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Ausschreibung: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten - DE-Landau a.d. Isar
Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
Personalcomputer
Computerbezogene Geräte
Vorführgeräte
Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
Teile und Zubehör für Computer
Monitor-Wandarmhalterungen
Computerzubehör
Farbbildmonitore
Fernseh- und audiovisuelle Geräte
Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte
Router für Netzwerke
Dienstleistungen im Bauwesen
Dienstleistungen im technischen Bereich
Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten
Installation von Computern
Hardwareinstallation
Bauinstallationsarbeiten
Maschinentechnische Installationen
Dokument Nr...: 337142-2022 (ID: 2022062409051089856)
Veröffentlicht: 24.06.2022
*
DE-Landau a.d. Isar: Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
2022/S 120/2022 337142
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Landau a.d.Isar
Postanschrift: Oberer Stadtplatz 1
Ort: Landau a.d. Isar
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 94405
Land: Deutschland
E-Mail: [6]oliver.sauer@dinzl-systems.de
Telefon: +49 99519410
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E901C974-0
682-4A3B-8033-72492E424327
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E901C974-0
682-4A3B-8033-72492E424327
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung der Ausstattung der Grund- und Mittelschule Landau nach
DigitalPakt Schule 2019-2024 dBI
Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45214000 Bauarbeiten für Schulen oder Forschungsanstalten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erweiterung der Ausstattung mit PCs, Medientechnik und Netzwerktechnik
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 6 DigitalPakt Apple
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30213000 Personalcomputer
30230000 Computerbezogene Geräte
38652100 Vorführgeräte
30100000 Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern,
Druckern und Möbeln
30237000 Teile und Zubehör für Computer
30237260 Monitor-Wandarmhalterungen
30237200 Computerzubehör
32323100 Farbbildmonitore
32320000 Fernseh- und audiovisuelle Geräte
32300000 Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und
-wiedergabegeräte
32413100 Router für Netzwerke
71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
51310000 Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten
51611000 Installation von Computern
51611100 Hardwareinstallation
45300000 Bauinstallationsarbeiten
45350000 Maschinentechnische Installationen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Da die Schulen bereits über eine große Anzahl an Geräten von Apple
verfügen, sollen weitere Geräte dieses Herstellers zum Einsatz kommen.
Beschafft werden sollen 22x Apple iMac, 24" und 11x USB-Laufwerk. Des
Weiteren sollen Sie über einen vorhandenen iPad-Manager konfiguriert
und betreut werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 31/10/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Aus Sicht der Vergabe möchten wir darauf hinweisen, dass die zu
beschaffenden Tablets in eine bereits geschaffene, erprobte und
bewährte Systemarchitektur von Apple Geräten integriert werden sollen
Da die Geräte im Schulbetrieb Verwendung finden und damit in einem
durch eine Vielzahl von Nutzern mit unterschiedlichem technischen
Verständnis geprägten Umfeld eingesetzt werden, ist für die Umsetzung
des Bildungsauftrages die gleichförmige, komplikationslose und
zuverlässige Bedienbarkeit der im Unterricht verwendeten Geräte von
zentraler Bedeutung.
Da bei Apple die Geräte und das Betriebssystem - anders als bei
Windows-Geräten - aneinander gebunden sind, möchten wir die Geräte
namentlich Ausschreiben. Dies führt aus unserer Sicht dennoch zu keiner
Einschränkung des Marktes, da auch etwaige Detailanforderungen nach
Rücksprache mit Apple München von Anbietern wie MediaMarkt ö.ä.
erfüllbar sind. Somit wäre nach unseren Recherchen ein Angebot durch
mindestens zehn Anbieter (regional und deutschlandweit) möglich.
