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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Mannheim
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 513188-2020 (ID: 2020102812122948676)
Veröffentlicht: 28.10.2020
*
DE-Mannheim: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2020/S 210/2020 513188
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Postanschrift: B1, 3-5
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail: [5]vergabestelle@vrn.de
Telefon: +49 62110770-0
Fax: +49 62110770-470
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]https://www.vrn.de/vergabestelle
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: ÖPNV
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art.
5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m dem 4. Teil des GWB für die
Linienbündel Neustadt und Landau
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Städte Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße und Speyer
sowie die Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern,
Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße beabsichtigen gem. Art. 5
Abs. 1 VO 1370/07 i. V. m. dem 4. Teil des GWB zum 11.12.2022 für die
VRN-Linienbündel Neustadt und Landau einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag im Sinne der Verordnung 1370/2007 mit einer
voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplan wechsel im Dezember 2032 zu
vergeben. Die Aufgabenträger bedienen sich des Zweckverband
Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die Verkehrsverbund
Rhein-Neckar GmbH beide B1 3-5, 68159 Mannheim als gemeinsame
Vergabestelle.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Linienbündel Neustadt
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche
Weinstraße sowie die Städte Landau in der Pfalz, Neustadt an der
Weinstraße und Speyer.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Buslinienbündel Neustadt besteht in Los 1 aus den VRN-Buslinien
500, 501, 503, 504, 505, 506, 507, 509 und 510 deren Fahrplanangebot
über die Fahrplanauskunft des VRN unter [7]www.vrn.de abgerufen werden
kann.
Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur
Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden
qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den
Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des
Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu
beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und
Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage
der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund
Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des
Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen
anzuwenden.
Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein
automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen.
Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur
Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden
Verkehrsbedienung:
Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar
und der Wirtschaftsregionen Vorder- und Südpfalz wird der künftige
Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer
ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der
Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten
Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen
Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere
Vorgaben finden Sie unter
[8]https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz
-lttg/ .Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen
Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch
erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft Erfolgt der
Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung
dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den
tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle
eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu
Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als
Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je
Schichtmaximal 60 Minuten betragen.
Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind
die 60-Minuten-Grenzeüberschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen
der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im
Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige
Arbeitsunterbrechung je Schicht von mindestens 2 Stunden, die am
Wohnort (in Städten ist dies der jeweilige Stadtteil) des Mitarbeiters
oder an einem mit adäquaten Sozialräumen (Küche, Ruheräume)
ausgestatteten Betriebsstandort beginnen und enden. Die Vorhaltung von
Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die
Arbeitsunterbrechung länger als 4 Stunden dauert.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Linienbündel Neustadt
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stadt Neustadt an der Weinstraße
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Buslinienbündel Neustadt besteht in Los 2 aus den VRN-Buslinien
502, 514 und 515 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des
VRN unter [9]www.vrn.de abgerufen werden kann.
Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur
Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden
qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den
Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des
Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu
beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und
Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage
der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund
Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des
Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen
anzuwenden.
Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein
automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen.
Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur
Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden
Verkehrsbedienung:
Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar
und der Wirtschaftsregionen Vorder- und Südpfalz wird der künftige
Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer
ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der
Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten
Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen
Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere
Vorgaben finden Sie unter
[10]https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegeset
z-lttg/ .Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen
Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch
erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft Erfolgt der
Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung
dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den
tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle
eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu
Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als
Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je
Schichtmaximal 60 Minuten betragen.
Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind
die 60-Minuten-Grenzeüberschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen
der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im
Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige
Arbeitsunterbrechung je Schicht von mindestens 2 Stunden, die am
Wohnort (in Städten ist dies der jeweilige Stadtteil) des Mitarbeiters
oder an einem mit adäquaten Sozialräumen (Küche, Ruheräume)
ausgestatteten Betriebsstandort beginnen und enden. Die Vorhaltung von
Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die
Arbeitsunterbrechung länger als 4 Stunden dauert.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Linienbündel Neustadt
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Landkreise Bad Dürkheim und Kaiserslautern sowie die Stadt Neustadt an
der Weinstraße.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Buslinienbündel Neustadt besteht in Los 3 aus den VRN-Buslinien
511, 512 und 517 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des
VRN unter [11]www.vrn.de abgerufen werden kann.
Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur
Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden
qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den
Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des
Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu
beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und
Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage
der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund
Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des
Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen
anzuwenden.
Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein
automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen.
Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur
Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden
Verkehrsbedienung:
Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar
und der Wirtschaftsregionen Vorder- und Südpfalz wird der künftige
Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer
ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der
Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten
Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen
Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere
Vorgaben finden Sie unter
[12]https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegeset
z-lttg/ .Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen
Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch
erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft Erfolgt der
Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung
dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den
tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle
eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu
Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als
Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je
Schichtmaximal 60 Minuten betragen.
Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind
die 60-Minuten-Grenzeüberschreitenden Zeiten der Arbeitsunterbrechungen
der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu vergütende Freizeit im
Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine einmalige
Arbeitsunterbrechung je Schicht von mindestens 2 Stunden, die am
Wohnort (in Städten ist dies der jeweilige Stadtteil) des Mitarbeiters
oder an einem mit adäquaten Sozialräumen (Küche, Ruheräume)
ausgestatteten Betriebsstandort beginnen und enden. Die Vorhaltung von
Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant, sofern die
Arbeitsunterbrechung länger als 4 Stunden dauert.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Linienbündel Landau
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Südliche Weinstraße und Stadt Landau in der Pfalz.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Linienbündel Landau als Los 4 aus den VRN-Buslinien 534, 535, 536,
537, 538 und 539 deren Fahrplanangebot über die Fahrplanauskunft des
VRN unter [13]www.vrn.de abgerufen werden kann.
Die im Rahmen des Verkehrsvertrages neben dem Fahrplanumfang zur
Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung zu beachtenden
qualitativen und betrieblichen Vorgaben ergeben sich aus den
Festsetzungen der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger sowie des
Gemeinsamen Nahverkehrsplanes des Verkehrsverbund Rhein-Neckar (zu
beachten sind diesbezüglich vor allem die Kapitel Qualität und
Qualitätssicherung im Rahmen des GNVP des VRN). Es ist auf Grundlage
der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund
Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des
Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen
anzuwenden.
Das Verkehrskonzept des Linienbündels soll im Rahmen des Landau-Takt
2022 neu konzeptioniert werden. Folgende Vorgaben sind Teil der
ausreichenden Verkehrsbedienung:
Die gesamte Kernstadt sowie alle acht Stadtdörfer müssen erschlossen
werden. Die Bedienzeit erstreckt sich von mindestens 6 Uhr bis 20 Uhr.
Dabei soll eine Taktung von mindestens 60 Minuten angeboten werden. Die
Bedienung der Gewerbegebiete soll an die Schichtzeiten angepasst
werden, grundsätzlich aber mit einem 60-Minuten-Takt erfolgen. Außerdem
ist eine dichte Erschließung des Innenstadtrings inklusive der
Verknüpfung mit dem Hauptbahnhof wichtig, um das umsteigefreie
Erreichen der Innenstadt aus allen Stadtdörfern und Stadtteilen zu
ermöglichen.
Der Hauptbahnhof bzw. zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) wird ausgebaut und
die Infrastruktur wird durch 3 weitere Knotenpunkte ergänzt, die einen
Umstieg auf möglichst viele Linien ermöglichen. Diese werden an den
Haltestellen Alter Meßplatz/Zoo (Nord), Westbahnhof (West) und
Südring/Xylanderstraße (Süd) eingerichtet.
Zur Ermittlung der Nachfragewerte des Linienbündels ist ein
automatisches Fahrgastzählsystem einzusetzen.
Folgende Regelungen zur Tariftreue und Sozialstandards sind zur
Sicherung der Betriebsqualität Teil der ausreichenden
Verkehrsbedienung:
Aufgrund der Arbeitsmarktsituation in der Metropolregion Rhein-Neckar
und der Wirtschaftsregionen Vorder- und Südpfalz wird der künftige
Betreiber verpflichtet, seinen Beschäftigen zur Sicherung einer
ausreichenden Qualifikation des Fahrpersonals bei der Ausführung der
Leistung mindestens gemäß LTTG entsprechend der repräsentativ erklärten
Tarifverträgen festgelegte Entgelt zu zahlen sowie die in diesen
Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu garantieren. Weitere
Vorgaben finden Sie unter
[14]https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegeset
z-lttg/. Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen
Vertragszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch
erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft Erfolgt der
Einsatz von Subunternehmern, haben diese ebenfalls die Einhaltung
dieser Verpflichtungen zu garantieren. Zusätzlich zu den
tarifvertraglich zu garantierenden Sozialstandards gelten für alle
eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer folgende Bedingungen zu
Lenkzeitunterbrechungen und Pausen: Tarifvertraglich nicht als
Arbeitszeit geltende Lenkzeitunterbrechungen und Pausen dürfen je
Schichtmaximal 60 Minuten betragen.
