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Ausschreibung: Bauarbeiten für Schulgebäude - DE-Güstrow
Bauarbeiten für Schulgebäude
Fliesen
Dokument Nr...: 337163-2022 (ID: 2022062409051289860)
Veröffentlicht: 24.06.2022
*
DE-Güstrow: Bauarbeiten für Schulgebäude
2022/S 120/2022 337163
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Barlachstadt Güstrow
Postanschrift: Markt 1
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ann.dethloff@guestrow.de
Telefon: +49 3843/769-109
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.guestrow.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://portal.evergabemv.de/E19661142
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://portal.evergabemv.de/E19661142
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung und Sanierung der Thomas-Müntzer-Schule - Los 8a
Fliesenarbeiten
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der
Thomas-Müntzer-Schule Güstrow. Im Zuge dieser Maßnahme sind
Fliesenarbeiten notwendig.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44111700 Fliesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Hauptort der Ausführung:
Güstrow
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Barlachstadt Güstrow beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der
Thomas-Müntzer-Schule Güstrow. Im Zuge dieser Maßnahme sind
Fliesenarbeiten notwendig.
Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 08/08/2022
Ende: 01/10/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Beginn des Auftrages ist abhängig von dem Lauf des
Vergabeverfahrens. Sollten Unstimmigkeiten auftreten, die zu einer
Verzögerung der Auftragserteilung führen, wird die Vertragsdauer
entsprechend angepasst.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
EFRE-Nr.: STES-16-0014
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Bekanntmachung bezieht sich ausschließlich auf das Los 8a
Fliesenarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder Handwerksrolle (Entsprechende Angaben des Bieters
im Formblatt 124) 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen i.S.d. § 6e EU VOB/A, §§ 123, 124 GWB (Entsprechende
Angaben des Bieters im Formblatt 124) Die Auftraggeberin akzeptiert als
Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU
Abs. 1 Satz 2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich
unter Angabe der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im
Präqualifikationsverzeichnis zu berufen (Angabe im Angebotsschreiben
(Formblatt 213) notwendig.) Nicht präqualifizierte Bieter reichen zum
Nachweis der Eignung das Formblatt 124 ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle
gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU
VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen
zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen
auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236
auszufüllen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt
124) Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis auch eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A).
Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe der
PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu
berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.) Nicht
präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt
124 ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle
gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert. Soweit
der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A
(Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen
will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem
vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Nachweis der beruflichen Eignung nach § 6a EU Nr. 3 Buchst. a VOB/A
- Drei vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Kalenderjahren
(Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124) Anmerkung: Bei
Bietergemeinschaften ist diese Angabe für sämtliche Mitglieder der
Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (Entsprechende Angaben des
Bieters im Formblatt 124) Die Auftraggeberin akzeptiert als Nachweis
auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 Satz
2 VOB/A). Präqualifizierten Bietern ist es gestattet, sich unter Angabe
der PQ_Nummer auf ihre Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis zu
berufen (Angabe im Angebotsschreiben (Formblatt 213) notwendig.) Nicht
präqualifizierte Bieter reichen zum Nachweis der Eignung das Formblatt
124 ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle
gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 6d EU
VOB/A (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen
zurückgreifen will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen
auch von diesem vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236
auszufüllen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Verpflichtungserklärungen zur Umsetzung der §§ 9, 10 Vergabegesetz
M-V 2. Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 3 der Verordnung
(EU) 2022/576
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/07/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/08/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/07/2022
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +49 385-5885164
Fax: +49 385-5884855817
Internet-Adresse:
[11]https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Verg
abekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten
insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber
haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots
und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt
wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die
Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 160
Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +49 385-5885164
Fax: +49 385-5884855817
Internet-Adresse:
[13]https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Verg
abekammern/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2022
References
6. mailto:ann.dethloff@guestrow.de?subject=TED
7. http://www.guestrow.de/
8. https://portal.evergabemv.de/E19661142
9. https://portal.evergabemv.de/E19661142
10. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
11. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
12. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
13. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
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