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Ausschreibung: Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen - DE-Recklinghausen
Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen
Diverse Dienstleistungen
Dokument Nr...: 178512-2021 (ID: 2021041209174182254)
Veröffentlicht: 12.04.2021
*
  DE-Recklinghausen: Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen
   2021/S 70/2021 178512
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Natur, Umwelt und
   Verbraucherschutz NRW
   Postanschrift: Leibnizstraße 10
   Ort: Recklinghausen
   NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
   Postleitzahl: 45659
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle  FB 15
   E-Mail: [6]vergabestelle@lanuv.nrw.de
   Telefon: +49 2361 / 305-0
   Fax: +49 2361 / 305-59855
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.lanuv.nrw.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YR87/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YR87
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Prüfung von Schlussverwendungsnachweisen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 17;1000715816;EU
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75310000 Beihilfen, Unterstützungsleistungen und Zuwendungen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Fachbereich 17  Förderung im LANUV NRW bearbeitet als
   Bewilligungsbehörde mit knapp 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
   Innen- und Außendienstes Teile der EU-Förderprogramme ELER
   (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
   Raums), EGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für
   Landwirtschaft) und EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
   in NRW sowie etwa gut 15 mit Landesmitteln finanzierte Förderbereiche
   im Geschäftsbereich des MULNV NRW.
   In den letzten Jahren haben sich eine Vielzahl von Förderverfahren
   ergeben, bei denen die Durchführung der geförderten Maßnahme
   abgeschlossen ist, jedoch die abschließende
   Schlussverwendungsnachweisprüfung und mithin der Verfahrensabschluss
   ausgeblieben ist.
   Gegenstand dieses Auftrags ist der Abschluss dieser Förderverfahren.
   Es handelt sich regelmäßig nicht um Vollprüfungen der Belege aus dem
   Schlussverwendungsnachweis. Vielmehr wird im Rahmen einer
   Stichprobenziehung zu prüfende Belege ausgewählt. Die Vorgaben der
   Stichprobenziehung werden von der/von dem Auftraggebenden vorgegeben
   und initiierend besprochen und ggfs. abgestimmt.
   Leistungsgegenstand dieses Auftrags ist danach die Prüfung von
   Schlussverwendungsnachweisen inklusive der Erstellung von
   Schlussvermerken, Schlussbescheiden, Schlussberichten sowie ggfs.
   erforderliche Außenprüfungen bei der/bei dem Zuwendungsnehmenden und
   Anfertigung eines Außenprüfungsberichts. Die zu prüfenden
   Schlussverwendungsnachweise beschränken sich auf Förderprojekte die mit
   Mitteln des Landes NRW finanziert sind.
   Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
   Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer
   europaweit ausgeschrieben.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   98300000 Diverse Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
   47051 Duisburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Fachbereich 17  Förderung im LANUV NRW bearbeitet als
   Bewilligungsbehörde mit knapp 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
   Innen- und Außendienstes Teile der EU-Förderprogramme ELER
   (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
   Raums), EGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für
   Landwirtschaft) und EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung)
   in NRW sowie etwa gut 15 mit Landesmitteln finanzierte Förderbereiche
   im Geschäftsbereich des MULNV NRW.
   In den letzten Jahren haben sich eine Vielzahl von Förderverfahren
   ergeben, bei denen die Durchführung der geförderten Maßnahme
   abgeschlossen ist, jedoch die abschließende
   Schlussverwendungsnachweisprüfung und mithin der Verfahrensabschluss
   ausgeblieben ist.
   Gegenstand dieses Auftrags ist der Abschluss dieser Förderverfahren.
   Es handelt sich regelmäßig nicht um Vollprüfungen der Belege aus dem
   Schlussverwendungsnachweis. Vielmehr wird im Rahmen einer
   Stichprobenziehung zu prüfende Belege ausgewählt. Die Vorgaben der
   Stichprobenziehung werden von der/von dem Auftraggebenden vorgegeben
   und initiierend besprochen und ggfs. abgestimmt.
   Leistungsgegenstand dieses Auftrags ist danach die Prüfung von
   Schlussverwendungsnachweisen inklusive der Erstellung von
   Schlussvermerken, Schlussbescheiden, Schlussberichten sowie ggfs.
   erforderliche Außenprüfungen bei der/bei dem Zuwendungsnehmenden und
   Anfertigung eines Außenprüfungsberichts. Die zu prüfenden
   Schlussverwendungsnachweise beschränken sich auf Förderprojekte die mit
   Mitteln des Landes NRW finanziert sind.
   Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
   Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer
   europaweit ausgeschrieben.
   Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Höchstgrenze von 540 zu
   prüfenden Schlussverwendungsnachweisen gem. Leistungsbeschreibung
   vereinbart, die maximal innerhalb von 36 Monaten nach Auftragserteilung
   vom Auftragnehmer zu bearbeiten sind. Wird diese Höchstgrenze erreicht,
   endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf des jeweiligen
   Vertragsjahres.
   Es wird angestrebt, dass im ersten Vertragsjahr ca. 180
   Schlussverwendungsnachweise gem. Leistungsbeschreibung durch den
   Auftragnehmer bearbeitet werden.
   Die Beauftragung von Leistungen gem. Leistungsbeschreibung kann jedoch
   nur in dem Umfang erfolgen, wie dem LANUV Haushaltsmittel zur
   Bewirtschaftung zugewiesen werden. Die Zuweisung erfolgt auf der
   Grundlage des Haushaltsgesetzes, das der Landtag des Landes
   Nordrhein-Westfalen gemäß dem in der Landesverfassung beschriebenen
   Verfahren beschließt.
   Es besteht keine Verpflichtung des LANUV Einzelabrufe zu tätigen.
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Falle eines Einzelabrufs,
   unabhängig von dem geforderten Umfang zu den vereinbarten Bedingungen
   zu liefern/die Leistung zu erbringen.
   Eine verbindliche Abnahmeverpflichtung für die Leistungen bzw. den o.
   a. Leistungsumfang kann vertraglich nicht eingegangen werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und
   läuft zunächst 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich maximal um 1
   weiteres Jahr, also längstens bis zum Ablauf von insgesamt 36 Monaten,
   soweit nicht vom Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt
   wird.
   Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres haben beide Seiten das Recht, den
   Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats
   schriftlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit
   keiner Begründung.
   Für beauftragte Abrufe behält dieser Vertrag auch nach dem Ende der
   Vertragslaufzeit seine Gültigkeit.
   Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung nach dem BGB wird hiervon
   nicht berührt. Für die Möglichkeiten zur Kündigung wird weiterhin auf
   das Formular 512_EU verwiesen
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs (ggf. auch von den anderen
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung im Berufs- und
   Handelsregister (...);
   (Ausländische Bieter haben eine entsprechende Berufs- oder
   Handelsregisternummer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates,
   in dem sie ansässig sind, anzugeben. Dieses ist auch dann erforderlich,
   wenn das Angebot über eine Zweigniederlassung mit Sitz in Deutschland
   erfolgt.)
   b) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs (ggf. auch von den anderen
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft) zur Mitgliedschaft in einer
   Berufsgenossenschaft.
   (Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
   haben, geben den für Sie zuständigen Versicherungsträger an)
   c) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den
   anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen
   d) Nur soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
   (Formular 532_EU)
   [Die zuvor genannten Eignungsnachweise gem. Buchst. a bis c (Buchstabe
   d)  nur soweit zutreffend) sind zwingend mit dem Angebot zunächst nur
   von dem Hauptauftragnehmer und ggf. den Mitgliedern der
   Bietergemeinschaft einzureichen. Für ein ggf. eingesetztes
   Nachunternehmen sind die entsprechenden Nachweise nur auf Aufforderung
   der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur vom dem Bieter, dem der
   Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den
   Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf,
   innerhalb einer bestimmten Frist die erforderlichen Nachweise für sein
   Nachunternehmen vorzulegen. Werden die Nachweise dem Auftraggeber nicht
   innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der
   Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er
   die o. g. Nachweise für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit
   dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers.
   Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.]
   e) Nur soweit zutreffend: Verpflichtungserklärung
   Nachunternehmer (Formular 533_EU)
   Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei
   dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der
   Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag
   erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über
   die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb
   einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen
   vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der
   gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung
   ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o. g.
   Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot
   einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern
   entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs (ggf. auch von den anderen
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zur Eintragung einer Berufs-
   oder Betriebshaftpflichtversicherung (Unternehmen, die ihren Sitz nicht
   in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für Sie zuständigen
   Versicherungsträger an).
   b) Beantwortung eines Firmenfragenkatalogs (ggf. auch von den anderen
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft) auch zum Gesamtumsatz des
   Unternehmens in Bezug auf die letzten 3 aufeinander folgenden
   Geschäftsjahre.
   c) Nur soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe
   (Formular 532_EU / Formular 533_EU).
   Zu Formular 533_EU:
   Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533_EU) ist bei
   dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf Aufforderung der
   Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter, dem der Zuschlag
   erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt den Bieter über
   die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn auf, innerhalb
   einer bestimmten Frist die Erklärung für sein Nachunternehmen
   vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht innerhalb der
   gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung
   ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er die o. g.
   Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit dem Angebot
   einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers. Den Bietern
   entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Auflistung des für die durchzuführenden Aufgaben vorgesehenen
   Fachpersonals als gesonderte Anlage zum Angebot zzgl. des Nachweises
   der beruflichen Befähigung und Kurzviten je Person in folgenden
   Funktionen:
    Projektleitung,
    Stellvertretung der Projektleitung,
    weiteres Fachpersonal für die Bearbeitung,
    Projektleitung und Stellvertretung:
   Für Personen in der Projektleitung und deren Stellvertretung ist zum
   Nachweis der beruflichen Befähigung ein abgeschlossenes Studium
   (mindestens Fachhochschule oder vergleichbar) aus Verwaltung, Recht
   oder Wirtschaft (oder vergleichbar) nachzuweisen (Kopie
   Studienabschluss ausreichend).
   Weiterhin ist zur Darstellung der Qualifikationen je Person die Nennung
   von vergleichbaren Projekten anzugeben, in denen die benannten Personen
   jeweils im für sie aktuell vorgesehenen Aufgabebereich gearbeitet
   haben. Bei den benannten Projekten müssen die jeweils benannten
   Personen vollständig oder zumindest zu einem ganz überwiegenden Anteil
   in leitender Funktion tätig gewesen sein. Dabei dürfen sie nicht nur
   untergeordnete Aufgaben wahrgenommen haben. /
    Weiteres Fachpersonal für die Bearbeitung:
   Für das weitere Fachpersonal ist zum Nachweis der beruflichen
   Befähigung jeweils ein einschlägiger Berufsabschluss aus Verwaltung,
   Recht oder Wirtschaft (oder vergleichbar) nachzuweisen (Kopien
   ausreichend).
   Zur Darstellung der Qualifikationen je Person ist die Nennung von
   vergleichbaren Projekten anzugeben, in denen die benannten Personen
   jeweils im für sie aktuell vorgesehenen Aufgabebereich gearbeitet
   haben. Bei den benannten Projekten müssen die jeweils benannten
   Personen vollständig oder zumindest zu einem ganz überwiegenden Anteil
   tätig gewesen sein.
   Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die
   vorgestellten Personen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen.
   Soweit andere als im Angebot benannte Personen eingesetzt werden
   sollen, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus
   abzustimmen. Werden  ohne Zustimmung des Auftraggebers  andere als
   die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen
   außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.
   b) Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens, ggfs.
   auch für alle Teilnehmer der Bietergemeinschaft, in Bezug auf
   vergleichbarer Erfahrungen in der Verwaltung, um eine rechtskonforme
   Projektumsetzung (inkl. Aktenführung und Korrespondenz mit Behörden) zu
   belegen.
   c) Formblatt Referenzen, ggf. auch von den anderen Mitgliedern der
   Bietergemeinschaft und allen Subunternehmen
   Es sind mind. zwei Referenzen bei einem zu benennenden Auftraggeber
   (inkl. Kontaktdaten und Ansprechpartner, Vertragszeitraum, genaue
   Leistung) aus den letzten 5 Jahren, die mit dem Leistungsgegenstand
   nach Umfang, Art und Weise vergleichbar sind (entweder auf
   Zuwendungsgeberseite als auch auf Seiten eines größeren
   Zuwendungsempfängers mit unterschiedlichen Förderbereichen und
   -projekten, wie z.B. Drittmittelmanagement für Universität, Institut
   oder sonstige Einrichtung) anzugeben.
   Die Eignungsnachweise gem. den o. g. Buchst. a bis c sind zwingend mit
   dem Angebot zunächst nur von dem Hauptauftragnehmer und ggf. den
   Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Für ein ggf.
   eingesetztes Nachunternehmen sind die entsprechenden Nachweise nur auf
   Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur vom dem Bieter,
   dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt
   den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn
   auf, innerhalb einer bestimmten Frist die erforderlichen Nachweise für
   sein Nachunternehmen vorzulegen. Werden die Nachweise dem Auftraggeber
   nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der
   Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er
   die o.g. Nachweise für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit
   dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers.
   Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
   d) soweit zutreffend: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular
   532_EU / Formular 533_EU)
   Zu Formular 533_EU: Die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
   (Formular 533_EU) ist bei dem Einsatz eines Nachunternehmens nur auf
   Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen und zwar nur von dem Bieter,
   dem der Zuschlag erteilt werden soll. Der Auftraggeber benachrichtigt
   den Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung und fordert ihn
   auf, innerhalb einer bestimmten Frist die Erklärung für sein
   Nachunternehmen vorzulegen. Wird die Erklärung dem Auftraggeber nicht
   innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot von der
   Wertung ausgeschlossen. Dem Bieter bleibt es selbst überlassen, ob er
   die o. g. Erklärung für seinen Nachunternehmer bereits freiwillig mit
   dem Angebot einreicht oder erst nach Aufforderung des Auftraggebers.
