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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Gebäudeunterhaltsreinigung - DE-Solingen
Reinigung von Schulen
Dokument Nr...: 892232-2021 (ID: 2021041509584989011)
Veröffentlicht: 15.04.2021
*
  Gebäudeunterhaltsreinigung der Erika-Rothstein-Schule, Fritz-Reuter-Straße 42, 42657 Solingen
Stadt Solingen
Zimmer 417 - 419
Bonner Str. 100
42601 Solingen
Deutschland
Konzernbeschaffung und Medienservice -Vergabestelle
vergabe@solingen.de
Fax: +49 2122906695
Gebäudeunterhaltsreinigun g der Erika-Rothstein-Schule, Fritz-Reuter-Straße
42, 42657 Solingen
Öffentliche Ausschreibung
Ausschreibungsnr.: V21/KC-R/126
Vergabeunterlagen
Sehr geehrte Bieter
Diese Vergabeunterlagen wurden sorgfältig zusammen gestellt, trotzdem kann es immer vorkommen, dass Änderungen vorgenommen
werden müssen oder
Verständnisfragen beantwortet werden. Dies wird in der Regel über das Fragen- und Antwortenforum des Vergabeportals
elektronisch abgewickelt.
Wenn sie die Unterlagen von dritten weitergereicht bekommen haben, stellen Sie bitte sicher, dass dieser dritte Ihnen auch alle
Informationen, die im
Nachgang kommen mitteilt.
Bei öffentlichen Verfahren können Sie sich jederzeit unter www.deutsche-evergabe.de registrieren und die Unterlagen selbst
beziehen. Registrierung und
Teilnahme an Ausschreibungen der Stadt Solingen sind für Sie kostenlos.
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 2
Vorblatt nur elektronische Angebote
zugelassen............................................................................................. 2
Auftragsbedingungen der Klingenstadt Solingen
............................................................................................. 3
Vertrag.........................................................................................................................
..................................... 4
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
.......................... 8
Hinweise und Vereinbarungen zur Umsetzung des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW 04_2018 ............ 17
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 19
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 38
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 41
i
Gebäudeunterhaltsreinigun g der Erika-Rothstein-Schule, Fritz-Reuter-Straße 42, 42657 Solingen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Solingen beabsichtigt, die unten näher bezeichneten Leistungen zu vergeben. Einzelheiten entnehmen Sie dazu bitte
den auf der
Plattform eingestellten Unterlagen.
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektname:
Gebäudeunterhaltsreinigun
g der
Erika-Rothstein-Schule,
Fritz-Reuter-Straße 42,
42657 Solingen
Projektbeschreibung:
Gebäudeunterhaltsreinigun
g der
Erika-Rothstein-Schule, mit
einer zu reinigenden
Grundfläche (inkl. Glas)
von 2.622 qm. Bei der
Erika-Rothstein-Schule
handelt es sich um eine
Förderschule im Ortsteil
Höhscheid. Am Standort
Fritz-Reuter-Straße werden
Schülerinnen und Schüler
der 5. bis zur 10. Klasse
beschult. Die Schule
besteht aus einem
Gebäude inkl. Turnhalle.
vorauss. Ausführungszeiten:
16.08.2021 15.08.2024
plus 1 Jahr
Verlängerungsoption
Vergabeart:
Vergabe- und Vertragsordnung:
Öffentliche Ausschreibung
UVgO in der derzeit
gültigen Fassung
Termine
Anforderung der Vergabeunterlagen bis:
Abgabe bis /Eröffnungstermin
/ Angebotsfrist: 03.05.2021 10:00:00
Zuschlags- und Bindefrist (bis zum
Ablauf dieser Frist ist der Bieter an
sein Angebot gebunden):
{Projekt - Zuschlagsfrist |
Project.AcceptancePeriod}
02.06.2021
Ort der Eröffnung:
Stadt Solingen,
Konzernservicestelle
Beschaffung -
Vergabestelle
Elektronische Angebotsabgabe
Für dieses Verfahren haben Sie ausschließlich die Möglichkeit zur elektronischen Angebotsabgabe.
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://www.deutsche-ever gabe.de/Dashboards/Dashbo ard_off mit
Ihrem
Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Hier finden Sie eine Liste der aktuellen Verfahren. Dabei stehen Ihnen verschiedene Filter- und Suchmöglichkeiten zur
Verfügung. Sobald Sie
ein interessantes Verfahren gefunden haben, erhalten Sie über das Info-Symbol weitere Informationen zum Verfahren und können
die
Vergabeunterlagen einzeln herunterladen. Als angemeldetes Unternehmen finden Sie eine Auflistung der aktuellen Ausschreibungen
im Menü
unter Verfahren und bereits geöffnete Verfahren finden Sie unter meine Projekte.
Bei Fragen zur Abwicklung des elektronischen Verfahrens steht Ihnen die Bieterhotline der Deutschen eVergabe unter
der Nummer 0611 / 949 106 83 gerne zur Verfügung.
1
Sehr geehrte Bieter,
in diesem Verfahren sind
ausschließlich elektronische Angebote
zugelassen.
Angebote, die in Papierform abgegeben werden, müssen
daher ausgeschlossen werden.
Bitte geben Sie Ihr Angebot deshalb über das Portal Deutsche eVergabe ab.
Wenn Sie hierbei technische Schwierigkeiten haben oder Fragen zum Portal
auftreten, hilft Ihnen der Support des Plattformbetreibers gerne weiter:
Tel.: 0611 / 949 106 - 83
Email: support@deutsche-evergabe.de
Gerne stehen Ihnen aber auch die Mitarbeiter der Vergabestelle der Stadt Solingen
für Rückfragen, insbesondere die Vergabeunterlagen betreffend, zur Verfügung.
2
Auftragsbedingungen der Klingenstadt Solingen
1. Öffentlicher Auftrag gemäß Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
vom 21. November 1953.
2. Für alle Aufträge gelten die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und die Verdingungsordnung
für Bauleistungen (VOB) in den jeweils bei Vertragsabschluß geltenden Fassungen
sowie etwa beigefügte besondere Lieferungs- und Leistungsbedingungen der Klingenstadt
Solingen. Dabei haben die besonderen Bedingungen der Klingenstadt Solingen den
Vorrang.
3. Die Mitteilung abweichender Lieferungs- und Zahlungsbedingungen seitens der beauftragten
Firma ist nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wird. Mündliche oder stillschweigende
Annahme abweichender Bedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Bei Stundenlohnarbeiten muss täglich ein Bericht mit namentlicher Aufstellung der Arbeitskräfte,
deren Berufsbezeichnung, der Anwesenheitszeiten, der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden,
Bezeichnung der durchgeführten Arbeiten und Angabe der verbrauchten Stoffe
vorgelegt werden. Nicht bescheinigte Stundenlohnzettel bleiben bei der Abrechnung unberücksichtigt.
5. Lieferungen haben frei Verpackungskosten sowie porto-, fracht- und zustellungsgebührenfrei
an die auf dem Bestellschein bezeichnete Stelle zu erfolgen. Alle Lieferungen und Leistungen
müssen den dem Angebot etwa zugrunde liegenden Mustern und Proben entsprechen.
Alle Gegenstände sind betriebsfertig zu montieren und am Verwendungsort aufzustellen.
Elektrische Anlagen, Maschinen, Apparate und ähnliche Einrichtungen müssen den VDEBestimmungen
entsprechen. Im übrigen sind die Gütevorschriften des Deutschen Normenausschusses
zu beachten (DIN). Lieferfristen sind unter allen Umständen einzuhalten. Eine
Fristverlängerung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
6. Jeder Lieferung - auch Teillieferung - ist ein Lieferschein unter Anführung der Bestell-
Nummer und des Bestelldatums, gegebenenfalls mit Wiegeschein, beizufügen. Ohne diese
Unterlagen wird nicht abgenommen und bezahlt.
7. Als Erfüllungsort gilt die jeweilige Empfangsstelle der Auftraggeberin. Gerichtsstand ist Solingen.
8. Im Falle höherer Gewalt behält sich die Klingenstadt Solingen vor, die Bestellung ganz oder
teilweise zurückzunehmen (Rücktritt vom Auftrag) oder Lieferung oder Leistung zu späterer
Frist zu verlangen, ohne dass der Auftragnehmer hieraus Ansprüche gegen die Klingenstadt
herleiten kann.
9. Bei Annahme dieses Auftrages (Grundlage VOL) verpflichtet sich der Auftragnehmer zur
Anerkennung folgender Zahlungsbedingungen:
Von der Rechnungssumme wird bei Zahlung innerhalb 20 Tagen nach Eingang der Rechnung
ein Zahlungsnachlass von 2 % (Skonto) in Abzug gebracht, sonst erfolgt Zahlung innerhalb
von 30 Tagen ohne Abzug. Falls der Auftragnehmer eine längere Zahlungsfrist oder
ein höheres Skonto einräumt, gelten diese, ohne dass es einer schriftlichen Bestätigung nach
Ziffer 3 dieser Auftragsbedingungen bedarf.
10. In einer Rechnung sind nur Beträge für ein einheitliches Bauvorhaben oder aus einem Vertrag
aufzunehmen. Jede Rechnung ist in dreifacher Ausfertigung unter Anführung der Bestellnummer
und des Bestelldatums sowie Beifügung von Aufmaß, Stundenzettel, Materialnachweisen
und Lieferscheinen baldmöglichst (innerhalb eines Monats) nach Lieferung oder
Leistung einzureichen.
11. Die Klingenstadt Solingen ist berechtigt, die Vorlage steuerlicher Unbedenklichkeitsbescheinigungen
des Finanzamtes und der zuständigen Steuerverwaltung zu verlangen.
12. Die Klingenstadt Solingen behält sich vor, die aufgrund der Lieferung oder Leistung entstandenen
Forderungen mit ihren Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer aufzurechnen.
13. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate nach mangelfreier Lieferung bzw. Leistung. Bei
Bauleistungen richtet sich die Gewährleistungsfrist nach der VOB. Weitergehende Gewährleistungsregelungen
werden im Einzelfall schriftlich vereinbart.
3
Seite 1
V E R T R A G
zwischen der Firma - Auftragnehmerin
und der Stadt Solingen, Dienstleistungsbetrieb Gebäude
vertreten durch die Betriebsleitung,
Bonner Straße 100, 42697 Solingen
- Auftraggeberin -
 1 Vertragsgegenstand
1. Die Auftraggeberin überträgt der Auftragnehmerin die Unterhaltsreinigung der Erika-
Rothstein-Schule, Fritz-Reuter-Straße 40, 42657 Solingen.
2. Die Größe der zu reinigenden Fläche und die Häufigkeit der Reinigung sind aus dem Reinigungsplan
und der Leistungsbeschreibung ersichtlich. Sie sind neben dem Angebot, den
VOL-Bedingungen und den Besonderen Vertragsbedingungen zugleich Bestandteil dieses
Vertrages.
