Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2021041509584888999" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Erfassung und Bewertung des Radnetzes in Nürnberg - DE-Nürnberg
Technische Analysen oder Beratung
Dokument Nr...: 892218-2021 (ID: 2021041509584888999)
Veröffentlicht: 15.04.2021
*
  Erfassung und Bewertung des Radnetzes in Nürnberg
VERGABEUNTERLAGEN
2021001523
Erfassung und Bewertung des Radnetzes in Nürnberg
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Stadt Nürnberg - Servicebetrieb Öffentlicher Raum
Sulzbacher Str. 2-6, 90489 Nürnberg, Deutschland
07.04.2021
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 4
Stadt Nürnberg
UVgO............................................................................................................................
.......... 4
Bewerbungsbedingungen
UVgO.............................................................................................................. 4
() BVB UVgO-VgV NBG (KEF unter Eigenschaften)................................................................................ 7
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAVB) ............................................................................
8
Datenschutzhinweis
Vergabeverfahren.................................................................................................... 15
Datenschutzhinweis Bieterkartei
.............................................................................................................. 17
Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ....... 19
Leistungsbeschreibung_Nb_2021...................................................................................................
................. 20
Anlage_1_Attribute..............................................................................................................
............................. 42
Anlage_2_Radwegenetzplan_beschl. Planung_ab
2013................................................................................. 43
Anlage_3_Zusammenstellung von Freiraumverbindungen im Stadtgebiet Nürnberg...................................... 44
Anlage_4_Radroutenkonzept_ganzer_Plan_Stand_2021
............................................................................... 45
Anlage_5_Regeln für die Erfassung der Radwege
.......................................................................................... 46
Anlage_6_Übersichtsplan_ Radvorrangrouten_seit
2020................................................................................ 47
Anlage_7_Beschilderte_Radrouten_................................................................................................
................ 48
Anlage_8_Beschilderte_Fernradwege_
........................................................................................................... 49
Anlage_9_Flächennutzungsplan_der_Stadt_Nürnberg
................................................................................... 50
Anlage_10_Einbahn-Übersicht_Radverkehr_frei
............................................................................................. 51
Anlage_11_Belagsart_der_Stadt_Nürnberg
.................................................................................................... 56
Anlage_12_Straßenflächen_der_Stadt_Nürnberg
........................................................................................... 57
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 58
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 60
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 62
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Projektinformationen
Projektnummer: 2021001523
Projektname: Erfassung und Bewertung des Radnetzes in Nürnberg
Gewerk:
Projektbeschreibung: Zur objektiven Ermittlung des Radnetzes in Nürnberg ist eine messtechnische Zustandserfassung
erforderlich
CPV-Code Code Bezeichnung
71621000-7 Technische Analysen oder Beratung
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO
Termine
Bekanntmachung am: 08.04.2021
Einreichungsfrist Teilnahmeantrag: bis einschließlich um Uhr
Angebotsfrist: bis einschließlich 05.05.2021 um 23:59:00 Uhr
Eröffnungstermin: am ab Uhr
Bindefrist: bis einschließlich 01.06.2021
geplante Ausführungsdauer: vom 01.06.2021 bis einschließlich 29.10.2021
Anmerkungen zur Ausführungsdauer:
1. Auskünfte
Auskünfte erteilt die Vergabestelle (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden
Angaben gemacht werden). Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über
die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, wird ausgeschlossen.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Nachrichtenmodul im
Vergabemanagementsystem der Deutschen eVergabe. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im
eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Fragen auf anderen
Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse:
https://portal.deutsche-evergabe.de. Bieterfragen müssen bis spätestens 04.05.2021 15:00 Uhr
eingegangen sein, für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per
E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im
Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2. Kriterien für die Auftragsvergabe
Bewertungsmethode: Niedrigster Preis
Gewichtung: siehe in der Leistungsbeschreibung
Gelten besondere Zuschlagskriterien, werden diese bekannt gemacht und können dann als
Wertungsmatrix in der Angebotsmaske des Bieterassistenten eingesehen werden.
3. Bedarfspositionen
Eventuelle Bedarfspositionen werden grundsätzlich gewertet.
4. Nebenangebote
1
Nebenangebote sind nicht zugelassen
Hinweise für das Erstellen von Nebenangeboten:
Falls die Abgabe von Nebenangeboten zugelassen ist, sind diese über die Option Nebenangebote
erstellen zu erstellen und nicht als Anlage des Hauptangebots hochzuladen. Eine genaue Anleitung
finden Sie unter folgendem Link: https://downloadportal.healyhudson.biz//data/public/30b108.php
5. Preisnachlässe
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die
Abrechnungssumme gewährt werden und an der dafür vorgesehenen Stelle (in der Angebotsmaske
des Bieterassistenten im Unterpunkt "Nachlass") aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe
(z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Vomhundertsatz angebotener
Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen
abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für
die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel werden
durch den Preisnachlass nicht verringert.
6. Losaufteilung
Eine Losaufteilung ist vorgesehen: Nein
Art der Losauswahl:
7. Eigene Geschäftsbedingungen
Werden dem Angebot eigene Geschäftsbedingungen des Bieters (z.B. AGB) beigelegt, muss das
Angebot gemäß  42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw.  53 Abs. 7 Satz 1 und  57 Abs. 1 Nr. 4 VgV
ausgeschlossen werden.
8. Vergabeunterlagen/ Vertragsbedingungen
Mit der Angebotsabgabe werden die im Angebotsassistenten (Workflowpunkte
Vertragsbedingungen/Formulare und Produkte/Leistungen) hinterlegten und aufgeführten
Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung sowie die VOL/B, in der am Tage der
Angebotseröffnung gültigen Fassung, Vertragsbestandteil. Die Rangfolge richtet sich nach  1
VOL/B.
Insbesondere sind die Bewerbungsbedingungen und die ergänzende Erklärung zur
Angebotsabgabe zu beachten, die bereits mit Angebotsabgabe verbindlich gelten.
9. Bindefrist
Mit Abgabe des Angebots ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
10. Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
Eine wissentlich unvollständige oder falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss
von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben.
11. Datenschutz
a) Verarbeitung personenbezogener Daten durch freiwillige Angabe
Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des
Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen freiwillig und sind
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
b) Qualifizierter Datenschutzhinweis
Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
2
c) Personenbezogene Daten Dritter
Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des
Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der Auftragnehmer/die
Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen diesbezüglich
eigenständig verantwortlich. Auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte
Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist den Betroffenen bekannt zu machen.
d) Gemäß DSGVO ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung notwendig,
wenn die Auftraggeberin einen Auftrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt und/oder
im Zuge eines Pflege-/Wartungsvertrages eine Fernwartung vereinbart wird. Ergibt sich die
Notwendigkeit einer Auftragsvereinbarung erst während der Vertragslaufzeit, wird eine
Vereinbarung auf Basis eines Vertragsmusters der Auftraggeberin geschlossen.
12. Form der Angebotsabgabe
Durch die elektronische Angebotsabgabe ist das Textformerfordernis gemäß  126 b BGB erfüllt.
Die Angebotsabgabe auf herkömmlichem vollständig schriftlichem Weg (Papierform) ist in diesem
Verfahren nicht zugelassen.
Bei Rückfragen zur Bedienung der Software wenden Sie sich bitte an den Support der Firma Healy
Hudson: support@deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106  81.
Die Angebotsunterlagen sind in der Eingabemaske im Bieterassistenten auszufüllen und bis zum
Einreichungstermin über die Vergabeplattform abzugeben. Die Angebotsfrist finden Sie unter
Allgemeines > Termine. Um Angebote außerhalb des Vergabemanagementsystems elektronisch
bearbeiten zu können, verwenden Sie bitte Ihre Kalkulationssoftware oder eines der im Internet
kostenlos zur Verfügung gestellten AVA-Programm (z. B. unter www.heitker.de).
13. Kalkulation
Bei Leistungen des Gebäuderreinigerhandwerks sind von den für die Beauftragung in Frage
kommenden Bietern ausgefüllte Kalkulationsblätter 221 oder 222 und 223 vor der Auftragserteilung
zu übermitteln. Im Formblatt 223 sind alle Positionen des Leistungsverzeichnisses aufzugliedern.
Bis zu einer Angebotssumme von 50.000  behält sich der Auftraggeber vor, nur ausgewählte
Positionen im Formblatt 223 aufgliedern zu lassen. Die Nachforderung der Aufgliederung der
Leistungen des/der Nachunternehmer(s) wird vorbehalten.
14. Nachprüfungsbehörde
Vergabekammer Nordbayern
bei der Regierung von Mittelfranken
Promenade 27, 91522 Ansbach
15. Wichtige Bieterhinweise
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zwingend
zum Angebotsausschluss führen, auch wenn diese unabsichtlich oder unbewusst erfolgen.
Zu einer Änderung der Ausschreibungsunterlagen kann es beispielsweise durch
Angebotserläuterungen, welche der Leistungsbeschreibung oder den Vertragsbedingungen
widersprechen, kommen. Auch Hinweise zum Zahlungsziel, zum Gerichtsstand, zur
Angebotsbindefrist oder ein Eigentumsvorbehalt stellen eine Änderung der
Ausschreibungsunterlagen dar, die zwingend zum Ausschluss von der Angebotswertung führt.
Des weiteren können Angebote nicht gewertet werden, die nicht rechtzeitig vor dem Ende der
Angebotsfrist im System eingestellt sind.
Geänderte Leistungen können nur im Rahmen von Nebenangeboten abgegeben werden, wenn
diese ausdrücklich zugelassen sind. Um gewertet zu werden, müssen Nebenangebote als solche
gekennzeichnet sein. Nebenangebote müssen gleichwertig zur ausgeschriebenen Leistung sein.
Die nachträgliche Änderung eines Angebots ist nicht möglich. Dies betrifft nicht nur die
Angebotspreise, sondern z.B. auch Fabrikate, die Bauzeit oder den Umfang der Eigenleistung.
3
vhbn_0505, Stand November 2019 Seite 1 von 3
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
(Unterschwellenvergabeordnung  UVgO).
1.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/Bewerbers Unklarheiten, so
hat der Bieter/Bewerber die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform
darauf hinzuweisen.
1.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern/Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er
wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für
Bietergemeinschaften.
1.3 Angebot
1.3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
1.3.2 Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter/Bewerber und die
natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot
mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist
zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln.
1.3.3 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro (Bruchteile in
vollen Cent) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung
des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Die Berechtigung zur
Verrechnung ermäßigter Steuersätze ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Soweit ihre Wertung in den Informationen zum Verfahren nicht ausdrücklich vorgesehen ist,
werden nur Preisnachlässe gewertet, die
 ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
 an der dafür vorgesehenen Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im
Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
1.3.4 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen
werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen
und Angaben enthalten. Die Preise des Angebots müssen grundsätzlich auch die Kosten
aller zur Leistung erforderlichen Stoffe, Hilfsstoffe und Lohnnebenkosten sowie alle
Nebenleistungen enthalten.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz
oder gleichwertiger Art und wird vom Bieter/Bewerber dazu eine Produktangabe verlangt,
ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typbezeichnung) auch dann
anzugeben, wenn der Bieter/Bewerber das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese
Angabe, ist das Angebot unvollständig.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der
Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
1.3.5 Wird in der Ausschreibung auf Normen, technische Spezifikationen, europäische technische
Zulassungen Bezug genommen, wird das Angebot auch gewertet, sofern der
Bieter/Bewerber in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln nachweist, dass die von ihm
angebotene Lösung den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug
genommen wurde, gleichermaßen entspricht.
1.3.6 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
4
vhbn_0505, Stand November 2019 Seite 2 von 3
1.4. Datenschutz
1.4.1 Die von den Bietern/Bewerbern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im
Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen freiwillig
und sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
1.4.2 Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
1.4.3. Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des
Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der
Auftragnehmer/die Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Verpflichtungen diesbezüglich eigenständig verantwortlich. Auf die Frewilligkeit ihrer
Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist den
Betroffenen bekannt zu machen.
1.5 Nebenangebote
1.5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen
erfüllen. Sie müssen als solche gekennzeichnet sein, ihre Anzahl ist an der im dafür
vorgesehenen Stelle aufzuführen.
1.5.2 Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ die durch die Leistungsbeschreibung
vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen. Sie müssen damit mindestens
 die funktionalen Anforderungen und
 die wirtschaftlichen Kriterien der ausgeschriebenen Lösung erfüllen, insbesondere
Gebrauchstauglichkeit, Folgekosten, Lebensdauer.
Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot nachzuweisen.
1.5.3 Der Bieter/Bewerber hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und
erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,
beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter/Bewerber eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im
Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu
machen.
1.5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen
und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
1.5.5 Nebenangebote, die den Nummern 1.5.1 bis 1.5.4 nicht entsprechen, können nicht gewertet
werden.
1.6 Bietergemeinschaften
1.6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im
Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.6.2 Beim Öffentlichen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
5
vhbn_0505, Stand November 2019 Seite 3 von 3
1.7 Benachrichtigung
Wurde bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt, so konnte das Angebot nicht
berücksichtigt werden. Eine Unterrichtung der Bieter erfolgt gem.  46 UVgO.
6
Besondere Vertragsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
Die -Angaben beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
,
Erfassung und Bewertung des Radnetzes in Nürnberg
Zur objektiven Ermittlung des Radnetzes in Nürnberg ist eine messtechnische Zustandserfassung erforderlich
1. Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber.
Dieser hat Firma/Büro mit der Wahrnehmung beauftragt.
Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom oben genannten Beauftragten getroffen werden.
2. Anlieferungs- oder Annahmestelle
, , .
