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Ausschreibung: Modellprojekt zur Entwicklung und Einrichtung eines interprofessionellen AMTS-Lehrkonzeptes - DE-Bonn
Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Dokument Nr...: 892172-2021 (ID: 2021041509584188955)
Veröffentlicht: 15.04.2021
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  Modellprojekt zur Entwicklung und Einrichtung eines interprofessionellen AMTS-Lehrkonzeptes
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Öffentliche Bekanntmachung
des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG)
Modellprojekt zur Entwicklung und Einrichtung eines interprofes-sionellen AMTS-Lehrkonzeptes
Veröffentlicht am 07.04.2021 auf www.bund.de
1 Hintergrund und Ziel der Förderung
Die Behandlung von Erkrankungen mit Hilfe von Arzneimitteln stellt eine zentrale Säule der Gesundheits-versorgung in
Deutschland dar. Dem in der Gesamtheit positiven Nutzen von Arzneimitteln stehen jedoch unerwünschte Arzneimittelwirkungen
(Nebenwirkungen) gegenüber, die entweder stoffgebunden sind oder als Folge einer fehlerhaften Arzneimittelanwendung auftreten.
Unter den Begriff Nebenwirkung sind auf Grund von EU-Recht daher auch Medikationsfehler zu subsummieren. Medikationsfehler
haben über die individuellen Konsequenzen für die Betroffenen hinaus auch finanzielle und systemische Konse-quenzen. Die WHO
beziffert die ökonomischen Verluste aus AMTS-Fehlern mit 1% der jährlichen weltwei-ten Gesundheitsausgaben.
Patientensicherheitsverletzungen gefährden darüber hinaus das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürger in das
Gesundheitssystem. Gerade bei der Behandlung multimorbider und älterer Patientinnen und Patienten steigen die Risiken für
Medikationsfehler. Daher kommt einem geschulten und sicheren Umgang mit Arzneimitteln sowie dem Verständnis über die
Arzneimitteltherapiesicherheit kurz AMTS eine besondere Bedeutung zu. Für die betreffenden Berufsgruppen, die in
Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hausarztpraxen und Apotheken Arzneimittel verordnen, verabreichen oder zu deren Anwendung
beraten, stellt die Gewährleistung der AMTS eine tägliche Notwendigkeit und somit einen in-tegralen Bestandteil ihrer Arbeit
dar.
Aus diesem Grund werden bereits in der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apo-thekern, Hebammen und
Entbindungspflegern sowie Pflegefachkräften je nach Berufsgruppe AMTS-rele-vante Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt.
Insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und
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Apotheker sowie Pflegefachkräfte tragen in Bezug auf die Arzneimitteltherapie besondere Verantwortung. Eine Verbesserung der
AMTS kann insbesondere dann gelingen, wenn diese Berufsgruppen über ein ge-meinsames Verständnis der Bedeutung von AMTS
verfügen und eng zusammenarbeiten.
Damit berufsgruppenübergreifend Fähigkeiten verbessert werden, sich in AMTS-relevanten Strukturen zu bewegen und im Hinblick
auf AMTS-bezogene Probleme zielorientiert handeln zu können, soll die inter-professionelle Vermittlung von AMTS-Kompetenzen
erprobt werden. Die vorliegende Bekanntmachung zielt daher darauf ab, einen entsprechenden weiterbildenden Studiengang
modellhaft zu entwickeln. Durch Absolvierung eines solchen Studienganges soll bei den betroffenen Berufsgruppen das
Verständnis für die AMTS erhöht werden und sie sollen für den Umgang mit Arzneimitteln hinsichtlich der Risiken
sensibilisiert werden. Langfristig soll durch gezielte, gemeinsame Schulungsmaßnahmen eine Verbesse-rung im professionellen
Umgang mit Arzneimitteln erzielt werden.
2 Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist ein Modellprojekt zur Entwicklung und Erprobung eines interprofessionel-len AMTS-Lehrkonzeptes.
