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Ausschreibung: Reinigung von Schulen - DE-Rosenheim
Reinigung von Schulen
Fensterreinigung
Dokument Nr...: 181328-2021 (ID: 2021041309211085122)
Veröffentlicht: 13.04.2021
*
  DE-Rosenheim: Reinigung von Schulen
   2021/S 71/2021 181328
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Caritasverband der Erzdiözese München und
   Freising e. V.  Philipp Neri Schule
   Postanschrift: Ebersbergerstr. 32 b
   Ort: Rosenheim
   NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 8022
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Möller Rechtsanwälte PartG mbB, Mühlbachbogen 1 a,
   83022 Rosenheim
   E-Mail: [6]info@moeller-rae.de
   Telefon: +49 80311801-0
   Fax: +49 80311801-80
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.moeller-rae.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YYYG/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YYYG
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Eingetragener Verein der katholischen Kirche, der soziale
   Einrichtungen betreibt. Die Refinanzierung der auszuschreibenden
   Leistungen erfolgt durch die Regierung von Oberbayern.
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Philipp Neri Schule Rosenheim: Reinigungsleistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 1347/20
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90919300 Reinigung von Schulen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gebäudereinigung der Philipp Neri Schule in 83022 Rosenheim.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Unterhaltsreinigung Philipp Neri Schule
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90919300 Reinigung von Schulen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V.  Philipp Neri
   Schule
   Ebersbergerstr. 32 b
   83022 Rosenheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Unterhaltsreinigung des Schulgebäudes der Philipp Neri Schule in
   Rosenheim. Reinigungsfläche ca. 5 000 qm.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2021
   Ende: 31/08/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag je Los kann durch den Auftraggeber nach Erbringung der
   Reinigungsleistungen bis zum 31.8.2024 1-malig um 1 weiteres Jahr bis
   zum 31.8.2025 verlängert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Bei Los 2 (Unterhaltsreinigung): Abruf der Ferienreinigung sowie Abruf
   von Regiestunden.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Glasreinigung Philipp Neri Schule
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   90911300 Fensterreinigung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e. V.  Philipp Neri
   Schule
   Ebersbergerstr. 32 b
   83022 Rosenheim
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Glasreinigung der Philipp Neri Schule in Rosenheim. Reinigungsfläche
   ca. 4 737 qm.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/09/2021
   Ende: 31/08/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag je Los kann durch den Auftraggeber nach Erbringung der
   Reinigungsleistungen bis zum 31.8.2024 1-malig um 1 weiteres Jahr bis
   zum 31.8.2025 verlängert werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Bei Los 2 (Unterhaltsreinigung): Abruf der Ferienreinigung sowie Abruf
   von Regiestunden.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes)
   Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen des
   Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen) auszuschließen ist. Die Eignung ist vom
   Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern,
   im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen
   nachzuweisen.
   Einzureichende Unterlagen:
    Formblatt B 4 Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels
   Eigenerklärung vorzulegen) oder Abgabe einer EEE oder Abgabe des
   Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der
   Eigenerklärung ist insbesondere:
    Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen
   nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
   zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten
   Straftaten
    z. B. §§ 129,
    129 b, 89 c, 261, 263, 264, 299,
    299 b, 108 e, 333,
    335 a, 232,
    233 a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG,
    oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden
   und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30
   OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden),
    Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer
   gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber
   Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit
   wiederhergestellt worden ist
    Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen
   nicht vor,
    Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative
   Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist,
    die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
   zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt,
    bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende
   umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
   Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens
   diejenigen Mindestarbeits-bedingungen einschließlich des
   Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem
   nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des
   Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich
   erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7 a oder 11 AEntG
   oder § 3 a des AentG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende
   Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs.
   1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche
   oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt,
    ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
   ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf
   Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet
   sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt,
    ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird
   er vorgelegt,
    es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen,
   die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage
   stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen,
   zuzurechnen ist,
    es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden
   Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt
   und / oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken,
    für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs- /
   Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird
   / werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs- / Handelsregisterauszug oder
   anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt),
    eine Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister liegt nicht vor,
   die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen
   werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers).
   Weitere einzureichende Unterlagen, ggf. auf gesonderte Nachforderung:
   Soweit das Unternehmen im Handelsregister bzw. einem vergleichbaren
   Register bei Sitz des Unternehmens in einem anderen Staat eingetragen
   ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs bzw. gleichwertigen
   Nachweises bei Sitz im Ausland, der nicht älter als 3 Monate sein darf.