Weiterhin haben Tests gezeigt, dass die Administration von Geräten mit
iOS in deutlich höherem Umfang möglich ist, da die Administration von
Apple cloudbasiert unterstützt wird. Dies umfasst sowohl alle
Einstellungen des Betriebssystems iOS, als auch die Administration
aller verfügbaren Apps. Dieser Umstand wird nun wichtig, da mit der
Digitalisierung die Zahl der mobilen Endgeräte deutlich ansteigt. Eine
vollumfängliche Administration von mobilen Windows-Geräten ist nach
derzeitigem Stand nur per LAN (physische Verbindung) möglich. Aufgrund
der Vorhandenen Infrastruktur, ist eine Administration mobiler
Endgeräte per WLAN jedoch unabdingbar. Die aktuelle Diskussion
(initiiert durch das Bundesland NRW) um die Bereitstellung von mobilen
Endgeräten für Lehrkräfte (StGB NRW, Schnellbrief 116/2018), könnte im
Fall eines positiven Ausgangs, diese rasante Entwicklung weiter
beschleunigen. Desweiteren müssen die Herausforderungen des
Fernunterrichtes durch die akutelle Corona-Krise abgewickelt werden.
Um im Interesse der Systemsicherheit möchten wir das Risikopotentiel
für Fehlfunktionen bzw. Kompatibilitätsprobleme verringern, was durch
den Einsatz einer homogenen Architektur mit Apple Geräten unterstützt
wird.
Grundlegend unterscheidet sich iOS durch ein durchgängiges
Sandboxingmodell (jede App darf nur in Ihrem Sandkasten agieren), bei
dem die Kommunikation zwischen Apps prinzipiell untersagt ist. Dieses
Vorgehen verbietet jeder App auch die Änderung am Betriebssystem
selbst, was die Programmierung von Schadsoftware für iOS nach heutigem
Stand unmöglich macht. Die Softwarefirma Kaspersky hat sich zu diesem
Thema bereits mehrfach geäußert. Möglich wird diese Kommunikation
allenfalls, wenn seitens Apple geprüfte Schnittstellen für zwei Apps im
Betriebssystem implementiert werden. Dieses Grundprinzip wird unter
Windows nicht stringent eingehalten. Das Windows-Betriebssystem bietet
eine Vielzahl von Möglichkeiten, Programme zu installieren, während
dies unter iOS nur aus dem Appstore möglich ist. Weiterhin wird jede
App vor der Bereitstellung im Appstore von Apple geprüft. Mit diesem
Vorgehen grenzt man sich klar vom Betriebssystem Android ab, bei
dem eine App nahezu unkontrolliert durch Programmierer bereitgestellt
werden kann.
Die von Apple eingeführten Prinzipien führen zu einer hohen
Sicherheit im Betriebssystem und ermöglichen eine hohe Kontrolle über
ein Gerät.
Mit der Einführung des Lehrplan Plus in der Grundschule, sieht man sich
mit der Aufgabe konfrontiert, Grundschülern und Schülern der
Mittelstufe Tablets zur Verfügung zu stellen. Diese Gruppe von
Benutzern stellt die unerfahrenste Zielgruppe für diese Geräteklasse
dar und bedarf daher eines besonderen Schutzes. Die anvisierte
Zielgruppe für das Windows-Betriebssystem sieht man eher bei
erfahreneren Endbenutzern der fortführenden Mittel- und Oberstufe. Der
Schulbereich möchte daher am Betriebssystem Windows auch im Bereich
mobiler Endgeräte weiter festhalten und nur die Auswahl an
Betriebssystemen erweitern.
Anforderungen an den Auftragnehmer:
Zertifizierungen des Auftragnehmers
- Apple Authorized Reseller
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 7 DigitalPakt Medientechnik
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30213000 Personalcomputer
30230000 Computerbezogene Geräte
38652100 Vorführgeräte
30100000 Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern,
Druckern und Möbeln
30237000 Teile und Zubehör für Computer
30237260 Monitor-Wandarmhalterungen
30237200 Computerzubehör
32323100 Farbbildmonitore
32320000 Fernseh- und audiovisuelle Geräte
32300000 Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und
-wiedergabegeräte
32413100 Router für Netzwerke
71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
51310000 Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten
51611000 Installation von Computern
51611100 Hardwareinstallation
45300000 Bauinstallationsarbeiten
45350000 Maschinentechnische Installationen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ausstattung der Klassenzimmer um weitere 22 Stk. interaktive Displays
nebst elektrischem Wand-Lift-System inkl. Montage, und 15
Dokumentenkameras inkl. Montage.
