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Ausschreibung: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten - DE-Lörrach
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 178642-2021 (ID: 2021041209191882383)
Veröffentlicht: 12.04.2021
*
  DE-Lörrach: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
   2021/S 70/2021 178642
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Lörrach
   Postanschrift: Palmstr. 3
   Ort: Lörrach
   NUTS-Code: DE139 Lörrach
   Postleitzahl: 79539
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]loerrach-sicherheitsdienst@menoldbezler.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.loerrach-landkreis.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDTRV/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater
   Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
   Postanschrift: Stresemannstr. 79
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70191
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dr. Alexander Dörr
   E-Mail: [9]loerrach-sicherheitsdienst@menoldbezler.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.menoldbezler.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDTRV
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Landkreis Lörrach  Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/384
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Landkreis Lörrach schreibt Sicherheitsdienstleistungen zur
   Bewachung von Asylbewerberunterkünften sowie bestimmter Bereiche im
   Landratsamt im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens aus.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE139 Lörrach
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Lörrach
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die vergabegegenständliche Leistung umfasst die Bewachung von
   Gemeinschaftsunterkünften (GU) zur Unterbringung von Asylbewerbern im
   Gebiet des Landkreises Lörrach sowie den Sicherheitsdienst im
   Landratsamt Lörrach.
   Es handelt es sich derzeit um die folgenden Gemeinschaftsunterkünfte:
    GU Efringen-Kirchen, Beim Eckfeld 1, mit 115 Plätzen
    GU Rheinfelden, Schildgasse 22, mit 347 Plätzen,
    GU Schopfheim, Bläsiweg 9, mit 64 Plätzen.
   Grundsätzlich sind die Objekte mit einem 24-Stunden/7-Tagedienst zu
   bewachen. Abweichungen davon sind möglich, wie zum Beispiel eine
   Bewachung nur zu Nachtzeiten. Die Objekte sind, soweit nicht im
   Einzelfall anders bestimmt, mit mindestens 2 Personen zu bewachen.
   Im Landratsamt Lörrach ist bei Bedarf während den Sprechtagen oder in
   Einzelfällen Bewachungspersonal für bestimmte Bereiche zu stellen.
   Abweichungen hiervon sind möglich.
   Zudem umfasst die Leistungserbringung die  ggf. bewaffnete 
   Begleitung der Abholung von Barmitteln für den Weg von der Bank zur
   Unterkunft sowie deren Auszahlung an die Bewohner der Unterkünfte an
   den vorgegebenen Auszahlungstagen. Darüber hinaus ist an den
   Auszahlungstagen ein bewaffneter Sicherheitsdienst im Landratsamt in
   der Palmstraße 3 durchzuführen.
   Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Flüchtlingsströme in den
   kommenden Monaten kann der Umfang der zu erbringenden Leistungen stark
   schwanken. Dabei kann die Bewachung einzelner Objekte vollständig
   entfallen. Zudem können auch neue Objekte hinzukommen. Dies wird sowohl
   in der Leistungsbeschreibung als auch in den Vertragsentwürfen
   entsprechend berücksichtigt. Die Auftraggeber legen daher besonderen
   Wert auf Flexibilität beim Auftragnehmer.
   Der Vertrag über die Bewachungsleistungen beginnt am 1. Oktober 2021
   und läuft bis 30. September 2024 (feste Grundvertragslaufzeit). Es
   besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers
   um weitere 12 Monate. Zudem hat der Auftraggeber das Recht, das
   Vertragsverhältnis vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/10/2021
   Ende: 30/09/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es besteht eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten des
   Auftraggebers um weitere 12 Monate.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Über die nachfolgend und in III.1.2) und III.1.3) geforderten
   Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende
   Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
   1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
   vorliegen,
   2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   GWB,
   3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
   Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
   Vorlage eines aktuelles Auszugs über die Eintragung des Unternehmens in
   das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
   des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3
   Geschäftsjahren,
   2) Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung oder
   Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall
   einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu
   schließen mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden: 2 000
   000 EUR, Sach- und Vermögensschäden: 250 000 EUR. Dieser Nachweis ist
   im Falle einer Bietergemeinschaft nur insgesamt einmal vorzulegen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche
   Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte
   in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
   2) Eigenerklärung über erbrachte vergleichbare Leistungen im Bereich
   Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlings-/Asylbewerberunterkünfte
   aus den letzten 3 Jahren. Die Erklärung über Referenzleistungen muss
   jeweils folgende Angaben enthalten:
    Bezeichnung des Auftrags,
    kurze Beschreibung des Leistungsumfangs,
    Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner,
    Zeitraum der Leistungserbringung,
    Angaben, ob und ggf. wie viele Objekte mit einem Nacht-, Wochenend-
   und Feiertagsdienst bewacht wurden,
    Angaben, ob und ggf. wie viele Objekte mit einem
   24-Stunden/7-Tage-Dienst bewacht wurden,
    Angaben, ob und ggf. wie viele Objekte im Revierdienst betreut
   werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1): Das Unternehmen muss für das Jahr 2020, unabhängig von der Art
   des Anstellungsverhältnisses, mindestens 8 Mitarbeiter mit einen
   Sachkundenachweis nach § 34a GewO vorweisen, davon mindestens 2
   Mitarbeiter mit der Berechtigung zum Führen einer Schusswaffe
   (Waffenschein). Der Waffenschein muss auch für die Nutzung in
   Gemeinschaftsunterkünften ausgestellt sein.
   Zu 2): o Mindestens eine der benannten Referenzleistungen muss die
   gleichzeitige Bewachung von mindestens 3 Flüchtlingsunterkünften mit
   einem 24-Stunden/7-Tage-Dienst über einer Zeitraum von mindestens 12
   Monaten umfassen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für Bewerbergemeinschaften gilt:
   Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
   Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
   unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
   1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
   Bewerbergemeinschaft,
   2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
   3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich
   vertritt,
   4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
   uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
   5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im
   Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/05/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
   hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz
   von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
   Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein
   Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche
   Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben
   bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie
   aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
   Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
   sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
   Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist
   prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder
   Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
   Teilnahmeantrags zu beachten sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZDTRV
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse: [12]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/04/2021
References
   6. mailto:loerrach-sicherheitsdienst@menoldbezler.de?subject=TED
   7. https://www.loerrach-landkreis.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDTRV/documents
   9. mailto:loerrach-sicherheitsdienst@menoldbezler.de?subject=TED
  10. http://www.menoldbezler.de/
  11. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDTRV
  12. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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