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Ausschreibung: Dienstleistungen des Sozialwesens - DE-Potsdam
Dienstleistungen des Sozialwesens
Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Dienstleistungen im Sozialwesen
Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
Unterbringung
Verwaltung von Unterkünften
Dokument Nr...: 508042-2020 (ID: 2020102609144537464)
Veröffentlicht: 26.10.2020
*
DE-Potsdam: Dienstleistungen des Sozialwesens
2020/S 208/2020 508042
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich
Vergabemanagement
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [6]zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de
Fax: +49 331289-843492
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils:
[8]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.d
o
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR
RRCD/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[10]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YC
RRRCD
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten
David-Gilly-Straße und Marquardter Chaussee in Potsdam
Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-172-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und
Betreuung von Flüchlingen an den Standorten David-Gilly-Straße 5 (Los
1) und Marquardter Chaussee 102 (Los 2) in Potsdam.
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen,
spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen
im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des
Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz LAufnG) in der
Fassung vom 15. März 2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.6.2019,
sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die
migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 genannten
Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes
öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gemeinschaftsunterkunft David-Gilly-Straße 5, 14469 Potsdam
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige
Dienstleistungen
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
98341000 Unterbringung
98341100 Verwaltung von Unterkünften
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Los 1 David-Gilly-Straße 5
14469 Potsdam
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer (AN) die
Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und
migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Flüchtlingen ab dem
1.5.2021 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der
Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
a) Betreiben der Gemeinschaftsunterkunft zur vorläufigen Unterbringung
und Betreuung von bis zu insgesamt 79 Flüchtlingen (bspw. Familien,
Alleinreisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs.
6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitgestellt werden
sollen,
b) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der
Gemeinschaftsunterkunft,
c) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen,
kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen
berücksichtigen,
d) Führen einer Belegungsliste,
e) Führen einer Anwesenheitsliste,
f) Organisation des Zusammenlebens innerhalb der
Gemeinschaftsunterkunft, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der
Nachbarschaft, z. B. durch Einhaltung der Hausordnung
g) Für das Zusammenleben der Bewohner/-innen soll die Möglichkeit zur
Bildung eines Sprecherrates unterstützt werden,
h) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN mit der
zuständigen Polizeidienststelle ein Sicherheitskonzept zu erstellen,
i) Die Gemeinschaftsunterkunft ist von außen und innen gegen unbefugtes
Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,
j) Der Betreiber soll durch bauliche, technische und organisatorische
Maßnahmen auch ein unbefugtes Betreten der einzelnen Wohneinheiten der
Gemeinschaftsunterkunft verhindern,
k) Führen einer Besucherliste,
l) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,
m) Schädlingsbekämpfung,
n) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u. a.
Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer
feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der
Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher
Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3
vorzunehmen,
o) Bei Auszug von Bewohner/-innen aus der Einrichtung muss vorab die
Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen.
Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die
ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen,
p) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung
selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung,
Selbsthilfeförderung,
q) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern
durchgeführten Deutschkursen sowie zu speziellen Sprachkursen für
Analphabeten
r) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,
s) Den Bewohner/-innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie
zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden
Isolationseffekten entgegenzuwirken.
t) Unterstützung bei Kontakten im Wohnumfeld,
u) Bereithaltung von Angeboten von altersspezifischen Aktivitäten für
Kinder innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft sowie zur
Hilfe,
v) Regelmäßige Anleitungen, Aufklärungen und Kontrollen zur
selbstständigen Führung des eigenen Haushalts,
w) Beratung zu den Kosten einer Haushaltsführung,
x) Führen und Einhaltung eines Hygieneplans,
y) Beratung zum Umgang mit Behördenpost. Vermittlung zu
Fachberatungsstellen wie z. B. Schuldnerberatungen oder Begleitung zum
Jobcenter,
z) Zuordnung eines Briefkastens zu den dort untergebrachten Personen
bzw. Familien, um die Eigenverantwortung der Einzelnen für ihre
Anliegen zu stärken.
Aa) Informationen zum zukünftigem Lebens- und Wohnumfeld bei konkreter
Auszugsperspektive,
Bb) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN ein
Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen.
cc) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft ist mit dem
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend
der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) (VIII) Kinder- und Jugendhilfe
abzuschließen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsqualität / Gewichtung: 60 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Aufgrund der Zuschlagslimitierung wird die Wertung wie folgt
vorgenommen:
Die Wertung erfolgt zunächst getrennt für Los 1 und Los 2.
