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Ausschreibung: Dienstleistungen des Gesundheitswesens - DE-Berlin
Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Dienstleistungen von Arztpraxen
Dokument Nr...: 513296-2020 (ID: 2020102812134848801)
Veröffentlicht: 28.10.2020
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DE-Berlin: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
2020/S 210/2020 513296
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Gesundheit
Postanschrift: Friedrichstraße 108
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bundesministerium für Gesundheit
E-Mail: [6]zukunftsregion@bmg.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[8]www.zukunftsregion-digitale-gesundheit.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Testung digitaler Versorgungsangebote zum Selbstmanagement von
Schmerzen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Verfahrens ist der Abschluss des
Open-House-Rahmenvertrags Testung digitaler Versorgungsangebote zum
Selbstmanagement von Schmerzen. Der Vertrag sieht die Erbringung von
Informations- und Beratungsleistungen durch den Vertragspartner über
digitale Versorgungsangebote für gesetzlich und/oder privat versicherte
Patienten mit Kopfschmerz bzw. Migräne (ICD-10-GM-2019-Code G43, G44,
R51) vor. Inhalt dieser Leistungen ist es im Wesentlichen, über die
Möglichkeit der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote zu
informieren, diese bei der Nutzung der digitalen Versorgungsangebote
aktiv zu betreuen und Feedback zum Einsatz im Praxis- und
Versorgungsalltag zu geben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85121000 Dienstleistungen von Arztpraxen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Hauptort der Ausführung:
Brandenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Vertragspartner wird die von ihm behandelten Patienten mit dem
Krankheitsbild Kopfschmerz bzw. Migräne (ICD-10-GM-2019-Code G43, G44,
R51), bei denen die Nutzung von den durch das Bundesministerium für
Gesundheit (im Folgenden: BMG) ausgewählten digitalen
Versorgungsangebote (im Folgenden: DiVAs) aus medizinischer Sicht
sinnvoll erscheint, in der Zeit zwischen Vertragsschluss und dem
30.6.2021 auf die kostenlose Nutzungsmöglichkeit der ausgewählten DiVAs
hinweisen. Der Vertragspartner wird den Patienten einen vom BMG zur
Verfügung gestellten Registrierungscode für jeweils zumindest eines der
DiVAs aushändigen. Den Patienten, die einen Registrierungscode
eingesetzt und dies dem Vertragspartner mitgeteilt haben, wird der
Vertragspartner bei der Anwendung des vom Patienten gewählten DiVA
unterstützen, dieses DiVA aktiv in den Behandlungsablauf integrieren
und sich regelmäßig, wenigstens jeweils zum Ende eines
Kalenderquartals, Feedback von den Patienten zur Nutzung des DiVA
einholen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, an einer
quartalsweisen Feedbackumfrage bezüglich der Empfehlung und Anwendung
der DiVAs und an mindestens einer Online-Schulungsveranstaltung zu den
ausgewählten DiVAs zu Kopfschmerz/ Migräne teilzunehmen.
Alle Ärzte können den Beitritt zu dem Rahmenvertrag jederzeit während
der gesamten Laufzeit dieses Rahmenvertrags durch Einreichung eines
Angebots beantragen. Der Beitritt zu dem Rahmenvertrag bzw. der
Vertragsschluss erfolgt, wenn der Arzt die vorgegebenen
Vertragsbedingungen akzeptiert, sein Angebot vollständig ist und er die
unten genannten Eignungskriterien (Abschnitt III) erfüllt.
Der Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt durch
Leistungsaufforderung seitens des BMG in Textform entsprechend der
Reihenfolge des Vertragsschlusses. Ein Anspruch des Arztes auf einen
Einzelabruf besteht nicht. Nähere Informationen zum Modus für den
Einzelabruf aus dem Rahmenvertrag sind in den Teilnahmeunterlagen
enthalten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 14/07/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Approbation des Bieters als Arzt, Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärung mit Angebotsabgabe,
2) Mitgliedschaft des Bieters in der Landesärztekammer Brandenburg,
Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung mit Angebotsabgabe.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Abgeschlossene Weiterbildung des Bieters als Fachärztin/Facharzt für
Allgemeinmedizin, Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin in der
hausärztlichen Versorgung, Fachärztin/Facharzt für Neurologie,
Fachärztin/Facharzt für Orthopädie oder jeglicher Facharzt/jegliche
Fachärztin mit Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie; Nachweis
erfolgt durch Eigenerklärung mit Angebotsabgabe,
2) Ambulante ärztliche Tätigkeit des Bieters in Brandenburg in der
Behandlung von gesetzlich und/oder privat versicherten Patienten mit
Kopfschmerz bzw. Migräne; Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung mit
Angebotsabgabe mit Angabe:
in welcher Weise (selbstständig oder angestellt, Praxisform
[Einzelpraxis, Medizinisches Versorgungszentrum,
Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft oder sonstige
Praxisform], vertrags- und/oder privatärztlich) die ambulante ärztliche
Tätigkeit ausgeübt wird,
dass in dieser Tätigkeit Patienten mit Kopfschmerz bzw. Migräne
(ICD-10-GM-2019-Code G43, G44, R51) behandelt werden,
