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Ausschreibung: Systemberatung und technische Beratung - DE-Bad Salzuflen
Systemberatung und technische Beratung
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Lokales Netz
Dokument Nr...: 514542-2020 (ID: 2020102812230150067)
Veröffentlicht: 28.10.2020
*
DE-Bad Salzuflen: Systemberatung und technische Beratung
2020/S 210/2020 514542
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Salzuflen
Postanschrift: Rudolph-Brandes-Allee 19
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [6]k.kuller@bad-salzuflen.de
Telefon: +49 5222-952356
Fax: +49 5222-95288356
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/DC47ABC6-8
341-42D4-9E22-FFDE6D37ADED
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen elektronisch
via:
[9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/DC47ABC6-8
341-42D4-9E22-FFDE6D37ADED
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes für Bildungseinrichtungen
und Krankenhäuser
Referenznummer der Bekanntmachung: 80/2020/03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72220000 Systemberatung und technische Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist die Errichtung und der Betrieb eines
NGA-Breitbandnetzes sowie die Versorgung von Bildungseinrichtungen und
Krankenhäusern mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als
Endkundenprodukte. Hierbei handelt es sich um solche Endkunden, die
hinsichtlich der Definition im Sonderaufruf hinsichtlich ihrer
Breitbandversorgung als unterversorgt identifiziert wurden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32412000 Kommunikationsnetz
32400000 Netzwerke
32410000 Lokales Netz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Hauptort der Ausführung:
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung und der Betrieb eines
NGA-Breitbandnetzes sowie die Versorgung von Bildungseinrichtungen und
Krankenhäusern mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als
Endkundenprodukte. Die Konzessionsgeberin beabsichtigt die Vergabe im
Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im
Wirtschaftlichkeitslückenmodell vorzunehmen. Die Beauftragung erfolgt
unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung
der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem
schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der
Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des
Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-RR). Die
Stadt hat hierzu einen Antrag auf den Sonderaufruf vom 15.11.2018 zur
Förderung von Infrastrukturprojekten zur Anbindung von Schulen und
Krankenhäusern gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des
Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland, Bekanntmachung des
BMVI vom 22.10.2015, 1. Novelle vom 1.11.2018 gestellt. Ebenfalls wurde
ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Kofinanzierung des
Bundesprogramms bei dem Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Der
vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes liegt bereits vor.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: Wirtschaftlichkeit des Angebots (Höhe der möglichen
Wirtschaftlichkeitslücke)(50)
* Kriterium: Zeitplan(25)
* Kriterium: Durchschnittspreis standardisiertes Endkundenprodukt
I(10)
* Kriterium: Durchschnittspreis standardisiertes Endkundenprodukt
II(10)
* Kriterium: Einsatz alternativer Netztechnologien und
Verlegemethoden (5)
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter
als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
b) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6
Telekommunikationsgesetz (TKG).
c) Erklärung, die geltenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes
NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Nordrhein-Westfalen, zur Kenntnis genommen zu haben und einzuhalten
(bereitgestelltes Formular Anlage 06).
d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw.
im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen.
e) Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen der Bewerber zur
Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen hat (bereitgestelltes Formular
Anlage 07).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
a) Vorlage der Jahresabschlüsse i. S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn-
und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern
das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren
Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen
ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3
HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw.
Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis
mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung
der Konzessionsgeberin ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV.
In diesem Fall sieht die Konzessionsgeberin als andere, zum Nachweis
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete
Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3
Geschäftsjahre sowie:
(i) Entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und
dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu
versichern.
(ii) Oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber
und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
b) Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden
Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber
bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz
des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen
Bestehen; Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber
ist ein Umsatz der letzten vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
von kumulativ 2 Mio. EUR aus mit der Maßnahme vergleichbaren Leistungen
(leitungsgebundene Netzerrichtung, Netzbetrieb,
Breitbandinternetzugangsangebot), bereitgestelltes Formular (Anlage
08).
c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform
oder Bankunternehmen), nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
d) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder
Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Deckungssummen müssen mindestens betragen (Mindestanforderung zur
Feststellung der Eignung der Bewerber):
(i) Personenschäden 10 000 000 EUR,
(ii) Sachschäden 10 000 000 EUR,
(iii) Vermögensschäden 2 500 000 EUR,
(iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das
2-fache der genannten Deckungssummen betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der
Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice)
geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten
Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des
Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden,
dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten
Deckungssummen abgeschlossen wird.
e) Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der
geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage
anderer, von der Konzessionsgeberin als geeignet angesehene Unterlagen,
belegen (§ 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber vor Ablauf der
Teilnahmefrist die Konzessionsgeberin darauf hinweisen, dass ein
berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen
entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen. Die
Konzessionsgeberin entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete
Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann. Kommt die
Konzessionsgeberin zu dem Schluss, dass keine andere geeignete
Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über
den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert
erbrachter Unterlagen gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs.
