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Ausschreibung: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien - DE-Frankfurt am Main
Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
Dokument Nr...: 506939-2020 (ID: 2020102609053436427)
Veröffentlicht: 26.10.2020
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DE-Frankfurt am Main: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2020/S 208/2020 506939
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur
FE.EI-S-B, Sandstraße 38-40, 90443 Nürnberg
E-Mail: [7]juergen.je.braun@deutschebahn.com
Telefon: +49 91121949592
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [8]http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Umbau Bahnhof Pfaffenhofen, Neubau ESTW, Vorabmaßnahme, 5501 München
Ingolstadt _ Los 1 Hangabtrag Ostseite
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI40062
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Umbau Bahnhof Pfaffenhofen, Neubau ESTW, Vorabmaßnahme, 5501 München
Ingolstadt _ Los 1 Hangabtrag Ostseite
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Hauptort der Ausführung:
Pfaffenhofen (PLZ 85276)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des
Vertrags:
Umbau Bahnhof Pfaffenhofen, Neubau ESTW, Vorabmaßnahme, 5501 München
Ingolstadt _ Los 1 Hangabtrag Ostseite.
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 31/01/2020
Ende: 05/02/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2020/S 020-045151
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Umbau Bahnhof Pfaffenhofen, Neubau ESTW, Vorabmaßnahme, 5501 München
Ingolstadt _ Los 1 Hangabtrag Ostseite
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
28/01/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt
des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst
nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die
Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15
Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§
134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt
ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von
10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum
Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3,
Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB
genannten Fristen verwiesen.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/10/2020
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234100 Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Hauptort der Ausführung:
Pfaffenhofen (PLZ 85276)
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
Umbau Bahnhof Pfaffenhofen, Neubau ESTW, Vorabmaßnahme, 5501 München
Ingolstadt _ Los 1 Hangabtrag Ostseite
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen
Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 31/01/2020
Ende: 05/02/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer
Vertragsänderungen):
Für den Standsicherheitsnachweis für den Hangabtrag wurden vom
Prüfsachverständigen (Prüfer) zusätzliche Bodengutachten gefordert um
den Ist-Zustand des Hanges genauer darzustellen. Die Ergebnisse des
Gutachtens haben ergeben, dass die Stabilität des Untergrundes höher
ist, als aus den bisherigen Gutachten zu schließen war. Auf Grund
dieser Erkenntnisse wurde vom Bau_AN vorgeschlagen, die Ausführung der
Hangarbeiten zu ändern und den Hang in mit einem steileren
Böschungswinkel auszuführen. In diesem Zuge mussten die
Sickerstützscheiben ebenfalls angepasst werden, damit sie dem neuen
Neigungswinkel entsprechen. Zusätzlich wurde vom Prüfer gefordert,
anders als bisher, die Standsicherheit der Bauzustände nachzuweisen,
ursprünglich war nur die Standsicherheit des Endzustanden beauftragt.
In Folge dessen wurde dem Bau_AN, und folglich seinem, durch ihn
beauftragten, Planungsbüro, die Boschungsneigung entsprechend
umzuplanen, die Sickerstützscheiben den neuen Gegebenheiten angepasst
zu planen und die Standsicherheit für, mit dem Prüfer abgestimmten,
Bauzuständen darzustellen.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder
Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär
(Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72
Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1
Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der
Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein
Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Durch einen Wechsel des AN wäre es zu einem erheblichen Zeitverzug
gekommen, da das neue Planungsbüro erst gesucht und beauftragt hätte
werden müssen. Dadurch wäre es zu einem Stillstand auf der Baustelle
gekommen, da sich die Fertigstellung der Planung um die Zeit der
Beauftragung neues Planungsbüro, Einarbeitung und Übergabe bisheriger
Unterlagen verzögert hätte. In dieser Zeit wäre der Hang ungeschützt
dem Wetter ausgesetzt gewesen, da bereits mit dem Abtrag des Oberbodens
begonnen wurde. Durch den Zeitverzug der Planung wäre es zu Stillstand
auf der Baustelle gekommen, welches in einer Behinderungsanzeige
geendet und die der AN in Rechnung gestellt hätte. Durch das bereits
erfolgte Abtragen des Oberbodens bestand die Gefahr, dass es bei
Starkregenereignissen zu Ausspülungen oder Erdrutschen kommt, die im
schlimmsten Fall zu einer Gefährdung des Bahnverkehrs geführt hätte.
Unter Abwägung aller Randbedingung und zur Minimierung des Risikos
wurde die Anordnung getroffen.
VII.2.3)Preiserhöhung
References
7. mailto:juergen.je.braun@deutschebahn.com?subject=TED
8. http://www.deutschebahn.com/bieterportal
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:045151-2020:TEXT:DE:HTML
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