3. Ausführungsfristen
3.1 Anlieferung bzw. Beginn der Ausführung am: 01.06.2021
3.2 Die Leistung ist fertigzustellen bis zum 29.10.2021.
3.3 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Leistung Datum
4. Vertragsstrafen ( 11)
Es wird eine Vertragsstrafe vereinbart: Nein
4.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist: vom Hundert des Endbetrages der Auftragssumme desjenigen Teils der
Lieferung/Leistung, der
nicht genutzt werden kann.
4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen: Prozent der den unter Ziffer 3.3 genannten Einzelfristen zugehörigen
Auftrags-Teilsummen für
denjenigen Teil der Lieferung/Leistung, der nicht genutzt werden kann.
4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 vom Hundert des Endbetrages der Auftragssumme begrenzt.
5. Rechnungen (15)
5.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber in folgender Anzahl einzureichen:
und zugleich sind alle Rechnungen bei in folgender Anzahl einzureichen:
5.2 Eventuell notwendige Anlagen zu den Rechnungen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen u.s.w.) sind in
folgender Anzahl einzureichen:
6. Sicherheitsleistung (18)
Für die Lieferung/Leistung ist Sicherheit zu leisten: Nein
Die Sicherheit für die Vertragserfüllung gemäß Nr. 15 ZAVB/L ist zu leisten in Höhe von Prozent der Auftragssumme.
7. Veröffentlichungen
Sämtliche Äußerungen oder Mitteilungen des Auftragnehmers gegenüber Dritten, welche die Leistung, den Inhalt des Vertrages
oder dessen
Abwicklung betreffen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
8. Mittelstandsförderung
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen angemessen zu
berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen (gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom
20.12.2007 (Nr. I B 1612-917-29-926) in der jeweils gültigen Fassung).
9. Weitere Besondere Vertragsbedingungen
7
Stadt Nürnberg
vhbn_0521, Stand Dezember 2019
Seite 1 von 7
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für die Ausführung von Leistungen
Hinweis
Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistung, Preise ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für die zur Leistung erforderlichen
Arbeitsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Reinigungsmittel, Verpackung o.ä. und die
notwendigen Hilfsleistungen wie Transporte, Auf- und Abladen frei Verwendungsstelle,
sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Etwaige Patentgebühren
und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Lieferung/Leistung abgegolten.
Packstoffe hat der Auftragnehmer zurückzunehmen und ggf. wie auch durch seinen
Auftrag entstandene Abfälle auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung
benutzt hat, ist allein die vom Auftraggeber verfasste Leistungsbeschreibung
verbindlich
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen
(Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen
Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung
durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von
Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung
von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis entspricht.
3 Änderung der Leistung ( 2 VOL/B)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr.3 eine erhöhte Vergütung, muss
er dies dem Auftraggeber unverzüglich  möglichst vor Ausführung der Leistung und
möglichst der Höhe nach  schriftlich mitteilen.
3.2 Sind nach  2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine
Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen und
Mehr- und Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen ( 3 VOL/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrundegelegt werden, die vom Auftraggeber
als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
8
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 2 von 7
5 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
5.2 Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede
Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft dem Auftraggeber unverzüglich
unaufgefordert mitzuteilen.
5.3 Nach- oder Subunternehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche Beziehungen
zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat also derartige weiter gegebene Aufträge
in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. Die Abrechnung gegenüber
dem Auftraggeber erfolgt nur mit dem Auftragnehmer.
5.4 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistung alle für ihn geltenden rechtlichen
Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts
zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz
mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein
verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach  7,  7a oder  11 AEntG oder einer
nach  3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich
vorgegeben werden, sowie gem.  7 Abs. 1 AGG und  3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen
und Männern bei gleicher oder qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. Der
Auftragnehmer hat die Einhaltung der Verpflichtungen auf Verlangen durch die Vorlage
prüffähiger Unterlagen nachzuweisen. Bei einem Einsatz von Nach- oder Subunternehmern
sind diese durch den Auftragnehmer entsprechend zu verpflichten und haben
die Einhaltung der Verpflichtungen in gleicher Weise auf Verlangen nachzuweisen.
6 Kündigung aus wichtigem Grund ( 8 VOL/B)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht
oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es
gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem
Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2 VOL/B)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der Auftragssumme
an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer
Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
solche aus  8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt.
Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen
und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
9
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 3 von 7
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Aufgaben, sowie Empfehlungen,
es sei denn, dass sie nach  24 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
8 Abnahme ( 13 VOL/B)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht grundsätzlich erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
9 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährung für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw. Lieferung.
10 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
10.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung
zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu
nummerieren.
10.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl
(Position) und der Bezeichnung  gegebenenfalls abgekürzt  wie in der Leistungsbeschreibung
aufzuführen.
10.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) in
Euro aufzustellen: der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem
Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen
zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird
die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf
maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
10.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge
anzugeben.
10.5 Alle Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen sind vom Auftragnehmer in
2-facher Ausfertigung einzureichen.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich
Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
10
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 4 von 7
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-,
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen
Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert
werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
12 Zahlungen ( 17 VOL/B)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos im Überweisungsverkehr in Euro geleistet.
12.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut
den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
12.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber
an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
12.4 Für Vorauszahlungen ist stets besondere Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft
nach dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Muster für den Zahlungsbetrag
incl. Mehrwertsteuer zu leisten.
13 Überzahlungen ( 17 VOL/B)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens
nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in
Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz des
 247 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
13.3 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche des Auftraggebers beträgt acht Jahre, sie
beginnt mit der Schlusszahlung.
14 Abtretung
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung
des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle Forderungen
in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaigen
Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers
gegen ihn wirksam.
14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
- wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter
genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle des Auftrags gemäß dem Form-
11
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 5 von 7
blatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und
- wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt
abgegeben hat:
"Ich erkenne an,
a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen
beansprucht werden kann,
b) dass mir gemäß  404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die
zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des  406 BGB zulässig
ist,
d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber
nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet,
lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber
bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Überweisungsauftrags
an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht,
wenn die die Zahlung bearbeitende Kasse schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige
Kenntnis hatte."
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 14.1 bis 14.3 kann der
Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das
die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe  354a Satz 1
HGB).
Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem
Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer
Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung dem Auftraggeber
angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe  354a
Sätze 2 und 3 HGB).
15 Sicherheitsleistung ( 18 VOL/B)
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen
aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
einschließlich der Abrechnung, für Mängelansprüche und Schadensersatz.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche
einschließlich Schadensersatz.
15.3 Wird in den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit verlangt, hat der Auftragnehmer
Sicherheit (vorzugsweise durch Bürgschaft) zu leisten.
15.4 Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 % der Auftragssumme
einschließlich Mehrwertsteuer. Bei besonderen Risiken kann sie bis zu 10 %
der Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer betragen. Bei Erhöhung der Auftragssumme
um mehr als 50.000 EURO einschließlich Mehrwertsteuer (Nachträge,
Mengenmehrungen usw.) ist die Sicherheit entsprechend zu erhöhen. Der Auftraggeber
kann dies auch bei niedrigeren Erhöhungen verlangen.
15.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, als Sicherheit die entsprechende Summe bei fälligen
Zahlungen aus diesem Vertrag einzubehalten. Ein Einbehalt kann durch eine entsprechende
Bürgschaft ersetzt werden.
15.6 Nach Abnahme, Vorlage der prüfbaren Schlussrechnung und nach Erfüllung aller bis
12
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 6 von 7
dahin bestehenden Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit
für Mängelansprüche bis auf 3 % der Abrechnungssumme zuzüglich der voraussichtlichen
Aufwendungen für die Beseitigung festgestellter Mängel verringert oder gemäß
Nr. 16.5 die Bürgschaft ausgetauscht wird.
15.7 Die Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten Ansprüche erfüllt
sind.
16 Bürgschaften ( 17 und 18 VOL/B)
16.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu
verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer
zu stellen (Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen.).
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft
nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß  770 und 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit
gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen
des Auftragnehmers.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Gerichtsstand ist Nürnberg.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde in Euro
zu stellen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss die Bürgschaft auf die Arbeitsgemeinschaft
ausgestellt sein.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft wird zurückgegeben,
wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige rechtmäßig erhobene Ansprüche befriedigt und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Mängelanspruchsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten
Ansprüche erfüllt sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung
auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 19 VOL/B)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwi-
13
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 7 von 7
schen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18 Gerichtsstand ( 19 VOL/B)
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist  soweit gesetzlich zulässig
Nürnberg.
14
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte
Verbindung übertragen.
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Rechtsamt Abteilung 3-VMN
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  4831
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  51 15
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
 Durchführung von Vergabeverfahren, insb.:
 Bereitstellen von Vergabeunterlagen
 Beantwortung von Bieterfragen
 Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
 Abfrage und Überprüfung der Eignung
 Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen
 Pflege einer Bieterkartei
 Dokumenten- und Vertragsmanagement
 Vertragsabwicklung
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie
Art. 4 Absatz 1 BayDSG.
Weitergabe von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich  weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem.  150a GewO
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Voraussetzungen
 Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg zur sachdienlichen Kommunikation
 Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung
Übermittlung an Drittländer
15
Es erfolgt keine Übermittlung. Bei Übermittlung in Drittländer = Nicht-EU bitte mit der/dem Datenschutzbeauftragten
Kontakt aufnehmen.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Bei europaweiten Ausschreibungen sind gem.  8 Abs. 4 VgV für Liefer- und Dienstleistungen
bzw.  20 EU VOB/A i.V.m.  8 Abs. 4 VgV für Bauleistungen die Vergabeunterlagen bis zum
Ende der Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für
drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags.
Bei nationalen Ausschreibungen sind gem.  6 UVgO für Liefer- und Dienstleistungen die Vergabeunterlagen
mindestens für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags aufzubewahren.
Bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für Bauleistungen deren Auftragswert
25.000  ohne USt. bzw. bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000  ohne
USt. übersteigt, sind die in  20 Abs. 3 VOB/A genannten Informationen sechs Monate vorzuhalten,
 20 Abs. 3 Satz 2 VOB/A.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung
folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die
zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene
Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung
der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und
21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt
wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten
Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim
Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach den oben genannten Rechtsgrundlagen sind die Daten für die Vergabe öffentlicher Aufträge
und Konzessionen erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann das Vergabeverfahren
möglicherweise nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgeschlossen
und abgewickelt werden.
16
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Aufnahme in eine Bieterkartei
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte
Verbindung übertragen.
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Rechtsamt Abteilung 3-VMN
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  4831
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  51 15
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
 Pflege einer Bieterkartei
 Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
 Abfrage und Überprüfung der Eignung
 Berücksichtigung in Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstabe b DSGVO.
Weitergabe von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich  weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem.  150a GewO
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher
Voraussetzungen
 Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg zur sachdienlichen Kommunikation
Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung. Bei Übermittlung in Drittländer = Nicht-EU bitte mit DSB Kontakt aufnehmen.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, bis Sie uns von dem Wunsch, aus
der Bieterkartei entfernt zu werden, in Kenntnis setzen. Personenbezogene Daten in Unterlagen
aus Anlass der Aufnahme in die Bieterkartei (z.B. im Rahmen der Eignungsprüfung) werden so
17
lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich
ist.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung
folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu
Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene
Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen
die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21
DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird,
steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie
von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen zukünftigen Vertragsschluss
erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten können Sie bei Vergabeverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigt werden.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerrufen.
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.
18
Stadt Nürnberg
vhbn_0522-1, Stand November 2018
Seite 1/1
Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mit Abgabe des Angebots bestätige ich/bestätigen wir, dass im Fall der
Auftragserteilung die Entlohnung der an diesem Auftrag beteiligten Arbeitnehmer
nicht unterhalb der in Bayern für Tarifvertragsparteien geltenden
Lohntarife erfolgen wird, sowie die Beachtung und Einhaltung der weiteren
Vorschriften nach den Bestimmungen des AEntG bzw. des MiLoG. Bei einem
Einsatz von Nachunternehmern verpflichte(n) ich/wir diese entsprechend.
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir die Entlohnung von
mir/uns und meinen/unseren Nachunternehmern eingesetzten Arbeitnehmern
nach den in Bayern geltenden Lohntarifen nachweisen und hierzu im
erforderlichen Umfang Einsicht in meine/unsere Firmenunterlagen gewähren.
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir prüffähige Unterlagen für
die an diesem Auftrag beteiligten Arbeitnehmer insbesondere mit folgenden
Angaben vorlegen: Anzahl der im fraglichen Zeitraum an diesem Auftrag
beteiligten Arbeitnehmer, Namensliste der tätigen Mitarbeiter, Summe der
geleisteten und vergüteten Arbeitsstunden, Summe der Bruttolöhne, Abrechnungsmonat/-
jahr, Urlaubslisten.
Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer
mit der Vorlage der vorgenannten Unterlagen und Überprüfung der tarifgerechten
Entlohnung sowie der weiteren Vorschriften gemäß den Bestimmungen
des AEntG werde(n) ich/wir einholen. Einen Einsatz von Nachunternehmern
mache(n) ich/wir auch davon abhängig, dass diese entsprechend
verfahren und sich verpflichten, dies in gleicher Weise auf Verlangen
nachzuweisen.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese vertragliche Vereinbarung
meinen/unseren Ausschluss von weiteren Aufträgen zur Folge haben
kann ( 42 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UVgO bzw.	124 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GWB
i.V.m.  21 AEntG bzw.  19 MiLoG)) und dass eine sofortige Kündigung
bestehender Aufträge seitens der Auftraggeberin erfolgen kann.