Sollte ein Bieter bei beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot
erzielt haben, richtet sich die Wertungsreihenfolge für die
Zuschlagsentscheidung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem
Erst- und Zweitplatzierten. Dasjenige Los, in dem der Punkteabstand am
höchsten ist, wird zuerst vergeben. Für die Bewertung des verbleibenden
zweiten Loses wird dieser dann nicht mehr berücksichtigt.
Sollte für das verbleibende Los kein wertungsfähiges Angebot vorliegen,
kann unter Aufhebung der Zuschlagslimitierung das wertungsfähige
Angebot des Bieters berücksichtigt werden, der bereits in dem anderen
Los für den Zuschlag vorgesehen ist. Eine Berücksichtigung in beiden
Losen findet jedoch nur statt, sofern der Bieter entsprechendes mit dem
Angebot erklärt hat.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gemeinschaftsunterkunft Marquardter Chaussee 102, in 14469 Potsdam
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige
Dienstleistungen
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
98341000 Unterbringung
98341100 Verwaltung von Unterkünften
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Los 2 Marquardter Chaussee 102
14469 Potsdam
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer (AN) die
Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und
migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Flüchtlingen ab dem
1.5.2021 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der
Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
a) Betreiben der Gemeinschaftsunterkunft zur vorläufigen Unterbringung
und Betreuung von bis zu insgesamt 66 Flüchtlingen (bspw. Familien,
Alleinreisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs.
6 S. 2 LAufnG i. V. m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitgestellt werden
sollen,
b) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der
Gemeinschaftsunterkunft,
c) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen,
kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen
berücksichtigen,
d) Führen einer Belegungsliste,
e) Führen einer Anwesenheitsliste,
f) Organisation des Zusammenlebens innerhalb der
Gemeinschaftsunterkunft, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der
Nachbarschaft, z. B. durch Einhaltung der Hausordnung
g) Für das Zusammenleben der Bewohner/-innen soll die Möglichkeit zur
Bildung eines Sprecherrates unterstützt werden,
h) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN mit der
zuständigen Polizeidienststelle ein Sicherheitskonzept zu erstellen,
i) Die Gemeinschaftsunterkunft ist von außen und innen gegen unbefugtes
Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,
j) Der Betreiber soll durch bauliche, technische und organisatorische
Maßnahmen auch ein unbefugtes Betreten der einzelnen Wohneinheiten der
Gemeinschaftsunterkunft verhindern,
k) Führen einer Besucherliste,
l) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,
m) Schädlingsbekämpfung,
n) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u. a.
Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer
feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der
Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher
Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3
vorzunehmen,
o) Bei Auszug von Bewohner/-innen aus der Einrichtung muss vorab die
Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen.
Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die
ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen,
p) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung
selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung,
Selbsthilfeförderung,
q) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern
durchgeführten Deutschkursen sowie zu speziellen Sprachkursen für
Analphabeten
r) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,
s) Den Bewohner/-innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie
zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden
Isolationseffekten entgegenzuwirken.
t) Unterstützung bei Kontakten im Wohnumfeld,
u) Bereithaltung von Angeboten von altersspezifischen Aktivitäten für
Kinder innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft sowie zur
Hilfe,
v) Regelmäßige Anleitungen, Aufklärungen und Kontrollen zur
selbstständigen Führung des eigenen Haushalts,
w) Beratung zu den Kosten einer Haushaltsführung,
x) Führen und Einhaltung eines Hygieneplans,
y) Beratung zum Umgang mit Behördenpost. Vermittlung zu
Fachberatungsstellen wie z. B. Schuldnerberatungen oder Begleitung zum
Jobcenter,
z) Zuordnung eines Briefkastens zu den dort untergebrachten Personen
bzw. Familien, um die Eigenverantwortung der Einzelnen für ihre
Anliegen zu stärken.
Aa) Informationen zum zukünftigem Lebens- und Wohnumfeld bei konkreter
Auszugsperspektive,
Bb) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN ein
Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen.
cc) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft ist mit dem
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend
der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) (VIII) Kinder- und Jugendhilfe
abzuschließen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsqualität / Gewichtung: 60 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2021
Ende: 30/04/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Siehe Angaben zu Optionen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Landeshauptstadt Potsdam erhält ein zweimaliges Optionsrecht zur
Verlängerung des Betreibervertrages um jeweils 1 Jahr, bis maximal zum
30.4.2024.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Aufgrund der Zuschlagslimitierung wird die Wertung wie folgt
vorgenommen:
Die Wertung erfolgt zunächst getrennt für Los 1 und Los 2.
