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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Mannheim
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 513188-2020 (ID: 2020102812122948676)
Veröffentlicht: 28.10.2020
*
  DE-Mannheim: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2020/S 210/2020 513188
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
   Postanschrift: B1, 3-5
   Ort: Mannheim
   NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
   Postleitzahl: 68159
   Land: Deutschland
   E-Mail: [5]vergabestelle@vrn.de
   Telefon: +49 62110770-0
   Fax: +49 62110770-470
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://www.vrn.de/vergabestelle
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: ÖPNV
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art.
   5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m dem 4. Teil des GWB für die
   Linienbündel Neustadt und Landau
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Städte Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße und Speyer
   sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern,
   Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße beabsichtigen gem. Art. 5
   Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 11.12.2022 für die
   VRN-Linienbündel Neustadt und Landau einen öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer
   voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplan wechsel im Dezember 2032 zu
   vergeben. Die Aufgabenträger bedienen sich des Zweckverband
   Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund
   Rhein-Neckar GmbH  beide B1 3-5, 68159 Mannheim  als gemeinsame
   Vergabestelle.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Linienbündel Neustadt
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
   NUTS-Code: DEB3E Germersheim
   NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
   NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
   NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche
   Weinstraße sowie die Städte Landau in der Pfalz, Neustadt an der
   Weinstraße und Speyer.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Buslinienbündel Neustadt besteht in Los 1 aus den VRN-Buslinien
   500, 501, 503, 504, 505, 506, 507, 509 und 510 deren Fahrplanangebot
   über die Fahrplanauskunft des VRN unter [7]www.vrn.de abgerufen werden
   kann.
   Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur
   Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden
   qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den
   Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des
   Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu
   beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und
   Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage
   der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund
   Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des
   Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen
   anzuwenden.
   Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein
   automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen.
   Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur
   Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden
   Verkehrsbedienung:
   Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar
   und der Wirtschaftsregionen Vorder- und Südpfalz wird der künftige
   Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer
   ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der
   Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten
   Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen
   Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere
   Vorgaben finden Sie unter
   [8]https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz
   -lttg/ .Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen
   Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch
   erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft Erfolgt der
   Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung
   dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den
   tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle
   eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu
   Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als
   Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je
   Schichtmaximal 60 Minuten betragen.
   Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind
   die 60-Minuten-Grenzeüberschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen
   der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im
   Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige
   Arbeitsunterbrechung je Schicht von mindestens 2 Stunden, die am
   Wohnort (in Städten ist dies der jeweilige Stadtteil) des Mitarbeiters
   oder an einem mit adäquaten Sozialräumen (Küche, Ruheräume)
   ausgestatteten Betriebsstandort beginnen und enden. Die Vorhaltung von
   Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die
   Arbeitsunterbrechung länger als 4 Stunden dauert.
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Linienbündel Neustadt
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Neustadt an der Weinstraße
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Buslinienbündel Neustadt besteht in Los 2 aus den VRN-Buslinien
   502, 514 und 515 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des
   VRN unter [9]www.vrn.de abgerufen werden kann.
   Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur
   Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden
   qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den
   Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des
   Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu
   beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und
   Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage
   der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund
   Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des
   Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen
   anzuwenden.
   Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein
   automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen.
   Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur
   Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden
   Verkehrsbedienung:
   Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar
   und der Wirtschaftsregionen Vorder- und Südpfalz wird der künftige
   Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer
   ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der
   Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten
   Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen
   Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere
   Vorgaben finden Sie unter
   [10]https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegeset
   z-lttg/ .Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen
   Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch
   erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft Erfolgt der
   Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung
   dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den
   tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle
   eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu
   Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als
   Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je
   Schichtmaximal 60 Minuten betragen.
   Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind
   die 60-Minuten-Grenzeüberschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen
   der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im
   Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige
   Arbeitsunterbrechung je Schicht von mindestens 2 Stunden, die am
   Wohnort (in Städten ist dies der jeweilige Stadtteil) des Mitarbeiters
   oder an einem mit adäquaten Sozialräumen (Küche, Ruheräume)
   ausgestatteten Betriebsstandort beginnen und enden. Die Vorhaltung von
   Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die
   Arbeitsunterbrechung länger als 4 Stunden dauert.
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Linienbündel Neustadt
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
   NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreise Bad Dürkheim und Kaiserslautern sowie die Stadt Neustadt an
   der Weinstraße.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Buslinienbündel Neustadt besteht in Los 3 aus den VRN-Buslinien
   511, 512 und 517 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des
   VRN unter [11]www.vrn.de abgerufen werden kann.
   Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur
   Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden
   qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den
   Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des
   Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu
   beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und
   Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage
   der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund
   Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des
   Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen
   anzuwenden.
   Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein
   automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen.
   Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur
   Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden
   Verkehrsbedienung:
   Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar
   und der Wirtschaftsregionen Vorder- und Südpfalz wird der künftige
   Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer
   ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der
   Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten
   Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen
   Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere
   Vorgaben finden Sie unter
   [12]https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegeset
   z-lttg/ .Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen
   Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch
   erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft Erfolgt der
   Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung
   dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den
   tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle
   eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu
   Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als
   Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je
   Schichtmaximal 60 Minuten betragen.
   Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind
   die 60-Minuten-Grenzeüberschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen
   der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im
   Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige
   Arbeitsunterbrechung je Schicht von mindestens 2 Stunden, die am
   Wohnort (in Städten ist dies der jeweilige Stadtteil) des Mitarbeiters
   oder an einem mit adäquaten Sozialräumen (Küche, Ruheräume)
   ausgestatteten Betriebsstandort beginnen und enden. Die Vorhaltung von
   Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die
   Arbeitsunterbrechung länger als 4 Stunden dauert.
