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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Hannover
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 512318-2020 (ID: 2020102812052047818)
Veröffentlicht: 28.10.2020
*
DE-Hannover: Softwarepaket und Informationssysteme
2020/S 210/2020 512318
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IT.Niedersachsen FG 54 Zentrale Vergabestelle
IT
Postanschrift: Humboldtstraße 33
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [6]mattis.tafel@it.niedersachsen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://vergabe.niedersachsen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYRYWF8/docume
nts
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYRYWF8
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Landesbetrieb
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
02801-917/20 SpamfilterLandesverwaltung
Referenznummer der Bekanntmachung: 02801-917/20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von 77 500 Lizenzen für
Trendmicro Deep Discovery Email Inspector inklusive 12 Monate Pflege
für die Lizenzen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 NIEDERSACHSEN
Hauptort der Ausführung:
IT.Niedersachsen
Göttinger Chaussee 259
30459 Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von 77 500 Lizenzen für
Trendmicro Deep Discovery Email Inspector inklusive 12 Monate Pflege
für die Lizenzen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder
müssen einen elektronischen Katalog enthalten
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Abgabe der Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 und
124 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:
Die Angebotsfrist wird in dieser Vergabe auf 26 Tage verkürzt.
Gemäß § 15 Abs. 3 VgV kann in einem Offenen Verfahren die Angebotsfrist
verkürzt werden, sollte eine hinreichend begründete Dringlichkeit
vorliegen. Dabei darf die Angebotsfrist nicht weniger als 15 Tage
betragen.
Der Vertrag zur bestehenden Spamfilterlösung des Landes Niedersachsen
endet am 31.12.2020. Kurzfristig wurde seitens des Herstellers
mitgeteilt, dass die bestehende Lösung Anfang 2021 vollständig vom
Markt genommen wird.
Um die Informationssicherheit sowie die Arbeitsfähigkeit der
niedersächsischen Landesverwaltung zu gewährleisten ist ein Spamfilter
jedoch unabdingbar.
Mit der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens wurde unverzüglich
begonnen, aber um einen Zuschlag vor Weihnachten zu ermöglichen, der
den Bietern ausreichend Zeit zur Lieferung der Lizenzen gewähren soll,
ist es hier erforderlich, die Angebotsfrist um 4 Tage zu verkürzen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/11/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/11/2020
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYWF8
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitaliesierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt
werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf
elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/10/2020
References
6. mailto:mattis.tafel@it.niedersachsen.de?subject=TED
7. http://vergabe.niedersachsen.de/
8. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYRYWF8/documents
9. https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYRYWF8
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