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Ausschreibung: Bauarbeiten für Schulgebäude - DE-Sigmaringen
Bauarbeiten für Schulgebäude
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Bauleistungen im Hochbau
Gebäudeinspektion
Dienstleistungen für gewerbliche Immobilien
Bankdienstleistungen
Dokument Nr...: 506579-2020 (ID: 2020102609022836043)
Veröffentlicht: 26.10.2020
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  DE-Sigmaringen: Bauarbeiten für Schulgebäude
   2020/S 208/2020 506579
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
   Bauauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Sigmaringen
   Postanschrift: Leopoldstraße 4
   Ort: Sigmaringen
   NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
   Postleitzahl: 72488
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]bbs-sigmaringen@menoldbezler.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.landkreis-sigmaringen.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDX01/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDX01
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Europaweite Vergabe von Planung, Bau, Zwischenfinanzierung und Betrieb
   der Bertha-Benz-Schule im Rahmen einer
   Öffentlich-Privaten-Partnerschaft
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/4194
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45214200 Bauarbeiten für Schulgebäude
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Landkreis Sigmaringen plant den Ersatzneubau der Bertha-Benz-Schule
   auf eigenem Grundstück im Rahmen eines ÖPP-Projekts. Die
   Bertha-Benz-Schule ist eine Berufsschule für gewerbliche, ernährungs-
   und sozialwissenschaftliche Ausbildungen. Der Neubau ist durch den
   privaten Partner zu planen, schlüsselfertig zu errichten und dem
   Auftraggeber nach mängelfreier Fertigstellung und Inbetriebnahme für
   einen Zeitraum von 25 Jahren zur Verfügung zu stellen. Der Partner muss
   die Gebäude während dieses Zeitraums unterhalten und ausgewählte
   Betriebsleistungen erbringen.
   Weitere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Leistung erhalten die im
   Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung
   zur Angebotsabgabe.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie
   planungsbezogene Leistungen
   45210000 Bauleistungen im Hochbau
   71315400 Gebäudeinspektion
   70332300 Dienstleistungen für gewerbliche Immobilien
   66110000 Bankdienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
   Hauptort der Ausführung:
   Sigmaringen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   I. Gegenstand des Vergabeverfahrens
   Der Landkreis Sigmaringen plant den Ersatzneubau der Bertha-Benz-Schule
   auf eigenem Grundstück. Die Bertha-Benz-Schule ist eine Berufsschule
   für gewerbliche, ernährungs- und sozialwissenschaftliche Bildungsgänge.
   Im Ergebnis einer vorangegangenen Standortuntersuchung hat der Kreistag
   entschieden, den Neubau der größten Berufsschule des Landkreises am
   Standort Küchenäcker umzusetzen. Das Raumprogramm für die Schule
   sieht eine Bruttogeschossfläche von ca. 20 000 m^2 vor.
   Der Einzug und der damit avisierte Nutzungsbeginn des Neubaus sind für
   Anfang des Schuljahres 2025/26 (1.9.2025) geplant.
   Der Neubau ist durch den privaten Partner zu planen, schlüsselfertig zu
   errichten und dem Auftraggeber nach mängelfreier Fertigstellung und
   Inbetriebnahme für einen Zeitraum von 25 Jahren zur Verfügung zu
   stellen. Der Partner muss die Gebäude während dieses Zeitraums
   unterhalten und ausgewählte Betriebsleistungen erbringen.
   Neben den funktionalen Anforderungen des Neubaus steht die
   Wirtschaftlichkeit des Projekts über die gesamte Vertragslaufzeit im
   Vordergrund. Der private Partner ist dazu aufgefordert, seine Planungen
   unter Lebenszyklusgesichtspunkten zu optimieren.
   Über das Vergabeverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die
   wirtschaftlichste, d. h. die im Hinblick auf die Zuschlagskriterien
   Architektur/Städtebau, Funktionalität, Qualität/Nachhaltigkeit,
   Technisches Gebäudemanagement, Infrastrukturelles Gebäudemanagement und
   Preis beste Lösung zur Bauumsetzung und Betrieb gefunden werden.
   Zudem ist durch den Auftragnehmer für die erforderlichen Planungs- und
   Bauleistungen eine Bauzwischenfinanzierung sicherzustellen. Die
   Endfinanzierung der Gesamtinvestitionskosten erfolgt durch den
   Auftraggeber und ist nicht Vertragsbestandteil.
