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Ausschreibung: Jahresausschreibung Feuerwehr und Schulen für die Lieferung von Schächten und Abzweigkästen - DE-Nürnberg
Baustoffe und Zubehör
Bauerzeugnisse
Diverse vorgefertigte Erzeugnisse und zugehörige Artikel
Dokument Nr...: 892215-2021 (ID: 2021041509584788996)
Veröffentlicht: 15.04.2021
*
  Jahresausschreibung Feuerwehr und Schulen für die Lieferung von Schächten und Abzweigkästen
VERGABEUNTERLAGEN
2021001510
Jahresausschreibung Feuerwehr und Schulen für die Lieferung
von Schächten und Abzweigkästen
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Stadt Nürnberg - Feuerwehr (FW/5)
Reutersbrunnenstr. 63, 90429 Nürnberg, Deutschland
07.04.2021
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 5
Stadt Nürnberg
UVgO............................................................................................................................
.......... 5
Bewerbungsbedingungen
UVgO.............................................................................................................. 5
() BVB UVgO-VgV NBG (KEF unter Eigenschaften)................................................................................ 8
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen (ZAVB) ............................................................................
9
Datenschutzhinweis
Vergabeverfahren.................................................................................................... 16
Datenschutzhinweis Bieterkartei
.............................................................................................................. 18
Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ....... 20
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 21
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 27
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 29
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Es ist beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben.
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Projektinformationen
Projektnummer: 2021001510
Projektname: Jahresausschreibung Feuerwehr und Schulen für die Lieferung von Schächten und Abzweigkästen
Gewerk:
Projektbeschreibung:
Lieferung von Abzweigkastenunterbau ca. 34 St., AZK-Abdeckung D400 ca. 5 St.u.B125 ca. 29 St.,
diverse Einzelkomponenten für AZK, Unterbau Kabelschacht 88R1 ca. 25 St.,
Kabelschachtabdeckung D400 ca. 5 St, B125 ca. 20 St, D400 geteilt ca. 5 St., B125 geteilt ca. 5 St.,
diverse Einzelkomponenten für Kabelschacht 88R1, Unterbau P2-Schacht ca. 35 St.,
P2-Schachtabdeckung D400 ca. 5 St., B125 ca. 30 St., diverse Einzelkomponenten für P2 Schacht
CPV-Code
Code Bezeichnung
44100000-1 Baustoffe und Zubehör
44200000-2 Bauerzeugnisse
44400000-4 Diverse vorgefertigte Erzeugnisse und zugehörige Artikel
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO
Termine
Bekanntmachung am: 08.04.2021
Einreichungsfrist Teilnahmeantrag: bis einschließlich um Uhr
Angebotsfrist: bis einschließlich 07.05.2021 um 23:59:00 Uhr
Eröffnungstermin: am ab Uhr
Bindefrist: bis einschließlich 28.05.2021
geplante Ausführungsdauer: vom 01.06.2021 bis einschließlich 31.05.2022
Anmerkungen zur Ausführungsdauer:
1. Auskünfte
Auskünfte erteilt die Vergabestelle (sofern in der Leistungsbeschreibung keine abweichenden
Angaben gemacht werden). Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über
die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, wird ausgeschlossen.
Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Nachrichtenmodul im
Vergabemanagementsystem der Deutschen eVergabe. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im
eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Fragen auf anderen
Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse:
https://portal.deutsche-evergabe.de. Bieterfragen müssen bis spätestens 26.04.2021 15:00 Uhr
eingegangen sein, für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per
E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im
Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
2. Kriterien für die Auftragsvergabe
Bewertungsmethode: Niedrigster Preis
Gewichtung: siehe in der Leistungsbeschreibung
Gelten besondere Zuschlagskriterien, werden diese bekannt gemacht und können dann als
Wertungsmatrix in der Angebotsmaske des Bieterassistenten eingesehen werden.
3. Bedarfspositionen
1
Eventuelle Bedarfspositionen werden grundsätzlich gewertet.
4. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen
Hinweise für das Erstellen von Nebenangeboten:
Falls die Abgabe von Nebenangeboten zugelassen ist, sind diese über die Option Nebenangebote
erstellen zu erstellen und nicht als Anlage des Hauptangebots hochzuladen. Eine genaue Anleitung
finden Sie unter folgendem Link: https://downloadportal.healyhudson.biz//data/public/30b108.php
5. Preisnachlässe
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die
Abrechnungssumme gewährt werden und an der dafür vorgesehenen Stelle (in der Angebotsmaske
des Bieterassistenten im Unterpunkt "Nachlass") aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe
(z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Vomhundertsatz angebotener
Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen
abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für
die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel werden
durch den Preisnachlass nicht verringert.
6. Losaufteilung
Eine Losaufteilung ist vorgesehen: Nein
Art der Losauswahl:
7. Eigene Geschäftsbedingungen
Werden dem Angebot eigene Geschäftsbedingungen des Bieters (z.B. AGB) beigelegt, muss das
Angebot gemäß  42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw.  53 Abs. 7 Satz 1 und  57 Abs. 1 Nr. 4 VgV
ausgeschlossen werden.
8. Vergabeunterlagen/ Vertragsbedingungen
Mit der Angebotsabgabe werden die im Angebotsassistenten (Workflowpunkte
Vertragsbedingungen/Formulare und Produkte/Leistungen) hinterlegten und aufgeführten
Vertragsbedingungen, die Leistungsbeschreibung sowie die VOL/B, in der am Tage der
Angebotseröffnung gültigen Fassung, Vertragsbestandteil. Die Rangfolge richtet sich nach  1
VOL/B.
Insbesondere sind die Bewerbungsbedingungen und die ergänzende Erklärung zur
Angebotsabgabe zu beachten, die bereits mit Angebotsabgabe verbindlich gelten.
9. Bindefrist
Mit Abgabe des Angebots ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
10. Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
Eine wissentlich unvollständige oder falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann den Ausschluss
von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben.