Sollte ein Bieter bei beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot
erzielt haben, richtet sich die Wertungsreihenfolge für die
Zuschlagsentscheidung nach der Höhe der Punktabstände zwischen dem
Erst- und Zweitplatzierten. Dasjenige Los, in dem der Punkteabstand am
höchsten ist, wird zuerst vergeben. Für die Bewertung des verbleibenden
zweiten Loses wird dieser dann nicht mehr berücksichtigt.
Sollte für das verbleibende Los kein wertungsfähiges Angebot vorliegen,
kann unter Aufhebung der Zuschlagslimitierung das wertungsfähige
Angebot des Bieters berücksichtigt werden, der bereits in dem anderen
Los für den Zuschlag vorgesehen ist. Eine Berücksichtigung in beiden
Losen findet jedoch nur statt, sofern der Bieter entsprechendes mit dem
Angebot erklärt hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§
123, 124 GWB,
2. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die
Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt
ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen
anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als
Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich
unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft
abgegegeben wurden,
3. Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung inkl. einer Übersicht mit
Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur, einschließlich
Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen, und
Beteiligungsverhältnisse mit Angabe der Anteilsverhältnisse
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs.
4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den
Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend
die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
(d. h. Betreiben einer Gemeinschaftsunterkunft für die
David-Gilly-Straße 5 bzw. das Betreiben einer Gemeinschaftsunterkunft
für die Marquardter Chaussee 102, jeweils in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019),
2. Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen
für beide Lose:
5 000 000 EUR für Personenschäden, 3 000 000 EUR für Sachschäden und 2
000 000 EUR für Vermögensschäden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der
Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als
Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Vorlage der
Verpflichtungserklärungen Formblatt EU 4.3 und EU 4.4),
2. Mindestens eine Referenzangabe zu Leistungen aus den letzten 3
Jahren je Los, die mit den zu erbringenden Leistungen vergleichbar sind
(d. h. Aufträge über den Betrieb einer Gemeinschaftsunterkunft,
Wohnungsverbund zur Unterbringung und mit der Betreuung von
Flüchlingen/Spätausgesiedelten/Zuwanderern oder vergleichbaren
Personengruppen).
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Auftragsgegenstand;
Leistungszeitraum;
Auftragswert ca.;
Beschreibung der Leistung;
Auftraggeber;
Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten
(E-Mail und Telefonnummer);
Vorgangsnummer.
3. Erklärung über die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) im Unternehmen tätigen Beschäftigten
und Führungskräfte sowie die Angabe für das mit dem Auftrag potentiell
in Betracht kommende Personal je Los.
4. Benennung des für die Ausführung des Auftrages vorgesehenen
Personals und Nachweis dessen Qualifikation (Erstmalig zum Beginn der
Leistungserbringung einzureichen) Hinweis: Bitte beachten Sie die
Mindestvoraussetzungen der an die Qualifikation von Teilen des
Personals gem. Ziffer 6 (Personelle Voraussetzungen) der
Leistungsbeschreibungen je Los. Mit Abgabe eines Angebotes erklärt der
Bieter, dass das von ihm im Falle der Zuschlagserteilung eingesetzte
Personal mindestens den Anforderungen der Leistungsbeschreibungen je
Los entspricht.
5. Die erweiterten Führungszeugnisse des gesamten eingesetzten
Personals müssen dem Fachbereich Arbeit, Wohnen und Integration,
Bereich Wohnen der Landeshauptstadt Potsdam bis spätestens zum Beginn
der Leistungserbringung durch den Betreiber im Original vorgelegt
werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es ist mindestens eine Referenz je Los mit dem Angebot einzureichen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten.
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU);
ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen
zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz (Formular 5.4 EU);
Kopie vom Auszug aus dem Gewerbezentralregister (sofern vorhanden).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/11/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 26/02/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/11/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen
o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die
Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den
Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren
müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird
daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über
Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch
können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
2. Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf
ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine
entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets
zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem
Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische
Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere
Bekanntmachungen.
3. Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber
über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten
Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen
Vordrucken/Formularen sind soweit nicht durch den Auftraggeber
explizit zugelassen unzulässig und führen zum Ausschluss des
Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und
Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
4. Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als
Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und
Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung
oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück
gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie
den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den
veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5. Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes
zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit dem
vorgegebenen Angebots-Kennzettel versehen bei der unter Anhang I.3)
angegebenen Kontaktstelle einzureichen.
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache
einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen
Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt
werden.
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem
Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger
Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese
werden nicht berücksichtigt.
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie
beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln
und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
verlangen.
5) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
(Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt
oder eingeholt werden können.
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine
Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw.
Angeboten.
7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRRCD
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim
Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/10/2020
References
6. mailto:zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de?subject=TED
7. http://www.potsdam.de/
8. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do
9. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRRRCD/documents
10. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRRRCD
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