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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Rastatt
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 179265-2021 (ID: 2021041209260883012)
Veröffentlicht: 12.04.2021
*
  DE-Rastatt: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2021/S 70/2021 179265
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rastatt
   Postanschrift: Am Schlossplatz 5
   Ort: Rastatt
   NUTS-Code: DE124 Rastatt
   Postleitzahl: 76437
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landkreis Rastatt, Landratsamt Rastatt, Amt für
   Personal, Organisation und Digitalisierung, Herrn Ganz, Am Schlossplatz
   5, 76437 Rastatt
   E-Mail: [6]h.staib@landkreis-rastatt.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://landkreis-rastatt.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel Süd II, Landkreis
   Rastatt
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Landkreis Rastatt als Aufgabenträger des ÖPNV beabsichtigt, den
   bisherigen Auftragnehmer des Linienbündels Süd II (Buslinien 245, 246,
   248, 262, 263, 264, 265 und 266) ab 1.5.2021 mit einem Nachtrag
   (Auftragsänderung) zu beauftragen. Im Rahmen des Verkehrskonzeptes für
   den Nationalpark Schwarzwald (NLP) soll die bestehende Linie 245 zu
   einer Regiolinie X 45 mit verbessertem Takt ausgebaut werden.
   Zusätzlich soll ein Zubringerkonzept zum NLP im Rahmen der
   Bestandslinien 263/264 (incl. Änderungen im Folgenetz) zeitgleich in
   Betrieb gehen. Die ÖPNV-Anbindung des NLP wird im Zuge dieser Maßnahmen
   verbessert. Die Zusatzleistungen betragen ca. 10 700 Leistungsstunden.
   Die Vergütung für den Nachtrag beträgt ca. 18 % des ursprünglichen
   Auftragswertes. Nach Auslaufen der Linienkonzession soll auf Basis
   einer neuen Leistungsbeschreibung ein wettbewerbliches Vergabeverfahren
   gem. der VO 1370/2007 für die Gesamtleistung des Linienbündels
   durchgeführt werden.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE124 Rastatt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Rastatt als Aufgabenträger des ÖPNV beabsichtigt, den
   bisherigen Auftragnehmer des Linienbündels Süd II (Buslinien 245, 246,
   248, 262, 263, 264, 265 und 266) ab 1.5.2021 mit einem Nachtrag
   (Auftragsänderung) zu beauftragen. Im Rahmen des Verkehrskonzeptes für
   den Nationalpark Schwarzwald (NLP) soll die bestehende Linie 245 zu
   einer Regiolinie X 45 mit verbessertem Takt ausgebaut werden.
   Zusätzlich soll ein Zubringerkonzept zum NLP im Rahmen der
   Bestandslinien 263/264 (incl. Änderungen im Folgenetz) zeitgleich in
   Betrieb gehen. Die ÖPNV-Anbindung des NLP wird im Zuge dieser Maßnahmen
   verbessert. Die Zusatzleistungen betragen ca. 4 070 Leistungsstunden.
   Die Vergütung für den Nachtrag beträgt ca. 13,85 % des ursprünglichen
   Auftragswertes. Nach Auslaufen der Linienkonzession soll auf Basis
   einer neuen Leistungsbeschreibung ein wettbewerbliches Vergabeverfahren
   gem. der VO 1370/2007 für die Gesamtleistung des Linienbündels
   durchgeführt werden. Die Auftragsvergabe erfolgt ohne vorherige
   Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der
   Europäischen Union.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Für die Auftragsänderung sind die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 1
   lit. c) RL 2014/24/EU (= § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB) gegeben. Die
   Änderung des Auftrags ist daher ohne Durchführung eines erneuten
   Vergabeverfahrens zulässig. Die Änderung ist aufgrund von äußeren
   Umständen erforderlich geworden, die der Auftraggeber im Rahmen seiner
   Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Der zusätzliche Bedarf
   (Verbesserte Anbindung des NLP) ist erst nach Abschluss des
   Verkehrsvertrags über Verkehre im Linienbündel Süd II eingetreten. Die
   Beauftragung eines anderen Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und
   technischen Gründen nicht erfolgen. Ein Auftragnehmerwechsel wäre mit
   beträchtlichen Zusatzkosten für den Landkreis Rastatt verbunden.
   Betrieblich wäre ein Umstieg für den Fahrgast nicht zu vermeiden. Auch
   mit Blick auf die personenbeförderungsrechtliche Liniengenehmigung
   kommt somit im Ergebnis für die Erbringung der Leistung nur der
   derzeitige Betreiber des Linienbündels in Betracht. Die Festlegung auf
   die Erweiterung der bestehenden Linie 245 erfolgt auch nicht künstlich,
   das heißt willkürlich (bestehende Vorgaben des Regiobusprogramms des
   Landes Baden-Württemberg). Aus denselben Gründen wäre auch ein
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2
   lit. b) VgV zulässig. Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen
   bestehen nicht, sodass auch die zusätzlichen Voraussetzungen des § 14
   Abs. 6 VgV erfüllt sind.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   07/04/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH
   Nationale Identifikationsnummer: DE111
   Postanschrift: Schmollerstraße 13
   Ort: Schwäbisch Hall
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 74523
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine
   freiwillige ex-ante Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB.
   Der Landkreis Rastatt vertritt mit den o. g. Argumenten die Auffassung,
   dass die zusätzlichen Dienstleistungen im Rahmen einer Auftragsänderung
   gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB direkt an die Friedrich Müller
   Omnibusunternehmen GmbH (FMO) vergeben werden können bzw. jedenfalls
   die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne
   Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV vorliegen, in
   dessen Rahmen Verhandlungen ausschließlich mit der FMO zulässig sind.
   2. Die Angabe des Tags der Zuschlagsentscheidung unter V.2.1) bezieht
   sich nur auf den Entschluss des Landkreises Rastatt, die FMO mit den
   zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Die beabsichtigte Beauftragung
   der FMO erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vgl. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
   GWB.
   3. Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die
   Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt an dieser Stelle eine
   Eingabe zwingend verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich
   nicht um die tatsächlichen Auftragswerte.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 721-9268730
   Fax: +49 721-9263985
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB). Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen
   ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist
   gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 721-9268730
   Fax: +49 721-9263985
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/04/2021
References
   6. mailto:h.staib@landkreis-rastatt.de?subject=TED
   7. http://landkreis-rastatt.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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