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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheitswesens - DE-Saarbrücken
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Dokument Nr...: 181202-2021 (ID: 2021041309195285004)
Veröffentlicht: 13.04.2021
*
  DE-Saarbrücken: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
   2021/S 71/2021 181202
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: IKK Südwest
   Postanschrift: Berliner Promenade 1
   Ort: Saarbrücken
   NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
   Postleitzahl: 66111
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@ikk-sw.de
   Telefon: +49 68138761431
   Fax: +49 68138762778
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8090603A-9
   852-473E-9EEA-1140BC69BF5D
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8090603A-9
   852-473E-9EEA-1140BC69BF5D
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Open House Mentoren für Nudging in stationären Pflegeeinrichtungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-OH-03
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest/Pflegekasse als Pflegekasse im
   Sinne des SGB XI erbringt nach § 5 SGB XI Leistungen zur Prävention in
   stationären Pflegeinrichtungen nach
   § 71 Abs. 2 SGB XI: Dies geschieht konkret durch Vorschläge zur
   Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der
   gesundheitlichen Ressourcen unter Beteiligung der versicherten
   Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung.
   Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten
   open-house-Modells. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer
   einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und
   Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den
   Interessenten werden nicht geführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der
   1.5.2021. Ein Vertragsbeitritt ist nach diesem Datum je nach Bedarf
   jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages nach Maßgabe der Ausführungen
   unter II.2.4) möglich.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
   Hauptort der Ausführung:
   In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die IKK Südwest/Pflegekasse unterstützt mit dem Projekt Nudging in
   stationären Pflegeeinrichtungen Einrichtungen der stationären Pflege
   im Saarland in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt und
   Verbraucherschutz des Saarlandes (MUV) dabei, Bewohner und
   Bewohnerinnen vor Mangelernährung und Flüssigkeitsmangel trotz
   adäquater Versorgungsmöglichkeiten zu bewahren. Auf der Grundlage eines
   von der Vernetzungsstelle Seniorenernährung im Saarland entwickelten
   Konzepts werden Nudging-Mentor*innen durch das Referat B/5 des
   Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes geschult.
   Voraussichtlich werden bis zu 6 Mentor*innen benötigt. Die Schulung
   erfolgt im Rahmen einer halbtägigen, virtuellen Veranstaltung am
   17.5.2021. Über die Anerkennung einer bereits erworbenen vergleichbaren
   Qualifikation entscheidet die IKK Südwest/Pflegekasse. Sofern keine
   praktische Erfahrung mit dem Ernährungsmanagement der oralen Ernährung
   von kranken und pflegebedürftigen Menschen vorhanden ist, muss eine
   zusätzlich entsprechende Schulung durch die Vernetzungsstelle
   Seniorenernährung im Saarland nach individueller Absprache erfolgreich
   absolviert werden. In den Folgejahren folgen bei Bedarf weitere
   Schulungsveranstaltungen. Die Mentor*innen setzen in einem
   partizipativen Prozess gemeinsam mit den Einrichtungen, den Bewohnern
   der Einrichtungen und weiteren Beteiligten das Projekt um. Die IKK
   Südwest/Pflegekasse schließt hierbei die Honorarverträge mit den
   Mentor*innen und zahlt deshalb auch das Honorar der Mentor*innen. Das
   Honorar beträgt gemäß der Anlage 1 zu dem Honorarvertrag 53,33 EUR pro
   Stunde. Es werden der/dem Mentor*in pro Einrichtung, in der er/sie das
   Projekt durchführt, maximal insgesamt 24 Stunden während der
   12monatigen Vertragslaufzeit vergütet. Die IKK Südwest beteiligt sich
   an der Finanzierung des Projekts im Zeitraum 1.5.2021 bis 30.4.2022 mit
   einem Betrag von maximal 15 000 EUR. Das ergibt sich aus dem
   Kooperationsvertrag zwischen der IKK Südwest/Pflegekasse und dem MUV.