Geräteklassen:
Um eine gewisse Homogenität und damit Austauschbarkeit der Geräte zu
erhalten, werden im Leistungsverzeichnis Hersteller und Typ der bereits
eingesetzten Hardware als Referenz aufgeführt. Als Ergänzung ist der
Zusatz "vergleichbares Gerät" angegeben, wenn eine Alternative möglich
ist. Bei Angeboten vergleichbarer Geräte sind die neben den Vorgaben
durch das Votum 2020 des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auch die
im Leistungsverzeichnis beschriebenen Mindestanforderungen und
Maximalangaben zu berücksichtigen. Ist keine Alternative möglich,
handelt es sich um bereits eingesetzte Hard- und Software, bei der nur
ein Ersatz oder eine Erweiterung vorgenommen wird und der Austausch
innerhalb der Schulen über einen gemeinsamen Gerätepool zwingend
notwendig ist. Zudem wäre eine Mischumgebung eine erhebliche
Kostenbelastung im Bereich Schulung, Administration, Service und
Support.
Vorgaben:
Die Hardware Komponenten sind konform zum Votum 2020 des Beraterkreises
zur IT-Ausstattung von Schulen des Bayerischen Staatsministeriums für
Unterricht und Kultus und der Mindestkriterien dBIR Anlage 2 (jeweils
aktuelle Version) anzubieten.
Die Inhouse Vorkonfiguration und Lieferung kann ab dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung erfolgen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 31/10/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Lieferung und Schulung sollen binnen 14 Tagen nach
Auftragserteilung erfolgen.
Genaue Liefer- und Schulungstermine werden nach der Zuschlagserteilung
mit der zu beliefernden Schule vereinbart. Es gilt eine maximale
Lieferfrist von 12 Wochen ab Auftragserteilung.
Der Transport und die Gefahren aus den einzelnen Transporten gehen zu
Lasten des Auftragnehmers. Für Schäden, die durch den Transport an den
Gebäuden und / oder Einrichtungen entstehen, haftet der Auftragnehmer.
Geliefert werden / wird wie im LV beschrieben interaktive Displays 11
Stück
Lieferorte:
Grundschule Landau
Maria-Ward-Platz 2
94405 Landau a.d.Isar
Mittelschule Landau
Maria-Ward-Platz 2
94405 Landau a.d.Isar
Alle ausgeschriebenen Artikel, Votum 2020 betreffend, müssen Votum
2020-Konform angeboten werden. Weitere Informationen siehe
[11]https://www.mebis.bayern.de/infoportal/empfehlung/votum/.
Dazu gelten die Mindestkriterien der dBIR Anlage 2 aktualisiert: 01.
September 2020. Weitere Informationen siehe
[12]https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/6585/ausbau-der-digitalen-b
ildungsinfrastruktur-an-bayerischen-schulen.html
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Die nachfolgend beschriebenen zusätzlichen technischen
Vertragsbedingungen gelten für alle nachfolgenden Abschnitte des LVs.
1. Technische Spezifikationen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige
technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2. Einheiten
In diesem Leistungsverzeichnis werden folgende Einheiten verwendet:
- h = Stunde
- m = Meter
- m2 = Quadratmeter
- Mt = Monat
- psch = Pauschal
- St = Stück
Zusätzliche technische Vorschriften
1. Der Auftragnehmer ist gehalten, bestens geschultes und im Bau
solcher Anlagen erfahrenes Personal unter verantwortlicher Aufsicht
abzustellen. Unzulängliches Personal ist auf Verlangen der Bauleitung
unverzüglich
auszutauschen. Ein firmenseitig beabsichtigter Wechsel in der Person
des bauleitenden Monteurs während der Ausführungszeit ohne Zustimmung
des Auftraggebers ist nicht gestattet.
2. Die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sind
vom Auftragnehmer zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten dem
Fachingenieur schriftlich mitzuteilen.
