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Ausschreibung: Installation von Lüftungsanlagen - DE-Rheine
Installation von Lüftungsanlagen
Dokument Nr...: 511985-2020 (ID: 2020102812023647478)
Veröffentlicht: 28.10.2020
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DE-Rheine: Installation von Lüftungsanlagen
2020/S 210/2020 511985
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Postanschrift: Laugestr. 51
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
E-Mail: [6]denis.andreev@kh-st-waf.de
Telefon: +49 5971/40031030
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.kh-st-waf.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E47978513
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E47978513
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Modernisierung Kreishandwerkerschaft ST-WAF in Beckum /
Raumlufttechnische Anlagen2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45331210 Installation von Lüftungsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erstellung von 4 Lüftungsanlagen mit WRG und Heizregister davon 2
Lüftungsgeräte für den Deckeneinbau 600 m^3/h und 1 300 m^3/h davon 2
Lüftungsgeräte für Bodenstehend 500 m^3/h und 2 500 m^3/h, Montage von
Lüftungsgitter für freie Lüftung, 2 Kleinventilatoren, 1 Zuluftanlage
mit Heizregister 5 000 m^3/h, Eine Küchen Abluftanlage mit 2 500 m^3/h,
Eine Küchen Zuluftanlage mit 2 500 m^3/h, Zwei Abgasabsauganlagen für
Abgase mit 2 500 m^3/h, Verzinkte Lüftungskanäle, Wickelfalzrohre,
Brandschutzklappen, Wetterschutzgitter, Nacherhitzer, Tellerventile
usw., Sicherheitsschrank mit Abluft, Mobile Lötgasabsaugeinrichtung,
Montage der Kanäle erfolgt zum überwiegenden Teil an Trapezblech.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Hauptort der Ausführung:
Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf
Schlenkhoffs Weg 57
59269 Beckum
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1.1. Lage der Baustelle / Auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft
Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Beckum am Schlenkhoffs Weg 57
entstehen im Rahmen eines Modernisierungskonzeptes auf dem bestehenden
Grundstück neue Ausbildungswerkstätten für die Gewerke Tischler,
KFZ/Maler, Elektro, Schweißen sowie eine Kantine. Nach Komplett- und
Teilabbruch von Bestandsgebäuden wird der Neubau durch vier Baukörper
gebildet.
Das Baugelände im Bereich der geplanten Bauflächen ist geneigt; es
steigt von Südwesten bis in die nördliche Grundstücksecke um ca. 2,00 m
auf etwa 111,60 m NN an.
1.2. PKW-Verkehr / Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus südöstlicher
Richtung über den Schlenkhoffs Weg. Der Anschluss an das übergeordnete
Straßennetz erfolgt über die A2 sowie über die Bundesstraßen B58 und
B475.
Parkplätze sind auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft nur in
begrenzter Anzahl vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der
Vorhelmer Straße und an der Römerkampfbahn vorhanden.
1.3. LKW-Verkehr / Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die
Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von
Maschinenbauelementen o.ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr.
Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und
kein Parken der LKW möglich.
1.4. Art und Lage der baulichen Anlagen / Die vier Baukörper sind
eingeschossig geplant. Durch einen Verbindungsbaukörper knüpft der
Bauteil B an das Bestandsgebäude C (Bauhalle) an. Im Bauteil D wird der
Bereich KFZ-Maler und Elektro realisiert. Das Gewerk Schweißen wird im
Bauteil E abgebildet. Der Bauteil G (Kantine) lehnt sich an die
bestehende Stützmauer des Plateaus an und orientiert sich mit Blick hin
zur Grünfläche. Die Kantine orientiert sich an der Höhe des vorhandenen
Plateaus, von dem man einen Gesamteindruck des neuen Ensembles erhält.
Angrenzend an das Bauteil B entsteht das Materiallager für den
Baubereich mit Ver- und Entsorgungshof.
1.5. Verhältnisse auf der Baustelle / Auf dem Gelände bleibt der
Betrieb der Kreishandwerkerschaft aufrechterhalten, die
Platzverhältnisse sind daher beengt. Im Bereich der jeweiligen
Baukörper werden Baustelleneinrichtungen vorgehalten, eine
zusammenhängende Fläche für Materialien, Baucontainer etc. wird es
jedoch aufgrund des fortlaufenden Betriebs nicht geben können.