11. Datenschutz
a) Verarbeitung personenbezogener Daten durch freiwillige Angabe
Die von den Bietern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des
Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen freiwillig und sind
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
2
b) Qualifizierter Datenschutzhinweis
Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
c) Personenbezogene Daten Dritter
Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des
Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der Auftragnehmer/die
Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verpflichtungen diesbezüglich
eigenständig verantwortlich. Auf die Freiwilligkeit ihrer Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte
Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist den Betroffenen bekannt zu machen.
d) Gemäß DSGVO ist der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung notwendig,
wenn die Auftraggeberin einen Auftrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt und/oder
im Zuge eines Pflege-/Wartungsvertrages eine Fernwartung vereinbart wird. Ergibt sich die
Notwendigkeit einer Auftragsvereinbarung erst während der Vertragslaufzeit, wird eine
Vereinbarung auf Basis eines Vertragsmusters der Auftraggeberin geschlossen.
12. Form der Angebotsabgabe
Durch die elektronische Angebotsabgabe ist das Textformerfordernis gemäß  126 b BGB erfüllt.
Die Angebotsabgabe auf herkömmlichem vollständig schriftlichem Weg (Papierform) ist in diesem
Verfahren nicht zugelassen.
Bei Rückfragen zur Bedienung der Software wenden Sie sich bitte an den Support der Firma Healy
Hudson: support@deutsche-evergabe.de oder telefonisch unter: 0611 / 949 106  81.
Die Angebotsunterlagen sind in der Eingabemaske im Bieterassistenten auszufüllen und bis zum
Einreichungstermin über die Vergabeplattform abzugeben. Die Angebotsfrist finden Sie unter
Allgemeines > Termine. Um Angebote außerhalb des Vergabemanagementsystems elektronisch
bearbeiten zu können, verwenden Sie bitte Ihre Kalkulationssoftware oder eines der im Internet
kostenlos zur Verfügung gestellten AVA-Programm (z. B. unter www.heitker.de).
13. Kalkulation
Bei Leistungen des Gebäuderreinigerhandwerks sind von den für die Beauftragung in Frage
kommenden Bietern ausgefüllte Kalkulationsblätter 221 oder 222 und 223 vor der Auftragserteilung
zu übermitteln. Im Formblatt 223 sind alle Positionen des Leistungsverzeichnisses aufzugliedern.
Bis zu einer Angebotssumme von 50.000  behält sich der Auftraggeber vor, nur ausgewählte
Positionen im Formblatt 223 aufgliedern zu lassen. Die Nachforderung der Aufgliederung der
Leistungen des/der Nachunternehmer(s) wird vorbehalten.
14. Nachprüfungsbehörde
Vergabekammer Nordbayern
bei der Regierung von Mittelfranken
Promenade 27, 91522 Ansbach
15. Wichtige Bieterhinweise
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass Änderungen der Ausschreibungsunterlagen zwingend
zum Angebotsausschluss führen, auch wenn diese unabsichtlich oder unbewusst erfolgen.
Zu einer Änderung der Ausschreibungsunterlagen kann es beispielsweise durch
Angebotserläuterungen, welche der Leistungsbeschreibung oder den Vertragsbedingungen
widersprechen, kommen. Auch Hinweise zum Zahlungsziel, zum Gerichtsstand, zur
Angebotsbindefrist oder ein Eigentumsvorbehalt stellen eine Änderung der
Ausschreibungsunterlagen dar, die zwingend zum Ausschluss von der Angebotswertung führt.
Des weiteren können Angebote nicht gewertet werden, die nicht rechtzeitig vor dem Ende der
Angebotsfrist im System eingestellt sind.
Geänderte Leistungen können nur im Rahmen von Nebenangeboten abgegeben werden, wenn
diese ausdrücklich zugelassen sind. Um gewertet zu werden, müssen Nebenangebote als solche
gekennzeichnet sein. Nebenangebote müssen gleichwertig zur ausgeschriebenen Leistung sein.
3
Die nachträgliche Änderung eines Angebots ist nicht möglich. Dies betrifft nicht nur die
Angebotspreise, sondern z.B. auch Fabrikate, die Bauzeit oder den Umfang der Eigenleistung.
4
vhbn_0505, Stand November 2019 Seite 1 von 3
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher
Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte
(Unterschwellenvergabeordnung  UVgO).
1.1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters/Bewerbers Unklarheiten, so
hat der Bieter/Bewerber die Vergabestelle unverzüglich vor Angebotsabgabe in Textform
darauf hinzuweisen.
1.2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern/Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren
an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat
der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er
wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für
Bietergemeinschaften.
1.3 Angebot
1.3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
1.3.2 Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter/Bewerber und die
natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot
mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist
zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der
Vergabestelle zu übermitteln.
1.3.3 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind in Euro (Bruchteile in
vollen Cent) ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung
des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. Die Berechtigung zur
Verrechnung ermäßigter Steuersätze ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Soweit ihre Wertung in den Informationen zum Verfahren nicht ausdrücklich vorgesehen ist,
werden nur Preisnachlässe gewertet, die
 ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
 an der dafür vorgesehenen Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (z.B. Skonti) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im
Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
1.3.4 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen
werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen
und Angaben enthalten. Die Preise des Angebots müssen grundsätzlich auch die Kosten
aller zur Leistung erforderlichen Stoffe, Hilfsstoffe und Lohnnebenkosten sowie alle
Nebenleistungen enthalten.
Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz
oder gleichwertiger Art und wird vom Bieter/Bewerber dazu eine Produktangabe verlangt,
ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typbezeichnung) auch dann
anzugeben, wenn der Bieter/Bewerber das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese
Angabe, ist das Angebot unvollständig.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der
Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
1.3.5 Wird in der Ausschreibung auf Normen, technische Spezifikationen, europäische technische
Zulassungen Bezug genommen, wird das Angebot auch gewertet, sofern der
Bieter/Bewerber in seinem Angebot mit geeigneten Mitteln nachweist, dass die von ihm
angebotene Lösung den Anforderungen der technischen Spezifikation, auf die Bezug
genommen wurde, gleichermaßen entspricht.
1.3.6 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
5
vhbn_0505, Stand November 2019 Seite 2 von 3
1.4. Datenschutz
1.4.1 Die von den Bietern/Bewerbern erbetenen personenbezogenen Angaben werden im
Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben erfolgen freiwillig
und sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes.
