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Ausschreibung: Marketing - DE-Hannover
Marketing
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Werbekampagnen
Dokument Nr...: 178654-2021 (ID: 2021041209192182387)
Veröffentlicht: 12.04.2021
*
  DE-Hannover: Marketing
   2021/S 70/2021 178654
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb 
   Außenstelle Hannover
   Postanschrift: Podbielskistraße 166
   Ort: Hannover
   NUTS-Code: DE929 Region Hannover
   Postleitzahl: 30177
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]jan.heberling@lzn.de
   Fax: +49 51189848199
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDDET/docume
   nts
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDDET
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entwicklung und Umsetzung einer crossmedialen niedersachsenweiten
   Informations-, Aufklärungs- und Werbekampagne zur Corona-Schutzimpfung
   für das Land Niedersachsen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 0027-DLG/2021-03.212
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79342000 Marketing
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftrag umfasst die Entwicklung und Umsetzung einer crossmedialen
   niedersachsenweiten Informations-, Aufklärungs- und Werbekampagne zur
   Corona-Schutzimpfung und zum Testen für das Land Niedersachsen.
   Insgesamt steht ein Betrag von bis zu 3 Millionen EUR (netto) zur
   Verfügung. Aus diesem Betrag müssen die direkt von der Agentur zu
   erbringenden Leistungen abgegolten werden. Außerdem sind die von der
   Agentur zu beauftragenden und abzurechnenden Kommunikationsmaßnahmen in
   Zusammenarbeit mit externen Partnerinnen und Partnern
   (Zeitungsanzeigen, Gebärdendolmetscherinnen, etc.) aus diesem Budget zu
   zahlen. Sollte ein Angebot den genannten Nettobetrag überschreiten,
   wird dieses von der Wertung ausgeschlossen.
   Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den
   Leistungsbeschreibungen  Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
   79341400 Werbekampagnen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE929 Region Hannover
   Hauptort der Ausführung:
   Hannover
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftrag umfasst die Entwicklung und Umsetzung einer crossmedialen
   niedersachsenweiten Informations-, Aufklärungs- und Werbekampagne zur
   Corona-Schutzimpfung und zum Testen für das Land Niedersachsen.
   Insgesamt steht ein Betrag von bis zu 3 Millionen EUR (netto) zur
   Verfügung. Aus diesem Betrag müssen die direkt von der Agentur zu
   erbringenden Leistungen abgegolten werden. Außerdem sind die von der
   Agentur zu beauftragenden und abzurechnenden Kommunikationsmaßnahmen in
   Zusammenarbeit mit externen Partnerinnen und Partnern
   (Zeitungsanzeigen, Gebärdendolmetscherinnen, etc.) aus diesem Budget zu
   zahlen. Sollte ein Angebot den genannten Nettobetrag überschreiten,
   wird dieses von der Wertung ausgeschlossen.
   Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den
   Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Kommunikationskonzept und Grafikleistung /
   Gewichtung: 70 %
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2021
   Ende: 31/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Juni 2021. Es besteht eine
   erste Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2021 sowie optional 6
   einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils
   höchstens einem weiteren Monat. Der Vertrag verlängert sich
   stillschweigend jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht vom
   Auftraggeber 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Option gekündigt wird
   und endet automatisch spätestens am 30. Juni 2022, ohne dass es einer
   Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§
   123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die
   wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die
   in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der
   Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
   (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
   Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5
   der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von
   allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn.
   2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten
   Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
   Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
   Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
   Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma
   und zum Firmenprofil  sofern möglich  auch Angaben hinsichtlich der
   Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
   finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in
   der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von
   erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen)
   und  sofern entsprechende Angaben verfügbar sind  des Umsatzes
   (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist
   sowie Gesamtumsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Jahre zu machen.
   Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
   Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht
   (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner
   Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
   Kreditinstituts vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
   letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausge-schriebenen
   Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des
   Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des
   Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine
   entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur
   Firma und zum Firmenprofil enthalten.
   Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil
   des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
   Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen zu machen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der gesetzliche Datenschutz ist von beiden Vertragsparteien zu wahren.
   Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zwingend
   einzuhalten.
   Der Auftragnehmer ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über alle
   ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten
   des Auftraggebers (einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse)
   verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
   Für die Leistungserbringung darf nur Personal eingesetzt werden, das
   sich dem Datenschutz schriftlich verpflichtet hat. Eine entsprechende
   Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit
   ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
   Die Vertragsparteien werden alle im Zusammenhang mit der Anbahnung und
   Durchführung des Vertrags erlangten Kenntnisse und Informationen nur
   für den vertraglichen Zweck nutzen, zu dem sie übermittelt worden sind
   und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen
   anderen Vertragspartners Dritten zugänglich machen oder gegenüber
   Dritten verwenden.
   Das Zustimmungserfordernis gilt nicht für gesetzlich vorgesehene
   Auskünfte gegenüber Behörden.
   Soweit der Auftragnehmer den jeweiligen Auftraggeber als Referenz
   benennen möchte, hat der jeweilige Auftraggeber dem zuzustimmen. Eine
   Bezugnahme auf das ML oder den jeweiligen Auftraggeber ist jedoch nur
   in allgemeiner Form und ohne Nennung von Einzelheiten des Auftrags
   zulässig.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
   Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
   (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz  NTVergG) in
   Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der
   Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und
   sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
   NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
   Dienst- und Lieferleistungen  einschließlich Dienstleistungen im
   Bereich des öffentlichen Personenverkehrs  ab einem geschätzten
   Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
   Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
   und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen
   Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie
   nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
   Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
   Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
   Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
   verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck Angaben
   zur Firma und zum Firmenprofil.
   Angebote sind elektronisch einzureichen.
   Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
   [10]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
   elektronisch einzureichen.
   Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
   und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das
   Bietertool elektronisch zu übermitteln.Eine elektronische Übermittlung
   von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den
   Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum
   Ausschluss des Angebotes.
   Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
   Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht
   erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
   sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
   Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
   Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
   Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
   für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
   eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
   abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
   Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten  zum
   Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
   absehbaren  Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
   Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts-
   und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
   Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
   Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
   Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDDET
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
   Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
   bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die
   Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
   § 160 Abs. 3 GWB lautet:
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
   hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber []
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Telefon: +49 4131151334
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/04/2021
References
   6. mailto:jan.heberling@lzn.de?subject=TED
   7. http://www.lzn.niedersachsen.de/
   8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDDET/documents
   9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDDET
  10. https://vergabe.niedersachsen.de/
  11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
  13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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