des Landkreises
   Böblingen
   Postanschrift: Arthur-Gruber-Str. 70
   Ort: Sindelfingen
   NUTS-Code: DE112 Böblingen
   Postleitzahl: 71065
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe-ffk@klinikverbund-suedwest.de
   Telefon: +49 70319811-062
   Fax: +49 70319812-062
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.klinikverbund-suedwest.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]www.klinikverbund-suedwest.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGYYPV/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGYYPV
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Klinikum
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Küchentechnik
   Referenznummer der Bekanntmachung: 471_01
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45421151 Installation von Einbauküchen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Beschaffung ist/sind Großkochgeräte, Spültechnik,
   Edelstahleinrichtungen, Ausgabetheken, Kühlraumbau,
   Kleinkälteerzeugung, Küchenmaschinen u. mobile Geräte.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   39141000 Küchenmöbel
   39141400 Einbauküchen
   39220000 Küchenausstattung, Haushalts- und Heimartikel,
   Catering-Zubehör
   39221000 Kücheneinrichtungen
   39221180 Küchenutensilien
   39314000 Industrielle Kücheneinrichtungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE112 Böblingen
   Hauptort der Ausführung:
   Flugfeldklinikum Böblingen Flugfeldareal Böblingen 71034 Böblingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Für die wirtschaftliche Neuordnung des Klinikverbundes Süd-West werden
   die Klinikstandorte Böblingen und Sindelfingen in einem Neubau auf dem
   Flugfeldgelände in Böblingen zusammengelegt. Gemäß Aufgabenstellung
   galt es, die medizinischen Belange eines Großklinikums mit seinen engen
   Funktionsbeziehungen mit dem städtebaulichen Kontext, aufbauend auf den
   Ergebnissen des städtebaulichen Ideen-Wettbewerbs zu vereinen. Dabei
   sollen die Bezüge zum Bahnhof Böblingen / Stadtkern, sowie die
   städtebauliche Leitidee und Stadtentwicklung nahtlos an das
   Planungsgebiet in der Planung berücksichtigt und integriert werden. Es
   wird ein Haus mit ca. 700 Betten und 15 OP-Sälen (davon 2
   Reserveflächen) geplant. Für den Neubau Flugfeldklinikum sind u. a.
   küchentechnische Einrichtungen für ein Café mit Kioskbereich sowie ein
   Betriebsrestaurant für die Personalversorgung geplant. Die
   küchentechnische Einrichtung beinhaltet Großkochgeräte, Spültechnik,
   Edelstahleinrichtungen, Ausgabetheken, Kühlraumbau,
   Kleinkälteerzeugung, Küchenmaschinen u. mobile Geräte.
   Gegenstand der Beschaffung ist/sind Großkochgeräte, Spültechnik,
   Edelstahleinrichtungen, Ausgabetheken, Kühlraumbau,
   Kleinkälteerzeugung, Küchenmaschinen u. mobile Geräte.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 14/11/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der
   Auftraggeber mindestens 3, höchstens 5 geeignete Bewerber auswählen,
   die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen
   zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3
   i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt,
   wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im
   Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am
   weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
   Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
   1) Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
   Bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten 3
   Geschäftsjahre nach folgender Maßgabe:
   - Durchschnittlicher Jahresumsatz ab 5 Mio. EUR (netto) und bis 7,5
   Mio. EUR (netto): 1 Punkt
   - Durchschnittlicher Jahresumsatz über 7,5 Mio. EUR (netto) und bis 10
   Mio. EUR (netto): 2 Punkte
   - Durchschnittlicher Jahresumsatz über 10 Mio. EUR (netto): 3 Punkte
   2) Auftragssumme der Küchentechnik in den Referenzen, bewertet wird
   hierbei nach folgender Maßgabe:
   - Auftragssumme der Küchentechnik ab 1,0 Mio. EUR (netto) und bis 1,25
   Mio. EUR (netto): 1 Punkt
   - Auftragssumme der Küchentechnik über 1,25 Mio. EUR (netto) und bis
   1,5 Mio. EUR (netto): 2 Punkte
   - Auftragssumme der Küchentechnik über 1,5 Mio. EUR (netto) 3 Punkte
   3) Referenzobjekt Küchentyp /-art zur Küchentechnik
   Bewertet werden die Referenzobjekte und deren Gleichartigkeit zur
   ausgeschriebenen Leistung nach folgender Maßgabe:
   - Referenzobjekt ist eine Großküche in einer gewerblichen
   Produktionsstätte: 1 Punkt
   - Referenzobjekt ist eine Großküche für die Gemeinschaftsverpflegung: 2
   Punkte
   - Referenzobjekt ist eine Großküche in einem Krankenhaus: 3 Punkte
   Der Auftraggeber berücksichtigt nach den vorstehenden Kriterien 2) und
   3) jeweils die drei am besten zu bewertende(n) Referenz(en), die ein
   Bewerber vorlegt.
