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Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - DE-Güstrow
Recycling von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 513308-2020 (ID: 2020102812134548796)
Veröffentlicht: 28.10.2020
*
DE-Güstrow: Recycling von Siedlungsabfällen
2020/S 210/2020 513308
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb
Abfallwirtschaft
Postanschrift: An der Schanze 9
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ines.kaempf@lkros.de
Telefon: +49 3843755-70420
Fax: +49 384375570842
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.abfall-lro.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E65287313
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis Rostock
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist der Umschlag und die Verwertung von jährlich
ca. 6 600 - 10 800 Mg Sperrmüll aus dem Landkreis Rostock (überwiegend
aus privaten Haushaltungen) sowie ggf. der vorherige Transport von der
Übergabestelle zur Verwertungsanlage, wenn die Verwertungsanlage nicht
selbst Übergabestelle ist, ab dem 1.1.2022. Die Sammlung des Sperrmülls
und die Beförderung zur Übergabestelle sind nicht Gegenstand der
ausgeschriebenen Leistung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Umschlag und Verwertung (ggf. einschließlich Transport von der
Übergabestelle zur Verwertungsanlage) von jährlich insgesamt ca. 6 600
bis 10 800 Mg (Durchschnitt 8 700 Mg) Sperrmüll aus dem Landkreis
Rostock. Von den durchschnittlich 8 700 Mg/Jahr Sperrmüll werden ca. 1
700 Mg/Jahr Sperrmüll in 30 m^3-Containern von den Wertstoffhöfen an
den Übergabestellen angeliefert und ca. 7 000 Mg/Jahr Sperrmüll im
Sperrmüllpressfahrzeug (aus der Straßensammlung).
Die Verwertung des Sperrmülls schließt auch die ordnungsgemäße
Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe und Sortierreste mit ein.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2029
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Zweimalige Kündigungsmöglichkeit des Auftraggebers im
Leistungszeitraum:
1. Zum 31.12.2025 (die Kündigung ist ggf. auszusprechen bis zum
30.4.2025).
2. Zum 31.12.2027 (die Kündigung ist ggf. auszusprechen bis zum
30.4.2027).
Im Falle des Ausbleibens der Kündigungen endet der Vertrag zum
31.12.2029.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Übersicht und Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur
einschl. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen
und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses,
ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft nach Vorgabe von
Ziff. 7.8 der Bewerbungsbedingungen (Kap. I der Vergabeunterlagen),
Eigenerklärung des Bieters, dass * er die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.
* er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und
fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 sowie über das
Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über
zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für
regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Arbeitnehmer-Entsendegesetz AEntG) sowie nach § 19 des
Mindestlohngesetzes(MiLoG),
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und
des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50
VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben
beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren
Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen,
dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es
wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung
einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann,
sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten
Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des
Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird
der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag
erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen
(vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV
wird Bezug genommen,
Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen,
sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder
über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des
Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die
Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben.
2. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine
Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten
Arbeitnehmer versichert sind nicht älter als 6 Monate),
Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen
(nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls
die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht
erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate)
und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO,
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
auch vom Unterauftragnehmer.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs.
4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die
Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind,
jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren,
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung
etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 1 Mio. EUR je
Schadensfall für Personen-, Sach- und mind. 0,5 Mio. EUR für
Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen
zumindest für zwei Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur
Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die
Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von
Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie
des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage
einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer
solchen Versicherung.
Auf Verlangen sind zusätzlich vorzulegen:
Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden
Umwelthaftpflichtversicherung,
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen
zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom
Unterauftragnehmer.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten
Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in
der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen
Leistungen verfügen wird,
ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als
Unterauftragnehmer vorgesehen ist,
Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung
vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine
Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der
Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem
Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung der
vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende
Angaben zu machen:
Nennung des Auftraggebers und des Anspruchspartners (mit Tel.),
Beschreibung des Leistungsumfangs,
Auftragssumme (netto),
Ausführungszeitraum.
Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG
(Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der
Zertifizierungsvoraussetzung / Fachkunde jeweils für die einzelnen zu
erbringenden Leistungen.
Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers:
Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen
Referenzen,
Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben, Erklärungen
zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom
Unterauftragnehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/11/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/03/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/11/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für den Fall, dass sich der Bieter ggf. auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen
bezieht, ist ein Nachweis i.S.d. § 47 VgV zu führen (z. B.
Verpflichtungserklärung, s. Formular F9 zu Kap. IV. der
Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen),
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle
behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu
fordern,
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und
Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit
und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen
werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen
Mitglieder in der Summe bewertet,
Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils
vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften
des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
anerkannte Übersetzung beifügen,
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende
Unterlagen einzureichen:
Angebotsschreiben mit Anlagen,
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten
Gesamtentgelts,
Besondere Vertragsbedingungen,
Urkalkulation (Bereitstellung als PDF-Datei verschlüsselt mit einem
Kennwort).
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von
Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte
Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter
dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch
zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren
sind ausschließlich über das Vergabeportal subreport an die unter
I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen.
Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den
Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das
Vergabeportal subreport veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten,
sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu
informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu
berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u. a. das Risiko, ein Angebot
auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter
Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner
kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen
der Vertragsunterlagen enthalten kann.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +49 3855885164/5165
Fax: +49 3855884855817
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den
frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform
informieren.
Die Vorabinformation wird spätestens 10 Kalendertage vor
Zuschlagserteilung elektronisch mitgeteilt (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 10 des
Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1151) geändert worden ist,
Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
[].
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts
aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,
schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs.
2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene
Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/10/2020
References
6. mailto:ines.kaempf@lkros.de?subject=TED
7. http://www.abfall-lro.de/
8. https://www.subreport.de/E65287313
9. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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