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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Königs Wusterhausen
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 410399-2018 (ID: 2018092009180976517)
Veröffentlicht: 20.09.2018
*
DE-Königs Wusterhausen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 181/2018 410399
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Königs Wusterhausen
Schlossstraße 3
Königs Wusterhausen
15711
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich II Zentrale Dienste, Sachgebiet 30
Vergabe/Recht
Telefon: +49 3375273-513
E-Mail: [1]vergabe@stadt-kw.de
Fax: +49 3375273-218
NUTS-Code: DE406
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.koenigs-wusterhausen.de/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YHWDMX
1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadt Königs Wusterhausen, Ersatzneubau der Grundschule Zeesen;
Fachplanung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-202-TNW-V
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Königs Wusterhausen beabsichtigt den Ersatzneubau einer
Grundschule im Ortsteil Zeesen. Der derzeitige Schulkomplex besteht aus
4 verschiedenen Gebäuden und wird durch die innerörtliche Straße
(Fasanenstraße) getrennt. Auf der westlichen Seite der Fasanenstraße 7
befindet sich der kleinere Teil und auf der gegenüberliegenden
Straßenseite der Fasanenstraße 1-3 der größere Teil der Zeesener
Grundschule.
Die Stadt Königs Wusterhausen hat die Neuordnung des Bildungs- und
Kulturstandortes Zeesen beschlossen. Entsprechend soll der Schulcampus
ausschließlich auf der Fläche der Fasanenstraße 1-3 sowie weiteren
angekauften benachbarten und noch unbebauten Flächen bestehen. Der
Neubau der Grundschule ersetzt den Schulaltbau. Neben dem Ersatzneubau
der Grundschule sind ferner auch der Neubau einer Einfeldhalle, der
Umbau einer Mehrzweckhalle sowie die vollständige Überarbeitung der
Freiflächen mit Außenanlagen und Sportanlagen vorgesehen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406
Hauptort der Ausführung:
Fasanenstraße 1-3 15711 Königs Wusterhausen Ortsteil Zeesen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Aufgabe umfassen Planungsleistungen für die Leistungsbilder
Fachplanung Technische Ausrüstung (Teil 4, Abschnitt 2) §§ 53-56 sowie
Tragwerksplanung (Teil 4, Abschnitt 1) §§ 49-52 nach HOAI 2013:
Fachplanung Technische Ausrüstung, Grundleistungen der
Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 15 Nummer 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI
2013,
Fachplanung Tragwerksplanung, Grundleistungen der Leistungsphasen 1
bis 3 gemäß Anlage 14 Nummer 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2013.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
bestimmt werden. Die Laufzeit wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber
festgelegt.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der
zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den
verbleibenden Bewerbern durch Los verfahren getroffen (§ 75 Abs. 6
VgV).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält weitere Planungsleistungen optional zu
vergeben. Ein besteht kein Anspruch auf Beauftragung der optionalen
Planungsleistungen.
Weitere Planungsleistungen sind:
Fachplanung Technische Ausrüstung, Grundleistungen der
Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 15 Nummer 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI
2013,
Fachplanung Tragwerksplanung, Grundleistungen der Leistungsphasen 4
bis 6 gemäß Anlage 14 Nummer 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2013,
besondere Leistungen zum Leistungsbild Fachplanung Technische
Ausrüstung: Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel
Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand,
besondere Leistungen zum Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung:
Ingenieur technische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf
Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen; Ingenieur
technische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und
Lehrgerüst, Kranbahnen, Baugrubensicherung.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die folgenden Nachweise und Eigenerklärungen sind vom Bewerber mit dem
Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
Für den TGA-Planer sowie Tragwerksplaner:
Nachweis zur Berechtigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44
VgV gemäß Vorgaben des EU-Staates in dem der Bewerber ansässig ist.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die folgenden Nachweise und Eigenerklärungen sind vom Bewerber mit dem
Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
Für den TGA-Planer sowie Tragwerksplaner:
a) Nachweis einer bestehender Berufshaftpflichtversicherung (nicht
älter als 12 Monate mit Ausweisung der Gültigkeitsdauer).
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bei einem
Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat oder einem
Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassen ist. Die Versicherung muss für die Dauer der
Vertragslaufzeit des zu vergebenen Vertrages bestehen bleiben;
b) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu a) Höhe Deckungssumme Berufshaftpflichtversicherung mind. 2 000
000,00 EUR für Personenschäden sowie mind. 1 000 000,00 EUR für Sach-
und Vermögensschäden. Bei nicht ausreichender Deckungssumme ist die
entsprechende Zusicherung der Versicherung des Bewerbers/Mitglied der
Bewerbergemeinschaft, im Auftragsfall die bestehende
Berufshaftpflichtversicherung an die geforderte Deckungssumme
anzupassen, als Nachweis ausreichend.
Zu b) Höhe Gesamtumsatz mind. 250 000,00 EUR je Geschäftsjahr für den
TGA-Planer und Höhe Gesamtumsatz mind. 80 000,00 EUR je Geschäftsjahr
für den Tragwerksplaner.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die folgenden Nachweise und Eigenerklärungen sind vom Bewerber mit dem
Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
A) Für TGA-Planer:
A1. 2 Referenzen für Hochbauprojekte aus dem Bereich soziale
Infrastruktur (Kindertagesstätten / Schulen / Hort / Betreuung /
öffentliche Verwaltung) innerhalb der letzten 5 Jahre, bei dem die
Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne der HOAI 2013 vollständig erbracht
wurden.