 2 Reinigungspersonal
1. Zur Ausübung der vertraglichen Leistung setzt die Auftragnehmerin täglich die im Angebot
angegebenen Reinigungsstunden ein. Der Beginn der Reinigungszeit wird von der Auftraggeberin
bestimmt.
2. Die Auftragnehmerin ist dafür verantwortlich, dass die Reinigung nicht durch Krankheit, Urlaub
und sonstige Personalausfälle beeinträchtigt wird. Sie stellt die erforderlichen Vertretungskräfte,
ohne dass der Auftraggeberin hierdurch Mehrkosten entstehen.
3. Die Vorschriften des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) in der z. Zt. gültigen Fassung
gelten entsprechend.
4. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, für alle im Objekt eingesetzten Kräfte ein erweitertes
Führungszeugnis nach  30 a Bundeszentralregistergesetz vorzulegen. Den zur Beantragung
notwendigen Nachweis eines berechtigten Interesses stellt die Auftraggeberin zur Verfügung.
5. Am 1. März 2020 ist das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention vor Masern in Kraft getreten.
Personal, das nach dem 01. März 2020 eingestellt wird (um in Gemeinschaftseinrichtungen
zur arbeiten, z. B. Schulen, Kindergärten) muss einen ausreichenden Impfschutz bzw. eine
Immunität gegen Masern vorweisen. Von der Auftragnehmerin ist zu prüfen, ob die eingesetzten
Mitarbeiter einen entsprechenden Impfschutz, bzw. eine Immunität gegen die Masernerkrankung
vorweisen können. Der Auftragnehmer behält sich das Recht der Überprüfung
vor.
4
Seite 2
 3 Reinigungsgeräte und -material
1. Die Auftragnehmerin stellt alle zu den Reinigungsarbeiten und zur Bodenpflege benötigten
Maschinen, Geräte und Materialien.
2. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, nur mit dem VDE/GS-Zeichen versehene Maschinen und
einwandfreie und nicht ätzende Qualitätsreinigungs- und -pflegemittel zu verwenden. Einzelheiten
sind in den Besonderen Vertragsbedingungen geregelt.
3. Der Auftragnehmer erstellt innerhalb von 10 Tagen nach Arbeitsbeginn einen Reinigungsplan,
dieser ist im Objekt auszuhängen und der Auftraggeberin auszuhändigen.
 4 Verhalten des Reinigungspersonals
1. Die Auftragnehmerin bestimmt eine aufsichtführende Person, die dafür verantwortlich ist,
dass das Reinigungspersonal sich nach den Weisungen des von der Auftraggeberin eingesetzten
Kontrollpersonals (Reinigungsberater etc.) verhält. Die Vorarbeiterin / Aufsichtsperson des
Reinigungsunternehmens muss während der Reinigungszeit in dem zu reinigenden Gebäude
anwesend sein.
2. Dem Reinigungspersonal ist es untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefte usw. zu
nehmen. Die Benutzung der Fernsprechanlage ist nicht gestattet.
3. Bei Zuwiderhandlung darf die Auftragnehmerin auf Verlangen der Auftraggeberin die betreffenden
Reinigungskräfte nicht mehr zur Gebäudereinigung heranziehen.
 5 Haftung und Aufrechnung
1. Die Auftragnehmerin haftet für alle Schäden, die durch ihr Reinigungspersonal bzw. durch
Organisations- und/oder Überwachungsverschulden der Auftragnehmerin verursacht werden.
Dies gilt insbesondere auch für Folgeschäden, die durch die unsachgemäße Bedienung von
technischen Vorrichtungen entstehen.
2. Die Auftraggeberin ist berechtigt, hieraus entstehende Forderungen durch einfache Erklärung
nach  387 BGB gegen Forderungen der Auftragnehmerin aufzurechnen.
3. Mängel und Schäden sind unverzüglich nach ihrer Feststellung der Auftraggeberin, dem
Schulleiter oder dem Hausmeister anzuzeigen. Soweit hierdurch eine Gefährdung des Reinigungspersonals
gegeben ist, darf die Reinigung nicht vor Beseitigung der festgestellten Beanstandung
ausgeführt werden.
4. Es besteht keine Haftung der Auftraggeberin für die Reinigungsgeräte der Auftragnehmerin.
 6 Vergütung
1. Die Vergütung richtet sich nach dem, von der Auftragnehmerin abgegebenen, Angebot.
2. Kostenerhöhungen während der Durchführung der Leistungen berechtigen die Auftragnehmerin
nicht, Zusatzforderungen zu den Festpreisen geltend zu machen.
3. Die angebotenen Preise enthalten sämtliche Nebenkosten.
4. Werden gegenüber der Leistungsbeschreibung Abweichungen von Art und Größe des Objektes
festgestellt, so können sie nur berücksichtigt werden, wenn sie mehr als 2 % des Aufmaßes
des Gesamtobjektes betragen und spätestens vier Wochen nach Arbeitsaufnahme geltend
gemacht werden.
5. Die Auftraggeberin hat sich die geleistete Unterhaltsreinigung (Grundreinigung) eines Monats,
in den ersten 10 Arbeitstagen des Folgemonats, auf einem Arbeitsschein, vom Hausmeister
quittieren zu lassen. Die vereinbarten zu leisteten Tagesstunden müssen mit einer Unterschriftenliste
der Mitarbeiterinnen den Rechnungen im Original beigefügt werden.
5
Seite 3
6. Im Fall des Inkrafttretens eines neuen Tarif- und Rahmentarifvertrages kann der Auftragnehmer
eine Erhöhung des Preises, bezogen auf die lohngebundenen Kosten in Höhe von maximal
80%, beim Auftraggeber gelten machen. Ansprüche, die später als drei Monate nach
Abschluss dieses Tarif- oder Rahmentarifvertrages oder nach Änderung der gesetzlichen Sozialabgaben
geltend gemacht werden, können nur vom 1. Tag des Monats berücksichtigt
werden, im dem der Anspruch gestellt wird.
7. Im Falle tariflicher Lohnsenkungen steht das gleiche Recht der Auftraggeberin zu.
 7 Abnahme, Mahnung und zusätzliche Reinigungsarbeiten
1. Für die Auftraggeberin entscheidet die Hausverwaltung des zu reinigenden Gebäudes, ob die
Reinigung fristgerecht erfolgte und ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Die Beweislast für die
vertragsgemäße Erfüllung bleibt bis zur Abnahme bei der Auftragnehmerin.
2. Erfüllt die Auftragnehmerin ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung
nicht zufriedenstellend, so ist die Auftraggeberin berechtigt, das monatliche Entgelt anteilig
zu kürzen und die vertragsmäßigen Leistungen anderweitig durchführen zu lassen. Der Auftragnehmerin
fallen die hierdurch der Auftraggeberin entstehenden Mehrkosten zur Last.
3. Bei Anstrich- und kleineren Instandsetzungsarbeiten, die nicht mehr als 10 % der zu reinigenden
Fläche des einzelnen im Leistungsverzeichnis aufgeführten Objektes beanspruchen,
findet in der Entgeltleistung keine Änderung statt. Zum Ausgleich der ausgefallenen Reinigungsarbeiten
übernimmt die Auftragnehmerin die Grundreinigung nach Beendigung der
Arbeiten ohne besondere Berechnung. Ebenso werden besondere Zuschläge bei starker Verschmutzung
aus anderen Anlässen nicht gewährt.
4. Bei weitergehenden Reinigungsarbeiten, die durch Umbauarbeiten oder umfangreiche Instandsetzungsarbeiten
erforderlich werden, ist die Vergütung mit der Auftraggeberin vor
Ausführung der Reinigungsarbeiten schriftlich zu vereinbaren. Für die Verringerung der Gesamtreinigungsfläche,
während der Umbauarbeiten, ermäßigt sich die laufende Entgeltleistung
nach Maßgabe der verringerten Fläche und der Dauer der Unterbrechung der Reinigung.
 8 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes
bestimmt ist, der Gerichtsstand Solingen vereinbart.
 9 Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag wird mit Wirkung vom 16.08.2021 abgeschlossen.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr,
wenn dies der Auftragnehmerin vom Auftraggeber, mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf
des Vertrages, schriftlich angezeigt wird. Die Verlängerung des Vertrages wird zu den Konditionen
abgeschlossen, die im Angebot definiert wurden.
6
Seite 4
 10 Kündigung
1. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Kalendertagen
kündigen, wenn das Reinigungsobjekt von ihm - vorübergehend oder auf Dauer - nicht
mehr genutzt wird. Sollen nur Teile des Objektes nicht mehr genutzt werden, muss die Kündigung
auf diese Teile beschränkt werden.
2. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht:
 dass die Auftragnehmerin sich an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ( 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkung) beteiligt hat,
 dass die Auftragnehmerin Personen, die auf Seiten der Auftraggeberin mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, mit Rücksicht auf
ihre Zugehörigkeit zur Auftraggeberin Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
 dass die Auftragnehmerin ihre Zahlungen einstellt, Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens
beantragt wird,
 dass schwerwiegende Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen vorliegen, bei denen es
der Auftraggeberin nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen; als derartige
Verstöße kommen z. B. in Betracht:
- dass die Auftragnehmerin die übernommene Leistung ganz oder teilweise nicht zu der
vereinbarten Zeit erbringt oder nicht in der dem Vertrag entsprechenden Art und Weise
ausgeführt und trotz schriftlicher Mahnung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht Abhilfe
geschaffen hat,
- dass die Auftragnehmerin eine von der Auftraggeberin schriftlich untersagte Reinigungsart
beibehalten hat,
- dass Reinigungskräfte im Reinigungsobjekt angetroffen werden, für die die dort vorgeschriebenen
Zeugnisse nicht vorliegen.
Etwaige Mehraufwendungen, die infolge eines Auftragnehmerwechsels entstehen, sind von
der Vertragsnehmerin zu tragen.
Die Kündigung muss schriftlich durch einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein erfolgen.
 11 Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Solingen, 15.03.2021
Stadt Solingen
Dienstleistungsbetrieb Gebäude
7
Vertragsbedingungen
Unterhaltsreinigung der Erika-Rothstein-Schule,
Standort Fritz-Reuter-Straße 40, 42657 Solingen
Inhalt:
 1 Vertragsgegenstand / Allgemeines
....................................................................................................
 2 Umfang der Arbeiten
.......................................................................................................................
 3 Aufmaßregeln
................................................................................................................................
 4 Nutzung von Einrichtungen, Material und Energie des Auftraggebers .................................................
 5 Reinigungsgeräte und -material
........................................................................................................
 6 Reinigungspersonal und Verwaltungsvorschriften ..............................................................................
 7 Datenschutz
................................................................................................................................
....
 8 Hausverbote
................................................................................................................................
....
