Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2021041509585389037" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Mietvertrag Drucker und Kopierer - DE-Rotenburg (Wümme)
Fotokopiergeräte
Laserdrucker
Dokument Nr...: 892262-2021 (ID: 2021041509585389037)
Veröffentlicht: 15.04.2021
*
  Mietvertrag Drucker und Kopierer
VERGABEUNTERLAGEN
2021/22
Mietvertrag Drucker und Kopierer
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Stadt Rotenburg (Wümme)
Große Straße 1, 27356 Rotenburg (Wümme), Deutschland
08.04.2021
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 2
631_UVgO_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots................................................................................
2
632_Bewerbungsbedingungen_UVgO..................................................................................................
........... 6
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen.........................................................................
6
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
.......................................................................................... 6
3 Angebot
................................................................................................................................
................. 6
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.................................................................... 6
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Da 6
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. ... 6
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem . 6
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. ..................................................................... 6
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen g . 6
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.............................. 6
4
Nebenangebote...................................................................................................................
.................. 6
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; 6
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu 6
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses be . 7
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung a 7
5
Bietergemeinschaften............................................................................................................
................ 7
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abz 7
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, di . 7
Leistungsbeschreibung
................................................................................................................................
.... 8
633_UVgO_Angebotsschreiben_ohne_Losen_nur elektronische Abgabe ...................................................... 21
635_Zusaetzliche_Vertragsbedingungen_Liefer-Dienstleistungen..................................................................
23
326_Zusätzliche-Vertragsbedingungen-Nds-2016...................................................................................
........ 24
Besondere Vertragsbedingungen NTVergG-Dienstleistung_2.........................................................................
27
Eigenerklärung_national_UVgO...................................................................................................
.................... 31
Erklärung zum NTVergG P4 Abs 1_01-21
....................................................................................................... 32
Hinweis Produktangaben
................................................................................................................................
. 33
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 34
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 37
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 38
i
Die wichtigsten Informationen zum Verfahren
Grundsätzliches:
Auftraggeber: Stadt Rotenburg (Wümme)
Vergabenummer/-name: 2021/22 - Mietvertrag Drucker und Kopierer
Kurzbeschreibung: Drucker und Kopierer sollen für verschiedene Standorte der Stadt inkl. Service und
Verbrauchsmaterial für 72 Monate gemietet werden.
Detaillierte Angaben finden Sie in der Leistungsbeschreibung.
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO
Liefer-/Ausführungsort: 27356 Rotenburg (Wümme)
Losweise Vergabe: Nein
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
Zuschlagskriterium: Wirtschaftlichstes Angebot
Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung
Gewichtung: 70%: 30%
Ausführungsfrist: von 01.10.2021bis 30.09.2027
ggf. Anmerkungen: Installationsbeginn im September 2021; Genaue Roll-Out-Planung und Zugangszeiten erfolgen bei
Vergabe in Abstimmung zwischen AG und AN.
Angebotsabgabe:
Angebotsfrist: 05.05.2021 10:00:00
Zuschlags-/Bindefrist: 04.06.2021
Form der Angebote: Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
Elektronische Angebotsabgabe:
Sie müssen Ihr Angebot elektronisch über den Angebotsassistenten im Vergabeportal der Deutschen eVergabe abgeben. Bitte melden
Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://portal.deutsche-e vergabe.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort
an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist
kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen Sie
anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen. Klicken Sie auf den Projektsafe des gewählten
Verfahrens, um
nach erfolgter Aktivierung über den Angebotsassistenten direkt zum eVergabe-System zu gelangen. Hier können Sie Ihr Angebot
vollelektronisch erstellen und einreichen.
Folgende Signaturen sind zulässig: Textform nach 126b BGB
Die schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen!
Fragen zum Verfahren:
Bieterfragen müssen bis spätestens 28.04.2021 10:00 eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung
nicht
zugesichert. Die Beantwortung von Fragen erfolgt ausschließlich in Textform über die Bieterkommunikation im
Bieterassistenten. Sie erhalten
unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im
Bieterassistenten.
Bieterantworten werden Teil der Vergabeunterlagen. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur
Kenntnis nehmen.
Für allgemeine Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Zentralen Vergabestelle telefonisch unter der Telefonnummer +49
(0)4261-983-2178 oder -2182 oder per E-Mail unter vergabe@lk-row.de gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den Support der Deutschen
eVergabe. E-Mail: support@ deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter +49 (0)611-949106-83. Der Support ist kostenlos.
Umsatzsteuer
Um die Vergleichbarkeit der Angebote herzustellen wird bei der Angebotswertung der zum Zeitpunkt der Angebotswertung gültige
Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Für die Abrechnung der Leistungen wird der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils
geltenden
Umsatzsteuersatz zugrunde gelegt.
1
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 4
Vergabestelle Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit
Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsvergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum Uhrzeit
Bindefrist endet am
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017)
227 Zuschlagskriterien
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
634 Besondere Vertragsbedingungen
635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017)
241 Abfall
244 Datenverarbeitung
246 Aufträge für Gaststreitkräfte
247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625 NATO Infrastrukturbauten
Stadt Rotenburg (Wümme)
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland
05.05.2021 10:00:00
04.06.2021
2021/22 Mietvertrag Drucker und Kopierer
Zuschlagskriterien gemäß Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix
326 zusätzliche Vertragsbedingungen Nds.
Besondere Vertragsbedingung zum NTVergG
2
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 4
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
633 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
124_LD Eigenerklärung zur Eignung
125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung  Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im
Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt
elektronisch über die Vergabeplattform
in Textform unter nachstehender Anschrift:
Stelle
Fax
Straße E-Mail
PLZ/Ort
3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Datenblätter zu den angebotenen Fabrikaten
Eigenerklärung zur Eignung
Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVerG
Konzept zu den ökologischen Aspekten gemäß Leistungsbeschreibung/Bewertungsmatrix
Stadt Rotenburg (Wümme)
Große Str. 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Datenblätter zum angebotenen Fabrikat
Konzept zu den ökologischen Aspekten gemäß Leistungsbeschreibung/Bewertungsmatrix
3
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 4
3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) -
ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten -
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen,
insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent
eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
4
631
(UVgO Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 4 von 4
7 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch
in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls
vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in
verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort
abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
Angebot für
Maßnahmennummer: Maßnahme:
Vergabenummer: Leistung:
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
8 Nachprüfungsstelle
9
2021/22 Mietvertrag Drucker und Kopierer
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Rechnungsprüfungsamt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
5
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
Seite 1 von 2
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträgeu
nterhalb
der EU-Schwellenwerte" (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in
Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das
Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein
verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die
Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in Mischkalkulationen auf andere Leistungspositionen
umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu
beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
6
632
(UVgO - Bewerbungsbedingungen)
Seite 2 von 2
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt
ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung
zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
7
Leistungsbeschreibung
Inhalt
1. Auftraggeber
......................................................................................................................... 9
2. Grund- und
Vertragsdaten...................................................................................................... 9
3. Gegenstand der Beschaffung
.................................................................................................. 9
4. Abrechnung nach Standorten und / oder Kostenstellen...........................................................10
5. Versicherung
........................................................................................................................10
6. Standortveränderung
............................................................................................................10
7. Service und Verbrauchsmaterial ............................................................................................10
8. Reporting
.............................................................................................................................11
9. Administrations-Management Software .................................................................................11
10. Flotten Management Software ..........................................................................................11
11. Datensicherheit
................................................................................................................12
12. Bewertung
........................................................................................................................12
13. Auswertungsverfahren
......................................................................................................12
14. Produktspezifische Anforderungen Software ......................................................................13
15. Umwelt
............................................................................................................................13
16. Zugang, Netzwerkinformationen, Leitungen und Anschlüsse ...............................................13
17. Standortwechsel der Systeme / Abholung am Vertragsende ................................................14
18. Abnahme der Lieferung
.....................................................................................................14
19. Verpflichtung zur Unterstützung ........................................................................................14
20. Rückgabe von Verbrauchsmaterial .....................................................................................14
21. Ansprechpartner / Ablaufplan f. Entstörung / Rolloutplan ...................................................14
22. Stand der Technik
.............................................................................................................15
23. Preise
...............................................................................................................................1
5
24. Mehr- und Mindermengen / Leistungen .............................................................................15
25. Abrechnung nach Volumen................................................................................................16
26. Außerordentliche Vertragskosten ......................................................................................16
27. Verbrauchsmaterial (VM) ..................................................................................................16
28. Servicefall / Ausfall von Systemen / Komponenten..............................................................17
29. Vertragsstrafe
...................................................................................................................18
30. Kündigung
........................................................................................................................18
31. Assetmanagement
............................................................................................................19
32.
