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Ausschreibung: Beratung im Bereich Forschung - DE-München
Beratung im Bereich Forschung
Dokument Nr...: 508698-2020 (ID: 2020102609202738106)
Veröffentlicht: 26.10.2020
*
  DE-München: Beratung im Bereich Forschung
   2020/S 208/2020 508698
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Max Planck-Gesellschaft zur Förderung der
   Wissenschaften e. V., vertreten durch die geschäftsführende Direktorin
   Frau Prof. Dr. Ute Frevert, hier handelnd für das Max Planck Institut
   für Bildungsforschung als rechtlich unselbständige Einrichtung der Max
   Planck-Gesellschaft
   Postanschrift: Hofgartenstraße 8
   Ort: München
   NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 80539
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Christian Kees
   E-Mail: [6]vergabe@mpib-berlin.mpg.de
   Telefon: +49 3082406-459
   Fax: +49 3082406628
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.mpg.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.mpib-berlin.mpg.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Forschungseinrichtung
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Forschung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Agentur über die Beratung
   im Bereich maschinelles Lernen durch Analyse der Forschungsprojekte und
   Auswahl sowie Vermittlung von Freelancer-Programmierern
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   73210000 Beratung im Bereich Forschung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung benötigt Unterstützung im
   Bereich der Grundlagenforschung. Zu diesem Zweck soll eine
   Freelancer-Agentur damit beauftragt werden, Forschungsprojekte des
   Auftraggebers beratend zu begleiten sowie die Zusammenarbeit mit den
   weltweit am besten geeigneten
   Spezialisten auf dem Gebiet der Programmierung von künstlicher
   Intelligenz durch Vermittlung zu ermöglichen. Die Agentur arbeitet
   dabei mit weltweit führenden Programmierern zusammen, welche zur
   Grundlagenforschung auf höchstem wissenschaftlichen Niveau beitragen.
   Die wesentliche Aufgabe der Agentur ist die inhaltliche Analyse der
   jeweiligen Aufgabenstellung des Auftraggebers und die sich daraus
   ergebende Auswahl der dazu bestgeeigneten Spezialisten. Die
   Programmierleistung wird dabei von den einzelnen Freelancern geschuldet
   und ausgeführt.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 6 000 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   73210000 Beratung im Bereich Forschung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Max Planck Institut für Bildungsforschung
   Lentzeallee 94
   14195 Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber beauftragt eine Freelancer-Agentur, welche
   Beratungsleistungen zu Forschungsprojekten des Auftraggebers im Bereich
   der Computeranalyse, der künstlichen Intelligenz und des maschinellen
   Lernens erbringt.
   Den wesentlichen Teil der Beschaffung stellt dabei die fachliche
   Analyse des jeweiligen Forschungsprojektes durch die Agentur dar.
   Aufgrund des Fachverständnisses erfolgt dann die flexible Auswahl und
   schnelle Vermittlung der einzelnen dazu am besten geeigneten
   Freelancer, welche zuvor Qualitätskontrollen und Auswahlprozesse
   durchlaufen haben. Zwischen dem Auftraggeber und der Agentur kommt es
   nicht zu einer vertraglichen Beziehung, in der die Agentur eine eigene
   Programmierleistung schuldet. Die Programmierleistung, welche nicht
   Gegenstand des hier gegenständlichen Rahmenvertrages ist, wird von den
   beauftragten Freelancern geschuldet und getätigt. Die von der Agentur
   vermittelten Spezialisten müssen dabei konkret über herausragende
   Erfahrungen mit Algorithmen der künstlichen Intelligenz verfügen und zu
   den Top 1 % auf diesem Gebiet gehören. Dazu gehören insbesondere
   folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
   1. PyTorch, Keras, TensoFlow, ScikitLean,
   2. pattern recognition, classification, image processing, data
   manipulation and inference,
   3. NLP: topic modelling, LDA, STM, Sentiment Analysis, generative
   models, embeddings ect.,
   4. image classification: CNNs, SVR, SVM, VAEs, GANs ect.,
   5. Generative models: GANs and VAEs,
   6. Reinforcement learning, DQL, ect.,
   7. Bayesian networks, Baysian cognitive models, Variational Bayesian
   inference ect..