3. Die Einweisung des Bedienungspersonals in die Elektroanlagen ist in
den Angebotspreisen einzukalkulieren.
4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Zwischenaufmaße der verlegten
Rohrleitungen und Materialien aufzunehmen. Abschlagszahlungen werden
nur bei gleichzeitiger Vorlage der Zwischenaufmaße angewiesen.
5. Der Auftragnehmer hat die Ausführung seiner Arbeiten mit anderen am
Bau beteiligten Firmen eigenverantwortlich zu koordinieren und die
Bauaufsicht davon zu unterrichten.
6. Der Antrag auf Abnahme muss in Schriftform gestellt werden,
gleichzeitig wird erklärt.
a) Alle Leistungen vertragsgerecht erbracht wurden, insbesondere gelten
alle in den zus. techn. Vorschriften geforderten Voraussetzungen als
erbracht;
b) Evtl. erforderlicher Probebetrieb und alle Prüfungsarbeiten
durchgeführt und abgeschlossen wurden;
c) Der Auftragnehmer trägt die Kosten, die dem Auftraggeber und/oder
seinem Beauftragten dadurch entstehen, dass die Abnahme verweigert
werden muss bzw. mehr als ein Prüftermin für die Prüfung der
Mängelbeseitigung erforderlich wird;
d) Sämtliche Bestandsunterlagen, sowie Bedienungs- und
Wartungsanweisungen, in der vertraglich vereinbarten Form zu übergeben
sind;
e) Einweisung in die elektrotechnische Anlage mit den vom Auftraggeber
genannten Personen durchgeführt wurde;
f) die sonstigen, dem Auftraggeber zu übergebenden Unterlagen
(Werkprüfzeugnisse, Bescheinigungen öffentlich-rechtlicher Abnahmen
u.ä.), wurden ausgehändigt.
7. Bei Abrechnung nach Aufmaß ist den Zwischenrechnungen und der
Schlussrechnung ein gemeinsames, von beiden Vertragsteilen
unterzeichnetes Aufmaß beizufügen.
8. Vorstehende " Zus. technische Vorschriften " werden bei
Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Rechnungen können erst nach gemeinsamem und vom AN unterzeichneten
Aufmaß gestellt werden.
Die Rechnungsstellung hat eindeutig, einschließlich einer übergebenen
Aufmaßzusammenstellung zu erfolgen. Die Aufmaßzusammenstellung ist so
zu erstellen, dass die Prüfung des Aufmaßes über die
Aufmaßzusammenstellung
zur Rechnung, als auch von der Rechnung über die Aufmaßzusammenstellung
in die einzelnen Positionen im Aufmaß nachvollzogen werden kann.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Los 8 DigitalPakt Netzwerktechnik
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30213000 Personalcomputer
30230000 Computerbezogene Geräte
38652100 Vorführgeräte
30100000 Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern,
Druckern und Möbeln
30237000 Teile und Zubehör für Computer
30237260 Monitor-Wandarmhalterungen
30237200 Computerzubehör
32323100 Farbbildmonitore
32320000 Fernseh- und audiovisuelle Geräte
32300000 Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und
-wiedergabegeräte
32413100 Router für Netzwerke
71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
71356000 Dienstleistungen im technischen Bereich
51310000 Installation von Rundfunk-, Fernseh-, Audio- und Videogeräten
51611000 Installation von Computern
51611100 Hardwareinstallation
45300000 Bauinstallationsarbeiten
45350000 Maschinentechnische Installationen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erweiterung des vorhandenen WLANs um weitere 2 Router und 4
Accesspoints inkl. Montage.