 9 Arbeitsstundennachweis und Revierpläne
.........................................................................................
 10 Objektleiter/Aufsicht und Einweisung
..............................................................................................
 11 Tariflohn
................................................................................................................................
........
 12 Subunternehmer
............................................................................................................................
 13 Abnahme und Rechnungsstellung
...................................................................................................
 14 Vergütung
................................................................................................................................
.....
 15 Haftung
................................................................................................................................
.........
 16 Laufzeit des Vertrages / Probezeit
....................................................................................................
 17 Vertragsänderungen..
 18 Kündigung
................................................................................................................................
.....
 19 Gerichtsstand
8
 1 Vertragsgegenstand / Allgemeines
Der Auftraggeber (Stadt Solingen, Dienstleistungsbetrieb Gebäude) überträgt dem Auftragnehmer
(zuschlagserhaltende Firma) die Unterhaltsreinigung und Grundreinigung der Städtischen Erika-Rothstein-
Schule, Fritz-Reuter-Straße 40, 42657 Solingen. Der Vertrag kommt mit Erhalt des Zuschlagschreibens
zustande. Es bedarf keiner weiteren schriftlichen Vereinbarung.
Zur Ausübung der vertraglichen Leistung setzt der Auftragnehmer täglich die, im Angebot angegebenen,
Reinigungsstunden ein. Der Beginn der Reinigungszeit wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Die Größe der zu reinigenden Fläche und die Häufigkeit der Reinigung sind aus der Flächenzusammenstellung,
den Reinigungsplänen und der Leistungsbeschreibung ersichtlich. Sie sind neben dem
Angebot, den VOL-Bedingungen und den Ausschreibungsunterlagen zugleich Bestandteil des Vertrages.
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten mit Abgabe des Angebotes als anerkannt. Sie gelten nur in
Verbindung mit der Leistungsbeschreibung und den Reinigungsplänen.
 2 Umfang der Arbeiten
Der Bewerber kann sich vor Abgabe des Angebotes über den Umfang der Arbeiten in den einzelnen Gebäuden
und Räumlichkeiten an Ort und Stelle unterrichten. Ein Ortstermin mit dem Auftraggeber ist bei Bedarf
zu vereinbaren. Im Übrigen wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.
Stellt der Bewerber gegenüber den Ausschreibungsunterlagen Abweichungen von Art und Größe des Objektes
fest, so können Diese nur berücksichtigt werden, wenn sie mehr als 2 % des Aufmaßes des Gesamtobjektes
betragen und spätestens vier Wochen nach Arbeitsaufnahme bzw. nach erster Reinigung schriftlich
geltend gemacht werden. Entsprechendes gilt für derartige Feststellungen des Auftraggebers. Differenzen
von mehr als 10 % der Gesamtfläche können jederzeit bei Änderung vom Auftragnehmer und Auftraggeber
geltend gemacht werden.
 3 Aufmaßregeln
Bei der Feststellung der Fußbodenflächen gilt folgende Regelung:
 Die Flächen sind an Ort und Stelle auf zu messen. Die Ermittlung der Flächen anhand von Bauplänen
ist unzulässig.
 Auszugehen ist von den Innenmaßen. Zu messen ist von Wand zu Wand.
 Kleine Wandvorsprünge bzw. Aussparungen (z.B. Türschwellen, Heizkörpernischen) bis 0,10 qm
Einzelgröße bleiben unberücksichtigt, d.h. sie verringern/vergrößern die Bodenfläche nicht. Die
Grundflächen von Pfeilern und Säulen verringern die Bodenflächen ebenfalls nicht.
 Die durch Einbauschränke bedeckten Bodenflächen werden nicht mitgerechnet, wenn die
Schränke bis zur Zimmerdecke reichen.
 Die Angaben in qm sind jeweils 2 Stellen hinter dem Komma auf bzw. abzurunden.
 Treppen werden pro Stufe mit 1 qm berechnet.
 4 Nutzung von Einrichtungen, Material und Energie des Auftraggebers
1. Soweit der Auftraggeber die Umkleideräume für die Reinigungskräfte und die Abstellräume für
Maschinen, Geräte, Reinigungsmittel, Pflegemittel und Desinfektionsreiniger zur Verfügung stellen
kann, erfolgt dies unentgeltlich. Er übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an vom
Auftragnehmer oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen. Der Auftragnehmer hat den
Auftraggeber von derartigen Ansprüchen freizuhalten. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
2. Das zur Durchführung der Reinigungs- und Pflegearbeiten notwendige Wasser und die elektrische
Energie werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Es ist auf sparsamen Verbrauch zu achten.
9
Der Anschluss von Waschmaschinen des Auftragnehmers bedarf der Zustimmung des Beauftragten
des Auftraggebers.
 5 Reinigungsgeräte und -material
1. Der Auftragnehmer stellt alle zu den Reinigungsarbeiten und zur Bodenpflege benötigten Maschinen,
Geräte und Materialien.
2. Die Maschinen müssen mit dem VDE/GS-Zeichen versehen sein. Die einzusetzenden Geräte müssen
modernen technischen Standard aufweisen (z. B. Doppelfahreimer oder System-Wagen einschl.
Wanne mit dem Nassmop oder Breitwischgerät).
3. Reinigungsautomaten können, unter Beachtung der Grundforderung nach werterhaltender Reinigung,
eingesetzt werden, in Sporthallen nur dann, wenn die Bodenpressung - ggf. einschl.
Fahrergewicht - gemäß DIN 18032 (0,5 N/qmm) nicht überschritten wird und die Laufräder des
Automaten entsprechend der DIN gestaltet sind.
4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Fußbodenreinigung der Turn- und Sporthallen die
Werte der DIN 18032 einzuhalten und entsprechende rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden.
5. Die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Reinigungsmittel, Pflegemittel und Desinfektionsreiniger
stellt der Auftragnehmer. Sie sind täglich nach Beendigung der Reinigung durch den
Auftragnehmer gegen unbefugten Zugriff zu verschließen.
6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Produkte zu verwenden, die gemäß der Verordnung
über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)
eingestuft sind.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des Auftraggebers die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter,
sowie Proben der von ihm verwendeten Reinigungsmittel für Qualitätsprüfungen unentgeltlich,
zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer trägt die Kosten der Prüfung, wenn diese
ergibt, dass die von ihm verwenden Mittel nicht den Vertragsbestimmungen entsprechen und/oder
aufgrund gesetzlicher Vorschriften verboten sind. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
bleiben vorbehalten.
7. Die einzubringenden Reinigungsmittel, Pflegemittel und Desinfektionsreiniger dürfen zu keiner
vermeidbaren Gesundheitsschädigung führen und sollen die Umwelt (Luft, Abwasser) möglichst
gering belasten. Zur Verringerung der Abwasserbelastung ist dem Auftragnehmer insbesondere
die Verwendung von Reinigungsmitteln mit Verdünnern, Kaltreinigern, Lösungsmitteln und solchen
Reinigungs- und Pflegemitteln, die den späteren Einsatz von Verdünnern, Kaltreinigern und
Lösungsmitteln erforderlich machen, untersagt.
8. Einzusetzende Desinfektionsreiniger müssen in den Listen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene
und Mikrobiologie oder des Bundesgesundheitsamtes aufgeführt sein.
9. Der Auftraggeber behält sich - auch unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsvorsorge - vor, die
Verwendung bestimmter Reinigungsmittel, Pflegemittel und Desinfektionsreiniger zu untersagen
oder vorzuschreiben. Gleiches gilt für Reinigungsverfahren.
10. Der Auftragnehmer hat bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - am Tage der letzten Reinigung
- sämtliche von ihm eingesetzten Maschinen, Geräte und Materialien aus dem Gebäude
herauszunehmen.
 6 Reinigungspersonal und Verwaltungsvorschriften
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur zuverlässiges und geeignetes Personal zu beschäftigen.
Insbesondere muss mindestens eine vor Ort eingesetzte Kraft über ausreichende Kenntnisse der
deutschen Sprache verfügen. Arbeitskräfte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind
auf Verlangen des Auftraggebers abzulösen. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Personal auf
Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen. Ausländische Arbeitskräfte dürfen vom Auftragnehmer
nur beschäftigt werden, sofern sie gültige Arbeitspapiere besitzen.
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2. Der Auftragnehmer hat durch organisatorische Maßnahmen (Bestellung von Ersatzkräften /Anordnung
von Überstunden) sicherzustellen, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub
usw. die Reinigung nicht beeinträchtigt wird. Er stellt die erforderlichen Vertretungskräfte, ohne
dass dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten entstehen.
3. Für die Reinigung von Schulen, Kindergärten/-tagesstätten sowie Objekten, für die der Auftraggeber
es ausdrücklich verlangt, gilt folgendes:
 Arbeitskräfte, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder an ansteckender Borkenflechte
(Impetigo contagiosa), Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken erkrankt
sind, dürfen die Räume nicht betreten und Einrichtungen nicht benutzen, bis nach dem Urteil des
behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie
nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung.
 Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der
vorgeschriebenen Schutzmaßnahme die Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für
Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaften eine übertragbare Krankheit ( 45, Abs. 3
BSeuchG) aufgetreten ist, gilt entsprechendes.
 Für Personal in infektionsgefährdeten Bereichen gilt  3 BSeuchG in Verbindung mit den UVV
(arbeitsmedizinische Vorsorge).
4. Hausverwalter oder Hausmeister, deren Ehefrauen, Kinder und Eltern dürfen nicht als Mitarbeiter
des Auftragnehmers in dem Reinigungsobjekt eingesetzt werden, das von dem betreffenden
Hausverwalter oder Hausmeister betreut wird.
5. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass das mit der Reinigung beauftragte
Personal mit einem Firmenausweis, der zum Betreten des Gebäudes berechtigt, auszustatten ist.
Der Ausweis ist dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten auf Verlangen vorzulegen. Bei Ausscheiden
von Personal bzw. bei Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen hat der Auftragnehmer
den Ausweis abzunehmen. Personen, die vom Auftraggeber nicht mit der Reinigung
des Gebäudes beauftragt sind, dürfen das Gebäude nicht betreten. Das gilt auch für Kinder. Die
Benutzung der Fernsprechanlagen ist nicht gestattet.
6. Der Auftragnehmer sowie seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in
dem zu reinigenden Gebäude gefunden werden, sofort bei dem Auftraggeber oder seinem Beauftragten
(z. B. Hausmeister) oder der Schulleitung abzuliefern.
7. Mängel und Schäden an Räumen und Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich dem Auftraggeber
oder seinem Beauftragten (z.B. Hausmeister oder Objektbetreuerin) oder der Schulleitung
mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals
darstellen, darf die Reinigung nicht vor Abstellung der festgestellten Beanstandungen ausgeführt
werden. Die Haftung des Auftraggebers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bleibt
unberührt.
8. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienstbetrieb möglichst ungestört
bleibt.
9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für alle im Objekt eingesetzten Kräfte ein erweitertes Führungszeugnis
nach  30 a Bundeszentralregistergesetz vorzulegen. Den zur Beantragung notwendigen
Nachweis eines berechtigten Interesses stellt der Auftraggeber zur Verfügung.
 7 Datenschutz
1. Unterlagen - Schriftstücke, Akten, Hefte, Karteikarten usw. - die sich in den Diensträumen befinden,
unterliegen allgemeinen und besonderen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des
Bundesdatenschutzgesetzes und des Sozialgesetzbuches. In diese Unterlagen darf kein Einblick
genommen werden. Schränke, Schubladen u. ä. dürfen nicht unbefugt geöffnet werden. Über
zufällig bekannt gewordene personenbezogene Daten aus dienstlichen Vorgängen ist Verschwiegenheit
zu wahren. Wer gegen diese Pflichten verstößt, darf vom Auftragnehmer nicht
mehr zu Reinigungsarbeiten in den Objekten eingesetzt werden. Auf die Strafvorschrift des  41
Bundesdatenschutzgesetz wird verwiesen.
11
2. Der Auftragnehmer stellt den Schutz der ihm und seinen Erfüllungsgehilfen zur Kenntnis gelangenden
personenbezogenen Daten sicher. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur uneingeschränkten
Beachtung aller Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NW (DSG NW) und unterwirft
sich aus diesem Grunde der Kontrolle des Landesbeauftragen für den Datenschutz Nordrhein-
Westfalen. Das Reinigungspersonal wird vom Auftraggeber entsprechend schriftlich auf die
Bedeutung des Datenschutzes und die Beachtung des Datengeheimnisses verpflichtet.
3. Von Datenschutzverstößen, entsprechenden Versuchen und von Verdachtsfällen wird der Auftraggeber
durch den Auftragnehmer unverzüglich informiert. Der Auftraggeber ist berechtigt,
hinsichtlich der technischen und organisatorischen Maßnahme nach  10 DSG NW und der zu
dieser Bestimmung veröffentlichten Anlage bis zum Abschluss der Auftrags-abwicklung von ihm
für notwendig erachteten Kontrollmaßnahme beim Auftragnehmer vorzunehmen. Je nach den
besonderen Umständen ist der Auftraggeber bei Verstößen gegen das DSG zur sofortigen Kündigung
des Auftrages berechtigt.
 8 Hausverbote
Der Auftraggeber ist berechtigt, Arbeitskräfte des Auftragnehmers des Hauses zu verweisen oder
ihnen den Zutritt zum Reinigungsobjekt zu untersagen, wenn sie die Voraussetzungen von	6 nicht
erfüllen bzw. gegen  6 und  7 verstoßen.
 9 Arbeitsstundennachweis und Revierpläne
Die Reinigungskräfte des Reinigungsunternehmens haben Arbeitsstundennachweise über die geleisteten
Stunden im Objekt zu führen. Es sind die täglichen Arbeitsstunden mit Arbeitsbeginn und -ende
aufzulisten und von der Reinigungskraft zu unterschreiben.
Der Auftragnehmer hat im Objekt Revierpläne der dort eingesetzten Reinigungskräfte vorzuhalten.
Dem Hausmeister bzw. Objektverantwortlichen des Auftraggebers ist hierin auf Anfrage Einsicht zu
gewähren.
 10 Objektleiter/Aufsicht und Einweisung
1. Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der Auftragnehmer
für jedes Objekt einen verantwortlichen Objektleiter namentlich zu benennen, der mit dem Auftraggeber
oder dessen Beauftragten eng zusammenarbeitet. Soweit es sich um eine Person ausländischer
Nationalität handelt, müssen ihre Kenntnisse der deutschen Sprache für die Erfüllung
der Aufgaben ausreichen. Der Objektleiter hat den Anweisungen und Wünschen des Auftraggebers
oder dessen Beauftragten, die sich auf die Vertragserfüllung beziehen, Folge zu leisten. Der
Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Durchführung der vertraglichen Aufgaben unterstützen.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Reinigungspersonal durch fachkundige Mitarbeiter einzuweisen
und regelmäßig zu beaufsichtigen, um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung
sicherzustellen.
3. Der Auftragnehmer hat für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen. Er hat die Arbeitsschutzvorschriften,
die Jugendschutzvorschriften und die Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten
 11 Tariflohn
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Mindestlohn des zwischen dem Bundesinnungsverband des
Gebäudereiniger-Handwerks und der IG BAU abgeschlossenen Tarifvertrages einzuhalten und kommt
allen Verpflichtungen aus dem Rahmentarifvertrag nach.
 12 Subunternehmer
Die Übertragung von Leistungen oder Teilleistungen auf Subunternehmen ist grundsätzlich unzulässig
( 5 Nr. 6 Abs. 1 VOL/B)
12
 13 Abnahme und Rechnungsstellung
1. Abnahme im Sinne dieser Bedingungen ist die Anerkennung der vertragsgemäßen Leistung. Der
Auftraggeber bzw. dessen Beauftragter (z. B. Hausmeister, Objektbetreuerin) stellt fest, ob die
Reinigung fristgerecht erfolgt ist und ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Die Beweislast für die
vertragsgemäße Erfüllung bleibt bis zur Abnahme beim Auftragnehmer.
2. Vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten (z. B. Hausmeister, Objektbetreuerin) wird bis zum
10. Arbeitstag des Folgemonats nachträglich die ordnungsgemäße Ausführung der geleisteten
Arbeit in einer Abnahmebescheinigung durch Unterschrift bestätigt.
3. Der Auftragnehmer hat monatlich nachträglich eine nach Reinigungsobjekten gegliederte Rechnung
über die ausgeführten Reinigungsarbeiten unter Zugrundelegung der vereinbarten Festpreise
zu erstellen und zusammen mit den Stundennachweisen und der Abnahmebescheinigung
einzureichen. Bei fehlenden Stundennachweisen oder Abnahmebescheinigungen wird die Zahlung
der Rechnung bis zur Einreichung der geforderten Nachweise ausgesetzt.
4. Für den Fall der Nicht- oder Schlechterfüllung der Unterhaltsreinigung gelten folgende Vereinbarungen:
 Wird das Gebäude nicht oder werden Teile eines Gebäudes nicht gereinigt, kann die Kürzung
des Rechnungsbetrages aufgrund der qm-Fläche und des qm-Preises erfolgen.
 Bei Schlechterfüllung gilt, dass die während des beanstandeten Zeitraumes stichprobenweise
festgestellte Differenz zwischen den im Angebot eingesetzten und den tatsächlich erbrachten
Reinigungsstunden der verminderten Reinigungsleistung entspricht.
 Der Auftraggeber kann entsprechend der festgestellten Differenz den Rechnungsbetrag für
den beanstandeten Zeitraum kürzen. Sind die Reinigungsstunden vertraglich vereinbart und
wurden sie nicht voll erbracht, wird die Rechnung auch dann gekürzt, wenn keine Beanstandung
der Reinigungsqualität vorliegt.
 Sind keine Reinigungsstunden vereinbart oder kann die Nichterfüllung der Reinigungsstunden
nicht nachgewiesen werden, kann eine pauschale Kürzung von mindestens 15 % des Rechnungsbetrages
für den beanstandeten Zeitraum vorgenommen werden. Entsprechendes gilt,
wenn trotz voller Einbringung der Reinigungsstunden die Reinigungsqualität den Anforderungen
nicht entspricht.
 Der Auftraggeber kann anstelle einer Kürzung des Rechnungsbetrages die Herstellung des
vertragsgemäßen Zustandes vom Auftragnehmer zu dessen Lasten durch eine zusätzliche Reinigung
außerhalb der regulären Reinigungszeit verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers nach dem BGB sowie das Recht des Auftraggebers
zur fristlosen Kündigung nach  18 bleiben unberührt.
5. Wenn die Arbeiten zur Unterhaltsreinigung aus Gründen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind,
nicht oder nicht vollständig ausgeführt werden, ruht insoweit der Vertrag. Die Rechte des Auftragnehmers
gem.  642, 643 BGB bleiben unberührt.
6. Im Übrigen gelten die in der Ausschreibung angegebenen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Stadt Solingen.
 14 Vergütung
1. Der Vergütung richtet sich nach dem von dem Auftragnehmer abgegebenen Angebot.
2. Die angebotenen Preise enthalten sämtliche Nebenkosten einschließlich Wege-, Rüst- und Wartezeiten.
Kostenerhöhungen während der Durchführung der Leistung berechtigen den Auftragnehmer
nicht, Zusatzforderungen zu den Festpreisen geltend zu machen.
13
3. Der Jahresfestpreis für die Reinigung gemäß Angebot wird in monatlichen Teilbeträgen aufgeteilt
und dem Auftragnehmer überwiesen.
4. Preisanpassung mittels Preisgleitklausel: Ändert sich aufgrund eines anerkannten Tarif- oder Rahmentarifvertrages
der Stundenlohn für das eingesetzte Personal, können Auftragnehmer bzw.
Auftraggeber eine Änderung des Festpreises verlangen. Die Änderung erfasst jedoch nur den
Anteil der Lohn- bzw. Lohnnebenkosten am Gesamtpreis und wird mit 80 % des Gesamtpreises
angesetzt.
Ansprüche, die später als drei Monate nach Abschluss dieses Tarif- oder Rahmentarifvertrages
oder nach Änderung der gesetzlichen Sozialabgaben geltend gemacht werden, können nur vom
1. Tag des Monats berücksichtigt werden, in dem der Anspruch gestellt wird.
Im Falle tariflicher Lohnsenkungen steht das gleiche Recht dem Auftraggeber zu.
5. Der angebotene Preis pro Reinigungsstunde ohne Mehrwertsteuer soll mindestens den z. Zt. gültigen
Tariflohn des Gebäudereinigerhandwerkes zzgl. einem Zuschlag von 80 % betragen. Jede
Abweichung hiervon nach unten ist dezidiert zu begründen und wird auf Schlüssigkeit geprüft
und bewertet.
6. Preisänderungen können nur einmal jährlich geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer hat
auf Verlangen seine Preisermittlung zur Einsicht vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu
erteilen. Die Preiserhöhung muss dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden und tritt mit
dem Tage der gesetzlichen bzw. tariflichen Änderung in Kraft.
7. In der Schule ist in der schulfreien Zeit in den Ferien eine Grundreinigung (mit Ein- und Ausräumen)
durchzuführen. Der Leistungsumfang dieser Arbeiten ist in der Leistungsbeschreibung geregelt.
Die Einzelheiten sowie der voraussichtliche Zeitaufwand werden bei Anforderung durch
den Auftraggeber mitgeteilt. Die Abrechnung der Grundreinigung erfolgt über den Quadratmeter-
Preis gemäß Angebot Gruppe 2  Sonderaufträge.
