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Ausschreibung: Architekturentwurf - DE-Trier
Architekturentwurf
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 514065-2020 (ID: 2020102812193749568)
Veröffentlicht: 28.10.2020
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  DE-Trier: Architekturentwurf
   2020/S 210/2020 514065
   Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das
   Ministerium der Finanzen, vertreten durch den Landesbetrieb
   Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Trier, vertreten durch
   die Niederlassungsleitung
   Postanschrift: Paulinstraße 58
   Ort: Trier
   NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 54292
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung 
   Niederlassung Koblenz  Zentrale Vergabestelle FbT
   E-Mail: [6]VOFVergabe.Koblenz@LBBnet.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.lbb.rlp.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Wettbewerbsergebnis  18D0559  Nichtoffener hochbaulicher
   Realisierungswettbewerb Neubau Amtsgericht Bitburg"
   Referenznummer der Bekanntmachung: 18D0559
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71220000 Architekturentwurf
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
   71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Amtsgericht Bitburg ist als eines von acht Amtsgerichten im
   Landgerichtsbezirk Trier mit ca. 50 Mitarbeiter/innen für die
   Bearbeitung von Betreuungs-, Familien-, Grundbuch-, Insolvenz-,
   Nachlass-, Straf-, Zivil- und Zwangsvollstreckungssachen zuständig.
   Das bestehende Gebäude in der Gerichtsstraße soll nun durch einen
   zeitgemäßen Neubau in Innenstadtnähe ersetzt werden. Das neue Gebäude
   soll der Funktion entsprechend Würde und Tradition mit Moderne vereinen
   und attraktive Arbeitsplätze für die Mitarbeiter/innen bieten.
   Das Gesamtbudget für die KG 300 + 400 beträgt ca. 7,70 Mio. EUR brutto.
   Die Kosten wurden auf Basis des genehmigten Raumprogramms vom Auslober
   ermittelt. Das Raumprogramm umfasst 1 961 qm Nutzfläche (NUF 1-6 nach
   DIN 277).
   Angesichts des großen Einflusses von Gebäuden auf den Klima- und
   Ressourcenschutz soll der Neubau des Amtsgerichtes besondere
   Anforderungen an nachhaltiges und ressourceneffizientes Bauen erfüllen.
   Über die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an
   das nachhaltige Bauen und Betreiben hinaus soll ein Gebäude entwickelt
   werden, das in der höchsten Qualitätsstufe Gold" nach dem
   Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB), Modul
   Büro- Und Verwaltungsgebäude (BN 2015) vorbildlich und
   zukunftsorientiert umsetzt sowie zertifiziert werden soll. Das Gebäude
   soll energieeffiziente und robuste, wartungsarme bauliche Lösungen
   gegenüber technischen Lösungen vorziehen. Auf den Lebenszyklus des
   Gebäudes bezogen sollen die Planungsansätze wirtschaftlich tragfähig
   sein.
   Das Planungsgrundstück liegt in der Brodenheckstraße im Südwesten des
   Zentrums der Stadt Bitburg. Das Grundstück ist zurzeit noch bebaut. Der
   Bestand soll abgerissen werden. Die hierzu notwendigen Arbeiten sind
   vorbereitet, so dass das Grundstück zeitnah baureif gemacht werden
   kann. Eine Bauvoranfrage an die Stadt Bitburg für die Nutzung des
   Grundstücks als neuer Amtsgerichtsstandort wurde im Sommer 2019 positiv
   beschieden.
   Voraussichtliche Termine:
    25.2.2020 Ausgabe der Unterlagen,
    10.3.2020 Kolloquium,
    6.5.2020 Abgabe Planunterlagen,
    20.5.2020 Abgabe Modell,
    18.6.2020 Preisgerichtssitzung.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.2)Art des Wettbewerbs
   Nichtoffen
   IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
   Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten
   angewendet. Die Kriterien sind gemäß RPW 2013 mit dem Preisgericht
   abgestimmt. Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge dar:
    Leitidee des Entwurfes,
    Städtebauliche Einordung,
    Gestalterische Qualität,
    Funktionalität,
    Wirtschaftlichkeit,
    Ressourcen und Energieeffizienz,
    Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen.