1.4.2 Ein qualifizierter Datenschutzhinweis im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
1.4.3. Werden der Auftraggeberin personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Mitarbeitern des
Auftragnehmers/der Auftragnehmerin) als Betroffene übermittelt, so ist der
Auftragnehmer/die Auftragnehmerin für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen
Verpflichtungen diesbezüglich eigenständig verantwortlich. Auf die Frewilligkeit ihrer
Angaben ist hinzuweisen und der qualifizierte Datenschutzhinweis der Auftraggeberin ist den
Betroffenen bekannt zu machen.
1.5 Nebenangebote
1.5.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie die geforderten Mindestanforderungen
erfüllen. Sie müssen als solche gekennzeichnet sein, ihre Anzahl ist an der im dafür
vorgesehenen Stelle aufzuführen.
1.5.2 Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ die durch die Leistungsbeschreibung
vorgegebenen Mindestkriterien erfüllen. Sie müssen damit mindestens
 die funktionalen Anforderungen und
 die wirtschaftlichen Kriterien der ausgeschriebenen Lösung erfüllen, insbesondere
Gebrauchstauglichkeit, Folgekosten, Lebensdauer.
Die Gleichwertigkeit ist mit dem Nebenangebot nachzuweisen.
1.5.3 Der Bieter/Bewerber hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und
erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,
beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter/Bewerber eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im
Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu
machen.
1.5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen
und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
1.5.5 Nebenangebote, die den Nummern 1.5.1 bis 1.5.4 nicht entsprechen, können nicht gewertet
werden.
1.6 Bietergemeinschaften
1.6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (oder vergleichbarer Zusammenschluss) im
Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.6.2 Beim Öffentlichen Verfahren und bei Beschränkter Ausschreibung werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6
vhbn_0505, Stand November 2019 Seite 3 von 3
1.7 Benachrichtigung
Wurde bis zum Ablauf der Bindefrist kein Auftrag erteilt, so konnte das Angebot nicht
berücksichtigt werden. Eine Unterrichtung der Bieter erfolgt gem.  46 UVgO.
7
Besondere Vertragsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
Die -Angaben beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
,
Jahresausschreibung Feuerwehr und Schulen für die Lieferung von Schächten und Abzweigkästen
Lieferung von Abzweigkastenunterbau ca. 34 St., AZK-Abdeckung D400 ca. 5 St.u.B125 ca. 29 St., diverse Einzelkomponenten für
AZK,
Unterbau Kabelschacht 88R1 ca. 25 St., Kabelschachtabdeckung D400 ca. 5 St, B125 ca. 20 St, D400 geteilt ca. 5 St., B125
geteilt ca. 5 St.,
diverse Einzelkomponenten für Kabelschacht 88R1, Unterbau P2-Schacht ca. 35 St., P2-Schachtabdeckung D400 ca. 5 St., B125 ca.
30 St.,
diverse Einzelkomponenten für P2 Schacht
1. Überwachung der Anlieferung
Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber.
Dieser hat Firma/Büro Stadt Nürnberg, Feuerwehr, Sachgebiet 5-3, Reutersbrunnenstr. 63, 90429 Nürnberg mit der Wahrnehmung
beauftragt.
Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom oben genannten Beauftragten getroffen werden.
2. Anlieferungs- oder Annahmestelle
90429 Nürnberg, Reutersbrunnenstr. 63, , .
3. Ausführungsfristen
3.1 Anlieferung bzw. Beginn der Ausführung am: 01.06.2021
3.2 Die Leistung ist fertigzustellen bis zum 31.05.2022.
3.3 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
Leistung Datum
Teillieferung nach Abruf innerhalb 10 Werktagen ab Abrufeingang
4. Vertragsstrafen ( 11)
Es wird eine Vertragsstrafe vereinbart: Ja
4.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist: 0.5 vom Hundert des Endbetrages der Auftragssumme desjenigen Teils der
Lieferung/Leistung, der
nicht genutzt werden kann.
4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen: 0.5 Prozent der den unter Ziffer 3.3 genannten Einzelfristen zugehörigen
Auftrags-Teilsummen für
denjenigen Teil der Lieferung/Leistung, der nicht genutzt werden kann.
4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 vom Hundert des Endbetrages der Auftragssumme begrenzt.
5. Rechnungen (15)
5.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber in folgender Anzahl einzureichen: 2-fach
und zugleich sind alle Rechnungen bei in folgender Anzahl einzureichen:
5.2 Eventuell notwendige Anlagen zu den Rechnungen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen u.s.w.) sind in
folgender Anzahl einzureichen: einfach
6. Sicherheitsleistung (18)
Für die Lieferung/Leistung ist Sicherheit zu leisten: Nein
Die Sicherheit für die Vertragserfüllung gemäß Nr. 15 ZAVB/L ist zu leisten in Höhe von Prozent der Auftragssumme.
7. Veröffentlichungen
Sämtliche Äußerungen oder Mitteilungen des Auftragnehmers gegenüber Dritten, welche die Leistung, den Inhalt des Vertrages
oder dessen
Abwicklung betreffen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
8. Mittelstandsförderung
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen angemessen zu
berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen (gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom
20.12.2007 (Nr. I B 1612-917-29-926) in der jeweils gültigen Fassung).
9. Weitere Besondere Vertragsbedingungen
9.1 Das Material wird in Teilmengen abgerufen. 9.2. Die angebotenen Preise beinhalten grundsätzlich frei Lager einschließlich
Verpackungskosten, Kosten für Europaletten o.ä. 9.3 Lieferungen auf Baustellen im Stadtgebiet Nürnberg oder an andere
städtische
Dienststellen sowie an den von FW beauftragten Jahrestiefbauunternehmer sind zu den gleichen Bedingungen durchzuführen. 9.4.