8. Sollte in den Ferien eine Nutzung der Räume im Rahmen der Offenen Ganztagsbetreuung (OGS)
stattfinden, so sind diese Räume gemäß separatem Auftrag des Auftraggebers zu reinigen. Die
Abrechnung der Reinigung des OGS in den Ferien erfolgt über den Stundenverrechnungssatz
Unterhaltsreinigung.
9. Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen bzw. Renovierungsarbeiten,
die nicht mehr als 10 % der zu reinigenden Fläche des einzelnen im Leistungsverzeichnis aufgeführten
Objektes beanspruchen, erforderlich werden, gehören zur Unterhaltsreinigung und es
findet in der Entgeltleistung keine Änderung statt. Ebenso werden besondere Zuschläge bei starker
Verschmutzung aus anderen Anlässen nicht gewährt.
10. Bei weitergehenden Reinigungsarbeiten, die durch Umbauarbeiten oder umfangreiche Instandsetzungsarbeiten
erforderlich werden, ist die Vergütung mit dem Auftraggeber vor Ausführung
der Reinigungsarbeiten schriftlich zu vereinbaren. Für die Verringerung der Gesamtreinigungsfläche
während der Umbauarbeiten ermäßigt sich die laufende Entgeltleistung nach Maßgabe der
verringerten Fläche und der Dauer der Unterbrechung der Reinigung.
 15 Haftung
1. Der Auftragnehmer hat für ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen. Er hat die Arbeitsschutzvorschriften
und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Er haftet für von ihm und seinen
Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in
Erfüllung der vertraglichen Leistung entstehen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, die durch
die unsachgemäße Bedienung von technischen Vorrichtungen entstehen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, hieraus entstehende Forderungen durch einfache Erklärung nach
 387 BGB, gegen Forderung des Auftragnehmers aufzurechnen.
14
2. Die Haftung umfasst, bei Verlust eines dem Auftragnehmer oder seinen Gehilfen ausgehändigten
Gruppen-, Haupt- oder Generalschlüssels, auch den Ersatz der entsprechenden Schließanlage.
3. Bei Reinigungsarbeiten beschädigte Gegenstände und Bauteile werden auf Veranlassung des Auftraggebers
erneuert. Die entstehenden Kosten hat der Auftragnehmer zu tragen.
4. Der Auftraggeber haftet nicht für die Folgen von Unfällen, die der Auftragnehmer oder seine Gehilfen
bei der Ausführung ihrer Tätigkeit erleiden. Ebenso haftet der Auftraggeber nicht für Gesundheitsschäden
(Unfall, Krankheit, Infektion usw.), die sich der Auftragnehmer oder seine Gehilfen
bei der Ausführung der Arbeiten zuziehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber
von entsprechenden Entschädigungsansprüchen einschl. von Regressansprüchen jeglicher
Art (z.B. von Versicherungen) freizuhalten.
5. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Mängel und Schäden an Räumen und Einrichtungsgegenständen sind unverzüglich dem Auftraggeber
oder seinem Beauftragten oder der Schulleitung mitzuteilen. Soweit diese Mängel und
Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals darstellen, darf die Reinigung nicht vor Abstellung
der festgestellten Beanstandungen ausgeführt werden. Die Haftung des Auftraggebers wegen
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bleibt unberührt.
7. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen dritter Personen, die bei der
Ausführung der Arbeiten einen Schaden erleiden, freizuhalten.
8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für Vermögens-, Personen- und Bearbeitungsschäden eine Betriebshaftpflichtversicherung
und eine Schlüsselversicherung abzuschließen und dem Auftraggeber
nach Aufforderung nachzuweisen.
9. Es besteht keine Haftung des Auftraggebers für die Reinigungsgeräte des Auftragnehmers.
 16 Laufzeit des Vertrages / Probezeit
Der Vertrag wird mit 3-monatiger Probezeit abgeschlossen.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 16.08.2021 und endet am. Die Verlängerungsoption für ein weiteres
Jahr kann, nach schriftlicher Vereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages,
beauftragt werden. Die Verlängerung des Vertrages wird zu den Konditionen abgeschlossen, die im
Angebot definiert wurden.
 17 Vertragsänderungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche
Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
Sollte eine oder mehrere dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Vertragspartner werden jedoch unwirksame Bestimmungen unverzüglich durch solche Vereinbarungen
ersetzen, die dem Zwecke der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
 18 Kündigung
1. Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Probezeit gekündigt, so läuft
es stillschweigend bis zum Vertragsende weiter.
2. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Kalendertagen
kündigen, wenn das Reinigungsobjekt von ihm - vorübergehend oder auf Dauer - nicht mehr genutzt
wird. Sollen nur Teile des Objekts nicht mehr genutzt werden, kann - und auf Verlangen des
Auftragnehmers muss - die Kündigung auf diese Teile beschränkt werden.
15
3. Die Kündigung muss schriftlich durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein erfolgen.
Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Eingang des Kündigungsschreibens beim Vertragspartner.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht:
o Der Auftragnehmer beteiligt sich an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen ( 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
o Der Auftragnehmer zahlt den Mitarbeitern seines Betriebes die tariflichen oder gesetzlich vorgeschriebenen
Leistungen nicht bzw. nicht in vollem Umfang oder verstößt in sonstiger Weise gegen
tarifliche Bestimmungen oder Vorschriften der Sozialgesetzgebung oder des Betriebsverfassungsgesetzes.
o Der Auftragnehmer verstößt gegen die Bestimmung des  13.
o Der Auftragnehmer gewährt, verspricht oder bietet Personen, die auf Seiten des Auftraggebers
mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, mit
Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum Auftraggeber Vorteile an.
o Der Auftragnehmer stellt seine Zahlungen (z. B. Sozialversicherungen u. ä.) ein, oder es wird das
Vergleichsverfahren / Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet.
o Der Auftragnehmer verstößt schwerwiegend gegen die Vertragsbestimmungen, so dass es dem
Auftraggeber nicht zuzumuten ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen, als derartige Verstöße
kommen z. B. in Betracht:
 Die übernommenen Leistungen werden nicht zu dem vom Auftraggeber benannten Zeitpunkt oder
nicht in der dem Vertrag entsprechenden Zeit, Art und Weise ausgeführt und trotz schriftlicher
Mahnung wird keine Abhilfe geschaffen.
 Ein ihm vom Auftraggeber schriftlich untersagtes Reinigungsverfahren wird beibehalten oder nicht
zulässige Mittel werden verwendet.
 Es werden Reinigungskräfte im Objekt angetroffen, für die eine vorgeschriebene Arbeitserlaubnis
nicht vorliegt.
 Der vereinbarte Einsatz von versicherungspflichtigen Reinigungskräften wird nicht erbracht.
 Im Angebot wurden falsche Erklärungen abgegeben.
 19 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt
ist, der Gerichtsstand Solingen vereinbart.
16
Vereinbarungen zur Umsetzung des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW (TVgG NRW)
Sofern der hier ausgeschriebene Vertrag Bau- oder Dienstleistungen enthält, fällt er unter die
Regelungen des TVgG NRW. Demnach sind an diesen Auftrag folgende Anforderungen an die
Arbeitsbedingungen bei der Auftragsausführung stellen.
(1) Bei öffentlichen Aufträgen für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich
1. eines nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August
1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten
Tarifvertrages,
2. eines nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich
erklärten Tarifvertrages oder
3. einer nach den  7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach  3a des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995
(BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnung unterfällt,
muss das beauftragte Unternehmen bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewähren, die in dem Tarifvertrag oder
der Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden.
(2)
(3) Darüber hinaus muss bei allen anderen öffentlichen Aufträgen im Sinne des  1 Absatz 2 das
beauftragte Unternehmen bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Entgelt zahlen, das den
Vorgaben des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden
Fassung entspricht. Satz 1 gilt nur, sofern die ausgeschriebene Leistung im Hoheitsgebiet der
Bundesrepublik Deutschland erbracht wird.
(4) Die in Absatz 1 bis 3 auferlegten Pflichten gelten entsprechend für sämtliche Nachunternehmen
des beauftragten Unternehmens. Das beauftragte Unternehmen stellt sicher, dass die
Nachunternehmen die in Absatz 1 bis 3 auferlegten Pflichten ebenfalls einhalten.
(5) Öffentliche Auftraggeber sind berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der in
Absatz 1 bis 4 auferlegten Pflichten zu überprüfen.
(6)
7)
8) Erfüllt die Vergabe eines öffentlichen Auftrages die Voraussetzungen von mehr als einer der vorne
getroffenen Regelungen, so gilt die für die Beschäftigten jeweils günstigste Regelung.
Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Vereinbarungen zur Entlohnung
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der oben stehenden Verpflichtung
wird eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent, bei mehreren Verstößen bis zu fünf Prozent des
Auftragswertes (netto) vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung dieser Vertragsstrafe auch für
den Fall verpflichtet, dass ein entsprechender Verstoß durch einen von ihm eingesetzten
Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer oder von einem Verleiher
von Arbeitskräften begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei
17
Beauftragung des Nachunternehmers und des Verleihers von Arbeitskräften nicht kannte und unter
Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste.
Die schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den Auftragnehmer, durch seine
Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen
Kündigung Vertrages.
Kontrollen
Der Auftraggeber ist berechtigt Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der dem Auftragnehmer
sowie den Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften auf Grund dieses Gesetzes
auferlegten Verpflichtungen zu überprüfen. Er darf sich zu diesem Zweck die Entgeltabrechnungen,
die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen sowie die abgeschlossenen
Verträge in anonymisierter Form vorlegen lassen, diese prüfen und hierzu Auskünfte verlangen. Der
Auftragnehmer sowie die Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben ihre jeweiligen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Der
Auftragnehmer hat der Stadt Solingen ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht von
Nachunternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen.
Der Auftragnehmer hat vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der
Vorgaben des  4 TVgG bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber binnen
einer Woche ab Anforderung vorzulegen und zu erläutern. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung
dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften vertraglich
sicherzustellen.
18
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
07.04.2021
Verfahren: V21/KC-R/126 - Gebäudeunterhaltsreinigun g der Erika-Rothstein-Schule, Fritz-Reuter-Straße 42, 42657 Solingen
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
20 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 Unterhaltsreinigung der Erika-Rothstein-Schule Fritz-Reuter-Straße 42, 42657 Solingen EUR .........................
Leistungskennzahlen
Die Leistungskennzahlen sind definiert, um überprüfen zu können, ob zum einen die
gewünschte Reinigungsqualität der ausgeschriebenen Leistung sichergestellt ist und
zum
anderen zu erkennen ist, ob ein Unterangebot vorliegt, das ein Einbringen der
ausgeschriebenen
Leistung auf legale Weise unmöglich macht. Nur auf diesem Wege kommen Angebote in
die
Wertung, die miteinander vergleichbar sind.
