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Ausschreibung: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel - DE-Osnabrück
Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Dokument Nr...: 512328-2020 (ID: 2020102812052247825)
Veröffentlicht: 28.10.2020
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DE-Osnabrück: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
2020/S 210/2020 512328
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universität Osnabrück
Postanschrift: Neuer Graben 29
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat 3: Finanzen
E-Mail: [6]beschaff@uni-osnabrueck.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.uni-osnabrueck.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVYWCC/docume
nts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVYWCC
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
unter: [10]https://vergabe.niedersachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung Lieferung Büromöbel
Referenznummer der Bekanntmachung: EU-012020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
39000000 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte
(ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Universität Osnabrück beabsichtigt den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung mit vierjähriger Laufzeit (1.1.2021 bis 31.12.2024;
ohne Verlängerungsoption) mit einem Unternehmen betreffend die
Lieferung und Montage von Büromöbeln aus dem Produktportfolio der
Herstellerfirma Assmann Büromöbel GmbH & CO. KG
(Heinrich-Assmann-Straße 11, 49324 Melle) sowie
Reparaturserviceleistungen an Büromöbeln.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Universität Osnabrück Osnabrück
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Universität Osnabrück beabsichtigt den Abschluss einer
Rahmenvereinbarung mit vierjähriger Laufzeit (die Laufzeit beginnt am
1.1.2021 und endet am 31.12.2024; keine Verlängerungsoption) mit einem
Unternehmen betreffend die Lieferung und Montage von Büromöbeln aus dem
Produktportfolio der Herstellerfirma Assmann Büromöbel GmbH & CO. KG
(Heinrich-Assmann-Straße 11, 49324 Melle) sowie
Reparaturserviceleistungen an Büromöbeln.
Die Leistungen des Auftragnehmers werden als Einzelaufträge
(Einzelabrufe) aus dieser Rahmenvereinbarung bedarfsbezogen abgerufen.
a) Gegenstand der Liefer- und Montageleistungen sind Schreibtische,
Rollcontainer, Konferenz-/Besprechungstische sowie Schränke aus den
Produktfamilien (sog. Systeme) Allvia, Canvaro, Pontis und
Sympas der o. g. Herstellerfirma. Es wird von einem
jahresdurchschnittlichen Abrufvolumen von ca. 100 Einzelaufträgen mit
einem Gesamtauftragswert von durchschnittlich ca. 100 000 EUR (netto)
pro Jahr ausgegangen.
Liefergegenstand sind ausschließlich Büromöbel der o. g.
Herstellerfirma, da diese in den Verwaltungen der Universität Osnabrück
nahezu ausschließlich vorhanden sind. Somit kann langfristig eine
optische und funktionale Einheitlichkeit sichergestellt werden.
Insbesondere bei Umbau, Erweiterung oder Ersatzbeschaffung ist es daher
notwendig, auf diese Büromöbel zurückzugreifen.
b) Die Reparaturserviceleistungen umfassen Austausch-, Montage- und
Reparaturarbeiten an
Büromöbeln aus künftigen Lieferungen des Auftragnehmers. Hiervon
ausgenommen sind Maßnahmen, die der Auftragnehmer im Rahmen der
(Nach-)Erfüllung oder Mängelbeseitigung von Leistungen nach lit. a
(Lieferung und Montage von Büromöbeln) erbringt,
Bestands-Büromöbeln (u. a. Schreibtische, Rollcontainer,
Konferenz-/Besprechungstische, Schränke, Bestuhlung einschließlich
Polster, Armlehnen und Rollen, Magnettafeln, Tischlerprodukte sowie
sonstige Besprechungsmöbel) beim Auftraggeber.
Es wird von einem jahresdurchschnittlichen Abrufvolumen von ca.
kleineren 100 Einzelaufträgen mit einem Gesamtauftragswert von
durchschnittlich 5 000 EUR (netto) pro Jahr ausgegangen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches
Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen)
[11]https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den
öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU
registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe
der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem
Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank
enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger
Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV
hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer
Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er
nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese
Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem
Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter
kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die einschlägige berufliche
Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch
nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten
benötigt werden, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm
und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Vor diesem Hintergrund
haben alle Bieter mit der Abgabe ihres Angebotes das Formblatt.
Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bei
einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die
Bietergemeinschaft als solche) (Anlage 8.10-VgV-ANG).
Einzureichen. Darin ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, zum Nachweis
ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw.
technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Sollte dies der Fall sein, ist
zusätzlich das im o. g. Formblatt enthaltene Verzeichnis (Verzeichnis
Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)) vom Bieter
auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei einer Bietergemeinschaft
reicht die Beibringung der Erklärung und des Verzeichnisses durch die
Bietergemeinschaft als solche. Der öffentliche Auftraggeber überprüft
im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Erfüllung bestimmter
Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden
Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der
Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der
Eignungsleihe haften. Vor diesem Hintergrund hat der Bieter/die
Bietergemeinschaf im Falle der Eignungsleihe zusätzlich folgende
Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
Einen entsprechenden Nachweis betreffend die Eignungsleihe, (z. B.
Verpflichtungserklärung des Eignung leihenden Unternehmens. Hierzu kann
z. B. das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formblatt
Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (Anlage 8.11-VgV-ANG)
ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.
Eine Eigenerklärung des Eignung leihenden Unternehmens über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
Erklärung des Eignung leihenden Unternehmens zu § 19 Abs. 3 MiLoG
(Anlage 8.12-VgV-ANG).
Entsprechende Unterlagen/Erklärungen des Eignung leihenden
Unternehmens zum Nachweis der Erfüllung derjenigen
Eignungsanforderung(en), die das Unternehmen im Wege der Eignungsleihe
dem Bieter (bzw. der Bietergemeinschaft) zur Verfügung stellt.
Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot
beizubringen. Zur Abgabe der Erklärungen sind die
Deckblätter/Musterformulare des Auftraggebers zu verwenden, die sich in
der Anlage 8 VgV ANG Angebotsschreiben befinden. Sofern vom
Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen
sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige
Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare
vorhanden sind, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft eine
entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht
von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird
hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten
auch für die Ziff. III.1.2) und III.1.3). An der entsprechenden Stelle
erfolgt ein Verweis. Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem
Angebot einzureichen:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123,
124 GWB (Anlage 8.2-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist das Formular
von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.).
Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (Anlage
8.3-VgV-ANG; sofern einschlägig, vom Bieter bzw. vom betroffenen
Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen).
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Anlage 8.12-VgV-ANG; Bei
Bietergemeinschaften ist das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt dem
Angebot beizufügen.).
Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 8.4 VgV ANG).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1)
entsprechend.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage
8.5-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur
Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Bietergemeinschaftsmitglied
ausgefüllt dem Angebot beizufügen.).
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3
Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Anlage
8.6-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung über den
Gesamtumsatz für jedes Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem
Angebot beizufügen.).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Ohne die Erfüllung der nachfolgenden
Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die
Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den
letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 200 000 EUR (netto) je
Geschäftsjahr. Bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze
der Bietergemeinschaft insgesamt an; der Umsatz der Mitglieder einer
Bietergemeinschaft wird addiert.
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung
mit den folgenden Spezifikationen:
mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personenschäden
sowie
mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für sonstige Schäden
(Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden).
Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines
Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen
betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht
besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters (bzw. des Mitglieds der
Bietergemeinschaft) ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich
eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1)
entsprechend.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die
im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Anlage
8.7-VgV-ANG; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch
die Bietergemeinschaft als solche.).
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer
Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
(Anlage 8.8-VgV-ANG; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die
Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den
Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der
Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der
Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Grundsätzlich sind
Referenzen in den letzten 3 Jahren gefordert. Es werden aber auch
einschlägige Leistungen berücksichtigt, die maximal 5 Jahre
zurückliegen. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist
der Tag des Ablaufs der Angebotsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei
der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen
Zeitkorridor fällt. Handelt es sich bei der Referenz um eine
Rahmenvereinbarung, muss der Abschluss des hieraus zuletzt ausgeführten
Einzelauftrags in diesen Zeitkorridor fallen. Taugliche
Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur
beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht
abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen.
