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Ausschreibung: Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren - DE-Berlin
Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren
Mechanische Ersatzteile außer Motoren und deren Ersatzteilen
Dokument Nr...: 181025-2021 (ID: 2021041309165984784)
Veröffentlicht: 13.04.2021
*
  DE-Berlin: Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren
   2021/S 71/2021 181025
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Toll Collect GmbH
   Postanschrift: Linkstraße 4
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10785
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Enrico.pohl@toll-collect.de
   Telefon: +49 30740779510
   Fax: +49 30740771114
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.toll-collect.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Die Toll Collect GmbH ist eine privat-rechtlich organisierte
   Gesellschaft des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur.
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Die Toll Collect GmbH ist für den Betrieb des
   Mauterhebungssystems zuständig.
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Ersatzhaltungen für Komponenten
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34300000 Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Ersatzhaltungen für Komponenten des dualen Systems zur Erhebung
   streckenbezogener Straßenbenutzungsgebühren und zu deren Kontrolle.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34320000 Mechanische Ersatzteile außer Motoren und deren Ersatzteilen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Toll Collect hat Komponenten des dualen Systems zur Erhebung
   streckenbezogener Straßenbenutzungsgebühren und zu deren Kontrolle im
   Bestand. Im Rahmen des Refurbishments werden diese Geräte gewartet. Bei
   einem Wiedereinbau können die vorhandenen Halterungen nicht mehr
   verwendet werden. Die Beschaffung dieser Halterungen stellt den
   vorgesehenen Vertragsinhalt dar.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die genaue Wertangabe gem. II.1.7) ist keine gesetzliche Pflichtangabe
   und wurde deshalb mit 1,00 EUR angegeben, im Übrigen ist die Angabe
   insbesondere aus Gründen der Geheimhaltung und Vertraulichkeit sowie
   mit Blick auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht möglich.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
       Vorschriften der Richtlinie genügt
   Erläuterung:
   Die Beauftragung eines bestehenden Auftragnehmers ist gem. § 14 Abs. 4
   Nr. 5 VgV gerechtfertigt, da es sich um eine zusätzliche Lieferleistung
   eines ursprünglichen Auftragnehmers handelt, die erforderlich geworden
   ist und ein Wechsel des Unternehmens dazu führen würde, dass TC eine
   Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und
   dies eine technische Unvereinbarkeit mit sich bringen würde. Der
   Auftragnehmer ist Lieferant der gem. II.2.4) beschriebenen Komponenten
   und deren Halterungen. Im Rahmen des Refurbishments werden die
   Komponenten gewartet, die Bestandshalterungen können nicht
   wiederverwendet werden und müssen zusätzlich beschafft werden. Dies ist
   aus Gründen der Kompatibilität nur beim ursprünglichen Vertragspartner
   möglich, die Beauftragung anderer Unternehmen würde bedeuten, dass neue
   Werkzeuge für die Fertigung (Mehrkosten) hergestellt und eine
   umfangreiche Qualifizierung inkl. Tests durchgeführt werden müssten.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Bezeichnung des Auftrags:
   Ersatzhaltungen für Komponenten
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   08/04/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Efkon GmbH
   Ort: Raaba
   NUTS-Code: AT221 Graz
   Land: Österreich
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt als
   freiwillige-ex-ante-Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs.3 GWB. Die
   Angabe des Tags der Zuschlagsentscheidung bezieht sich auf die
   Entscheidung des AG, den Vertrag mit dem Wirtschaftsteilnehmer gem.
   V.2.3) abzuschließen. Der gegenständliche Zuschlag wurde noch nicht
   erteilt, der gegenständliche Vertrag wurde also nicht abgeschlossen.
   Vielmehr erfolgt der Vertragsschluss gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor
   Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
   Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499163
   Internet-Adresse: [9]https://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende
   Rechtsvorschriften verwiesen:
    § 134 GWB Informations- und Wartepflicht,
    § 135 GWB Unwirksamkeit,
    § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   Besonders hervorzuheben ist dabei:
   § 135 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
   2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der
   Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens,
   das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein,
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
   10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: n. a
   Ort: n. a
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/04/2021
References
   6. mailto:Enrico.pohl@toll-collect.de?subject=TED
   7. https://www.toll-collect.de/
   8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   9. https://www.bundeskartellamt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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