Eigentumsverhältnisse.......................................................................................................19
33. Refinanzierungsabtretung .................................................................................................19
34. Bonitätsprüfung
................................................................................................................19
35. Zahlungsverpflichtung
.......................................................................................................19
8
Leistungsbeschreibung
36. Nebenangebote
................................................................................................................20
37.
Subunternehmer...............................................................................................................20
38. Rechtswahl und Gerichtsstand ...........................................................................................20
1. Auftraggeber
Auftraggeber: Stadt Rotenburg Wümme
Große Straße 1
27356 Rotenburg Wümme
04261 / 71-0
www.rotenburg-wuemme.de
2. Grund- und Vertragsdaten
Installationsbeginn September 2021
Genaue Roll-Out-Planung und Zugangszeiten erfolgen bei Vergabe in Abstimmung zwischen AG und
AN.
Vertragsbeginn 01.10.2021
Vertragslaufzeit in Monaten 72 Monate
Zahlungsweise erfolgt quartalsweise im Voraus
Per Rechnung
Meldung der Zählerstände erfolgt permanent durch Flottenmanagement
Abrechnung Seitenvolumen erfolgt halbjährlich im Nachgang mit Verrechnungsoption,
Gutschrift oder Nachberechnung
3. Gegenstand der Beschaffung
Die Stadt Rotenburg / Wümme (des weiteren AG genannt) betreibt 83 Drucksysteme an 20
Standorten.
Diese sollen ab dem 01.10.2021 durch neue Drucksysteme ersetzt werden.
Der Auftraggeber stimmt davor das Rollout und die Vorkonfiguration mit dem Auftragnehmer
ab. Der Auftragnehmer erstellt einen Rolloutterminplan und benennt eine verantwortliche
Person aus seinem Unternehmen. Der Auftraggeber benennt einen Projektverantwortlichen
aus dem Fachdienst Informations- und Kommunikationstechnik.
Es wird ein Full-Service vereinbart, der im folgenden Text beschrieben wird.
Der Auftragnehmer stellt die, unter Anlage 1 Gerätespezifikationen der Leistungsklassen,
genannten Mengen und Leistungsklassen der Drucksysteme nebst Zubehör für die Dauer
9
Leistungsbeschreibung
der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Die Vertragslaufzeit beträgt 72 Monate. Die Überlassung
der Geräte und der Verwaltungssoftware durch den Auftragnehmer erfolgt in Form eines
Mietvertrages inklusive Service, Wartung und Verbrauchsmaterial (ohne Papier und
Energiekosten, sowie Heftklammern).
Aus Gründen der Optimierung interner IT-Prozesse, sowie der Barrierefreiheit und
Anwenderfreundlichkeit darf der Auftragnehmer nur original und fabrikneue Geräte eines
Herstellers anbieten. Sollten Geräte von mehr als einem Hersteller angeboten werden, führt
dies zwingend zum Ausschluss. Die Technologiewahl bleibt hierbei dem Auftragnehmer
überlassen.
4. Abrechnung nach Standorten und / oder Kostenstellen
Die Abrechnungen sind wie folgt beschrieben zu erstellen:
 Die Miete wird quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt.
 Das Volumen wird mit einem mtl. Festvolumen in Höhe von 80.000 Seiten
monochrom und 12.000 Seiten color quartalsweise im Voraus abgerechnet.
Darüber hinaus muss der Auftragnehmer für die von dem AG definierten Standorte (z. B.
spezielle Abteilungen) getrennte Abrechnungen sowohl für Miete als auch für das
Seitenvolumen vornehmen.
Nicht genutztes Volumen wird zu 100% des Folgeseitenpreises gutgeschrieben. Werden
mehr Seiten gefertigt, so werden diese zum Folgeseitenpreis berechnet.
5. Versicherung
Der Auftraggeber stellt die Versicherung der Geräte über seine bestehenden Versicherungen
selbst sicher und weist diese bei Bedarf nach. Eine extra Versicherung ist für den
Auftragnehmer also nicht einzukalkulieren.
6. Standortveränderung
Wünscht der AG eine Standortveränderung (Stellplatzwechsel) der Systeme, hat der
Auftragnehmer diese gegen gesonderte Berechnung durchzuführen. Ausnahme hierfür sind
A4 Geräte. Hier verpflichtet sich der Auftraggeber, falls er die Geräte eigenständig umstellt,
die Haftung für eventuelle Schäden zu übernehmen. Stellt der Auftraggeber die Geräte
eigenständig um, so muss er keine (externen) Kosten tragen.
Für A3 Geräte ist jeweils ein Angebot über einen Kostenvoranschlag zu erstellen, welchem
der Auftraggeber vor Durchführung der Standortveränderung zustimmen muss.
7. Service und Verbrauchsmaterial
Systeme melden per Fleetmanagement den Bedarf an Verbrauchsmaterial (VM). Alle
Systeme werden sofern möglich, in das lokale Netz der AG eingebunden. Nicht
eingebundene Systeme werden durch den Auftraggeber gesondert gemeldet. Die Systeme
melden selbstständig notwendigen Bedarf an VM und Service (insofern möglich) per
Fleetmanagement an den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer liefert das VM an die jeweilige Standortadresse des Systems. Das VM
muss eindeutig beschriftet sein (System-ID, Anschrift, Abteilung, Ansprechpartner,
Zimmernummer, etc.).
10
Leistungsbeschreibung
8. Reporting
Der Auftragnehmer hat einen halbjährlichen Report mit folgendem Inhalt
 Wie viele Störungen sind angefallen?
 Welcher Art waren die Störungen mit Ticket-ID?
 Abgleich Störungseingangsmeldung und Störungserledigungsmeldung (Einhaltung
Reaktionszeit)
 Wieviel Störungen konnten remote oder per Telefon gelöst werden
für den AG zu erstellen und unaufgefordert vorzulegen.
Der AG fordert für die laufende Überwachung der Auslastung der Systeme ein Monitoring-
Tool für die Vertragslaufzeit, um anhand der dort ermittelten Seitenzahlen, Anpassungen im
ausgeschriebenen Paper-Output-Konzept vornehmen zu können.
Außerdem fordert der AG jedes  Jahr ein Aufklärungsgespräch über eventuelle
Optimierungen in der Flotte. Hier soll insbesondere auf Möglichkeiten der
Systemkonsolidierung und Abmietung einzelner Geräte hingewiesen werden.