19
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 1
Bezeichnung der Leistung:
ZEB Rad 2021 Erfassung und Bewertung des Radnetzes in Nürnberg
Arbeitspakete Erfassung TP R  E + Kanten-Knoten Model TP R
KKM + Bewertung TP R - B + Attributen TP R - A
Leistungsbeschreibung
Inhalt
Seite/Blatt
Ausführungsbeschreibung 22
Abrechnungseinheiten Besondere Kennzeichen
m M Meter
km KM Kilometer
m2 M2 Quadratmeter
km2 KM2 Quadratkilometer
ha HA Hektar
l L Liter
m3 M3 Kubikmeter
kg KG Kilogramm
t T Tonne
h H Stunde
d D Tag
Mt MT Monat
kwh KWH Kilowattstunde
St ST Stück
Psch PSCH
Pauschal
G Grundposition
W Wahlposition
20
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 2
ZEB Rad 2021 Erfassung und Bewertung des Radnetzes in Nürnberg
Ausführungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
........................................................................................................... 1
Inhalt..........................................................................................................................
....... 1
1. Anlass und Ziel der Ausschreibung ................................................................................ 4
2. Beschreibung der Leistung.............................................................................................. 5
(1) Arbeitspakete ............................................................................................................ 5
(2) Leistungsumfang ...................................................................................................... 6
(3) Sollerfassungsnetz / Arbeitsgrundlagen .................................................................. 6
(4) Erfassung von bisher nicht dokumentierten Wegen ............................................... 7
(5) Nicht befahrbare Wege ............................................................................................ 7
(6) Allgemeine Anforderungen an die Messverfahren .................................................. 7
(7) Allgemeine Anforderungen an die Befahrung ......................................................... 7
(8) Kapazitäten
............................................................................................................... 8
(9) Zuordnung der Erfassungsdaten ............................................................................. 8
(10) Allgemeine Anforderungen an die Messfahrzeuge ................................................. 9
(11) Anforderungen an die GPS-Koordinaten ................................................................. 9
(12) Anforderungen an die Wegerfassung ...................................................................... 9
(13) Anforderungen an die Bildaufnahme bzw. an die Bilder ......................................... 9
(14) Kompensation von Bildausfällen ............................................................................ 13
(15) Datenformate / Datenübergabe ............................................................................. 13
(16) Kameraparameter .................................................................................................. 13
(17) Flags
....................................................................................................................... 14
(18) Kanten-Knoten-Model ............................................................................................ 15
(19)
Attribute................................................................................................................... 15
(20) Liefertermine / Liefermengen und Projektabwicklung ........................................... 15
(21) Auswertung der Schadensmerkmale ..................................................................... 16
(22) Netzzuordnung und projektion ............................................................................. 17
(23) Zustandsbewertung ................................................................................................ 17
(24) Visualisierung der Zustandsdaten auf Zustandskarten ......................................... 18
(25) Dokumentation der ZEB-Messung und Schlussbericht ........................................ 19
(26) Bereitstellung von digitalen Datenträgern ............................................................. 19
(27) Mängelbeseitigung zu den Zwischenterminen und zum Endtermin ..................... 19
(28) Projektleitung ..........................................................................................................
19
(29) Datenträger .............................................................................................................
20
(30) Messaufnahme / Unterbrechungen ....................................................................... 20
(31) Meldung des Projektfortschritts ............................................................................. 20
(32) Projektkommunikation ............................................................................................ 20
(33) Projektkoordination ................................................................................................. 20
(34) Rechte und Datennutzung ..................................................................................... 20
(35) Rechnungsstellung ................................................................................................. 21
21
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 3
Verwendete Abkürzungen:
SÖR Servicebetrieb Öffentlichen Raum
AN Auftragnehmer
AG Auftraggeber
FS Freie Strecke
BASt Bundesanstalt für Straßenwesen
TP Teilprojekt
OD Ortsdurchfahrt
OZ Ordnungsziffer
RGB Regionaler Geschäftsbereich
StVO Straßenverkehrs-Ordnung
StVZO Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
TP0 ZEB Teilprojekt Prüfung und Aufbereitung der Netzgrunddaten
TP1 ZEB Teilprojekt Ebenheit im Längs- und Querprofil
TP2 ZEB Teilprojekt Griffigkeit
TP3 ZEB Teilprojekt Substanzmerkmale (Oberfläche)
TP4 ZEB Teilprojekt Datenprüfung, Aus- und Bewertung
TP R - E ZEB Radwege Arbeitspaket Erfassung
TP R - B ZEB Radwege Arbeitspaket Aus- und Bewertung der Daten aus dem TP R  E
TP R KKM ZEB Radwege Arbeitspaket Kanten-Knoten Model
TP R A ZEB Radwege Arbeitspaket Attribute
ZTV ZEB-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur
Zustandserfassung
und -bewertung von Straßen (Ausgabe 2006)
ZEB Zustandserfassung und -bewertung (Verfahren des Bundes)
22
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 4
1. Anlass und Ziel der Ausschreibung
Der Servicebetrieb Öffentlichen Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg plant in Zusammenarbeit
mit Verkehrsplanungsamt (Vpl) der Stadt Nürnberg in 2021 den Zustand des ganzen
Radwegenetzes in Nürnberg erfassen und bewerten zu lassen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung eines Kanten-Knoten Modelles für die
Radwege des Stadtgebiets Nürnberg, sowie deren Zustandserfassung und bewertung. Die
Ergebnisse der Befahrung werden auf das neu zu erstellende Knoten- Kanten-Netz projiziert.
Zusätzlich muss dieses neu entstandene Radwegenetz bzw. Kanten-Knoten Model mit
Attributen versorgt werden. Die zu versorgenden Attributen werden in Form einer Pdf-Liste
oder in Form von Pdf-Plänen übergeben. Die gesamte Länge des Radwegenetzes ist ca.
700 km.
Folgende Unterlagen werden dem AN (Auftragnehmer) seitens des AG (Auftraggeber) zur
Verfügung gestellt:
- Anlage_1_Attribute.pdf
- Anlage_2_Radwegenetzplan_beschl. Planung_ab 2013.pdf
- Anlage_3_Zusammenstellung von Freiraumverbindungen im Stadtgebiet Nürnberg.pdf
- Anlage_4_Radroutenkonzept_ganzer_Plan_Stand_2021.pdf
- Anlage_5_Regeln für die Erfassung der Radwege.pdf
- Anlage_6_Übersichtsplan_Radvorrangrouten_seit 2020.pdf
- Anlage_7_Beschilderte_Radrouten_.pdf
- Anlage_8_Beschilderte_Fernradwege_.pdf
- Anlage_9_Flächennutzungsplan_der_Stadt_Nürnberg.pdf
- Anlage_10_Einbahn-Übersicht_Radverkehr_frei.pdf
- Anlage_11_Belagsart_der_Stadt_Nürnberg.pdf
- Anlage_12_Straßenflächen_der_Stadt_Nürnberg.pdf
23
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 5
2. Beschreibung der Leistung
(1) Arbeitspakete
Das Projekt "Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) auf Radwegen in Nürnberg gliedert
sich in folgende Teilpakete (TP):
TP R - E: Teilpaket Erfassung
Messtechnische Befahrung der Radwege mit Aufnahme und Bereitstellung von
Streckenbildern (mindestens Front- und Rückkamera, zusätzlich Panoramabilder (360 Grad)
mit einer Panoramakamera) und korrespondierenden Geokoordinaten und
Orientierungsparametern in Form sog. Geo-Rohdaten. Die Bilder sind gemäß den aktuellen
Datenschutzrichtlinien zu anonymisieren (u. a. Kennzeichen von Fahrzeugen, Gesichter der
Personen, etc.).
TP R - KKM: Teilpaket Kanten-Knoten Model
Die bei der messtechnischen Erfassung zurückgelegte Trajektorie des Messfahrzeuges dient
als Grundlage zur Erstellung eines Kanten-Knoten Models. Aus diesem Grund werden
erhöhte Anforderungen an die Lage (X,Y) gestellt. So sind Inertialsysteme zur
Gewährleistung eines unterbrechungsfreien Verlaufes (z.B. GPS-Ausfall unter Bäumen)
einzusetzen. Es wird eine absolute Lagegenauigkeit (X,Y) von kleiner 25 cm (1 Sigma)
gefordert. Dies ist durch die entsprechenden technischen Dokumentationen zu belegen.
Sofern in der Trajektorie Ausweichmanöver durch das Messfahrzeug dokumentiert wurden,
sind diese zu bereinigen.
TP R - B: Teilpaket Bewertung
Standardisierte Aus- und Bewertung der erfassten Daten als Grundlage
für die Erarbeitung eines Erhaltungskonzeptes.
TP R - A: Teilpaket Attribute
Die entstandene Achsen sind mit Attributen zu versorgen. Der AG liefert die Attribute in Form
einer Pdf Tabelle oder in Form von Pdf-Plänen. Der AN pflegt die Attribute hieraus in das
Kanten-Knoten-Model ein.
Die in der Pdf Tabelle (Anlage 1) unter Bemerkung angegebene Hinweise zu Attribuierung
sind nur eine Einschätzung des AG. Ob die Attribute manuell oder automatisch erstellt
werden können ist Sache des AN.
Außer Attribut Lückenschlüsse sind nur vorhanden Radwege bzw. Radrouten zu
attributieren.
Es sind nur die in Pdf Tabelle (Anlage 1) vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten zu
verwenden.
24
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 6
Es sind nur Achsen innerhalb des Stadtgebiets Nürnberg zu attributieren, auch wenn
eventuell in den Plänen Informationen außerhalb des Stadtgebiets dargestellt sind.
Nach der Beauftragung werden folgenden Shp Dateien übergeben:
Straßenflächen Stand 2015 shp Datei
Widmungsflächen_der_Stadt_Nürnberg shp Datei
Beleuchtung shp Datei
Auftragnehmer darf auch freizugängliche Shp Dateien z.B. aus BayernAltas herunterladen
und in Abstimmung mit AG verwenden.
Inhalt dieser Ausschreibung sind die Teilpakete Erfassung TP R	E + Teilpaket Kanten-
Knoten Model TP R  KKM + Teilpaket Bewertung TP R - B + Teilpaket Attribute TP R -
A
(2) Leistungsumfang
Die zu erfassende Länge des Radwegenetzes beträgt ca. 700 km.
Gesamtlänge Radwege: 700 km
Davon Feldwege: 86 km
Davon Nebenstraßen 230 km
(3) Sollerfassungsnetz / Arbeitsgrundlagen
Der Auftragnehmer erhält für die Projektbearbeitung eine Pdf Datei. In dieser Datei sind die
zu erfassenden Radwege innerhalb der Stadtgebiet Nürnberg eingezeichnet. Es sind nur
Achsen innerhalb des Stadtgebiets Nürnberg zu erfassen, auch wenn eventuell in den
Plänen Informationen außerhalb des Stadtgebiets dargestellt sind. Zusätzlich erhält der AN
auch eine Shp Datei mit Straßenachsen, Straßenflächen und Mittellinien von Straßenflächen.
Da die Lagegenauigkeit der in der Pdf und Shp Datei dargestellten Radwege nicht in der
Örtlichkeit überprüft werden konnten, ist hierbei mit Abweichungen zu rechnen. Sofern die
Radwegdarstellung in der Pdf von der tatsächlichen Lage abweicht, ist in diesen Fällen die
ZEB in dem in der Örtlichkeit erkennbaren netzlogischen Zusammenhang weiterzuführen.
Auf Grundlage oben genannter Pdf Datei (Anlage 2) und der Tabelle Einbahn-Übersicht
Radverkehr frei (Anlage 10) erzeugt der Auftragnehmer eine Leerdatei zur Erfassung und
Bewertung der Radwege (in Anlehnung an TP 0 bei ZEB-Maßnahmen gemäß ZTV ZEB).
Stellt der Auftragnehmer im Rahmen der Erfassung in der Örtlichkeit Abweichungen zu dem
übernommenen Datenbestand fest, so ist dieses zu dokumentieren und dem Auftraggeber
mitzuteilen.
25
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 7
(4) Erfassung von bisher nicht dokumentierten Wegen
Die Erfassung von Radwegen, welche im Sollerfassungsnetz (noch) nicht aufgeführt sind, ist
ausdrücklich erwünscht, sofern sie zur beschrieben Kategorie zählen. Die Mehrleistungen
werden analog zum Sollerfassungsnetz vergütet.
Bei Fragen ist auch ein vor Ort Termin mit einem Ansprechpartner von SÖR möglich. Der
Erfasser kann bei Fragen auch per MS Teams Videoanruf mit einem Ansprechpartner bei
SÖR kommunizieren. Entsprechendes Datenvolumen und Smartphone sind in Leistung
einzukalkulieren und werden nicht besonders vergütet. Termine sind so zu organisieren,
dass kein Stillstand erfolgt.
(5) Nicht befahrbare Wege
Aufgrund von Baustellen oder Sperrungen lässt es sich nicht vermeiden, dass Teile des
Sollerfassungsnetzes nicht befahren werden können. Die mögliche Erfassungslänge kann
sich hierdurch reduzieren. Der AN kann hieraus keine höheren Einheitspreise geltend
machen.
Die nicht erfassbaren Abschnitte sind durch den AN in einer Excel-Tabelle
Unmessbarkeitsdatei ASB-konform (Anweisung Straßeninformationsbank) zu
dokumentieren und zu den Zwischen- bzw. zum Endtermin zu übergeben.
(6) Allgemeine Anforderungen an die Messverfahren
Mittels geeigneter Messfahrzeuge und Verfahren ist eine Bilddokumentation des
straßenbegleitenden Radwegenetzes zu erstellen. Neben den Bildern sind die Verläufe und
Längen der Radwege koordinatenbasiert zu erfassen und datentechnisch zu dokumentieren.