Als Grundlage dafür sollen bestehende Lehrkonzepte dienen, die zu Beginn des Projekts in einem geeigneten Format verglichen
und im Hinblick auf eine Berücksichtigung in diesem Mo-dellprojekt geprüft werden sollen.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden bereits verschiedene Ansätze zur Erhöhung der Akzeptanz eines solchen Lehrangebotes
(z. B. Kostenübernahmemodelle, Möglichkeiten zur berufsbegleitenden Teil-nahme etc.) durch die einzelnen Zielgruppen
untersucht (https://www.bundesgesundheitsministe-rium.de/service/publikationen/gesundheit/details.html?bmg%5Bpubid%5D=3524).
Als Studienformat wurde in diesem Projekt ein viersemestriger weiterbildender Masterstudiengang mit darin integrierten
Zertifikatskursen empfohlen. Auf den Erkenntnissen dieses Projektes soll mit diesem Modellprojekt aufge-baut werden.
Ziel des hier zu fördernden Modellprojektes soll es sein, ein daraus abgeleitetes Lehrkonzept (z. B. weiter-bildender
akkreditierungsfähiger Masterstudiengang mit Zertifikatskursen) an einem Hochschulstandort modellhaft zu etablieren und zu
erproben. Das zu entwickelnden Lehrkonzept soll z. B. medizinischem, pharmazeutischem und pflegerischem Personal sowie Hebammen
und Entbindungspflegern als Weiterbil-dungsangebot zur Vertiefung des bestehenden Wissens für eine sicherere Anwendung von
Arzneimitteln
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dienen. Im Rahmen eines solchen Studienganges soll der Fokus insbesondere auf die Vermittlung medizi-nischer, pharmakologischer
und pharmazeutischer Lehrinhalte mit besonderem Bezug zur AMTS gelegt werden. Dabei soll sich an nationalen und internationalen
Best Practices orientiert werden. Es ist weiterhin zu untersuchen, inwieweit Lehrinhalte spezifisch auf die einzelnen
Zielgruppen und ihre spezifischen Be-dürfnisse zugeschnitten werden können.
Begleitend zum Modellprojekt ist eine Evaluation vorzusehen. Insbesondere ist der individuelle Nutzen der vermittelten
Lehrinhalte für die einzelnen Zielgruppen in geeigneter Weise zu evaluieren. Zudem soll die Evaluation auch Elemente mit Blick
auf eine spätere Übertragbarkeit der Projektergebnisse beinhalten. Basierend auf den Evaluationsergebnissen ist ein
Nachhaltigkeitskonzept zu entwickeln, um die Übertrag-barkeit des entwickelten Lehrangebots auf andere geeignete
Studienstandorte nach Abschluss des Modell-projektes zu ermöglichen. Dieses muss bereits auf Antragsebene skizziert werden.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs-einrichtungen, die über
Forschungserfahrung auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapiesicherheit und über einen Lehrstuhl für klinische Pharmazie
verfügen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten
Voraussetzungen eine Projektförde-rung für ihren zusätzlichen projektbedingten Aufwand bewilligt werden.
Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung
sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsbe-rechtigt, wenn die
nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten, Finanzie-rung und Erlöse klar voneinander
getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionie-rung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.
4 Fördervoraussetzungen
Ein Eigeninteresse wird vorausgesetzt. Dieses ist durch die Einbringung eines Eigenanteils in Höhe von mindestens 10 % der in
Zusammenhang mit dem Projekt stehenden Ausgaben bzw. Kosten deutlich zu machen.
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Kooperationen
Für die Durchführung von Vorhaben mit mehr als einem Partner bilden die Antragsteller einen Verbund. Die Verbundpartner
müssen ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vorhaben ergeben, in einem schriftlichen Kooperationsvertrag regeln.
Weitere Details sind dem Merkblatt zur Kooperationsvereinba-rung von Verbundprojekten zu entnehmen. Der Vorhabenbeschreibung,
die in der ersten Stufe des zwei-stufigen Verfahrens eingereicht wird (siehe Abschnitt 8.2 Verfahren), müssen zunächst
lediglich formlose Kooperationserklärungen beigefügt werden.
