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Ausschreibung: Systemberatung und technische Beratung - DE-Bad Salzuflen
Systemberatung und technische Beratung
Kommunikationsnetz
Netzwerke
Lokales Netz
Dokument Nr...: 514542-2020 (ID: 2020102812230150067)
Veröffentlicht: 28.10.2020
*
  DE-Bad Salzuflen: Systemberatung und technische Beratung
   2020/S 210/2020 514542
   Konzessionsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/23/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Salzuflen
   Postanschrift: Rudolph-Brandes-Allee 19
   Ort: Bad Salzuflen
   NUTS-Code: DEA45 Lippe
   Postleitzahl: 32105
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]k.kuller@bad-salzuflen.de
   Telefon: +49 5222-952356
   Fax: +49 5222-95288356
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/DC47ABC6-8
   341-42D4-9E22-FFDE6D37ADED
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
   via:
   [9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/DC47ABC6-8
   341-42D4-9E22-FFDE6D37ADED
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes für Bildungseinrichtungen
   und Krankenhäuser
   Referenznummer der Bekanntmachung: 80/2020/03
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72220000 Systemberatung und technische Beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand des Auftrages ist die Errichtung und der Betrieb eines
   NGA-Breitbandnetzes sowie die Versorgung von Bildungseinrichtungen und
   Krankenhäusern mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als
   Endkundenprodukte. Hierbei handelt es sich um solche Endkunden, die
   hinsichtlich der Definition im Sonderaufruf hinsichtlich ihrer
   Breitbandversorgung als unterversorgt identifiziert wurden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   32412000 Kommunikationsnetz
   32400000 Netzwerke
   32410000 Lokales Netz
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA45 Lippe
   Hauptort der Ausführung:
   In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung und der Betrieb eines
   NGA-Breitbandnetzes sowie die Versorgung von Bildungseinrichtungen und
   Krankenhäusern mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als
   Endkundenprodukte. Die Konzessionsgeberin beabsichtigt die Vergabe im
   Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im
   Wirtschaftlichkeitslückenmodell vorzunehmen. Die Beauftragung erfolgt
   unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung
   der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem
   schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der
   Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des
   Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-RR). Die
   Stadt hat hierzu einen Antrag auf den Sonderaufruf vom 15.11.2018 zur
   Förderung von Infrastrukturprojekten zur Anbindung von Schulen und
   Krankenhäusern gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
   Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, Bekanntmachung des
   BMVI vom 22.10.2015, 1. Novelle vom 1.11.2018 gestellt. Ebenfalls wurde
   ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Kofinanzierung des
   Bundesprogramms bei dem Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Der
   vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes liegt bereits vor.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
   Kriterien:
     * Kriterium: Wirtschaftlichkeit des Angebots (Höhe der möglichen
       Wirtschaftlichkeitslücke)(50)
     * Kriterium: Zeitplan(25)
     * Kriterium: Durchschnittspreis standardisiertes Endkundenprodukt
       I(10)
     * Kriterium: Durchschnittspreis standardisiertes Endkundenprodukt
       II(10)
     * Kriterium: Einsatz alternativer Netztechnologien und
       Verlegemethoden (5)
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit der Konzession
   Laufzeit in Monaten: 84
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
   a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter
   als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
   b) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
   Telekommunikationsgesetz (TKG).
   c) Erklärung, die geltenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes
   NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
   Nordrhein-Westfalen, zur Kenntnis genommen zu haben und einzuhalten
   (bereitgestelltes Formular Anlage 06).
   d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
   123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw.
   im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen.
   e) Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen der Bewerber zur
   Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen hat (bereitgestelltes Formular
   Anlage 07).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   a) Vorlage der Jahresabschlüsse i. S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn-
   und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern
   das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren
   Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen
   ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3
   HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw.
   Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis
   mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung
   der Konzessionsgeberin ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV.
   In diesem Fall sieht die Konzessionsgeberin als andere, zum Nachweis
   der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete
   Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3
   Geschäftsjahre sowie:
   (i) Entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und
   dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu
   versichern.
   (ii) Oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber
   und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
   b) Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden
   Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber
   bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz
   des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen
   Bestehen; Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber
   ist ein Umsatz der letzten vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
   von kumulativ 2 Mio. EUR aus mit der Maßnahme vergleichbaren Leistungen
   (leitungsgebundene Netzerrichtung, Netzbetrieb,
   Breitbandinternetzugangsangebot), bereitgestelltes Formular (Anlage
   08).
   c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform
   oder Bankunternehmen), nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
   d) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder
   Betriebshaftpflichtversicherung.
   Die Deckungssummen müssen mindestens betragen (Mindestanforderung zur
   Feststellung der Eignung der Bewerber):
   (i) Personenschäden 10 000 000 EUR,
   (ii) Sachschäden 10 000 000 EUR,
   (iii) Vermögensschäden 2 500 000 EUR,
   (iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das
   2-fache der genannten Deckungssummen betragen.
   Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der
   Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice)
   geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten
   Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des
   Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden,
   dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten
   Deckungssummen abgeschlossen wird.
   e) Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der
   geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage
   anderer, von der Konzessionsgeberin als geeignet angesehene Unterlagen,
   belegen (§ 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber vor Ablauf der
   Teilnahmefrist die Konzessionsgeberin darauf hinweisen, dass ein
   berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen
   entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen. Die
   Konzessionsgeberin entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete
   Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann. Kommt die
   Konzessionsgeberin zu dem Schluss, dass keine andere geeignete
   Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über
   den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert
   erbrachter Unterlagen gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs.