   8. Flexibilität bei der Entwicklung neuer und kreativer Methoden um
   neue Probleme anzugehen.
   Darüber hinaus muss die Agentur auch Freelancer mit Erfahrungen im
   Bereich UI/ UX, design of commercial applications and interfaces, data
   visualization Tools und Blockchain and Cybersecurity vermitteln können.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Der gegenständliche Rahmenvertrag mit einer
   Forschungsberatungsdienstleistungs-Agentur für Freelancer-Programmierer
   im Bereich des maschinellen Lernens dient der Unterstützung der
   Grundlagenforschung des Auftraggebers und erfüllt damit den Tatbestand
   der Ausnahmevorschrift des § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Er ist als Beratung
   im Bereich Forschung im Sinne des Common Procurement Vocabulary (CPV)
   von der Anwendbarkeit des Europäischen Vergaberechts freigestellt.
   Der Rahmenvertrag fällt unter die CPV- Ziffer 73210000-7 (Beratung im
   Bereich Forschung), weil die Agentur die Aufgabe hat, jeweils einen
   geeigneten Freelancer auszuwählen und hierfür das konkrete Projekt des
   Auftraggebers grundlegend verstehen muss. Die Agentur soll im
   Schwerpunkt den Auftraggeber inhaltlich beraten, um den jeweils für die
   konkrete Forschungsaufgabe am besten geeigneten Freelancer auszuwählen.
   Die inhaltliche Beratung erfolgt zunächst durch fachliche Analyse der
   jeweiligen Aufgabenstellung. Anschließend werden konkrete Arbeitspläne
   zusammengefasst. Die Auswahl der geeigneten Freelancer erfolgt durch
   gemeinsam erarbeitete Trial Programme, welche von den einzelnen
   Freelancern durchlaufen werden müssen. Dabei bewerten Auftraggeber und
   Agentur gemeinsam die Einzelleistungen, anhand derer die Agentur die
   jeweiligen Freelancer auswählt und zu einem Team zusammengestellt.
   Damit ist die Beratungstätigkeit der Agentur als wesentlicher Beitrag
   zu der Forschungstätigkeit des Auftraggebers zu werten, der über eine
   reine Vermittlertätigkeit hinausgeht und die Voraussetzungen einer
   Beratung im Bereich Forschung im Sinne der CPV-Nummer 73210000-7
   erfüllt.
   Der Rahmenvertrag kann damit direkt und ohne Durchführung eines
   Vergabeverfahrens abgeschlossen werden.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   20/10/2020
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Toptal, LLC
   Postanschrift: 2810 N. Church St #36879
   Ort: Delaware
   NUTS-Code: US UNITED STATES
   Postleitzahl: Wilmington, DE 19802
   Land: Vereinigte Staaten
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 6 000 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 892176-2411
   Fax: +49 892176-2847
   Internet-Adresse: [10]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
   Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB. Der Vertrag
   wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
   geschlossen.
   Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Unwirksamkeit nach § 135
   Abs. 1 Nummer 2 nicht eintritt, wenn eine wirksame
   Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht
   wurde und die Unwirksamkeit des Vertrages nicht vor Ablauf der 10
   Kalendertage und Vertragsschluss im Nachprüfungsverfahren geltend
   gemacht wird.
   § 135 GWB lautet wie folgt:
   Abs. 1 Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat,
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   Abs. 2 Die Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
   festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
   Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
   durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
   jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
   gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union.
   Abs. 3 Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   Hinsichtlich eines möglichen Antrags auf Nachprüfung wird auf § 160 GWB
   verwiesen:
   § 160 Abs. 1 und 2 GWB lautet wie folgt:
   Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
   Antrag ein.
   Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80534
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 892176-2411
   Fax: +49 892176-2847
   Internet-Adresse: [12]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/10/2020
References
   6. mailto:vergabe@mpib-berlin.mpg.de?subject=TED
   7. https://www.mpg.de/
   8. https://www.mpib-berlin.mpg.de/
   9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  10. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
  11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  12. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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