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Ausschreibung: Marketing - DE-Hannover
Marketing
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Werbekampagnen
Dokument Nr...: 178654-2021 (ID: 2021041209192182387)
Veröffentlicht: 12.04.2021
*
DE-Hannover: Marketing
2021/S 70/2021 178654
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb
Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [6]jan.heberling@lzn.de
Fax: +49 51189848199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.lzn.niedersachsen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDDET/docume
nts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDDET
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entwicklung und Umsetzung einer crossmedialen niedersachsenweiten
Informations-, Aufklärungs- und Werbekampagne zur Corona-Schutzimpfung
für das Land Niedersachsen
Referenznummer der Bekanntmachung: 0027-DLG/2021-03.212
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79342000 Marketing
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Entwicklung und Umsetzung einer crossmedialen
niedersachsenweiten Informations-, Aufklärungs- und Werbekampagne zur
Corona-Schutzimpfung und zum Testen für das Land Niedersachsen.
Insgesamt steht ein Betrag von bis zu 3 Millionen EUR (netto) zur
Verfügung. Aus diesem Betrag müssen die direkt von der Agentur zu
erbringenden Leistungen abgegolten werden. Außerdem sind die von der
Agentur zu beauftragenden und abzurechnenden Kommunikationsmaßnahmen in
Zusammenarbeit mit externen Partnerinnen und Partnern
(Zeitungsanzeigen, Gebärdendolmetscherinnen, etc.) aus diesem Budget zu
zahlen. Sollte ein Angebot den genannten Nettobetrag überschreiten,
wird dieses von der Wertung ausgeschlossen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den
Leistungsbeschreibungen Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
79341400 Werbekampagnen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:
Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag umfasst die Entwicklung und Umsetzung einer crossmedialen
niedersachsenweiten Informations-, Aufklärungs- und Werbekampagne zur
Corona-Schutzimpfung und zum Testen für das Land Niedersachsen.
Insgesamt steht ein Betrag von bis zu 3 Millionen EUR (netto) zur
Verfügung. Aus diesem Betrag müssen die direkt von der Agentur zu
erbringenden Leistungen abgegolten werden. Außerdem sind die von der
Agentur zu beauftragenden und abzurechnenden Kommunikationsmaßnahmen in
Zusammenarbeit mit externen Partnerinnen und Partnern
(Zeitungsanzeigen, Gebärdendolmetscherinnen, etc.) aus diesem Budget zu
zahlen. Sollte ein Angebot den genannten Nettobetrag überschreiten,
wird dieses von der Wertung ausgeschlossen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den
Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Kommunikationskonzept und Grafikleistung /
Gewichtung: 70 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2021
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 1. Juni 2021. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit bis zum 31. Dezember 2021 sowie optional 6
einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils
höchstens einem weiteren Monat. Der Vertrag verlängert sich
stillschweigend jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht vom
Auftraggeber 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Option gekündigt wird
und endet automatisch spätestens am 30. Juni 2022, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§
123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die
wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die
in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument Auflistung der
Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1 und 5
der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von
allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nrn.
2, 3 (beide bei Bedarf) der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten
Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf
Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma
und zum Firmenprofil sofern möglich auch Angaben hinsichtlich der
Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der
finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in
der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von
erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen)
und sofern entsprechende Angaben verfügbar sind des Umsatzes
(Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist
sowie Gesamtumsatz) der letzten 3 abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des
Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht
(vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner
Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
(Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den
letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausge-schriebenen
Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des
Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des
Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine
entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck Angaben zur
Firma und zum Firmenprofil enthalten.
Der Bieter hat in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil
des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und
Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen zu machen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der gesetzliche Datenschutz ist von beiden Vertragsparteien zu wahren.
Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zwingend
einzuhalten.
Der Auftragnehmer ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über alle
ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten Angelegenheiten
des Auftraggebers (einschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse)
verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Für die Leistungserbringung darf nur Personal eingesetzt werden, das
sich dem Datenschutz schriftlich verpflichtet hat. Eine entsprechende
Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Datensicherheit
ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Vertragsparteien werden alle im Zusammenhang mit der Anbahnung und
Durchführung des Vertrags erlangten Kenntnisse und Informationen nur
für den vertraglichen Zweck nutzen, zu dem sie übermittelt worden sind
und nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen
anderen Vertragspartners Dritten zugänglich machen oder gegenüber
Dritten verwenden.
Das Zustimmungserfordernis gilt nicht für gesetzlich vorgesehene
Auskünfte gegenüber Behörden.
Soweit der Auftragnehmer den jeweiligen Auftraggeber als Referenz
benennen möchte, hat der jeweilige Auftraggeber dem zuzustimmen. Eine
Bezugnahme auf das ML oder den jeweiligen Auftraggeber ist jedoch nur
in allgemeiner Form und ohne Nennung von Einzelheiten des Auftrags
zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/05/2021
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
(Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz NTVergG) in
Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und
sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
Dienst- und Lieferleistungen einschließlich Dienstleistungen im
Bereich des öffentlichen Personenverkehrs ab einem geschätzten
Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1
und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen
Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie
nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur
Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck Angaben
zur Firma und zum Firmenprofil.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform
[10]https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools
elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen
und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das
Bietertool elektronisch zu übermitteln.Eine elektronische Übermittlung
von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail oder über den
Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum
Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht
erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten zum
Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
absehbaren Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts-
und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDDET
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften
bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die
Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB
hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber []
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/04/2021
References
6. mailto:jan.heberling@lzn.de?subject=TED
7. http://www.lzn.niedersachsen.de/
8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDDET/documents
9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHDDET
10. https://vergabe.niedersachsen.de/
11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/
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