9. Administrations-Management Software
Der Auftragnehmer stellt für die gesamte Vertragslaufzeit ein Administrations-Management
zur Verfügung, an das alle Systeme einschließlich der später abgerufenen Systeme
angeschlossen sind, sofern die Systeme alle in das Netzwerk der AG eingebunden werden.
Dieses, auf einem Server der AG installierte Administrations-Management muss es
Administratoren erlauben, per Web-Interface oder auf serverbasierenden Anwendungen
folgende Funktionen zu nutzen.
 Firmware-Update im Netz der AG
 Anlegen, verwalten und abfragen von Kostenstellen
 Konfiguration der Situation, gleichzeitige Konfiguration mehrerer Geräte bzw.
Konfiguration erstellen, speichern und laden.
 Konfigurationsschutz der Einstellungen durch Kennwort
 Geräteregistrierung und -verwaltung im Netzwerk (Gerätesuche mit Filterfunktionen)
 Bidirektionale Kommunikation für remote Services (z.b. Fernwartung des Gerätes zur
Vermeidung von Vor-Ort-Einsätzen).
10. Flotten Management Software
Der Auftragnehmer stellt für die gesamte Vertragslaufzeit ein Flotten-Management zur
Verfügung, an das alle Systeme einschließlich der später abgerufenen Systeme
angeschlossen sind.
Dieses auf einem Server der AG installierte Flotten-Management muss es Administratoren
erlauben, per Web-Interface oder auf serverbasierender Anwendung folgende Funktionen zu
nutzen.
 Seitenzähler pro System
o Seitenzähler für s/w- und Farb-Volumen getrennt
o Seitenzähler getrennt nach Kopie, Druck, Fax und/oder Scan
 System-/Geräte-Registrierung und -verwaltung im Netzwerk (System-/Geräte-Suche
mit Filterfunktionen)
o automatisch
11
Leistungsbeschreibung
o zeitgesteuert
 System-/Geräte-Status-/ Server-Benachrichtigung
 Automatischer Versand von E-Mail-Warnungen bei definierten Störungen
o Toner-Mangel
o fehlendes Papier
o Fehler-Meldungen
Die Software soll auch Geräte erfassen, die nicht im Netzwerk eingebunden sind und den
zuletzt verfügbaren Stati (z.B. manuell eingetragen durch den AG/AN oder bei Erfassung
über Netzwerk) dieser Geräte anzeigen.
11. Datensicherheit
Der Auftragnehmer und seine beauftragten Mitarbeiter/innen haben über alle dienstlichen
Angelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber Kenntnis
erhalten, Stillschweigen zu bewahren. Die einschlägigen Datenschutzgesetze sind zu
beachten.
Bei Austausch von defekten Geräten, oder beim Abbau von Geräten am Vertragsende hat
der Auftragnehmer auf eigene Kosten die auf der Festplatte gespeicherten Daten physisch
durch mehrmaliges Überschreiben zu löschen, bzw. wenn die Festplatte nicht mehr
überschreibbar ist, diese zu zerstören. Über sämtliche Datenlöschungsarbeiten ist vom
Auftragnehmer ohne Aufforderung dem Auftraggeber ein Nachweis vorzulegen.
12. Bewertung
Der AG wird nach den in der Bekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen
genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung die Angebote bewerten und mit
Punktzahlen versehen.
Die Bewertungskriterien sind in der Anlage 2 Bewertungskriterien erkenntlich gemacht.
13. Auswertungsverfahren
Folgende Punkte gelten für die Bewertung:
1. Preis zu 70%
2. Ökologie zu 30%
Angewendet wird im ersten Zug das sog. Kölner Rangfolgeverfahren: Dies bedeutet für den
Faktor Preis:
Bester Preis / Preis d. Bieters = Wert d. Bieters
Dieser Wert wird mit 700 von 1.000 möglichen Punkten multipliziert, sodass der Bieter seine
Gesamtpunktzahl erhält. Der beste Preis erhält also 700 mögliche von 1.000 Punkten.
Für die Thematik Ökologie werden Konzepte gefordert. Um diese fair und transparent zu
bewerten, hat die Stadt Rotenburg einen Arbeitskreis zur Bewertung der Konzepte gebildet.
Hier werden 3 Personen die Konzepte lesen und anschließend von 0-10 Punkten bewerten
(10 Punkte = innovative Lösungen, 5 Punkte = einfache und schlüssige Lösungen, 0 Punkte
= keine oder nicht schlüssige Angaben; Zwischenpunkte sind möglich.). Der erreichte Wert
wird dann ins Verhältnis zu den anderen gesetzt. Der beste Bieter erhält dann die maximal
Punktzahl, die anderen Bieter erhalten ihre Punkte anteilig. Dies bedeutet:
Konzept d. Bieters / Bestes Konzept = Wert d. Bieters
12
Leistungsbeschreibung
Darüber hinaus wird der LWAD-Wert der Geräte aus Leistungsklasse 1 wie folgt bewertet:
Bester LWAD-Wert / LWAD-Wert d. Bieters = Wert d. Bieters
Diese Werte werden mit dem Wert lt. Bewertungskriterium (5 Kriterien à 60 Punkte)
multipliziert.
Am Ende werden die Werte aufsummiert.
Der Bieter mit den meisten Punkten aus der Summe Preis und Ökologie erhält den Zuschlag.
14. Produktspezifische Anforderungen Software
Ebenso ist an einigen Standorten Geräten für die verschiedenen konzeptionierten
Leistungsklassen der Einsatz einer Softwarelösung (Print & Follow) vorgesehen. Hierbei
sollen Funktionalitäten wie Authentifizierung im Allgemeinen, Pull-Printing, Scan-to-Home
und Scan-to-Me, Scan-to-OCR, sowie umfangreiche Accounting-Möglichkeiten gewährleistet
und ermöglicht werden. Die Authentifizierung ist für die Leistungsklassen 3 und 4
anzubieten.
Die notwendige serverseitige Software, sowie deren Wartung über die gesamte Laufzeit sind
mit anzubieten. Eine ausführliche Produktbeschreibung muss den Angebotsunterlagen
beigelegt werden. Weiterhin müssen die Kartenlesegeräte (Standard legic) separat
ausgewiesen und bepreist werden.
15. Umwelt
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf die Umweltaspekte. Insbesondere das Thema
Recycling, Co2 Neutralität und Abfallvermeidung sieht er als besonders wichtig an. Weiterhin
haben die Geräte des AN folgende Kriterien einzuhalten:
 Der Energieverbrauch der Systeme ist insbesondere in
Bereitschaftszuständen vergleichsweise niedrig
 In den Systemen sind potenzielle Langlebigkeit der Systeme, die Prinzipien
recyclinggerechter Konstruktion sowie die Möglichkeiten zur
Wiederverwendung und Verwertung gebrauchter Produkte oder
Produktkomponenten realisiert
 Die Verwendung umweltbelastender Stoffe in den Materialien wird, soweit
technisch möglich, vermieden
 Die Geräuschemission während des Betriebes wird möglichst gering
gehalten
 Der Nachweis über die Erfüllung der Umweltkriterien ist durch eine
Zertifizierung, beispielsweise Blauer Engel, oder ein vergleichbares
Zertifikat, oder aussagekräftige Produkt- und Umweltdatenblätter des
Herstellers zu belegen
16. Zugang, Netzwerkinformationen, Leitungen und Anschlüsse
Der AG verpflichtet sich, dem Auftragnehmer den Zugang zu allen notwendigen
Räumlichkeiten zu ermöglichen, siehe Anlage 4 Standortliste.