Geräteklassen:
Um eine gewisse Homogenität und damit Austauschbarkeit der Geräte zu
erhalten, werden im Leistungsverzeichnis Hersteller und Typ der bereits
eingesetzten Hardware als Referenz aufgeführt. Als Ergänzung ist der
Zusatz "vergleichbares Gerät" angegeben, wenn eine Alternative möglich
ist. Bei Angeboten vergleichbarer Geräte sind die neben den Vorgaben
durch das Votum 2020 des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen
des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auch die
im Leistungsverzeichnis beschriebenen Mindestanforderungen und
Maximalangaben zu berücksichtigen. Ist keine Alternative möglich,
handelt es sich um bereits eingesetzte Hard- und Software, bei der nur
ein Ersatz oder eine Erweiterung vorgenommen wird und der Austausch
innerhalb der Schulen über einen gemeinsamen Gerätepool zwingend
notwendig ist. Zudem wäre eine Mischumgebung eine erhebliche
Kostenbelastung im Bereich Schulung, Administration, Service und
Support.
Vorgaben:
Die Hardware Komponenten sind konform zum Votum 2020 des Beraterkreises
zur IT-Ausstattung von Schulen des Bayerischen Staatsministeriums für
Unterricht und Kultus und der Mindestkriterien dBIR Anlage 2 (jeweils
aktuelle Version) anzubieten.
Die Inhouse Vorkonfiguration und Lieferung kann ab dem Zeitpunkt der
Zuschlagserteilung erfolgen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2022
Ende: 31/10/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Lieferung und Schulung sollen binnen 14 Tagen nach
Auftragserteilung erfolgen.
Genaue Liefer- und Schulungstermine werden nach der Zuschlagserteilung
mit der zu beliefernden Schule vereinbart. Es gilt eine maximale
Lieferfrist von 12 Wochen ab Auftragserteilung.
Der Transport und die Gefahren aus den einzelnen Transporten gehen zu
Lasten des Auftragnehmers. Für Schäden, die durch den Transport an den
Gebäuden und / oder Einrichtungen entstehen, haftet der Auftragnehmer.
Geliefert werden / wird wie im LV beschrieben interaktive Displays 11
Stück
Lieferorte:
Grundschule Landau
Maria-Ward-Platz 2
94405 Landau a.d.Isar
Mittelschule Landau
Maria-Ward-Platz 2
94405 Landau a.d.Isar
Alle ausgeschriebenen Artikel, Votum 2020 betreffend, müssen Votum
2020-Konform angeboten werden. Weitere Informationen siehe
[13]https://www.mebis.bayern.de/infoportal/empfehlung/votum/.
Dazu gelten die Mindestkriterien der dBIR Anlage 2 aktualisiert: 01.
September 2020. Weitere Informationen siehe
[14]https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/6585/ausbau-der-digitalen-b
ildungsinfrastruktur-an-bayerischen-schulen.html
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Die nachfolgend beschriebenen zusätzlichen technischen
Vertragsbedingungen gelten für alle nachfolgenden Abschnitte des LVs.
1. Technische Spezifikationen
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z.
B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden,
europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige
technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2. Einheiten
In diesem Leistungsverzeichnis werden folgende Einheiten verwendet:
- h = Stunde
- m = Meter
- m2 = Quadratmeter
- Mt = Monat
- psch = Pauschal
- St = Stück
Zusätzliche technische Vorschriften
1. Der Auftragnehmer ist gehalten, bestens geschultes und im Bau
solcher Anlagen erfahrenes Personal unter verantwortlicher Aufsicht
abzustellen. Unzulängliches Personal ist auf Verlangen der Bauleitung
unverzüglich
auszutauschen. Ein firmenseitig beabsichtigter Wechsel in der Person
des bauleitenden Monteurs während der Ausführungszeit ohne Zustimmung
des Auftraggebers ist nicht gestattet.
2. Die durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen sind
vom Auftragnehmer zu prüfen und etwaige Unstimmigkeiten dem
Fachingenieur schriftlich mitzuteilen.
3. Die Einweisung des Bedienungspersonals in die Elektroanlagen ist in
den Angebotspreisen einzukalkulieren.
4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Zwischenaufmaße der verlegten
Rohrleitungen und Materialien aufzunehmen. Abschlagszahlungen werden
nur bei gleichzeitiger Vorlage der Zwischenaufmaße angewiesen.
