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Ausschreibung: Beratung im Bereich Infrastrukturen - DE-Berlin
Beratung im Bereich Infrastrukturen
Unternehmens- und Managementberatung
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 508055-2020 (ID: 2020102609151737538)
Veröffentlicht: 26.10.2020
*
  DE-Berlin: Beratung im Bereich Infrastrukturen
   2020/S 208/2020 508055
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
   Infrastruktur, Servicestelle Vergabe
   Postanschrift: Invalidenstr.44
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10115
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bmvi.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358029
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358029
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2090/DG  Rahmenvereinbarung für die Beratung des Bundesministeriums
   für Verkehr und digitale Infrastruktur zu Themen der Abteilung Digitale
   Gesellschaft
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2090/DG
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erstellung von interdisziplinären rechtlichen, ökonomischen und
   technischen wissenschaftlichen Gutachten, Konzepten, Evaluierungen und
   Stellungnahmen im Hinblick auf den nationalen, europäischen und
   internationalen Rechtsrahmen für elektronische
   Kommunikation/Telekommunikation, die ihren Schwerpunkt nicht im Bereich
   der Förderung haben und die Maßnahmen zur Erreichung einer besseren
   Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen einschließlich 5G-Netzen
   betreffen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 295 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79410000 Unternehmens- und Managementberatung
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des
   Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin,
   soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach
   an einem anderen Ort zu erbringen sind.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der/die Auftragnehmer(in) unterstützt den Auftraggeber auf Anforderung
   durch Evaluierungsleistungen, Gutachten-, Richtlinien- oder
   Konzepterstellung. Insbesondere sollen folgende Themenschwerpunkte
   abgedeckt werden:
    Wegerechte, Mitnutzungs- und Mitverlegungsregelungen sowie
   Sicherstellungsverpflichtung und ihre Finanzierung, einschließlich zum
   Anschluss von neuen Mobilfunkstandorten zum weiteren Ausbau von
   5G-Netzen;
    Regulatorischer Ordnungsrahmen für die gebäudeinterne Ausstattung mit
   digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzen einschließlich zur Unterstützung
   funktechnischer Lösungen zum Anschluss von Haushalten im Rahmen von 5G
   Netzen;
    Regulatorischer Ordnungsrahmen und Umsetzungsfragen hinsichtlich
   Verlegemethoden, Materialkonzepten, Finanzierung und Vermarktung von
   passiven Infrastrukturen einschließlich für Mobilfunknetze;
    Verfahrenserleichterungen in Genehmigungsverfahren zum Ausbau von
   festnetzbasierten und drahtlosen digitalen Infrastrukturen, auch anhand
   von Beispielen aus dem EU- und Nicht-EU-Ausland;
    Kooperationsmodelle für den Netzausbau und -betrieb;
    Universaldienst, einschließlich der Gewährleistung eines Rechts auf
   schnelles Internet;
    Frequenzregulierung und Mobilfunkausbau, inklusive eines
   Rechtsrahmens für die Rundfunkinfrastruktur der Zukunft, eine
   effiziente Frequenzallokation sowie die Schließung von Funklöchern;
    wissenschaftliche Evaluierung von best-practice Projekten der 5x5G
   Strategie im Hinblick auf ihre generelle Übertragbarkeit auf andere
   Regionen;
    Verfassungsrechtliche und organisationsrechtliche Fragen im
   Zusammenhang mit dem Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen,
   einschließlich Mobilfunknetzen (z. B. Fragen der Grundversorgung nach
   Art. 87f GG, des Anschluss- und Benutzungszwangs, des Betriebsaufbaus);
    internationale Bezüge im Bereich der digitalen Infrastruktur 
   Rechtsrahmen, Frequenzpolitik, Regulierung und Netzpolitik;
    digitaler Netzausbau in Bezug auf die einzelnen Verkehrsträger.
   Die Beratungen beinhalten keine Rechtsberatung im Sinne des
   Rechtsdienstleistungsgesetzes, sondern liefern einen wissenschaftlichen
   Beitrag z. B. für die Erarbeitung von Strategien,
   Informationsinitiativen oder gesetzgeberischen Maßnahmen des AG.
   Konkrete Gesetzestexte oder Förderrichtlinien sollen nicht erarbeitet
   werden.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept / Gewichtung: 50
   Qualitätskriterium - Name: Organisation Personaleinsatz / Gewichtung:
   20
   Preis - Gewichtung: 30
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 295 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der AG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag um ein Jahr
   zu verlängern. Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption
   wird die Erklärung in Textform von dem AG spätestens 3 Monate vor Ende
   der Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze
   ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil
   während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen
   höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, wird
   der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze
   festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener
   Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung
   erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer
   realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung
   voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im
   Angebotsschreiben angebotenen Preisen.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze
   ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil
   während der Leistungserbringung Umstände eingetreten sind, die einen
   höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben, wird
   der AG ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze
   festsetzen. Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener
   Berücksichtigung der bisher für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung
   erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer
   realistischen Prognose des für eine mängelfreie Erfüllung
   voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes basierend auf den im
   Angebotsschreiben angebotenen Preisen.
   Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des
   Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet,
   diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im
   Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das
   Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
   a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1  Erklärung zum
   Unternehmen (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine
   Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B.
