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Ausschreibung: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle - DE-Niemegk
Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Beseitigung von biologischen Abfällen
Dokument Nr...: 183882-2021 (ID: 2021041409231387746)
Veröffentlicht: 14.04.2021
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DE-Niemegk: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
2021/S 72/2021 183882
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 18
Ort: Niemegk
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14823
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Thomas Wendenburg
E-Mail: [6]thomas.wendenburg@apm-niemegk.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.apm-niemegk.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]www.evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.evergabe.de/unterlagen/2391404/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigengesellschaft des Landkreises Potsdam-Mittelmark
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übernahme und Verwertung von Bioabfällen sowie von Garten- bzw.
Grünabfällen aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark
Referenznummer der Bekanntmachung: Verg 001-2021 Bio- u GartenAbf
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und
anderer Abfälle
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind
die Übernahme der von APM GmbH angelieferten biologisch verwertbaren
Abfälle aus der Biotonne (v. a. Nahrungs- und Küchenabfälle, im
Folgenden: Bioabfall) einerseits sowie von solchen Garten bzw.
Grünabfällen (v. a. Grünschnitt und Laub per Kunststoff-Grünabfallsack
oder Big Bag, aus Direktanlieferungen an den Wertstoffhöfen in
Containern (lose) oder per Containerdienst von Kunden des
Auftraggebers, aus erfassten Reisigbündeln i. S. von Ast- und
Strauchschnitt mit Banderole) andererseits und von Weihnachtsbäumen
frei Anlage an vom Auftragnehmer zu stellender/n Anlage(n) für die
Verwertung von Bioabfall und Garten- bzw. Grünabfällen,
die dortige Verwiegung mittels Fahrzeugwaage mit Kapazität von
mindestens 40 t,
die Verwertung der angelieferten Fraktionen (spätestens ab 2026 für
Bioabfälle aus der Biotonne und Garten- bzw. Grünabfälle in einer
Anlage zur hochwertigen Kompostierung und / oder Vergärung),
ggf. die Vermarktung des dortigen Anlagenoutputs bzw. dessen
Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen und
die Verwertung und / oder Beseitigung von etwaigen Störstoffen,
ggf. nach vorheriger Entfrachtung und / oder weiteren Transporten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 11 500 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90524300 Beseitigung von biologischen Abfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Hauptort der Ausführung:
Bad Belzig
DEUTSCHLAND
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
die Übernahme der von APM GmbH angelieferten, biologisch verwertbaren
Abfälle aus der Biotonne (v. a. Nahrungs- und Küchenabfälle, im
Folgenden: Bioabfall) einerseits sowie von solchen Garten bzw.
Grünabfällen (v. a. Grünschnitt und Laub per Kunststoff-Grünabfallsack
oder Big Bag, aus Direktanlieferungen an den Wertstoffhöfen in
Containern (lose) oder per Containerdienst von Kunden des
Auftraggebers, aus erfassten Reisigbündeln i. S. von Ast- und
Strauchschnitt mit Banderole) andererseits und von Weihnachtsbäumen
frei Anlage an vom Auftragnehmer zu stellender/n Anlage(n) für die
Verwertung von Bioabfall und Garten- bzw. Grünabfällen,
die dortige Verwiegung mittels Fahrzeugwaage mit Kapazität von
mindestens 40 t,
die Verwertung der angelieferten Fraktionen (spätestens ab 2026 für
Bioabfälle aus der Biotonne und Garten- bzw. Grünabfälle in einer
Anlage zur hochwertigen Kompostierung und/oder Vergärung),
ggf. die Vermarktung des dortigen Anlagenoutputs bzw. dessen
Ausbringung auf landwirtschaftlichen Flächen und
die Verwertung und / oder Beseitigung von etwaigen Störstoffen,
ggf. nach vorheriger Entfrachtung und / oder weiteren Transporten.
Spätestens ab dem 1.1.2026 hat der Bieter eine hochwertige Verwertung
der Bio- und Garten- bzw. Grünabfälle in einer (bzw. ggf. in mehreren)
eingehausten und von ihm betriebenen Kompostierungsanlage(n) oder
Vergärungsanlage(n) nach dem Stand der Technik zu ge-währleisten.
Insoweit ist die Ausschreibung funktional die konkrete
Verwertungstechnologie wird nicht vorgegeben. Der Auftragnehmer muss
diese Anlage(n) selbst betreiben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 11 500 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2037
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Das Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB
beurteilt die Vergabestelle gem. §§ 42, 48 VgV anhand der für
Bieter,
Mitglieder einer Bietergemeinschaft und
Unterauftragnehmer, die andere Verwertungs- bzw.
Entsorgungsleistungen als die der Verwertung von Bio- und Garten- bzw.
Grünabfällen (also v. a. Leistungen der Entsorgung bzw. Verwertung von
Weihnachtsbäumen und / oder der Entsorgung / Verwertung von
Störstoffen) erbringen,
sowie von sonstigen Dritten, auf die der Bieter sich zur
Eignungsleihe beruft.