   Den Bietern entstehen dadurch keine Vor- oder Nachteile.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/07/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 18/05/2021
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Für diese Rahmenvereinbarung wird eine Höchstgrenze von 540 zu
   prüfenden Schlussverwendungsnachweisen gem. Leistungsbeschreibung
   vereinbart, die maximal innerhalb von 36 Monaten nach Auftragserteilung
   vom Auftragnehmer zu bearbeiten sind. Wird diese Höchstgrenze erreicht,
   endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf des jeweiligen
   Vertragsjahres.
   b) Rechnungslegung und Zahlungsabwicklung:
   Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter
   einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er
   den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in
   Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512
   EU verwiesen.
   Die Abrechnung der Leistungen erfolgt quartalsweise nach Aufwand und
   ist nach Leistungsarten und Zeiten aufgeschlüsselt einzureichen. Die
   Leistungen sind  je nach Zeitaufwand  nach Tagessätzen, Stundensätzen
   bzw. 1/4 Stundensätze abzurechnen.
   Stichtag ist jeweils zum 15.03., 15.06. 15.09. sowie 15.11. Die
   detaillierten prüffähigen Rechnungen müssen dem Auftraggeber innerhalb
   von 1 Woche nach Quartalsende vorliegen.
   Die anlässlich der Prüfungen oder bei der Abnahmeprüfung festgestellten
   Mängel sind vom Auftragnehmer in angemessener Frist ohne besondere
   Vergütung zu beseitigen.
   Die Vergütung erfolgt aufgrund tatsächlich erbrachter Leistungen.
   Die Rechnungen können nach Wahl des Auftragnehmers entweder per E-Mail
   an das Funktionspostfach [10]poststelle@lanuv.nrw.de oder als
   E-Rechnung über ein zentrales E-Rechnungsportal unter Angabe der
   jeweiligen Bestellnummer eingereicht werden.
   c) Auszug Gewerbezentralregister:
   Der Auftraggeber wird vor der Auftragserteilung einen Auszug aus dem
   Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (Gewerbeordnung) beim
   Bundesamt für Justiz für den Bieter anfordern, der den Zuschlag
   erhalten soll.
   d) Leistungsabruf:
   Die Abrufe der Leistungen durch den Auftraggeber erfolgen schriftlich
   (in Papierform, per E-Mail, per Fax). Hierbei werden dem Auftragnehmer
   die zu erbringenden Leistungen sowie eine Kosten-Höchstgrenze
   mitgeteilt. Der Auftragnehmer beginnt zeitnah mit den Leistungen.
   Weiterhin hat der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend per Mail zu
   informieren, wenn absehbar ist, dass die Leistungen bis zum Erreichen
   der Kosten-Höchstgrenze nicht vollständig erbracht werden können. Erst
   nach Zustimmung und angepasster Kosten-Höchstgrenze durch den
   Auftraggeber, sind die Leistungen fortzuführen.
   e) Preisbindung:
   Die im Angebot des Auftragnehmers angegebenen Preise sind für die
   gesamte Vertragslaufzeit  inkl. der möglichen Vertragsverlängerungen
   gem. Ziffer 5 dieses Dokumentes  bindend.
   f) Wertungs-/Zuschlagskriterium:
   Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Als
   Wertungskriterien wird dabei der Preis (40 %) und die Qualität (60 %)
   zugrunde gelegt. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Preis
   und Qualität) erhält den Zuschlag.
   Haben zwei Angebote eine identische Punktzahl erzielt, entscheidet das
   Kriterium Qualität. Sollte dieser Wert ebenfalls identisch sein,
   entscheidet im Kriterium Qualität der höhere Wert des Oberkriteriums
   Organisations- und Ablaufstruktur für die Projektumsetzung. Bei
   Gleichheit folgt der Vergleich des Punktwertes des Unterkriteriums
   Übersichtsweise Darstellung der organisatorischen Aspekte von
   Einzelprojektbeauftragung bis Projektabschluss. Sollte auch dieser
   Wert gleich sein, entscheidet das Los.
   Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YR87
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 251-411-1691
   Fax: +49 251-411-2165
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB  Informations- und Wartepflicht
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
   sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
   beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
   den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
   Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse,
   insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
   berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
   lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
   § 135 GWB  Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat 
   § 160 GWB  Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §
   97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
   Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   § 168 GWB  Entscheidung der Vergabekammer
   (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat
   sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch
   Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in
   sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines
   Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz
   1 gilt in diesem Fall nicht.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   07/04/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@lanuv.nrw.de?subject=TED
   7. https://www.lanuv.nrw.de/
   8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YR87/documents
   9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YR87
  10. mailto:poststelle@lanuv.nrw.de?subject=TED
  11. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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