Die angegebenen Leistungskennzahlen sind einzuhalten. Ein Überschreiten der
Richtwerte führt zum Ausschluss des Angebotes.
Die Richtwerte basieren auf den Empfehlungen zur Ermittlung von Leistungszahlen in
der Gebäudeunterhaltsreinigun g (RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V.) und
eigenen Erfahrungen in der Unterhaltsreinigung.
1.1 Unterhaltsreinigung der Erika-Rothstein-Schule EUR .........................
Unterhaltsreinigung der Erika-Rothstein-Schule
Leistungsbeschreibung für die Unterhaltsreinigung
Die Leistungsbeschreibung ist aufgegliedert nach
1.1 Vorbemerkungen
Leistungsverzeichnis - 1/19
19
1.2 Reinigungsverfahren
1.3 Verrechenbare Reinigungstage
1.1 Vorbemerkungen
1.1.1 Die Vorgaben sind komplett nach Angabe und Turnus durchzuführen
1.1.2 Der Anbieter verpflichtet sich zur Durchführung und Dokumentation von
Eigenkontrollen, die auf Verlangen vorzulegen sind. Die Verantwortlichen im Haus
bestätigen einmal monatlich die einwandfreie Reinigung und die Einhaltung der
vertraglich vereinbarten Reinigungsstundenzahl auf einer Kontrollliste, die der Anbieter
aufstellt und vorlegt. Jeder Rechnung ist eine Kopie der zugehörigen Kontrollliste
beizulegen.
Gleichzeitig werden auch durch den Auftraggeber Qualitätsbegehungen vorgenommen
und stichprobenartig das Reinigungsergebnis per elektronischem Qualitätsmesssystem
überprüft.
1.1.3 Das Reinigungspersonal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten. Auf ein
ordentliches Erscheinungsbild wird besonderer Wert gelegt.
1.1.4 In jedem Gebäude muss unter den Reinigungskräften mindestens ein
Ansprechpartner vorhanden sein, der der deutschen Sprache mächtig ist.
1.1.5 Bis spätestens eine Woche vor Auftragsübernahme sind folgende Informationen
bekannt zu geben:
- Welche Reinigungsmittel sollen in welchen Objekten zum Einsatz kommen, ferner sind
die zugehörigen Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter einzureichen.
- Welches sind in Ihrem Unternehmen die für die Reinigung verantwortlichen
Ansprechpartner.
1.1.6 Der DBSG behält sich vor, einzelne Reinigungsprodukte aus sachlichen Gründen
vom Einsatz auszuschließen.
1.1.7 Bis spätestens ein Monat nach Auftragsübernahme sind alle zu reinigenden
Objekte mit detaillierten Revierplänen auszustatten, denen zu entnehmen ist, welche
Reinigungskräfte an welchen Tagen in welchen Bereichen eingesetzt sind.
1.1.8 Verschlusssicherheit
Der Anbieter verpflichtet sich, nach Abschluss der Reinigungsarbeiten die Fenster in
allen, auch in den nicht im Turnus gereinigten Räumen, zu schließen sowie die Türen
abzuschließen, die Beleuchtung ist auszuschalten. Schlüssel - für zu verschließende
Räume - sind an der für die Aufbewahrung bestimmten Stelle niederzulegen. das
Gebäude ist abzuschließen, sofern vorhanden, ist die Alarmanlage zu aktivieren.
In Verwaltungsgebäuden ist sicherzustellen, dass nur die jeweils gerade in Reinigung
befindlichen Räume aufgeschlossen sind.
1.1.9 Festgestellte Mängel und Schäden an Gebäude, Installationen, Beleuchtung oder
Mobiliar sind dem Hausmeister oder dem Gebäudeverantwortlichen mündlich
mitzuteilen.
1.1.10 Die Reinigungszeit ist jeweils mit den Objektverantwortlichen vor Ort
abzusprechen.
Leistungsverzeichnis - 2/19
20
Belegzeiten der Schule:
 08:00 Uhr - 14:15 Uhr
1.2. Reinigungsverfahren für die laufende Gebäudeinnenreinigung
Die Unterhaltsreinigung dient der Substanzerhaltung und der Sauberhaltung der
Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der anliegenden Reinigungspläne durchzuführen.
Während der Betriebsferien der Kindertagestätte wird keine Unterhaltsreinigung
vorgenommen. An gesetzlichen Feiertagen entfällt die Unterhaltsreinigung ebenfalls.
Der Auftragnehmer hat die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen jederzeit
fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand
erreicht wird. Der Anbieter hat so zu arbeiten, dass keine Grundreinigungen vorgesehen
werden müssen.
Alle im Reinigungsplan aufgeführten Räume sind unter wegrücken der beweglichen
Einrichtungsgegenstände, ausgenommen, schwer zu bewegender Gegenstände zu
reinigen.
Reinigungsverfahren - Arbeitsgänge
Das anzuwendende Verfahren, die Häufigkeit der einzelnen Arbeitsgänge und der
Umfang der Reinigungsfläche ergeben sich aus dem Reinigungsplan und der
Flächenzusammenstellung. Die Arbeitsgänge für die Fußbodenreinigung nach dem
Reinigungsplan werden wie folgt beschrieben:
- reduziertes Nasswischen mit Presse und Doppelfahreimer: Beim reduzierten
Nasswischen mit Breitwischgeräten, Press und Doppelfahreimer kann von der
Reinigungskraft, je nach der vorliegenden Verschmutzung, von Feuchtwischen bis
Nasswischen variiert werden. Allerdings ist dieses "Feuchtwischen" nicht mit der
Feuchtwischmethode (nebelfeucht) zu vergleichen.
- zweistufiges Nasswischen: Wasser wird unter Zusatz von Reinigern, kombinierten
Reinigungs- und Pflegemitteln und/oder Desinfektionsmitteln auf den Fußboden
aufgetragen und nach dem Wischen im Wesentlichen wieder aufgenommen. Als Gerät
wird der Fahreimer bzw. Doppelfahreimer mit dem sogenannten Nassmopp verwendet.
Bei grober Verschmutzung der Räume muss, vor dem Nasswischen, ausgefegt werden.
- Staubsaugen (nur Textilien): Absaugen der Textilbeläge mit einem leistungsfähigen
Industriestaubsauger oder einer Klopf- und Bürstensaugmaschine.
- Flecken entfernen (nur Textilien): Flecken auf Textilbelägen werden mit chemischen
oder mit mechanischen Mitteln entfernt (detachiert).
Mit Staubbinde-Mopp oder Staubsauger wird Schmutz und Sand entfernt. Bei Bedarf
nebelfeucht wischen.
Fettflecken, Absatzstriche und andere starke Verschmutzungen sind mit
lösungsmittelhaltigen Mitteln zu entfernen.
Sonstiges
Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel bzw. Desinfektionsmittel
Nach beendeter Reinigung sind alle Einrichtungsgegenstände wieder an ihren
ursprünglichen Platz zu stellen. Die Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel
bzw. Desinfektionsmittel sind nach beendeter Reinigung wieder fortzuräumen und an
einem für Kinder und Betreuungspersonal unzugänglichem Ort (Raum) aufzubewahren.
Leistungsverzeichnis - 3/19
21
Datenblätter Reinigungsmittel
Für alle eingesetzten Reinigungsmittel ist das entsprechende Sicherheitsdatenblatt nach
DIN in dem Objekt auszulegen.
Regeln der Anwendungstechnik
Bei der Reinigung sind die anerkannten Regeln der Anwendungstechnik zu beachten.
1.2.1 Abfallbehälter
Abfallbehälter entleeren und mit einem dem Stand der Technik umweltgerecht zu
entsorgenden Beutel versehen. Bei Bedarf, mindestens jedoch 1 x wöchentlich, die
Behälter nass reinigen. Abfall in Säcken sammeln und an der dafür vorgesehenen
Stellen entsorgen.
In Gebäuden, in denen die Müllentsorgung nicht täglich erfolgt, sind die Abfallbehälter
mindestens am Freitag zu leeren. Die Mülltrennung, sowie die Entsorgung von
Wertstoffen erfolgt durch den Gebäudenutzer.
Das gebrauchte Handtuchpapier in den WC-Anlagen ist täglich zu sammeln und an die
dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.
Abfälle aus der Pflege (Windeleimer) werden nicht entsorgt, das obliegt dem
Pflegepersonal.
Abfälle aus der Küche (z. B. Nahrungsreste) werden nicht entsorgt, das obliegt der
Küchenkraft.
1.2.2 Türen, Türrahmen, -griffe, -beschläge
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an Türen entfernen. 1 x im Monat Türen,
Türrahmen, -griffe und -beschläge feucht reinigen.
1.2.3 Wandschalter, Steckdosen
Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen.
1.2.4 Fensterbänke
Fensterbänke, soweit freigeräumt, feucht reinigen.
1.2.5 Horizontale Flächen
Horizontale Flächen des Einrichtungsmobiliars (bis 1,60m Höhe), soweit freigeräumt, der
untere horizontale Fensterschenkel, soweit für die Reinigungskraft zugänglich, feucht
reinigen. Höher liegende horizontale Flächen des Einrichtungsmobiliares, soweit
freigeräumt, einmal monatlich feucht reinigen.
1.2.6 Stühle, Hocker, Sitzbälle und Tritte
An Tritten, Hockern, Sitzbällen und Stühlen, soweit freigeräumt, sichtbare
Verschmutzungen entfernen. Mindestens 2 x pro Jahr die Stühle, Sitzbälle und Hocker,
soweit freigeräumt, allseitig feucht reinigen.
1.2.7 Polstermöbel
Polsterflächen, soweit freigeräumt, saugen, vorhandene Flecken an den Polstern sind zu
entfernen. Gestelle, Füße und Rollen einmal monatlich feucht reinigen.
1.2.8 Tische
Tische, soweit freigeräumt, feucht reinigen.
1.2.9 Kleiderständer
Kleiderständer feucht reinigen.
Leistungsverzeichnis - 4/19
22
1.2.10 Schließfächer
An Schließfächern von außen Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen.
1.2.11 Schränke
An Schränken Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen entfernen.
1.2.12 Schreibtische, Rollcontainer
Soweit freigeräumt, die Oberflächen feucht reinigen. Einmal monatlich die Seitenteile
soweit freizugänglich feucht reinigen.
1.2.13 Treppengeländer, Handlauf
Treppengeländer und Handlauf feucht reinigen.
1.2.14 Feuerlöscher
Feuerlöscher feucht reinigen.
1.2.15 Hinweisschilder, verglaste Bilder
Hinweisschilder und verglaste Bilder, soweit für die Reinigungskraft vom Boden aus
zugänglich, feucht reinigen.
1.2.16 WC-Papierhalter
Sichtbare Verschmutzungen und Griffspuren entfernen, WC-Papierhalter bestücken.