in welchem Rahmen (hausärztliche Versorgung, allgemeine fachärztliche
Versorgung, spezialisierte fachärztliche Versorgung/
Schwerpunktversorgung oder sonstige ärztliche Versorgung) diese
Patienten behandelt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1) Abgeschlossene Weiterbildung des Bieters als Fachärztin/Facharzt für
Allgemeinmedizin, Fachärztin/Facharzt für Innere Medizin in der
hausärztlichen Versorgung, Fachärztin/Facharzt für Neurologie,
Fachärztin/Facharzt für Orthopädie oder jeglicher Facharzt/jegliche
Fachärztin mit Zusatz-Weiterbildung Spezielle Schmerztherapie,
2) Ambulante ärztliche Tätigkeit des Bieters in Berlin in der
Behandlung von gesetzlich und/oder privat versicherten Patienten mit
Kopfschmerz bzw. Migräne (ICD-10-GM-2019-Code G43, G44, R51).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Die Erbringung der Dienstleistungen ist approbierten Ärzten
vorbehalten. Auf § 2 Abs. 1 der Bundesärzteordnung wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/07/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/07/2021
Ortszeit: 23:59
Ort:
Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Bekanntmachung der beabsichtigen Vergabe eines öffentlichen Auftrags
oder einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU. Die
Bestimmungen des vierten Teils des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind daher nicht anwendbar. Die
Veröffentlichung erfolgt im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
Union, um ein höchstes Maß an Transparenz zu erreichen. In Ermangelung
eines entsprechenden Bekanntmachungsformulars wird das Formular für die
Auftragsbekanntmachung nach der Richtlinie 2014/24/EU verwendet. Eine
weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter
vergaberechtliche Regelungen, ist damit nicht verbunden. Vor diesem
Hintergrund sind neben den Ausführungen unter Abschnitt VI.4.3) dieser
Auftragsbekanntmachung (Einlegung von Rechtsbehelfen) die folgenden
Besonderheiten zu berücksichtigen.
1) Die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren unter Abschnitt
IV.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung (Verfahrensart) ist der Nutzung
dieses Formulars geschuldet. Der Abschluss der Rahmenvereinbarung
erfolgt in einem Open-House-Verfahren. Ein offenes Verfahren findet
nicht statt.
2) Die Teilnahmeunterlagen können abweichend zur Angabe in Abschnitt
I.3) dieser Auftragsbekanntmachung (Kommunikation, dort
Auftragsunterlagen genannt) ausschließlich unter der E-Mail-Adresse
[9]info@zdg-bb.de angefordert werden.
3) Ergänzend zur Angabe in Abschnitt I.3) dieser Auftragsbekanntmachung
(Kommunikation) können Angebote auch auf dem Postweg oder direkt bei
folgender Kontaktstelle eingereicht werden:
ZDG-Geschäftsstelle
Stichwort: ZDG Open-House-Verfahren Schmerzen
Georgenstraße 25
10117 Berlin
4) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am
14.7.2021 jederzeit möglichen Angebotsabgabe ist die Angabe unter
Abschnitt IV.2.7) dieser Auftragsbekanntmachung (Bedingungen für die
Öffnung der Angebote) dahingehend zu verstehen, dass bis zu diesem
Zeitpunkt jederzeit eine Angebotsöffnung erfolgen kann.
5) Die Laufzeit des Rahmenvertrages im Sinne von Abschnitt II.2.7)
dieser Auftragsbekanntmachung beginnt mit der Veröffentlichung dieser
Auftragsbekanntmachung. Alle Ärzte können den Beitritt zu dem
Rahmenvertrag jederzeit während der gesamten Laufzeit dieses
Rahmenvertrags durch Einreichung eines Angebots beantragen.
6) Eine Auswahl der Angebote nach Zuschlagskriterien findet entgegen
der Angabe in Abschnitt II.2.5) (Zuschlagskriterien) dieser
Auftragsbekanntmachung nicht statt. Die Angabe ist dem Umstand
geschuldet, dass das Formular zwingend eine Angabe zu den
Zuschlagskriterien verlangt.
7) Da die Bestimmungen des vierten Teils des GWB nicht anwendbar sind,
ist der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet. Lediglich rein
vorsorglich wird die für die Einhaltung der vergaberechtlichen
Vorschriften zuständige Stelle unter Abschnitt VI.4.1) dieser
Auftragsbekanntmachung (Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren) genannt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-9499-0
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse:
[11]https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabek
ammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei der Bekanntmachung über den Rahmenvertrag handelt es sich nicht um
die Bekanntmachung einer beabsichtigten Vergabe eines öffentlichen
Auftrages oder einer Rahmenvereinbarung im Sinne der Richtlinie
2014/24/EU. Die Bestimmungen des vierten Teils des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind daher nicht anwendbar. Lediglich
rein vorsorglich wird auf die Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen und Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. Soweit mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein
Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/10/2020
References
6. mailto:zukunftsregion@bmg.bund.de?subject=TED
7. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
8. http://www.zukunftsregion-digitale-gesundheit.de/
9. mailto:info@zdg-bb.de?subject=TED
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
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