   Insgesamt können maximal 21 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass
   nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch
   Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe
   aufzufordernden Bewerber überschritten wird, erfolgt die Auswahl nach
   der Auftragssumme Küchentechnik gem. Ziff. 2). Es werden die Bewerber
   bevorzugt, deren Referenzen die im Verhältnis zu anderen Bewerbern
   höhere Auftragssumme Küchentechnik (netto) haben.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass
   der Bewerber
   - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren
   Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung
   öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
   arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
   / § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A;
   - in den vergangenen 3 Jahren nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein
   Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
   Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im
   Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt
   ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB / § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A;
   - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren
   Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen
   Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch
   die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB / §
   6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A; das Verhalten einer rechtskräftig
   verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese
   Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt
   hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die
   sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung; § 6e
   EU Abs. 3 gilt entsprechend;
   - in den vergangenen 3 Jahren weder selbst noch eine Person, deren
   Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen
   Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
   abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 Nr.4 GWB / § 6e
   EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A;
   - in den vergangenen 3 Jahren keine wesentliche Anforderung bei der
   Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
   Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat
   und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
   einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB /
   § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A;
   - in den vergangenen 3 Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder
   Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder
   Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
   erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB / § 6e
   EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A;
   - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
   - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG,
   § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegt;
   - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
   angebotenen Leistung erfüllt. Falls das Angebot in die engere Wahl
   kommt, behält sich der Auftraggeber vor, eine qualifizierte
   Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den
   Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen zu
   fordern;
   - Eigenerklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuerung und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit
   sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
   hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der
   Auftraggeber vor, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
   Sozialkasse, soweit der Bewerber beitragspflichtig ist, eine
   Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
   Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt,
   sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vom Bewerber zu
   fordern;
   - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und
   Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der
   Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
   Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder
   eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
   Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
   Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine
   Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in
   der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Angebote,
   Kopie/Scan ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher
   Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche
   Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
   Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste
   des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
   (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht
   präqualifizierte Bewerber oder Bewerber, deren Präqualifikation nicht
   den Nachweis der gestellten Eignungsanforderungen erfüllt, müssen die
   nachstehend genannten Unterlagen mit ihrem Teilnahmeantrag einreichen.
   Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
   1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
   bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer
   Selbstreinigung nach § 125 GWB bzw. § 6f EU VOB/A sind als gesonderte
   Erklärung einzureichen. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung EU)
   Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf
   Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
   vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Leistungen der
   Küchentechnik.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1) Mindestens 5 Mio. EUR (netto) durchschnittlicher Jahresumsatz der
   letzten drei Jahre.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
   Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
   2) Angabe von vergleichbaren Leistungen, die der Bewerber in den
   letzten fünf Jahren erbracht hat. Als vergleichbar angesehen werden
   Leistungen der Küchentechnik in Großküchen. Die Leistung gilt als in
   den letzten fünf Jahren erbracht, wenn sie nach dem 01.06.2017
   abgenommen wurde.
   Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert:
   - Angabe der Projektbezeichnung;
   - Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist;
   - Angabe des Auftraggebers;
   - Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon,
   E-Mail);
   - kurze Beschreibung des Projekts;
   - Angaben zum Leistungsumfang und Angaben zu hiervon selbst erbrachten
   Leistungen;
   - Auftragssumme der Küchentechnik (in Euro, netto);
   - Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme durch den
   Auftraggeber;
   - Angabe zum Gebäudetyp;
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Geforderte Mindeststandards:
   1) Angabe von mindestens 3 Referenzen. Es wird gebeten, nicht mehr als
   5 Referenzen anzugeben.
   2) Mindestens eine Referenz über beauftragte Küchentechnik für eine
   Großküche, bei der die Auftragssumme mindestens 1 Mio. EUR (netto)
   ausgemacht hat.
   3) Mindestens eine Referenz über beauftragte Küchentechnik in einem
   Krankenhaus.
   Die Anforderungen gem. Ziff. 1) bis 2) können auch in einer Referenz
   erfüllt werden.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/07/2022
   Ortszeit: 10:30
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 08/08/2022
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXRAYYGYYPV
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268-730
   Fax: +49 7219263-985
   Internet-Adresse:
   [12]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
   nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das
   E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
   GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
   endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/06/2022
References
   6. mailto:vergabe-ffk@klinikverbund-suedwest.de?subject=TED
   7. http://www.klinikverbund-suedwest.de/
   8. http://www.klinikverbund-suedwest.de/
   9. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGYYPV/documents
  10. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYYGYYPV
  11. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  12. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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