Die öffentlichen Straßen und die Straße im Innenhof der
Kreishandwerkerschaft sind jederzeit für den fließenden und den
Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist
auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem
Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.
Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten
Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten.
Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen,
sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge
sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den
Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch
eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu
reinigen.
1.6. Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser / Baustrom wird aus
dem Gebäuden der Kreishandwerkerschaft zur Verfügung gestellt werden.
Aufgestellt werden 1 Baustromunterverteiler je Bauteil mit jeweils 16
und 32 Ampere Steckdosen. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur
Verfügung gestellt. Die Zapfstellen befinden sich an verschiedenen
Stellen der Baustelle. Die Leitungsverlegung erfolgt nach Abschluss der
Abbrucharbeiten durch den AN Rohbau.
1.7. Lager- und Arbeitsräume / Lagerflächen auf dem Baugelände können
nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung
gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt,
verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung
gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der
Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen
Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen.
1.8. Besondere Vorgaben für die Entsorgung / Wenn nicht anders
vorgesehen, sind Abfälle generell in Containern, die jedes Gewerk in
eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung für den eigenen Abfall
bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen.
Kosten für die Container und die Entsorgung sind in die Einzelpreise
einzukalkulieren. Die entsprechenden Bescheinigungen und
Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durch den AN vorzulegen.
Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die
Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden.
Für die Schuttcontainer ist eine Abdeckung, bzw. eine geschlossene
Ausführung vorzusehen, um die Staubentwicklung bei Befüllung möglichst
zu reduzieren. Kosten für Schuttcontainer sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.
1.9. Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle /
Lärmintensive Arbeiten sind unter Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen
und ggf. Auflagen der Stadt Beckum in diesem Bereich durchzuführen.
1.10. Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetations- und
Verkehrsflächen / Angaben zum Schutz von Bäumen etc. sind dem
Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
1.11. Vorhandene Abwasser- und Versorgungsleitungen / Seitens des
Bauherrn liegen Angaben zu Bestandsleitungen vor, diese können je nach
Arbeiten des eigenen Gewerkes eingesehen oder angefordert werden.
1.12. Baureinigung / Die Baureinigung versteht sich als Nebenleistung
und wird nicht gesondert vergütet.
1.13. Baubesprechungen / Nach Auftragserteilung in jedem Fall vor
Beginn der Arbeiten hat der AN der Bauleitung schriftlich den
vorgesehenen Baustellenleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss
für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und
Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und
schreiben können.
Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der Bauleitung
entgegenzunehmen und im Namen des ANs zu handeln.
Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN den
Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu
entsenden. Freistellungen von dieser Verpflichtung können nur im
Einzelfall durch die Bauleitung ausgesprochen werden.
1.14. Bautagebücher des AN / Der AN-Bauleiter hat täglich einen
Bautagesbericht zu erstellen, der alle Angaben enthält, die für die
Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können.
Hierzu gehören unter anderem:
· Angaben über das Wetter und die Temperaturen (sofern für das Gewerk
relevant) · Beginn und jeweiliger Stand der Leistungen · Anzahl und
Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter · Angaben über eingesetzte
Nachunternehmer mit Personalstärke und ihrer Qualifikation · Angaben
über Stoffprüfungen · Angaben über Unterbrechungen und Verzögerungen
der Arbeit · Angaben über Abnahmen von Behörden, Leistungsprüfung u. a.
besondere Vorkommnisse Die Eintragungen im Bautagesbericht haben
urkundliche Bedeutung. Die Bautagesberichte sind wöchentlich 1-fach mit
Durchschrift dem AG-Bauleiter zu übergeben. (Ausfertigung 1 = AG,
Ausfertigung 2 = Bauleitung).
1.15. Baustelleneinrichtung des AN / Vom AN ist innerhalb von 2 Wochen
nach Auftragserteilung ein vollständiger Baustelleneinrichtungsplan für
die Arbeiten seines eigenen Gewerkes auf der Grundlage des BE-Plans der
Gesamtmaßnahme zur Genehmigung einzureichen. Die Kosten sind vom AN in
die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Bereitstellung verschließbarer
Räume ist nicht bauseitige Leistung.
