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Ausschreibung: Beratung im Bereich Infrastrukturen - DE-Berlin
Beratung im Bereich Infrastrukturen
Unternehmens- und Managementberatung
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 508055-2020 (ID: 2020102609151737538)
Veröffentlicht: 26.10.2020
*
DE-Berlin: Beratung im Bereich Infrastrukturen
2020/S 208/2020 508055
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur, Servicestelle Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr.44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [6]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bmvi.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358029
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358029
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2090/DG Rahmenvereinbarung für die Beratung des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur zu Themen der Abteilung Digitale
Gesellschaft
Referenznummer der Bekanntmachung: 2090/DG
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erstellung von interdisziplinären rechtlichen, ökonomischen und
technischen wissenschaftlichen Gutachten, Konzepten, Evaluierungen und
Stellungnahmen im Hinblick auf den nationalen, europäischen und
internationalen Rechtsrahmen für elektronische
Kommunikation/Telekommunikation, die ihren Schwerpunkt nicht im Bereich
der Förderung haben und die Maßnahmen zur Erreichung einer besseren
Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen einschließlich 5G-Netzen
betreffen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 295 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79410000 Unternehmens- und Managementberatung
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin,
soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach
an einem anderen Ort zu erbringen sind.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der/die Auftragnehmer(in) unterstützt den Auftraggeber auf Anforderung
durch Evaluierungsleistungen, Gutachten-, Richtlinien- oder
Konzepterstellung. Insbesondere sollen folgende Themenschwerpunkte
abgedeckt werden:
Wegerechte, Mitnutzungs- und Mitverlegungsregelungen sowie
Sicherstellungsverpflichtung und ihre Finanzierung, einschließlich zum
Anschluss von neuen Mobilfunkstandorten zum weiteren Ausbau von
5G-Netzen;
Regulatorischer Ordnungsrahmen für die gebäudeinterne Ausstattung mit
digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen einschließlich zur Unterstützung
funktechnischer Lösungen zum Anschluss von Haushalten im Rahmen von 5G
Netzen;
Regulatorischer Ordnungsrahmen und Umsetzungsfragen hinsichtlich
Verlegemethoden, Materialkonzepten, Finanzierung und Vermarktung von
passiven Infrastrukturen einschließlich für Mobilfunknetze;
Verfahrenserleichterungen in Genehmigungsverfahren zum Ausbau von
festnetzbasierten und drahtlosen digitalen Infrastrukturen, auch anhand
von Beispielen aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland;
Kooperationsmodelle für den Netzausbau und -betrieb;
Universaldienst, einschließlich der Gewährleistung eines Rechts auf
schnelles Internet;
Frequenzregulierung und Mobilfunkausbau, inklusive eines
Rechtsrahmens für die Rundfunkinfrastruktur der Zukunft, eine
effiziente Frequenzallokation sowie die Schließung von Funklöchern;
wissenschaftliche Evaluierung von best-practice Projekten der 5x5G
Strategie im Hinblick auf ihre generelle Übertragbarkeit auf andere
Regionen;
Verfassungsrechtliche und organisationsrechtliche Fragen im
Zusammenhang mit dem Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen,
einschließlich Mobilfunknetzen (z. B. Fragen der Grundversorgung nach
Art. 87f GG, des Anschluss- und Benutzungszwangs, des Betriebsaufbaus);
internationale Bezüge im Bereich der digitalen Infrastruktur
Rechtsrahmen, Frequenzpolitik, Regulierung und Netzpolitik;
digitaler Netzausbau in Bezug auf die einzelnen Verkehrsträger.
Die Beratungen beinhalten keine Rechtsberatung im Sinne des
Rechtsdienstleistungsgesetzes, sondern liefern einen wissenschaftlichen
Beitrag z. B. für die Erarbeitung von Strategien,
Informationsinitiativen oder gesetzgeberischen Maßnahmen des AG.
Konkrete Gesetzestexte oder Förderrichtlinien sollen nicht erarbeitet
werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Organisation Personaleinsatz / Gewichtung:
20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 295 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag um ein Jahr
zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption
wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens 3 Monate vor Ende
der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze
ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil
während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen
höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, wird
der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze
festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener
Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung
erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer
realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung
voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im
Angebotsschreiben angebotenen Preisen.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze
ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil
während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen
höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, wird
der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze
festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener
Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung
erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer
realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung
voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im
Angebotsschreiben angebotenen Preisen.
