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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Wiesbaden
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 178532-2021 (ID: 2021041209175382271)
Veröffentlicht: 12.04.2021
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DE-Wiesbaden: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2021/S 70/2021 178532
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische
Zentrale für Datenverarbeitung
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-17704ccb86a-6b8f44bba711b45b
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.hessen.de/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Dienstleistungen im Themenumfeld Videokonferenzsysteme als Managed
Service
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bereitstellung, Betrieb, Wartung und Support eines
Videokonferenzsystems.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 11 952 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:
Hessisches Kultusministerium
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Aussetzung des regulären Schulbetriebs und die damit verbundene
Schließung der Schulen zur Eindämmung der Ausbreitung der
COVID-19-Infektionen haben die Notwendigkeit aufgezeigt, Schulen
Videokonferenzen zu ermöglichen.
Das landeseinheitliche Videokonferenzsystem (VKS) soll es ermöglichen,
dass Lehrkräfte alle Schülerinnen und Schüler, die aufgrund eines
ausgesetzten regulären Unterrichtsbetriebs oder aus gesundheitlichen
Gründen nicht an einem Präsenzunterricht teilnehmen können,
unterrichten zu können. Ebenso sollen Lehrkräfte, die aus den genannten
Gründen Unterricht nicht in der Schule durchführen können, in Kontakt
mit den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Kolleginnen und Kollegen
treten können.
Aufgrund der erforderlichen Organisation von digital unterstütztem
Präsenz- und Distanzunterricht unter den Bedingungen der Pandemie, muss
ein Videokonferenzsystem als Landeslösung innerhalb des Schulportals
Hessen ab dem 1.8.2021 allen rund 2000 hessischen Schulen zuverlässig
zur Verfügung stehen, um alle Schülerinnen und Schüler zu erreichen und
unterstützen zu können.
Organisatorische Rahmenbedingungen
Um zeitgemäßes Lehren und Lernen im Unterricht mit Unterstützung
digitaler Medien zu ermöglichen, befindet sich eine digitale
pädagogische Lern- und Arbeitsplattform für die hessischen Schulen, das
Schulportal Hessen, im Aufbau. Dieses wird derzeit ausgebaut und steht
als nutzerfreundliche Plattform allen hessischen Schulen zur Verfügung.
Das Videokonferenzsystem soll in das Schulportal integriert werden,
dafür erfolgt die Umsetzung innerhalb der bisherigen Architektur.
Insbesondere das IDM, welches in der HZD verbleibt, muss in die
Kommunikation eingebunden sein.
Die Umsetzung des Videokonferenzsystems innerhalb des Schulportals wird
durch das Hessische Kultusministerium unter Federführung von Referat
I.1) in Abstimmung mit Referat Z.2 gesteuert und muss in enger
Zusammenarbeit mit der Lehrkräfteakademie Frankfurt, Dezernat Medien,
innerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten durchgeführt werden.
Technische Rahmenbedingungen
Das Identitätsmanagement des Schulportals Hessen ist durch ein Lemon
LDAP realisiert. Alle Nutzerinnen und Nutzer des Videokonferenzsystems
müssen über dieses IDM authentifiziert werden. Für weitere externe
Teilnehmende ist eine Teilnahmemöglichkeit vorzusehen.
Zeitliche Rahmenbedingungen
Der qualifizierte, deutschsprachige technische Support, der von den
Auftragnehmern im Rahmen des Betriebs zu leisten ist, muss von Montag
bis Freitag von 7.00 bis 22.00 Uhr erreichbar sein. Bei
betriebsverhindernden Ausfällen (kein Betrieb mehr möglich) darf die
Reaktionszeit maximal 4 Stunden, bei betriebsbehindernden Ausfällen
(Betrieb nur noch eingeschränkt möglich) maximal 8 Stunden betragen.
Der Benutzersupport ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Dieser
soll von pädagogischen Fachkräften der Lehrkräfteakademie durchgeführt
werden.
Folgende Betriebszustände sind vorgesehen:
Betriebszustand 1: Angepasster/Eingeschränkter Regelbetrieb bzw.
Wechselmodell gemäß Stufe 1-3 des Leitfadens zum Schulbetrieb im
Schulajhr 2020/20211
Bereitstellung einer einsatzbereiten Videokonferenzsystem-Umgebung bis
spätestens zum 31.7.2021.
Bereitstellen von Kapazitäten, um regelmäßig 270 000 Nutzerinnen und
Nutzern gleichzeitig die Teilnahme an Videokonferenzen zu ermöglichen.
Betriebszustand 2: Distanzunterricht gemäß Stufe 4 des Leitfaden
Schulbetrieb1
Bereitstellung einer einsatzbereiten Videokonferenzsystem-Umgebung bis
spätestens zum 31.7.2021.
Bei Aussetzen des Präsenzunterrichts im gesamten Bundesland muss
eine kurzfristige Erhöhung der Kapazität auf 850 000 gleichzeitige
Nutzerinnen und Nutzer ermöglicht werden. Die Durchführung des
Unterrichts hat hierbei Vorrang vor anderen Nutzungszwecken,
Die Erhöhung soll innerhalb einer Woche ermöglicht werden. Die
Erhöhungsfrist gilt ab Bekanntgabe der hessenweiten Schulschließung
durch das Hessische Kultusministerium unabhängig von den
Geschäftszeiten.
Der Betriebszustand 1 ist vom Auftragnehmer in jedem Fall über die
gesamte Vertragslaufzeit bereitzustellen und wird unabhängig von der
Zahl der tatsächlichen Nutzer/innen mit einem wöchentlichen
Pauschalpreis vergütet. Übersteigt der Bedarf die Nutzeranzahl des
Betriebszustands 1 (270 000) stellt der Auftragnehmer innerhalb einer
Woche das System im Betriebszustand 2 (850 000) bereit. Die Zeit in der
der Betrieb im Betriebszustand 2 erfolgt, wird entsprechend ebenfalls
nutzerunabhängig mit einem wöchentlichen Pauschalpreis vergütet.
Technische Beschreibung
Implementierung und Betrieb einer aus dem Internet nutzbaren
Cloud-Architektur für perspektivisch bis zu ca. 850 000 Nutzer unter
Berücksichtigung der Anforderungen an das System in Bezug auf
Skalierbarkeit und den Besonderheiten im pädagogischen Betrieb, wie z.
B. dynamische Lastverteilung, unvorhersehbare Lastspitzen, etc.,
Auf dem HessenPC sind standardmäßig nur www (http und https) TCP 80
und 443 freigeschaltet. Das Videokonferenzsystem muss in der Lage sein,
auch nur über diese Freigaben zu kommunizieren. Ein Turn-Server ist
eine Möglichkeit, dies zu bewerkstelligen,
Die Anzahl gleichzeitig möglicher Räume wird technisch nicht
begrenzt,
Für jeden Videokonferenzraum wird eine an den Teilnehmenden
orientierte Bandbreite zugesichert,
Innerhalb einer Videokonferenz-Session müssen Unterräume im Umfang
der Teilnehmeranzahl (sogenannte Gruppen oder Pausenräume) möglich
sein, um verschiedene Sozialformen im Untericht zu ermöglichen,
Die Zielarchitektur muss einen durchgehenden verlässlichen Betrieb
des Videokonferenzsystems für alle Schulen des Landes sowie der
gesamten Schul- und Bildungsverwaltung ermöglichen.
Performance-Engpässe haben unmittelbaren Einfluss auf die Qualität der
Lehr- und Lernprozesse, daher sind diese verlässlich auszuschließen.
Die Systemverfügbarkeit ist dementsprechend innerhalb der Kernzeit (Mo
Fr 7.00 22.00) mindestens 99 % pro Jahr zu gewährleisten,
Geplante Unterbrechungen während einer Wartung sind außerhalb der
Kernzeiten (Mo Fr 7.00 22.00) des Schulbetriebs durchzuführen und
mindestens eine Woche im Voraus per Mail anzukündigen.
Sicherheitsupdates und betriebsgewährleistende Updates werden
schnellstmöglich implementiert,
Vor dem Einspielen neuer Updates muss der Auftragnehmer in Absprache
mit dem Auftraggeber prüfen, ob der zugesicherte Funktionsumfang
Bestand hat und ob etwaige zusätzliche Funktionen gewünscht sind. Die
Änderungen des Funktionsumfangs bedürfen der Freigabe durch den
Auftraggeber,
Das Videokonferenzsystem muss für die Teilnahme von Eltern offen sein
und entsprechende Zugangsmöglichkeiten bereitstellen, die von den
Schulen selbst zur Verfügung gestellt werden können,
Das Videokonferenzsystem muss für Sitzungen innerhalb der Schulen,
sowie zwischen Schulen und den Organisationseinheiten der
Bildungsverwaltung (Staatliche Schulämter, Hessische Lehrkräfteakademie
und Hessisches Kultusministerium) eingesetzt werden können,
Die Umgebung muss nach neuestem Stand der Technik aufgebaut werden.
Ein technisch agnostischer Ansatz ist wünschenswert, um zukünftige
Anpassungen und weitere Serviceverlagerungen zu ermöglichen. Die
Plattform muss der DS-GVO und dem HDSIG entsprechen,
Der Standort der Rechenzentren muss innerhalb der EU sein. Die Räume
für den Betrieb der IT-Infrastruktur sind als Rechenzentrum sicher
auszulegen. Als Basis der Anforderungen sollen die von der BITKOM
definierte Kategorie B angesetzt werden. Die Anforderungen sind unter
anderem auf der Homepage der BITKOM einzusehen. Die Stromversorgung,
Klimatisierung, Zugangssicherung, Racks usw. sind Bestandteil des
Betriebs. Äquivalent wäre die Verfügbarkeitsklasse 2 der DIN/EN 50600.
Alternativ oder ergänzend ist eine Zertifizierung nach BSI-Standard
200-2 (IT Grundschutz) oder ISO 27001:2013 bezogen auf das
Rechenzentrum möglich. Der Anbieter sichert durch eine Eigenerklärung
zu, dass die Betriebssicherheit seines Rechenzentrums durch Einhaltung
einer der oben aufgeführten Qualitätssicherungsnormen
(Zertifizierungen) gewährleistet ist und erklärt sich bereit, jederzeit
auf Anforderung des Auftraggebers, als Beleg der Einhaltung der
Qualitätssicherungsnormen, diesbezügliche Zertifikate vorzulegen.
Der Anbieter muss dem Auftraggeber zwecks Auditierung jederzeit Zugang
zu dem Rechenzentrum gewähren. Zugelassen werden können nur Bieter im
unmittelbaren Geltungsbereich der DS-GVO.
Das Videokonferenzsystem muss auf allen Endgeräten und allen
Betriebssystemen ohne administrative Rechte (bspw. für eine
Installation) lauffähig sein. Die Erstellung von Videokonferenzräumen
und die Teilnahme an den Videokonferenzen muss im Browser ohne lokale
Installation/Ausführen von zusätzlicher Software oder Plug-Ins/Add-Ons
auf Desktop-PCs (Windows, Linux, macOS etc.), Laptops, Tablets oder
Smartphones (iOS, Android etc.) möglich sein,
Dokumentierte und quelloffene Schnittstelle (API) auf XML-Basis, um
abgesichert per Schlüssel/Zertifikat bestimmte Anwendungsfälle zu
ermöglichen z.B:
Videokonfernzräume, samt Übergabe von gesetzten Rechten
Teilnehmenden, erstellen,
Videokonferenzräume starten,
an Online-Schulungen teilnehmen,
Meeting in Raum beenden,
Räume löschen.
Integrationsmöglichkeit der API über Open-Source-Plugin in LMS
Moodle,
Integrationsmöglichkeit der API in andere Bereiche des Schulportals
Hessen,
technische Beratung und Unterstützung bei dem Zugriff auf die API
(bspw. für andere Bereiche des Schulportal Hessen).
Die Möglichkeit das Hintergrundbild der Videoübertragung technisch
anpassen zu können, ist zwingend notwendig. Das Hintergrundbild muss
entweder durch ein weiteres Bild virtuell ersetzt oder durch einen
Filter unkenntlich gemacht werden können, um den Einblick in die
Privatsphäre der Nutzenden so gering wie möglich zu halten. Bieter,
deren Software dies nicht zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme leisten
kann, verpflichten sich, diese Funktion binnen 12 Monaten zu ergänzen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 20,00
Preis - Gewichtung: 80,00
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 11 952 200.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2021
Ende: 31/07/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der EVB-IT Dienstvertrag besitzt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten
bei einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Der Vertrag endet spätestens nach 36 Monaten.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Darstellung von mindestens einer geeigneten Referenz (Datei:
Referenzen) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag Ablauf der
Angebotsfrist), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten
Anforderungen entspricht.
Art: Bereitstellung und Betrieb einer Videokonferenzsystem-Umgebung
inklusive technischem Support
Umfang: Mindestens 10 000 Nutzer
(Datei Referenzen auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden
namentlich anzugeben.
Der Bieter hat durch Eigenerklärung (Datei Erklaerung_betriebssicheres
Rechenzentrum) nachzuweisen, dass die Betriebssicherheit seines
Rechenzentrums durch eine der unten aufgezählten
Qualitätssicherungsnormen gewährleistet ist.
Anforderungen der BITKOM für Kategorie B,
Verfügbarkeitsklasse 2 der DIN/EN 50600,
Anforderungen nach BSI-Standard 100-2 (IT-Grundschutz),
ISO 27001: 2013 bezogen auf das Rechenzentrum.
Kann der Bieter keinen Nachweis bezüglich der Einhaltung einer der oben
aufgeführten Qualitätssicherungsnormen geben, führt dies zum Ausschluss
des Angebots von der weiteren Wertung.
Hinweis der Vergabestelle: Der Auftraggeber behält sich jederzeit vor,
als Beleg der Einhaltung einer der oben genannten
Qualitätssicherungsnormen, sich vom Bieter das Zertifikat in Kopie
vorlegen zu lassen.
(Datei Erklärung_betriebssicheres Rechenzentrum)
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen
und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt
sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei
Verpflichtungserklaerung_oeff_AG) zur Tariftreue und zum
Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetz (HVTG)
vom 19.12.2014, (GVBl. S. 354) mit dem Angebot abzugeben haben. Die
Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei
einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland
beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/05/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der
Vergabeplattform des Landes Hessen ([10]https://vergabe.hessen.de) zur
Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen:
Der Bieter hat die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass
über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer
Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen in der Fassung
vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) ausgefüllt mit seinem
Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von
Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der
entsprechenden Form einzureichen.
(Datei Erklaerung_Vergabesperre).
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen
nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die
Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von
Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärung in der
entsprechenden Form einzureichen.
(Datei Eigenerklaerung_Par_123_GWB)
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen
nach § 124 GWB (Datei Eigenerklaerung_Par_124_GWB) ausgefüllt mit
seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden
Form einzureichen. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder
Unterauftragnehmer die Erklärung in der entsprechenden Form
einzureichen.
(Datei Eigenerklaerung_Par_124_GWB)
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124
GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das
Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen
Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten
Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125
GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird
dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des
Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am
Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden muss.
Wirtschaftlichkeitsprüfung
Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die
nach der folgenden Formel errechnet wird:
Gesamtpunkte = Preispunkte + Leistungspunkte
Preis (Max. 80 Punkte):
Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt
(Datei: Preisblatt).
Die Berechnung der Punkte für den Preis ergibt sich aus dem jeweiligen
Verhältnis Preis des günstigsten Angebots (Pmin) zu dem Preis eines
jeweils teureren Angebots (PAngebot) multipliziert mit der maximal
möglichen Punktzahl (80).
Formel: Preispunkte von Angebot i = (Pmin/PAngebot) x Lmax
Leistung (Max. 20 Punkte) Erklärung über die Möglichkeit der Änderung
des Hintergrundbildes
Der Bieter hat eine Erklärung bezüglich der Möglichkeit einer Änderung
des Hintergrundbildes innerhalb des Videokonferenzsystems abzugeben
(Datei: "Erklärung_Änderung Hintergrundbild"). Dabei kann er eine der
zwei folgenden Optionen wählen:
Zusicherung, dass die Möglichkeit zur Änderung des Hintergrundbildes
innerhalb des Videokonferenzsystems vorhanden ist.
Oder
Verpflichtung die Möglichkeit zur Änderung des Hintergrundbildes
innerhalb des Videokonferenzsystems durch eine nachträgliche
Entwicklung innerhalb eines Jahres bereitzustellen.
Die zwei Positionen werden wie folgt bewertet:
Zusicherung, dass die Möglichkeit vorhanden ist --> 20 Punkte
Verpflichtung, dass Möglichkeit nachträglich bereitgestellt wird
(innerhalb eines Jahres) --> 0 Punkte
Es können also maximal 20 Leistungspunkte erreicht werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/04/2021
References
6. mailto:vergabestelle@hzd.hessen.de?subject=TED
7. https://vergabe.hessen.de/
8. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17704ccb86a-6b8f44bba71
1b45b
9. https://vergabe.hessen.de/NetServer/
10. https://vergabe.hessen.de/
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