1.2.17 Handtuchpapierspender
Sichtbare Verschmutzungen und Griffspuren entfernen, Handtuchspender bestücken.
1.2.18 Seifenspender
Sichtbare Verschmutzungen und Griffspuren entfernen, Seifenspender bestücken.
1.2.19 Waschbecken, Waschtröge (im Kunstraum)
Waschbecken und Waschtröge nass reinigen. Kalkansätze entfernen.
1.2.20 Dusch- und Badewannen
Dusch- und Badewannen sowie Duschvorhänge und Duschabtrennungen nass reinigen.
Entfernen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen.
1.2.21 Spritzbereiche
In den Spritzbereichen rund um die Waschbecken, Urinale etc. Spritzer und sonstige
Verschmutzungen entfernen.
1.2.22 Spiegel mit Ablage und Leuchte
Spiegel mit Ablage, soweit freigeräumt, nass reinigen. Leuchte feucht reinigen.
1.2.23 Armaturen
Entfernen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen.
1.2.24 WC-Becken mit Sitz
WC-Becken und -sitze nass reinigen und durchspülen. Urin- und Kalkansätze entfernen.
1.2.25 Urinal
Urinale nass reinigen und durchspülen. Urin- und Kalkansätze entfernen.
Leistungsverzeichnis - 5/19
23
1.2.26 WC-Bürstenhalterung
Halterungen von WC-Bürsten nass reinigen. Die Halterungen inkl. Bürsten sind
mindestens halbjährlich, bei Bedarf auch früher, auszutauschen.
1.2.27 Wickelbereiche und Säuglingsbecken
Wickelbereiche und Säuglingsbecken in Kindertagesstätten werden nicht vom
Reinigungspersonal gereinigt.
1.2.28 Schmutzfangeinrichtungen
Trittroste auskehren und Schmutzfangmatten absaugen.
1.2.29 Spinnweben
Bei Bedarf Spinnweben entfernen.
1.2.30 Fliesenwände
Entfernen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen.
1.2.31 Sonstige abwaschbare Wände
Griffspuren, Spritzer und Flecken entfernen.
1.2.32 Heizkörper
Heizkörper und -rohre feucht reinigen. 2 x jährlich (Frühjahr und Herbst) die Heizkörper
nass reinigen.
1.2.33 Glaseingänge, Glastüren und Windfänge
Griffspuren, Spritzer und Flecken entfernen.
1.2.34 Glasvitrinen
Außenseiten der Glasvitrinen feucht reinigen.
1.2.35 Schultische mit Untertischablagen
Tische und Ablagen, soweit freigeräumt, feucht reinigen. Einmal monatlich die Seitenteile
feucht reinigen.
1.2.36 Schultafeln
Gestelle, Tafelrinnen und Kreidekästen nass reinigen. Die Tafeln sind vom
Gebäudenutzer abzuwischen
1.2.37 Sonstige Einrichtungsgegenstände
Sonstige Einrichtungsgegenstände feucht reinigen.
1.2.38 Bodenbeläge
Alle Bodenbeläge mit Ausnahme von Holzböden sind im zweistufigem
Naßwischverfahren zu reinigen, die Sockelleisten sind feucht zu wischen. Dabei ist
darauf zu achten, dass die Reinigungsmittellösung immer sauber ist und gleichmäßig
aufgebracht wird.
1.2.39 Holz- und Parkettbodenbeläge
Holz- und Parkettbodenbeläge, einschließlich der Sockelleisten, einstufig mit stark
entwässerter Reinigungstextilie nebelfeucht wischen. Auf die vorgeschriebene Pflege der
Holzböden gemäß der Pflegeanleitung des Herstellers ist besonders zu achten.
Leistungsverzeichnis - 6/19
24
1.2.40 Textilbeläge
Textilbeläge bürstsaugen, Nadelfilzbeläge saugen. Die Fleckenentfernung gehört zu den
laufenden Arbeiten (Detachur).
1.2.41 Fußbodenabläufe
Fußbodenabläufe sind stets mit Wasser aufzufüllen und 1 x wöchentlich vom
Grobschmutz zu befreien.
1.2.42 EDV- und Leuchtmittel- Anlagen
Die Reinigung der EDV-Anlagen und der Leuchtmittel von innen erfolgt nur nach
ausdrücklicher Beauftragung. Sie hat in der Kalkulation unberücksichtigt zu bleiben und
wird gesondert abgerechnet.
1.2.43 Ausstellungsvitrinen
Ausgeräumte Ausstellungsvitrinen innen und außen nass reinigen.
1.2.44 Verbrauchsmaterial ergänzen
Verbrauchsmaterial wie WC-Papier, Handtücher und Flüssigseife sind in Absprache mit
den Objektverantwortlichen aufzufüllen oder zu ergänzen. Das Material stellt der
Auftraggeber zur Verfügung. Abweichende Vereinbarungen sind in Einzelfällen möglich.
1.2.45 Küchen
In Küchen sind nur die Böden zu reinigen.
1.2.46 Reinigung an den Ferienenden
In Schulen erfolgt am letzten Schultag nur eine Reinigung der sanitären Einrichtungen,
sowie der Mensa-/Küchenbereiche und die Restmüllentsorgung.
Dafür ist jeweils am letzten Ferientag eine Unterhaltsreinigung des gesamten Gebäudes
vorzunehmen.
Die qm-Flächen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
1.3. Verrechnbare Reinigungstage
Schulen
Reinigungstage pro Jahr
1 x jährlich 1
1 x monatlich 9
1 x wöchentlich 38
2 x wöchentlich 76
2,5 x wöchentlich 95
3 x wöchentlich 114
4 x wöchentlich 152
5 x wöchentlich 190
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für Vermögens-, Personen- und Bearbeitungsschäden
eine Betriebshaftpflichtversic herung und eine Schlüsselversicherung abzuschließen und
dem Auftraggeber nach Aufforderung nachzuweisen.
Mindesthöhe für Haftpflichtschäden 500.000,-
Mindesthöhe der Schlüsselversicherung 50.000,-
Sofern bereits eine entsprechende Versicherung besteht, kann die Police in den eigenen
Leistungsverzeichnis - 7/19
25
Anlagen hochgeladen werden. Die Unterlagen werden vor Vertragsabschluss vom
Bestbieter angefordert.
1.1.1 Schulgebäude Reinigungsgruppe A
Unterrichtsräume, Turnus 2,5 USt. [%]
19%
Menge
151.169,70
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 530,42 qm x 95 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 151.169,70 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenscha ften
Der Kalkulation zugrunde gelegter Stundenverrechnungssatz. Gilt für alle nachfolgenden Positionen.: ________
1.1.2 Schulgebäude Reinigungsgruppe A
Unterrichtsräume, Turnus 5,0 USt. [%]
19%
Menge
174.152,10
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 305,53 qm x 190 Reinigungstage x 3 (3 Jahre Vertragslaufzeit) =
174.152,10 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.1.3 Schulgebäude Reinigungsgruppe B
Verwaltungs- und Büroräume,
Lehrerzimmer, Besprechungsräume Turnus
1,0
USt. [%]
19%
Menge
4.679,70
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 8/19
26
zu reinigende Fläche: 41,05 qm x 38 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 4.679,70 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
1.1.4 Schulgebäude Reinigungsgruppe B
Verwaltungs- und Büroräume,
Lehrerzimmer, Besprechungsräume Turnus
2,0
USt. [%]
19%
Menge
12.704,16
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 55,72 qm x 76 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 12.704,16 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.1.5 Schulgebäude, Reinigungsgruppe E
Sanitärbereiche Turnus 5,0 USt. [%]
19%
Menge
68.189,10
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 119,63 qm x 190 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 68.189,10 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 9/19
27
1.1.6 Schulgebäude, Reinigungsgruppe F Flure,
Verkehrsflächen Turnus 2,5 USt. [%]
19%
Menge
46.854,00
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 164,40 qm x 95 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 46.854,00 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.1.7 Schulgebäude, Reinigungsgruppe F Flure,
Verkehrsflächen Turnus 5,0 USt. [%]
19%
Menge
47.230,20
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 82,86 qm x 190 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 47.230,20 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.1.8 Schulgebäude, Reinigungsgruppe G
Treppenhäuser Turnus 1,0 USt. [%]
19%
Menge
2.598,06
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 22,79 qm x 38 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 2.598,06 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 10/19
28
1.1.9 Schulgebäude, Reinigungsgruppe G
Treppenhäuser Turnus 2,5 USt. [%]
19%
Menge
17.786,85
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 62,41 qm x 95 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 17.786,85 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.1.10 Schulgebäude, Reinigungsgruppe G
Treppenhäuser Turnus 5,0 USt. [%]
19%
Menge
18.906,90
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 33,17 qm x 190 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 18.906,90 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.1.11 Schulgebäude, Reinigungsgruppe H
Eingangshallen, Aulen Turnus 2,5 USt. [%]
19%
Menge
9.453,45
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 33,17 qm x 95 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 9.453,45 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 11/19
29
1.1.12 Schulgebäude, Reinigungsgruppe H
Eingangshallen, Aulen Turnus 5,0 USt. [%]
19%
Menge
79.406,70
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 139,31 qm x 190 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 79.406,70 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.1.13 Schulgebäude, Reinigungsgruppe J
Nebenräume Turnus 0,5 USt. [%]
19%
Menge
1.838,82
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 32,26 qm x 19 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 1.838,82 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.1.14 Schulgebäude, Reinigungsgruppe J
Nebenräume Turnus 2,5 USt. [%]
19%
Menge
13.640,10
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 47,86 qm x 95 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 12/19
30
Vertragslaufzeit) = 13.640,10 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
1.1.15 Schulgebäude, Reinigungsgruppe K Keller,
Lager, Putzmittelräume Turnus 0,08 USt. [%]
19%
Menge
2.131,89
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 233,76 qm x 3,04 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 2.131,89 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.1.16 Schulgebäude, Reinigungsgruppe K Keller,
Lager, Putzmittelräume Turnus 0,25 USt. [%]
19%
Menge
1.567,22
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 54,99 qm x 9,5 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 1.567,22 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 13/19
31
1.1.17 Schulgebäude, Reinigungsgruppe K Keller,
Lager, Putzmittelräume Turnus 0,5 USt. [%]
19%
Menge
11.540,79
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 202,47 qm x 19 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 11.540,79 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.1.18 Schulgebäude, Reinigungsgruppe L
Cafeterien Turnus 5,0 USt. [%]
19%
Menge
27.884,40
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 48,92 qm x 190 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 27.884,40 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.1.19 Schulgebäude, Reinigungsgruppe M
Sporthallen Turnus 5,0 USt. [%]
19%
Menge
163.715,40
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 287,22 qm x 190 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 163.715,40 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 14/19
32
1.1.20 Schulgebäude, Reinigungsgruppe N
Umkleiden, Garderoben Turnus 5,0 USt. [%]
19%
Menge
23.757,60
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 41,68 qm x 190 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 23.757,60 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.1.21 Schulgebäude, Reinigungsgruppe O
Umkleiden, Garderoben Turnus 1,0 USt. [%]
19%
Menge
9.393,60
Einheit
Quadratmeter
Gebäudeunterhaltsreinigun g
zu reinigende Fläche: 82,40 qm x 38 Reinigungstage (pro Jahr) x 3 (3 Jahre
Vertragslaufzeit) = 9.393,60 qm
Bei dieser Ausschreibung ist nicht nur der Preis, sondern auch die Qualität
ausschlaggebend, daher führt die Überschreitung des Leistungswertes zum Auschluss.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.2 Sonderreinigung EUR .........................