Die Bilder sind entsprechend den aktuellen Datenschutzrichtlinien zu anonymisieren (wie
zuvor beschrieben).
(7) Allgemeine Anforderungen an die Befahrung
Die Erfassung findet im fließenden Verkehr statt und darf die Verkehrsteilnehmer nicht
gefährden.
Um eine bestmögliche Bildqualität zu erreichen und um Verkehrsteilnehmer nicht zu
gefährden, hat die Erfassung bei Tageslicht zu erfolgen.
Um die uneingeschränkte Schadenserkennung gewährleisten zu können, muss die
Oberfläche des Radweges zum Zeitpunkt der Erfassung trocken und ausreichend beleuchtet
sein.
Hindernisse sind geeignet zu umfahren. Der Auftragnehmer erhält bei Bedarf vom
Auftraggeber für den Zeitraum der Erfassung entsprechende Standardwerkzeuge (Schlüssel
26
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 8
zur Öffnung oder Entfernung von Pollern und Schranken bzw. ähnlichen Einfriedungen). Die
Werkzeuge sind nach Abschluss der örtlichen Erfassung wieder zurückzugeben.
Der Auftragnehmer ist aufgefordert, alle geöffneten, entfernten Einfriedungen, Schranken,
Sperreinrichtungen usw. nach Durchfahrt wieder in den Ausgangszustand zu versetzen. Bei
Bereichen mit Baustellen oder ähnlichen Sperrungen, sind die Messungen (wenn
erforderlich) zu unterbrechen und so neu anzusetzen, dass die Erfassungslücken minimal
sind.
(8) Kapazitäten
Die Erfassung ist so zu organisieren und mit ausreichenden Messsystemen durchzuführen,
dass die geforderte Terminkette eingehalten werden kann. Ausfallzeiten - etwa durch
ungeeignete Wetterbedingungen - müssen bei der Planung entsprechend berücksichtigt
werden.
(9) Zuordnung der Erfassungsdaten
Die Zuordnung der Messdaten zum Radwegenetz erfolgt durch ein standardisiertes
Verfahren analog zu dem ZEB-Verfahren des Bundes. Damit die Zuordnung der
Erfassungsdaten automatisiert erfolgen kann, sind die einzelnen Datensätze durch den
Auftragnehmer mit den dafür vorgesehenen Gültigkeitsflags entsprechend kenntlich zu
machen.
Um die universelle Nutzung der im Zuge der Erfassung aufgezeichneten Bilder
gewährleisten zu können, sind die Koordinate des Aufnahmeortes und der Headingwinkel in
den zugehörigen Bildern im EXIF-Header zu speichern.
27
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 9
(10) Allgemeine Anforderungen an die Messfahrzeuge
Die vorgesehenen Messverfahren / Messgeräte müssen sich hinsichtlich ihrer Ausmaße
(Breite, Höhe und Länge) sowie des Gewichtes für eine Erfassung der Radwege eignen. Die
Breite darf der Messfahrzeuge 1,30 m nicht überschreiten.
Da die Befahrung im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt, muss jedes vorgesehene
Messfahrzeug gemäß StVZO zugelassen sein.
Um eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, muss das Messsystem für
eine typische Erfassungsgeschwindigkeit von 20 km/h ausgelegt sein und sich bei
Umsetzfahrten auf dem vorgesehenen Straßennetz gem. StVO bewegen können.
(11) Anforderungen an die GPS-Koordinaten
Für das automatisierte und ausschließlich koordinatenbasierte Datenzuordnungsverfahren
sind präzise GPS-Lage und Weginformationen erforderlich.
 Die Anforderung an die Lagegenauigkeit in der Ebene (x, y) beträgt: 1 Sigma = Mindestwert
+ Standard Abweichung.
Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, dass auch bei Abschattung des GPS-Empfangs
(etwa durch Bäume, Unterführungen, Häuser etc.) Koordinaten fortgeschrieben werden, da
diese für die zweifelsfreie Zuordnung des Radwegs zur Straße erforderlich sind.
Die Koordinatenerfassung ist so zu realisieren, dass zu jeder Bildkombination aus Front- und
Rückkamerabild sowie Panoramabild eine zugehörige Koordinate im Koordinatensystem
WGS84 bereitgestellt wird.
Als Referenzsystem ist WGS 84, als Zielsystem UTM 32 EPSG 25832 zu nehmen.
(12) Anforderungen an die Wegerfassung
Für die Bewertung des Zustands der Radwege sind in einem Raster von exakt 5,00 m
jeweils zwei zeitsynchron ausgelöste digitale Bilder mit einer Front- und einer Rückkamera
sowie der Panoramakamera zu erfassen. Das Wegmesssystem muss die Länge (als
laufenden Meter) mit einer Genauigkeit von 0,5 % (entspricht 50 cm / 1 Kilometer
Messlänge) erfassen können.
(13) Anforderungen an die Bildaufnahme bzw. an die Bilder
Die Streckenbilder sind mit mindestens einer Front- und einer Rückkamera sowie einer
Panoramakamera (360-Grad-Bilder) zu erfassen.
Die Kameraoptiken sind so zu wählen bzw. einzustellen, dass der gesamte Bildbereich und
insbesondere der jeweilige Auswertebereich (vordere bzw. zurückliegende 10 m des
28
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 10
Radwegs, siehe Musterbilder) scharf abgebildet werden. Die Bilder sollen keine
Bewegungsunschärfe aufweisen. Bei typischer Befahrung des Weges soll die Mitte des
Radwegs in der Bildmitte dargestellt werden.
Die Kameras müssen 1,60 m über der Oberfläche des Radwegs geführt werden.
Der natürliche Horizont soll bei ebener Landschaft bei ca.  der Bildhöhe liegen.
Es sind verzeichnungsarme Kamerasysteme einzusetzen. Alle relevanten Kameraparameter
sind in den Geo-Rohdaten gemäß Vorgabe zu codieren.
Es sind Farbkameras einzusetzen. Das für den Einsatz vorgesehen Kamerasystem muss so
konzipiert sein, dass Hell-Dunkel-Wechsel (etwa durch Schatten) über eine geeignete
Belichtungssteuerung zwischen 2 aufeinander folgenden Aufnahmeorten kompensiert
werden können und einfallendes Sonnenlicht keine Spiegellungen oder Überblendungen
hervorruft.
Im sog. EXIF - Header aller Bilder sind die Koordinaten des Aufnahmeortes, das
Aufnahmedatum und die Aufnahmezeit zu speichern.
Werden mehrere Fahrzeuge für die Erfassung eingesetzt, so ist zu gewährleisten, dass die
Fahrzeuge ohne weitere Umrechnung vergleichbare Erfassungsdaten liefern. Insbesondere
die Ausrichtung der Kameras / Bildausschnitte / Winkel sind so zu wählen / einzurichten,
dass die Bildquellen unabhängig vom Trägerfahrzeug mit einer einheitlichen Software
auswertbar sind. Gleiches gilt für die Daten des Positionierungssystems.
Weitere Anforderungen
Anforderung Front- und Rückkamerabilder +
Panoramabilder
Aufnahmeraster 5 m
Position der Kameras 1,60 m über der Oberfläche des Radwegs
Auslösung weggesteuerte zeitsynchrone Auslösung von
Front- und Rückkamera + Panoramakamera
Aufnahmemodus Progressiv (Progressiv Scan)
Fokus, Bildverweis Die Referenzierung der Front- und
Rückkamerabilder sowie
Panoramakamerabilder soll so erfolgen, dass
alle 5 laufende Meter im Datenstrom jeweils ein
Front-, sowie das dazu korrespondierende
Rückkamerabild + Panoramakamerabild
referenziert werden.
Alle Bilder sollen den betreffenden Ort
(laufenden Meter im Datenstrom) in Bildmitte
zeigen.
Mindestauflösung Front- und Rückkamera sowie
Panoramakamera mit mind. 1280 * 960 Pixel
Beim Einsatz von Kameras mit höherer
29
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 11
Anforderung Front- und Rückkamerabilder +
Panoramabilder
Auflösung ist vor der Übergabe der Bilder mit
dem AG abzustimmen, ob diese zu skalieren
sind oder in der Erfassungsauflösung belassen
werden können.
Brennweite,
Kameraorientierung.
Siehe Beispielbilder.
Kompression JPEG-Format, Kompressions-Qualität 85%
Speicherung von
Informationen im sog.
EXIF - Header
Koordinaten, Aufnahmedatum, Aufnahmezeit
Bildqualität Bildschärfe / Kontrast
Die Optik der Kameras ist so zu dimensionieren,
dass der jeweilige Auswertebereich scharf und
kontrastreich abgebildet wird und die Bilder keine
Bewegungsunschärfe aufweisen.
Die Bildqualität der Front- und der Rückkamera
sowie Panoramakamera muss die Erkennung von
Rissen, vergossenen Rissen, Flickstellen, sowie der
Beschaffenheit der Oberflächentextur
gewährleisten.
Die Beschilderung muss auf den Bildern aller
Kameras deutlich erkenn- bzw. lesbar sein.
Bildhelligkeit
Die Belichtungssteuerung des Kamerasystems
muss sicherstellen, dass plötzlichen Änderungen
der Umgebungshelligkeit bzw. einfallendes
Sonnenlicht nicht zu einer Unter- bzw.
Überbelichtung der Bilder (überstrahlte bzw.
verdunkelte bzw. falschfarbene oder stark
rauschende Bilder) führt.
Spiegelungen durch die Frontscheibe bzw. das
Kameragehäuse sind auszuschließen.
Das System muss die Belichtung innerhalb eines
5m Intervalls regeln und damit Störeinflüsse so
ausgleichen können, dass die vorgenannten
Objekte und Schäden erkennbar sind.
Die Erfassung ist grundsätzlich so zu organisieren,
dass eine ausreichende Umgebungshelligkeit
vorhanden ist (Ausnahme: Tunnel).
Verschmutzung
Während der Erfassung ist dafür Sorge zu tragen,
dass die Bildqualität nicht durch eine
Verschmutzung der Kameras (Fliegen, Staub,
Regentropfen, etc.) beeinträchtigt wird. Dazu ist die
Qualität bei der Fahrt zu kontrollieren und falls
erforderlich ist die Erfassung am nächsten
Netzknoten abzubrechen und nach der Reinigung
30
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 12
Anforderung Front- und Rückkamerabilder +
Panoramabilder
der Kamera(s) fortzusetzen.
GPS-gestützte
Zuordnung der Bilder
zum XML-Datenstrom
In fest definierten Wegintervallen von 5 m sind GPSKoordinaten
(Länge, Breite, Höhe) aufzunehmen.
Zu jeder Koordinate sind Bilder (je ein Frontbild und
ein Rückkamerabild sowie Panoramabild)
aufzunehmen und so abzuspeichern, dass eine
eindeutige Referenzierung hergestellt ist.
Die Front- bzw. Rückkamerabilder +
Panoramabilder sind dabei zu Bildpaaren zu
synchronisieren, so dass der zugehörige GPS-Punkt
in allen Bildern in der Mitte des unteren Bildrandes
zu erkennen ist (siehe Abbildung).
Die Bildreferenz (bestehend aus Koordinate und
Bilddateinamen) ist in den Datenströmen
(Georohdaten) einzutragen.
Tabelle: Weitere Anforderungen an die Bilder
Die Bildausschnitte sind wie folgt zu wählen:
Front- und Rückkamera + Panoramakamera, h = Höhe des Bildes, Pfeil = Aufnahmebereich,
Kreis = Position, für die in den Geo-Rohdaten eine Koordinate angeben werden muss.
31
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 13
(14) Kompensation von Bildausfällen
Bildausfälle (z.B. unscharfe, über-/ unterbelichtete, leere Bilder, Teilbilder) sind bestmöglich
zu vermeiden. Je Kameraperspektive wird maximal 1 Bildausfall pro Kilometer
Erfassungslänge toleriert. Der Auftraggeber kann bei Überschreitung der Toleranz eine
Nacherfassung der betroffenen Abschnitte verlangen.
(15) Datenformate / Datenübergabe
Die Erfassungsrohdaten sind im xml-Format als sogenannte Geo-Rohdaten zu codieren und
gemeinsam mit den Bilddaten (*.jpg) in der dafür vorgegebenen Datenstruktur auf
geeigneten Datenträgern (USB-Festplatten) auszuliefern. Die Anforderungen an die
Georohdaten sind hier zu beziehen: http://itzeb.bast.de/zeb_rohdatenformat.html
 Rohdatenformat v. 3.0.3.0 vom 04.05.2016 (XML/XSD)
 Rohdatenformatbeschreibung v. 3.0.1.8 vom 17.05.2017 (PDF)
 Zusatzanforderungen zum Rohdatenformat vom 11.05.2016 (PDF)
 Beispieldateien (ZIP)
(16) Kameraparameter
Die Orientierung und die optischen Parameter der Kameras sind in den Geo-Rohdaten
einzutragen:
Im Header (Kameraparameter, gelten für alle Bilder einer Geo-Rohdatendatei):
 X0, Y0, Z0 - relative Lage der Kamera gegenüber dem Projektionspunkt der im Datenstrom
eingetragenen WGS84-Koordinate (z.B. GPS-Koordinate) auf die Fahrbahnebene [mm]
   Horizontaler Winkel zwischen der optischen Achse der Kamera und der Fahrtrichtung
[rad]
 n  Vertikaler Winkel (Längsneigung) der Kamera [rad]
 k - Querneigung der Kamera [rad]
 fx und fy Koordinaten des Brennpunktes im Bild [Pixel]
 F - Brennweite der Kamera [mm]
 Px und Py Breite und Höhe eines Pixels [mm]
 Die Angabe aller Winkeln und Abständen erfolgt in einem rechtsdrehenden, kartesischen
Koordinatensystem mit der Fahrbahnebene als XY-Ebene und der Y-Achse als
Fahrtrichtungsachse.
