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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheitswesens - DE-Saarbrücken
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Dokument Nr...: 181202-2021 (ID: 2021041309195285004)
Veröffentlicht: 13.04.2021
*
DE-Saarbrücken: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2021/S 71/2021 181202
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IKK Südwest
Postanschrift: Berliner Promenade 1
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66111
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@ikk-sw.de
Telefon: +49 68138761431
Fax: +49 68138762778
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8090603A-9
852-473E-9EEA-1140BC69BF5D
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8090603A-9
852-473E-9EEA-1140BC69BF5D
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Open House Mentoren für Nudging in stationären Pflegeeinrichtungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-OH-03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest/Pflegekasse als Pflegekasse im
Sinne des SGB XI erbringt nach § 5 SGB XI Leistungen zur Prävention in
stationären Pflegeinrichtungen nach
§ 71 Abs. 2 SGB XI: Dies geschieht konkret durch Vorschläge zur
Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der
gesundheitlichen Ressourcen unter Beteiligung der versicherten
Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung.
Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten
open-house-Modells. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer
einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und
Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den
Interessenten werden nicht geführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der
1.5.2021. Ein Vertragsbeitritt ist nach diesem Datum je nach Bedarf
jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages nach Maßgabe der Ausführungen
unter II.2.4) möglich.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die IKK Südwest/Pflegekasse unterstützt mit dem Projekt Nudging in
stationären Pflegeeinrichtungen Einrichtungen der stationären Pflege
im Saarland in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz des Saarlandes (MUV) dabei, Bewohner und
Bewohnerinnen vor Mangelernährung und Flüssigkeitsmangel trotz
adäquater Versorgungsmöglichkeiten zu bewahren. Auf der Grundlage eines
von der Vernetzungsstelle Seniorenernährung im Saarland entwickelten
Konzepts werden Nudging-Mentor*innen durch das Referat B/5 des
Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes geschult.
Voraussichtlich werden bis zu 6 Mentor*innen benötigt. Die Schulung
erfolgt im Rahmen einer halbtägigen, virtuellen Veranstaltung am
17.5.2021. Über die Anerkennung einer bereits erworbenen vergleichbaren
Qualifikation entscheidet die IKK Südwest/Pflegekasse. Sofern keine
praktische Erfahrung mit dem Ernährungsmanagement der oralen Ernährung
von kranken und pflegebedürftigen Menschen vorhanden ist, muss eine
zusätzlich entsprechende Schulung durch die Vernetzungsstelle
Seniorenernährung im Saarland nach individueller Absprache erfolgreich
absolviert werden. In den Folgejahren folgen bei Bedarf weitere
Schulungsveranstaltungen. Die Mentor*innen setzen in einem
partizipativen Prozess gemeinsam mit den Einrichtungen, den Bewohnern
der Einrichtungen und weiteren Beteiligten das Projekt um. Die IKK
Südwest/Pflegekasse schließt hierbei die Honorarverträge mit den
Mentor*innen und zahlt deshalb auch das Honorar der Mentor*innen. Das
Honorar beträgt gemäß der Anlage 1 zu dem Honorarvertrag 53,33 EUR pro
Stunde. Es werden der/dem Mentor*in pro Einrichtung, in der er/sie das
Projekt durchführt, maximal insgesamt 24 Stunden während der
12monatigen Vertragslaufzeit vergütet. Die IKK Südwest beteiligt sich
an der Finanzierung des Projekts im Zeitraum 1.5.2021 bis 30.4.2022 mit
einem Betrag von maximal 15 000 EUR. Das ergibt sich aus dem
Kooperationsvertrag zwischen der IKK Südwest/Pflegekasse und dem MUV.
Die IKK Südwest/Pflegekasse unterstützt das Projekt zudem durch
Moderation der Workshops in den Einrichtungen gemeinsam mit dem MUV und
durch die Erstellung begleitender Medien (z. B. Flyer) sowie durch
begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten
open-house-Modells, vgl. hierzu die Ausführungen unter Ziffer
II.1.4). Zur Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages vgl. die
Ausführungen unter Ziffer II.7). Jede(r) geeignete Mentor*in kann
Vertragspartner werden. Er übernimmt dann einen Umsetzungsauftrag für
die Einrichtung, die ihn beauftragt.
Interessierte Personen können sich die Unterlagen herunterladen oder
per Email unter [11]astrid.potdevin@ikk-sw.de anfordern. Verträge über
das Nudging werden erstmals mit Wirkung zum 1.5.2021 geschlossen.
Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten,
müssen die einzureichenden Vertragsunterlagen (formloser
Teilnahmeantrag und Nachweise zu vorhandenen Qualifikationen, vgl.