Der Zugang zu den Räumlichkeiten des AG erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten bzw.
nach individueller Rücksprache.
13
Leistungsbeschreibung
Darüber hinaus informiert der AG den Auftragnehmer über seine IT-Infrastruktur (eingesetzte
Hardware und Software, Anzahl Client-Installationen, etc.)
Der AG ist für alle notwendigen Leitungen sowie Anschlüsse, wie zum Beispiel Strom-,
Netzwerk- und/oder Telefon-/Telefax-Anschlüsse, verantwortlich.
17. Standortwechsel der Systeme / Abholung am Vertragsende
Der AG hat jederzeit die Möglichkeit, die gemieteten Systeme im gesamten Filialnetz
umzustellen. Die Umstellung muss dem Auftragnehmer zeitnah schriftlich angezeigt werden.
Vgl. hierzu Pkt. 6.
Sollte die neue Standortumgebung (insbesondere Staub, Ruß, chemische Dämpfe u. ä.) des
Systems ungeeignet sein, hat der Auftragnehmer das Recht, der Umstellung zu
widersprechen.
Weiterhin ist die Abholung der Geräte am Vertragsende in den Gesamtpreis
einzukalkulieren. Das impliziert, dass dem AG keine Kosten für Abholung und
Datenlöschung separat in Rechnung gestellt werden dürfen.
18. Abnahme der Lieferung
Nach Lieferung und Installation der ausgeschriebenen Produkte erfolgt eine Abnahme, die
über ein Abnahme-Protokoll (Übernahmebestätigung) zwischen dem AG und dem
Auftragnehmer bestätigt wird.
19. Verpflichtung zur Unterstützung
Der AG verpflichtet sich, auf telefonische Anweisung des Auftragnehmers zunächst
Selbsttestprogramme auszuführen und/oder festgestellte/gemeldete Fehler zu beheben,
sofern diese ohne Einschränkungen von dem AG zwischen Mitarbeiter des AG durchgeführt
werden können (First-Level-Support).
20. Rückgabe von Verbrauchsmaterial
Der AG verpflichtet sich, verbrauchte Toner und alle anderen Verbrauchsmaterialien,
inklusive Behälter, kostenlos an den Standorten zu sammeln und dem Auftragnehmer
zurückzugeben.
21. Ansprechpartner / Ablaufplan f. Entstörung / Rolloutplan
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter für
kaufmännische und/oder technische Fragen zu benennen.
Es ist durch den Auftragnehmer ein Ablaufplan zu benennen, wie Störungen, etc. bei dem
AG behoben werden. Für den Entstörungsplan ist zu berücksichtigen:
 Wer muss eine Störung melden?
 Wo muss eine Störung gemeldet werden?
 Was gibt es für Anlaufstellen?
14
Leistungsbeschreibung
 Wie erfolgt die Behebung einer Störung?
Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Vergabe (spätestens zur Roll-Out-Besprechung)
diese Informationen dem AG zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin erwartet der Auftraggeber mit Abgabe des Angebots einen Rolloutplan mit
entsprechender Zeitvorgabe zu erhalten. Hier sind verantwortliche Personen zu nennen,
sowie ein Zeitplan unter Berücksichtigung und Aufzeigung der Mitwirkungspflichten des
Auftraggebers mit aufzuführen. Sollte ein Rolloutplan nicht mitgeliefert werden, führt dies
zum Ausschluss. Eine separate Bewertung des Plans erfolgt jedoch nicht.
22. Stand der Technik
Die angebotenen Systeme (die über die Leistungsklassen definiert sind) sind entsprechend
den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. dem
neuesten Stand der Technik fabrikneu anzubieten.
23. Preise
In die Preise sind folgende Leistungen einzurechnen:
 Sämtliche Material-, Lohn-, Gemein- und Nebenkosten für die
betriebsfertige Montage und Installation der Systeme,
 Vorhalten der erforderlichen Werkzeuge und Hilfsgeräte,
 Benennung eines fachlich qualifizierten Projektleiters, der alle Arbeiten ständig
überwacht und bei Besprechungen den Auftragnehmer verantwortlich vertritt.
 Abbau der Geräte am Vertragsende inkl. DSGVO konformer Datenlöschung
24. Mehr- und Mindermengen / Leistungen
Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt jederzeit Nachbeschaffungen (Geräte, aber
auch Optionen oder Ergänzungsbeschaffungen beim Auftragnehmer zu tätigen.
Grundsätzlich gilt hierfür folgende Formel:
Mietbetrag = (Teilbetrag des vergleichbaren Systems (vgl. Anlage 3 Preisblatt) x
Vertragslaufzeit) / Restlaufzeit
Ab dem 12. Monat ist zwingend ein Gebrauchtgerät als Alternativangebot für eine
Ergänzungsbeschaffung abzugeben. Der Preis für das Gebrauchtgerät darf den Preis für das
Neugerät nicht überschreiten.
Die Laufzeit des ursprünglichen Vertrages bleibt von der Ergänzungsbeschaffung
(Zumietung) unberührt.
Eine Teilkündigung durch den Auftraggeber ist bis maximal 30% der Nettomietgesamtrate
möglich. Die Teilkündigung kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende erfolgen.
Die Teilkündigung bedarf organisatorischen Gründen (z.B. Aufgabe eines Standortes,
Schließung von Abteilungen, aber auch interne Prozessoptimierungen in der Verwaltung,
z.B. durch Digitalisierung von Prozessen). Diese Vereinbarung gilt für den Zeitraum vom 12.
bis zum 54. Monat. Der Auftraggeber verpflichtet sich vor Rückgabe eines jeden Gerätes zu
prüfen, ob das System anderweitig eingesetzt werden kann.
15
Leistungsbeschreibung
25. Abrechnung nach Volumen
Es besteht keine Abnahme-Verpflichtung für ein festgelegtes Gesamt Volumen im Monat.
Das Flottenmanagement stellt auf Anforderung aktualisierte Zählerstände zur Verfügung. Die
produzierten Seiten werden auf Basis vom angebotenen Seitenpreis abgerechnet, bzw.
gutgeschrieben.
26. Außerordentliche Vertragskosten
Stundenlohnarbeiten im Bedarfsfall
Bei Stundenlohnarbeiten im Bedarfsfall (innerhalb der Regelarbeitszeit) gelten die
vereinbarten bzw. angebotenen Preise, unabhängig von der Anzahl, dem Tag und der
Tageszeit, an der sie angefordert werden. Stundenlohnarbeiten können nur nach
schriftlicher Auftragserteilung geleistet werden und sind spätestens eine Woche nach
Erbringung zur Abzeichnung dem AG vorzulegen.
Logistik-Kosten
Logistik-Kosten fallen an, sofern der AG Stellplatzänderungen wünscht, oder vom AN
nicht verschuldete, sonstige Logistikkosten auf Ihn zu kommen. Zum Bsp.
Verzögerung im Rollout durch Nichterreichbarkeit der Stellplätze oder Verschiebung
des Beginns des geplanten Rollouts.
Stellplatzänderungen sind vom AG dem Auftragnehmer anzuzeigen.
27. Verbrauchsmaterial (VM)
Grundsätzlich verlangt der AG aus Gründen der Betriebssicherheit ausschließlich Original-
Verbrauchsmaterialien und Original-Ersatzteile des jeweilig angebotenen Herstellers.