Die Abrufe
müssen sofort, spätestens jedoch nach 10 Werktagen geliefert werden (Nr. 3.2. BVB/L). Bei Überschreitung der
Ausführungsfrist tritt eine
Vertragsstrafe in Kraft (Nr. 4 BVB/L) 9.5. Die in der Ausschreibung genannten Mengen wurden geschätzt. Eine Mehrung oder
Minderung der
Mengen oder Wegfall ganzer Positionen bleibt vorbehalten und bedingt keine Änderung der Einheitspreise. 9.6 Schächte und
Abzweigkästen
sind nicht in Einzelteilen, sondern als Einheit wie in den Beiblättern Detail Schachtverladung dargestellt anzuliefern. Keine
weiteren
Bedingungen
8
Stadt Nürnberg
vhbn_0521, Stand Dezember 2019
Seite 1 von 7
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
für die Ausführung von Leistungen
Hinweis
Die genannten Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Art und Umfang der Leistung, Preise ( 1 VOL/B)
Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für die zur Leistung erforderlichen
Arbeitsmittel, Betriebs- und Hilfsstoffe wie Reinigungsmittel, Verpackung o.ä. und die
notwendigen Hilfsleistungen wie Transporte, Auf- und Abladen frei Verwendungsstelle,
sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Etwaige Patentgebühren
und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Lieferung/Leistung abgegolten.
Packstoffe hat der Auftragnehmer zurückzunehmen und ggf. wie auch durch seinen
Auftrag entstandene Abfälle auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen.
Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung
benutzt hat, ist allein die vom Auftraggeber verfasste Leistungsbeschreibung
verbindlich
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen
(Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen
Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung
durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von
Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel bei Auftragserteilung, über die Ausführung
von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
2 Einheitspreise
Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis entspricht.
3 Änderung der Leistung ( 2 VOL/B)
3.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr.3 eine erhöhte Vergütung, muss
er dies dem Auftraggeber unverzüglich  möglichst vor Ausführung der Leistung und
möglichst der Höhe nach  schriftlich mitteilen.
3.2 Sind nach  2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer auf Verlangen seine
Preisermittlungen für diese Preise und für die vertragliche Leistung vorzulegen und
Mehr- und Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführungsunterlagen ( 3 VOL/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrundegelegt werden, die vom Auftraggeber
als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
9
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 2 von 7
5 Ausführung der Leistung ( 4 VOL/B)
5.1 Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
5.2 Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede
Änderung seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft dem Auftraggeber unverzüglich
unaufgefordert mitzuteilen.
5.3 Nach- oder Subunternehmer treten in keinem Fall in rechtliche oder vertragliche Beziehungen
zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat also derartige weiter gegebene Aufträge
in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu erteilen. Die Abrechnung gegenüber
dem Auftraggeber erfolgt nur mit dem Auftragnehmer.
5.4 Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung der Leistung alle für ihn geltenden rechtlichen
Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts
zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz
mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein
verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach  7,  7a oder  11 AEntG oder einer
nach  3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich
vorgegeben werden, sowie gem.  7 Abs. 1 AGG und  3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen
und Männern bei gleicher oder qleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen. Der
Auftragnehmer hat die Einhaltung der Verpflichtungen auf Verlangen durch die Vorlage
prüffähiger Unterlagen nachzuweisen. Bei einem Einsatz von Nach- oder Subunternehmern
sind diese durch den Auftragnehmer entsprechend zu verpflichten und haben
die Einhaltung der Verpflichtungen in gleicher Weise auf Verlangen nachzuweisen.
6 Kündigung aus wichtigem Grund ( 8 VOL/B)
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten
des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile anbietet, verspricht
oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. Dabei ist es
gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten Personen oder in ihrem Interesse einem
Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden.
7 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2 VOL/B)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v.H. der Auftragssumme
an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer
Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere
solche aus  8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt.
Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen
und Verhandlungen mit anderen Bietern über
- die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- die zu fordernden Preise,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
10
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 3 von 7
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar
oder mittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligungen oder andere Aufgaben, sowie Empfehlungen,
es sei denn, dass sie nach  24 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) zulässig sind. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen
von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
8 Abnahme ( 13 VOL/B)
8.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen.
8.2 Die Gefahr geht grundsätzlich erst mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
9 Mängelansprüche ( 14 VOL/B)
Die Verjährung für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung bzw. Lieferung.
10 Rechnungen ( 15 und 17 VOL/B)
10.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung
zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu
nummerieren.
10.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl
(Position) und der Bezeichnung  gegebenenfalls abgekürzt  wie in der Leistungsbeschreibung
aufzuführen.
10.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) in
Euro aufzustellen: der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem
Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen
zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung, gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird
die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf
maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
10.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge
anzugeben.
10.5 Alle Rechnungen und sonstige Abrechnungsunterlagen sind vom Auftragnehmer in
2-facher Ausfertigung einzureichen.
11 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16 VOL/B)
Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich
Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
- das Datum,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
- die Art der Leistung,
11
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 4 von 7
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-,
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen
Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert
werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
12 Zahlungen ( 17 VOL/B)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos im Überweisungsverkehr in Euro geleistet.
12.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto der Tag, an dem das Geldinstitut
den ausführbaren Zahlungsauftrag erhalten hat.
12.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber
an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
12.4 Für Vorauszahlungen ist stets besondere Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft
nach dem vom Auftraggeber vorgeschriebenen Muster für den Zahlungsbetrag
incl. Mehrwertsteuer zu leisten.
13 Überzahlungen ( 17 VOL/B)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf den Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB)
berufen.
13.2 Im Falle einer Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens
nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in
Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz des
 247 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
13.3 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche des Auftraggebers beträgt acht Jahre, sie
beginnt mit der Schlusszahlung.
14 Abtretung
14.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung
des Auftraggebers nur abgetreten werden, wenn sich die Abtretung auf alle Forderungen
in voller Höhe aus dem genau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaigen
Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers
gegen ihn wirksam.
14.2 Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst,
- wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter
genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle des Auftrags gemäß dem Form-
12
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 5 von 7
blatt des Auftraggebers schriftlich angezeigt worden ist und
- wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt
abgegeben hat:
"Ich erkenne an,
a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen
beansprucht werden kann,
b) dass mir gemäß  404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die
zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren,
c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des  406 BGB zulässig
ist,
d) dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber
nicht wirksam ist.
Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet,
lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber
bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Überweisungsauftrags
an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht,
wenn die die Zahlung bearbeitende Kasse schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige
Kenntnis hatte."
14.3 Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen.