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
   Der Wettbewerb endete ohne Vergabe: nein
   V.3)Zuschlag und Preise
   V.3.1)Datum der Entscheidung des Preisgerichts:
   23/09/2020
   V.3.2)Angaben zu den Teilnehmern
   Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
   Anzahl der beteiligten KMU: 25
   Anzahl der ausländischen Teilnehmer: 2
   V.3.3)Namen und Adressen der Gewinner des Wettbewerbs
   Offizielle Bezeichnung: hammeskrause architekten 
   partnerschaftsgesellschaft freier architekten mbB
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70376
   Land: Deutschland
   Der Gewinner ist ein KMU: ja
   V.3.4)Höhe der Preise
   Höhe der vergebenen Preise ohne MwSt.: 52 000.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Teilnahmeberechtigung:
   Teilnahmeberechtigt sind natürl. Personen, die nach dem für die
   Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die
   Berufsbezeichnung Architekt zu tragen od. in der Bundesrepublik
   Deutschland entspr. tätig zu werden und nach § 64 LBauO
   bauvorlageberechtigt sind. Jurist. Personen od. BG sind
   teilnahmeberechtigt, wenn sie einen für die Durchführung der
   Wettbewerbsleistung verantwortlichen, bevollmächtigten Vertreter
   benennen. Dieser sowie der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die
   an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei
   juristischen Personen müssen zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck
   der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Bei
   ARGEn muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als
   Teilnahmehindernis gelten die unter RPW 4.2 beschriebenen. Berater,
   Fachplaner u. Sachverständige unterliegen nicht den
   Teilnahmebedingungen. Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist
   unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form
   einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter
   bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung
   verpflichten. Auswärtige Bewerber mit Staatsangehörigkeit eines
   Mitgliedstaates der EU od. eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachl. Voraussetzung für ihre
   Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten
   Berufsbezeichnung nach der RL 2005/36/EG über die Anerkennung von
   Berufsqualifikationen, geändert durch die RL 2013/55/EU, gewährleistet
   ist.
   Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der
   Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Folgende Leistungen
   sind Bestandteile der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013 und
   werden stufenweise beauftragt:
    Gebäudeplanung §34 HOAI, LP 2-9 Honorarzone IV.
   Die in einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der
   Leistungsphasen nach § 34 i.V.m. Anlage 10 HOAI 2013 gliedern sich wie
   folgt:
   Leistungsstufe 1 (LP 2, 3 u. 4), Leistungsstufe 2 (LP 5 u. 6),
   Leistungsstufe 3 (LP 7), Leistungsstufe 4 (LP 8) und Leistungsstufe 5
   (LP 9).
   Voraussetzung für die stufenweise Beauftragung ist, dass die
   wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des
   Gesamtprojektes erreichbar erscheinen, das Bauvorhaben realisiert wird
   und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Ein
   Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
   Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf
   Grundlage der Erstangebote an den 1. Preisträger zu vergeben. Ansonsten
   wird nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern
   des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als
   Bietergemeinschaften auf. Das Gremium der Verhandlungsgespräche wird
   gebildet aus Vertretern des Auslobers. Ein/e Fachpreisrichter/in wird
   beratend anwesend sein.
   Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
    1. Wettbewerbsergebnis 50 %,
    2. Nachhaltigkeit 10 %,
    3. Projektmanagement 10 %,
    4. Bewerberprofil und Personaleinsatz 10 %,
    5. Honorarangebot 20 %.
   Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der/die Teilnehmer/in mit
   dem wirtschaftlichsten Angebot gem. §58 VgV beauftragt. Der Auslober
   behält sich Änderungen der Auslobung u. deren Anlagen vor, die sich im
   Wettbewerbsverfahren ergeben, insbes. in Folge der Beantwortung von
   Fragen im Rückfragekolloquium.
   Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYCDJ
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium
   für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131162234
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse: [9]https://mwvlw.rlp.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Bei
   Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines
   Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen. Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags
   nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
   der Europäischen Union geltend zu machen.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/10/2020
References
   6. mailto:VOFVergabe.Koblenz@LBBnet.de?subject=TED
   7. http://www.lbb.rlp.de/
   8. mailto:Vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
   9. https://mwvlw.rlp.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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