   1 Nr. 2, Abs. 3 VgV angewandt.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
   erforderlichen Informationen und Dokumente:
   a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren
   erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits
   durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des
   Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden
   mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auftragswertes, der
   Kundenanschlüsse und der Art der Leistung (Netzausbau und/oder
   Netzbetrieb). Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten, Erklärung ob
   gefördertes Ausbauprojekt (mit Art der Förderung); sofern das
   Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit
   Bestehen des Unternehmens. Mindestvoraussetzung: 3 Referenzen mit einem
   Auftragswert/Investitionsvolumen von mindestens 2 Mio. EUR
   (bereitgestelltes Formular, Anlage 09); b) Vorlage einer Beschreibung
   der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie Vorlage eines
   Organigramms des Betriebes mit Bezeichnung des Projektteams (inkl.
   Bezeichnung der fachlichen Qualifikation).
   c) Darlegung der fachlichen Qualifikation der für das Projekt
   verantwortlichen und handelnden Personen. Mindestvoraussetzungen: 1
   verantwortlicher Mitarbeiter kann eine Berufserfahrung in
   vergleichbaren Projekten von mindestens 3 Jahren vorweisen. Dieser
   Nachweis erfolgt durch Vorlage von 3 persönlichen Referenzen aus den
   letzten 3 Jahren (bereitgestelltes Formular, Anlage 10).
   d) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung.
   e) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
   des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
   Jahren ersichtlich sind.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   III.2)Bedingungen für die Konzession
   III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
   Eingang der Angebote
   Tag: 23/11/2020
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Bei Bildung von Bietergemeinschaften
   (i) Sind die beteiligten Bewerber in einer von jedem Bewerber
   unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular 531 EU VHB, Anlage
   11) zu benennen,
   (ii) Sind von jedem Bewerber die entsprechenden Erklärungen gemäß
   Abschnitt III) abzugeben,
   (iii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch,
   (iv) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht
   vorgeschrieben,
   (v) Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber
   und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind
   unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich
   unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
   b) Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern zur Eignungsleihe:
   (i) Hat der Bewerber die Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
   (bereitgestelltes Formular 532 EU VHB NRW, Anlage 12) auszufüllen.
   (ii) Haben die Nachunternehmer die Verpflichtungserklärung
   Nachunternehmer" (bereitgestelltes Formular 533 EU VHB NRW, Anlage 13)
   auszufüllen.
   (iii) Haben die Nachunternehmer die dem Einsatz entsprechenden
   Erklärungen gemäß Abschnitt III) abzugeben.
   (iv) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch
   genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen
   eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der
   Eignungsleihe einzureichen.
   c) Nachunternehmereinsatz ohne Eignungsleihe Die zum
   Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie -soweit
   möglich- die vorgesehenen Nachunternehmer sind zu benennen. Sollten
   Nachunternehmer im Zeitpunkt des Teilnahmeantrages noch nicht benannt
   werden können, dürfen Leistungen bzw. Leistungsteile nur nach
   vorheriger Zustimmung der Konzessionsgeberin übertragen werden. Die
   Zustimmung kann davon abhängig gemacht werden, ob die
   Verpflichtungserklärung (bereitgestelltes Formular 533 EU VHB NRW,
   Anlage 13) unterschrieben und die zur Erbringung notwendigen
   Eignungskriterien von dem Nachunternehmer erfüllt werden.
   d) Kommunikation Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt
   in elektronischer Form über die Vergabeplattform Deutsche e-Vergabe".
   Der unter Ziffer I.3) gegebene Hinweis, Auskünfte erteile die unter
   Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle, gilt unter der Maßgabe der Nutzung
   der in Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform. Wir bitten insofern von
   Nachrichten und Fragen per Post oder E-Mail abzusehen.
   e) Die GIS-Daten für die Bildungs- und Krankenhausstandorte und der
   Entwurf des Kooperationsvertrages werden nur den Bietern, die ihre
   Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt.
   f) Die Konzessionsgeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen
   nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die
   geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten
   Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese
   zwingend gemäß § 12 Abs.1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom
   weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Konzessionsgeberin ist
   berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren
   auszuschließen.
   g) Die Frist zur Einreichung von Fragen beträgt 6 Tage vor dem
   Submissionstermin. Danach eingereichte Fragen können nicht mehr
   beantwortet werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 2514111691
   Fax: +49 2514112165
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Stadt geht davon aus, dass die Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8
   GBW einschlägig ist. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende
   Ausschreibung an den Vorgaben der KonzVgV. Ob sich die Vergabekammer
   aufgrund der Besonderheiten des Verfahrens (Vergabe einer
   Dienstleistungskonzession im Rahmen einer
   Wirtschaftlichkeitslückenförderung) für zuständig erklären wird, kann
   die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden.
   Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen
   gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
   Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht
   fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die Angaben,
   Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu
   beachten. § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein,
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 161 GWB:
   (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
   Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs
   bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
   (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
   Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
   Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
   Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
   Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
   Beteiligten benennen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/10/2020
References
   6. mailto:k.kuller@bad-salzuflen.de?subject=TED
   7. https://www.deutsche-evergabe.de/
   8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/DC47ABC6-8341-42D4-9E22-FFDE6D37ADED
   9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/DC47ABC6-8341-42D4-9E22-FFDE6D37ADED
  10. https://www.deutsche-evergabe.de/
  11. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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