Auswahlkriterien
Die Auswahl erfolgt in einem wettbewerblichen Prozess nach den im Folgenden genannten Förderkrite-rien:
a) Wissenschaftliche Qualität
Das vorgeschlagene Vorhaben muss den aktuellen Stand der Forschung berücksichtigen und darauf auf-setzen.
b) Methodische Qualität und Machbarkeit
Die Vorhabenbeschreibung muss von hoher methodischer Qualität sein. Es ist darzulegen, dass in der Ge-samtförderdauer (siehe
5. Umfang der Förderung) die Projektziele zu erreichen sind. Dementsprechend muss der Arbeits- und Zeitplan realistisch und in
der Laufzeit des Vorhabens durchführbar sein.
c) Forschungsinfrastruktur und Kooperationspartner
Für das Vorhaben können relevante Kooperationspartner einbezogen werden. Dazu sind schriftliche Ko-operationszusagen bzw.
Absichtserklärungen vorzulegen.
d) Expertise und Vorerfahrungen
Die Förderinteressierten müssen durch einschlägige Erfahrungen und Vorarbeiten zur Thematik ausge-wiesen sein.
e) Nachhaltigkeit, Verstetigung und Verbreitung
Die Vorhabenbeschreibung muss die Weiterführung und Verstetigung der Projektergebnisse nach Beendi-gung des Projektes
ausreichend thematisieren. Es muss dargestellt werden, wie die Ergebnisse des Projek-tes anderen Hochschulstandorten
zugänglich gemacht werden sollen.
f) Genderaspekte
Im Rahmen der Vorhabenplanung, -durchführung und -auswertung sind Genderaspekte durchgängig zu berücksichtigen.
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g) Partizipation
Für das Vorhaben relevante Zielgruppen sind in angemessenem Maße in die Projektdurchführung einzu-beziehen, sofern dies zur
Qualität des Vorhabens beiträgt.
5 Umfang der Förderung
Für die Förderung des Projekts kann grundsätzlich über einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten eine nicht rückzahlbare
Zuwendung im Wege der Projektförderung gewährt werden.
Insgesamt stehen für das Projekt bis zu 300 Tausend EUR zur Verfügung. Das Projekt soll möglichst bis zum 1.10.2021 starten.
Zuwendungsfähig sind der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie (ausnahmsweise)
projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung zuzurechnen sind. Aufga-benpakete können auch per Auftrag oder
ggf. im Rahmen eines Verbundprojektes an Dritte vergeben wer-den. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für grundfinanziertes
Stammpersonal.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare
Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen
Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren  HZ  und der Fraunhofer-Ge-sellschaft  FhG  die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten),
die unter Berücksichtigung der bei-hilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
6 Rechtsgrundlage
Die Gewährung von Fördermitteln erfolgt nach Maßgabe der  23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen
Verwaltungsvorschriften. Die Zuwendungen erfolgen unter der Vorausset-zung, dass die Vorhaben keine Beihilfe im Sinne von
Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeits-weise der Europäischen Union (AEUV) sind und dem Bereich der
nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten der Universitäten zugeordnet sind.
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Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis die All-gemeinen Nebenbestimmungen
für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, ANBest-P Kosten in der geltenden Fassung)
Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr ent-scheidet das BMG aufgrund
seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmit-tel.
7 Hinweis zu Nutzungsrechten
Es liegt im Interesse des BMG, Ergebnisse des Vorhabens für alle Interessenten im Gesundheitssystem nutzbar zu machen. Für
die im Rahmen der Förderung erzielten Ergebnisse und Entwicklungen liegen die Urheber- und Nutzungsrechte zwar grundsätzlich
beim Zuwendungsempfänger, in Ergänzung haben je-doch das BMG und seine nachgeordneten Behörden ein nicht ausschließliches,
nicht übertragbares, unent-geltliches Nutzungsrecht auf alle Nutzungsarten an den Ergebnissen und Entwicklungen des Vorhabens.
Das Nutzungsrecht ist räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt. Diese Grundsätze gelten auch, wenn der
Zuwendungsempfänger die ihm zustehenden Nutzungsrechte auf Dritte überträgt oder Dritten Nut-zungsrechte einräumt bzw.
verkauft. In Verträge mit Kooperationspartnern bzw. entsprechenden Ge-schäftspartnern ist daher folgende Passage aufzunehmen:
Dem BMG und seinen nachgeordneten Behör-den wird ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, unentgeltliches
Nutzungsrecht auf alle Nutzungs-arten an den Ergebnissen und Entwicklungen des Vorhabens eingeräumt. Das Nutzungsrecht ist
räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt."
