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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 183841-2021 (ID: 2021041409214787606)
Veröffentlicht: 14.04.2021
*
  DE-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   2021/S 72/2021 183841
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
   Raumforschung
   Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]rueckfragepool@bbr.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bbsr.bund.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386170
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386170
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Auswirkungen des Online-Handels und der Covid-19-Pandemie auf den
   Einzelhandel in Städten, Gemeinden und Regionen, insbesondere in den
   Zentren
   Referenznummer der Bekanntmachung: 10.04.04-21.020
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der stetig steigende Online-Handel erhöhte bereits in der Vergangenheit
   den Druck auf die (Einzels-) Handelslandschaft in deutschen Städten und
   Regionen. Die Covid-19-Pandemie scheint diese bereits bestehenden
   Herausforderungen aktuell zu verstärken. Die temporäre Schließung von
   Einzelhandelsgeschäften und die weiterhin bestehenden
   Abstandsregelungen führen dazu, dass der Online-Handel in Deutschland
   weitere Marktanteile gewinnt. Welche Auswirkungen die Covid-19-Pandemie
   und der gestiegene Online-Handel auf den Einzelhandel und generell auf
   die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit insbesondere der Innenstädte
   und Zentren in den Städten, Gemeinden und Regionen haben wird, ist
   derzeit nicht abschließend zu beurteilen und wird unterschiedlich
   diskutiert. Interessensverbände wie der HDE sehen etwa 1/3 aller
   Nicht-Lebensmittelhändler in Deutschland von Schließungen bedroht. Für
   die Städte wird mit einem Verlust der klassischen Einkaufsfunktion
   gerechnet (In: Die Zeit, Post Corona City, 21.6.2020).
   Die beschriebenen Prozesse wurden in verschiedenen Studien des BBSR in
   ersten Ansätzen untersucht. Ziel dieser Studie ist es, darauf
   aufzubauen und u.a. folgende Fragen vertieft in den Blick zu nehmen:
    Wie hat sich der Online-Handel in Deutschland in den vergangenen
   Jahren entwickelt, welche Einflüsse hatte / hat die Covid-19-Pandemie?
    Wie wirkt der Online-Handel auf verschiedene Raum- und Zentrentypen
   (Großstädte, Kleinstädte, Zentren, Innenstädte, prosperierende /
   schrumpfende Räume, etc.)?
    Welchen Einfluss hat der Online-Handel auf Städte, Zentren und
   Regionen (negative und positive Auswirkungen).
   Im Rahmen einer ExWoSt-Studie soll eine systematische Analyse der
   aktuellen Situation des stationären Einzelhandels und des
   Online-Handels und seiner Bedeutung für Städte und Regionen vorgenommen
   werden. Dazu sollen mögliche Auswirkungen oder beschleunigende Effekte
   der Covid-19-Pandemie mitberücksichtigt werden. Die Analyse soll sowohl
   über die Betrachtung der Angebots- als auch der Nachfrageseite
   erfolgen. Sie baut auf bestehenden Studien des BBSR zu Auswirkungen des
   Online-Handels auf Innenstädte, Stadtteil- und Ortszentren sowie auf
   Verkehr und Städtebau auf.
   Aufbauend auf empirischen Analysen sind Handlungsempfehlungen für
   Städte und Gemeinden für den Umgang mit den Auswirkungen der
   Covid-19-Pandemie / des Online-Handels und zur Stärkung von
   attraktiven, zukunftsfähigen Zentren zu erstellen. Diese
   Handlungsempfehlungen sind auf den Einflussbereich der
   Stadtentwicklungsplanung, der Stadtplanung, der Wirtschaftsförderung
   sowie der Verkehrsplanung zu fokussieren.
   Ziele der Studie:
    Systematische Darstellung und Analyse des Online-Handels in
   Deutschland, anhand empirischer, regionalspezifischer Daten für das
   gesamte Bundesgebiet,
    Analyse der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf den Online-Handel
   und ihre Folgen für die Stadtentwicklung und -planung sowie
    Städte und Gemeinden auf mögliche (Aus-)Wirkungen, aber auch auf
   Chancen und Potenziale des Online-Handels und ggf. einer neuen
   Nutzungsmischung, insbesondere in den Zentren vorbereiten und
   erfolgversprechende Handlungsansätze entwickeln und verbreiten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 222 689.07 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Leistungsbeschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 222 689.07 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2021
   Ende: 30/04/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Siehe Leistungsbeschreibung.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
   Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
   Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
   zulässig.
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
   übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw.
   rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur
   Verfügung unter [10]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
   Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
   Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
   zulässig.
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
   übermitteln. Sie ist handschriftlich zu unterschreiben bzw.
   rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur
   Verfügung unter [11]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe Eignungskriterien.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 12/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Weitere verbindliche Regelungen siehe Informationen zur Vergabe.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [12]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   09/04/2021
References
   6. mailto:rueckfragepool@bbr.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bbsr.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386170
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=386170
  10. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
  11. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
  12. http://www.bundeskartellamt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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