   II. Interessenbekundung: Im Rahmen dieser Vorinformation haben
   Unternehmen ihr Interesse an der Teilnahme am weiteren Verfahren zu
   bekunden und dem Auftraggeber eine Interessenbekundung zu übermitteln.
   Die Interessenbekundung muss fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2)) mittels
   Nachricht im Projektraum (siehe Ziffer I.3) oder per E-Mail an die in
   Ziffer I.1) angegebene E-Mail-Adresse eingereicht werden. Interessenten
   haben die Möglichkeit, über diesen Projektraum oder die E-Mail-Adresse
   Fragen im Rahmen der Interessenbekundung zu stellen.
   III. Interessenbestätigung und Teilnahmeantrag: Der Auftraggeber
   fordert alle interessierten Unternehmen, die form- und fristgerecht
   eine Interessenbekundung eingereicht haben, voraussichtlich am 15.
   Dezember 2020 zur Interessenbestätigung auf. Mit der
   Interessenbestätigung (diese entspricht dem Teilnahmeantrag) muss der
   Bewerber die zum Nachweis der Eignung sowie für die Auswahl der Bieter
   geforderten Nachweise einreichen.
   Objektive Kriterien für die Bewerberauswahl
   Die Bewerberauswahl erfolgt dreistufig:
   Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen
   Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.
   erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,
   können nicht berücksichtigt werden.
   Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den
   vorgelegten Angaben und Nachweisen (Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser
   Vorinformation) geeignet ist, die Leistungen ordnungsgemäß zu
   erbringen.
   Stufe 3: Schließlich wird anhand der unter Ziffer VI.3) aufgeführten
   Auswahlkriterien beurteilt, wer unter den grundsätzlich als geeignet
   eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders
   geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden
   soll.
   III. Angebots- und Verhandlungsphase: Das Verhandlungsverfahren wird in
   verschiedenen Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu
   erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote abgewickelt.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Architektur/Städtebau / Gewichtung: 15
   Qualitätskriterium - Name: Funktionalität / Gewichtung: 20
   Qualitätskriterium - Name: Qualität/Nachhaltigkeit / Gewichtung: 15
   Qualitätskriterium - Name: Gebäudemanagement / Gewichtung: 10
   Preis - Gewichtung: 40
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 25/05/2022
   Ende: 31/08/2050
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung steht
   unter dem Vorbehalt, dass der erforderliche
   ÖPP-Wirtschaftlichkeitsnachweis erfolgreich geführt werden kann und die
   Realisierung durch den privaten Partner wirtschaftlicher ist, als eine
   konventionelle Realisierung (PSC) durch den Landkreis Sigmaringen
   selbst. Andernfalls wird das Vergabeverfahren aufgehoben.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Vorbemerkung:
   Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
   nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
   sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
   seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
   rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
   bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
   unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den
   anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der
   Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
   entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
   wird. Soweit noch keine Interessenbekundung als Bewerbergemeinschaft in
   der Phase der Interessenbekundung erfolgt ist, kann eine
   Bewerbergemeinschaft auch noch nach Aufforderung zur
   Interessenbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge
   zulässigerweise gebildet werden. Erforderlich ist in diesem Fall, dass
   ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft form- und fristgerecht eine
   Interessenbekundung abgegeben hat.
   Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
   stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
   sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
   für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
   Ausschlussgründen nach §123 und 124 GWB vorzulegen. Vorstehende
   Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3)
   entsprechend.
   2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
   a) Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB nicht
   vorliegen,
   b) Eigenerklärung(en), dass Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht
   vorliegen,
   c) Eigenerklärung(en) gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes
   (MiLoG),
   d) aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder
   Handelsregister oder in die Handwerksrolle.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Unverbindliche Erklärung eines oder mehrerer in der EU
   niedergelassenen Kreditinstitute/Kreditversicherer, dass diese(s)
   bereit ist/sind, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfalle
   die für die Zwischenfinanzierung erforderlichen Mittel sowie die
   erforderlichen Sicherheiten (Bürgschaften) zu stellen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Angaben über die Ausführung vergleichbarer Leistungen im Bereich
   Gesamtprojektleitung, Objektplanung Gebäude und Innenräume,
   schlüsselfertige Bauleistungen, Technisches Gebäudemanagement TGM
   und Infrastrukturelles Gebäudemanagement IGM
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu a):
   1. Angabe eines Referenzprojekts über Erfahrungen in der
   Gesamtprojektleitung bei der Realisierung eines ÖPP-Projekts im Hochbau
   (Planen, Bauen und Betrieb) oder bei der Realisierung eines
   Hochbauprojekts mit gesamthafter Vergabe und Realisierung von Planung
   und Bauen. Die Abnahme der Leistung darf frühestens am 1. Januar 2013
   erfolgt sein.