   Der Auftraggeber wird von den Bietern der engeren Wahl vor
   Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §
   150 a der Gewerbeordnung einholen. Hierzu hat das Unternehmen eine
   Liste aller Geschäftsführer / Prokuristen unter Angabe des Vor- und
   Nachnamens, gegebenenfalls des Geburtsnamens, sowie Geburtsdatum und
   -ort bei Angebotsabgabe vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für eine positive Prognose, dass der Auftrag von dem Bieter
   ordnungsgemäß erbracht werden kann, müssen folgende Parameter erfüllt
   sein:
   Je Los: der in den vergangenen 3 Jahren erzielte Gesamtumsatz sowie der
   mit der Durchführung von Unterhalts- bzw. Glasreinigungsleistungen
   erzielte Umsatz muss eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung erwarten
   lassen. Einzureichende Unterlage: Formblatt B 8 Eigenerklärung über den
   Gesamtumsatz sowie den mit der Durchführung von Unterhalts- bzw.
   Glasreinigungsleistungen erzielten Umsatz der vergangenen 3 Jahre
   Je Los: Bestehen einer Betriebshaftpflichversicherung mit
   Mindestdeckungssume in Höhe von 2 000 000,00 EUR für Personenschäden;
   Deckungssume Sach- und Vermögensschäden: 1 000 000,00 EUR;
   Deckungssumme Obhut- und Bearbeitungsschäden: 100 000,00 EUR;
   Deckungssumme Schlüsselrisiko: 100 000,00 EUR. Einzureichende
   Unterlage: Nachweis durch Vorlage des Versicherungsvertrages oder
   Zusage des Versicherers, dass er den Bieter / Bietergemeinschaft für
   den Fall des Zuschlags entsprechend versichern wird.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Je Los: Bestehen einer Betriebshaftpflichversicherung mit
   Mindestdeckungssume in Höhe von 2 000 000,00 EUR für Personenschäden;
   Deckungssume Sach- und Vermögensschäden: 1 000 000,00 EUR;
   Deckungssumme Obhut- und Bearbeitungsschäden: 100 000,00 EUR;
   Deckungssumme Schlüsselrisiko: 100 000,00 EUR. Nachweis durch Vorlage
   des Versicherungsvertrages oder Zusage des Versicherers, dass er den
   Bieter / Bietergemeinschaft für den Fall des Zuschlags entsprechend
   versichern wird.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Für eine positive Prognose, dass der Auftrag von dem Bieter
   ordnungsgemäß erbracht werden kann, müssen folgende Parameter erfüllt
   sein:
    die Anzahl des festangestellten Personals des Bieters sowie des für
   die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehenden Personals lässt eine
   ordnungsgemäße Durchführung erwarten; einzureichende Unterlage:
   Formblatt B 9 Eigenerklärung zur Gesamtzahl des festangestellten
   Personals sowie des Personals, welches für die Auftragsdurchführung zur
   Verfügung stehen wird,
    der Auftragnehmer (Bieter / Bietergemeinschaft) hat in der
   Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen erbracht. Er muss, je
   nachdem, für welches Los er ein Angebot abgibt, bei mehreren Losen
   jeweils losspezifisch, über eine vergleichbare Referenz verfügen.
   Die Referenz muss sich auf die losspezifische Leistung des Unternehmens
   beziehen, d. h. die Referenz muss vergleichbar sein mit der Leistung,
   für die das Unternehmen ein Angebot abgibt. Gibt ein Unternehmen ein
   Angebot für mehrere Lose ab, genügt die Angabe einer Referenz, soweit
   diese Referenzleistung geeignet ist, die jeweils losspezifischen
   Anforderungen für alle angebotenen Lose abzudecken.
   Als vergleichbar gelten Leistungen, wenn sie nach Art der Leistung
   (Unterhaltsreinigung bzw. Glasreinigung), Umfang (Größe der
   Reinigungsfläche des Referenzobjekts) und Komplexität (Nutzungsart des
   Referenzobjekts, Art der Gebäudeausstattung bzw. - bei Glasreinigung -
   Glasqualität, Fassadengestaltung) mit den Anforderungen, die sich bei
   dem hier zu reinigenden Objekt stellen, vergleichbar sind.
   Die Referenzleistung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht mehr
   als 3 Jahre zurückliegen und die erbrachte Leistungsdauer muss einen
   Zeitraum von mindestens einem Jahr abdecken.
   Die Überprüfung beim Referenzgeber muss ergeben, dass die Leistung zur
   Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurde.
   Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Referenzen nachzufordern.
   Inhaltlich (s. o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe
   nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
   Soweit das angebotsabgebende Unternehmen Nachunternehmer einsetzen
   will, müssen auch diese über eine entsprechende Referenz verfügen. In
   diesem Fall kann das angebotsabgebende Unternehmen nicht Referenzgeber
   für das Nachunternehmen sein.