Das Original VM darf ausschließlich vom Auftragnehmer bezogen werden.
Der AG (bzw. die eingesetzte Flotten-Management-Software) meldet dem Auftragnehmer
rechtzeitig seinen Bedarf an Verbrauchsmaterial (VM).
Die Lieferung für VM erfolgt innerhalb der Geschäftszeiten des Auftragnehmers (exklusive
Wochenende und Feiertage) umgehend nach Eingang der Bestellung. Diese darf maximal 2
Werktage betragen.
Der AG meldet dem Auftragnehmer defekte VM-Einheiten.
16
Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer holt defekte und ausgetauschte VM-Einheiten kostenfrei ab und führt sie
einer fachgerechten Entsorgung oder einer Wiederverwendung zu.
Ein vom Auftragnehmer verschuldeter Stillstand eines Gerätes aufgrund fehlenden
Toners/Tinte wird pro Tag (der Tag der Meldung wird nicht mitgezählt) mit einer Pönale in
Höhe von 50,00 zzgl. MWST geahndet.
Jeder gelieferte Toner ist durch ein Klebeetikett mit dem Standort des Gerätes, für welches
der Toner geliefert wird, zu versehen.
Für die Lieferungen von Toner dürfen unabhängig von der Bestellmenge keine
Versandkosten berechnet werden.
28. Servicefall / Ausfall von Systemen / Komponenten
Sofern ein System in seinen Kernfunktionen (je nach Leistungsklasse: kopieren, drucken,
faxen und/oder scannen) mehr als 4 mal innerhalb von 4 Wochen einen Service benötigt
bzw. ausfällt und der Service / Ausfall nicht von dem AG zu vertreten ist, wird es vom
Auftragnehmer kostenlos gegen ein System gleichwertiger Art ausgetauscht, das den
ausgeschriebenen Anforderungen entspricht.
Der vertraglich vereinbarte Service wird jeweils am Standort des Systems durchgeführt.
Sollte die Störung nicht vor Ort behebbar sein, erfolgt die weitere Reparatur in der Werkstatt
des Auftragnehmers. In solchen Fällen ist ein kostenloses Ersatzgerät mit derselben
Ausstattung und Funktionalität vom Auftragnehmer zu stellen.
Ersatzgerät im Servicefall von Systemen
Wird durch die qualifizierte Fachkraft festgestellt, dass das fehlerhafte System nicht vor Ort
repariert werden kann, so ist ein kostenloses Überbrückungs- oder Tauschgerät innerhalb
von 48 Stunden bereit zu stellen. Dieses Überbrückungssystem verbleibt nur für die Dauer
der Wiederherstellung des fehlerhaften Systems bei dem AG die Ausführung erfolgt
während der Geschäftszeiten des Auftragnehmers. Der AG stellt dem AN außerdem einen
abgeschlossenen Raum zur Verfügung, in dem er Backupgeräte bevorraten kann.
Reaktionszeiten
Wird der Gewährleistungs-/Störungsfall von aktiven Komponenten und/oder Software
angezeigt/gemeldet, so muss sofort per Ferndiagnose (sofern die eingesetzten Systeme dies
unterstützen) oder per telefonischer Hotline/Servicecenter mit der Entstörung begonnen
werden. Sollte die Störung hierüber nicht behebbar sein, so muss spätestens 8
Arbeitsstunden nach Eingang der Meldung im Hause des Auftragnehmers eine für den
beschriebenen Gewährleistungs-/Störungsfall qualifizierte Fachkraft im Hause des AG mit
der Fehler-/Störungsbeseitigung beginnen. Sollte die Störung remote lösbar sein, gilt die
Kontaktaufnahme zum AG als Beginn der Störungsbeseitigung.
Die Wiederherstellungszeit von 48 Stunden nach erfolgter Reaktion gilt als vereinbart.
17
Leistungsbeschreibung
Bei Nichteinhalten der Reaktions- und Wiederherstellungszeiten findet der
Punkt Vertragsstrafe Anwendung.
Kostenpflichtige Wartung
Der Auftragnehmer kann für folgende Störungen die anfallenden Kosten gegenüber der AG
geltend machen:
 Der AG stellt notwendige Schnittstellen, Software, Zubehör, etc. nicht oder nicht
rechtzeitig zur Verfügung,
 Der AG modifiziert unbefugt die Hardware und/oder Zubehör,
 Der AG gebraucht oder betreibt die Hardware und/oder Zubehör
unsachgemäß bzw. unzulässig.
Der notwendige Zeit-/Montageaufwand für diese kostenpflichtige Wartung wird nach Zeit und
Aufwand abgerechnet. Grundlage hierfür bilden die Stundenlohnarbeiten lt. Anlage 3
Preisblatt
29. Vertragsstrafe
Nichteinhalten von Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
Sollte der Auftragnehmer die vereinbarte Reaktions- und Wiederherstellungszeit nach
Eingang der Störungsmeldung überschreiten, so gilt folgendes:
Der AG hat das Recht, für jeden angefangenen Werktag (= 22 pro Monat), an dem das
Gerät stillsteht, die Erstattung einer definierten Pauschale für das betroffene
System/Leistungsklasse vom Auftragnehmer zu verlangen.
Der Auftragnehmer wird diesen Betrag im Wege einer mit den Mietzinszahlungen
oder Wartungszahlungen zu verrechnender Gutschrift erstatten.
Definition von Pauschalen
System-Art Vertragsstrafe in Euro
Drucker 10,00
Multifunktionssysteme 50,00
30. Kündigung
Eine Kündigung, Gesamt-, Teil- oder Sonder-Kündigung, muss schriftlich und mindestens
per Einwurf-Einschreiben erfolgen. Nach Erhalt einer Kündigung muss der
Auftragnehmer diese schriftlich bestätigen.
18
Leistungsbeschreibung
Die Teilkündigung von Hardware ist bis zu 30% der Nettomietgesamtrate möglich (vgl.
Punkt 24).
31. Assetmanagement
Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, dem Auftraggeber wochengenau eine Bestandsund
Inventarliste mit den aktuellen Standorten unentgeltlich in digitaler Form zur Verfügung
zu stellen. Eventuelle Umzüge meldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer bereits vor dem
Umzug.
Sollte es Veränderungen durch Umzüge oder Systemwechsel geben, so ist der
Auftragnehmer verpflichtet, diese sowohl im Flottenmanagement als auch in den zur
Verfügung zu stellenden Listen einzutragen.
Nachweislich vom Auftragnehmer nicht gepflegte Standorte werden mit einer Pönale in Höhe
von 50,00 je Standort zzgl. MWST geahndet.
32. Eigentumsverhältnisse
Der AG verpflichtet sich, die Produkte des Auftragnehmers nicht als sein Eigentum
auszuweisen und dieses auch nicht zu verändern, zu verkaufen, zu übertragen, zu
verpfänden, weiter zu vermieten oder zu beleihen noch mit einem Zurückbehaltungsrecht
zu belegen.
33. Refinanzierungsabtretung
Dem AG ist bekannt, dass gewerblich gemietete Gegenstände (hier Systeme), häufig
refinanziert sind. Zur berechtigten Absicherung des Refinanzierers (oftmals der Eigentümer)
wird von zwischen dem Refinanzierer eine Vorausabtretung der anfallenden Mietraten
vereinbart.
Sollte der Auftragnehmer zur Absicherung des Refinanzierers die Zustimmung zur
Vorausabtretung der künftigen Mietraten benötigen, so verpflichtet sich der AG zur
Zustimmung.