Zu jedem einzelnen Bild separat:
 A - Absoluter Azimut des Messfahrzeugs [grad] gegenüber der Nordrichtung
32
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 14
Abbildung: Darstellung der Winkelbeziehungen
(17) Flags
Die Vergabe der Gültigkeitsflags in den Geo- und Rasterrohdaten hat nach folgender Tabelle
zu erfolgen:
G Geo-Rohdaten Raster-Rohdaten
0 Uneingeschränkt gültige Messdaten Uneingeschränkt gültige
Messdaten
-99 Keine Daten vorhanden
Es werden leere Datenströme
angelegt, z.B. um Bilder auszuliefern
auch wenn keine Messdaten
vorhanden sind.
Keine Daten vorhanden; in der
Regel, aufgrund fehlender
Befahrung
-98 Ungültige Daten aufgrund örtlicher
Beschränkungen, z.B.
- Fahrbahnverschmutzung
- Bahnübergang
- Passieren von Verkehrsteilnehmern
oder Gegenständen
- Baustellendurchfahrt
- Ausweichmanöver
Identische Bedeutung wie bei
den Geo-Rohdaten
-96 Keine Anwendung bei Geo-Rohdaten Nicht befahrbar wegen örtlicher
Zugangsbeschränkungen, z.B.
- Umleitung
- Sperrung
- Einbahnstraße
-95 Keine Anwendung bei Geo-Rohdaten
(wird aus
Rückwärtskompatibilitätsgründen
beibehalten)
Auswerteabschnitte in Blanco-
Ergebnistabelle, aber nicht
befahrbar da Strecke nicht
existiert oder umgewidmet wurde
33
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 15
(Fehler im TP0)
-94 Keine Anwendung bei Geo-Rohdaten Kennzeichnung von Abschnitten,
welche in der Annex-Tabelle
präzisiert wurden
-93 Keine Anwendung bei Geo-Rohdaten Die TP4-Auswertung unter
Berücksichtigung von OD/FS
ergab, dass die Soll-
Messgeschwindigkeit nicht
eingehalten wurde
-92 Keine Anwendung bei Geo-Rohdaten Die TP4-Auswertung ergab
unzulässige Rohdateneinträge,
welche mit G=0 gekennzeichnet
waren
-91 Messwerte, welche durch den AN als
ungültig deklariert wurden, z.B.
Identische Bedeutung wie bei
den Geo-Rohdaten
Tabelle: Vergabe der Flags
(18) Kanten-Knoten-Model
Nach der Befahrung des Radwegenetzes muss Auftragnehmer ein KKM (Kanten-Knoten-
Model) erzeugen. Grundsätzlich müssen die Achsen mittig in der Radwegefläche verlaufen.
Die Achsen müssen in Fahrtrichtung verlaufen, wenn der Radweg in beide Richtungen
befahrbar ist gelten die Regeln in der Anlage 5 zur diese Ausschreibung.
Aus Anlage 2 sind die Radwege in Planung zu entnehmen und ebenfalls in das
Knotenkantenmodel zu übernehmen. Die genaue Lage der Achsen ist hierfür im Vorfeld mit
dem AG abzustimmen.
Arbeitspapier Nr. 9/K1.2 zur Systematik der Straßenerhaltung der FGSV ist zu beachten.
(19) Attribute
Der Auftragnehmer ist auch beauftragt, das Kanten-Knoten Model mit Attributen zu
versorgen. Diese Attribute werden an den Auftragnehmer in Form eine Tabelle (Anlage 1
Attribute) und PDF-Pläne (Anlagen 2-12) übergeben. Zusätzlich werden bei
Auftragsbeginn, wo vorhanden (Siehe Bemerkung Tabelle  Anlage 1) auch shape-files,
übergeben. Die vorhandene Datengrundlage ist Anlage 1 zu entnehmen. Die zu
versorgenden Attribute die jeweils zugehörigen Auswahlmöglichkeiten sind ebenfalls Anlage
1 zu entnehmen.
Grundlage für die Attributierung ist das neu erzeugte KKM (siehe Pkt. 18). Informationen, die
in ihrer räumlichen Ausdehnung über das neue KKM hinausgehen, sind nicht zu erfassen.
(20) Liefertermine / Liefermengen und Projektabwicklung
Der Auftragnehmer ist für die gesamte Projektabwicklung verantwortlich. Er sorgt
insbesondere dafür, dass die Erfassung und Bewertung soweit möglich parallel bearbeitet
34
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 16
werden und stellt den notwendigen Austausch sicher. Dafür übernimmt der Auftragnehmer
folgende Aufgaben
 regelmäßige Abstimmung mit dem Auftraggeber per Telefon, Videokonferenzen oder EMail.
 Kontinuierliche Zeitplanung und -management gegliedert nach Arbeitspaketen
einschließlich der Definition von Meilensteinen, Arbeitsschritten und kritischen Pfaden bzw.
Abhängigkeiten. Dies umfasst mindestens eine monatliche Berichterstattung (Videokonferenz
Jour-fixe). Ist der vereinbarte Zeitplan gefährdet, wird die Berichterstattung bis auf ein
wöchentliches Intervall verdichtet.
 Sicherstellung des Informations-/Ergebnisaustausches und der inhaltlichen Verzahnung
zwischen den Arbeitspaketen Erfassung und Bewertung.
Die Arbeitspakete können zu großen Teilen zeitlich parallel bearbeitet werden, sie müssen
jedoch inhaltlich verzahnt werden.
Zu Projektbeginn sind ausreichend Abstimmungsgespräche mit dem AG einzuplanen. Dafür
sind vom AN ausreichend zeitliche Ressourcen einzuplanen
Beginn der Ausführung: spätestens 01.06.2021 bzw. direkt nach
Beauftragung/Zuschlagserteilung
Auftaktgespräch wird mit dem AG separat vereinbart im
Vorfeld der Durchführung
Ende der Ausführung 30.09.2021
Vertragsende 29.10.2021
(21) Auswertung der Schadensmerkmale
Auswertung des Zustands der Radwege anhand einer ingenieurtechnischen
Schadenscodierung. Grundlage für die Auswertung bilden die aus TP R-E entstandenen
Streckenbilder.
Die Radwege sind anhand der Einzelbilder in 1 Meter lange und über die komplette Breite
des Radweges breite Segmente auf die Zustandsindikatoren
 Versatz/ Stufe
 Ausbruch
 Hebung (Wurzel)
35
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 17
 Senkung
 Ablösung/ Substanzverlust
 Risse/ vergossene Risse und
 Flickstellen
 Längsebenheit
hin zu untersuchen. Die unterschiedlichen spezifizierten Schadensmerkmale werden
getrennt voneinander betrachtet und hinsichtlich ihrer Ausprägung datentechnisch codiert.
Zusätzlich wird die Art der Oberfläche (Bauweise) erfasst.
Abgerechnet werden nur die Längen, zu denen auch Zustandsdaten ermittelt wurden.
Die Längsebenheitsmessung ist entweder mit Laserdistanzsensoren nach dem Prinzip der
Mehrfachabtastung (HRM-Prinzip) in der linken und rechten Radspur (ca. 1 m Abstand) oder
mittels 3D-Rotationslaserscanner zu ermittelten.
Aus den Laserpunktwolken ist durch Vermaschung ein 3D-Modell zu erstellen. Die
Vermaschung muss mit 2 cm erfolgen. Aus dem so erstelltem 3D-Modell sind an definierten
Stellen mindestens 2 Höhenlängsprofile zu extrahieren.
Aus den Höhenlängsprofilen (mittels HRM bzw. 3D) sind nachfolgend die
Ebenheitsindikatoren PGR_AVG und PGR_MAX (4-m-Latte) abzuleiten. Zusätzlich ist das
Streuungsmaß S01 zu berechnen.
(22) Netzzuordnung und projektion
Zuordnung der durch die aus TP R-E gelieferten Geo-Rohdaten zum Netz, Erstellung der
XML-Raster-Rohdaten und Versehen der zugehörigen Front- und Rückbilder +
Panoramabilder mit entsprechenden Dateinamen.
(23) Zustandsbewertung
Aus den einzelnen Zustandsindikatoren der Zustandsrohdaten sind abschnittsbezogene
Zustandsgrößen zu berechnen. Die Zustandsgrößen sind danach in Zustandswerte zu
überführen, aus denen dann Teilwerte gebildet werden.
Das zu verwendende Normierungs- und Syntheseverfahren ergibt sich dem Grunde nach
aus der ZTV ZEB-StB 06.
Es kann erforderlich werden, in gemeinsamen MS-Teams Besprechungen mit dem AG das
Normierungs- und Syntheseverfahren aufgrund der örtlichen Gegebenheiten an die Belange
des Stadt Nürnberg anzupassen.
36
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 18
Im Ergebnis ist eine strukturierte Datenbank (ERG.dbf) analog zur Zustandserfassung und
bewertung bei klassifizierten Straßen mit allen relevanten Administrations-, Netz- und
Zustandsinformationen auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben.
(24) Visualisierung der Zustandsdaten auf Zustandskarten
Folgende Zustandskarten sind zu erstellen:
Stadt Nürnberg (Format A0 - Pdf)
Ergebnisse / Visualisierung:
Dem AG sind die Ergebnisse der Zustandserfassung neben der üblichen Datenbereitstellung
(erg.dbf) auch als thematische Karten (Zustandswerte der einzelnen Zustandsmerkmale,
Teilwerte und der Gesamtwert) in analoger und digitaler (pdf) Form jeweils 2-fach zu
übergeben. Des Weiteren sind die thematischen Karten auch im shape  Austauschformat
zu übergeben.
Für die Visualisierung der Rohdaten aus der messtechnischen Zustandserfassung ist eine
geeignete html-Seite mit folgenden Eigenschaften bereitzustellen und zu übergeben:
-html-Seite ohne Installationsrechte ausführbar als Webseite (ohne Java)
-Aufruf des betreffenden Abschnittes über ein GI System mit Parameteraufruf
möglich
-Auswahl eines Abschnittes über das Referenzsystem
-Darstellung von maximal 500 m mit den einzelnen Zustandsgrößen
-Synchrone Darstellung der Oberflächenbilder und Umgebungsbilder zu einer
ausgewählten Station
-Es können Rohdatenprofile gedruckt werden
-Die Software ist auf lokalen Arbeitsplätzen (Windows 10 Enterprise Edition 64 bit) und
gleichsam im Netzwerk (Microsoft Server 2016 oder Microsoft Server 2019) lauffähig
-Speicherung der Oberflächenbilder und der Umgebungsbilder auf separatem Storage,
Anbindung über SMB, NFS möglich.
-Einweisung am Produktivsystem
37
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 19
(25) Dokumentation der ZEB-Messung und Schlussbericht
Die Dokumentation der Jahresmessung ist gemäß dem Dokumentationsraster der ZEB auf
Bundesfernstraßen zu erstellen und nach Absprache mit dem AG ggf. an die Besonderheiten
dieses Projektvorhabens anzupassen.
Zum Abschluss des Projektes sind die vom AN die eingesetzten Messverfahren, der Messund
Auswerteablauf, sowie die für die Bewertung der Datenqualität und Vollständigkeit
relevanten Verfahren, Maßnahmen und Ereignisse in einem Schlussbericht in übersichtlicher
und allgemeinverständlicher Weise zu dokumentieren. Die Dokumentation muss in deutscher
Sprache erfolgen.
In dem Bericht sind die einzelnen Schritte und Kriterien für Erstellung den KKM mit Attributen
zu beschreiben. Die Grenzwerte der Normierung der Zustandsbewertung müssen in der
Dokumentation in Form eine Tabelle dargestellt werden.
Die Dokumentation ist als Bericht zu erstellen und 2-fach als Ausdruck auf Papier und 2-fach
in digitaler Form auf Datenträger dem AG zu übergeben.
(26) Bereitstellung von digitalen Datenträgern
Nach Erfüllung aller OZ des Vertrages sind sowohl alle Originaldateien als auch alle im
Rahmen des Vertrages neu erzeugten Dateien auf eigens dafür beschaffte HD (externe
USB3-Festplatten) durch den AN an den AG 2-fach zu übergeben.
Die Frontbilder mit Netzbezug sind mit einem Dateinamen zu versehen, der auf Grund einer
Stationierungsangabe die eindeutige Zuordnung zum Netz ermöglicht. Die originalen
Dateinamen müssen in den ITCP-Daten erhalten bleiben. Diese Frontbilder müssen
straßenweise in Unterverzeichnissen abgelegt werden.
(27) Mängelbeseitigung zu den Zwischenterminen und zum Endtermin
Sofern bei den Lieferobjekten begründete Mängel festgestellt werden, sind diese durch den
Auftragnehmer innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu beheben. Aus Gründen der
Nachvollziehbarkeit sind bei jeder Nachlieferung immer die gesamten Daten (XMLGeorohdaten,
Bilder und Unmessbarkeitsdatei) zu übergeben.
(28) Projektleitung
Zur Projektleitung zählen insbesondere die nötige Abstimmung und Kommunikation mit dem
Auftraggeber, sowie den Auftragnehmern aus den Teilprojekten. Darüber hinaus muss die
Leistungserbringung termingerecht gesteuert werden. Der Schriftverkehr erfolgt i.W. per EMail.
Der Auftragnehmer benennt einen Projektleiter und einen Stellvertreter mit den
erforderlichen Kontaktdaten. Längere Abwesenheiten des Projektleiters sind dem
Auftraggeber rechtzeitig anzukündigen. Bei Abwesenheit des Projektleiters muss der
Stellvertreter das Projekt steuern.
