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Ausschreibung: Spezialfahrzeuge - DE-Berlin
Spezialfahrzeuge
Kleinbusse
Dokument Nr...: 510450-2020 (ID: 2020102709501145066)
Veröffentlicht: 27.10.2020
*
  DE-Berlin: Spezialfahrzeuge
   2020/S 209/2020 510450
   Bekanntmachung einer Änderung
   Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Der Polizeipräsident in Berlin, Dir ZS Fin 5
   Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   Postleitzahl: 12101
   Land: Deutschland
   E-Mail: [7]ZS-Fin-5@polizei.berlin.de
   Telefon: +49 304664-795510
   Fax: +49 304664-83795599
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [8]http://www.berlin.de/polizei
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kauf von 10 Führungskraftwagen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 065-154961
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34114000 Spezialfahrzeuge
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kauf von 10 Führungskraftwagen.
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE30 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
   Vertrags:
   Kauf von 10 Führungskraftwagen.
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 27/03/2020
   Ende: 11/12/2020
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 065-154961
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: PPrBln 011_20
   Bezeichnung des Auftrags:
   Kauf von 10 Führungskraftwagen.
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   27/03/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus
   Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: B & T Solutions GmbH
   Postanschrift: Wankelstr. 12
   Ort: Korschenbroich
   NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
   Postleitzahl: 41352
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
   des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
   Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 309013-8316
   Fax: +49 309013-7613
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen.
   Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer
   Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu
   rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht,
   wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
   geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
   Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
   kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im
   Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 309013-8316
   Fax: +49 309013-7613
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/10/2020
   Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
   VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
   VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
   34114000 Spezialfahrzeuge
   VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34114400 Kleinbusse
   VII.1.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Kauf von 2 weiteren Führungskraftwagen (Fükw).
   VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
   Beschaffungssystems oder der Konzession
   Beginn: 21/10/2020
   Ende: 31/07/2021
   VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: B & T Solutions GmbH
   Postanschrift: Wankelstr. 12
   Ort: Korschenbroich
   NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
   Postleitzahl: 41352
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
   VII.2)Angaben zu den Änderungen
   VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
   Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
   Vertragsänderungen):
   Kauf von 2 weiteren Führungskraftwagen.
   VII.2.2)Gründe für die Änderung
   Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
   Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
   (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
   Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
   Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
   Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
   Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
   Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
   Die Leistungen werden vom bestehenden Vertragspartner, der B & T
   Solutions GmbH erbracht, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus
   wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann. Die
   Konfiguration der jetzt zu beschaffenden Fahrzeuge darf sich nicht von
   der Konfiguration der bereits beauftragten Fahrzeuge unterscheiden.
   VII.2.3)Preiserhöhung
   Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter
   Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und
   Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der
   durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   Gesamtauftragswert nach den Änderungen
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
References
   7. mailto:ZS-Fin-5@polizei.berlin.de?subject=TED
   8. http://www.berlin.de/polizei
   9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:154961-2020:TEXT:DE:HTML
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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