1.16. Termine / Die Vertragstermine sind in den Verdingungsunterlagen
geregelt. Spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung ist der Bauleitung
des AGs ein detaillierter Terminplan (Aufteilung in Bauabschnitte mit
Darstellung der Anfangs-, Zwischenfertigstellungs- und
Gesamtfertigstellungstermine, Maßnahmen bezüglich Baustelleneinrichtung
usw.) zu übergeben. Es erfolgt eine regelmäßige Anpassung des
Terminplans durch den AN mindestens alle 4 Wochen oder nach
Aufforderung durch die Bauleitung des AG.
1.17. Bauschild und Werbemittel / Durch den AG wird ein Bauschild
aufgestellt, der AN kann für eine Pauschale in Höhe von 250 EUR Flächen
auf dem Bauschild erwerben. Die Anbringung von Firmenschildern o. Ä am
Bauzaun /Container/Gerüsten ist nicht erlaubt.
1.18. Bestandsunterlagen / Vom AN ist eine Baudokumentation in 3-facher
Ausfertigung sowie in digitaler Form zu erstellen. Die Erstellung von
Bestandsunterlagen wird gesondert vergütet.
1.19. Einmessung / Durch den AN des Gewerks Rohbau werden Höhenmarken
und Meterrisse inner- und außerhalb der Gebäude eingemessen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 23/03/2021
Ende: 27/10/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
EFRE 2014-2020 NRW EFRE-0600210 Projektaufruf: Investitionen in
Wachstum und Beschäftigung (Fachkräfte.NRW)
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Erklärung, ob der Bieter im Handelsregister eingetragen ist bzw. er
nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung
vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in
der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und
Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im
Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die
erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen
und diese Unternehmen geeignet sind.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen.
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die
Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 1,5
Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die
genanntenDeckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je
Schadensfall zur Verfügung stehen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße
eines Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend
genannten Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des
Zuschlags auf das Angebot des Bieters über die gesamte Vertragsdauer
aufrecht zu erhalten.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und
Nachweise für alle Mitglieder derBietergemeinschaft abzugeben.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im
Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche/finanzielle/technische/beruflicheLeistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die
erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen
und diese Unternehmen geeignet sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung. Die
Deckungssummen müssen mindestens betragen: für Personenschäden: 1,5
Mio. EUR, für Sach- und Vermögensschäden: 1,5 Mio. EUR. Die genannten
Deckungssummen müssen nach dem Versicherungsvertrag je Schadensfall zur
Verfügung stehen. Die Gesamtleistung für alle Verstöße eines
Versicherungsjahres beträgt das Zweifache der vorstehend genannten
Deckungssummen. Die Haftpflichtversicherung ist im Fall des Zuschlags
auf das Angebot des Bieters über die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu
erhalten.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare
Leistung ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt,
hat der Bieter 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben
vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung,
Auftragssumme, Ausführungszeitraum, mit eigenem Personal ausgeführter
Leistungsumfang, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, Beschreibung der
besonderen Anforderungen bzw. Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Art der
Baumaßnahme, Art der vertraglichen Bindung, Gewerke, die mit eigenem
Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über
die vertragsgemäße Ausführung.
Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in
die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal anzugeben.
Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Erklärungen und
Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben.
Benennung der Teilleistungen nach Art und Umfang, für die der Bieter
sich anderer Unternehmen bedienen wird.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen
ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im
Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche/finanzielle/technische/berufliche Leistungsfähigkeit
anderer Unternehmen zu bedienen, muss er die hierfür vorgesehenen
Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die
erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen
und diese Unternehmen geeignet sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 5 Jahren vergleichbare
Leistungen ausgeführt hat. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt,
hat der Bieter 3 Referenznachweise mit den oben genannten Angaben
vorzulegen.
Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/11/2020
Ortszeit: 08:15
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/01/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/11/2020
Ortszeit: 08:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass das Modernisierungsvorhaben
mit Zuwendungen des Bundes, Bundesinstitut für Berufsbildung sowie des
Landes und mit Mitteln der EU finanziert wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Fußnote (§ 160: Zur Anwendung vgl. § 41 Abs. 2 MessbG)
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/10/2020
References
6. mailto:denis.andreev@kh-st-waf.de?subject=TED
7. https://www.kh-st-waf.de/
8. https://www.subreport.de/E47978513
9. https://www.subreport.de/E47978513
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