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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Rastatt
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 179265-2021 (ID: 2021041209260883012)
Veröffentlicht: 12.04.2021
*
DE-Rastatt: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2021/S 70/2021 179265
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rastatt
Postanschrift: Am Schlossplatz 5
Ort: Rastatt
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Rastatt, Landratsamt Rastatt, Amt für
Personal, Organisation und Digitalisierung, Herrn Ganz, Am Schlossplatz
5, 76437 Rastatt
E-Mail: [6]h.staib@landkreis-rastatt.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://landkreis-rastatt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Nachtrag für Busverkehrsleistungen im Linienbündel Süd II, Landkreis
Rastatt
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Rastatt als Aufgabenträger des ÖPNV beabsichtigt, den
bisherigen Auftragnehmer des Linienbündels Süd II (Buslinien 245, 246,
248, 262, 263, 264, 265 und 266) ab 1.5.2021 mit einem Nachtrag
(Auftragsänderung) zu beauftragen. Im Rahmen des Verkehrskonzeptes für
den Nationalpark Schwarzwald (NLP) soll die bestehende Linie 245 zu
einer Regiolinie X 45 mit verbessertem Takt ausgebaut werden.
Zusätzlich soll ein Zubringerkonzept zum NLP im Rahmen der
Bestandslinien 263/264 (incl. Änderungen im Folgenetz) zeitgleich in
Betrieb gehen. Die ÖPNV-Anbindung des NLP wird im Zuge dieser Maßnahmen
verbessert. Die Zusatzleistungen betragen ca. 10 700 Leistungsstunden.
Die Vergütung für den Nachtrag beträgt ca. 18 % des ursprünglichen
Auftragswertes. Nach Auslaufen der Linienkonzession soll auf Basis
einer neuen Leistungsbeschreibung ein wettbewerbliches Vergabeverfahren
gem. der VO 1370/2007 für die Gesamtleistung des Linienbündels
durchgeführt werden.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE124 Rastatt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Rastatt als Aufgabenträger des ÖPNV beabsichtigt, den
bisherigen Auftragnehmer des Linienbündels Süd II (Buslinien 245, 246,
248, 262, 263, 264, 265 und 266) ab 1.5.2021 mit einem Nachtrag
(Auftragsänderung) zu beauftragen. Im Rahmen des Verkehrskonzeptes für
den Nationalpark Schwarzwald (NLP) soll die bestehende Linie 245 zu
einer Regiolinie X 45 mit verbessertem Takt ausgebaut werden.
Zusätzlich soll ein Zubringerkonzept zum NLP im Rahmen der
Bestandslinien 263/264 (incl. Änderungen im Folgenetz) zeitgleich in
Betrieb gehen. Die ÖPNV-Anbindung des NLP wird im Zuge dieser Maßnahmen
verbessert. Die Zusatzleistungen betragen ca. 4 070 Leistungsstunden.
Die Vergütung für den Nachtrag beträgt ca. 13,85 % des ursprünglichen
Auftragswertes. Nach Auslaufen der Linienkonzession soll auf Basis
einer neuen Leistungsbeschreibung ein wettbewerbliches Vergabeverfahren
gem. der VO 1370/2007 für die Gesamtleistung des Linienbündels
durchgeführt werden. Die Auftragsvergabe erfolgt ohne vorherige
Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der
Europäischen Union.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Für die Auftragsänderung sind die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 1
lit. c) RL 2014/24/EU (= § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB) gegeben. Die
Änderung des Auftrags ist daher ohne Durchführung eines erneuten
Vergabeverfahrens zulässig. Die Änderung ist aufgrund von äußeren
Umständen erforderlich geworden, die der Auftraggeber im Rahmen seiner
Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Der zusätzliche Bedarf
(Verbesserte Anbindung des NLP) ist erst nach Abschluss des
Verkehrsvertrags über Verkehre im Linienbündel Süd II eingetreten. Die
Beauftragung eines anderen Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und
technischen Gründen nicht erfolgen. Ein Auftragnehmerwechsel wäre mit
beträchtlichen Zusatzkosten für den Landkreis Rastatt verbunden.
Betrieblich wäre ein Umstieg für den Fahrgast nicht zu vermeiden. Auch
mit Blick auf die personenbeförderungsrechtliche Liniengenehmigung
kommt somit im Ergebnis für die Erbringung der Leistung nur der
derzeitige Betreiber des Linienbündels in Betracht. Die Festlegung auf
die Erweiterung der bestehenden Linie 245 erfolgt auch nicht künstlich,
das heißt willkürlich (bestehende Vorgaben des Regiobusprogramms des
Landes Baden-Württemberg). Aus denselben Gründen wäre auch ein
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2
lit. b) VgV zulässig. Vernünftige Alternativen oder Ersatzlösungen
bestehen nicht, sodass auch die zusätzlichen Voraussetzungen des § 14
Abs. 6 VgV erfüllt sind.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
07/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Friedrich Müller Omnibusunternehmen GmbH
Nationale Identifikationsnummer: DE111
Postanschrift: Schmollerstraße 13
Ort: Schwäbisch Hall
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 74523
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine
freiwillige ex-ante Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB.
Der Landkreis Rastatt vertritt mit den o. g. Argumenten die Auffassung,
dass die zusätzlichen Dienstleistungen im Rahmen einer Auftragsänderung
gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB direkt an die Friedrich Müller
Omnibusunternehmen GmbH (FMO) vergeben werden können bzw. jedenfalls
die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV vorliegen, in
dessen Rahmen Verhandlungen ausschließlich mit der FMO zulässig sind.
2. Die Angabe des Tags der Zuschlagsentscheidung unter V.2.1) bezieht
sich nur auf den Entschluss des Landkreises Rastatt, die FMO mit den
zusätzlichen Leistungen zu beauftragen. Die beabsichtigte Beauftragung
der FMO erfolgt nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, vgl. § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3
GWB.
3. Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die
Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt an dieser Stelle eine
Eingabe zwingend verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich
nicht um die tatsächlichen Auftragswerte.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB). Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen
ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist
gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/04/2021
References
6. mailto:h.staib@landkreis-rastatt.de?subject=TED
7. http://landkreis-rastatt.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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