   [10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
   [11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
   b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
   Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
   vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
   F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
   c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
   Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer 
   spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber  die unter a)
   genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit
   ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA Verzeichnis der
   benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung
   des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen
   Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist oder
   im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten
   Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
   nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
   abzudecken:
    Vermögensschäden: mindestens 1 Mio. EUR pauschal je
   Schadensfall/Versicherungsjahr.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 3.1: Geeignete Referenzen über früher
   ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten
   wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen
   Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
   Beratungsleitungen in den Bereichen der
    rechtlichen;
    technischen und
    ökonomischen.
   Rahmenbedingungen für den Ausbau von digitaler Infrastruktur,
   einschließlich des Mobilfunks.
   Beratungsleistungen im vorgenannten Sinne können Gutachten, Konzepte
   oder Stellungnahmen sein. Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind
   folgende Angaben zu machen.
   (Formblatt F3.1):
    Kurztitel des Referenzprojektes;
    Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt;
    Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/Fachbereich;
    Leistungszeitraum (Jahr);
    Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/Anz.
   Personentagen);
    1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und
   prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten
   Leistungen und die erzielten Ergebnisse);
    Aus Sicht des Bieters/Bewerbers sind/ist folgende/r Bereich/e
   betroffen:
   Schwerpunkt/Teilbereich
    2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem
   Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern
   Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den
   ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die
   unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
   Eignung-Ausschlusskriterium Nr. 3.2: Erklärung zu Interessenkonflikten
   / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Gefordert ist die Abgabe einer
   Eigenerklärung (Formblatt F3.2) mit dem Angebot vom Bieter bzw. jedem
   Mitglied einer Bietergemeinschaft/jedem Unterauftragnehmer aus der sich
   ergibt
    dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle
   lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder
    dass eine Potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende
   der Vertragslaufzeit entstehen könnte und
    ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine
   Potentielle Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
   Es ist schlüssig und für den AG nachvollziehbar darzulegen, warum
   tatsächlich keine Potentielle Interessenkollision vorliegt und/oder
   welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und
   IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der Potentiellen
   Interessenkollision ergriffen wurden/werden.
   Das Bestehen einer Potentiellen Interessenkollision ist vor jeder
   Einzelbeauftragung durch den künftigen Auftragnehmer (AN) zu prüfen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 3.1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die
   dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang,
   Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den
   ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
   Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die
   anzugebenden Referenzen:
   Es sind je Bereich mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen. Alle
   Bereiche können sowohl kumuliert in jeweils einer Referenz als auch
   durch die Vorlage verschiedener Einzelreferenzen nachgewiesen werden.
   Zu 3.2: Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind
   Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm
   gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte
   und seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der
   Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne
   Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich
   zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die
   ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu
   beeinträchtigen. (Potentielle Interessenkollision).
   Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der
   Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden
   kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren
   ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen
   Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen
   Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden
   Neutralitätsgebots.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV:
   Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen
   jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder
   wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine/deren eingesetzten
   Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb
   der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei
   Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten
   verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der
   vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen. (Potentielle
   Interessenkollision).
   Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der
   Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden
   kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren
   ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen
   Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen
   Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden
   Neutralitätsgebots.
   Gefordert ist die Abgabe einer Eigenerklärung (Formblatt F3.2) mit dem
   Angebot vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft/jedem
   Unterauftragnehmer aus der sich ergibt
    dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle
   lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder
    dass eine Potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende
   der Vertragslaufzeit entstehen könnte und
    ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine
   Potentielle Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
   Es ist schlüssig und für den AG nachvollziehbar darzulegen, warum
   tatsächlich keine Potentielle Interessenkollision vorliegt und/oder
   welche organisatorischen, personenbezogenen, qualitätssichernden und
   IT-gestützten Maßnahmen zur Vermeidung der Potentiellen
   Interessenkollision ergriffen wurden/werden.
   Das Bestehen einer Potentiellen Interessenkollision ist vor jeder
   Einzelbeauftragung durch den künftigen Auftragnehmer (AN) zu prüfen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/11/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/11/2020
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Mit Bekanntmachung dieser Ausschreibung auf den Portalen der EU und des
   Bundes wird dem AG gem. § 14 Abs.4 Nr.9 VgV die Möglichkeit eröffnet,
   diese Leistungen wiederholt binnen 3 Jahren nach Vertragsschluss im
   Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an das
   Unternehmen zu vergeben, das den ersten Auftrag erhalten hat.
   1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser
   Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
   2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur
   Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle
   erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes.
   Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen
   für deren Nutzung erhalten Sie unter [12]www.evergabe-online.info.
   Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des
   BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu
   erreichen ist.
   3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
   Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den
   Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten
   zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich
   und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als
   registrierter Nutzer der e-Vergabe) bis spätestens 13.11.2020 zu
   stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in
   angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische
   Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in
   anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur
   Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der
   freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch
   machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen
   beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
   4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das
   Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
   eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets
   zu informieren.
   5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
   desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
   Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
   6) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei
   der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu
   beachten:
   a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
   Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen;
   b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei
   beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die
   Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen;
   c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
   Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
   dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
   ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
   (Korruptionsregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Str. 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   Fax: +49 228-9499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
   [13]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin.
   § 160 GWB lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.:
   [14]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
   deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
   Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
   schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
   Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
   nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
   und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
   GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/10/2020
References
   6. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bmvi.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358029
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=358029
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
  11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
  12. http://www.evergabe-online.info/
  13. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
  14. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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