38
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 20
(29) Datenträger
Alle im Projekt durch den AN bereitgestellten Datenträger gehen in das Eigentum des
Auftraggebers über. Die entsprechenden Kosten sind in das Angebot einzupreisen.
(30) Messaufnahme / Unterbrechungen
Der Messbeginn und Messunterbrechungen mit einer Dauer von mehr als 7 Tagen sind dem
AG vorab anzuzeigen.
(31) Meldung des Projektfortschritts
Nach Messbeginn ist der Projektfortschritt jeweils freitags bis 12:00 Uhr an den AG zu
melden. Die Meldung (Excel-Tabelle) soll die jeweils erfassten und durch den Erfasser
qualitätsgesicherten Erfassungslängen ausweisen.
Fahrze
ug
Meldung
_01
Meldung
_02
Meldung
_03
. Soll
Datum_0
1
Datum_0
2
Datum_0
3
. Km
1 Km Km Km Km
2 Km Km Km Km
Tabelle: Muster für die Meldung
(32) Projektkommunikation
Alle Fragen, die mit dem vorliegenden Projektvorhaben im Zusammenhang stehen, sind
schriftlich (z.B. per Mail) an den AG zu richten. Der Schriftverkehr und die Kommunikation
haben in deutscher Sprache zu erfolgen.
(33) Projektkoordination
Die Leistungen schließen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche ein. Die
Kommunikation wird per MS Teams laufen. Vor Beginn der Erfassung wird ein Kickoff-
Termin nach gemeinsamer Terminabstimmung, stattfinden.
(34) Rechte und Datennutzung
Alle im Rahmen des Projektes generierten Ergebnisse sind der Stadt Nürnberg, den
nachgeordneten Behörden, von ihnen gebildeten Zweckverbänden sowie beauftragten
Dritten zur weiteren Nutzung einschließlich der Veröffentlichung bzw. Nutzung in Online-
Diensten wie dem Radroutenplaner kostenfrei zu überlassen.
Der Auftraggeber und die im Absatz 1 genannten erhalten mit der Bearbeitung und
Entstehung das unwiderrufliche und uneingeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen
dieses Auftrages erbrachten Leistungen. Dies gilt auch, wenn das Vertragsverhältnis
vorzeitig endet. Bearbeitungen und Veränderungen durch den Auftraggeber und die oben
genannten sind gestattet.
39
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 21
Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung dieses Vertrages gefertigten und beschafften
Unterlagen sind der Stadt Nürnberg auszuhändigen. Sie werden deren Eigentum.
Sämtliche Veröffentlichungsrechte der Untersuchungsergebnisse liegen ausschließlich beim
Auftraggeber. Wissenschaftliche Veröffentlichungen durch den Auftragnehmer sind möglich,
aber nicht Teil des Auftrages. Jegliche Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse oder
deren Weitergabe an Dritte durch den Auftragnehmer bedarf der Zustimmung des
Auftraggebers.
Der Auftragnehmer darf zur Eigendarstellung in Print- und Onlinemedien des
Auftragnehmers über das Projekt berichten.
(35) Rechnungsstellung
Die Rechnung für die Leistungsteile erfolgt an:
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Betrieb und Unterhalt
SÖR/2-FK/S
Sulzbacher Str. 2-6
90489 Nürnberg
Auftraggeber ist der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, ein Eigenbetrieb der Stadt
Nürnberg.
Ansprechpartner sind:
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Betrieb und Unterhalt
SÖR/2-FK/S
Sulzbacher Str. 2-6
90489 Nürnberg
Stefanie Lunz
Tel.: +49(911) 231-14391
Fax: +49(911) 231-4806
E-Mail: Stefanie.Lunz@stadt.nuernberg.de
Urban Erjavec
40
Leistungsbeschreibung Radwegenetz Nürnberg 2021 Seite 22
Tel.: +49(911) 231-10612
Fax: +49(911) 231-4806
E-Mail: Urban.Erjavec@stadt.nuernberg.de
41
Erfassung und Bewertung des Radnetzes in Nürnberg (Anlage 1)
Attribute Auswahlmöglichkeiten Datengrundlage Bemerkung zusätzl. Bemerkung
Radwegart eine Richtung
Zweirichtung
Einbahn Radverkehr frei
Radwegenetzplan_beschl. Planung_ab 2013
aus Bildern Befahrung
Einbahn-Übersicht_Radverkehr_frei
Plan nur als Pdf Plan vorhanden.
Attribut muss wahrscheinlich manuell erzeugt werden.
Anlage_2_Radwegenetzplan_beschl. Planung_ab 2013.pdf
Anlage_10_Einbahn-Übersicht_Radverkehr_frei.pdf
Lückenschlüsse Radwege in Planung Radwegenetzplan_beschl. Planung_ab 2013 Plan nur als Pdf Plan vorhanden.
Attribut muss wahrscheinlich manuell erzeugt werden.
Anlage_2_Radwegenetzplan_beschl. Planung_ab 2013.pdf
Rotmarkierung geplant
geplant mit Verbreiterung
umgesetzt
Pdf-Tabelle (geplant, geplant mit Verbreiterung)
aus Bildern Befahrung (umgesetzt)
Plan nur als Pdf Tabelle vorhanden.
Attribut muss wahrscheinlich manuell erzeugt werden.
wird als pdf Datei an AN nach Auftragserteilung übergeben
Rotmarkierungart Rotasphalt
markiert
aus Bildern Befahrung Attribut muss wahrscheinlich manuell erzeugt werden.
Radvorrangroute ja
nein
Übersichtsplan_ Radvorrangrouten_seit 2020 Plan nur als Pdf Plan vorhanden.
Attribut muss wahrscheinlich manuell erzeugt werden.
Anlage_6_Übersichtsplan_ Radvorrangrouten_seit 2020.pd
Name Radrouten Burgenradweg
Regnitz-Radweg
Fünf-Flüsse-Radweg
D11 Ostsee-Oberbayern
Paneuropa-Radweg
Hohenzollernradweg
Altstadt - Ziegelstein
Hbf - Langwasser Süd - Altenfurt
Altstadt - Gleißhammer - Altenfurt - Fischbach
Altstadt - Schniegling - Fürth (Pegnitztal West)
Altstadt - Laufamholz - Lauf (Pegnitztal Ost)
Altstadt - Thon - Almoshof - Erlangen
Altstadt - Langwasser - Kornburg
Altstadt - Steinbühl - Gibitzenhof - Gartenstadt - Katzwang
Altstadt - Schweinau - Eibach - Reichelsdorf
Eibach - Wolkersdorf
Südwest - Grün
Schweinau - Laufamholz
Wetzendorf - Marienberg - Erlenstegen
Schniegling - Höfles - Boxdorf - Reutles
Rathenauplatz - Erlenstegen
Tiergarten
Goldbachroute
Main-Donau-Kanal - ehem. Ludwig-Donau-Main-Kanal
Nebenrouten/Verbindungsrouten
Beschilderte_Radrouten
Beschilderte_Fernradwege
Plan nur als Pdf Plan vorhanden.
Attribut muss wahrscheinlich manuell erzeugt werden.
Anlage_7_Beschilderte_Radrouten_.pdf
Anlage_8_Beschilderte_Fernradwege_.pdf
Freiraumverbindungen übergeordnete Freiraumverbindungen Anlage_9_Flächennutzungsplan_der_Stadt_Nürnberg.pdf Nur vorh.
Freiraumverbindungen innerhalb Stadtgebiet
attributieren
Anlage_9_Flächennutzungsplan_der_Stadt_Nürnberg.pdf
Anlage_3_Zusammenstellung von Freiraumverbindungen im Stadtgebiet
Nürnberg.pdf
Beleuchtung beleuchtet
nicht beleuchtet
shapefile Beleuchtung von SÖR/1/E Als shp übergeben.
In shp Datei sind Beleuchtungsmasten punktuell gezeichnet.
Wahrscheinlich keine Verschneidung mit KKM möglich.
wird als shp Datei an AN nach Auftragserteilung übergeben
Zwangsreinigungsgebiet Zwangsreinigungsgebiet A
Zwangsreinigungsgebiet B
Zwangsreinigungsgebiet nein
Pdf-Datei Zwangsreinigungsgebiet FK/R Plan nur als Pdf Plan vorhanden.
Attribut muss wahrscheinlich manuell erzeugt werden.
wird als pdf Datei an AN nach Auftragserteilung übergeben
Zwangsreinigungsgebiet_Turnus 1 Mal pro Woche
3 Mal pro Woche
5 Mal pro Woche
7 Mal pro Woche
Pdf-Datei Zwangsreinigungsgebiet FK/R Plan nur als Pdf Plan vorhanden.
Attribut muss wahrscheinlich manuell erzeugt werden.
wird als pdf Datei an AN nach Auftragserteilung übergeben
Winterdienst ja
nein
Radwegnetzplan Nürnberg Wintersicherung Plan nur als Pdf Plan vorhanden.
Attribut muss wahrscheinlich manuell erzeugt werden.
wird als pdf Datei an AN nach Auftragserteilung übergeben
Winterdienstpriorität Priorität 1
Priorität 2
Priorität 3
Radwegnetzplan Nürnberg Wintersicherung Plan nur als Pdf Plan vorhanden.
Attribut muss wahrscheinlich manuell erzeugt werden.
wird als pdf Datei an AN nach Auftragserteilung übergeben
Zustandsklassen/Bilder Befahrung
Belagsart Asphalt
Betonfahrbahn
Platten
wassergebunden
Betonpflaster
Naturpflaster
H-Verbundpflaster
Pflaster rot
Straßenflächen Shp Datei
aus Bildern Befahrung
Plan wird als shp mit Flächen bei Auftragserteilung
übergeben.
Verschneidung mit KKM ist wahrscheinlich möglich.
Shp Datei soll als Orientierung dienen. Daten können
veraltet sein.
Aus dem shp Datei Straßenflächen und aus dem Befahrung
Anlage_11_Belagsart_der_Stadt_Nürnberg.pdf
wird als shp Datei an AN nach Auftragserteilung übergeben
Lage auf Fahrbahn mit abmarkiertem Fahrstreifen
auf Fahrbahn mit abmarkiertem Schutzstreifen
auf Fahrbahn ohne abmarkiertem Fahrstreifen
baulich getrennter Radweg
Grünanlage
sonstiger Radweg
Straßenflächen Shp Datei
aus Bildern Befahrung
Plan wird als shp mit Flächen bei Auftragserteilung
übergeben.
Verschneidung mit KKM ist wahrscheinlich möglich.
Shp Datei soll als Orientierung dienen. Daten können
veraltet sein.
Aus dem shp Datei Straßenflächen und aus dem Befahrung
Anlage_12_Straßenflächen_der_Stadt_Nürnberg.pdf
wird als shp Datei an AN nach Auftragserteilung übergeben
Widmung Ortsstraße
Gemeindeverbindungsstraße
beschränkt-öffentlicher Weg
öffentlicher Feld- und Waldweg
Eigentümerwege
Widmungsflächen_der_Stadt_Nürnberg shp Datei
aus Bildern Befahrung
Plan wird als shp mit Flächen bei Auftragserteilung
übergeben.
Verschneidung mit KKM ist wahrscheinlich ist möglich.
wird als shp Datei an AN nach Auftragserteilung übergeben
42
RADWEGE:
Bestand:
eigenständige Geh- und Radwege,
getrennte und gemeinsame Geh- und Radwege
und Radstreifen
Sonstige Wege:
öffentliche Feld- und Waldwege, Wege mit
beschränkt öffentlichem Verkehr und
Betriebswege entlang des Main-Donau-
Kanals, oft unbefestigt. Benutzung erfolgt
auf eigene Gefahr
beide Richtungen
eine Richtung
beide Richtungen
Planung:
Umsetzungen seit 2013:
beschlossene Planung:
beide Richtungen
eine Richtung
beide Richtungen
eine Richtung
eine Richtung
beide Richtungen
Straßen:
Strecken über vorwiegend ruhige
Nebenstraßen
VPL/M 01/2021
Radwegenetzplan
Lückenschlüsse 2013-2020
V/Vpl1/Register/Generalplanung_Verkehr/ Radverkehr/Radwegenetzplan
Stz_2005_Radwegenetzplan_beschl. Planung_ab 2013
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung
43
Stadt Nürnberg - Umweltamt - Abteilung Umweltplanung
Erstellungsdatum: 24.04.2018
Sachbearbeitung: Baunach
GIS-Bearbeitung: Baunach
Datenquellen:
Hintergrundkarte:  Stadtplanwerk der Mittelfränkischen
Städteachse
Koordinatensystem: Gauß-Krüger, DHDN 3 Zone 4
Maßstab: 1:20.000
0 1.250 2.500 3.750 5.000
Meter
Für rechtsverbindliche Auskünfte und
zur Maßentnahme ist der Ausdruck
nicht geeignet.
Das Datum des Ausdrucks stellt nicht
den Aktualitätsstand der dargestellten
Information dar.
