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Ausschreibung: Gebäudereinigung - DE-Garching
Gebäudereinigung
Dokument Nr...: 181259-2021 (ID: 2021041309205685096)
Veröffentlicht: 13.04.2021
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DE-Garching: Gebäudereinigung
2021/S 71/2021 181259
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Institut für Plasmaphysik
Postanschrift: Boltzmannstr. 2
Ort: Garching
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [6]heinz.setzer@ipp.mpg.de
Telefon: +49 89/32991445
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://WWW.IPP.MPG.DE
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E75428289
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterhaltsreinigung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90911200 Gebäudereinigung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik IPP ist ein Institut der
Max-Planck-Gesellschaft in 80539 München.
Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik IPP (AG) ist eine von derzeit
15 Großforschungseinrichtun-gen in Deutschland, die in der
Helmholtz-Gemeinschaft Deutsche Forschungseinrichtungen assoziiert
sind. Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik befasst sich mit der
Erforschung der Fusion zum Zwe-cke der Energiegewinnung und betreibt in
Garching ein Großexperiment. Auf dem Betriebsgelände sind in mehrere
Gebäude Flächen mit unterschiedlichen Nutzungsarten gegliedert.
Am Standort Garching stehen ca. 49 000 m^2 Büros, Labore und
Technikumräume zur Bearbeitung der Forschungsaufträge zur Verfügung.
Die Wohnungen befinden sich außerhalb der Campusgeländes ca. 10
Autominuten entfernt.
Diese verteilen sich auf Bestandsgebäude.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
85748 Garching: Boltzmannstr.2, Watzmannring 88 das LBH
Ludwig-Boltzmann-Haus und im Riemerfeldring 7-9 das IBZ
Werner-Heisenberg-Haus.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Unterhaltsreinigung von rund 50 000 m^2 Gebäudeflächen auf dem
IPP-Gelände und das LBH-Haus und das IBZ-Haus.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 600 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
2x 12 Monate
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/05/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/05/2021
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: [9]www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 10 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist,
bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf
Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der
Bieterinformation nach § 134Abs. 1GWB. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des
Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
DieZulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die
geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis
gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1
GWB).Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/04/2021
References
6. mailto:heinz.setzer@ipp.mpg.de?subject=TED
7. http://WWW.IPP.MPG.DE/
8. https://www.subreport.de/E75428289
9. http://www.bundeskartellamt.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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