34. Bonitätsprüfung
Sollte zur Auftragsbearbeitung eine Bonitätsprüfung des AG. not-wendig sein, so kann diese
der Auftragnehmer auf seine Kosten durchführen lassen. Grundsätzlich sind die erhobenen
Daten vertraulich und nach Punkt 30.4 zu behandeln.
35. Zahlungsverpflichtung
Der AG verpflichtet sich, nach dem Abnahmeprotokoll fristgerecht die vereinbarten Beträge
an den Auftragnehmer zu bezahlen.
Ohne Abnahmeprotokoll erfolgen keine Zahlungen vom AG an den Auftragnehmer.
19
Leistungsbeschreibung
36. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
37. Subunternehmer
Da der Auftraggeber regionale Partner stärken will, ist der Einsatz von Subunternehmern
ausgeschlossen.
38. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht (SISG) ist ausgeschlossen.
Der Gerichtsstand ist Stadt Rotenburg / Wümme.
Anlagen:
Anlage 1 Gerätespezifikationen
Anlage 2 Bewertungskriterien
Anlage 3 Preisblatt Service, Miete und Gesamtkosten
Anlage 4 Standortliste
20
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 2
Name und Anschrift des Bieters
(Firmenname lt. Handelsregister)
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht
BImA-Nummer
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Leistung:
Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung
Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie
den geforderten Angaben und Erklärungen
234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Nebenangebot(e)
Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
124 LD Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Stadt Rotenburg (Wümme)
Große Straße 1
27356 Rotenburg (Wümme)
Deutschland
2021/22 Mietvertrag Drucker und Kopierer
21
633
(Angebotsschreiben  Liefer-/Dienstleistungen)
 VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 2
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung
beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro
3 Anzahl der Nebenangebote St.
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für
Haupt- und alle Nebenangebote %
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B
6 Ich/Wir erklären, dass
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung
erfülle(n).
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n).
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes
sind.
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen
des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten und von
mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
 ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme
dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn,
ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
(Name des Bieters)
Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das
Angebot ausgeschlossen. Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen.
22
635
(Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
1 Art und Umfang der Leistungen ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur
Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes
angegeben ist.
Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige
Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.
2 Änderung der Leistung ( 2 Nummer 3 VOL/B)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nummer 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies
dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach -
schriftlich mitteilen.
2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder
Minderkosten nachzuweisen.
3 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
4 Güteprüfung ( 12 Nummer 2 VOL/B)
Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer
die dadurch entstandenen Kosten erstattet.
5 Abnahme ( 13 VOL/B)
5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
6 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
7 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt
des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag
nicht erstattet.
7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in
zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der
Auftragnehmer.
23
Auftraggeber/Vergabestelle
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
des Landes Niedersachsen für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen
024_111 (VHB-VOL 4.3)
06.2016
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Vertragsbestandteile ( 1)
1.1
b) Besondere Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B)
1.2
Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber
Plänen/Zeichnungen
Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht
berührt.
Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen
von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen
wie auch mündliche Abreden gelten nur, wenn der Auftraggeber
sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für
einen angebotenen Skontoabzug.
1.3
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
Vertragsbestandteile
Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen
der jeweils geltenden Fassung der Verordnung
PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem Auftrag
vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne
der o. a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich
ein anderer Preistyp angegeben ist.
Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen
Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen, dass es sich
um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund der Preisprüfung
ein Marktpreis nicht festgestellt werden, gilt
der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis im Sinne der
entsprechenden Preisverordnung. Die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet,
in Zusammenarbeit mit der Preisbehörde nach den Vorschriften
der LSP-Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund
von Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis,
Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkostenerstattungspreis
zu ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu
Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen
Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der Netto-Selbstkosten
als angemessen betrachtet. Eine Verzinsung des
betriebsnotwendigen Kapitals von 6,5 v. H. darf nicht
überschritten werden.
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
1
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr- und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
2 Preise
2.1
2.2
Stand: Mai 2016
Große Straße 1, 27356 Rotenburg (Wümme), Deutschland
24
3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3)
4
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
auf Grund von  2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung,
muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber unverzüglich
- möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst
der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die
Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten
nachzuweisen.
Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer verpflichtet,
Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten
Einheitspreisen zu erbringen,
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für die
Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung
der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
5 Verpackung
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden,
dass Verpackungen
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die
stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien
herzustellen.
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz des
Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren.
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar
sind, soweit dies technisch möglich und zumutbar sowie
vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften
ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen
für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist verpflichtet,
sofern in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich
vorgesehen, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen
und einer erneuten Verwendung oder einer
stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung
zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet
die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme der Verpackungen,
so gehen diese - wenn nichts anderes vereinbart
ist - ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum
des Auftraggebers über. Wird in gemieteten Behältern
geliefert, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
- wenn nichts anderes vereinbart ist - keinen
Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühren.
6.1
6.2 Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für
die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln der
Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Umstände
erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen
usw. in deutscher Sprache) dem
Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der
Überprüfung herausstellen, dass Ziffer 6.1 nicht beachtet
Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu liefern
und müssen den anerkannten Regeln der Technik,
insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie den im Anhang TS der
VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen entsprechen.
6 Ausführung der Leistungen ( 4)
wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
die Kosten der Überprüfung zu übernehmen
und den ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen
auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen.
Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
mit der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann
der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz
der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die
gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt,
sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch die Ausführungsunterlagen
zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen
Auskünfte zu erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht
kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen
zu gewähren.
6.4
6.3
8
8.1
8.2
9.1
9
Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer erhalten hat,
bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber
nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben
Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der
zu erbringenden Leistung beizufügen.
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache abgefaßt
sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter
(z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden
und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung
einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen
muss vom Konsulat beglaubigt sein.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf Leistungen
nur an Unterauftragnehmer übertragen, die die
gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen.
Sie bzw. er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere
und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen,
wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der
Leistungen zu vereinbaren ist.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor
der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft
(einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür
vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekanntzugeben.
Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer Leistungen zu übertragen, auf die ihr
bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er vorher
die schriftliche Zustimmung gemäß  4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.
Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts anderes
vereinbart ist - der Sitz der empfangenden Dienststelle
(Empfangsstelle).
Abnahme ( 13)
7 Sprache
Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ( 4 Nr. 4)
Unterauftragnehmer sind bei Anforderung eines Angebots
davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen
öffentlichen Auftrag handelt. Sie unterliegen der in
Nummer 2.1 aufgeführten Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der
Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen
der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen
und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer
dürfen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise,
Gewährleistung und Vertragsstrafe - keine
ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart sind.
- 2 -
25
Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers
zulässig.
Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes vereinbart
ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin bzw. des
Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Liefertermine
sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen
Verschlechterung geht erst auf den Auftraggeber über,
wenn die oder der zuständige Mitarbeiter der Empfangsstelle
die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart
ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist.
9.2
9.3
11 Gewährleistung und Verjährung ( 14)
9.4
Auftragsentziehung -
Kündigung oder Rücktritt ( 7, 8)
10
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer Personen, die aufseiten des
Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder
der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen
nahestehenden Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der
Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die aufseiten der
Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind.
10.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen
oder von ihm zurückzutreten, wenn die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich
eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
10.2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere
wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen
mit anderen Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit
sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach	2 ff.
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB -
zulässig sind. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von
Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder für
sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2 vom Vertrag
zurück, so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung,
soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den
Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten
Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage
der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare
Leistung wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer
auf dessen Kosten zurückgewährt.
