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Ausschreibung: Bauwesenversicherungen - DE-München
Bauwesenversicherungen
Dokument Nr...: 410919-2018 (ID: 2018092009251577024)
Veröffentlicht: 20.09.2018
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DE-München: Bauwesenversicherungen
2018/S 181/2018 410919
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Flughafen München GmbH
Müllerstr. 3
München
85469
Deutschland
Kontaktstelle(n): FMV Flughafen München
Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH vertreten durch Marsh GmbH
Telefon: +49 89-29056514
E-Mail: [1]Robert.Messelberger@Marsh.com
Fax: +49 89-29056450
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.munich-airport.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[3]https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bauleistungsversicherung für den Umbau / Anbau Terminal 1
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-1001582
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66513200
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bauleistungsversicherung für den Umbau / Anbau Terminal 1
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bauleistungsversicherung für den Umbau / Anbau Terminal 1
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 04/03/2019
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Nachweis d. Zulassung als Erstversicherer durch d. Bundesanstalt f.
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) od. eine entsprechende Erlaubnis
d. zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedstaates d.
Europäischen Union f. die ausgeschriebenen Versicherungssparten. Die
Bewerbung durch einen Makler ist nur zulässig, wenn dieser in
Exklusivvollmacht einer den Eignungskriterien entsprechenden
Versicherungsgesellschaft handelt, welche mit dem Teilnahmeantrag im
Original vorzulegen ist.
B) Bezeichnung d. sich bewerbenden Versicherungsunternehmens mit Firma
+ Anschrift sow. Angabe eines f. das Verfahren zuständigen
Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- + Fax-Nr.
C) Eigenerklärung,
Aa) dass d. Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. §23 AEntG, §21 MiLoG od.
Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung v. Arbeitskräften), die zu
einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe v. mehr als 3 Monaten od. einer Geldstrafe v. mehr als
90 Tagessätzen od. einer Geldbuße v. mehr als 2.500 EUR belegt worden
ist.
Bb) dass d. Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
des Bewerbers kein Insolvenzverfahren od. ein vergleichbares Verfahren
beantragt od. eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich d. Bewerber
nicht im Verfahren d. Liquidation befindet od. seine Tätigkeit
eingestellt hat, §23 AEntG, §21 MiLoG
cc) dass d. Bewerber im Rahmen d. beruflichen Tätigkeit nicht
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, §124 Abs.1 Nr.3 GWB;
das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als f. die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung d. Geschäftsführung od. die sonstige Ausübung v.
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, §123 Abs.3 GWB entsprechend.
D. Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen n. §124 GWB
auszuschließen, wenn einer d. dort genannten fakultativen
Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung d. vorliegend unter
Ziff.III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist
daher nicht abschließend.
Dd) dass f. den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund n. §123 GWB
vorliegt.
D) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus d. Handelsregister od. eine
gleichwertige Urkunde od. Bescheinigung einer zust. Verwaltungsbehörde
od. eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund
d. Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht
älter als 6 Monate, maßgeblich ist d. vorliegend benannte Termin f. die
Einreichung d. Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen
Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Vorliegen v. Ausschlussgründen wird d. Auftraggeber Angaben d.
Bieter zur Selbstreinigung n. §125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum f.
Ausschlüsse n. §126 GWB berücksichtigen.
F. die Prüfung d. Teilnahmeanträge wird auf Ziff.III.1.4) d.
vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, f. eine ggf. erforderl. Auswahl
d. Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung)
wird auf Ziff.II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend
aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers n. voranstehender
Ziff.III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen od. Erklärungen v. Behörden
od. sonstigen Einrichtungen (Originale od. Kopien) vorzulegen. D.
Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an d. Erfüllung d.
vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen od. Erklärungen im vorgenannten
Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die
Einreichung d. unter Ziff.III.1.1) bis III.1.3) d. vorliegenden
Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht
ersetzen, da die f. die Präqualifizierung geforderten Angaben und
Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen +
Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis eines Ratings von mindestens A vorzugsweise von einer von der
ESMA (European Securities and Markets Authority) anerkannten Rating
Agentur. Aus dem Nachweis muss hervorgehen welchen Datums das Rating
ist.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9)
verwiesen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärungen zu Referenzen zu mindestens 2 vergleichbaren
Leistungen, also Bauleistungs- und Bauhaftpflichtversicherung im
Bereich Infrastrukturbau. Die Referenzen dürfen nicht älter als 7 Jahre
sein. Die Referenzangaben müssen eine Umschreibung des Auftraggebers,
eine kurze Beschreibung des versicherten Projekts (Art des Bauvorhabens
und Bauvolumen) und ggfs. übernommene Zeichnungsquote beinhalten. Die
Referenz darf also anonymisiert sein.
Für ein Führungsangebot ist zu bestätigen, dass auch die
Schadenabwicklung übernommen wird. Gewährleistet sein muss:
Bei Großschäden über 100 000 EUR eine telefonische Erreichbarkeit
täglich 24 Stunden telefonisch zur Abstimmung von Sofortmaßnahmen.
Die verantwortlichen Mitarbeiter beim führenden Versicherer müssen
Montag bis Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr und Freitag 8.00 bis 15.00 Uhr
erreichbar sein.
Das Eintreffen eines Regulierers/Sachverständigen am Schadensort
während den üblichen Arbeitszeiten innerhalb 24 Stunden.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht
eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht
sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber
inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den
in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im
Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der
Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß
Ziffer II.2.9).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Siehe III.1.1.)
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/10/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 31/10/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/03/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
Bekanntmachung im Sinne des 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit
dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in
dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche
Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und bewertung durch den AG
führt zur Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere
Unterlagen bereitgestellt / versandt.
2) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag (TNA)
unterzeichnet ist.
3) Die TNA und deren Anlagen sind schriftlich zweifach (ein Original,
1. Kopie) in deutscher Sprache einzureichen. Die schriftliche
Übermittlung hat unter expliziter Angabe der Verfahrensnummer
2018-1001582 auf dem verschlossenen Behältnis / Umschlag zu erfolgen
(Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle die
Übersendung per Telefax oder per E- Mail ist nicht zulässig). Hierzu
ist das entsprechende Formular Kennzettel Teilnahmeauftrag zu
verwenden, welches aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich ist.
4) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
a) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3
veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den
ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der
Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung
zu stellen.
b) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den
Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in
Verhandlungen einzutreten.
5) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter
dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
6) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens
[7.11.2018] in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer
I.1) vorliegen.
7) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der
Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende
Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor,
bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen
Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89 / 2176-2411
E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 89 / 2176-2847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem AG gerügt werden.
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind,
innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw.
Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den weiteren Vergabeunterlagen
erkennbar sind, innerhalb der Angebotsfrist gegenüber dem AG gerügt
werden.
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Nachtrag auf Nachprüfung bei
der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift
innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der
Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag
ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB
vorliegen.
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe Ziffer VI.4.1)
München
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2018
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4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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