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Ausschreibung: Beratung im Bereich Forschung - DE-München
Beratung im Bereich Forschung
Dokument Nr...: 508698-2020 (ID: 2020102609202738106)
Veröffentlicht: 26.10.2020
*
DE-München: Beratung im Bereich Forschung
2020/S 208/2020 508698
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max Planck-Gesellschaft zur Förderung der
Wissenschaften e. V., vertreten durch die geschäftsführende Direktorin
Frau Prof. Dr. Ute Frevert, hier handelnd für das Max Planck Institut
für Bildungsforschung als rechtlich unselbständige Einrichtung der Max
Planck-Gesellschaft
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christian Kees
E-Mail: [6]vergabe@mpib-berlin.mpg.de
Telefon: +49 3082406-459
Fax: +49 3082406628
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.mpib-berlin.mpg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Forschungseinrichtung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Agentur über die Beratung
im Bereich maschinelles Lernen durch Analyse der Forschungsprojekte und
Auswahl sowie Vermittlung von Freelancer-Programmierern
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73210000 Beratung im Bereich Forschung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Max-Planck-Institut für Bildungsforschung benötigt Unterstützung im
Bereich der Grundlagenforschung. Zu diesem Zweck soll eine
Freelancer-Agentur damit beauftragt werden, Forschungsprojekte des
Auftraggebers beratend zu begleiten sowie die Zusammenarbeit mit den
weltweit am besten geeigneten
Spezialisten auf dem Gebiet der Programmierung von künstlicher
Intelligenz durch Vermittlung zu ermöglichen. Die Agentur arbeitet
dabei mit weltweit führenden Programmierern zusammen, welche zur
Grundlagenforschung auf höchstem wissenschaftlichen Niveau beitragen.
Die wesentliche Aufgabe der Agentur ist die inhaltliche Analyse der
jeweiligen Aufgabenstellung des Auftraggebers und die sich daraus
ergebende Auswahl der dazu bestgeeigneten Spezialisten. Die
Programmierleistung wird dabei von den einzelnen Freelancern geschuldet
und ausgeführt.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 6 000 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
73210000 Beratung im Bereich Forschung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Max Planck Institut für Bildungsforschung
Lentzeallee 94
14195 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beauftragt eine Freelancer-Agentur, welche
Beratungsleistungen zu Forschungsprojekten des Auftraggebers im Bereich
der Computeranalyse, der künstlichen Intelligenz und des maschinellen
Lernens erbringt.
Den wesentlichen Teil der Beschaffung stellt dabei die fachliche
Analyse des jeweiligen Forschungsprojektes durch die Agentur dar.
Aufgrund des Fachverständnisses erfolgt dann die flexible Auswahl und
schnelle Vermittlung der einzelnen dazu am besten geeigneten
Freelancer, welche zuvor Qualitätskontrollen und Auswahlprozesse
durchlaufen haben. Zwischen dem Auftraggeber und der Agentur kommt es
nicht zu einer vertraglichen Beziehung, in der die Agentur eine eigene
Programmierleistung schuldet. Die Programmierleistung, welche nicht
Gegenstand des hier gegenständlichen Rahmenvertrages ist, wird von den
beauftragten Freelancern geschuldet und getätigt. Die von der Agentur
vermittelten Spezialisten müssen dabei konkret über herausragende
Erfahrungen mit Algorithmen der künstlichen Intelligenz verfügen und zu
den Top 1 % auf diesem Gebiet gehören. Dazu gehören insbesondere
folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. PyTorch, Keras, TensoFlow, ScikitLean,
2. pattern recognition, classification, image processing, data
manipulation and inference,
3. NLP: topic modelling, LDA, STM, Sentiment Analysis, generative
models, embeddings ect.,
4. image classification: CNNs, SVR, SVM, VAEs, GANs ect.,
5. Generative models: GANs and VAEs,
6. Reinforcement learning, DQL, ect.,
7. Bayesian networks, Baysian cognitive models, Variational Bayesian
inference ect..
8. Flexibilität bei der Entwicklung neuer und kreativer Methoden um
neue Probleme anzugehen.
Darüber hinaus muss die Agentur auch Freelancer mit Erfahrungen im
Bereich UI/ UX, design of commercial applications and interfaces, data
visualization Tools und Blockchain and Cybersecurity vermitteln können.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der gegenständliche Rahmenvertrag mit einer
Forschungsberatungsdienstleistungs-Agentur für Freelancer-Programmierer
im Bereich des maschinellen Lernens dient der Unterstützung der
Grundlagenforschung des Auftraggebers und erfüllt damit den Tatbestand
der Ausnahmevorschrift des § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Er ist als Beratung
im Bereich Forschung im Sinne des Common Procurement Vocabulary (CPV)
von der Anwendbarkeit des Europäischen Vergaberechts freigestellt.
Der Rahmenvertrag fällt unter die CPV- Ziffer 73210000-7 (Beratung im
Bereich Forschung), weil die Agentur die Aufgabe hat, jeweils einen
geeigneten Freelancer auszuwählen und hierfür das konkrete Projekt des
Auftraggebers grundlegend verstehen muss. Die Agentur soll im
Schwerpunkt den Auftraggeber inhaltlich beraten, um den jeweils für die
konkrete Forschungsaufgabe am besten geeigneten Freelancer auszuwählen.
Die inhaltliche Beratung erfolgt zunächst durch fachliche Analyse der
jeweiligen Aufgabenstellung. Anschließend werden konkrete Arbeitspläne
zusammengefasst. Die Auswahl der geeigneten Freelancer erfolgt durch
gemeinsam erarbeitete Trial Programme, welche von den einzelnen
Freelancern durchlaufen werden müssen. Dabei bewerten Auftraggeber und
Agentur gemeinsam die Einzelleistungen, anhand derer die Agentur die
jeweiligen Freelancer auswählt und zu einem Team zusammengestellt.
Damit ist die Beratungstätigkeit der Agentur als wesentlicher Beitrag
zu der Forschungstätigkeit des Auftraggebers zu werten, der über eine
reine Vermittlertätigkeit hinausgeht und die Voraussetzungen einer
Beratung im Bereich Forschung im Sinne der CPV-Nummer 73210000-7
erfüllt.
Der Rahmenvertrag kann damit direkt und ohne Durchführung eines
Vergabeverfahrens abgeschlossen werden.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
20/10/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Toptal, LLC
Postanschrift: 2810 N. Church St #36879
Ort: Delaware
NUTS-Code: US UNITED STATES
Postleitzahl: Wilmington, DE 19802
Land: Vereinigte Staaten
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 6 000 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: [10]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB. Der Vertrag
wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen,
gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
geschlossen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine etwaige Unwirksamkeit nach § 135
Abs. 1 Nummer 2 nicht eintritt, wenn eine wirksame
Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht
wurde und die Unwirksamkeit des Vertrages nicht vor Ablauf der 10
Kalendertage und Vertragsschluss im Nachprüfungsverfahren geltend
gemacht wird.
§ 135 GWB lautet wie folgt:
Abs. 1 Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
Abs. 2 Die Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber
durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Abs. 3 Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
Hinsichtlich eines möglichen Antrags auf Nachprüfung wird auf § 160 GWB
verwiesen:
§ 160 Abs. 1 und 2 GWB lautet wie folgt:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein.
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: [12]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/10/2020
References
6. mailto:vergabe@mpib-berlin.mpg.de?subject=TED
7. https://www.mpg.de/
8. https://www.mpib-berlin.mpg.de/
9. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
10. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
11. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
12. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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