11.1 Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche beginnt
mit der unbeanstandeten Abnahme der Leistung
oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen
noch vertraglich vereinbart ist, mit der unbeanstandeten
Annahme der Lieferung.
12 Rechnung ( 15)
12.1 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle
auszustellen.
12.2 Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen
gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die
letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung
zu kennzeichnen.
12.3 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur,
wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/
Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies
geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine
bzw. Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung ( 17)
13.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung
der Leistung, und soweit nichts anderes vereinbart
ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen
(ggf. unter Abzug eines vereinbarten Skontos) oder innerhalb
von 30 Tagen ohne Abzug. Sie kann früher gemäß
den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen.
13.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang
der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten
Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs gemäß Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen.
Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln
mit dem Tag der Übergabe oder der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto
des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages
beim Geldinstitut des Auftraggebers.
13.3
13.4 Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder
des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger Zustimmung
des Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Gerichtsstand ( 19)
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15
- 3 -
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit
des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis
richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung
des Auftraggebers zuständigen Stelle.
26
634
Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 1 von 4
Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der	13 bis 15 NTVergG
- Vergabe von Dienstleistungsaufträgen -
1. Zahlung von Mindestentgelten
Der Auftragnehmer hat sich verpflichtet, im Fall der Auftragserteilung den Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern im Sinne des  22 Mindestlohngesetz (MiLoG) in seinem Unternehmen bei der
Ausführung der beauftragten Leistung, die innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbracht wird, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes zu zahlen und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
- den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG),
- den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
- der auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
- aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes für allgemeinverbindlich
erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1 sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Zahlung des Mindestentgelts erstreckt sich auch auf
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Sinne des Gesetzes zur Regelung der
Arbeitnehmerüberlassung entliehen sind und bei der Ausführung der Leistung eingesetzt werden.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Zahlung von Mindestentgelten auch den
Verleihunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die zur Abgeltung der im Rahmen der
Auftragsausführung erbrachten Arbeitsleistung regelmäßig zu zahlen sind.
Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder
Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen.
Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG,
Urteil vom 18.04.2012  4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
2. Verpflichtung von Nachunternehmen
Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, die in Ziffer 1 genannten Verpflichtungen zur Zahlung
von Mindestentgelten auch den von ihm eingesetzten oder von Nachunternehmen eingesetzten
Nachunternehmen aufzuerlegen, die Abgabe der entsprechenden Verpflichtungserklärungen mit
diesen zu vereinbaren, von diesen einzufordern und dem Auftraggeber vorzulegen. Die
Verpflichtung von Nachunternehmen zur Zahlung des Mindestentgeltes nach Ziffer 1 besteht nur
für Leistungen, die das beauftragte Nachunternehmen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik
Deutschland erbringen wird. Die Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des  13 Abs.
1 Satz 4, 5 i.V.m.  8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden.
Vorstehende Verpflichtungen beziehen sich auf die Verpflichtungserklärungen über die Zahlung
von Mindestentgelten nach  4 Abs. 1 NTVergG.
Die Erklärungen sind vor Einsatz des jeweiligen Nachunternehmens einzufordern und dem
Auftraggeber vorzulegen.
Die Mindestentgeltverpflichtung bezieht sich jeweils auf das beauftragte Nachunternehmen.
Soweit keine Mindestentgeltregelung nach  4 Abs. 1 Nr. 2 NTVergG existiert, ist das
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes gemäß  4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG zu
zahlen.
27
634
Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 2 von 4
Nachunternehmen im Sinne dieser Regelungen sind in der Regel rechtlich selbständige
Unternehmen, die von dem beauftragten Auftragnehmer zur Erbringung der ausgeschriebenen
Leistung herangezogen werden, die in sich abgeschlossene Teilleistungen bilden und nicht nur
untergeordnete Hilfsdienste oder bloße Zulieferungen darstellen. Der Auftragnehmer hat diese
rechtliche Einordnung der von ihm zur Ausführung eingesetzten Dritten in eigener Verantwortung
zu prüfen. Die Regelung des  4 Nr. 4 VOL/B bleibt unberührt.
3. Kontrollrechte
3.1. Allgemeines Kontrollrecht des Auftraggebers
Die Vertragsparteien vereinbaren vor dem Hintergrund der Regelung in  14 Abs. 1 NTVergG ein
allgemeines Recht des Auftraggebers zur jederzeitigen Kontrolle, ob der Auftragnehmer und die
zur Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmen und Verleihunternehmen die von ihnen im
Hinblick auf das NTVergG übernommenen Pflichten erfüllen.
3.2. Kontrollrechte des Auftraggebers und Vertragspflichten des Auftragnehmers im Hinblick auf
die Pflicht zur Zahlung des Mindestentgelts
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit auf
Verlangen des Auftraggebers die Grundlage für seine Zahlungsverpflichtung des Mindestentgelts
i.S.d.  4 Abs. 1 NTVergG offenzulegen und Kontrollen über die Einhaltung und Umsetzung dieser
Zahlungspflicht zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer die zur Kontrolle
erforderlichen Unterlagen, Arbeitsnachweise der Beschäftigten und Nachweise über
Entgeltzahlungen an die Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistung eingesetzt sind, bereit zu
halten und dem Auftraggeber jederzeit auf dessen Anforderung auszuhändigen. Um die
Einhaltung der in Ziffer 1 und 2 genannten Vertragspflichten zu überprüfen, ist der Auftraggeber
berechtigt, die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen, insbesondere
Leistungsorte/Baustellen und/oder Geschäftsräume zu betreten, Beschäftigte zu befragen,
Einsicht in Unterlagen, insbesondere in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere
Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu nehmen, aus denen Umfang, Art, Dauer und
tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Die
Unterlagen sind nach Auftragserteilung vollständig und prüffähig bereit zu halten.
Die vorstehenden Pflichten sind mit Zuschlag Vertragsbestandteil. Sie gelten auch nach
vollständiger Erfüllung der Hauptleistungspflichten durch den Auftragnehmer in entsprechender
Anwendung des  147 Abgabenordnung für zehn (10) Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in
dem die Hauptleistung des Auftragnehmers vollständig und vertragsgerecht erbracht wurde.
Nach vollständiger Leistungserbringung wird der Auftraggeber eine angemessene Frist zur
Bereitstellung und Vorlage der o.g. Unterlagen setzen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten auf die Kontroll- und Nachweispflichten
gegenüber dem Auftraggeber hinzuweisen. Ihm ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung
der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt.
Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erfassung, Bereithaltung und Offenlegung der
personenbezogenen Daten ist zur Prüfung der Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten
Mindestentgelts erforderlich und gilt daher unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer sowie sonstigen zur Auftragsausführung Beschäftigten ihre Einwilligung zur
Erfassung und Offenlegung der personenbezogenen Daten erteilen.
28
634
Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 3 von 4
Vorstehende Pflichten bestehen in gleicher Weise für eingesetzte Nachunternehmen und
Verleihunternehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm eingesetzten Nach- und
Verleihunternehmen sowie etwaige dritte Nach- und Verleihunternehmen, die für die Ausführung
des Auftrags eingesetzt sind, seinerseits auf Einhaltung der Vertragspflichten gem. Ziffer 1 und 2
zu kontrollieren und dem Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen Verlangen
jederzeit nachzuweisen.
