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Ausschreibung: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung - DE-München
Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Dokument Nr...: 513295-2020 (ID: 2020102812134548792)
Veröffentlicht: 28.10.2020
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  DE-München: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   2020/S 210/2020 513295
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische
   Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
   Postanschrift: Prinzregentenstraße 28
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Grundler, Stefan
   E-Mail: [6]zentralevergabestelle@stmwi.bayern.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.auftraege.bayern.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFi
   les.ashx?subProjectId=uN93Qb0MM2M%253d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.auftraege.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projektträgerschaft für Forschungsvorhaben von Luft- und
   Raumfahrttechnologien
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020SGR000006
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und
   Energie (StMWi) beauftragt für die Durchführung des Förderbereichs
   Forschungsvorhaben von Luft- und Raumfahrttechnologien eine
   Projektträgerschaft.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle
   Entwicklung
   73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Bayerische Luft- und Raumfahrt ist mit ihrer angesiedelten
   Industrie- und Forschungslandschaft einer der führenden europäischen
   Wachstums- und Innovationsstandorte.
   Verschiedene Luft- und Raumfahrtforschungsprogramme, die die
   Zusammenarbeit zwischen in Bayern beheimateten Unternehmen und
   ansässigen Forschungsinstituten fördern, tragen wesentlich zum Ausbau
   der industriellen Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Schaffung von
   Arbeitsplätzen bei.
   Der Freistaat Bayern fördert Vorhaben im Bereich der zivilen
   Luftfahrtforschung unter Anwendung des Luftfahrtforschungsprogramms des
   Bundes (LuFo Bund). Es handelt sich hierbei um ein per EU-Notifizierung
   für vereinbar mit dem Binnenmarkt erklärtes Beihilfeinstrument. Das
   seit 1995 durchgehend laufende und immer wieder angepasste
   Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zur Innovations- und
   Leistungsfähigkeit der heimischen Luftfahrtindustrie.
   Daneben werden im Freistaat Bayern zivile Raumfahrtforschungsvorhaben
   gefördert, bisher vor allem mit zeitlich befristeten Initiativen. Zum
   Zwecke der künftigen Förderung solcher Vorhaben wurde in der Richtlinie
   zur Durchführung des Bayerischen Verbundforschungsprogrammes (BayVFP)
   ein Förderschwerpunkt Raumfahrt in der Förderlinie Mobilität
   geschaffen. Dieser Förderschwerpunkt fokussiert industriegeführte
   vorwettbewerbliche Verbundprojekte, die innovative Entwicklungen aus
   den Bereichen Raumfahrttechnologien und deren Anwendungen erarbeiten.
   Darüber hinaus wurden auf der ESA Ministerratssitzung im November 2019
   neue Programme zur Ariane-6-Entwicklung sowie der Erdbeobachtung,
   Telekommunikation, Technologieförderung und Kommerzialisierung/ New
   Space beschlossen. Ein Anteil der Programme und darin verfügbaren
   Mittel wird im Freistaat Bayern als Raumfahrtforschungsförderung
   durchgeführt werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann einmal um 2 Jahre verlängert werden. Die Verlängerung
   ist bis mindestens 2 Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich
   mitzuteilen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter
   sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und
   Unterlagen beizufügen.
   Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die
   Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die
   Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die
   insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
   Sofern ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis der
   Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch
   nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag
   erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur
   Verfügung stehen. Der Nachweis kann z. B. durch eine entsprechende
   unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl.
   Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen aus Arbeitsschritt
   Vertragsbedingungen/Formulare).
   Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   a) Vorlage von mind. 3 vergleichbaren Referenzen bezogen auf den zu
   vergebenden Auftragsgegenstand (Abwicklung von Förderprogrammen, die
   nach dem Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von
   Forschung, Entwicklung und Innovation genehmigt oder im Rahmen der
   Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) als Beihilfen für
   Forschung, Entwicklung und Innovation freigestellt sind/waren) bzgl.
   früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre (seit
   15.10.2017) erbracht worden sind. Die Leistungen müssen noch nicht
   abgeschlossen sein.
   Mindestvoraussetzung für die Referenzen:
   Mindestens eine Referenz muss aus dem Bereich Luft- oder
   Raumfahrttechnologien stammen
   Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
    Name des Empfängers der Leistung;
    inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts mit aussagekräftigen
   Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung sowie dem
   Erbringungszeitpunkt;
    Wert der erbrachten Leistung.
   b) Nachweis eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN
   ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten
   Stellen aus anderen Staaten,
   c) Nachweis eines geeigneten Informationssicherheits-Managementsystems.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung
   Eigenerklärungen zur Vermeidung von Interessenkollissionen und
   auftragsfremden Interessen
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/11/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/02/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/11/2020
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
   Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und §
   124 GWB beachten Sie bitte die unter Teilnahmebedingungen beigefügte
   Eigenerklärung.
   B) Unterauftragnehmer
   Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des
   Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben
   beabsichtigt, zu benennen.
   Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl
   kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und
   nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser
   Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
   Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den
   Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine
   Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern.
   Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt
   Vertragsbedingungen/Formulare vom jeweiligen Unterauftragnehmer
   unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
   C) Fragen zu den Vergabeunterlagen
   Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 13.11.2020, 10.00
   Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
   D) Bei der zu vergebenen Leistungen handelt es sich im Schwerpunkt um
   eine Dienstleistung der öffentlichen Verwaltung (besondere
   Dienstleistung gemäß § 130 GWB). Der Schwellenwert von 750 000 EUR
   netto wird überschritten. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich,
   das TED-Formular 21 für Sozial- und andere besondere Dienstleistungen 
   öffentliche Aufträge zu verwenden.
   E) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal
   [10]www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird
   ausschließlich elektronisch abgewickelt.
   F) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten
   Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die
   Angebotserstellung genutzt werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern  Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstr. 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich
   nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/10/2020
References
   6. mailto:zentralevergabestelle@stmwi.bayern.de?subject=TED
   7. https://www.auftraege.bayern.de/
   8. https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=uN93Qb0MM2M%253d
   9. https://www.auftraege.bayern.de/
  10. http://www.auftraege.bayern.de/
  11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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