Ü
Stadtgrenze
Zusammenstellung von (Freiraum)verbindungen im Stadtgebiet
ARBEITSKARTE
(vorhandene & geplante Verbindungen)
Aktionsplan Masterplan Freiraum
Grüne Waldeinstiege (geplant)
Vorschlag Grünverbindung Bürgerverein St. Leonhard/Schweinau
Grüne Wege (geplant)
Gesamtstädtisches Freiraumkonzept
Ausbau des Netzes der Freiraumverbindungen (konzeptionell, beinhaltet z.T. schon vorhandene)
Ausbau von Freizeitwegen (Stadt-Land-Wege)
Ausbau von Gewässerwegen
Ausbau von Landschaftswegen
Radschnellverbindungen (geplant)
Rad- und Wanderwege
(Fern-)Wanderwege (vorhanden)
Beschilderte Radrouten und Fernradwege (Darstellung z.T. versetzt) (vorhanden)
Agenda 21
Grünzüge Agenda21 (vorhanden)
Grünzüge (vorgeschlagen, z.T. schon vorhanden)
Bericht Bund Naturschutz
Nord-Süd-Achse (geplant)
Übergeordnete Freiraumverbindungen
Übergeordnete Freiraumverbindungen (laut FNP)
44
Zeichenerklärung
Vorhandene Radrouten (beschildert):
Geplante Radrouten (beschildert):
Besondere
Hinweise:
Fußgängerzone
Radroute über vorwiegend ruhige
Nebenstraßen und sonstige Wege
Radroute auf Radwegen
Radroute auf Radwegen
Radroute über vorwiegend ruhige
Nebenstraßen und sonstige Wege
Vpl/M-F 				 01/2021
Vpl/1/Register/Generalplanung_Verkehr/35_Radverkehr/Radroutenkonzept/Shö_0606_Radroutenkonzept_ganzer_Plan_Stand_2021
Radroutenkonzept
VERKEHRSPLANUNGSAMT NÜRNBERG
VERKEHRSMANAGEMENT
ABTEILUNGSLEITUNG
BEARBEITUNG
DATUM BEARBEITUNG OBJEKT
Lageplan
M = 1 : NR.	04/2005
NÜRNBERG, AM 10.05.2005
AMTSLEITER
RADROUTENNETZPLAN
Beschilderung
gez. Korda
Walser (4960)
Schötz (4918)
20.10.05 Shö Instruktion
gez. Weißmann
26.10.06 Shö
06.11.15 Stz
01.09.17 Stz
03.05.18 Stz
07.01.20 Stz
Wachholderweg
Aktualisierung
Aktualisierung
Aktualisierung
Aktualisierung
A.f.V.	  21.12.2006
45
Erfassung von Radwege
Regeln zu Verlauf der Radwege
Regel 1:
Die Achsen der Radwege am Ring verlaufen im Uhrzeigersinn
Regel 2 :
Die Achsen der Radwege verlaufen vom Ring nach außen
Regel 3:
Wenn die oben genannten Regeln nicht eingehalten werden können, verläuft die Achse in
Richtung West-Ost oder Nord-Süd.
46
VERKEHRSPLANUNGSAMT NÜRNBERG
VERKEHRSMANAGEMENT
ABTEILUNGSLEITUNG
BEARBEITUNG
RADVORRANGROUTEN
Stand Juni 2020
DATUM BEARBEITUNG OBJEKT
LAGEPLAN
M = 1: NR.  06/2020
NÜRNBERG, AM 05.05.2020
AMTSLEITER
LEGENDE:
gez. Meier
Heym (4916)
Seitz
Radvorrangrouten
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Radvorrangrouten
Vpl/1/Register/Generalplanung_Verkehr/Radverkehr/Radwegenetzplan/Radvorrangrouten
Stz_2008_Übersichtsplan_Radvorrangrouten_seit 2020
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung
47
Radroutenkonzept
V/Vpl1/Register/Generalplanung_Verkehr/ Radverkehr/Radroutenkonzept
Stz_2101_Radroutenkonzept_ohne Planung_neu.ai
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Vpl/M 01/2021
Legende:
Altstadt - Ziegelstein
Fußgängerzone
Hbf - Langwasser Süd - Altenfurt
Altstadt - Gleißhammer - Altenfurt - Fischbach
Altstadt - Schniegling - Fürth (Pegnitztal West)
Altstadt - Laufamholz - Lauf (Pegnitztal Ost)
Altstadt - Thon - Almoshof - Erlangen
Altstadt - Langwasser - Kornburg
Altstadt - Steinbühl - Gibitzenhof - Gartenstadt - Katzwang
Altstadt - Schweinau - Eibach - Reichelsdorf
Eibach - Wolkersdorf
Südwest - Grün
Schweinau - Laufamholz
Wetzendorf - Marienberg - Erlenstegen
Schniegling - Höfles - Boxdorf - Reutles
Rathenauplatz - Erlenstegen
Tiergarten
Goldbachroute
Main-Donau-Kanal - ehem. Ludwig-Donau-Main-Kanal
Nebenrouten/Verbindungsrouten
48
Fernradwege
V/Vpl1/Register/Generalplanung_Verkehr/ Radverkehr/Radroutenkonzept
Stz_2102_Fernradwege.ai
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Vpl/M 02/2021
Legende:
Burgenradweg
Regnitz-Radweg
Fünf-Flüsse-Radweg
D11 Ostsee-Oberbayern
Paneuropa-Radweg
Hohenzollernradweg
49
50
Äußere Laufer Gasse Rathenauplatz Laufertormauer
Äußere Laufer Gasse Laufertormauer Innerer Laufer Platz
Äußere Großweidenmühlstraße Helmstraße Sandbergstraße
Albrecht-Dürer-Straße Füll Tiergärtnertor
Alemannenstraße Gibitzenhofstraße Vogelweiherstraße
Allersberger Tunnel Köhnstraße Bahnhofstraße
Am Knauersbach Klosterweg Klosterweg
Am Stadtpark Pirckheimerstraße Maxfeldstraße
Am Stadtpark Maxfeldstraße Berckhauserstraße
Am Stadtpark Berckhauserstraße Friedenstraße
Am Stadtpark Friedenstraße Kantstraße
Am Stadtpark Kantstraße Tellstraße
An der Sparkasse An der Sparkasse Lorenzer Straße
Angerstraße Wiesenstraße Haslerstraße
Annastraße Allersberger Straße Wirthstraße
Augustenstraße Allersberger Straße Grenzstraße
Austraße Untere Kanalstraße Mittlere Kanalstraße
Austraße Kernstraße Untere Kanalstraße
Austraße Müllnerstraße Kernstraße
Austraße Glockendonstraße Müllnerstraße
Austraße Preißlerstraße Glockendonstraße
Austraße Paumgartnerstraße Preißlerstraße
Austraße Mendelstraße Paumgartnerstraße
Austraße Nützelstraße Mendelstraße
Austraße Feuerleinstraße Nützelstraße
Badstraße Badstraße Willy-Brandt-Platz
Beckschlagergasse Innerer Laufer Platz Innere Cramer-Klett-Straße
Bergstraße Albrecht-Dürer-Platz Tiergärtnertor
Bindergasse Fünferplatz Theresienplatz
Breitscheidstraße Allersberger Straße Dallingerstraße
Breitscheidstraße Dallingerstraße Wirthstraße
Breitscheidstraße Wirthstraße Widhalmstraße
Breitscheidstraße Widhalmstraße Hummelsteiner Weg
Breitscheidstraße Hummelsteiner Weg Bulmannstraße
Breitscheidstraße Bulmannstraße Pillenreuther Straße
Bucher Straße Schweppermannstraße Archivstraße
Bucher Straße Schweppermannstraße Koberger Straße
Carl-Schurz-Straße Wissmannstraße Äußere Bayreuther Straße
Celtisstraße Karl-Bröger-Straße Endterstraße
Celtisstraße Endterstraße Pillenreuther Straße
Deumentenstraße
Eberhardshofstraße Mittlere Kanalstraße Untere Kanalstraße
Eberhardshofstraße Untere Kanalstraße Kernstraße
Elisenstraße Schweinauer Hauptstraße Hintere Marktstraße
Emilienstraße Kesslerstrasse Theodorstraße
Endterstraße Peter-Henlein-Straße Bogenstraße
Fahrradstraße Pestalozzistraße Maximilianstraße
Straße
Abschnitt / Einbahnrichtung
von/m  zum/r
51
Fenitzer Straße Berliner Platz Rennweg
Findelwiesenstraße Scheurlstraße Heideloffstraße
Fleischmannplatz Schnieglinger Straße Kirschgartenstraße
Flurstraße Rieterstraße Kirchenweg
Frauentormauer Königstraße Hintere Sterngasse
Fritz-von-Röth-Straße Fritz-von-Röth-Straße Äußere Bayreuther Straße
Fromannstraße Neutorgraben Weigelstraße
Fromannstraße Weigelstraße Campestraße
Füll Bergstraße Albrecht-Dürer-Straße
Fürther Straße Südl.Fürther Straße Bleichstraße
Fürther Straße Bleichstraße Rosenaustraße
Fürther Straße Rosenaustraße Dennerstraße
Gaismannshofstraße Rehdorfer Straße Gaismannshofstraße 49
Geisberg Rahm Wöhrder Hauptstraße
Gertrudstraße Hillerstraße Maximilianstraße
Glogauer Straße Liegnitzer Straße Julius-Leber-Straße
Glogauer Straße Julius-Leber-Straße Görlitzer Straße
Glogauer Straße Görlitzer Straße Striegauer Straße
Glogauer Straße Striegauer Straße Reinerzer Straße
Glogauer Straße Reinerzer Straße Buchdruckstraße
Glogauer Straße Buchdruckstraße Breslauer Straße
Grenzstraße Forsthofstraße Wilhelminenstraße
Grenzstraße Augustenstraße Schützenstraße
Grenzstraße Schützenstraße Ottilienstraße
Gugelstraße Schloßäckerstraße Peter-Henlein-Straße
Gugelstraße Wiesenstraße Landgrabenstraße
Gugelstraße Peter-Henlein-Straße Wiesenstraße
Haasstraße Redtenbacherstraße Adam-Klein-Straße
Haasstraße Fürther Straße Adam-Klein-Straße
Hans-Sachs-Gasse Obstmarkt Heugäßchen
Hasensprung Ziegelsteinstraße Heroldsberger Weg
Hauptmarkt Westseite
Herschelstraße Brehmstraße Leibnizstraße
Hessestraße Schwabacher Straße Schreyerstraße
Hessestraße Schreyerstraße Knauerstraße
Heugäßchen Spitalgasse Neue Gasse
Heugäßchen Neue Gasse Tucherstraße
Heugäßchen Tucherstraße Martin-Treu-Straße
Heynestraße Peter-Henlein-Straße Wiesenstraße
Holzschuherstraße Rothenburger Straße Wolgemutstraße
Humboldtstraße Pillenreuther Straße Bulmannstraße
Humboldtstraße Ammanstraße Pillenreuther Straße
Humboldtstraße Wirthstraße Dallingerstraße
Humboldtstraße Dallingerstraße Allersberger Straße
Humboldtstraße Gugelstraße Voltastraße
Hutbergstraße Fischbacher Hauptstraße Feuchter Straße
Imhoffstraße Beim Rochuskirchhof Rietschstraße
Imhoffstraße Fürther Straße Beim Rochuskirchhof
Imhoffstraße Rietschstraße Rothenburger Straße
Ingolstädter Straße
52
Jakobstraße Dr.-Kurt-Schumacher-Str. Färberstraße
Kachletstraße
Karlsruher Straße Ludwigshafener Straße Lotzestraße
Keplerstraße Köhnstraße Scheurlstraße
Kernstraße Volprechtstraße Austraße
Kernstraße Adam-Klein-Straße Volprechtstraße
Kindinger Straße Kipfenberger Straße Gredinger Straße
Kirschgartenstraße Johannisstraße Wilhelm-Marx-Straße
Knauerstraße Hessestraße Schreyerstraße
Knauerstraße Schreyerstraße Bauerngasse
Kobergerstraße Innerer Kleinreuther Weg Bucher Straße
Kohlenhofstraße Zufuhrstraße Steinbühler Straße
Köhnstraße Sturmstraße Regensburger Straße
Königstraße Königstorgraben Königstormauer
Königstraße Königstormauer Luitpoldstraße
Königstraße Luitpoldstraße Klaragasse
Königstraße Klaragasse Theatergasse
Königstormauer Bauhof Königstraße
Künhoferstraße Bartholomäusstraße Georg-Strobel-Straße
Labenwolfstraße Pirckheimerstraße Maxtorgraben
Lange Zeile Jagdstraße Kirchenweg
Lange Zeile Leuchsstraße Wielandstraße
Lobsingerstraße Kirchenweg Penzstraße
Lobsingerstraße Penzstraße Poppenreuther Straße
Löwenberger Straße Schornbaumstraße Habsburgerstraße
Löwenberger Straße Habsburgerstraße Zähringerstraße
Löwenberger Straße Zähringerstraße Altenfurter Straße
Ludwigstraße Plärrer Spittlertormauer
Ludwigstraße Spittlertormauer Schlehengasse
Marientorgraben Blumenstraße Gewerbemuseumsplatz
Marientormauer Kühnertsgasse Lorenzer Straße
Markomannenstraße Parsifalstraße Rankestraße
Martin-Richter-Straße Rennweg Ludwig-Feuerbach-Straße
Mathildenstraße Ludwig-Feuerbach-Straße Heerwagenstraße
Maxbrücke Nägeleinsplatz Unschlittplatz
Maxplatz (südl.) Hallertor Maxbrücke
Maxtorgraben Laufer Tor Veillodter Straße
Maxtorgraben Veillodter Straße Tuchergartenstraße
Maxtorgraben Tuchergartenstraße Labenwolfstraße
Maxtorgraben Labenwolfstraße Maxtor
Mittlere Kanalstraße Austraße Untere Seitenstraße
Mittlere Kanalstraße Untere Seitenstraße Rohrmannstraße
Mittlere Kanalstraße Rohrmannstraße Obere Seitenstraße
Mittlere Kanalstraße Obere Seitenstraße Eberhardshofstraße
Mögeldorfer Hauptstraße Flußstraße Schmausenbuckstraße
Motterstraße
Mühlweg Schnieglinger Straße Elsterstraße
Nelkenstraße Schwabacher Straße Wilhelmstraße
Nelkenstraße Wilhelmstraße Hermannstraße
Neue Gasse Heugäßchen Wunderburggasse
53
Neue Gasse Wunderburggasse Tucherstraße
Obere Karlsbrücke Kaiserstraße Trödelmarkt
Oppelner Straße Breslauer Straße Trebnitzer Straße
Oppelner Straße Trebnitzer Straße Münsterberger Straße
Oppelner Straße Münsterberger Straße Glatzer Straße
Oppelner Straße Glatzer Straße Görlitzer Straße
Osianderstraße Rothenburger Straße Knauerstraße
Peter-Henlein-Straße Hummelsteiner Weg Bulmannstraße
Peter-Henlein-Straße Bulmannstraße Comeniusstraße
Peter-Henlein-Straße Comeniusstraße Pillenreuther Straße
Peter-Henlein-Straße Karl-Bröger-Straße Siebenkeestraße
