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Ausschreibung: Wartung von Straßenbeleuchtungen - DE-Papenburg
Wartung von Straßenbeleuchtungen
Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen
Dokument Nr...: 183904-2021 (ID: 2021041409230487731)
Veröffentlicht: 14.04.2021
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DE-Papenburg: Wartung von Straßenbeleuchtungen
2021/S 72/2021 183904
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Papenburg
Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69
Ort: Papenburg
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Tiefbau
E-Mail: [6]vergabe@papenburg.de
Telefon: +49 496182-266
Fax: +49 496182-234
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.papenburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YB4DTYD/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YB4DTYD
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Straßenbeleuchtung Betriebsführung
Referenznummer der Bekanntmachung: Projekt 1010 -VG 2021/43
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer übernimmt als Anlagenbetriebsführer die Verantwortung
für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des
Straßenbeleuchtungsnetzes.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50232110 Betriebsbereitmachung von öffentlichen Beleuchtungsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE949 Emsland
Hauptort der Ausführung:
Stadt Papenburg
26871 Papenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer übernimmt als Anlagenbetriebsführer die Verantwortung
für den sicheren Betrieb und den sicheren Zustand des
Straßenbeleuchtungsnetzes. Als Anlageneigentümerin obliegt der Stadt
Papenburg die Verkehrssicherungspflicht. Der Auftragnehmer hat die
Stadt hierbei derart zu unterstützen, als er geeignete
Kontrollleistungen vorsieht und vornimmt, damit die Stadt Papenburg
ihrer Verkehrssicherungspflicht genügen kann. Ebenfalls hat der
Auftragnehmer die Anlageneigentümerin darauf hinzuweisen, ob ein
Anlagenzustand besteht, der darauf schließen lässt, dass die Stadt
Papenburg ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht mehr nachkommt. Im
Betreiberkonzept sind die vorgesehenen Maßnahmen aufzuführen.
Diese sind, soweit damit keine Erneuerung oder Prüfung der
Standsicherheit verbunden ist, mit der Pauschale abgegolten. Befindet
sich ein Betriebsmittel in einem technisch nicht mehr einwandfreien
Zustand und ist dadurch die Personen-/Anlagensicherheit gefährdet, so
wird dies der Stadt rechtzeitig mitgeteilt. Die Stadt beauftragt dann
zeitnah die Durchführung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen. Sollte
die rechtzeitige Beauftragung der Maßnahmen durch die Stadt nicht
erfolgen, so geht die entsprechende Verantwortung für diese
Anlagenteile auf die Stadt über und der Auftragnehmer hat die daraus
hervorgetretenen Mängel, Schäden und Beschädigungen von Rechtsgütern
Dritter nicht zu vertreten.
Weitere Umfänge der Leistung sind: Beleuchtungssteuerung,
Störungsannahme, Instandhaltungssteuerung, Betriebsreservelager,
Revision.
Umfang Störungsmanagement: Störungsannahme, Störungsbehebung,
Schadensverfolgung, Instandsetzung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 31/05/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die einmalige Verlängerung von 12 Monaten ist möglich.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Elektroarbeiten dürfen nur von einem gemäß VDE-Richtlinien
zugelassenen und in das Installateurverzeichnis eines deutschen
Elektrizitätsversorgungsunternehmen eingetragenen
Elektroinstallationsbetriebes ausgeführt werden.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/05/2021
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/05/2021
Ortszeit: 09:00
Ort:
Es erfolgt eine elektronische Angebotsöffnung. Die Abgabe von Angeboten
in Papierform ist nicht zulässig.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Frist zur Einreichung von Aufkärungsfragen zur Ausschreibung ist
Dienstag, der 4.5.2021 um 12.00 Uhr.
Die Beantwortung rechtzeitig eingeganger Aufklärungsfragen erfolgt bis
zum 6.5.2021 um 12.00 Uhr.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB4DTYD
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131-151334
Fax: +49 4131-152943
Internet-Adresse: [11]http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
Gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Papenburg
Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69
Ort: Papenburg
Postleitzahl: 26871
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabe@papenburg.de
Telefon: +49 496182-220
Fax: +49 496182-234
Internet-Adresse: [13]www.papenburg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/04/2021
References
6. mailto:vergabe@papenburg.de?subject=TED
7. http://www.papenburg.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YB4DTYD/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YB4DTYD
10. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
11. http://www.mw.niedersachsen.de/
12. mailto:vergabe@papenburg.de?subject=TED
13. http://www.papenburg.de/
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