14.4 Ohne Einhaltung der Abtretungsvoraussetzungen nach den Nrn. 14.1 bis 14.3 kann der
Auftragnehmer Geldforderungen an einen Dritten abtreten, wenn der Auftragnehmer
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist und das Rechtsgeschäft, das
die Forderung begründet hat, für ihn ein Handelsgeschäft ist (siehe  354a Satz 1
HGB).
Die Forderungsabtretung entfaltet dann aber keine bindende Wirkung gegenüber dem
Auftraggeber; er kann vielmehr weiterhin mit befreiender Wirkung an den Auftragnehmer
Zahlungen leisten. Das gilt auch dann, wenn die Forderungsabtretung dem Auftraggeber
angezeigt wird oder er anderweitig davon Kenntnis erlangt (siehe  354a
Sätze 2 und 3 HGB).
15 Sicherheitsleistung ( 18 VOL/B)
15.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen
aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
einschließlich der Abrechnung, für Mängelansprüche und Schadensersatz.
15.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche
einschließlich Schadensersatz.
15.3 Wird in den Besonderen Vertragsbedingungen Sicherheit verlangt, hat der Auftragnehmer
Sicherheit (vorzugsweise durch Bürgschaft) zu leisten.
15.4 Die Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche beträgt 5 % der Auftragssumme
einschließlich Mehrwertsteuer. Bei besonderen Risiken kann sie bis zu 10 %
der Auftragssumme einschließlich Mehrwertsteuer betragen. Bei Erhöhung der Auftragssumme
um mehr als 50.000 EURO einschließlich Mehrwertsteuer (Nachträge,
Mengenmehrungen usw.) ist die Sicherheit entsprechend zu erhöhen. Der Auftraggeber
kann dies auch bei niedrigeren Erhöhungen verlangen.
15.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, als Sicherheit die entsprechende Summe bei fälligen
Zahlungen aus diesem Vertrag einzubehalten. Ein Einbehalt kann durch eine entsprechende
Bürgschaft ersetzt werden.
15.6 Nach Abnahme, Vorlage der prüfbaren Schlussrechnung und nach Erfüllung aller bis
13
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 6 von 7
dahin bestehenden Ansprüche kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit
für Mängelansprüche bis auf 3 % der Abrechnungssumme zuzüglich der voraussichtlichen
Aufwendungen für die Beseitigung festgestellter Mängel verringert oder gemäß
Nr. 16.5 die Bürgschaft ausgetauscht wird.
15.7 Die Sicherheit für Mängelansprüche wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten Ansprüche erfüllt
sind.
16 Bürgschaften ( 17 und 18 VOL/B)
16.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, sind die Formblätter des Auftraggebers zu
verwenden.
16.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer
zu stellen (Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen.).
16.3 Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- "Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft
nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage
gemäß  770 und 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit
gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen
des Auftragnehmers.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Gerichtsstand ist Nürnberg.
16.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde in Euro
zu stellen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss die Bürgschaft auf die Arbeitsgemeinschaft
ausgestellt sein.
16.5 Die Urkunde über die Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft wird zurückgegeben,
wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige rechtmäßig erhobene Ansprüche befriedigt und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
16.6 Die Urkunde über die Mängelanspruchsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Verjährungsfristen
für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin geltend gemachten
Ansprüche erfüllt sind.
16.7 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung
auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 19 VOL/B)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwi-
14
vhbn_0521, Stand Dezember 2019 Seite 7 von 7
schen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
18 Gerichtsstand ( 19 VOL/B)
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist  soweit gesetzlich zulässig
Nürnberg.
15
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte
Verbindung übertragen.
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Rechtsamt Abteilung 3-VMN
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  4831
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  51 15
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
 Durchführung von Vergabeverfahren, insb.:
 Bereitstellen von Vergabeunterlagen
 Beantwortung von Bieterfragen
 Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
 Abfrage und Überprüfung der Eignung
 Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen
 Pflege einer Bieterkartei
 Dokumenten- und Vertragsmanagement
 Vertragsabwicklung
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchstaben b, c und e DSGVO sowie
Art. 4 Absatz 1 BayDSG.
Weitergabe von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich  weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem.  150a GewO
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Voraussetzungen
 Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg zur sachdienlichen Kommunikation
 Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung
Übermittlung an Drittländer
16
Es erfolgt keine Übermittlung. Bei Übermittlung in Drittländer = Nicht-EU bitte mit der/dem Datenschutzbeauftragten
Kontakt aufnehmen.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der
gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Bei europaweiten Ausschreibungen sind gem.  8 Abs. 4 VgV für Liefer- und Dienstleistungen
bzw.  20 EU VOB/A i.V.m.  8 Abs. 4 VgV für Bauleistungen die Vergabeunterlagen bis zum
Ende der Laufzeit des Vertrags/ der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für
drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags.
Bei nationalen Ausschreibungen sind gem.  6 UVgO für Liefer- und Dienstleistungen die Vergabeunterlagen
mindestens für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags aufzubewahren.
Bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb für Bauleistungen deren Auftragswert
25.000  ohne USt. bzw. bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000  ohne
USt. übersteigt, sind die in  20 Abs. 3 VOB/A genannten Informationen sechs Monate vorzuhalten,
 20 Abs. 3 Satz 2 VOB/A.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung
folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die
zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene
Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung
der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und
21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt
wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten
Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim
Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Nach den oben genannten Rechtsgrundlagen sind die Daten für die Vergabe öffentlicher Aufträge
und Konzessionen erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann das Vergabeverfahren
möglicherweise nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgeschlossen
und abgewickelt werden.
17
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Aufnahme in eine Bieterkartei
Datensicherheit
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns wichtig, deshalb werden alle Informationen über eine verschlüsselte
Verbindung übertragen.
Verantwortlich für die Datenerhebung
Stadt Nürnberg
Rechtsamt Abteilung 3-VMN
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  4831
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Datenschutz
Bei Fragen zum Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
Stadt Nürnberg
Behördlicher Datenschutz
Rathausplatz 2
90403 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31  51 15
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular
Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
 Pflege einer Bieterkartei
 Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
 Abfrage und Überprüfung der Eignung
 Berücksichtigung in Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstabe b DSGVO.