Peter-Henlein-Straße Siebenkeestraße Alexanderstraße
Peter-Henlein-Straße Alexanderstraße Tafelfeldstraße
Peter-Henlein-Straße Birkenstraße Gugelstraße
Peter-Henlein-Straße Birkenstraße Ohmstraße
Peter-Henlein-Straße Pillenreuther Straße Endterstraße
Peter-Henlein-Straße Endterstraße Karl-Bröger-Straße
Peterstraße Schanzenstraße Pfründnerstraße
Peterstraße Pfründnerstraße Schieferstraße
Peterstraße Schieferstraße Kupferstraße
Peterstraße Kupferstraße Albertstraße
Peterstraße Albertstraße Burgerstraße
Prießnitzstraße Heimerichstraße Friedrich-Löffler-Straße
Prof. Ernst-Nathan-Straße Rieterstraße Heimerichstraße
Rennbahnstraße Schalkhauserstraße Staufer Straße
Rollnerstraße Meuschelstraße Pirckheimerstraße
Rollnerstraße Pirckheimerstraße Maxtor
Roonstraße Hochstraße Deutschherrnstraße
Rothenburger Straße Südl. Fürther Straße Elsnerstraße
Rothenburger Straße Elsnerstraße Bauerngasse
Rothenburger Straße Bauerngasse Schreyerstraße
Rothenburger Straße Schreyerstraße Osianderstraße
Rothenburger Straße Osianderstraße Obere Kanalstraße
Rückertstraße Kirchenweg Rückert/Rieter
Sandbergstraße Johannisstraße Wilhelm-Marx-Straße
Saubertstraße Bärenschanzstraße Reutersbrunnenstraße
Scharnhorststraße Bismarckstraße Scharnhorststraße
Schloßstraße Burgerstraße Luisenstraße
Schloßstraße Luisenstraße Kupferstraße
Schloßstraße Kupferstraße Schieferstraße
Schloßstraße Schieferstraße Pfründnerstraße
Schloßstraße Pfründnerstraße Regensburger Straße
Schnieglinger Straße Herderstraße Westendstraße
Schnieglinger Straße Westendstraße Verbindung Pegnitz
Schnieglinger Straße Verbindung Pegnitz Kranichstraße
Schoppershofstraße Fröbelstraße Bismarckstraße
Schwabacher Straße Webersgasse Schlachthofstraße
Schwabacher Straße Schlachthofstraße FSW
Schwabacher Straße FSW Hessestraße
Schwanhardtstraße Herbartstraße Harsdörfferstraße
54
Schweppermannstraße Bucher Straße Innerer Kleinreuther Weg
Schweppermannstraße Innerer Kleinreuther Weg Reichstraße
Seumestraße Hagedornstraße Uzstraße
Seumestraße Uzstraße Herzogstraße
Sperberstraße Gugelstraße Spechtstraße
Sperberstraße Spechtstraße Frankenstraße
Spitalbrücke Vordere Insel Schütt Spitalgasse
Spittlertorgraben Ludwigstor Fürther Tor
Spohrstraße Fürther Straße Fahrradstraße
Steinmetzstraße Leubelfingstraße Von-der-Tann-Straße
Steinplattenweg Thumenberger Weg Bad Bernecker Straße
Steinplattenweg Bad Bernecker Straße Bülowstraße
Straßburger Straße Pfälzerstraße Gibitzenhofstraße
Straubinger Straße Passauer Straße Toplerstraße
Strawinskystraße Penzendorfer Straße Greuther Straße
Strawinskystraße Greuther Straße Hugo-Wolf-Straße
Stuckstraße Bayreuther Straße Veillodterstraße
Tafelfeldstraße Humboldtstraße Landgrabenstraße
Theatergasse Königstraße An der Sparkasse
Theresienplatz Bindergasse Innere Laufer Gasse
Theodorstraße Emilienstraße Keßlerplatz
Tiroler Straße
Treibberg Hirschelgasse Lange Gasse
Treuchtlinger Straße Forstweiherstraße Hinter den Hecken
Tucherstraße Rotschmiedsgasse Wunderburgstraße
Tucherstraße Wunderburgstraße Heugäßchen
Tucherstraße Heugäßchen Martin-Treu-Straße
Tuchgasse Winklerstraße Hauptmarkt
Untere Kanalstraße Kernstraße Untere Seitenstraße
Untere Kanalstraße Untere Seitenstraße Volprechtstraße
Untere Kanalstraße Volprechtstraße Obere Seitenstraße
Untere Kanalstraße Obere Seitenstraße Eberhardshofstraße
Untere Turnstraße Hochstraße Praterstraße
Veillodterstraße Bayreuther Straße Veillodterstraße
Vestnertorgraben Maxtor Neutorgraben
Virchowstraße Äußere Bayreuther Straße Am Stadtpark
Warmbrunner Straße Buchdruckstraße Stich Warmbrunner Straße
Weihergartenstraße Wahlerstraße Mühlweg
Wenzelstraße Rauhäckerstraße Dagobertstraße
Wiesenstraße Alexanderstraße Siebenkeesstraße
Wilhelminenstraße Grenzstraße Allersberger Straße
Wilhelm-Spaeth-Straße Schweiggerstraße Schwanhardtstraße
Wirthstraße Annastraße Anne-Frank-Straße
Ziegenstraße Laufamholzstraße Waldstraße
Zuckermandelweg Regelsbacher Straße Lehrberger Straße
Zufuhrstraße Frauentorgraben Feuerweg
Zufuhrstraße Feuerweg Schanzäckerstraße
Zufuhrstraße Schanzäckerstraße Kohlenhofstraße
55
Legende
GIS_NBG.GEO_TOP_STRASSENFLAECHE
BELAG

Asphalt
Betonfahrbahn
Betonpflaster
Flächen in Fortsmischung
H-Verbundpflaster
Naturpflaster
ohne (ohne D-Art - Strecken ohne EBF-Bilder, D-Art nicht erkennbar)
sonstige Fläche (Bahnstrecken, S-Bahnstrecken)
unbefestigte Fläche
Belagsart Stadt Nürnberg
56
Legende
GIS_NBG.GEO_TOP_STRASSENFLAECHE
NUTZUNG

Busbucht
Fahrbahn
Fahrbahn, Abbiegespur
Fahrbahn, Busspur
Fahrbahn, abmarkierte Parkfläche
Fahrbahn, abmarkierter Radstreifen
Geh-/Radweg
Gehweg
Gehwegüberfahrt/Zufahrt
Gleiskörper in der Fahrbahn
Mittelstreifen
Parkfläche
Radweg
Straßenbegleitgrün
Verkehsinsel
Straßenflächen Stadt Nürnberg
57
Produkte/Leistungen
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben
01 Zustandserfassung 2021 EUR .........................
01.01 Radwegenetz EUR .........................
01.01.0001 Arbeitspaket TP R - E: USt. [%]
19%
Menge
700,00
Einheit
km
Arbeitspaket TP R - E:
Teilpaket Erfassung
Radwegenetz 2021
gemäß Leistungsbeschreibung.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 km
Gesamtpreis [EUR]
................
01.01.0002 Arbeitspaket TP R - KKM: USt. [%]
19%
Menge
700,00
Einheit
km
Arbeitspaket TP R - KKM:
Teilpaket Kanten-Knoten Model
Radwegenetz 2021
gemäß Leistungsbeschreibung.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 km
Gesamtpreis [EUR]
................
01.01.0003 Arbeitspaket TP R - B: USt. [%]
19%
Menge
700,00
Einheit
km
Arbeitspaket TP R - B:
Teilpaket Bewertung
Radwegenetz 2021
gemäß Leistungsbeschreibung.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 km
Gesamtpreis [EUR]
................
01.01.0004 Arbeitspaket TP R - A: USt. [%]
19%
Menge
700,00
Einheit
km
Arbeitspaket TP R - A:
Teilpaket Attribute
Radwegenetz 2021
gemäß Leistungsbeschreibung.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 km
Gesamtpreis [EUR]
................
01.01.0005 Dokumentation USt. [%]
19%
Menge
1,00
Einheit
psch
Dokumentation
Radwegenetz 2021
gemäß Leistungsbeschreibung.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 psch
Gesamtpreis [EUR]
................
58
Auflistung der Titel-/Gruppenpreise
Zustandserfasung_Radnetz ....................
01 Zustandserfassung 2021 ....................
_______________________
Netto-Summe exkl. Nachlass ....................
Nachlass ........... % ....................
_______________________
Netto-Summe inkl. Nachlass ....................
Umsatzsteuer ....................
_______________________
Bruttosumme ....................
=======================
Liste der Dateianlagen in Produkte/Leistungen:
Name Dateiname Größe MIME-Type
Skonto
Skonto ist zugelassen: Ja
Zahlungsziel (falls Skonto zugelassen): 14 Tage
59
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
07.04.2021
Verfahren: 2021001523 - Erfassung und Bewertung des Radnetzes in Nürnberg
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Nachunternehmereinsatz UVgO
Gewichtung: 0,00%
1.1 Nachunternehmerliste UVgO [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nachfolgend aufgeführte Leistungen werden an Nachunternehmer übertragen.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne/n ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich
mich/wir uns
der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
Bitte geben Sie unten eine Zuordnung nach Positionsnummer und Beschreibung der Teilleistung an.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind den als Nachunternehmer vorgesehenen Firmen die vollständigen Vergabeunterlagen
der ausschreibenden Dienststelle zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.
2 Erklärung zur ausbeuterischen Kinderarbeit
Gewichtung: 0,00%
2.1 Erklärung zur ausbeuterischen Kinderarbeit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Gemäß Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 20.06.2006 sind bei Beschaffungen der
Stadt Nürnberg künftig nur Produkte zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne
der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt und erbracht wurden bzw. deren Hersteller oder Verkäufer aktive und zielführende
Maßnahmen
zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von
diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat. Ich/wir stimmen zu, dass diese Erklärung an Dritte, insbesondere
Nichtregierungsorganisationen, die sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit engagieren, weitergegeben werden darf.
Werden die von Ihnen angebotenen Produkte ganz oder teilweise in Asien, Afrika oder Lateinamerika
hergestellt oder bearbeitet?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (Es sind die drei nachfolgenden Punkte auszufüllen) (0)
[ ] Nein (keine weiteren Angaben erforderlich) (0)
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Produktliste Kinderarbeit
K.O.-Kriterium: Nein
Welche der angebotenen Produkte wurden in Asien, Afrika oder Lateinamerika ganz oder teilweise
hergestellt oder bearbeitet?
Bitte geben Sie die jeweilige Pos.-Nr, Produktbezeichnung und Herstellungs- bzw. Bearbeitungsländer an.
2.3 Zertifizierung Kinderarbeit
K.O.-Kriterium: Nein
Sofern eine unabhängige Zertifizierung (z.B. Fair Wear Foundation, Fairtrade), die bestätigt, dass
das/die Produkt/e nicht unter Einsatz ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinn der ILO-Konvention Nr. 182
hergestellt und/oder bearbeitet wurde/n vorliegt, wird ein entsprechender Nachweis hochgeladen.
[ ]
Mehrere Antworten wählbar
2.4 Alternative Nachweise Kinderarbeit
K.O.-Kriterium: Nein
Es liegt kein Zertifikat/Siegel vor, alternativ ist ein Nachweis über einen Verhaltenskodex (code of conducts) oder eine
Sozialklausel
hochgeladen. Ist keiner dieser Nachweise erbracht, wird folgende Selbstverpflichtung abgegeben:
"Ich/wir versichern, dass das/die Produkt/e ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn der ILOKonvention Nr. 182 hergestellt
und/oder
verarbeitet wurde/n. Ich/wir erkläre/n, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten und deren Subunternehmer aktive
und
zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben (z. B. Erarbeitung wirksamer
Kontrollmechanismen für Zulieferfirmen, Maßnahmen zur Rehabilitation und sozialen Eingliederung betroffener Kinder oder
Verbesserung der Einkommenssituation von Familien mit Kindern).
[ ]
Mehrere Antworten wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
60
3 Nebenangebote
Gewichtung: 0,00%
3.1 Nebenangebote [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Mein/Unser Angebot enthält insgesamt die unten eingetragene Anzahl an Nebenangeboten.
(Die Gesamtanzahl muss die Anzahl der im Workflow erstellten Nebenangebote plus eventuell zusätzlich als Bieteranlage
hochgeladene Nebenangebote umfassen)
Kriterienkatalog - 2/2
61
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
62
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/04/259b1588-a2c6-4b2c-bf4b-1a0e0364a922.html
Data Acquisition via: p8000000
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau