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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Wiesbaden
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 178532-2021 (ID: 2021041209175382271)
Veröffentlicht: 12.04.2021
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  DE-Wiesbaden: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2021/S 70/2021 178532
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische
   Zentrale für Datenverarbeitung
   Postanschrift: Mainzer Straße 29
   Ort: Wiesbaden
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   Postleitzahl: 65185
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@hzd.hessen.de
   Telefon: +49 611 / 340-0
   Fax: +49 611 / 340-1150
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
   on=_Details&TenderOID=54321-Tender-17704ccb86a-6b8f44bba711b45b
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.hessen.de/NetServer/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungen im Themenumfeld Videokonferenzsysteme als Managed
   Service
   Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0004
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Support eines
   Videokonferenzsystems.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 11 952 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   Hauptort der Ausführung:
   Hessisches Kultusministerium
   Luisenplatz 10
   65185 Wiesbaden
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Aussetzung des regulären Schulbetriebs und die damit verbundene
   Schließung der Schulen zur Eindämmung der Ausbreitung der
   COVID-19-Infektionen haben die Notwendigkeit aufgezeigt, Schulen
   Videokonferenzen zu ermöglichen.
   Das landeseinheitliche Videokonferenzsystem (VKS) soll es ermöglichen,
   dass Lehrkräfte alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines
   ausgesetzten regulären Unterrichtsbetriebs oder aus gesundheitlichen
   Gründen nicht an einem Präsenzunterricht teilnehmen können,
   unterrichten zu können. Ebenso sollen Lehrkräfte, die aus den genannten
   Gründen Unterricht nicht in der Schule durchführen können, in Kontakt
   mit den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Kolleginnen und Kollegen
   treten können.
   Aufgrund der erforderlichen Organisation von digital unterstütztem
   Präsenz- und Distanzunterricht unter den Bedingungen der Pandemie, muss
   ein Videokonferenzsystem als Landeslösung innerhalb des Schulportals
   Hessen ab dem 1.8.2021 allen rund 2000 hessischen Schulen zuverlässig
   zur Verfügung stehen, um alle Schülerinnen und Schüler zu erreichen und
   unterstützen zu können.
   Organisatorische Rahmenbedingungen
   Um zeitgemäßes Lehren und Lernen im Unterricht mit Unterstützung
   digitaler Medien zu ermöglichen, befindet sich eine digitale
   pädagogische Lern- und Arbeitsplattform für die hessischen Schulen, das
   Schulportal Hessen, im Aufbau. Dieses wird derzeit ausgebaut und steht
   als nutzerfreundliche Plattform allen hessischen Schulen zur Verfügung.
   Das Videokonferenzsystem soll in das Schulportal integriert werden,
   dafür erfolgt die Umsetzung innerhalb der bisherigen Architektur.
   Insbesondere das IDM, welches in der HZD verbleibt, muss in die
   Kommunikation eingebunden sein.
   Die Umsetzung des Videokonferenzsystems innerhalb des Schulportals wird
   durch das Hessische Kultusministerium unter Federführung von Referat
   I.1) in Abstimmung mit Referat Z.2 gesteuert und muss in enger
   Zusammenarbeit mit der Lehrkräfteakademie Frankfurt, Dezernat Medien,
   innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten durchgeführt werden.
   Technische Rahmenbedingungen
   Das Identitätsmanagement des Schulportals Hessen ist durch ein Lemon
   LDAP realisiert. Alle Nutzerinnen und Nutzer des Videokonferenzsystems
   müssen über dieses IDM authentifiziert werden. Für weitere externe
   Teilnehmende ist eine Teilnahmemöglichkeit vorzusehen.
   Zeitliche Rahmenbedingungen
   Der qualifizierte, deutschsprachige technische Support, der von den
   Auftragnehmern im Rahmen des Betriebs zu leisten ist, muss von Montag
   bis Freitag von 7.00 bis 22.00 Uhr erreichbar sein. Bei
   betriebsverhindernden Ausfällen (kein Betrieb mehr möglich) darf die
   Reaktionszeit maximal 4 Stunden, bei betriebsbehindernden Ausfällen
   (Betrieb nur noch eingeschränkt möglich) maximal 8 Stunden betragen.
   Der Benutzersupport ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Dieser
   soll von pädagogischen Fachkräften der Lehrkräfteakademie durchgeführt
   werden.
   Folgende Betriebszustände sind vorgesehen:
   Betriebszustand 1: Angepasster/Eingeschränkter Regelbetrieb bzw.
   Wechselmodell gemäß Stufe 1-3 des Leitfadens zum Schulbetrieb im
   Schulajhr 2020/20211
   Bereitstellung einer einsatzbereiten Videokonferenzsystem-Umgebung bis
   spätestens zum 31.7.2021.
    Bereitstellen von Kapazitäten, um regelmäßig 270 000 Nutzerinnen und
   Nutzern gleichzeitig die Teilnahme an Videokonferenzen zu ermöglichen.
   Betriebszustand 2: Distanzunterricht gemäß Stufe 4 des Leitfaden
   Schulbetrieb1
   Bereitstellung einer einsatzbereiten Videokonferenzsystem-Umgebung bis
   spätestens zum 31.7.2021.
    Bei Aussetzen des Präsenzunterrichts im gesamten Bundesland muss
   eine kurzfristige Erhöhung der Kapazität auf 850 000 gleichzeitige
   Nutzerinnen und Nutzer ermöglicht werden. Die Durchführung des
   Unterrichts hat hierbei Vorrang vor anderen Nutzungszwecken,
    Die Erhöhung soll innerhalb einer Woche ermöglicht werden. Die
   Erhöhungsfrist gilt ab Bekanntgabe der hessenweiten Schulschließung
   durch das Hessische Kultusministerium unabhängig von den
   Geschäftszeiten.
   Der Betriebszustand 1 ist vom Auftragnehmer in jedem Fall über die
   gesamte Vertragslaufzeit bereitzustellen und wird unabhängig von der
   Zahl der tatsächlichen Nutzer/innen mit einem wöchentlichen
   Pauschalpreis vergütet. Übersteigt der Bedarf die Nutzeranzahl des
   Betriebszustands 1 (270 000) stellt der Auftragnehmer innerhalb einer
   Woche das System im Betriebszustand 2 (850 000) bereit. Die Zeit in der
   der Betrieb im Betriebszustand 2 erfolgt, wird entsprechend ebenfalls
   nutzerunabhängig mit einem wöchentlichen Pauschalpreis vergütet.
   Technische Beschreibung
    Implementierung und Betrieb einer aus dem Internet nutzbaren
   Cloud-Architektur für perspektivisch bis zu ca. 850 000 Nutzer unter
   Berücksichtigung der Anforderungen an das System in Bezug auf
   Skalierbarkeit und den Besonderheiten im pädagogischen Betrieb, wie z.
   B. dynamische Lastverteilung, unvorhersehbare Lastspitzen, etc.,
    Auf dem HessenPC sind standardmäßig nur www (http und https)  TCP 80
   und 443 freigeschaltet. Das Videokonferenzsystem muss in der Lage sein,
   auch nur über diese Freigaben zu kommunizieren. Ein Turn-Server ist
   eine Möglichkeit, dies zu bewerkstelligen,
    Die Anzahl gleichzeitig möglicher Räume wird technisch nicht
   begrenzt,
    Für jeden Videokonferenzraum wird eine an den Teilnehmenden
   orientierte Bandbreite zugesichert,
    Innerhalb einer Videokonferenz-Session müssen Unterräume im Umfang
   der Teilnehmeranzahl (sogenannte Gruppen  oder Pausenräume) möglich
   sein, um verschiedene Sozialformen im Untericht zu ermöglichen,
    Die Zielarchitektur muss einen durchgehenden verlässlichen Betrieb
   des Videokonferenzsystems für alle Schulen des Landes sowie der
   gesamten Schul- und Bildungsverwaltung ermöglichen.
   Performance-Engpässe haben unmittelbaren Einfluss auf die Qualität der
   Lehr- und Lernprozesse, daher sind diese verlässlich auszuschließen.
   Die Systemverfügbarkeit ist dementsprechend innerhalb der Kernzeit (Mo
    Fr 7.00  22.00) mindestens 99 % pro Jahr zu gewährleisten,
    Geplante Unterbrechungen während einer Wartung sind außerhalb der
   Kernzeiten (Mo  Fr 7.00  22.00) des Schulbetriebs durchzuführen und
   mindestens eine Woche im Voraus per Mail anzukündigen.
   Sicherheitsupdates und betriebsgewährleistende Updates werden
   schnellstmöglich implementiert,
    Vor dem Einspielen neuer Updates muss der Auftragnehmer in Absprache
   mit dem Auftraggeber prüfen, ob der zugesicherte Funktionsumfang
   Bestand hat und ob etwaige zusätzliche Funktionen gewünscht sind. Die
   Änderungen des Funktionsumfangs bedürfen der Freigabe durch den
   Auftraggeber,
    Das Videokonferenzsystem muss für die Teilnahme von Eltern offen sein
   und entsprechende Zugangsmöglichkeiten bereitstellen, die von den
   Schulen selbst zur Verfügung gestellt werden können,
    Das Videokonferenzsystem muss für Sitzungen innerhalb der Schulen,
   sowie zwischen Schulen und den Organisationseinheiten der
   Bildungsverwaltung (Staatliche Schulämter, Hessische Lehrkräfteakademie
   und Hessisches Kultusministerium) eingesetzt werden können,
    Die Umgebung muss nach neuestem Stand der Technik aufgebaut werden.
   Ein technisch agnostischer Ansatz ist wünschenswert, um zukünftige
   Anpassungen und weitere Serviceverlagerungen zu ermöglichen. Die
   Plattform muss der DS-GVO und dem HDSIG entsprechen,
    Der Standort der Rechenzentren muss innerhalb der EU sein. Die Räume
   für den Betrieb der IT-Infrastruktur sind als Rechenzentrum sicher
   auszulegen. Als Basis der Anforderungen sollen die von der BITKOM
   definierte Kategorie B angesetzt werden. Die Anforderungen sind unter
   anderem auf der Homepage der BITKOM einzusehen. Die Stromversorgung,
   Klimatisierung, Zugangssicherung, Racks usw. sind Bestandteil des
   Betriebs. Äquivalent wäre die Verfügbarkeitsklasse 2 der DIN/EN 50600.
   Alternativ oder ergänzend ist eine Zertifizierung nach BSI-Standard
   200-2 (IT Grundschutz) oder ISO 27001:2013 bezogen auf das
   Rechenzentrum möglich. Der Anbieter sichert durch eine Eigenerklärung
   zu, dass die Betriebssicherheit seines Rechenzentrums durch Einhaltung
   einer der oben aufgeführten Qualitätssicherungsnormen
   (Zertifizierungen) gewährleistet ist und erklärt sich bereit, jederzeit
   auf Anforderung des Auftraggebers, als Beleg der Einhaltung der
   Qualitätssicherungsnormen, diesbezügliche Zertifikate vorzulegen.
   Der Anbieter muss dem Auftraggeber zwecks Auditierung jederzeit Zugang
   zu dem Rechenzentrum gewähren. Zugelassen werden können nur Bieter im
   unmittelbaren Geltungsbereich der DS-GVO.
    Das Videokonferenzsystem muss auf allen Endgeräten und allen
   Betriebssystemen ohne administrative Rechte (bspw. für eine
   Installation) lauffähig sein. Die Erstellung von Videokonferenzräumen
   und die Teilnahme an den Videokonferenzen muss im Browser ohne lokale
   Installation/Ausführen von zusätzlicher Software oder Plug-Ins/Add-Ons
   auf Desktop-PCs (Windows, Linux, macOS etc.), Laptops, Tablets oder
   Smartphones (iOS, Android etc.) möglich sein,
    Dokumentierte und quelloffene Schnittstelle (API) auf XML-Basis, um
   abgesichert per Schlüssel/Zertifikat bestimmte Anwendungsfälle zu
   ermöglichen z.B:
    Videokonfernzräume, samt Übergabe von gesetzten Rechten
   Teilnehmenden, erstellen,
    Videokonferenzräume starten,
    an Online-Schulungen teilnehmen,
    Meeting in Raum beenden,
    Räume löschen.
    Integrationsmöglichkeit der API über Open-Source-Plugin in LMS
   Moodle,
    Integrationsmöglichkeit der API in andere Bereiche des Schulportals
   Hessen,
    technische Beratung und Unterstützung bei dem Zugriff auf die API
   (bspw. für andere Bereiche des Schulportal Hessen).
   Die Möglichkeit das Hintergrundbild der Videoübertragung technisch
   anpassen zu können, ist zwingend notwendig. Das Hintergrundbild muss
   entweder durch ein weiteres Bild virtuell ersetzt oder durch einen
   Filter unkenntlich gemacht werden können, um den Einblick in die
   Privatsphäre der Nutzenden so gering wie möglich zu halten. Bieter,
   deren Software dies nicht zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme leisten
   kann, verpflichten sich, diese Funktion binnen 12 Monaten zu ergänzen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 20,00
   Preis - Gewichtung: 80,00
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 11 952 200.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2021
   Ende: 31/07/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der EVB-IT Dienstvertrag besitzt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten
   bei einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
   Der Vertrag endet spätestens nach 36 Monaten.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz (Datei:
   Referenzen) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag Ablauf der
   Angebotsfrist), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten
   Anforderungen entspricht.
   Art: Bereitstellung und Betrieb einer Videokonferenzsystem-Umgebung
   inklusive technischem Support
   Umfang: Mindestens 10 000 Nutzer
   (Datei Referenzen auf der Vergabeplattform).
   In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden
   namentlich anzugeben.
   Der Bieter hat durch Eigenerklärung (Datei Erklaerung_betriebssicheres
   Rechenzentrum) nachzuweisen, dass die Betriebssicherheit seines
   Rechenzentrums durch eine der unten aufgezählten
   Qualitätssicherungsnormen gewährleistet ist.
    Anforderungen der BITKOM für Kategorie B,
    Verfügbarkeitsklasse 2 der DIN/EN 50600,
    Anforderungen nach BSI-Standard 100-2 (IT-Grundschutz),
    ISO 27001: 2013 bezogen auf das Rechenzentrum.
   Kann der Bieter keinen Nachweis bezüglich der Einhaltung einer der oben
   aufgeführten Qualitätssicherungsnormen geben, führt dies zum Ausschluss
   des Angebots von der weiteren Wertung.
   Hinweis der Vergabestelle: Der Auftraggeber behält sich jederzeit vor,
   als Beleg der Einhaltung einer der oben genannten
   Qualitätssicherungsnormen, sich vom Bieter das Zertifikat in Kopie
   vorlegen zu lassen.
   (Datei Erklärung_betriebssicheres Rechenzentrum)
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen
   und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt
   sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei
   Verpflichtungserklaerung_oeff_AG) zur Tariftreue und zum
   Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG)
   vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die
   Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei
   einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland
   beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der
   Vergabeplattform des Landes Hessen ([10]https://vergabe.hessen.de) zur
   Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
   Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen:
   Der Bieter hat die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass
   über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer
   Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen in der Fassung
   vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) ausgefüllt mit seinem
   Angebot einzureichen.
   Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
   Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von
   Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der
   entsprechenden Form einzureichen.
   (Datei Erklaerung_Vergabesperre).
   Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
   Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen
   nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
   Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
   Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von
   Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der
   entsprechenden Form einzureichen.
   (Datei Eigenerklaerung_Par_123_GWB)
   Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
   Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen
   nach § 124 GWB (Datei Eigenerklaerung_Par_124_GWB) ausgefüllt mit
   seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes
   Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden
   Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder
   Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form
   einzureichen.
   (Datei Eigenerklaerung_Par_124_GWB)
   Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
   GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das
   Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen
   Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten
   Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125
   GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird
   dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des
   Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am
   Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der
   Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren
   ausgeschlossen werden muss.
   Wirtschaftlichkeitsprüfung
   Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die
   nach der folgenden Formel errechnet wird:
   Gesamtpunkte = Preispunkte + Leistungspunkte
   Preis (Max. 80 Punkte):
   Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt
   (Datei: Preisblatt).
   Die Berechnung der Punkte für den Preis ergibt sich aus dem jeweiligen
   Verhältnis Preis des günstigsten Angebots (Pmin) zu dem Preis eines
   jeweils teureren Angebots (PAngebot) multipliziert mit der maximal
   möglichen Punktzahl (80).
   Formel: Preispunkte von Angebot i = (Pmin/PAngebot) x Lmax
   Leistung (Max. 20 Punkte)  Erklärung über die Möglichkeit der Änderung
   des Hintergrundbildes
   Der Bieter hat eine Erklärung bezüglich der Möglichkeit einer Änderung
   des Hintergrundbildes innerhalb des Videokonferenzsystems abzugeben
   (Datei: "Erklärung_Änderung Hintergrundbild"). Dabei kann er eine der
   zwei folgenden Optionen wählen:
   Zusicherung, dass die Möglichkeit zur Änderung des Hintergrundbildes
   innerhalb des Videokonferenzsystems vorhanden ist.
   Oder
   Verpflichtung die Möglichkeit zur Änderung des Hintergrundbildes
   innerhalb des Videokonferenzsystems durch eine nachträgliche
   Entwicklung innerhalb eines Jahres bereitzustellen.
   Die zwei Positionen werden wie folgt bewertet:
   Zusicherung, dass die Möglichkeit vorhanden ist --> 20 Punkte
   Verpflichtung, dass Möglichkeit nachträglich bereitgestellt wird
   (innerhalb eines Jahres) --> 0 Punkte
   Es können also maximal 20 Leistungspunkte erreicht werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151/126603
   Fax: +49 6151/125816
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB (Einleitung, Antrag)
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/04/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@hzd.hessen.de?subject=TED
   7. https://vergabe.hessen.de/
   8. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17704ccb86a-6b8f44bba71
1b45b
   9. https://vergabe.hessen.de/NetServer/
  10. https://vergabe.hessen.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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