1 Nr. 2, Abs. 3 VgV angewandt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der
erforderlichen Informationen und Dokumente:
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren
erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits
durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des
Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden
mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auftragswertes, der
Kundenanschlüsse und der Art der Leistung (Netzausbau und/oder
Netzbetrieb). Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten, Erklärung ob
gefördertes Ausbauprojekt (mit Art der Förderung); sofern das
Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit
Bestehen des Unternehmens. Mindestvoraussetzung: 3 Referenzen mit einem
Auftragswert/Investitionsvolumen von mindestens 2 Mio. EUR
(bereitgestelltes Formular, Anlage 09); b) Vorlage einer Beschreibung
der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie Vorlage eines
Organigramms des Betriebes mit Bezeichnung des Projektteams (inkl.
Bezeichnung der fachlichen Qualifikation).
c) Darlegung der fachlichen Qualifikation der für das Projekt
verantwortlichen und handelnden Personen. Mindestvoraussetzungen: 1
verantwortlicher Mitarbeiter kann eine Berufserfahrung in
vergleichbaren Projekten von mindestens 3 Jahren vorweisen. Dieser
Nachweis erfolgt durch Vorlage von 3 persönlichen Referenzen aus den
letzten 3 Jahren (bereitgestelltes Formular, Anlage 10).
d) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung.
e) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
Jahren ersichtlich sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.2)Bedingungen für die Konzession
III.2.2)Bedingungen für die Konzessionsausführung:
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den
Eingang der Angebote
Tag: 23/11/2020
Ortszeit: 09:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Bei Bildung von Bietergemeinschaften
(i) Sind die beteiligten Bewerber in einer von jedem Bewerber
unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular 531 EU VHB, Anlage
11) zu benennen,
(ii) Sind von jedem Bewerber die entsprechenden Erklärungen gemäß
Abschnitt III) abzugeben,
(iii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch,
(iv) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht
vorgeschrieben,
(v) Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber
und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind
unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich
unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
b) Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern zur Eignungsleihe:
(i) Hat der Bewerber die Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
(bereitgestelltes Formular 532 EU VHB NRW, Anlage 12) auszufüllen.
(ii) Haben die Nachunternehmer die Verpflichtungserklärung
Nachunternehmer" (bereitgestelltes Formular 533 EU VHB NRW, Anlage 13)
auszufüllen.
(iii) Haben die Nachunternehmer die dem Einsatz entsprechenden
Erklärungen gemäß Abschnitt III) abzugeben.
(iv) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch
genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen
eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der
Eignungsleihe einzureichen.
c) Nachunternehmereinsatz ohne Eignungsleihe Die zum
Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie -soweit
möglich- die vorgesehenen Nachunternehmer sind zu benennen. Sollten
Nachunternehmer im Zeitpunkt des Teilnahmeantrages noch nicht benannt
werden können, dürfen Leistungen bzw. Leistungsteile nur nach
vorheriger Zustimmung der Konzessionsgeberin übertragen werden. Die
Zustimmung kann davon abhängig gemacht werden, ob die
Verpflichtungserklärung (bereitgestelltes Formular 533 EU VHB NRW,
Anlage 13) unterschrieben und die zur Erbringung notwendigen
Eignungskriterien von dem Nachunternehmer erfüllt werden.
d) Kommunikation Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt
in elektronischer Form über die Vergabeplattform Deutsche e-Vergabe".
Der unter Ziffer I.3) gegebene Hinweis, Auskünfte erteile die unter
Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle, gilt unter der Maßgabe der Nutzung
der in Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform. Wir bitten insofern von
Nachrichten und Fragen per Post oder E-Mail abzusehen.
e) Die GIS-Daten für die Bildungs- und Krankenhausstandorte und der
Entwurf des Kooperationsvertrages werden nur den Bietern, die ihre
Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt.
f) Die Konzessionsgeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen
nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die
geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten
Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese
zwingend gemäß § 12 Abs.1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Konzessionsgeberin ist
berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren
auszuschließen.
g) Die Frist zur Einreichung von Fragen beträgt 6 Tage vor dem
Submissionstermin. Danach eingereichte Fragen können nicht mehr
beantwortet werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Stadt geht davon aus, dass die Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8
GBW einschlägig ist. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende
Ausschreibung an den Vorgaben der KonzVgV. Ob sich die Vergabekammer
aufgrund der Besonderheiten des Verfahrens (Vergabe einer
Dienstleistungskonzession im Rahmen einer
Wirtschaftlichkeitslückenförderung) für zuständig erklären wird, kann
die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden.
Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen
gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht
fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die Angaben,
Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu
beachten. § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs
bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine
Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren
Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem
Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/10/2020
References
6. mailto:k.kuller@bad-salzuflen.de?subject=TED
7. https://www.deutsche-evergabe.de/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/DC47ABC6-8341-42D4-9E22-FFDE6D37ADED
9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/DC47ABC6-8341-42D4-9E22-FFDE6D37ADED
10. https://www.deutsche-evergabe.de/
11. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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