Weitergabe von Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich  weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem.  150a GewO
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher
Voraussetzungen
 Sachbearbeiter der Stadt Nürnberg zur sachdienlichen Kommunikation
Übermittlung an Drittländer
Es erfolgt keine Übermittlung. Bei Übermittlung in Drittländer = Nicht-EU bitte mit DSB Kontakt aufnehmen.
Speicherzeitraum
Ihre Daten werden bei der Stadt Nürnberg so lange gespeichert, bis Sie uns von dem Wunsch, aus
der Bieterkartei entfernt zu werden, in Kenntnis setzen. Personenbezogene Daten in Unterlagen
aus Anlass der Aufnahme in die Bieterkartei (z.B. im Rahmen der Eignungsprüfung) werden so
18
lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich
ist.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen beim Verantwortlichen für die Datenerhebung
folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu
Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene
Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen
die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21
DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung
besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird,
steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie
von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Nürnberg, ob die gesetzlichen
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen
Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Erforderlichkeit der Datenangabe
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen zukünftigen Vertragsschluss
erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten können Sie bei Vergabeverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigt werden.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft bei der verantwortlichen Dienststelle widerrufen.
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf wird davon nicht beeinträchtigt.
19
Stadt Nürnberg
vhbn_0522-1, Stand November 2018
Seite 1/1
Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mit Abgabe des Angebots bestätige ich/bestätigen wir, dass im Fall der
Auftragserteilung die Entlohnung der an diesem Auftrag beteiligten Arbeitnehmer
nicht unterhalb der in Bayern für Tarifvertragsparteien geltenden
Lohntarife erfolgen wird, sowie die Beachtung und Einhaltung der weiteren
Vorschriften nach den Bestimmungen des AEntG bzw. des MiLoG. Bei einem
Einsatz von Nachunternehmern verpflichte(n) ich/wir diese entsprechend.
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir die Entlohnung von
mir/uns und meinen/unseren Nachunternehmern eingesetzten Arbeitnehmern
nach den in Bayern geltenden Lohntarifen nachweisen und hierzu im
erforderlichen Umfang Einsicht in meine/unsere Firmenunterlagen gewähren.
Auf Verlangen des Auftraggebers werde(n) ich/wir prüffähige Unterlagen für
die an diesem Auftrag beteiligten Arbeitnehmer insbesondere mit folgenden
Angaben vorlegen: Anzahl der im fraglichen Zeitraum an diesem Auftrag
beteiligten Arbeitnehmer, Namensliste der tätigen Mitarbeiter, Summe der
geleisteten und vergüteten Arbeitsstunden, Summe der Bruttolöhne, Abrechnungsmonat/-
jahr, Urlaubslisten.
Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer
mit der Vorlage der vorgenannten Unterlagen und Überprüfung der tarifgerechten
Entlohnung sowie der weiteren Vorschriften gemäß den Bestimmungen
des AEntG werde(n) ich/wir einholen. Einen Einsatz von Nachunternehmern
mache(n) ich/wir auch davon abhängig, dass diese entsprechend
verfahren und sich verpflichten, dies in gleicher Weise auf Verlangen
nachzuweisen.
Mir/Uns ist bekannt, dass ein Verstoß gegen diese vertragliche Vereinbarung
meinen/unseren Ausschluss von weiteren Aufträgen zur Folge haben
kann ( 42 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UVgO bzw.	124 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GWB
i.V.m.  21 AEntG bzw.  19 MiLoG)) und dass eine sofortige Kündigung
bestehender Aufträge seitens der Auftraggeberin erfolgen kann.
20
Produkte/Leistungen
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer einzugeben
Vertragliche Regelungen 1
Besondere Vorbemerkungen für Abzweigkästen und Kabelkleinschächte
Die Jahresausschreibung von Kabelschächten und Abzweigkästen beinhaltet
den geschätzten Bedarf der Feuerwehr der Stadt Nürnberg und den Schulen
und Jugendeinrichtungen. Die Abrufe erfolgen mittels Einzelaufträgen
nach tatsächlichem Bedarf.
Lieferbedingungen:
Die angebotenen Preise beinhalten immer "frei Lager" einschließlich
Verpackungskosten, Kosten für Europaletten u. ä.
Die Lieferungen erfolgen frei Reutersbrunnenstraße 63, 90429 Nürnberg
oder
zu einer Baustelle im Stadtgebiet Nürnberg frei Gehsteigkante von
Montag - Donnerstag von 07:00 bis 15:30 Uhr
Freitag von 07:00 bis 11:30 Uhr
Schächte und Abzweigkästen sind nicht in Einzelteilen, sondern als
Einheit wie in den Beiblättern Detail Schachtverladung dargestellt
anzuliefern.
Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.06.2021 und endet am 31.05.2022.
01 AZK 83 EUR .........................
01.01 Unterbau und Abdeckung AZK 83 EUR .........................
01.01.0001 Unterbau für Abzweigkasten
AZK83 i.L. USt. [%]
19%
Menge
34,00
Einheit
St
Unterbau für Abzweigkasten AZK83 i.L.(LxBxT in mm)
ca.
800x400x680 in Brückenklasse D 400 bestehend aus:
Bodenplatte mit Sickerloch
Kastenrahmen Höhe ca. 420 mm mit Aussparung
Zwischenrahmen Höhe ca. 150 mm
Einführungsplatten (VPE 2 St.) 6xDN100
Lieferung als Einheit ( Siehe Lieferbedingungen )
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
21
01.01.0002 Schachtabdeckung für AZK
83 in Brückenklasse D 400 USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
St
Schachtabdeckung für AZK 83 in Brückenklasse D 400
bestehend aus:
Deckel betongefüllt ohne Lüftungsschlitze mit
einbetoniertem Messingschild (LxBxT in mm) ca. 80x50x4
zum nachträglichen Einstanzen eines Textes
Deckelrahmen Brückenklasse D 400 mit Betonkranz
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
01.01.0003 Schachtabdeckung für AZK
83 in Brückenklasse B 125 USt. [%]
19%
Menge
29,00
Einheit
St
Schachtabdeckung für AZK 83 in Brückenklasse B 125
bestehend aus:
Deckel betongefüllt ohne Lüftungsschlitze mit
einbetoniertem Messingschild (LXBXT in mm) ca. 80x50x4
zum nachträglichen Einstanzen eines Textes
Deckelrahmen Brückenklasse B 125 mit Betonkranz
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
01.02 Zubehör AZK 83 EUR .........................
01.02.0001 Schmutzschale USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
St
Schmutzschale, rechteckig mit 2 Aushebestangen
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
01.02.0002 Zwischenrahmen USt. [%]
19%
Menge
7,00
Einheit
St
Zwischenrahmen Beton Höhe ca. 75mm
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
02 Kabelschacht 88 R1 EUR .........................
02.01 Unterbau und Abdeckung 88 R1 EUR .........................
02.01.0001 Unterbau für Kabelschacht 88
R1 i.L. USt. [%]
19%
Menge
25,00
Einheit
St
Unterbau für Kabelschacht 88 R1 i.L.(LxBxT in mm) ca.
1400x800x1050 in Brückenklasse D 400 bestehend aus:
Bodenplatte mit Sickerloch
2x Kastenrahmen Höhe ca. 400 mm mit Aussparung
Oberahmen Höhe ca. 200 mm
Einführungsplatten (VPE 2 St.) 6xDN100
4 x Stahldollen ca 1000mm lang
Lieferung als Einheit ( siehe Lieferbedingungen )
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
22
02.01.0002 Schachtabdeckung D400 USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
St
Schachtabdeckung für Kabelschacht 88 R1 Einstieg (LxB
in mm) ca 1400x700 in Brückenklasse D 400 bestehend
aus:
2 x Deckel betongefüllt ohne Lüftungsschlitze 1 x mit
einbetoniertem Messingschild (LxXBxT in mm) ca.
80x50x4
zum nachträglichen Einstanzen eines Textes
Deckelrahmen Brückenklasse D 400 in Beton Guss
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
02.01.0003 Schachtabdeckung B125 USt. [%]
19%
Menge
20,00
Einheit
St
Schachtabdeckung für Kabelschacht 88 R1 Einstieg (LxB
in mm) ca 1400x700 in Brückenklasse B 125 bestehend
aus:
2 x Deckel betongefüllt ohne Lüftungsschlitze 1 x mit
einbetoniertem Messingschild (LxBxT in mm) ca. 80x50x4
zum nachträglichen Einstanzen eines Textes
Deckelrahmen Brückenklasse B 125 in Beton Guss
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
02.01.0004 Schachtabdeckung D400
geteilt USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
St
Schachtabdeckung für Kabelschacht 88 R1 Einstieg (LxB
in mm) ca 1400x700 in Brückenklasse D 400 bestehend
aus:
4 x diagonal geteilte Vollguss Deckel mit klapperfreier
Dreipunktauflage mit selbstreinigenden Scharnieren
selbstarretierend rutschhemmender Oberflächenstruktur
ohne Entlüftung 1 x mit aufgebrachtem Messingschild
(LxXBxT in mm) ca. 80x50x4 zum nachträglichen
Einstanzen eines Textes
Deckelrahmen Brückenklasse D 400 in Beton Guss und
Versetzhilfe
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
02.01.0005 Schachtabdeckung B125
geteilt USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
St
Schachtabdeckung für Kabelschacht 88 R1 Einstieg (LxB
in mm) ca 1400x700 in Brückenklasse B 125 bestehend
aus:
4 x diagonal geteilte Vollguss Deckel mit klapperfreier
Dreipunktauflage mit selbstreinigenden Scharnieren
selbstarretierend rutschhemmender Oberflächenstruktur
ohne Entlüftung 1 x mit aufgebrachtem Messingschild
(LxXBxT in mm) ca. 80x50x4 zum nachträglichen
Einstanzen eines Textes
Deckelrahmen Brückenklasse B 125 in Beton Guss und
Versetzhilfe
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
23
02.02 Zubehör Kabelschacht 88 R1 EUR .........................
02.02.0001 Schmutzschale USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
St
Schmutzschale
Schmutzschale rund mit Aushebestangen
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
02.02.0002 Zwischenrahmen 200 mm USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
St
Zwischenrahmen 200 mm
Zwischenrahmen Beton Höhe ca 200 mm
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
02.02.0003 Zwischenrahmen 400 mm USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
St
Zwischenrahmen 400 mm
Zwischenrahmen Beton Höhe ca 400 mm
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
02.02.0004 Kastenrahmen mit
Aussparung USt. [%]
19%
Menge
2,00
Einheit
St
Kastenrahmen mit Aussparung
Kastenrahmen Beton Höhe ca. 400mm mit Aussparung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
02.02.0005 Kabeleinführungsplatte USt. [%]
19%
Menge
10,00
Einheit
St
Kabeleinführungsplatte
Kabeleinführungsplatte Typ EP6, (VPE 2 St.) 6xDN100
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
03 Kabelschacht P2 EUR .........................
24
03.01 Unterbau und Abdeckung P2 EUR .........................
03.01.0001 Unterbau für P2 Schacht i.L. USt. [%]
19%
Menge
35,00
Einheit
St
Unterbau für P2 Schacht i.L.(LxBxT in mm) ca.
1600x400x700 in Brückenklasse D 400 bestehend aus:
Bodenplatte mit Sickerloch
Kastenrahmen Beton Höhe ca. 700 mm mit Aussparung
und
6x Ankerschienen
Einführungsplatten (VPE 2 St.) 6xDN100
Lieferung als Einheit ( siehe Lieferbedingungen )
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
03.01.0002 Schachtabdeckung P2
Brückenklasse D400 USt. [%]
19%
Menge
5,00
Einheit
St
Schachtabdeckung für Kabelschacht P2 Einstieg (LxB in
mm) ca 1600x400 in Brückenklasse D 400 bestehend aus:
2 x Deckel betongefüllt ohne Lüftungsschlitze 1 x mit
einbetoniertem Messingschild (LxXBxT in mm) ca.