Mit dem Angebot einzureichenden Eigenerklärungen (hierfür wurden
Formulare 1 und 2 zum Angebotsvordruck in Teil III vorbereitet).
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen alternativ auch die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48
Abs. 3 VgV). Die Bieter können eine bereits bei einer früheren
Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung
wieder verwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen
Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens
auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49
VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen
Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung wird für den Fall, dass
das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann,
vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen
Berufs- oder Handelsregister, verlangt. Es sind aktuelle Auszüge (max.
6 Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen.
mit dem Angebot für das Unternehmen des Bieters bzw. die Mitglieder
einer Bietergemeinschaft,
sowie auf Anforderung für Unterauftragnehmer, die andere Leistungen
als die der Verwertung von Bio- und Garten- bzw. Grünabfällen erbringen
(z. B. Verwertung von Weihnachtsbäumen oder von Fremd- und / oder
Störstoffen) und / oder für andere Dritte zur Eignungsleihe.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es sind Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren abzugeben (dazu zählen hier
grds. die Jahre 2018, 2019, 2020, sofern das Geschäftsjahr mit dem
Kalenderjahr übereinstimmt).
mit dem Angebot für den Bieter und die Mitglieder einer
Bietergemeinschaft sowie die zur Eignungsleihe für die Umsätze
eingesetzten Dritten,
sowie auf Aufforderung für Unterauftragnehmer, die andere Leistungen
als die Verwertungsleistungen von Bio- und Garten- bzw. Grünabfällen
erbringen.
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die
Verwertungsleistungen erbringen und diejenigen Unternehmen (z. B.
Unterauftragnehmer), welche andere Entsorgungs- bzw.
Verwertungsleistungen (v. a. von Weihnachtsbäume und / oder von Rest-
und Störstoffen) übernehmen, müssen spätestens zum Leistungsbeginn über
einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
Mit dem Angebot hat der Bieter / haben die Mitglieder der
Bietergemeinschaft als Verwerter von Bioabfällen und Garten- bzw.
Grünabfällen entsprechende Bestätigungen ihrer Versicherungsinstitute
hochzuladen
über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im
geforderten Umfang oder
über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die
geforderten Mindestsummen.
Von Unterauftragnehmern, die Verwertungsleistungen jenseits der
vorgenannten Verwertungsleistungen erbringen sind Bestätigungen der
Versicherung zum angemessenen Versicherungsschutz oder entsprechende
Bereitschaftserklärungen der Versicherung über die Anpassung desselben
durch den Bieter auf Anforderung vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für den Betrieb einer Verwertungsanlage für Bioabfall oder Garten- bzw.
Grünabfall werden folgende Deckungssummen verlangt:
3 Mio. EUR für Personen- / Sachschäden sowie
300 000,00 EUR für Vermögensschäden (jeweils bezogen auf den
Einzelfall bei 2-facher Maximierung).
Die vorgenannten Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die
Betriebshaftpflichtversicherung eine Pauschale von mindestens 6,6 Mio.
EUR für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden pauschal für alle
Schadensfälle eines Jahres umfasst.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Beschreibung bzw. Angaben des Bieters / der Bietergemeinschaft dazu,
welche technische Ausrüstung (v. a. Anlagentechnik bzw. Beschreibung
der Anlage) für die Ausführung des Auftrags in der Zeit vom
Leistungsbeginn bis einschl. 31.12.2025 einerseits sowie in der Zeit
vom 1.1.2026 bis Vertragsende andererseits eingesetzt werden soll.
(1) Benennung der vorgesehenen (bestehenden) Anlage(n) für die
Verwertung der Bioabfälle einerseits und der Garten- bzw. Grünabfälle
andererseits jeweils mit Angaben zu
a. Standort / Adresse und Betreiber,
b. Beschreibung Entladebereich und Rangierfläche,
c. dem Vorhandensein einer geeichten und ausreichend dimensionierten
Waage (geeignet für die Verwiegung von 40 Gewichtstonnen / Mg),
d. einer technischen Beschreibung der Anlagentechnik, vor allem von,
e. Angaben über die Art des Verwertungsverfahrens,
f. einer Darstellung der Outputströme,
g. einer Beschreibung der Art / Qualität der erzeugten Produkte sowie
der Entsorgung von Störstoffen, Siebresten und Gärresten,
h. von Angaben zur Gesamtdurchsatzmenge der Verwertungsanlage.
(2) Beschreibung des vorgesehenen Verwertungsweges für die Verwertung
von Weihnachtsbäumen sowie für die Entsorgung von Störstoffen mit
Angaben zu
a. der / den vorgesehenen Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlage(n),
b. jeweils einschließlich Standort / Adresse und Betreiber und
c. den dortigen Verwertungs- bzw. Entsorgungsverfahren.
(3) Ggf. Benennung von Ausfallanlagen
a. Standort / Adresse und Betreiber,
b. Beschreibung Entladebereich und Rangierfläche,
c. dem Vorhandensein einer geeichten Waage.
Oder Benennung bzw. Bezeichnung von Lagerflächen, die eine
Zwischenlagerung erlauben.
