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Ausschreibung: Reinigung von Schulen - DE-Rosenheim
Reinigung von Schulen
Fensterreinigung
Dokument Nr...: 181328-2021 (ID: 2021041309211085122)
Veröffentlicht: 13.04.2021
*
DE-Rosenheim: Reinigung von Schulen
2021/S 71/2021 181328
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Caritasverband der Erzdiözese München und
Freising e. V. Philipp Neri Schule
Postanschrift: Ebersbergerstr. 32 b
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 8022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1 a,
83022 Rosenheim
E-Mail: [6]info@moeller-rae.de
Telefon: +49 80311801-0
Fax: +49 80311801-80
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.moeller-rae.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YYYG/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YYYG
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eingetragener Verein der katholischen Kirche, der soziale
Einrichtungen betreibt. Die Refinanzierung der auszuschreibenden
Leistungen erfolgt durch die Regierung von Oberbayern.
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Philipp Neri Schule Rosenheim: Reinigungsleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 1347/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90919300 Reinigung von Schulen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gebäudereinigung der Philipp Neri Schule in 83022 Rosenheim.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterhaltsreinigung Philipp Neri Schule
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90919300 Reinigung von Schulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V. Philipp Neri
Schule
Ebersbergerstr. 32 b
83022 Rosenheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Unterhaltsreinigung des Schulgebäudes der Philipp Neri Schule in
Rosenheim. Reinigungsfläche ca. 5 000 qm.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2021
Ende: 31/08/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag je Los kann durch den Auftraggeber nach Erbringung der
Reinigungsleistungen bis zum 31.8.2024 1-malig um 1 weiteres Jahr bis
zum 31.8.2025 verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Bei Los 2 (Unterhaltsreinigung): Abruf der Ferienreinigung sowie Abruf
von Regiestunden.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Glasreinigung Philipp Neri Schule
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90911300 Fensterreinigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V. Philipp Neri
Schule
Ebersbergerstr. 32 b
83022 Rosenheim
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Glasreinigung der Philipp Neri Schule in Rosenheim. Reinigungsfläche
ca. 4 737 qm.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/09/2021
Ende: 31/08/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag je Los kann durch den Auftraggeber nach Erbringung der
Reinigungsleistungen bis zum 31.8.2024 1-malig um 1 weiteres Jahr bis
zum 31.8.2025 verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Bei Los 2 (Unterhaltsreinigung): Abruf der Ferienreinigung sowie Abruf
von Regiestunden.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes)
Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen des
Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) auszuschließen ist. Die Eignung ist vom
Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern,
im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen
nachzuweisen.
Einzureichende Unterlagen:
Formblatt B 4 Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels
Eigenerklärung vorzulegen) oder Abgabe einer EEE oder Abgabe des
Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der
Eigenerklärung ist insbesondere:
Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen
nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten
Straftaten
z. B. §§ 129,
129 b, 89 c, 261, 263, 264, 299,
299 b, 108 e, 333,
335 a, 232,
233 a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG,
oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden
und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30
OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden),
Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer
gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber
Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit
wiederhergestellt worden ist
Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen
nicht vor,
Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative
Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist,
die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt,
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens
diejenigen Mindestarbeits-bedingungen einschließlich des
Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem
nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich
erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7 a oder 11 AEntG
oder § 3 a des AentG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende
Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs.
1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche
oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt,
ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf
Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet
sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt,
ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird
er vorgelegt,
es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen,
die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage
stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen,
zuzurechnen ist,
es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden
Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt
und / oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken,
für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs- /
Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird
/ werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs- / Handelsregisterauszug oder
anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt),
eine Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister liegt nicht vor,
die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen
werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers).
Weitere einzureichende Unterlagen, ggf. auf gesonderte Nachforderung:
Soweit das Unternehmen im Handelsregister bzw. einem vergleichbaren
Register bei Sitz des Unternehmens in einem anderen Staat eingetragen
ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs bzw. gleichwertigen
Nachweises bei Sitz im Ausland, der nicht älter als 3 Monate sein darf.
Der Auftraggeber wird von den Bietern der engeren Wahl vor
Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §
150 a der Gewerbeordnung einholen. Hierzu hat das Unternehmen eine
Liste aller Geschäftsführer / Prokuristen unter Angabe des Vor- und
Nachnamens, gegebenenfalls des Geburtsnamens, sowie Geburtsdatum und
-ort bei Angebotsabgabe vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für eine positive Prognose, dass der Auftrag von dem Bieter
ordnungsgemäß erbracht werden kann, müssen folgende Parameter erfüllt
sein:
Je Los: der in den vergangenen 3 Jahren erzielte Gesamtumsatz sowie der
mit der Durchführung von Unterhalts- bzw. Glasreinigungsleistungen
erzielte Umsatz muss eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung erwarten
lassen. Einzureichende Unterlage: Formblatt B 8 Eigenerklärung über den
Gesamtumsatz sowie den mit der Durchführung von Unterhalts- bzw.