8 Verfahren
8.1 Einschaltung eines Projektträgers
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMG folgenden Projektträger beauftragt:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
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DLR Projektträger Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn
Ansprechpersonen sind
Jacqueline Kalb Telefon: 0228- 3821-2477 Dr. Alexander Grundmann Telefon: 0228- 3821-1269
Telefax: 0228-3821-1257 E-Mail: projekttraeger-bmg@dlr.de
8.2 Verfahren
Das Verfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe werden im Hinblick auf eine mögliche Förderung
Vorhabenbeschreibungen ausgewählt. Erst in der zweiten Stufe werden auf Anforderung des Projektträ-gers förmliche
Förderanträge gestellt.
In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger bis spätestens
zum 12.05.2021 14:00 Uhr
in deutscher Sprache eine Vorhabenbeschreibung in elektronischer Form unter folgender E-Mail vorzule-gen:
projekttraeger-bmg@dlr.de. Die Vorhabenbeschreibung sollte nicht mehr als 15 Seiten (DIN A4-For-mat, Schrift Arial oder Times
New Roman Größe 11, 1,5-zeilig) umfassen und ist gemäß dem Leitfaden zur Erstellung einer Vorhabenbeschreibung zu
strukturieren. Der Leitfaden kann beim DLR-Projektträger unter folgender E-Mail-Adresse angefordert werden:
projekttraeger-bmg@dlr.de.
Die Vorhabenbeschreibung muss alle Informationen beinhalten, die im Hinblick auf eine mögliche Förde-rung für eine
sachgerechte Beurteilung erforderlich sind, und sie muss aus sich selbst heraus, ohne Lektüre der zitierten Literatur,
verständlich sein.
Die vorgelegten Vorhabenbeschreibungen werden unter Berücksichtigung der oben genannten Kriterien bewertet (siehe 4.
Fördervoraussetzungen). Auf der Grundlage der Bewertung wird dann das für die Förde-rung geeignete Vorhaben ausgewählt. Das
Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten
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schriftlich mitgeteilt. Aus der Vorlage der Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch auf eine För-derung abgeleitet
werden.
Sollte vorgesehen sein, dass das Projekt von mehreren Partnerinnen und Partnern gemeinsam eingereicht wird, ist eine
verantwortliche Projektleiterin oder ein verantwortlicher Projektleiter als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner zu benennen,
die bzw. der die Einreichung koordiniert (Koordinatorin bzw. Koordi-nator). Bei einem Verbundprojekt ist die Projektskizze in
Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundko-ordinator bzw. der Verbundkoordinatorin vorzulegen.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen bzw. Verfasser der positiv bewerteten Vorha-benbeschreibung vom
Projektträger unter Angabe eines Termins schriftlich aufgefordert, einen vollständi-gen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem Verbundkoordinator bzw. der Verbundkoordinatorin
vorzulegen. Inhaltliche oder förderrechtli-che Auflagen sind im förmlichen Förderantrag zu beachten und umzusetzen. Aus der
Aufforderung zur Antragstellung kann kein Förderanspruch abgeleitet werden.
Nach abschließender Prüfung des förmlichen Förderantrags entscheidet das BMG auf Basis der verfügba-ren Haushaltsmittel
und nach den genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung des vorgeleg-ten Antrags.
Es wird empfohlen, für die Antragsberatung mit dem zuständigen Projektträger Kontakt aufzunehmen.
8.3 Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prü-fung der Verwendung und die
gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die
Verwaltungsvorschriften zu  23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie die	48 bis 49a des
Verwaltungsver-fahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen sind. Der Bundesrechnungshof ist
gemäß  91 BHO zur Prüfung berechtigt.
9 Geltungsdauer
Diese Bekanntmachung tritt am Tag der Veröffentlichung unter www.bund.de in Kraft und ist bis zum Ab-lauf des 30.09.2026
gültig.
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Bonn, den 07.04.2021
Bundesministerium für Gesundheit Im Auftrag
Dr. Dwenger
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesministerium-fuer-Gesundheit/2021/04/3901208.html
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