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Linienbündel Landau
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
   NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Südliche Weinstraße und Stadt Landau in der Pfalz.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Linienbündel Landau als Los 4 aus den VRN-Buslinien 534, 535, 536,
   537, 538 und 539 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des
   VRN unter [13]www.vrn.de abgerufen werden kann.
   Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur
   Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden
   qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den
   Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des
   Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu
   beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und
   Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage
   der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund
   Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des
   Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen
   anzuwenden.
   Das Verkehrskonzept des Linienbündels soll im Rahmen des Landau-Takt
   2022 neu konzeptioniert werden. Folgende Vorgaben sind Teil der
   ausreichenden Verkehrsbedienung:
   Die gesamte Kernstadt sowie alle acht Stadtdörfer müssen erschlossen
   werden. Die Bedienzeit erstreckt sich von mindestens 6 Uhr bis 20 Uhr.
   Dabei soll eine Taktung von mindestens 60 Minuten angeboten werden. Die
   Bedienung der Gewerbegebiete soll an die Schichtzeiten angepasst
   werden, grundsätzlich aber mit einem 60-Minuten-Takt erfolgen. Außerdem
   ist eine dichte Erschließung des Innenstadtrings inklusive der
   Verknüpfung mit dem Hauptbahnhof wichtig, um das umsteigefreie
   Erreichen der Innenstadt aus allen Stadtdörfern und Stadtteilen zu
   ermöglichen.
   Der Hauptbahnhof bzw. zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) wird ausgebaut und
   die Infrastruktur wird durch 3 weitere Knotenpunkte ergänzt, die einen
   Umstieg auf möglichst viele Linien ermöglichen. Diese werden an den
   Haltestellen Alter Meßplatz/Zoo (Nord), Westbahnhof (West) und
   Südring/Xylanderstraße (Süd) eingerichtet.
   Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein
   automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen.
   Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur
   Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden
   Verkehrsbedienung:
   Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar
   und der Wirtschaftsregionen Vorder- und Südpfalz wird der künftige
   Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer
   ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der
   Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten
   Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen
   Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere
   Vorgaben finden Sie unter
   [14]https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegeset
   z-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen
   Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch
   erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft Erfolgt der
   Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung
   dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den
   tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle
   eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu
   Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als
   Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je
   Schichtmaximal 60 Minuten betragen.
   Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind
   die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der
   Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu
   vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine
   einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mindestens 2 Stunden, die
   am Wohnort (in Städten ist dies der jeweilige Stadtteil) des
   Mitarbeiters oder an einem mit adäquaten Sozialräumen (Küche,
   Ruheräume) ausgestatteten Betriebsstandort beginnen und enden. Die
   Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant,
   sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Stunden dauert.
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung:
   01/12/2021
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung
   der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:
   Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen
   Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe
   im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der
   regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der
   Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber
   vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne
   Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die
   im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft
   geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten
   Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte
   Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von
   der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue
   Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim
   Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und
   Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden
   Unternehmen gewertet wird.
   Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei
   eigenwirtschaftlichen Verkehren in den Linienbündeln Neustadt und
   Landau sind hier eingestellt:
   Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar
   [15]https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf mit dem
   Ergänzungsband 2009
   [16]https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_
   2009.pdf dem Ergänzungsband 2011
   [17]https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.p
   df und dem Ergänzungsband 2013
   [18]https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.p
   df Nahverkehrsplan Bad Dürkheim
   [19]https://vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_bad_duerkheim_2019
   _neu_web.pdf Nahverkehrsplan Stadt Neustadt an der Weinstraße
   [20]https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/entwurf_des_nahv
   erkehrsplans_nw.pdf Nahverkehrsplan Kreis Germersheim
   [21]https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nvp_landkreis_ge
   rmersheim.pdf nahverkehrsplan Stadt Landau und Landkreis Südliche
   Weinstraße
   [22]https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nvp_stadt_landau
   _und_landkreis_südliche_weinstraße.pdf Nahverkehrsplan
   Rhein-Pfalz-Kreis
   [23]https://vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_rpk_2018_lr.pdf
   Nahverkehrsplan Landkreis Kaiserslautern
   [24]https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nahverkehrsplan_
   landkreis_kaiserslautern.pdf Nahverkehrsplan Stadt Speyer
   [25]https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nvp_stadt_speyer
   .pdf
   Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund
   Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter:
   [26]https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/satzung_verbundt
   arif_konsolidierte_fassung_stand_19.12.2019.pdf
   Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen
   als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens
   3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden.
   Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach
   Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   23/10/2020
References
   5. mailto:vergabestelle@vrn.de?subject=TED
   6. https://www.vrn.de/vergabestelle
   7. http://www.vrn.de/
   8. https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
   9. http://www.vrn.de/
  10. https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
  11. http://www.vrn.de/
  12. https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
  13. http://www.vrn.de/
  14. https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
  15. https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf
  16. https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf
  17. https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf
  18. https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf
  19. https://vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_bad_duerkheim_2019_neu_web.pdf
  20. https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/entwurf_des_nahverkehrsplans_nw.pdf
  21. https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nvp_landkreis_germersheim.pdf
  22. https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nvp_stadt_landau_und_landkreis_s
  23. https://vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_rpk_2018_lr.pdf
  24. https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nahverkehrsplan_landkreis_kaiserslautern.pdf
  25. https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nvp_stadt_speyer.pdf
  26. https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_stand_19.12.2019.pdf
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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