Optionalpositionen
Der Preis aller Optionalpositionen fließt mit in die Wertung ein.
Die Optionalpositionen werden, bei Bedarf, gesondert, schriftlich beauftragt. In den
Preisen sind die Material-, Maschinen- und Gerätekosten, sowie sonstige Nebenkosten,
enthalten.
Leistungsverzeichnis - 15/19
33
1.2.1 Grundreinigung mit Beschichtung -
werktags -
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
900,00
Einheit
Quadratmeter
Grundreinigung mit Beschichtung einschließlich aus- bzw. einräumen der Klasse
(durchschnittlich 15 Tische und 30 Stühle).
Die Grundreinigung (Intensivreinigung) umfasst in größeren Zeitabständen die gründlich
Reinigung und Pflege der Reinigungsobjekte. Sie ist außerhalb der Unterhaltsreinigung,
während der Schulferien, durchzuführen. Der Leistungsumfang ist in der
Leistungsbeschreibung geregelt. Einzelheiten sowie der voraussichtliche Zeitaufwand
werden rechtzeitig vorher durch den Auftraggeber mitgeteilt. Die Abrechnung der
Grundreinigung erfolgt über den Quadratmeterpreis.
In den Preisen sind Material-, Maschinen- und Gerätekosten enthalten.
300,00 qm Grundfläche pro Jahr x 3 (Jahre Vertragslaufzeit) = 900,00 qm
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.2.2 Gründliche Reinigung
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
5.904,60
Einheit
Quadratmeter
Ergebnis der gründlichen Reinigung:
alle Einrichtungsgegenstände sowie freigeräumte Flächen (wie z. B. Lampen,
Fensterbänke, Spinnenweben, Glastüren), Oberflächen und Staubkanten sind frei von
Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen, sowie sonstigen
Schmutzrückständen, außerdem Schlieren und Wischspurenfrei.
1.968,20 qm pro Jahr x 3 Jahre Laufzeit = 5.904,60 qm
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.2.3 Grundreinigung der Reinigungsgruppe E
Sanitärbereiche: Toiletten, Waschräume
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
450,00
Einheit
Quadratmeter
Die Grundreinigung (Intensivreinigung) umfasst in größeren Zeitabständen die gründlich
Reinigung und Pflege der Reinigungsobjekte. Sie ist außerhalb der Unterhaltsreinigung,
während der Schulferien, durchzuführen. Der Leistungsumfang ist in der
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 16/19
34
Leistungsbeschreibung geregelt. Einzelheiten sowie der voraussichtliche Zeitaufwand
werden rechtzeitig vorher durch den Auftraggeber mitgeteilt. Die Abrechnung der
Grundreinigung erfolgt über den Quadratmeterpreis.
150 qm qm Grundfläche x 3 (3 Jahre Vertragslaufzeit) = 450 qm
1.2.4 Gründliche Reinigung von Steinflächen
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
330,00
Einheit
Quadratmeter
Ergebnis der gründlichen Reinigung:
Oberflächen und Staubkanten sind frei von Staub, Grobschmutz, haftenden
Verschmutzungen, sowie sonstigen Schmutzrückständen, außerdem Schlieren und
Wischspurenfrei.
110 qm x 3 Jahre Vertragslaufzeit = 330 qm
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.2.5 Teppichreinigung
Optionalposition
USt. [%]
16%
Menge
90,00
Einheit
Quadratmeter
Teppichreinigung: Shampoonierung und Extrahierung.
30,00 qm (pro Jahr) x 3 (Jahre Vertragslaufzeit) = 90,00 qm
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Quadratmeter
Gesamtpreis [EUR]
................
1.2.6 Reinigung während der Bauzeit
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stunde
Die Baureinigung umfasst die Beseitigung von Bauverschmutzungen bei Neu- und
Umbauten sowie nach Renovierungsarbeiten während der Bauzeit und/oder zur
Fertigstellung des Bauwerks.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 17/19
35
Entfernen von grober Verschmutzung.
1.2.7 Bauschlussreinigung zur Übergabe
Optionalposition
USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
Stunde
Staubfrei, schlierenfrei, wasserfleckenfrei reinigen;
Beseitigen von Flecken, Schutzfolien, Markierungen, Etiketten u. ä. (soweit nach Stand
der Technik durchführbar ist).
Behandlung mit einem, auf die Oberfläche abgestimmten, Pflegemittel.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Stunde
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 18/19
36
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
07.04.2021
Verfahren: V21/KC-R/126 - Gebäudeunterhaltsreinigun g der Erika-Rothstein-Schule,
Fritz-Reuter-Straße 42, 42657 Solingen
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 19/19
37
Kriterienkatalog
Eignungskriterien
(sofern vorhanden):
1 Eigenerklärung nach  123 GWB [Mussangabe]
Gewichtung: 20,00%
Maximalpunktzahl: 1
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Hiermit erkläre/n ich/wir, dass die in  123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
Hinweis:  123 GWB lautet:
123 Zwingende Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz
3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach  30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach:
1.  129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen),  129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
2.  89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise
dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach  89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3.  261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung
unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4.  263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden,
5.  264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem
Auftrag verwaltet werden,
6.  299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7.  108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit
und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den  333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit	335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr) oder
10. den  232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel)
oder  233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer
Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung
oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten
Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn
diese Person als für die Leitung des Unternehmens
Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender
Stellung.
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete
Weise die Verletzung einer Verpflichtung
nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen
ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge
38
zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnisund
Strafzuschlägen verpflichtet hat.
(5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann
abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden
Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist.
Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann
abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden
Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist
oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig
wäre.  125 bleibt unberührt.
[ ] Es liegt keiner der vorgenannten Ausschlussgründe vor
[ ] Gem. beizufügender Anlage liegt mind. einer der o.g. Ausschlussgründe vor
Mehrere Antworten wählbar
2 Eigenerklärung nach  124 GWB [Mussangabe]
Gewichtung: 20,00%
Maximalpunktzahl: 1
K.O.-Kriterium: Nein
Hiermit erkläre/n ich/wir, dass die in  124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
Hinweis:  124 GWB lautet:
 124 Fakultative Ausschlussgründe
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1.
das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
2.
das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen
im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3.
das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird;  123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4.
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5.
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer
für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6.
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen
war,
und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7.
das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags
erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8.
das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9.
das Unternehmen
a)
versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)
versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
könnte, oder
c)
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2)  21 des Arbeitnehmer-Entsendegese tzes,  98c des Aufenthaltsgesetzes,  19 des Mindestlohngesetzes und  21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetzes bleiben unberührt.
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Es liegt keiner der vorgenannten Ausschlussgründe vor (1)
[ ] Gem. beizufügender Anlage liegt mind. einer der o.g. Ausschlussgründe vor (1)
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3 Insolvenz [Mussangabe]
Gewichtung: 20,00%
Maximalpunktzahl: 1
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (Weiterführung
der Geschäfte
durch Insolvenzverwalter -  22 InsO).
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Es wurde kein Insolvenzverwalter bestellt (1)
[ ] Es wurde ein Insolvenzverwalter bestellt oder das Insolvenzverfahren ist eröffnet (0)
39
Nur eine Antwort wählbar
4 Erklärung gem  19 MiloG [Mussangabe]
Gewichtung: 20,00%
Maximalpunktzahl: 1
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
In der Vergangenheit ist gegen mich/uns kein Bußgeld von mindestens 2.500  Höhe wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz
festgesetzt worden.
[ ] Es ist bisher kein Bußgeld festgesetzt worden
[ ] Zu dem Bußgeld habe ich in der Anlage Stellung genommen
Mehrere Antworten wählbar
5 Referenz-Fragebogen [Mussangabe]
Gewichtung: 20,00%
Maximalpunktzahl: 1
Mindestbewertung: 1 Punkte
K.O.-Kriterium: Nein
Die gem. der Anlage "Referenz-Fragebogen" geforderten Nachweise und Angaben sind elektronisch (als pdf-Datei) dem Angebot
beigefügt.
Ggf. fehlende Angaben können durch den Auftraggeber nachgefordert werden.
[ ] In den Anlagen teile ich Ihnen unsere Nr. des PQ-Vereins mit.
[ ] Die geforderten Nachweise und Angaben sind dem Angebot als Anlagen beigefügt.
Mehrere Antworten wählbar
Zuschlagskriterien
(sofern vorhanden):
1 Wertungsmatrix
K.O.-Kriterium: Nein
Wertung gemäß Wertungsmatrix in der Anlage
Berechnungsgrundlage:
Gewichtung Preis/Leistung: 80% / 20%
40
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Anlage 1 - Leistungsverzeichnis Schulen.pdf 65,15 KB pdf
Dateianlage Anlage 2 - Raumbuch der Erika-Rothstein-Schule.xl sx 14,03 KB xlsx
Dateianlage Anlage 3 - Reinigungsgruppen und Leistungskennzahlen für Schulgebäude.pdf 25,27 KB pdf
Dateianlage Anlage 4 - Ausführung der Reinigung.pdf 39,84 KB pdf
Dateianlage Anlage 5 - Definition der Reinigungsverfahren.pdf 33,01 KB pdf
Dateianlage Anlage 6 - Stundenverrechnungssatzbe rechnung.xls 104,00 KB xls
Dateianlage Fritz-Reuter-Str Gebäude 1 1.OG.pdf 166,10 KB pdf
Dateianlage Fritz-Reuter-Str Gebäude 1 2.OG.pdf 54,53 KB pdf
Dateianlage Fritz-Reuter-Str Gebäude 1 EG.pdf 229,17 KB pdf
Dateianlage Fritz-Reuter-Str Gebäude 1 KG.pdf 69,84 KB pdf
Dateianlage Fritz-Reuter-Str Gebäude 2 TH.pdf 92,07 KB pdf
Dateianlage Referenzauskunft UVgO_VgV (KC-R).doc 33,00 KB doc
Dateianlage 21-04-06 Matrix - Erika-Rothstein-Schule.xl sx 29,52 KB xlsx
41
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/04/440f391d-0979-4a03-a7ee-e7c64ebe0895.html
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