Die in Ziffer 2 genannte Pflicht zur Vorlage von Erklärungen von Nachunternehmen gilt nicht,
sofern und soweit der Auftraggeber gemäß  13 Abs. 3 NTVergG auf die Vorlage von Erklärungen
verzichtet. Auch in diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Zahlung des
entsprechenden Mindestentgelts Sorge zu tragen und dies dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
4. Sanktionen/Vertragsstrafe/Kündigungsrecht
Die Vertragspartner vereinbaren für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers und der von
ihm oder durch seine Nach- oder Verleihunternehmen beauftragten Nach- oder
Verleihunternehmen gegen die vorstehend erfassten Vertragspflichten gem. Ziffer 1, 2 und Ziffer
3.2 die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert des Auftragswertes netto -
basierend auf dem Auftragswert im Zeitpunkt der Beauftragung; bei mehreren Verstößen gegen
die Vertragspflichten auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG darf die Summe der Vertragsstrafen
10 vom Hundert des Auftragswertes nicht überschreiten.
Diese Vertragsstrafenregelung bezieht sich explizit ausschließlich auf schuldhafte
Vertragspflichtverstöße im Zusammenhang mit den vorgenannten Vertragsregelungen der Ziffern
1, 2 und 3.2, die auf den gesetzlichen Regelungen des NTVergG basieren. Die Vereinbarung von
Vertragsstrafen für andere Verstöße gegen Vertragspflichten, etwa über die Vereinbarung von
Terminen und Fristen, bleibt hiervon unberührt.
Schuldhaft ist auch ein Verstoß gegen Vertragspflichten, der durch Nach- oder
Verleihunternehmen begangen wird, wenn und soweit dieser Verstoß als schuldhafter Verstoß
des Auftragnehmers gegen eigene Nebenpflichten einzuordnen ist. Dies ist dann nicht der Fall,
wenn der Auftragnehmer schlüssig nachweist, dass er die Einhaltung der
Mindestentlohnungspflichten durch die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen regelmäßig
kontrolliert und sichergestellt hat. Die Zahlung einer Vertragsstrafe wird daher auch für den Fall
vereinbart, dass der Verstoß durch ein Nachunternehmen oder ein Verleihunternehmen begangen
wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen musste. Den
Vertragsparteien ist bekannt, dass das Gebot der Verhältnismäßigkeit bei der Verwirkung der
Vertragsstrafe zu beachten ist und die Vertragsstrafe vom Auftraggeber auf Antrag des
Auftragnehmers auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann.
Neben der Vertragsstrafenregelung vereinbaren die Parteien für den Fall der schuldhaften und
nicht nur unerheblichen Nichterfüllung der sich aus den in Ziffer 1, 2 und 3.2 genannten
Vertragspflichten durch den Auftragnehmer oder durch einen von diesem oder einem Nach- oder
Verleihunternehmen eingesetzten Nach- oder Verleihunternehmen das Recht des Auftraggebers
zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.  8 VOL/B und etwaige andere vertragliche
Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer informiert die eingesetzten Nach- und Verleihunternehmen über die
drohenden Sanktionen im Fall schuldhafter Verstöße gegen die in Ziffer 1, 2 und/oder 3.2
vereinbarten Verpflichtungen.
29
634
Besondere Vertragsbedingungen
(- Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der  13 bis 15 NTVergG -)
Dienstleistung Seite 4 von 4
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber die für die Verfolgung und Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten nach  21 MiLoG, nach  23 AEntG und nach  16 AÜG zuständigen
Stellen über Verstöße des Auftragnehmers bzw. der Nach- oder Verleihunternehmen gegen die
auf Grundlage des  4 Abs. 1 NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen informieren.
5. Rechtliche Hinweise und Regelung zur Teilnichtigkeit
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, bezieht sich die Unwirksamkeit
ausschließlich auf die jeweilige Teilregelung und nicht auf die Vertragsregelungen insgesamt.
139 BGB wird ausdrücklich abbedungen.
30
Auftraggeber/Vergabestelle (einschl. Anschrift)
(UVgO - Eigenerklärung)
Vergabenummer
Leistung:
Eigenerklärung
Ich/Wir erkläre(n), dass
 über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag
mangels Masse abgelehnt wurde.
 ich mich/wir uns nicht in Liquidation befinde(n).
 ich/wir keine Verfehlungen begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt, insbesondere ich/wir mich/uns nicht an Preisabsprachen
beteiligt habe/n bzw. beteiligen werden.
Entsprechende Nachweise können auf Verlangen vorgelegt werden.
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Falle unzutreffender Erklärungen vom Wettbewerb
ausgeschlossen werden kann/können.
(Datum, Unterschrift, ggf. Firmenstempel)
Stadt Rotenburg (Wümme)
2021/22
31
Auftraggeber/Vergabestelle
Vergabenummer
Erklärung zu  4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des
Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab
01.01.2021: 9,50 Euro/ ab 01.07.2021: 9,60 Euro/ ab 01.01.2022: 9,82 Euro/ ab 01.07.2022:
10,45 Euro) zu zahlen
und
2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach	1 Abs. 3
MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser
Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
 den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
 den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)
 den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie
 aus einem auf der Grundlage von  5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für
allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von  4 Absatz 1 Nummer 1
sowie  5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
_______________________________________________________
Datum, Unterschrift / Firmenstempel
Hinweis zum Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihunternehmen
Soweit Nachunternehmen oder Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch
diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.
Stadt Rotenburg (Wümme)
2021/22
32
Auftraggeber/Vergabestelle (einschl. Anschrift)
Vergabenummer
Leistung:
Hinweis zur Angebotsabgabe / - bearbeitung:
Produktbezeichnungen
Sollten Sie Ihr Angebot online über das Vergabeportal abgeben, listen Sie bitte gegebenenfalls
geforderte bzw. zum Leistungsverzeichnis abweichende Produktangaben unter Angabe der
Positionsnummer in einer gesonderten Datei auf, und legen diese als Anlage im Rahmen der
Angebotsabgabe im Vergabeportal ab. Die Anlage kann im Angebotsassistenten im
Bearbeitungsschritt Anlagen hinzugefügt werden.
Stadt Rotenburg (Wümme) Große Straße 1 27356 Rotenburg (Wümme)
2021/22
Mietvertrag Drucker und Kopierer
33
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
08.04.2021
Verfahren: 2021/22 - Mietvertrag Drucker und Kopierer
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Mietkosten für Drucker und Kopierer USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten über die Laufzeit sind aus Zelle D16 des Registers "Preisübersicht generell" im
Preisblatt (Anlage) hier nachrichtlich zu übertragen. Wertungsrelevant sind die Angaben im Preisblatt.
Weiterhin ist nachstehend der LWAD-Wert der Geräte aus Leistungsklasse 1 anzugeben.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Gesamtkosten
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
LWAD-Wert der Geräte aus Leistungsklasse 1: ________
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Leistungsverzeichnis - 1/3
34
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 2/3
35
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
08.04.2021
Verfahren: 2021/22 - Mietvertrag Drucker und Kopierer
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 3/3
36
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
08.04.2021
Verfahren: 2021/22 - Mietvertrag Drucker und Kopierer
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 1/1
37
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Anlage 1 Gerätespezifikationen.pdf 159,77 KB pdf
Dateianlage Anlage 2 Bewertungskriterien.pdf 266,08 KB pdf
Dateianlage Anlage 3 Preisblatt.xlsx 20,91 KB xlsx
Dateianlage Anlage 4 Standortliste.xlsx 16,89 KB xlsx
38
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/04/fd02d993-1740-4a2e-9471-368b9cbedfa2.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau