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Ausschreibung: Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen - DE-Recklinghausen
Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen
Diverse Dienstleistungen
Dokument Nr...: 178512-2021 (ID: 2021041209174182254)
Veröffentlicht: 12.04.2021
*
DE-Recklinghausen: Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen
2021/S 70/2021 178512
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45659
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle FB 15
E-Mail: [6]vergabestelle@lanuv.nrw.de
Telefon: +49 2361 / 305-0
Fax: +49 2361 / 305-59855
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.lanuv.nrw.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YR87/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YR87
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Prüfung von Schlussverwendungsnachweisen
Referenznummer der Bekanntmachung: 17;1000715816;EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75310000 Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Fachbereich 17 Förderung im LANUV NRW bearbeitet als
Bewilligungsbehörde mit knapp 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Innen- und Außendienstes Teile der EU-Förderprogramme ELER
(Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums), EGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für
Landwirtschaft) und EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
in NRW sowie etwa gut 15 mit Landesmitteln finanzierte Förderbereiche
im Geschäftsbereich des MULNV NRW.
In den letzten Jahren haben sich eine Vielzahl von Förderverfahren
ergeben, bei denen die Durchführung der geförderten Maßnahme
abgeschlossen ist, jedoch die abschließende
Schlussverwendungsnachweisprüfung und mithin der Verfahrensabschluss
ausgeblieben ist.
Gegenstand dieses Auftrags ist der Abschluss dieser Förderverfahren.
Es handelt sich regelmäßig nicht um Vollprüfungen der Belege aus dem
Schlussverwendungsnachweis. Vielmehr wird im Rahmen einer
Stichprobenziehung zu prüfende Belege ausgewählt. Die Vorgaben der
Stichprobenziehung werden von der/von dem Auftraggebenden vorgegeben
und initiierend besprochen und ggfs. abgestimmt.
Leistungsgegenstand dieses Auftrags ist danach die Prüfung von
Schlussverwendungsnachweisen inklusive der Erstellung von
Schlussvermerken, Schlussbescheiden, Schlussberichten sowie ggfs.
erforderliche Außenprüfungen bei der/bei dem Zuwendungsnehmenden und
Anfertigung eines Außenprüfungsberichts. Die zu prüfenden
Schlussverwendungsnachweise beschränken sich auf Förderprojekte die mit
Mitteln des Landes NRW finanziert sind.
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer
europaweit ausgeschrieben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98300000 Diverse Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
47051 Duisburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Fachbereich 17 Förderung im LANUV NRW bearbeitet als
Bewilligungsbehörde mit knapp 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Innen- und Außendienstes Teile der EU-Förderprogramme ELER
(Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums), EGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für
Landwirtschaft) und EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
in NRW sowie etwa gut 15 mit Landesmitteln finanzierte Förderbereiche
im Geschäftsbereich des MULNV NRW.
In den letzten Jahren haben sich eine Vielzahl von Förderverfahren
ergeben, bei denen die Durchführung der geförderten Maßnahme
abgeschlossen ist, jedoch die abschließende
Schlussverwendungsnachweisprüfung und mithin der Verfahrensabschluss
ausgeblieben ist.
Gegenstand dieses Auftrags ist der Abschluss dieser Förderverfahren.
Es handelt sich regelmäßig nicht um Vollprüfungen der Belege aus dem
Schlussverwendungsnachweis. Vielmehr wird im Rahmen einer
Stichprobenziehung zu prüfende Belege ausgewählt. Die Vorgaben der
Stichprobenziehung werden von der/von dem Auftraggebenden vorgegeben
und initiierend besprochen und ggfs. abgestimmt.
Leistungsgegenstand dieses Auftrags ist danach die Prüfung von
Schlussverwendungsnachweisen inklusive der Erstellung von
Schlussvermerken, Schlussbescheiden, Schlussberichten sowie ggfs.
erforderliche Außenprüfungen bei der/bei dem Zuwendungsnehmenden und
Anfertigung eines Außenprüfungsberichts. Die zu prüfenden
Schlussverwendungsnachweise beschränken sich auf Förderprojekte die mit
Mitteln des Landes NRW finanziert sind.
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer
europaweit ausgeschrieben.
Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Höchstgrenze von 540 zu
prüfenden Schlussverwendungsnachweisen gem. Leistungsbeschreibung
vereinbart, die maximal innerhalb von 36 Monaten nach Auftragserteilung
vom Auftragnehmer zu bearbeiten sind. Wird diese Höchstgrenze erreicht,
endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf des jeweiligen
Vertragsjahres.
Es wird angestrebt, dass im ersten Vertragsjahr ca. 180
Schlussverwendungsnachweise gem. Leistungsbeschreibung durch den
Auftragnehmer bearbeitet werden.
Die Beauftragung von Leistungen gem. Leistungsbeschreibung kann jedoch
nur in dem Umfang erfolgen, wie dem LANUV Haushaltsmittel zur
Bewirtschaftung zugewiesen werden. Die Zuweisung erfolgt auf der
Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes
Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen
Verfahren beschließt.
Es besteht keine Verpflichtung des LANUV Einzelabrufe zu tätigen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle eines Einzelabrufs,
unabhängig von dem geforderten Umfang zu den vereinbarten Bedingungen
zu liefern/die Leistung zu erbringen.
Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für die Leistungen bzw. den o.
a. Leistungsumfang kann vertraglich nicht eingegangen werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und
läuft zunächst 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich maximal um 1
weiteres Jahr, also längstens bis zum Ablauf von insgesamt 36 Monaten,
soweit nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt
wird.
Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres haben beide Seiten das Recht, den
Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats
schriftlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit
keiner Begründung.
Für beauftragte Abrufe behält dieser Vertrag auch nach dem Ende der
Vertragslaufzeit seine Gültigkeit.
Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach dem BGB wird hiervon
nicht berührt. Für die Möglichkeiten zur Kündigung wird weiterhin auf
das Formular 512_EU verwiesen
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs (ggf. auch von den anderen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung im Berufs- und
Handelsregister (...);
(Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder
Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates,
in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich,
wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland
erfolgt.)
b) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs (ggf. auch von den anderen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft) zur Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft.
(Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
c) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den
anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen
d) Nur soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
(Formular 532_EU)
[Die zuvor genannten Eignungsnachweise gem. Buchst. a bis c (Buchstabe
d) nur soweit zutreffend) sind zwingend mit dem Angebot zunächst nur
von dem Hauptauftragnehmer und ggf. den Mitgliedern der
Bietergemeinschaft einzureichen. Für ein ggf. eingesetztes
Nachunternehmen sind die entsprechenden Nachweise nur auf Aufforderung
der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur vom dem Bieter, dem der
Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den
Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf,
innerhalb einer bestimmten Frist die erforderlichen Nachweise für sein
Nachunternehmen vorzulegen. Werden die Nachweise dem Auftraggeber nicht
innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der
Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er
die o. g. Nachweise für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit
dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers.
Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.]
e) Nur soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung
Nachunternehmer (Formular 533_EU)
Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei
dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der
Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag
erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb
einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen
vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der
gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o. g.
Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot
einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern
entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs (ggf. auch von den anderen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs-
oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht
in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen
Versicherungsträger an).
b) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs (ggf. auch von den anderen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zum Gesamtumsatz des
Unternehmens in Bezug auf die letzten 3 aufeinander folgenden
Geschäftsjahre.
c) Nur soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe
(Formular 532_EU / Formular 533_EU).
Zu Formular 533_EU:
Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei
dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der
Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag
erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb
einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen
vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der
gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung
ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o. g.
Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot
einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern
entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Auflistung des für die durchzuführenden Aufgaben vorgesehenen
Fachpersonals als gesonderte Anlage zum Angebot zzgl. des Nachweises
der beruflichen Befähigung und Kurzviten je Person in folgenden
Funktionen:
Projektleitung,
Stellvertretung der Projektleitung,
weiteres Fachpersonal für die Bearbeitung,
Projektleitung und Stellvertretung:
Für Personen in der Projektleitung und deren Stellvertretung ist zum
Nachweis der beruflichen Befähigung ein abgeschlossenes Studium
(mindestens Fachhochschule oder vergleichbar) aus Verwaltung, Recht
oder Wirtschaft (oder vergleichbar) nachzuweisen (Kopie
Studienabschluss ausreichend).
Weiterhin ist zur Darstellung der Qualifikationen je Person die Nennung
von vergleichbaren Projekten anzugeben, in denen die benannten Personen
jeweils im für sie aktuell vorgesehenen Aufgabebereich gearbeitet
haben. Bei den benannten Projekten müssen die jeweils benannten
Personen vollständig oder zumindest zu einem ganz überwiegenden Anteil
in leitender Funktion tätig gewesen sein. Dabei dürfen sie nicht nur
untergeordnete Aufgaben wahrgenommen haben. /
Weiteres Fachpersonal für die Bearbeitung:
Für das weitere Fachpersonal ist zum Nachweis der beruflichen
Befähigung jeweils ein einschlägiger Berufsabschluss aus Verwaltung,
Recht oder Wirtschaft (oder vergleichbar) nachzuweisen (Kopien
ausreichend).
Zur Darstellung der Qualifikationen je Person ist die Nennung von
vergleichbaren Projekten anzugeben, in denen die benannten Personen
jeweils im für sie aktuell vorgesehenen Aufgabebereich gearbeitet
haben. Bei den benannten Projekten müssen die jeweils benannten
Personen vollständig oder zumindest zu einem ganz überwiegenden Anteil
tätig gewesen sein.
Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die
vorgestellten Personen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen.
Soweit andere als im Angebot benannte Personen eingesetzt werden
sollen, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus
abzustimmen. Werden ohne Zustimmung des Auftraggebers andere als
die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen
außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
b) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens, ggfs.
auch für alle Teilnehmer der Bietergemeinschaft, in Bezug auf
vergleichbarer Erfahrungen in der Verwaltung, um eine rechtskonforme
Projektumsetzung (inkl. Aktenführung und Korrespondenz mit Behörden) zu
belegen.
c) Formblatt Referenzen, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen
Es sind mind. zwei Referenzen bei einem zu benennenden Auftraggeber
(inkl. Kontaktdaten und Ansprechpartner, Vertragszeitraum, genaue
Leistung) aus den letzten 5 Jahren, die mit dem Leistungsgegenstand
nach Umfang, Art und Weise vergleichbar sind (entweder auf
Zuwendungsgeberseite als auch auf Seiten eines größeren
Zuwendungsempfängers mit unterschiedlichen Förderbereichen und
-projekten, wie z.B. Drittmittelmanagement für Universität, Institut
oder sonstige Einrichtung) anzugeben.
Die Eignungsnachweise gem. den o. g. Buchst. a bis c sind zwingend mit
dem Angebot zunächst nur von dem Hauptauftragnehmer und ggf. den
Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Für ein ggf.
eingesetztes Nachunternehmen sind die entsprechenden Nachweise nur auf
Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur vom dem Bieter,
dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt
den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn
auf, innerhalb einer bestimmten Frist die erforderlichen Nachweise für
sein Nachunternehmen vorzulegen. Werden die Nachweise dem Auftraggeber
nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der
Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er
die o.g. Nachweise für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit
dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers.
Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular
532_EU / Formular 533_EU)
Zu Formular 533_EU: Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
(Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf
Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter,
dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt
den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn
auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein
Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht
innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der
Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er
die o. g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit
dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers.
Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/05/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/07/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/05/2021
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Höchstgrenze von 540 zu
prüfenden Schlussverwendungsnachweisen gem. Leistungsbeschreibung
vereinbart, die maximal innerhalb von 36 Monaten nach Auftragserteilung
vom Auftragnehmer zu bearbeiten sind. Wird diese Höchstgrenze erreicht,
endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf des jeweiligen
Vertragsjahres.
b) Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung:
Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter
einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er
den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in
Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512
EU verwiesen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt quartalsweise nach Aufwand und
ist nach Leistungsarten und Zeiten aufgeschlüsselt einzureichen. Die
Leistungen sind je nach Zeitaufwand nach Tagessätzen, Stundensätzen
bzw. 1/4 Stundensätze abzurechnen.
Stichtag ist jeweils zum 15.03., 15.06. 15.09. sowie 15.11. Die
detaillierten prüffähigen Rechnungen müssen dem Auftraggeber innerhalb
von 1 Woche nach Quartalsende vorliegen.
Die anlässlich der Prüfungen oder bei der Abnahmeprüfung festgestellten
Mängel sind vom Auftragnehmer in angemessener Frist ohne besondere
Vergütung zu beseitigen.
Die Vergütung erfolgt aufgrund tatsächlich erbrachter Leistungen.
Die Rechnungen können nach Wahl des Auftragnehmers entweder per E-Mail
an das Funktionspostfach [10]poststelle@lanuv.nrw.de oder als
E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der
jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
c) Auszug Gewerbezentralregister:
Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (Gewerbeordnung) beim
Bundesamt für Justiz für den Bieter anfordern, der den Zuschlag
erhalten soll.
d) Leistungsabruf:
Die Abrufe der Leistungen durch den Auftraggeber erfolgen schriftlich
(in Papierform, per E-Mail, per Fax). Hierbei werden dem Auftragnehmer
die zu erbringenden Leistungen sowie eine Kosten-Höchstgrenze
mitgeteilt. Der Auftragnehmer beginnt zeitnah mit den Leistungen.
Weiterhin hat der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend per Mail zu
informieren, wenn absehbar ist, dass die Leistungen bis zum Erreichen
der Kosten-Höchstgrenze nicht vollständig erbracht werden können. Erst
nach Zustimmung und angepasster Kosten-Höchstgrenze durch den
Auftraggeber, sind die Leistungen fortzuführen.
e) Preisbindung:
Die im Angebot des Auftragnehmers angegebenen Preise sind für die
gesamte Vertragslaufzeit inkl. der möglichen Vertragsverlängerungen
gem. Ziffer 5 dieses Dokumentes bindend.
f) Wertungs-/Zuschlagskriterium:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als
Wertungskriterien wird dabei der Preis (40 %) und die Qualität (60 %)
zugrunde gelegt. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Preis
und Qualität) erhält den Zuschlag.
Haben zwei Angebote eine identische Punktzahl erzielt, entscheidet das
Kriterium Qualität. Sollte dieser Wert ebenfalls identisch sein,
entscheidet im Kriterium Qualität der höhere Wert des Oberkriteriums
Organisations- und Ablaufstruktur für die Projektumsetzung. Bei
Gleichheit folgt der Vergleich des Punktwertes des Unterkriteriums
Übersichtsweise Darstellung der organisatorischen Aspekte von
Einzelprojektbeauftragung bis Projektabschluss. Sollte auch dieser
Wert gleich sein, entscheidet das Los.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YR87
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251-411-1691
Fax: +49 251-411-2165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat
sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch
Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in
sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines
Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz
1 gilt in diesem Fall nicht.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/04/2021
References
6. mailto:vergabestelle@lanuv.nrw.de?subject=TED
7. https://www.lanuv.nrw.de/
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YR87/documents
9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YR87
10. mailto:poststelle@lanuv.nrw.de?subject=TED
11. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
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