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Ausschreibung: Software-Wartung und -Reparatur - DE-Erfurt
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 513229-2020 (ID: 2020102812125348745)
Veröffentlicht: 28.10.2020
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DE-Erfurt: Software-Wartung und -Reparatur
2020/S 210/2020 513229
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das
Thüringer Landesrechenzentrum
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 8
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@tlrz.thueringen.de
Fax: +49 361-571635635
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.thueringen.de
Adresse des Beschafferprofils:
[8]http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschr
eibungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=356631
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=356631
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
SLES-Subscriptions
Referenznummer der Bekanntmachung: TLRZ-V-20-039
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Pflegeverlängerung
für vorhandene Suse Linux Enterprise Server (SLES) Lizenzen bis
31.12.2023.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Pflegeverlängerung
für vorhandene Suse Linux Enterprise Server (SLES) Lizenzen bis
31.12.2023.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem
Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen
niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder
ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen.
Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug
aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare
Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt.
2. Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds.
nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen
Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt
werden.
3. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den
vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer
Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der
Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die
fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.
4. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe
gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des
Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils
anwendbar sind, vorliegen.
Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen
vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem
Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit,
und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
5. Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in
den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben,
b) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des
ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben,
c) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende
Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage
eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der
versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des
Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Das Unternehmen hat eine Aufstellung von Referenzen über früher
ausgeführte Aufträge, die mit der ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar sind, beizufügen. In der Anlage benennt er mindestens auch
die jeweiligen Auftraggeber sowie Ansprechpartner bei den Auftraggebern
einschließlich deren Kontaktdaten. Mit Benennung der Referenz wird der
Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/11/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/11/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes
Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu
erfolgen. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die
Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich
über die E-Vergabe-Plattform ([11]www.evergabeonline.de).
c) Einsatz von Nachunternehmern: Der Bieter hat in seinem Angebot die
Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und
welche NU dafür vorgesehen sind. Das Formblatt Einsatz Dritter
/Nachunternehmer ist zu verwenden. Für diese NU sind die unter Ziff.
III.1. der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise
vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärungen und Nachweise zur
Eignung zu verwenden.
Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung
vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der NU im Falle der
Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten
(Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung
steht (Formblatt Verpflichtungserklärung). Weiterhin ist das
ausgefüllte Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich
vertraulicher Informationen mit dem Angebot einzureichen.
Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die
entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto)
zu erbringenden Leistungen erbringen werden und/oder
durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt
(in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten.
d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen
wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen,
unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. III.1.
der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch
für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärungen und
Nachweise zur Eignung zu verwenden.
Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung
vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der
Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten
(Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung
steht (Formblatt Verpflichtungserklärung). Weiterhin ist das
ausgefüllte Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich
vertraulicher Informationen mit dem Angebot einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter sich nur auf die berufliche
Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses
im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine
entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen
Unternehmens sicherzustellen.
e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft haben deren
Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass
und aus welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne
Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet
wurde,
das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft
rechtsverbindlich vertreten darf und
alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
Es ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular
Erklärungen und Nachweise zur Eignung dem Angebot ausgefüllt
beizufügen.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages ist es erforderlich,
dass eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung eine Rechtsform
annimmt, die eine gesamtschuldnerische Haftung begründet, § 43 Abs. 3
VgV.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt/Geschäftsstelle
der Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§135 Abs. 1 u. 2 GWB:
1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber.
a) gegen § 134 verstoßen hat oder
b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Abs. 1-3 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/10/2020
References
6. mailto:vergabe@tlrz.thueringen.de?subject=TED
7. http://www.thueringen.de/
8. http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=356631
10. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=356631
11. http://www.evergabeonline.de/
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