   Einzureichende Unterlagen: Formblatt B 10 Referenzliste über die
   Durchführung von Unterhalts- bzw. Glasreinigungsleistungen.
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern oder im Fall der
   Eignungsleihe einzureichende Unterlage: Formblatt B 11 Eigenerklärung
   über den Einsatz von Nachunternehmern / Eignungsleihe.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Für eine positive Prognose, dass der Auftrag von dem Bieter
   ordnungsgemäß erbracht werden kann, müssen folgende Parameter erfüllt
   sein:
    die Anzahl des festangestellten Personals des Bieters sowie des für
   die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehenden Personals lässt eine
   ordnungsgemäße Durchführung erwarten; einzureichende Unterlage:
   Formblatt B 9 Eigenerklärung zur Gesamtzahl des festangestellten
   Personals sowie des Personals, welches für die Auftragsdurchführung zur
   Verfügung stehen wird,
    der Auftragnehmer (Bieter / Bietergemeinschaft) hat in der
   Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen erbracht. Er muss, je
   nachdem, für welches Los er ein Angebot abgibt, bei mehreren Losen
   jeweils losspezifisch, über eine vergleichbare Referenz verfügen.
   Die Referenz muss sich auf die losspezifische Leistung des Unternehmens
   beziehen, d. h. die Referenz muss vergleichbar sein mit der Leistung,
   für die das Unternehmen ein Angebot abgibt. Gibt ein Unternehmen ein
   Angebot für mehrere Lose ab, genügt die Angabe einer Referenz, soweit
   diese Referenzleistung geeignet ist, die jeweils losspezifischen
   Anforderungen für alle angebotenen Lose abzudecken.
   Als vergleichbar gelten Leistungen, wenn sie nach Art der Leistung
   (Unterhaltsreinigung bzw. Glasreinigung), Umfang (Größe der
   Reinigungsfläche des Referenzobjekts) und Komplexität (Nutzungsart des
   Referenzobjekts, Art der Gebäudeausstattung bzw. - bei Glasreinigung -
   Glasqualität, Fassadengestaltung) mit den Anforderungen, die sich bei
   dem hier zu reinigenden Objekt stellen, vergleichbar sind.
   Die Referenzleistung darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht mehr
   als 3 Jahre zurückliegen und die erbrachte Leistungsdauer muss einen
   Zeitraum von mindestens einem Jahr abdecken.
   Die Überprüfung beim Referenzgeber muss ergeben, dass die Leistung zur
   Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht wurde.
   Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Referenzen nachzufordern.
   Inhaltlich (s. o.) unzureichende Referenzen können nach Angebotsabgabe
   nicht durch andere Referenzen ersetzt oder inhaltlich verändert werden.
   Soweit das angebotsabgebende Unternehmen Nachunternehmer einsetzen
   will, müssen auch diese über eine entsprechende Referenz verfügen. In
   diesem Fall kann das angebotsabgebende Unternehmen nicht Referenzgeber
   für das Nachunternehmen sein.
   Einzureichende Unterlagen: Formblatt B 10 Referenzliste über die
   Durchführung von Unterhalts- bzw. Glasreinigungsleistungen. Im Fall des
   Einsatzes von Nachunternehmern oder im Fall der Eignungsleihe:
   Formblatt B 11 Eigenerklärung über den Einsatz von Nachunternehmern /
   Eignungsleihe.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/05/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/08/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/05/2021
   Ortszeit: 14:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Die Anwesenheit von Dritten (d. h. von Personen außerhalb der
   Organistationseinheit der Kontaktstelle und des Auftraggebers) bei der
   Angebotsöffnung ist nicht zulässig.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bietern wird empfohlen, sich vor Ort über die für die Preiskalkulation
   relevanten Gegebenheiten der Gebäude durch Inaugenscheinnahme zu
   unterrichten. Objektbesichtigungen finden voraussichtlich in den
   Kalenderwochen 16 und 17 statt. Die Organisation der individuellen
   Besichtigungstermine erfolgt über die genannte Kontaktstelle. Bieter,
   die eine Ortsbesichtigung wünschen, haben dies rechtzeitig über die
   Vergabeplattform anzumelden. Der Bieter kann Wünsche hinsichtlich Tag
   und Uhrzeit äußern, es besteht aber aus organisatorischen Gründen kein
   Anspruch auf einen selbst gewählten Termin. Eine Teilnahme am Termin
   ist mit maximal 2 Personen aus dem Betrieb des Bieters möglich.
   Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden ausschließlich in
   elektronischer Form bereitgestellt. Sie sind als PDF-Datei unter dem in
   Ziffer I.3 der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Link abrufbar. Dort
   stehen sämtliche Vergabe- und Vertragsunterlagen in elektronischer Form
   unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download für
   den Bieter zur Verfügung. Die Abgabe der Angebote erfolgt allein auf
   elektronischem Weg und elektronisch in Textform gem. 126 b BGB über die
   für diese Vergabe eingesetzte Vergabeplattform, hier die
   Vergabeplattform DTVP ([10]https://www.dtvp.de/).
   Die Übermittlung und Abgabe von Angeboten auf anderem Wege und in
   anderer Form, z. B. Übermittlung der Angebote an die Kontaktstelle auf
   postalischem Weg in Papierform oder auf Datenträger, per einfacher
   E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig und führt zwingend zum
   Ausschluss des Angebots.
   Für die Erstellung und elektronische Abgabe von elektronischen
   Angeboten in Textform ist eine kostenlose Registrierung auf
   [11]https://www.dtvp.de/) erforderlich. Bieter haben bei der
   elektronischen Abwicklung der Vergabe die Anforderungen der Plattform
   an die bieterseitigen erforderlichen technischen Voraussetzungen zu
   beachten. Insbesondere haben Bieter sicherzustellen, dass das
   abgegebene Angebot dem jeweiligen Bieter zweifelsfrei zugeordnet werden
   kann. Eine unzweifelhafte Zuordnung ist z. B. nicht möglich, wenn die
   Angebotsabgabe nicht über das Bieterkonto des Bieters sondern über das
   Bieterkonto eines Dritten (z. B. Muttergesellschaft / Konzernmutter)
   erfolgt. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft für die
   Angebotserstellung ist für die Abgabe das Bieterkonto des bestellten
   Vertreters der Bietergemeinschaft zu verwenden. Ohne Angabe einer
   E-Mail-Adresse ist eine Registrierung als Bieter nicht möglich. Der
   Bieter hat im eigenen Interesse den E-Mail-Eingang regelmäßig daraufhin
   zu überprüfen, ob Mitteilungen der Kontaktstelle vorliegen, da es sich
   hierbei auch um fristgebundene Nachrichten handeln kann.
   Abwesenheitsnotizen des Bieters werden von der Kontaktstelle nicht
   berücksichtigt. Der Bieter hat außerdem sicherzustellen, dass sein
   Bieterkonto nur von denjenigen Personen seines Geschäftsbetriebs
   genutzt werden kann, die die Befugnis dazu haben (Sicherung der
   Zugangsdaten etc.). Mit Registrierung auf dem Vergabeportal werden die
   Bieter automatisch per E-Mail über Fristverlängerungen, Änderungen der
   Vergabe- und Vertragsunterlagen, Bieterfragen etc. der jeweiligen
   Vergabe informiert. Sollten sich Bieter erst kurz vor Ablauf der
   Angebotsfrist auf der Plattform registrieren, müssen sie sich bis dahin
   stets eigenverantwortlich über den aktuellen Stand des Verfahrens
   informieren.
   Bieterfragen sind vorrangig über die eingesetzte Plattform zu stellen.
   Der oben genannte Auftraggeber hat die Kanzlei Möller Rechtsanwälte
   PartG mbB, Mühlbachbogen 1 a, 83022 Rosenheim, mit der gesamten
   Abwicklung dieses Verfahrens von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis
   zur Zuschlagserteilung beauftragt. Die Kanzlei Möller Rechtsanwälte
   PartG mbB vertritt den Auftraggeber in Bezug auf alle rechtserheblichen
   Maßnahmen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens getroffen werden. Die
   Kanzlei ist in diesem Sinne alleinige Kontaktstelle gegenüber den
   Bietern. Eine direkte Kontaktaufnahme des Bieters zu dem Auftraggeber,
   sei es schriftlicher, telefonischer oder sonstiger Art hat unter allen
   Umständen zu unterbleiben und kann zum Ausschluss des Bieters vom
   Verfahren führen.
   Bekanntmachungs-ID: CXS0Y60YYYG
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern
   Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/v
   ergabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bieter können insbesondere für den Fall, dass einer berechtigten Rüge
   nicht abgeholfen wird, bei der unter Ziffer VI.4.1 der
   Auftragsbekanntmachung genannten Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag
   stellen, § 160 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
   130 Abs. 3 Nr. 4 GWB),
   Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.1 GWB kann gemäß
   § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Darüberhinaus
   endet die Frist zur Geltendendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs.
   1 Nr. 1 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
   über den vergebenen Auftrag.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/04/2021
References
   6. mailto:info@moeller-rae.de?subject=TED
   7. https://www.moeller-rae.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YYYG/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y60YYYG
  10. https://www.dtvp.de/
  11. https://www.dtvp.de/
  12. https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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