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Ausschreibung: Software-Wartung und -Reparatur - DE-Erfurt
Software-Wartung und -Reparatur
Dokument Nr...: 513229-2020 (ID: 2020102812125348745)
Veröffentlicht: 28.10.2020
*
  DE-Erfurt: Software-Wartung und -Reparatur
   2020/S 210/2020 513229
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Freistaat Thüringen vertreten durch das
   Thüringer Landesrechenzentrum
   Postanschrift: Ludwig-Erhard-Ring 8
   Ort: Erfurt
   NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 99099
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@tlrz.thueringen.de
   Fax: +49 361-571635635
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.thueringen.de
   Adresse des Beschafferprofils:
   [8]http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschr
   eibungen
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=356631
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [10]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=356631
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   SLES-Subscriptions
   Referenznummer der Bekanntmachung: TLRZ-V-20-039
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72267000 Software-Wartung und -Reparatur
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Pflegeverlängerung
   für vorhandene Suse Linux Enterprise Server (SLES) Lizenzen bis
   31.12.2023.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEG0 Thüringen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Pflegeverlängerung
   für vorhandene Suse Linux Enterprise Server (SLES) Lizenzen bis
   31.12.2023.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem
   Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen
   niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder
   ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen.
   Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug
   aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare
   Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt.
   2. Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds.
   nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen
   Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt
   werden.
   3. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe
   gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den
   vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer
   Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der
   Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die
   fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der
   Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.
   4. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe
   gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des
   Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils
   anwendbar sind, vorliegen.
   Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen
   vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem
   Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit,
   und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
   5. Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen
   Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in
   den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben,
   b) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des
   ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben,
   c) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende
   Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage
   eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der
   versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des
   Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
   b) Das Unternehmen hat eine Aufstellung von Referenzen über früher
   ausgeführte Aufträge, die mit der ausgeschriebenen Leistung
   vergleichbar sind, beizufügen. In der Anlage benennt er mindestens auch
   die jeweiligen Auftraggeber sowie Ansprechpartner bei den Auftraggebern
   einschließlich deren Kontaktdaten. Mit Benennung der Referenz wird der
   Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/11/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/12/2020
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/11/2020
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes
   Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu
   erfolgen. Andernfalls wird das Angebot ausgeschlossen.
   b) Kommunikation: Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die
   Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich
   über die E-Vergabe-Plattform ([11]www.evergabeonline.de).
   c) Einsatz von Nachunternehmern: Der Bieter hat in seinem Angebot die
   Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch NU erbringen lassen will und
   welche NU dafür vorgesehen sind. Das Formblatt Einsatz Dritter
   /Nachunternehmer ist zu verwenden. Für diese NU sind die unter Ziff.
   III.1. der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise
   vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärungen und Nachweise zur
   Eignung zu verwenden.
   Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser NU eine Erklärung
   vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der NU im Falle der
   Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten
   (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung
   steht (Formblatt Verpflichtungserklärung). Weiterhin ist das
   ausgefüllte Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich
   vertraulicher Informationen mit dem Angebot einzureichen.
   Diese Regelungen gelten nur für Nachunternehmer, die
    entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in EUR, netto)
   zu erbringenden Leistungen erbringen werden und/oder
    durch die von ihnen zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt
   (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum Auftraggeber geraten.
   d) Eignungsleihe: Der Bieter kann sich zum Nachweis der erforderlichen
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen,
   unabhängig von der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen. In diesem Fall sind die unter Ziff. III.1.
   der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch
   für diese Unternehmen vorzulegen. Es ist das Formblatt Erklärungen und
   Nachweise zur Eignung zu verwenden.
   Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung
   vorzulegen, aus der hervorgeht, dass das Unternehmen im Falle der
   Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten
   (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung
   steht (Formblatt Verpflichtungserklärung). Weiterhin ist das
   ausgefüllte Formblatt Nachunternehmererklärung hinsichtlich
   vertraulicher Informationen mit dem Angebot einzureichen.
   Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter sich nur auf die berufliche
   Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens berufen kann, wenn dieses
   im Fall der Auftragserteilung die Leistung erbringt, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick
   auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist für die Auftragsausführung eine
   entsprechende gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des anderen
   Unternehmens sicherzustellen.
   e) Bietergemeinschaft: Im Falle einer Bietergemeinschaft haben deren
   Mitglieder mit dem Angebot zu erklären, dass
    und aus welchem Grund die Bietergemeinschaft zulässig und ohne
   Verstoß gegen § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gebildet
   wurde,
    das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft
   rechtsverbindlich vertreten darf und
    alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
   Es ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
   Zudem ist durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft das Formular
   Erklärungen und Nachweise zur Eignung dem Angebot ausgefüllt
   beizufügen.
   Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages ist es erforderlich,
   dass eine Bietergemeinschaft nach Zuschlagserteilung eine Rechtsform
   annimmt, die eine gesamtschuldnerische Haftung begründet, § 43 Abs. 3
   VgV.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt/Geschäftsstelle
   der Vergabekammer
   Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
   Ort: Weimar
   Postleitzahl: 99423
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   §135 Abs. 1 u. 2 GWB:
   1. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber.
   a) gegen § 134 verstoßen hat oder
   b) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   2. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   § 160 Abs. 1-3 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/10/2020
References
   6. mailto:vergabe@tlrz.thueringen.de?subject=TED
   7. http://www.thueringen.de/
   8. http://portal.thueringen.de/portal/page/portal/Serviceportal/Ausschreibungen
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=356631
  10. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=356631
  11. http://www.evergabeonline.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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