Überschreiten die Lenkzeitunterbrechungen und Pausen diese Grenze, sind
die 60-Minuten-Grenze überschreitenden Zeiten der
Arbeitsunterbrechungen der Arbeitszeit zuzurechnen. Als echte, nicht zu
vergütende Freizeit im Sinne eines geteilten Dienstes zählt eine
einmalige Arbeitsunterbrechung je Schicht von mindestens 2 Stunden, die
am Wohnort (in Städten ist dies der jeweilige Stadtteil) des
Mitarbeiters oder an einem mit adäquaten Sozialräumen (Küche,
Ruheräume) ausgestatteten Betriebsstandort beginnen und enden. Die
Vorhaltung von Sozialräumen ist in diesem Zusammenhang nicht relevant,
sofern die Arbeitsunterbrechung länger als 4 Stunden dauert.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung:
01/12/2021
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Folgende Regelungen zur Personalübernahme sind ebenfalls zur Sicherung
der Betriebsqualität Teil der ausreichenden Verkehrsbedienung:
Die Bieter verpflichten sich im Rahmen ihres Angebotes, denjenigen
Fahrer/innen einen Arbeitsvertrag anzubieten, die während der Vergabe
im Betrieb des Altbetreibers des Linienbündels mindestens mit 70 % der
regulären Arbeitszeit eingesetzt sind und die zum Zeitpunkt der
Inbetriebnahme einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Altbetreiber
vorweisen können. Der neue Arbeitsvertrag ist unbefristet und ohne
Probezeit abzuschließen. Grundlage des Einstellungsangebotes müssen die
im Unternehmen des Konzessionsnehmers für die übrige Belegschaft
geltenden tarifvertraglichen und in Betriebsvereinbarungen geregelten
Konditionen sein. Sofern der im übernehmenden Unternehmen praktizierte
Tarifvertrag die Höhe des Entgeltes sowie die Zahl der Urlaubstage von
der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig gestaltet, muss der neue
Anstellungsvertrag vorsehen, dass die Betriebszugehörigkeit beim
Altbetreiber im Rahmen der entgeltlichen Eingruppierung und
Urlaubsgewährung wie eine Betriebszugehörigkeit im übernehmenden
Unternehmen gewertet wird.
Die Regelungen zur ausreichenden Verkehrsbedienung bei
eigenwirtschaftlichen Verkehren in den Linienbündeln Neustadt und
Landau sind hier eingestellt:
Gemeinsamer Nahverkehrsplan des Verkehrsverbund Rhein-Neckar
[15]https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf mit dem
Ergänzungsband 2009
[16]https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_
2009.pdf dem Ergänzungsband 2011
[17]https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.p
df und dem Ergänzungsband 2013
[18]https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.p
df Nahverkehrsplan Bad Dürkheim
[19]https://vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_bad_duerkheim_2019
_neu_web.pdf Nahverkehrsplan Stadt Neustadt an der Weinstraße
[20]https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/entwurf_des_nahv
erkehrsplans_nw.pdf Nahverkehrsplan Kreis Germersheim
[21]https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nvp_landkreis_ge
rmersheim.pdf nahverkehrsplan Stadt Landau und Landkreis Südliche
Weinstraße
[22]https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nvp_stadt_landau
_und_landkreis_südliche_weinstraße.pdf Nahverkehrsplan
Rhein-Pfalz-Kreis
[23]https://vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_rpk_2018_lr.pdf
Nahverkehrsplan Landkreis Kaiserslautern
[24]https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nahverkehrsplan_
landkreis_kaiserslautern.pdf Nahverkehrsplan Stadt Speyer
[25]https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nvp_stadt_speyer
.pdf
Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund
Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter:
[26]https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/satzung_verbundt
arif_konsolidierte_fassung_stand_19.12.2019.pdf
Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen
als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens
3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden.
Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach
Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/10/2020
References
5. mailto:vergabestelle@vrn.de?subject=TED
6. https://www.vrn.de/vergabestelle
7. http://www.vrn.de/
8. https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
9. http://www.vrn.de/
10. https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
11. http://www.vrn.de/
12. https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
13. http://www.vrn.de/
14. https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
15. https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_2006.pdf
16. https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_region_westpfalz_2009.pdf
17. https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2011.pdf
18. https://www.vrn.de/verbund/planung/dokumente/gnvp_ergaenzung_2013.pdf
19. https://vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/nvp_bad_duerkheim_2019_neu_web.pdf
20. https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/entwurf_des_nahverkehrsplans_nw.pdf
21. https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nvp_landkreis_germersheim.pdf
22. https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nvp_stadt_landau_und_landkreis_s
23. https://vrn.de/mam/verbund/planung/dokumente/vrn_rpk_2018_lr.pdf
24. https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nahverkehrsplan_landkreis_kaiserslautern.pdf
25. https://vrn.de/mam/verbund/vergabestelle/dokumente/nvp_stadt_speyer.pdf
26. https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_stand_19.12.2019.pdf
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