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Ausschreibung: Bauarbeiten für Schulgebäude - DE-Güstrow
Bauarbeiten für Schulgebäude
Fliesen
Dokument Nr...: 337163-2022 (ID: 2022062409051289860)
Veröffentlicht: 24.06.2022
*
  DE-Güstrow: Bauarbeiten für Schulgebäude
   2022/S 120/2022 337163
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Barlachstadt Güstrow
   Postanschrift: Markt 1
   Ort: Güstrow
   NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
   Postleitzahl: 18273
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]ann.dethloff@guestrow.de
   Telefon: +49 3843/769-109
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.guestrow.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://portal.evergabemv.de/E19661142
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://portal.evergabemv.de/E19661142
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Erweiterung und Sanierung der Thomas-Müntzer-Schule - Los 8a
   Fliesenarbeiten
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der
   Thomas-Müntzer-Schule Güstrow. Im Zuge dieser Maßnahme sind
   Fliesenarbeiten notwendig.
   Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   44111700 Fliesen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
   Hauptort der Ausführung:
   Güstrow
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der
   Thomas-Müntzer-Schule Güstrow. Im Zuge dieser Maßnahme sind
   Fliesenarbeiten notwendig.
   Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 08/08/2022
   Ende: 01/10/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Beginn des Auftrages ist abhängig von dem Lauf des
   Vergabeverfahrens. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, die zu einer
   Verzögerung der Auftragserteilung führen, wird die Vertragsdauer
   entsprechend angepasst.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
   Projektnummer oder -referenz:
   EFRE-Nr.: STES-16-0014
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los 8a
   Fliesenarbeiten.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder
   Handelsregister oder Handwerksrolle (Entsprechende Angaben des Bieters
   im Formblatt 124) 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen i.S.d. § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB (Entsprechende
   Angaben des Bieters im Formblatt 124) Die Auftraggeberin akzeptiert als
   Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU
   Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich
   unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im
   Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben
   (Formblatt 213) notwendig.) Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum
   Nachweis der Eignung das Formblatt 124 ein.
   Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle
   gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
   Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU
   VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen
   zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen
   auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236
   auszufüllen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
   abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
   Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
   sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
   ausgeführten Aufträgen (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt
   124) Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A).
   Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der
   PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu
   berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.) Nicht
   präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt
   124 ein.
   Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle
   gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert. Soweit
   der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A
   (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen
   will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem
   vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Nachweis der beruflichen Eignung nach § 6a EU Nr. 3 Buchst. a VOB/A
   - Drei vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Kalenderjahren
   (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124) Anmerkung: Bei
   Bietergemeinschaften ist diese Angabe für sämtliche Mitglieder der
   Bietergemeinschaft vorzulegen.
   2. Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der
   Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (Entsprechende Angaben des
   Bieters im Formblatt 124) Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis
   auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz
   2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe
   der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu
   berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.) Nicht
   präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt
   124 ein.
   Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle
   gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
   Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU
   VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen
   zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen
   auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236
   auszufüllen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Verpflichtungserklärungen zur Umsetzung der §§ 9, 10 Vergabegesetz
   M-V 2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 3 der Verordnung
   (EU) 2022/576
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/07/2022
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/08/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 21/07/2022
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
   Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
   Ort: Schwerin
   Postleitzahl: 19053
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
   Telefon: +49 385-5885164
   Fax: +49 385-5884855817
   Internet-Adresse:
   [11]https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Verg
   abekammern/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
   Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten
   insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber
   haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
   über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
   über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots
   und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
   Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
   Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
   wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
   betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die
   Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 160
   Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft,
   Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
   Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
   Ort: Schwerin
   Postleitzahl: 19053
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
   Telefon: +49 385-5885164
   Fax: +49 385-5884855817
   Internet-Adresse:
   [13]https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Verg
   abekammern/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/06/2022
References
   6. mailto:ann.dethloff@guestrow.de?subject=TED
   7. http://www.guestrow.de/
   8. https://portal.evergabemv.de/E19661142
   9. https://portal.evergabemv.de/E19661142
  10. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
  11. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
  12. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
  13. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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