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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Leipzig
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 183898-2021 (ID: 2021041409233087767)
Veröffentlicht: 14.04.2021
*
  DE-Leipzig: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2021/S 72/2021 183898
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Leipzig
   Postanschrift: Technisches Rathaus Prager Str. 118-136
   Ort: Leipzig
   NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 04317
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadt Leipzig, Dezernat VI Stadtentwicklung und Bau,
   Amt für Gebäudemanagement, Abteilung Projektmanagement, Sachgebiet
   Projektvorbereitung, Herr Hohenberger
   E-Mail: [6]stefan.hohenberger@leipzig.de
   Telefon: +49 3411237420
   Fax: +49 3411237370
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.leipzig.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2391638/zustellweg-auswaehlen
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Modernisierung/Erweiterung KITA Mothesstraße Leipzig, Objektplanung §34
   HOAI
   Referenznummer der Bekanntmachung: L202101
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Modernisierung und Erweiterung der KITA Mothesstraße 2 in 04129
   Leipzig, Objektplanung nach § 34 HOAI.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 450 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Leipzig
   DEUTSCHLAND
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Objektplanung § 34 HOAI für Modernisierung und Erweiterung der KITA
   Mothesstr. 2 in 04129 Leipzig. Die integrative Kindertageseinrichtung
   Mothesstraße 2 befindet sich in einer 1895 errichteten Stadtvilla im
   südlichen Teil des Flurstückes 51/51c, Gemarkung Eutritzsch. Das
   Gesamtensemble, zu dem neben der Villa ein unsaniertes, leerstehendes
   und ehemaliges Kutscherhaus gehört, ist einschließlich der
   straßenseitigen Einfriedung und des Gartens als Kulturdenkmal der Stadt
   Leipzig ausgewiesen. Das Grundstück wird bereits seit 1949 als Kita
   genutzt. Bedingt durch eine gravierend schlechte Bausubstanz sowie
   zahlreiche Auflagen ist eine zeitnahe Schließung der Einrichtung
   Mothesstraße 2 erforderlich. So lassen sich im Objekt
   brandschutztechnische Mängel und eine stark sanierungsbedürftige
   Gebäudetechnik während des Betriebes nicht mehr beheben. Sämtliche
   Fenster und Türen sowie Wand- und Bodenbeläge sind stark verschlissen.
   Um die Einrichtung als Kindertagesstätte weiter betreiben zu können,
   bedarf es einer umfassenden Sanierung. Mit der Mitte 2021 geplanten
   Fertigstellung der Kita Delitzscher Straße und Inbetriebnahme durch den
   Internationaler Bund, IB Mitte gGmbH, erfolgt die für die
   Sanierungsmaßnahmen erforderliche Freilenkung des Objektes Mothesstraße
   2. Zielstellung ist eine umfassende Sanierung der Villa und des
   Kutscherhauses. Auf Grund des zum Hof und Kutscherhaus abfallenden
   Geländes, kann das Untergeschoss der Villa auf gleichem Niveau mit dem
   Kutscherhaus verbunden werden. Der Verbindungbau schafft eine
   funktionale Einheit beider Baukörper. Das Raumprogramm für eine Kita
   mit 161 Plätzen soll so optimal untergebracht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Analyse der Aufgabenstellung und
   Projektanforderungen / Gewichtung: 35
   Qualitätskriterium - Name: Projektabwicklung / Gewichtung: 25
   Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung 
   Personal / Gewichtung: 25
   Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit / Gewichtung: 5
   Preis - Gewichtung: 10
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/07/2021
   Ende: 31/07/2025
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Abhängigkeit von Finanzierung
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge
   anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und
   Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl der
   Bewerber erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen
   (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards).Die Bewerber
   werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die genaue
   Zusammensetzung ist aus der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten
   Wertungsmatrix ersichtlich. Die Rangfolge richtet sich nach den
   erreichten Punkten. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch
   Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das
   Losverfahren angewendet.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungen der Leistungsphasen 1
   bis 4 nach Anlage 10 zu §§ 34 und 35 HOAI, mit der Option der
   stufenweisen Beauftragung weiterer Leistungen der folgenden
   Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller
   Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf
   Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben:
   Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Nachweis der beruflichen Befähigung:
   Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt
   ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder
   Ingenieur/in/Ingenieurin zu tragen oder in der Bundesrepublik
   Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden und
   bauvorlageberechtigt ist. Der Nachweis über Befähigung und Erlaubnis
   zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch Eintrag in einem Berufs-
   oder Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur
   Berufsqualifikation zu erbringen. Ist der Bewerber eine juristische
   Person, ist dieser nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
   Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige
   die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber
   oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die
   entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen
   Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über
   den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen
   Voraussetzungen dann,
   a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben
   und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung nach den
   einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit
   nach der RL 2005/36/EG (geä. durch RL 2013/55/EU) zu tragen oder
   b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre
   Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben.