Anerkannt werden realisierte Referenzobjekte, wenn die angegebenen
Planungsleistungen erbracht wurden und die Mindesthöhe der
Nettobaukosten erfüllt werden.
B) Für Tragwerksplaner:
B1. 2 Referenzen für Hochbauprojekte aus dem Bereich soziale
Infrastruktur (Kindertagesstätten / Schulen / Hort / Betreuung /
öffentliche Verwaltung) innerhalb der letzten 5 Jahre, bei dem die
Leistungsphasen 2 bis 6 im Sinne der HOAI 2013 vollständig erbracht
wurde.
Anerkannt werden realisierte Referenzobjekte, wenn die angegebenen
Planungsleistungen erbracht wurden und die Mindesthöhe der
Nettobaukosten erfüllt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu A1.) Nettobaukosten nach DIN 276 (KG 400) der Referenzprojekte in
Höhe von mind. 300 000,00 EUR,
Zu B1.) Nettobaukosten nach DIN 276 (KG 300 und 400) der
Referenzprojekte in Höhe von mind. 3 000 000,00 EUR.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die folgenden Nachweise und Eigenerklärungen sind vom Bewerber mit dem
Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen.
Für den TGA-Planer sowie Tragwerksplaner:
a) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 42 VgV i. V. m. §§ 123
und 124 GWB vorliegen;
b) Erklärung, dass die Bestimmungen nach § 128 Abs. 1 GWB eingehalten
werden;
c) Eigenerklärung, dass gemäß § 73 Abs. 3 VgV die Leistungen unabhängig
von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/10/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/11/2018
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/03/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Nachweis zur
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorlegen.
Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie
zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind insgesamt
vollständig vorzulegen und werden kumulativ betrachtet. Hiervon
ausgenommen ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, welcher
von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen ist.
Von jedem Mitglied ist eine Erklärung abzugeben, dass keine
Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
Zusätzlich ist eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft zur
gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Bildung der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis
seiner/ihrer Eignung eines Dritten/anderen Unternehmens
(Eignungsleihe), so sind die Erklärungen und Nachweise in Bezug auf den
Umfang der Eignungsleihe, für die Dritten/anderen Unternehmen
vorzulegen.
Ferner ist durch den Dritten/anderen Unternehmen eine Erklärung
abzugeben, dass keine Ausschlussgründenach §§ 123 und 124 GWB
vorliegen.
Des Weiteren ist die dafür vorgesehenen Kapazität im Antrag des
Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Gleichfalls ist der
Nachweis zu führen, dass dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft die
Leistungsfähigkeit des Dritten/anderen Unternehmens zur Verfügung steht
Verpflichtungserklärung Dritter/anderer Unternehmen.
Nimmt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des
Dritten/anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder
finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit der
Verpflichtungserklärung eine Haftungserklärung zur gemeinsamen Haftung
bei Auftragsausführung abzugeben;
c) Beabsichtigt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft, Teile der
Leistungen von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen, so sind die
entsprechenden Teilleistungen und der Name (inkl. Kontaktdaten) des
Unterauftragnehmers im Antrag des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft
anzugeben. Durch den Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft ist
diesbezügliche die Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers
vorzulegen.
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat nachzuweisen, dass der
Unterauftragnehmer geeignet ist. Die Hinweise der Vergabeunterlagen
sind hierbei zu beachten;
d) Die zur Verfügung stehenden Formblätter sind zu verwenden;
e) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem
Vergabemarktplatz Brandenburg, unter
htp://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/, elektronisch
bereitgestellt. Sie stehen dort vollständig bereit und sind kostenlos
herunterzuladen. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen;
f) Auskünfte erteilt die Vergabestelle der Stadt Königs Wusterhausen.
Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Anfragen
über die Kommunikationsfunktion des elektronischen Projektraums auf dem
Vergabemarktplatz Brandenburg, unter
[4]http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VPCenter, erteilt. Bitte
beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g.
Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine
Registrierung stellt weiterhin sicher, dass die Bewerber über
Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu Bewerber
fragen unverzüglich informiert werden.
Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte
Informationen zu den Vergabeunterlagen und zum Anschreiben bis
spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist allen Unternehmen in
gleicher Weise zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWDMX1
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 3318660
E-Mail: [5]poststelle@mwe.brandenburg.de
Fax: +49 3318661533
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche
Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse
am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich II Zentrale Dienste, Sachgebiet
30 Vergabe/RechtSchlossstraße
Schlossstraße 3
Königs Wusterhausen
15711
Deutschland
Telefon: +49 3375273-513
E-Mail: [6]vergabe@stadt-kw.de
Fax: +49 3375273-218
Internet-Adresse: [7]www.koenigs-wusterhausen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/09/2018
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References
1. mailto:vergabe@stadt-kw.de?subject=TED
2. http://www.koenigs-wusterhausen.de/
3. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/notice/CXP9YHWDMX1
4. http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VPCenter
5. mailto:poststelle@mwe.brandenburg.de?subject=TED
6. mailto:vergabe@stadt-kw.de?subject=TED
7. http://www.koenigs-wusterhausen.de/
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