Abweichend hiervon gilt bei Dauerlieferverträgen /
Rahmenvereinbarungen, dass diese auch dann als taugliche Referenz
bewertet werden, wenn das Vertragsverhältnis zwar noch andauert, aber
bereits für einen Zeitraum von mind. 1 Jahr Leistungen erbracht
wurden.).
Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft
unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
(Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
(Anlage 8.9-VgV-ANG; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die
Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Ohne die Erfüllung der nachfolgenden
Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die
Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
In Bezug auf die Angabe der technischen Fachkräfte oder der
technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt werden sollen, gilt als Mindestanforderung, dass mind. 2
technische Fachkräfte oder technische Stellen gewährleistet werden
müssen. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen
Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören
oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der
Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bieter/die
Bietergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen
auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören
(Kapazitäten anderer Unternehmer (z. B. Nachunternehmer)), so ist eine
Eignungsleihe entsprechend auszuweisen. Beschäftigte verstehen sich
zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte, jedoch einschließlich des/der
Büroinhaber/in.
In Bezug auf die Referenzen gilt als Mindestanforderung, dass
mindestens 4 geeignete Referenzen wie folgt beizubringen sind (Im Falle
einer Bietergemeinschaft kommt es bezüglich der Mindestanforderungen
auf die Referenzen der Bietergemeinschaft insgesamt an.):
a) Mindestens 2 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen
(Hinweis: Nachstehende Anforderungen müssen für jede Referenz kumulativ
erfüllt sein) wie folgt:
Lieferung und Montage von Büromöbeln, und
mindestens 50.000 EUR (netto) Auftragswert (für Dauerlieferverträge
/ Rahmenvereinbarungen gilt: mindestens 50.000 EUR (netto) Abrufvolumen
pro Jahr);
b) Mindestens 2 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen
(Hinweis: Nachstehende Anforderungen müssen für jede Referenz kumulativ
erfüllt sein) wie folgt:
Reine Serviceleistungen (d. h. Montage oder Reparatur von/an
Büromöbeln, z. B. Bepolsterung, Armlehnen, Rollen, Schlösser oder
Griffe), und
mindestens 2.500 EUR (netto) Auftragswert (für Dauerlieferverträge /
Rahmenvereinbarungen gilt: mindestens 2.500 EUR (netto) Abrufvolumen
pro Jahr).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Mit dem Angebot ist einzureichen:
Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der
Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) (Anlage
8.13-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem
Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/11/2020
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Vergabeunterlagen sind online unter dem unter Ziffer I.3) genannten
Link frei zugänglich abrufbar. Rückfragen der Bieter und die Antworten
sowie zusätzliche Informationen der Vergabestelle werden allen Bietern
nur online auf dem vorgenannten Portal zur Verfügung gestellt. Die
nichtregistrierten Bieter sind angehalten, regelmäßig die aktuellen
Bieterinformationen der Vergabestelle auf dem Portal einzusehen. Es
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaige Änderungen
und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ebenfalls ausschließlich
online im o. g. Vergabeportal veröffentlicht werden.
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil
Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern
Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine
Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter
selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die
Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft
zusammenschließen. Dementsprechend ist mit dem Angebot beizubringen:
Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 8.4)
Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der
Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern
nichts anderes ausgewiesen ist.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in
den Vergabeunterlagen angegebenen Wertungsmethodik (Zuschlagskriterien
und Gewichtung). Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft mit dem
Angebot einzureichen:
Das ausgefüllte Formular Angebotsschreiben (Anlage 8-VgV-ANG) nebst
Anlage Angebot (Anlage 8.1-VgV-ANG).
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYVYWCC.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim
Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 413115-3308
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse:
[13]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der
Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/10/2020
References
6. mailto:beschaff@uni-osnabrueck.de?subject=TED
7. http://www.uni-osnabrueck.de/
8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVYWCC/documents
9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVYWCC
10. https://vergabe.niedersachsen.de/
11. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/
12. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
13. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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