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des
Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet,
diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im
Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das
Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 Erklärung zum
Unternehmen (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B.
[10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
[11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer
spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber die unter a)
genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung
(Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit
ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA Verzeichnis der
benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung
des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen
Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder
im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten
Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
abzudecken:
Vermögensschäden: mindestens 1 Mio. EUR pauschal je
Schadensfall/Versicherungsjahr.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 3.1: Geeignete Referenzen über früher
ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten
wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen
Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Beratungsleitungen in den Bereichen der
rechtlichen;
technischen und
ökonomischen.
Rahmenbedingungen für den Ausbau von digitaler Infrastruktur,
einschließlich des Mobilfunks.
Beratungsleistungen im vorgenannten Sinne können Gutachten, Konzepte
oder Stellungnahmen sein. Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind
folgende Angaben zu machen.
(Formblatt F3.1):
Kurztitel des Referenzprojektes;
Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt;
Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/Fachbereich;
Leistungszeitraum (Jahr);
Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/Anz.
Personentagen);
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und
prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten
Leistungen und die erzielten Ergebnisse);
Aus Sicht des Bieters/Bewerbers sind/ist folgende/r Bereich/e
betroffen:
Schwerpunkt/Teilbereich
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem
Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern
Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den
ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die
unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 3.2: Erklärung zu Interessenkonflikten
/ zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Gefordert ist die Abgabe einer
Eigenerklärung (Formblatt F3.2) mit dem Angebot vom Bieter bzw. jedem
Mitglied einer Bietergemeinschaft/jedem Unterauftragnehmer aus der sich
ergibt
dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle
lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder
dass eine Potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende
der Vertragslaufzeit entstehen könnte und
ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine
Potentielle Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
Es ist schlüssig und für den AG nachvollziehbar darzulegen, warum
tatsächlich keine Potentielle Interessenkollision vorliegt und/oder
welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und
IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der Potentiellen
Interessenkollision ergriffen wurden/werden.
Das Bestehen einer Potentiellen Interessenkollision ist vor jeder
Einzelbeauftragung durch den künftigen Auftragnehmer (AN) zu prüfen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 3.1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die
dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang,
Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den
ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die
anzugebenden Referenzen:
Es sind je Bereich mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen. Alle
Bereiche können sowohl kumuliert in jeweils einer Referenz als auch
durch die Vorlage verschiedener Einzelreferenzen nachgewiesen werden.
Zu 3.2: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind
Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm
gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte
und seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der
Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne
Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich
zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die
ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu
beeinträchtigen. (Potentielle Interessenkollision).
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der
Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden
kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren
ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen
Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen
Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden
Neutralitätsgebots.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen
jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder
wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine/deren eingesetzten
Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb
der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei
Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten
verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der
vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen. (Potentielle
Interessenkollision).
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der
Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden
kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren
ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen
Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen
Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden
Neutralitätsgebots.
Gefordert ist die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.2) mit dem
Angebot vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft/jedem
Unterauftragnehmer aus der sich ergibt
dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle
lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder
dass eine Potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende
der Vertragslaufzeit entstehen könnte und
ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine
Potentielle Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
Es ist schlüssig und für den AG nachvollziehbar darzulegen, warum
tatsächlich keine Potentielle Interessenkollision vorliegt und/oder
welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und
IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der Potentiellen
Interessenkollision ergriffen wurden/werden.
Das Bestehen einer Potentiellen Interessenkollision ist vor jeder
Einzelbeauftragung durch den künftigen Auftragnehmer (AN) zu prüfen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/11/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/11/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des
Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet,
diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im
Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das
Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser
Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur
Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle
erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen
für deren Nutzung erhalten Sie unter [12]www.evergabe-online.info.
Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des
BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu
erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den
Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten
zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich
und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als
registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 13.11.2020 zu
stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in
angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische
Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in
anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur
Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der
freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch
machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen
beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das
Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets
zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei
der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu
beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen;
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei
beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die
Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
(Korruptionsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
[13]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.:
[14]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
GWB).
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/10/2020
References
6. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
7. http://www.bmvi.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358029
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358029
10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
12. http://www.evergabe-online.info/
13. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
14. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
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