Ziffer III.1.3) bis zum 22.4.2021, 24.00 Uhr, bei der Kontaktadresse
[12]astrid.potdevin@ikk-sw.de einreichen. Spätere Vertragsschlüsse sind
während der 48monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats
möglich. In einem solchen Fall ist der Eingang der Vertragsunterlagen
spätestens zum Ende des zweiten Monats, der dem Monat des gewünschten
Vertragsstarts vorangeht, einzureichen (zum Beispiel bei Vertragsbeginn
zum 01.08. Eingang bis zum 30.06.). Alle Mentor*innen, die diese
Anforderungen erfüllen vgl. hierzu auch Ziffer III.1.3)-, werden bei
der Auftragsvergabe berücksichtigt. Die Einrichtungen erhalten von der
IKK Südwest/Pflegekasse eine Liste mit den Personen, die sich beworben
haben und die Voraussetzungen erfüllen, in der Reihenfolge des Eingangs
der Bewerbungen. Die Einrichtungen entscheiden dann
selbstverantwortlich und ohne Beteiligung der IKK Südwest/Pflegekasse,
welche(r) Mentor*in den Auftrag für die jeweilige Einrichtung erhalten
soll.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Alle Verträge enden am 30.4.2022 und können bis zu dreimal um 12 Monate
verlängert werden, unabhängig vom Datum des jeweiligen
Vertragsschlusses. Die Mitteilung über die Verlängerung erfolgt 3
Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit. Ein Beitritt ist jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen möglich.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU und des Vergaberechts. Um
ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die eingesetzten Mentor*innen müssen dabei grundsätzlich den
Anforderungskriterien des Leitfadens Prävention in stationären
Pflegeeinrichtungen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen und
müssen von der Vernetzungsstelle Seniorenernährung im Saarland
erfolgreich zu dem Nudging-Projekt geschult worden sein. Konkret ist
mit diesen Anforderungskriterien zum einen eine Grundqualifikation in
Form eines staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses im
Handlungsfeld Ernährung gemeint. Weiter werden in dem Leitfaden
Prävention in stationären Pflegeinrichtungen eine Zusatzqualifikation
in der Form einer spezifischen, in der Fachwelt anerkannten Fortbildung
sowie eine Einweisung in die durchzuführenden Maßnahmen genannt. Diese
beiden Punkte gelten als erfüllt, wenn die Mentoren an der vom MUV
durchgeführten Schulung teilgenommen haben. Wie unter II.2.4)
ausgeführt, entscheidet die IKK Südwest/Pflegekasse über die
Anerkennung vergleichbarer Schulungen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/04/2021
Ortszeit: 00:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/04/2021
Ortszeit: 09:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen Ziffern VI.4.1) bis VI.4.3)
beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
(Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (vgl. auch Ziffer
II.2.14)). Es fehlt an einer Auswahlentscheidung im Sinne des Art. 1
Abs. 2 Richtlinie 2014/24 EU. Im Hinblick darauf ist ein
Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
dieses open-house-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
Bestimmungen, gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz nach der
Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
§§ 77 ff., 87 ff. SGG.
Nur wenn primär das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf
gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages zu behaupten,
weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung geltend gemacht wird,
könnte der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen grundsätzlich
eröffnet sein. Da das vorliegende open-house-Verfahren nicht den
Schwellenwert für ein europaweites Vergabeverfahren nach §§ 97 ff. GWB
erreicht, können etwaige Rechtsbehelfe und Nachprüfungsverfahren nur
bei dem unter VI.4.1) genannten Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie des Saarlandes geltend gemacht werden. ES gibt dabei
nur sehr eingeschränkte rechtliche Überprüfungsmöglichkeiten. Das
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes
übt lediglich die Rechtsaufsicht über die Auftraggeberin aus. Falls ein
Bieter von einem Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts ausgeht,
wird empfohlen, sich insoweit über in Betracht kommende rechtliche
Schritte beraten zu lassen. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden.
2. Wie bereits erwähnt, geht die Laufzeit der Honorarverträge vom
1.5.2021 bis zum 30.4.2022. In diesem Zeitraum unterstützt die IKK
Südwest/Pflegekasse das Projekt mit bis zu 15 000 EUR. Soweit in dem
Kooperationsvertrag zwischen der IKK Südwest/Pflegekasse und dem MUV,
insoweit abweichend, von einer Laufzeit des Vertrages für das
Kalenderjahr 2021 die Rede ist und auch davon, dass die IKK
Südwest/Pflegekasse das Projekt im Kalenderjahr 2021 mit bis zu 15
000,00 EUR unterstützt, beruht das darauf, dass der Kooperationsvertrag
im Herbst 2020 abgeschlossen wurde und das Projekt ursprünglich zum
1.1.2021 starten sollte, es jedoch bedingt durch die Coronapandemie und
die damit verbundenen Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens zu
einer Verzögerung kam.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen
und Familie des Saarlandes oder das jeweils örtlich zuständige
Sozialgericht (s. § 57 SGG und Ziff. VI.3))
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 23
Ort: Saarbrücken bzw. örtlich zuständiges Sozialgericht
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vzabtd@soziales.saarland.de
Telefon: +49 6815013313
Fax: +49 6815013288
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn ein Interessent der Meinung ist, die Auftraggeberin habe sich in
unzulässiger Weise für die Durchführung eines Open-House-Verfahrens
entschieden, muss er hiergegen spätestens bis zum Ablauf des Tages vor
dem Datum des von ihm gewünschten Vertragsbeitritts eine Rüge bei der
Auftraggeberin einlegen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/04/2021
References
6. mailto:vergabestelle@ikk-sw.de?subject=TED
7. https://www.deutsche-evergabe.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8090603A-9852-473E-9EEA-1140BC69BF5D
9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8090603A-9852-473E-9EEA-1140BC69BF5D
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. mailto:astrid.potdevin@ikk-sw.de?subject=TED
12. mailto:astrid.potdevin@ikk-sw.de?subject=TED
13. mailto:vzabtd@soziales.saarland.de?subject=TED
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