Glasreinigungsleistungen erzielten Umsatz der vergangenen 3 Jahre
Je Los: Bestehen einer Betriebshaftpflichversicherung mit
Mindestdeckungssume in Höhe von 2 000 000,00 EUR für Personenschäden;
Deckungssume Sach- und Vermögensschäden: 1 000 000,00 EUR;
Deckungssumme Obhut- und Bearbeitungsschäden: 100 000,00 EUR;
Deckungssumme Schlüsselrisiko: 100 000,00 EUR. Einzureichende
Unterlage: Nachweis durch Vorlage des Versicherungsvertrages oder
Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für
den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Je Los: Bestehen einer Betriebshaftpflichversicherung mit
Mindestdeckungssume in Höhe von 2 000 000,00 EUR für Personenschäden;
Deckungssume Sach- und Vermögensschäden: 1 000 000,00 EUR;
Deckungssumme Obhut- und Bearbeitungsschäden: 100 000,00 EUR;
Deckungssumme Schlüsselrisiko: 100 000,00 EUR. Nachweis durch Vorlage
des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den
Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend
versichern wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für eine positive Prognose, dass der Auftrag von dem Bieter
ordnungsgemäß erbracht werden kann, müssen folgende Parameter erfüllt
sein:
die Anzahl des festangestellten Personals des Bieters sowie des für
die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehenden Personals lässt eine
ordnungsgemäße Durchführung erwarten; einzureichende Unterlage:
Formblatt B 9 Eigenerklärung zur Gesamtzahl des festangestellten
Personals sowie des Personals, welches für die Auftragsdurchführung zur
Verfügung stehen wird,
der Auftragnehmer (Bieter / Bietergemeinschaft) hat in der
Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen erbracht. Er muss, je
nachdem, für welches Los er ein Angebot abgibt, bei mehreren Losen
jeweils losspezifisch, über eine vergleichbare Referenz verfügen.
Die Referenz muss sich auf die losspezifische Leistung des Unternehmens
beziehen, d. h. die Referenz muss vergleichbar sein mit der Leistung,
für die das Unternehmen ein Angebot abgibt. Gibt ein Unternehmen ein
Angebot für mehrere Lose ab, genügt die Angabe einer Referenz, soweit
diese Referenzleistung geeignet ist, die jeweils losspezifischen
Anforderungen für alle angebotenen Lose abzudecken.
Als vergleichbar gelten Leistungen, wenn sie nach Art der Leistung
(Unterhaltsreinigung bzw. Glasreinigung), Umfang (Größe der
Reinigungsfläche des Referenzobjekts) und Komplexität (Nutzungsart des
Referenzobjekts, Art der Gebäudeausstattung bzw. - bei Glasreinigung -
Glasqualität, Fassadengestaltung) mit den Anforderungen, die sich bei
dem hier zu reinigenden Objekt stellen, vergleichbar sind.
Die Referenzleistung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht mehr
als 3 Jahre zurückliegen und die erbrachte Leistungsdauer muss einen
Zeitraum von mindestens einem Jahr abdecken.
Die Überprüfung beim Referenzgeber muss ergeben, dass die Leistung zur
Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurde.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Referenzen nachzufordern.
Inhaltlich (s. o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe
nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
Soweit das angebotsabgebende Unternehmen Nachunternehmer einsetzen
will, müssen auch diese über eine entsprechende Referenz verfügen. In
diesem Fall kann das angebotsabgebende Unternehmen nicht Referenzgeber
für das Nachunternehmen sein.
Einzureichende Unterlagen: Formblatt B 10 Referenzliste über die
Durchführung von Unterhalts- bzw. Glasreinigungsleistungen.
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern oder im Fall der
Eignungsleihe einzureichende Unterlage: Formblatt B 11 Eigenerklärung
über den Einsatz von Nachunternehmern / Eignungsleihe.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Für eine positive Prognose, dass der Auftrag von dem Bieter
ordnungsgemäß erbracht werden kann, müssen folgende Parameter erfüllt
sein:
die Anzahl des festangestellten Personals des Bieters sowie des für
die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehenden Personals lässt eine
ordnungsgemäße Durchführung erwarten; einzureichende Unterlage:
Formblatt B 9 Eigenerklärung zur Gesamtzahl des festangestellten
Personals sowie des Personals, welches für die Auftragsdurchführung zur
Verfügung stehen wird,
der Auftragnehmer (Bieter / Bietergemeinschaft) hat in der
Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen erbracht. Er muss, je
nachdem, für welches Los er ein Angebot abgibt, bei mehreren Losen
jeweils losspezifisch, über eine vergleichbare Referenz verfügen.