Für die ab dem 1.1.2026 vorzuhaltende(n) und zu betreibende(n)
eingehauste(n) Kompostierungs- oder Vergärungsanlage(n) zur Verwertung
von Bioabfällen und von Garten- bzw. Grünabfällen sind zusätzlich zu
den oben für die bestehenden Anlagen geforderten Angaben Ausführungen
zum Bauzeitplans zu machen, mit Angaben.
a. zur Fertigstellung der Genehmigungsplanung und Vorlage an die
zuständige Behörde (dort eingehend),
b. zur erwarteten bzw. eingeschätzten Erteilung der Genehmigung,
c. zum geplanten Baubeginn,
d. zu den einzelnen Bauphasen einschl. Zeitplan (ergänzt um Angaben zu
den einzelnen Planungsphasen),
e. zum Datum der geplanten Bauabnahme,
f. sowie zum spätestmöglichen Zeitpunkt der Aufnahme des Regelbetriebs.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss über Erfahrungen aus den
letzten 3 Jahren 2018, 2019 und 2020 in der Erbringung der nachfolgend
genannten Leistungen verfügen:
Verwertung von Bioabfällen,
Verwertung von Garten- bzw. Grünabfällen.
Zum Nachweis verlangt die Vergabestelle mit dem Angebot die Vorlage
einer Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer
Bietergemeinschaft, die Verwertungsleistungen erbringen sollen mit
Angaben zu erbrachten Leistungen unter Angabe des Leistungszeitraums
und des Auftraggebers sowie der Benennung eines Ansprechpartners mit
Telefonnummer.
Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seiner Erklärung nach diesem
Formular damit einverstanden, dass sich die Vergabestelle bei den dort
angegebenen Auftraggebern bzw. Leistungsempfängern nach deren
Zufriedenheit mit der Leistungserbringung durch den Bieter erkundigt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestens je eine Referenz über die Verwertung von Bioabfällen
einerseits und von Garten- bzw. Grünabfällen andererseits aus den
letzten 3 Jahren (2018, 2019 und / oder 2020).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Verwertungsanlage(n) für Bioabfall und für Garten- bzw. Grünabfall
müssen ab dem 1.1.2026 dem Stand der Technik entsprechen (z. B.
Einhausung für Kompostierungsanlagen).
Die vorgenannte Verwertungsanlage(n) müssen vom Auftragnehmer betrieben
werden.
Als Mindestanforderung an die Leistungserbringung hat der Bieter / die
Bietergemeinschaft überdies spätestens zum Leistungsbeginn eine
Zertifizierung des / der Betriebsstandorte(s) für die Verwertung der
Bio- und Garten- bzw. Grünabfälle nach der
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vorzulegen.
Er muss zudem spätestens dann nachweisen können, dass der in seiner
Anlage / bzw. Anlagen erzeugte Kompost die Anforderungen der BGK
(Gütesiegel) einhält.
Werden für die Zeit ab dem 1.1.2026 andere Anlage(n) eingesetzt, sind
die Belege für diese spätestens zum 1.7.2026 beizubringen.
Das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal ist mindestens nach
den Vorgaben des § 6 Abs. 2 Brandenburgisches Gesetz über die
Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen
(Brandenburgisches Vergabegesetz BbgVergG) i. V. m der Verordnung
über die Festlegung des Mindestentgeltes nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz (Brandenburgische Vergabegesetz-Mindestentgeltverordnung
BbgVerGMiEntgV) vom 3. Dezember 2020 zu vergüten, die Vorgaben des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) bzw. des Mindestlohngesetzes
(MiLoG) müssen eingehalten werden. Sind nach nach BbgVerG, AEntG bzw.
MiLoG unterschiedlich hohe Mindestentgelte vorgesehen, sind die
eingesetzten Arbeiter:innen und Arbeitnehmer/innen mindestens nach dem
jeweils höchsten Mindestentgeltsatz nach BbgVergG, A-EntG bzw. MiLoG zu
entlohnen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/06/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/06/2021
Ortszeit: 12:00
Ort:
APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Bahnhofstraße 18
14823 Niemegk
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [11]beatrice.gruenberg@mwae.brandenburg.de
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: [12]www.mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die
Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir
insbesondere darauf hin, dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der
Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind; dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die
unterliegende Partei kostenpflichtig ist; dass der Bieter wegen der
Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit
Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit
rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die
Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in
die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen
Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur
Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall
an die Vergabekammer wenden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [13]beatrice.gruenberg@mwae.brandenburg.de
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse: [14]www.mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/04/2021
References
6. mailto:thomas.wendenburg@apm-niemegk.de?subject=TED
7. http://www.apm-niemegk.de/
8. http://www.evergabe.de/
9. https://www.evergabe.de/unterlagen/2391404/zustellweg-auswaehlen
10. https://www.evergabe.de/
11. mailto:beatrice.gruenberg@mwae.brandenburg.de?subject=TED
12. http://www.mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer
13. mailto:beatrice.gruenberg@mwae.brandenburg.de?subject=TED
14. http://www.mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer
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