   Bauvorlageberechtigt ist, wer die Berufsbezeichnung Architekt führen
   darf oder in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der
   Bauvorlageberechtigten eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder
   gelten auch im Freistaat Sachsen.
   2) Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister:
   Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer und Vorlage
   Nachweis wie folgt: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers
   u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die
   Dienstleistung verantwortlichen Person durch Nachweis der Berechtigung
   zur Führung einer Berufsbezeichnung Architekt oder Bauingenieur;
   3) Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei
   Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der
   Eintragung, Nr. und Vorlage HR-Auszug.
   Weitere Angaben/Erklärungen:
   4) Angaben zur Identität Rechtsform des Unternehmens (Name, Anschrift,
   Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.);
   5) Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob
   er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber
   Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
    gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArbG oder
    gem. §21 Abs.1 AEntG oder
    gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
   oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße
   von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur
   Selbstreinigung (§125 GWB).
   6) Neben Einzelunternehmen sind Bewerbergemeinschaften (BG) zugelassen.
   Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziffer 6 der Bekanntmachung. Rechtsform von
   BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe
   der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch
   haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen
   bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende
   Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form
   einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine
   bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzel
   Bewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit
   schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt,
   wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt
   wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde,
   Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
   Es sind die bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag
   einzureichen:
   1) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz:Erklärung, dass die am Auftrag
   beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem
   Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen.
   2) Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG):
   Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen
   Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen und dass ich/wir
   nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von
   wenigstens 2 500,00 EUR belegt worden bin/sind. Ich/Wir habe(n) zur
   Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung
   öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des
   Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell
   gültigen Fassung anfordern können.
   3) Rechtlich und wirtschaftliche Verknüpfungen:
   Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen
   Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche
   Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und
   Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
   4) Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen:
   Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und
   Lieferinteressen ausgeführt wird.
   5) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
   Erklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung
   entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage
   einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen
   Versicherung. Erforderlicher Umfang siehe unter Möglicherweise
   geforderte Mindeststandards.
   6) Spezifischer Jahresumsatz:
   Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der
   letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum
   Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben
   Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder
   seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz
   siehe unter Möglicherweise geforderte Mindeststandards.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Ergänzend zu 5)
   Nachweis Berufshaftpflichtversicherung: Es ist eine
   Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden
   von 3 000 000 EUR, für sonstige Schäden von 1 500 000 EUR bei einem, in
   einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens
   über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und
   nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der
   gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu
   gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag
   Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In
   jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
   Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der
   Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine
   Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses
   den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und
   Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen
   mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
   Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
   erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall
   nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
   Ergänzend zu 6)
   Spezifischer Jahresumsatz:
   Es ist der (spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem
   Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in
   Summe in Euro netto anzugeben. Es wird ein durchschnittlicher
   Mindestjahresumsatz von 250 000 EUR/ brutto gefordert.
   Bewertung: 250 000 3 Punkte, <250 000 2 Punkte, <150 000 1 Punkt.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Geeignete Referenzen:
   Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte
   Dienstleistungen einzureichen; zur Sicherstellung eines ausreichenden
   Wettbewerbs werden Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre
   zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards). Je Referenz
   ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit
   Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick
   auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren
   Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht
   überschreiten.
   An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards.
   2) Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung:
   Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage Bescheinigung über
   die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber/Inhaberin oder die
   Führungskräfte des Unternehmens (z. B bei GmbH, AG). Führungkräfte sind
   dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die
   Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen siehe unter Nr.
   III.1.1) i. V. m. Nr. III.2.1) der Auftragsbekanntmachung.
   3) Eignungsleihe
   Erklärung, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien der
   Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem.
   §47 VgV); hierzu Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität
   sowie Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens mit
   gesamtschuldnerischer Haftung.
   4) Unterauftragsvergabe:
   Erklärung, ob das Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im
   Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben
   (Unterauftragsvergabe §36 VgV); hierzu Bezeichnung der betroffenen
   Leistung (Art, Umfang) und Name und Verpflichtungserklärung des anderen
   Unternehmens.
   Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot zum
   Einreichungstermin nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert
   derartige Nachweis ggf. von den Bewerbern, die in die engere Wahl
   kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen
   zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
   5) Verpflichtungserklärung Anderer Unternehmen:
   Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird
   (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen
   die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (unter
   Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der
   Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47
   (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des
   Bewerbers, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren
   verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für
   Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Ergänzend zu 1):
   Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind. Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren
   Planungsleistungen werden vom Bewerber Referenzen gefordert, welche
   folgende Mindestanforderungen erfüllen müssen:
   A) Fachgebiet: Objektplanung § 34 HOAI  Mindestanforderung,
   B) Beginn der Erbringung der Planungsleistungen: nach dem 1.1.2011 
   Mindestanforderung,
   C) Spätester Zeitpunkt der Objektfertigstellung: Zeitpunkt der
   Bewerbung  Mindestanforderung,
   D) Nutzungsart gem. Bauwerkszuordnungskatalog: Allgemeinbildende
   Schulen 4100 od. Kinderbetreuungseinrichtungen 4400.
   Bewertung: 2 Referenzen: 3 Punkte / 1 Referenz: 2 Punkte / 0
   Referenzen: 1 Punkt.
   E) Planung der Sanierung denkmalgeschützter Objekte.
   Bewertung: 2 Referenzen: 3 Punkte / 1 Referenz: 2 Punkte / 0
   Referenzen: 1 Punkt.
   F) Vollständig Erbrachte Lph. § 34 HOAI: mind. 1 bis 9.
   Bewertung: 2 Referenzen: 3 Punkte / 1 Referenz: 2 Punkte / 0
   Referenzen: 1 Punkt.
   G) Honorarzone § 35 HOAI mind.: III (drei)  Mindestanforderung.
   H) Bauwerkskosten (Summe KGR 300+400) gemäß DIN 276 in Euro/Brutto
   mindestens: 5,2 Mio.
   Bewertung:  5,0 Mio: 3 Punkte /  2,5 Mio: 2 Punkte / <2,5 Mio: 1
   Punkt.
   Die Referenzanforderungen können durch verschiedene Referenzobjekte
   erfüllt werden.
   Es sind die bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure entsprechend § 75 (1)
   bis (3) VgV und § 65 Sächsische Bauordnung in Verbindung mit dem
   jeweiligen Landesgesetz für Architekten und Ingenieure. Juristische
   Personen sind zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe
   einen verantwortl. Berufsangehörigen gem. § 75 (1) VgV benennen.
   Geforderte Nachweise siehe Nr. III.1.1) oder III.1.3) dieser
   Auftragsbekanntmachung.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/05/2021
   Ortszeit: 16:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 18/05/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/08/2021
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Sämtl. Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei zum
   Download bereitgestellt. Es sind die bereitgestellten Formulare zu
   verwenden, maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
   2) E sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare zu verwenden.
   Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner
   herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen
   können mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden.
   Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der
   Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift
   sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die
   Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw.
   schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen
   werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   3) Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere
   Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die
   über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht
   berücksichtigt.
   4) Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern
   nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise
   müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden
   (Mindestanforderung).
   5) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Mehrfachangebote sind auch
   Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros.
   Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw.
   unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern
   haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie
   aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge
   (Ausschlusskriterium).
   6) Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen gemeinsam
   ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise
   ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die
   Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die
   betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen
   erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen
   erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis
   bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis
   zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem
   Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
   7) Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt,
   aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in
   Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen mit jeweils
   einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch
   genommenen Unternehmen an den öffentlichen Auftraggeber als
   Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn.
   Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören,
   deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte,
   insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt
   sind.
   8) Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten,
   Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen
   geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform
   darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen
   Einwendungen präkludiert.
   9) Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im
   Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass
   die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze
   europarechtswidrig sind. Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI
   Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass die Honorartafeln zur
   Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich
   zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und
   Höchstsatzregelungen liegen.
   10) Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Abschluss des
   Verfahrens.
   11) Folgende Unterlagen sind einzureichen: Antragsbogen  ergänzt um
   die darin aufgeführten Dokumente.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
   Landesdirektion Sachsen
   Postanschrift: Braustraße 2
   Ort: Leipzig
   Postleitzahl: 04107
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@lds.sachsen.de
   Telefon: +49 3419770
   Fax: +49 3419771049
   Internet-Adresse: [11]https://www.lds.sachsen.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
   Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/04/2021
References
   6. mailto:stefan.hohenberger@leipzig.de?subject=TED
   7. https://www.leipzig.de/
   8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2391638/zustellweg-auswaehlen
   9. https://www.evergabe.de/
  10. mailto:vergabekammer@lds.sachsen.de?subject=TED
  11. https://www.lds.sachsen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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