   Die IKK Südwest/Pflegekasse unterstützt das Projekt zudem durch
   Moderation der Workshops in den Einrichtungen gemeinsam mit dem MUV und
   durch die Erstellung begleitender Medien (z. B. Flyer) sowie durch
   begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
   Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten
   open-house-Modells, vgl. hierzu die Ausführungen unter Ziffer
   II.1.4). Zur Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages vgl. die
   Ausführungen unter Ziffer II.7). Jede(r) geeignete Mentor*in kann
   Vertragspartner werden. Er übernimmt dann einen Umsetzungsauftrag für
   die Einrichtung, die ihn beauftragt.
   Interessierte Personen können sich die Unterlagen herunterladen oder
   per Email unter [11]astrid.potdevin@ikk-sw.de anfordern. Verträge über
   das Nudging werden erstmals mit Wirkung zum 1.5.2021 geschlossen.
   Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten,
   müssen die einzureichenden Vertragsunterlagen (formloser
   Teilnahmeantrag und Nachweise zu vorhandenen Qualifikationen, vgl.
   Ziffer III.1.3) bis zum 22.4.2021, 24.00 Uhr, bei der Kontaktadresse
   [12]astrid.potdevin@ikk-sw.de einreichen. Spätere Vertragsschlüsse sind
   während der 48monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats
   möglich. In einem solchen Fall ist der Eingang der Vertragsunterlagen
   spätestens zum Ende des zweiten Monats, der dem Monat des gewünschten
   Vertragsstarts vorangeht, einzureichen (zum Beispiel bei Vertragsbeginn
   zum 01.08. Eingang bis zum 30.06.). Alle Mentor*innen, die diese
   Anforderungen erfüllen  vgl. hierzu auch Ziffer III.1.3)-, werden bei
   der Auftragsvergabe berücksichtigt. Die Einrichtungen erhalten von der
   IKK Südwest/Pflegekasse eine Liste mit den Personen, die sich beworben
   haben und die Voraussetzungen erfüllen, in der Reihenfolge des Eingangs
   der Bewerbungen. Die Einrichtungen entscheiden dann
   selbstverantwortlich und ohne Beteiligung der IKK Südwest/Pflegekasse,
   welche(r) Mentor*in den Auftrag für die jeweilige Einrichtung erhalten
   soll.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Alle Verträge enden am 30.4.2022 und können bis zu dreimal um 12 Monate
   verlängert werden, unabhängig vom Datum des jeweiligen
   Vertragsschlusses. Die Mitteilung über die Verlängerung erfolgt 3
   Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit. Ein Beitritt ist jederzeit
   und zu den gleichen Bedingungen möglich.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
   Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
   Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU und des Vergaberechts. Um
   ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
   Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die eingesetzten Mentor*innen müssen dabei grundsätzlich den
   Anforderungskriterien des Leitfadens Prävention in stationären
   Pflegeeinrichtungen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen und
   müssen von der Vernetzungsstelle Seniorenernährung im Saarland
   erfolgreich zu dem Nudging-Projekt geschult worden sein. Konkret ist
   mit diesen Anforderungskriterien zum einen eine Grundqualifikation in
   Form eines staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses im
   Handlungsfeld Ernährung gemeint. Weiter werden in dem Leitfaden
   Prävention in stationären Pflegeinrichtungen eine Zusatzqualifikation
   in der Form einer spezifischen, in der Fachwelt anerkannten Fortbildung
   sowie eine Einweisung in die durchzuführenden Maßnahmen genannt. Diese
   beiden Punkte gelten als erfüllt, wenn die Mentoren an der vom MUV
   durchgeführten Schulung teilgenommen haben. Wie unter II.2.4)
   ausgeführt, entscheidet die IKK Südwest/Pflegekasse über die
   Anerkennung vergleichbarer Schulungen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/04/2021
   Ortszeit: 00:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/04/2021
   Ortszeit: 09:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen  Ziffern VI.4.1) bis VI.4.3) 
   beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden
   Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines
   öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie
   (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (vgl. auch Ziffer
   II.2.14)). Es fehlt an einer Auswahlentscheidung im Sinne des Art. 1
   Abs. 2 Richtlinie 2014/24 EU. Im Hinblick darauf ist ein
   Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für
   Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen
   dieses open-house-Verfahrens einschließlich der vertraglichen
   Bestimmungen, gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der
   Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz nach der
   Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu
   den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet
   sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen
   Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die
   §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
   Nur wenn primär das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf
   gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages zu behaupten,
   weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung geltend gemacht wird,
   könnte der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen grundsätzlich
   eröffnet sein. Da das vorliegende open-house-Verfahren nicht den
   Schwellenwert für ein europaweites Vergabeverfahren nach §§ 97 ff. GWB
   erreicht, können etwaige Rechtsbehelfe und Nachprüfungsverfahren nur
   bei dem unter VI.4.1) genannten Ministerium für Soziales, Gesundheit,
   Frauen und Familie des Saarlandes geltend gemacht werden. ES gibt dabei
   nur sehr eingeschränkte rechtliche Überprüfungsmöglichkeiten. Das
   Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes
   übt lediglich die Rechtsaufsicht über die Auftraggeberin aus. Falls ein
   Bieter von einem Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts ausgeht,
   wird empfohlen, sich insoweit über in Betracht kommende rechtliche
   Schritte beraten zu lassen. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist
   keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden.
   2. Wie bereits erwähnt, geht die Laufzeit der Honorarverträge vom
   1.5.2021 bis zum 30.4.2022. In diesem Zeitraum unterstützt die IKK
   Südwest/Pflegekasse das Projekt mit bis zu 15 000 EUR. Soweit in dem
   Kooperationsvertrag zwischen der IKK Südwest/Pflegekasse und dem MUV,
   insoweit abweichend, von einer Laufzeit des Vertrages für das
   Kalenderjahr 2021 die Rede ist und auch davon, dass die IKK
   Südwest/Pflegekasse das Projekt im Kalenderjahr 2021 mit bis zu 15
   000,00 EUR unterstützt, beruht das darauf, dass der Kooperationsvertrag
   im Herbst 2020 abgeschlossen wurde und das Projekt ursprünglich zum
   1.1.2021 starten sollte, es jedoch bedingt durch die Coronapandemie und
   die damit verbundenen Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens zu
   einer Verzögerung kam.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen
   und Familie des Saarlandes oder das jeweils örtlich zuständige
   Sozialgericht (s. § 57 SGG und Ziff. VI.3))
   Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 23
   Ort: Saarbrücken bzw. örtlich zuständiges Sozialgericht
   Postleitzahl: 66119
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vzabtd@soziales.saarland.de
   Telefon: +49 6815013313
   Fax: +49 6815013288
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Wenn ein Interessent der Meinung ist, die Auftraggeberin habe sich in
   unzulässiger Weise für die Durchführung eines Open-House-Verfahrens
   entschieden, muss er hiergegen spätestens bis zum Ablauf des Tages vor
   dem Datum des von ihm gewünschten Vertragsbeitritts eine Rüge bei der
   Auftraggeberin einlegen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/04/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@ikk-sw.de?subject=TED
   7. https://www.deutsche-evergabe.de/
   8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8090603A-9852-473E-9EEA-1140BC69BF5D
   9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/8090603A-9852-473E-9EEA-1140BC69BF5D
  10. https://www.deutsche-evergabe.de/
  11. mailto:astrid.potdevin@ikk-sw.de?subject=TED
  12. mailto:astrid.potdevin@ikk-sw.de?subject=TED
  13. mailto:vzabtd@soziales.saarland.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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