5. Der Auftragnehmer hat die Ausführung seiner Arbeiten mit anderen am
Bau beteiligten Firmen eigenverantwortlich zu koordinieren und die
Bauaufsicht davon zu unterrichten.
6. Der Antrag auf Abnahme muss in Schriftform gestellt werden,
gleichzeitig wird erklärt.
a) Alle Leistungen vertragsgerecht erbracht wurden, insbesondere gelten
alle in den zus. techn. Vorschriften geforderten Voraussetzungen als
erbracht;
b) Evtl. erforderlicher Probebetrieb und alle Prüfungsarbeiten
durchgeführt und abgeschlossen wurden;
c) Der Auftragnehmer trägt die Kosten, die dem Auftraggeber und/oder
seinem Beauftragten dadurch entstehen, dass die Abnahme verweigert
werden muss bzw. mehr als ein Prüftermin für die Prüfung der
Mängelbeseitigung erforderlich wird;
d) Sämtliche Bestandsunterlagen, sowie Bedienungs- und
Wartungsanweisungen, in der vertraglich vereinbarten Form zu übergeben
sind;
e) Einweisung in die elektrotechnische Anlage mit den vom Auftraggeber
genannten Personen durchgeführt wurde;
f) die sonstigen, dem Auftraggeber zu übergebenden Unterlagen
(Werkprüfzeugnisse, Bescheinigungen öffentlich-rechtlicher Abnahmen
u.ä.), wurden ausgehändigt.
7. Bei Abrechnung nach Aufmaß ist den Zwischenrechnungen und der
Schlussrechnung ein gemeinsames, von beiden Vertragsteilen
unterzeichnetes Aufmaß beizufügen.
8. Vorstehende " Zus. technische Vorschriften " werden bei
Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Rechnungen können erst nach gemeinsamem und vom AN unterzeichneten
Aufmaß gestellt werden.
Die Rechnungsstellung hat eindeutig, einschließlich einer übergebenen
Aufmaßzusammenstellung zu erfolgen. Die Aufmaßzusammenstellung ist so
zu erstellen, dass die Prüfung des Aufmaßes über die
Aufmaßzusammenstellung
zur Rechnung, als auch von der Rechnung über die Aufmaßzusammenstellung
in die einzelnen Positionen im Aufmaß nachvollzogen werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines
nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im
Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen
nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des
Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung
vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle bzw. der Industrie- und Handelskammer oder
vergleichbaren Institutionen in den Ländern der Europäischen Union,
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bieter die ihren Sitz
nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen Bescheinigungen
des zuständigen Versicherungsträgers vorlegen,
Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Unternehmen e. V.(Präqualifikationsverzeichnis)
oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines
nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im
Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von
6Kalendertagennach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur
Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die
Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignung
vorzulegen:
Bestätigung über den Umsatz an Bauleistungen in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren,
Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal.
Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Angaben, ob für die geforderten Leistungen Nachunternehmer eingesetzt
werden,
Verfügbare technische Ausrüstung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Unternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung)
aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines
nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im
Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen
nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des
Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Referenzbescheinigungen für mindestens 3 vergleichbare Leistungen in
den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers, der
Ausführungsart, der Ausführungszeit, des im eigenen Betrieb erbrachten
Leistungsumfangs, der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, den
Besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen sowie des
Auftragswertes (in Anlehnung an das Formblatt (444) sind auf Verlangen
der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/07/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/09/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/07/2022
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer
einzureichen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2022
References
6. mailto:oliver.sauer@dinzl-systems.de?subject=TED
7. https://www.deutsche-evergabe.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E901C974-0682-4A3B-8033-72492E424327
9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/E901C974-0682-4A3B-8033-72492E424327
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. https://www.mebis.bayern.de/infoportal/empfehlung/votum/
12. https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/6585/ausbau-der-digitalen-bildungsinfrastruktur-an-bayerischen-schulen.html
13. https://www.mebis.bayern.de/infoportal/empfehlung/votum/
14. https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/6585/ausbau-der-digitalen-bildungsinfrastruktur-an-bayerischen-schulen.html
15. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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