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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Düsseldorf
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 507017-2020 (ID: 2020102609055936472)
Veröffentlicht: 26.10.2020
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DE-Düsseldorf: Softwarepaket und Informationssysteme
2020/S 208/2020 507017
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes
NRW
Postanschrift: Roßstraße 131
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr van Uelft
E-Mail: [6]v-vergabe-5011@fv.nrw.de
Telefon: +49 2114572-3200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY6YYRT/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY6YYRT
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Postleitdaten
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/11
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Postleitdaten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Roßstraße 131
40476 Düsseldorf
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen eines Vorhabens aller Länder und des Bundes Konsens
(Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) werden die
Postleitzahlen und dazugehörige weitere Felder benötigt. Konsens ist
eine Vereinbarung auf dem Gebiet der Informationstechnik für die
Besteuerungsverfahren sowie für das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2021
Ende: 28/02/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertragsbeginn wird auf den 1.3.2021 festgelegt. Die
Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich
nach Ablauf der Mindestvertragslauf-zeit jeweils um weitere 12 Monate,
wenn nicht 3 Monate vor Ablauf der 12 Monate eine Kündigung erfolgt.
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder
Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in
geeigneter Höhe.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Bei Unterauftragsvergabe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung
vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Informationen zur
Unterauftragsvergabe können dem Formular 511 EU der
Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/11/2020
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/12/2020
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 24/11/2020
Ortszeit: 06:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber
schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des
Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim RZF NRW zu
rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2
und 3 GWB).
Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen einen
Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY6YYRT
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper
Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-3055
Fax: +49 221147-2891
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes
NRW
Postanschrift: Roßstraße 131
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
E-Mail: [11]v-vergabe-5011@fv.nrw.de
Telefon: +49 2114572-2015
Internet-Adresse: [12]https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/10/2020
References
6. mailto:v-vergabe-5011@fv.nrw.de?subject=TED
7. https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY6YYRT/documents
9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY6YYRT
10. mailto:vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
11. mailto:v-vergabe-5011@fv.nrw.de?subject=TED
12. https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen
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