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Ausschreibung: Buchprüfung - DE-Berlin
Buchprüfung
Dokument Nr...: 179286-2021 (ID: 2021041209262583035)
Veröffentlicht: 12.04.2021
*
  DE-Berlin: Buchprüfung
   2021/S 70/2021 179286
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
   Postanschrift: Friedrichstraße 71 / Q206
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   Postleitzahl: 10117
   Land: Deutschland
   E-Mail: [7]vergabestelle@autobahn.de
   Fax: +49 30-403680810
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]www.autobahn.de
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2020-10066 Jahresabschlussprüfungen 2020-2023
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S232-572444
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79212100 Buchprüfung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Jahresabschlussprüfungen 2020-2023
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Der Prüfungsauftrag umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.
   Dezember 2020  31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung
   und des Lageberichtes. Ergänzend hierzu ist die betriebswirtschaftliche
   Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
   vorzunehmen. Neben der Prüfung des Jahresabschlusses ist durch den
   Abschlussprüfer jährlich eine Prüfung durchzuführen:
    hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der
   wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2
   Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sowie
    der Gesamtaufwendungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates,
   Geschäftsführer und Prokuristen.
   Bezüglich der Prüfung der Gesamtaufwendungen für die Mitglieder des
   Aufsichtsrates, Geschäftsführer und Prokuristen ist ein gesonderter
   Bezügebericht zu erstellen. Neben den o. g. regelmäßigen Prüfungen
   können durch den Aufsichtsrat ergänzende Prüfungsthemen im Rahmen der
   jeweiligen Jahresprüfungen beauftragt werden. Diese werden dann über
   Nachträge zu den im Rahmenvertrag vereinbarten Tagessätzen vergütet. Im
   Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 ist durch den
   Abschlussprüfer zusätzlich die Einführung des neuen ERP-Systems zu
   prüfen. Die wirtschaftliche Verwendung der vom Bund zur Verfügung
   gestellten Mittel sowie das hieraus resultierende Treuhandvermögen bzw.
   die Treuhandschulden sind aktuell nicht Gegenstand des
   Prüfungsauftrages. Dies obliegt dem Bundesrechnungshof. Die Erteilung
   des Prüfungsauftrags erfolgt jahresweise unmittelbar durch den
   Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Es besteht daher ein Generalvorbehalt
   hinsichtlich der Höhe des Jahreshonorars und hinsichtlich möglicher
   Änderungen von Prüfungsschwerpunkten.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 48
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 232-572444
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 2020-10066
   Bezeichnung des Auftrags:
   Jahresabschlussprüfungen 2020-2023
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   26/10/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Mazars GmbH & Co. KG
   Postanschrift: Alt-Moabit 2
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10557
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]berlin@mazars.de
   Telefon: +49 30-208880
   Fax: +49 30-208881999
   Internet-Adresse: [11]https://www.mazars.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 353 928.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des
   Aufsichtsrates der Autobahn GmbH des Bundes zur Bestellung des
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 vor Zuschlagserteilung. Das
   Verfahren wird ganz oder teilweise aufgehoben, sofern bis zum Zuschlag
   (innerhalb der Bindefrist) die Zustimmung des Aufsichtsrates zur
   Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 nicht
   erfolgt ist. Die Ausschreibung steht weiter unter dem Vorbehalt, als
   dass die einseitige Verlängerung des Vertrages durch die die Autobahn
   GmbH des Bundes um jeweils ein weiteres Jahr zu den Bedingungen dieser
   Ausschreibung der Zustimmung des Aufsichtsrates der Autobahn GmbH des
   Bundes zur Bestellung des Abschlussprüfers für das jeweilige
   Geschäftsjahr vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres bedarf.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt-Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 2289499561
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
   [12]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin.
   Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3
   angegebene Kontaktstelle anzubringen.
   § 160 GWB lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:
   [13]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
   deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor
   Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
   schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
   Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
   nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
   und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
   GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/04/2021
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   79212100 Buchprüfung
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Prüfungsauftrag umfasst die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.
   Dezember 2020  31. Dezember 2023 unter Einbeziehung der Buchführung
   und des Lageberichtes. Ergänzend hierzu ist die betriebswirtschaftliche
   Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
   vorzunehmen. Neben der Prüfung des Jahresabschlusses ist durch den
   Abschlussprüfer jährlich eine Prüfung durchzuführen:
    hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der
   wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2
   Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) sowie
    der Gesamtaufwendungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates,
   Geschäftsführer und Prokuristen.
   Bezüglich der Prüfung der Gesamtaufwendungen für die Mitglieder des
   Aufsichtsrates, Geschäftsführer und Prokuristen ist ein gesonderter
   Bezügebericht zu erstellen. Neben den o. g. regelmäßigen Prüfungen
   können durch den Aufsichtsrat ergänzende Prüfungsthemen im Rahmen der
   jeweiligen Jahresprüfungen beauftragt werden. Diese werden dann über
   Nachträge zu den im Rahmenvertrag vereinbarten Tagessätzen vergütet. Im
   Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2020 ist durch den
   Abschlussprüfer zusätzlich die Einführung des neuen ERP-Systems zu
   prüfen. Die wirtschaftliche Verwendung der vom Bund zur Verfügung
   gestellten Mittel sowie das hieraus resultierende Treuhandvermögen bzw.
   die Treuhandschulden sind aktuell nicht Gegenstand des
   Prüfungsauftrages. Dies obliegt dem Bundesrechnungshof. Die Erteilung
   des Prüfungsauftrags erfolgt jahresweise unmittelbar durch den
   Vorsitzenden des Aufsichtsrates. Es besteht daher ein Generalvorbehalt
   hinsichtlich der Höhe des Jahreshonorars und hinsichtlich möglicher
   Änderungen von Prüfungsschwerpunkten.
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 48
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 353 928.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Mazars GmbH & Co. KG
   Postanschrift: Alt-Moabit 2
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10557
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]berlin@mazars.de
   Telefon: +49 30-208880
   Fax: +49 30-208881999
   Internet-Adresse: [15]https://www.mazars.de
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Zusätzliche Dienstleistungen zum Auftrag Prüfungen der
   Einzelabschlüsse der Autobahn GmbH für die Jahre 2020 bis 2023 sowie
   die projekt-begleitende Prüfung der Einführung des neuen ERP-Systems
   der Autobahn GmbH durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
   zusätzliche Dienstleistungen zur Jahresabschlussprüfung 2020: Prüfung
   von Vergabeverfahren.
   Stichproben Vergaben: 10 Stück / 20 Stunden + Berichtsabfassung und
   Besprechung / 32 Stunden = 38 865,00 EUR brutto.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Die Notwendigkeit der benannten zusätzlichen Dienstleistungen durch den
   Auftragnehmer wurden bereits in der Leistungsbeschreibung avisiert.
   Neben den o. g. regelmäßigen Prüfungen können durch den Aufsichtsrat
   ergänzende Prüfungsthemen im Rahmen der jeweiligen Jahresprüfungen
   beauftragt werden. Diese werden dann über Nachträge zu den im
   Rahmenvertrag vereinbarten Tagessätzen vergütet.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 353 928.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 386 587.66 EUR
References
   7. mailto:vergabestelle@autobahn.de?subject=TED
   8. http://www.autobahn.de/
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:572444-2020:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:berlin@mazars.de?subject=TED
  11. https://www.mazars.de/
  12. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
  13. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
  14. mailto:berlin@mazars.de?subject=TED
  15. https://www.mazars.de/
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