Die Referenz muss sich auf die losspezifische Leistung des Unternehmens
beziehen, d. h. die Referenz muss vergleichbar sein mit der Leistung,
für die das Unternehmen ein Angebot abgibt. Gibt ein Unternehmen ein
Angebot für mehrere Lose ab, genügt die Angabe einer Referenz, soweit
diese Referenzleistung geeignet ist, die jeweils losspezifischen
Anforderungen für alle angebotenen Lose abzudecken.
Als vergleichbar gelten Leistungen, wenn sie nach Art der Leistung
(Unterhaltsreinigung bzw. Glasreinigung), Umfang (Größe der
Reinigungsfläche des Referenzobjekts) und Komplexität (Nutzungsart des
Referenzobjekts, Art der Gebäudeausstattung bzw. - bei Glasreinigung -
Glasqualität, Fassadengestaltung) mit den Anforderungen, die sich bei
dem hier zu reinigenden Objekt stellen, vergleichbar sind.
Die Referenzleistung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht mehr
als 3 Jahre zurückliegen und die erbrachte Leistungsdauer muss einen
Zeitraum von mindestens einem Jahr abdecken.
Die Überprüfung beim Referenzgeber muss ergeben, dass die Leistung zur
Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurde.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Referenzen nachzufordern.
Inhaltlich (s. o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe
nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
Soweit das angebotsabgebende Unternehmen Nachunternehmer einsetzen
will, müssen auch diese über eine entsprechende Referenz verfügen. In
diesem Fall kann das angebotsabgebende Unternehmen nicht Referenzgeber
für das Nachunternehmen sein.
Einzureichende Unterlagen: Formblatt B 10 Referenzliste über die
Durchführung von Unterhalts- bzw. Glasreinigungsleistungen. Im Fall des
Einsatzes von Nachunternehmern oder im Fall der Eignungsleihe:
Formblatt B 11 Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern /
Eignungsleihe.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/05/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/05/2021
Ortszeit: 14:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Anwesenheit von Dritten (d. h. von Personen außerhalb der
Organistationseinheit der Kontaktstelle und des Auftraggebers) bei der
Angebotsöffnung ist nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bietern wird empfohlen, sich vor Ort über die für die Preiskalkulation
relevanten Gegebenheiten der Gebäude durch Inaugenscheinnahme zu
unterrichten. Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in den
Kalenderwochen 16 und 17 statt. Die Organisation der individuellen
Besichtigungstermine erfolgt über die genannte Kontaktstelle. Bieter,
die eine Ortsbesichtigung wünschen, haben dies rechtzeitig über die
Vergabeplattform anzumelden. Der Bieter kann Wünsche hinsichtlich Tag
und Uhrzeit äußern, es besteht aber aus organisatorischen Gründen kein
Anspruch auf einen selbst gewählten Termin. Eine Teilnahme am Termin
ist mit maximal 2 Personen aus dem Betrieb des Bieters möglich.
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in
elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als PDF-Datei unter dem in
Ziffer I.3 der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort
stehen sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form
unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für
den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt allein auf
elektronischem Weg und elektronisch in Textform gem. 126 b BGB über die
für diese Vergabe eingesetzte Vergabeplattform, hier die
Vergabeplattform DTVP ([10]https://www.dtvp.de/).
Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in
anderer Form, z. B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf
postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher
E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig und führt zwingend zum
Ausschluss des Angebots.
Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen
Angeboten in Textform ist eine kostenlose Registrierung auf
[11]https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der
elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform
an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu
beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das
abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden
kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z. B. nicht möglich, wenn die
Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das
Bieterkonto eines Dritten (z. B. Muttergesellschaft / Konzernmutter)
erfolgt. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft für die
Angebotserstellung ist für die Abgabe das Bieterkonto des bestellten
Vertreters der Bietergemeinschaft zu verwenden. Ohne Angabe einer
E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der
Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin
zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich
hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann.
Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht
berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein
Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs
genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der
Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die
Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der
Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen
Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der
Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin
stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens
informieren.
Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen.
Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte
PartG mbB, Mühlbachbogen 1 a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten
Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis
zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte
PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen
Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die
Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den
Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem Auftraggeber,
sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen
Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom
Verfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YYYG
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:
[12]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/v
ergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge
nicht abgeholfen wird, bei der unter Ziffer VI.4.1 der
Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag
stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
130 Abs. 3 Nr. 4 GWB),
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß
§ 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüberhinaus
endet die Frist zur Geltendendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs.
1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
über den vergebenen Auftrag.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/04/2021
References
6. mailto:info@moeller-rae.de?subject=TED
7. https://www.moeller-rae.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YYYG/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YYYG
10. https://www.dtvp.de/
11. https://www.dtvp.de/
12. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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