80x50x4
zum nachträglichen Einstanzen eines Textes
Deckelrahmen Brückenklasse D 400 als Kantstahl-
Rahmen
Höhen- und Neigungsverstellung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
03.01.0003 Schachtabdeckung P2
Brückenklasse B125 USt. [%]
19%
Menge
30,00
Einheit
St
Schachtabdeckung für Kabelschacht P2 Einstieg (LxB in
mm) ca 1600x400 in Brückenklasse B 125 bestehend aus:
2 x Deckel betongefüllt ohne Lüftungsschlitze 1 x mit
einbetoniertem Messingschild (LxBxT in mm) ca. 80x50x4
zum nachträglichen Einstanzen eines Textes
Deckelrahmen Brückenklasse B 125 als
Kantstahl-Rahmen
Höhen- und Neigungsverstellung
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
03.02 Zubehör Kabelschacht P2 EUR .........................
03.02.0001 Schmutzschale USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
St
Schmutzschale rechteckig mit 2 x Aushebestangen
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
03.02.0002 Zwischenrahmen 80 mm USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
St
Zwischenrahmen Beton Höhe ca 80 mm
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
25
03.02.0003 Zwischenrahmen 100 mm USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
St
Zwischenrahmen Beton Höhe ca 100 mm
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
03.02.0004 Zwischenrahmen 200 mm USt. [%]
19%
Menge
3,00
Einheit
St
Zwischenrahmen Beton Höhe ca. 200 mm
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 St
Gesamtpreis [EUR]
................
Auflistung der Titel-/Gruppenpreise
Schächte und Abzweigkästen neu ....................
Vertragliche Regelungen 1
01 AZK 83 ....................
02 Kabelschacht 88 R1 ....................
03 Kabelschacht P2 ....................
_______________________
Netto-Summe exkl. Nachlass ....................
Nachlass ........... % ....................
_______________________
Netto-Summe inkl. Nachlass ....................
Umsatzsteuer ....................
_______________________
Bruttosumme ....................
=======================
Liste der Dateianlagen in Produkte/Leistungen:
Name Dateiname Größe MIME-Type
Skonto
Skonto ist zugelassen: Ja
Zahlungsziel (falls Skonto zugelassen): 14 Tage
26
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
07.04.2021
Verfahren: 2021001510 - Jahresausschreibung Feuerwehr und Schulen für die Lieferung von
Schächten und Abzweigkästen
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Nachunternehmereinsatz UVgO
1.1 Nachunternehmerliste UVgO [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Nachfolgend aufgeführte Leistungen werden an Nachunternehmer übertragen.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne/n ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich
mich/wir uns
der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
Bitte geben Sie unten eine Zuordnung nach Positionsnummer und Beschreibung der Teilleistung an.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind den als Nachunternehmer vorgesehenen Firmen die vollständigen Vergabeunterlagen
der ausschreibenden Dienststelle zur Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen.
2 Erklärung zur ausbeuterischen Kinderarbeit
2.1 Erklärung zur ausbeuterischen Kinderarbeit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Gemäß Beschluss des Bau- und Vergabeausschusses vom 20.06.2006 sind bei Beschaffungen der
Stadt Nürnberg künftig nur Produkte zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne
der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt und erbracht wurden bzw. deren Hersteller oder Verkäufer aktive und zielführende
Maßnahmen
zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von
diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat. Ich/wir stimmen zu, dass diese Erklärung an Dritte, insbesondere
Nichtregierungsorganisationen, die sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit engagieren, weitergegeben werden darf.
Werden die von Ihnen angebotenen Produkte ganz oder teilweise in Asien, Afrika oder Lateinamerika
hergestellt oder bearbeitet?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (Es sind die drei nachfolgenden Punkte auszufüllen) (0)
[ ] Nein (keine weiteren Angaben erforderlich) (0)
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Produktliste Kinderarbeit
K.O.-Kriterium: Nein
Welche der angebotenen Produkte wurden in Asien, Afrika oder Lateinamerika ganz oder teilweise
hergestellt oder bearbeitet?
Bitte geben Sie die jeweilige Pos.-Nr, Produktbezeichnung und Herstellungs- bzw. Bearbeitungsländer an.
2.3 Zertifizierung Kinderarbeit
K.O.-Kriterium: Nein
Sofern eine unabhängige Zertifizierung (z.B. Fair Wear Foundation, Fairtrade), die bestätigt, dass
das/die Produkt/e nicht unter Einsatz ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinn der ILO-Konvention Nr. 182
hergestellt und/oder bearbeitet wurde/n vorliegt, wird ein entsprechender Nachweis hochgeladen.
[ ]
Mehrere Antworten wählbar
2.4 Alternative Nachweise Kinderarbeit
K.O.-Kriterium: Nein
Es liegt kein Zertifikat/Siegel vor, alternativ ist ein Nachweis über einen Verhaltenskodex (code of conducts) oder eine
Sozialklausel
hochgeladen. Ist keiner dieser Nachweise erbracht, wird folgende Selbstverpflichtung abgegeben:
"Ich/wir versichern, dass das/die Produkt/e ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn der ILOKonvention Nr. 182 hergestellt
und/oder
verarbeitet wurde/n. Ich/wir erkläre/n, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten und deren Subunternehmer aktive
und
zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben (z. B. Erarbeitung wirksamer
Kontrollmechanismen für Zulieferfirmen, Maßnahmen zur Rehabilitation und sozialen Eingliederung betroffener Kinder oder
Verbesserung der Einkommenssituation von Familien mit Kindern).
[ ]
Mehrere Antworten wählbar
Kriterienkatalog - 1/2
27
3 Nebenangebote
3.1 Nebenangebote [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Mein/Unser Angebot enthält insgesamt die unten eingetragene Anzahl an Nebenangeboten.
(Die Gesamtanzahl muss die Anzahl der im Workflow erstellten Nebenangebote plus eventuell zusätzlich als Bieteranlage
hochgeladene Nebenangebote umfassen)
Kriterienkatalog - 2/2
28
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage Schachtverladung-Aa-Hoch-AZK.pdf 403,40 KB pdf
Dateianlage Schachtverladung-Aa-Hoch-P2.pdf 401,83 KB pdf
Dateianlage Schachtverladung-Aa-Hoch-Sch.pdf 404,01 KB pdf
29
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2021/04/3dc0e23f-72db-42bd-9aa1-37a874c180f6.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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