   2. Angabe eines Referenzobjekts über Objektplanungsleistungen Gebäude
   und Innenräume für den Neubau eines Bildungsbaus (kein Kindergarten,
   keine Sporthalle, kein Laborgebäude) mit einer BGF von mindestens 4 000
   qm und mindestens Honorarzone III. Die Leistung muss mindestens die
   Leistungsphasen 2  4 nach HOAI einschließlich der bestandskräftigen
   Erteilung der Baugenehmigung umfassen. Die Abnahme der Leistung darf
   frühestens am 1. Januar 2013 erfolgt sein;
   3. Angabe eines Referenzobjekts über schlüsselfertige Bauleistungen
   eines Neubaus im Bereich Hochbau für einen öffentlichen Auftraggeber
   oder Sektorenauftraggeber mit einem Bauvolumen (KG 200-700 nach DIN
   276, ohne KG 600) von mindestens 20,00 Mio. EUR brutto. Die Abnahme
   darf frühestens am 1. Januar 2013 erfolgt sein.
   4. Angabe eines Referenzobjekts über Leistungen des Betreibens des
   Technischen Gebäudemanagements gemäß DIN 32736. Die Leistungen müssen
   für ein Gebäude mit mindestens 4 000 qm BGF für einen öffentlichen
   Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber und für einen ununterbrochenen
   Zeitraum von mindestens 2 Jahren erbracht worden sein/erbracht werden.
   Die Leistungen müssen zumindest teilweise nach dem 1. Januar 2013
   erbracht worden sein.
   5. Angabe eines Referenzobjekts über Leistungen des Betreibens in
   mindestens 2 der folgenden Bereiche des Infrastrukturellen
   Gebäudemanagements gemäß DIN 32736: Gärtnerdienste, Hausmeisterdienste,
   Reinigungs- und Pflegedienste, Sicherheitsdienste. Die Leistungen
   müssen für ein Gebäude mit mindestens 4 000 qm BGF für einen
   öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber und für einen
   ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 2 Jahren erbracht worden
   sein/erbracht werden. Die Leistungen müssen zumindest teilweise nach
   dem 1. Januar 2013 erbracht worden sein.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle
   Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) ganz oder teilweise die
   Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe),
   haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem
   Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
   2. Die Leistung kann durch eine Projektgesellschaft erbracht werden.
   Nähere Hinweise hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
   3. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch
   Antworten auf Fragen von Interessenten sowie aktualisierte oder weitere
   Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt.
   Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie
   regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihrer
   Interessenbekundung sowie vor Ablauf der Frist zur Interessenbekundung
   prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder
   Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
   Angebots zu beachten sind.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
   Tag: 02/12/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die Auswahl werden jeweils maximal die 2 besten Referenzen eines
   Bewerbers für, Planung Gebäude und Innenräume, Schlüsselfertige
   Bauleistungen im Bereich Hochbau, Technisches Gebäudemanagement und
   Infrastrukturelles Gebäudemanagement berücksichtigt. Hierzu sind die
   Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf.
   erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so
   wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in
   die Wertung einbeziehen. Die Bewertung erfolgt für jede eingereichte
   Referenz gesondert.
   Die Vorlage von mehr als jeweils 2 Referenzen in den vorgenannten
   Bereichen ist nicht erwünscht.
   Für die Auswahl werden die Referenzen jeweils wie folgt gewichtet:
   (a) Referenzen im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume: 40 %,
   (b) Referenzen im Bereich, schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich
   Hochbau: 30 %,
   (c) Referenzen im Bereich Technisches Gebäudemanagement: 15 %,
   (d) Referenzen im Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement: 15 %.
   Zu (a): Die max. 2 Referenzen Objektplanungsleistungen Gebäude und
   Innenräume werden wie folgt bewertet:
    Referenz 1 Bildungsbau: Neubau eines Bildungsbaus (kein
   Kindergarten, keine Sporthalle, kein Laborgebäude): 3 Punkte;
    Referenz 2 Berufsbildende Schule": Neubau einer berufsbildenden
   Schule: 3 Punkte;
    Insgesamt können somit maximal 6 Punkte erreicht werden.
   Referenz 1 Neubau eines Bildungsbaus und Referenz 2 Neubau einer
   berufsbildenden Schule dürfen nicht durch dasselbe Projekt
   nachgewiesen werden.
   Zu (b): Die max. 2 Referenzen schlüsselfertige Bauleistungen im
   Bereich Hochbau werden jeweils wie folgt bewertet:
    Bauvolumen (KG 200  700 nach DIN 276, ohne KG 600) 20 Mio. EUR bis
   30 Mio. EUR brutto: 1 Punkt;
    Bauvolumen (KG 200  700 nach DIN 276, ohne KG 600) über 30 Mio. EUR
   bis EUR 40 Mio. brutto: 2 Punkte;
    Bauvolumen (KG 200  700 nach DIN 276, ohne KG 600) über 40 Mio. EUR
   brutto: 3 Punkte;
    Insgesamt können somit maximal 6 Punkte erreicht werden.
   Zu (c): Die max. 2 Referenzen Technisches Gebäudemanagement wie folgt
   bewertet:
   Referenz 1 Gebäudegröße:
    4 000 qm bis 7 999 qm BGF: 1 Punkt;
    8 000 qm bis 11 999 qm BGF: 2 Punkte;
    ab 12 000 qm BGF: 3 Punkte.
   Referenz 2 Dauer der Leistungserbringung:
    2 bis 4 Jahre: 1 Punkt;
    mehr als 4 bis 6 Jahre: 2 Punkte;
    mehr als 6 Jahre: 3 Punkte;
    Insgesamt können somit maximal 6 Punkte erreicht werden.
   Referenz 1 Gebäudegröße und Referenz 2 Dauer der
   Leistungserbringung können durch 2 verschiedene oder durch dasselbe
   Projekt nachgewiesen werden.
   Zu (d): Die max. 2 Referenzen Infrastrukturelles Gebäudemanagement
   werden wie folgt bewertet:
   Referenz 1 Gebäudegröße:
    4 000 qm bis 7 999 qm BGF: 1 Punkt;
    8 000 qm bis 11 999 qm BGF: 2 Punkte;
    ab 12 000 qm BGF: 3 Punkte;
   Referenz 2 Anzahl der erbrachten Leistungen:
    Erbringen von mindestens 2 Betriebsleistungen: 1 Punkt;
    Erbringen von mindestens 3 Betriebsleistungen: 2 Punkte;
    Erbringen von mindestens 3 Betriebsleistungen einschließlich des
   Erbringens von Hausmeisterleistungen: 3 Punkte;
    Insgesamt können somit maximal 6 Punkte erreicht werden.
   Für die Bewertung werden ausschließlich die folgenden Leistungen gemäß
   DIN 32736 berücksichtigt: Gärtnerdienste, Hausmeisterdienste,
   Reinigungs- und Pflegedienste, Sicherheitsdienste.
   Referenz 1 Gebäudegröße und Referenz 2 Anzahl der erbrachten
   Leistungen können durch 2 verschiedene oder durch dasselbe Projekt
   nachgewiesen werden.
   Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise
   nach Ziff. (a) bis (d) durch Punktgleichstand die vorgesehene Anzahl
   der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird,
   führen jüngere Referenzen (späterer Abnahmezeitpunkt bei Objektplanung
   Gebäude und Innenräume und schlüsselfertige Bauleistungen im Bereich
   Hochbau) zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei gleichen
   Abnahmezeitpunkten entscheidet ggf. das Los.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse:
   [10]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf §
   160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein
   Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse:
   [11]https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/10/2020
References
   6. mailto:bbs-sigmaringen@menoldbezler.de?subject=TED
   7. http://www.landkreis-sigmaringen.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDX01/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZDX01
  10. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
  11. https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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