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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 185016-2021 (ID: 2021041509024688914)
Veröffentlicht: 15.04.2021
*
  DE-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   2021/S 73/2021 185016
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
   Raumforschung
   Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]rueckfragepool@bbr.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bbsr.bund.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386173
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386173
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ortsunabhängiges Arbeiten  Chancen und Risiken für verschiedene
   Stadttypen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-21.090
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Bund, Länder und Kommunen sind in den Bereichen Stadt- und
   Raumentwicklung sowie in der Verkehrsplanung auf Informationen über
   sich verändernde Raum-, Siedlungs- und Stadtstrukturen und
   Stadt-Umland-Verflechtungen angewiesen, um in den Entscheidungs- und
   Planungsprozessen auf diese rechtzeitig reagieren zu können und diese
   Entwicklungen in der mittel- und langfristigen Planung für eine
   zukunftsfähige und nachhaltige Raum- und Stadtentwicklung zu
   berücksichtigen.
   Wie hoch das Homeoffice-Potenzial in Deutschland tatsächlich ist, lässt
   sich jedoch auch nur schwer abschätzen. Einige Studien berechnen
   Homeoffice-Potenziale und orientieren sich dabei überwiegend an den
   ausgeübten Tätigkeiten. Je nach Methodik, Abgrenzungsschärfe und
   räumlicher Auflösung weisen die erzielten Ergebnisse jedoch eine hohe
   Schwankungsbreite zwischen 17 % und 56 % auf (OECD 2020; Alipour et al.
   2020). Darüber hinaus schätzen einige aktuelle, von der Pandemie
   getriebenen Umfragen, dass mehr als die Hälfte der Beschäftigten von zu
   Hause aus arbeiten können und dies auch gerne tun würden (DLR 2020a;
   DLR 2020b).
   Mit einer ExWoSt-Studie soll der übergeordneten Frage nachgegangen
   werden, welche Auswirkungen die verstärkte Nutzung von Homeoffice
   einerseits auf Stadt- und Gemeinde- sowie Lage- und Raumtypen (nach
   BBSR) hat und in Zukunft haben wird. Zum anderen sollen räumlich
   schärfer und genauer die Auswirkungen durch die verstärkte Nutzung von
   Homeoffice betrachtet werden. Dazu sollen intraregionale Analysen und
   Analysen auf der Ebene von Städten und Gemeinden bzw. Clustern/Stadt-
   und Gemeinde- sowie Lagetypen (nach BBSR Abgrenzungen) erfolgen. Mit
   der Studie sollen auch mögliche Handlungsansätze und -empfehlungen
   eruiert werden, wie die o. g. Prozesse räumlich gesteuert werden
   können.
   Die Ergebnisse sollen dazu dienen:
   1. Wirkungen einer verstärkten Nutzung von Homeoffice, die sich im
   Wirtschafts- und Arbeitsleben vollziehen, in ihren Folgen für die
   Stadtentwicklung und -planung zu analysieren,
   2. Städte und Gemeinden besser auf mögliche Wirkungen durch die
   verstärkte Nutzung von Homeoffice hinzuweisen und mögliche
   Handlungsansätze zu entwickeln
   Folgende Fragen stehen dabei im Fokus:
    Welche empirischen Anhaltspunkte gibt es bezüglich der bereits
   bestehenden Nutzung von Homeoffice und der zukünftigen Potenziale?
    Welche Auswirkungen sind durch das Arbeiten im Homeoffice auf die
   Wohnstandortpräferenzen im urbanen und ländlichen Raum zu erwarten?
    Wie werden die Auswirkungen hinsichtlich der beruflich bedingten
   Wege, der damit verbundenen Verkehrsmittelnutzung und auf das
   Verkehrsaufkommen insgesamt eingeschätzt? Wie unterscheiden sich die
   Trends hierbei zwischen Stadt und Land?
    Wie verändert die verstärkte Nutzung von Homeoffice das
   Mobilitätsverhalten im Nahraum des Wohnortes in Bezug auf Versorgung
   (Einkaufen) und Freizeit?
    Welche Auswirkungen ergeben sich aus der verstärkten Nutzung von
   Homeoffice, dessen Auswirkungen auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben,
   für die Stadtentwicklung und planung?
    Welche Herausforderungen und Handlungsanforderungen ergeben sich für
   die Akteure (Kommunen, Unternehmen, Zivilgesellschaft) und für das
   planerische Instrumentarium?
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 180 672.26 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Leistungsbeschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 180 672.26 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2021
   Ende: 30/06/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Siehe Leistungsbeschreibung.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
   Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
   Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
   zulässig.
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
   übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw.
   rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur
   Verfügung unter [10]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
   Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
   Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
   zulässig.
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
   übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw.
   rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur
   Verfügung unter [11]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe Eignungskriterien.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 12/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [12]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/04/2021
References
   6. mailto:rueckfragepool@bbr.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bbsr.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386173
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386173
  10. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
  11. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
  12. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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