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Ausschreibung: Ausrüstung für Tomografie - DE-Hamburg
Ausrüstung für Tomografie
Dokument Nr...: 405645-2018 (ID: 2018091809223571294)
Veröffentlicht: 18.09.2018
*
DE-Hamburg: Ausrüstung für Tomografie
2018/S 179/2018 405645
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Martinistr. 52
Hamburg
20251
Deutschland
Kontaktstelle(n): Strategischer Einkauf Submissionsstelle
Telefon: +49 40741055921
E-Mail: [1]submissionsstelle@uke.de
Fax: +49 40741057412
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.uke.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Computertomograph (CT)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33115000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung und Inbetriebnahme eines Computertomographen in der
Radiologie
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Zur Akut-Diagnostik von polytraumatisierten Patienten, insbesondere
auch für die Schlaganfall- und CT-Kardiodiagnostik ist die Lieferung
und Inbetriebnahme eines High-End CT Systems (SOMATOM FORCE) für die
Radiologie beabsichtigt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Werte unter II. 1. 7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nur
mit 0,01 EUR benannt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung,
weshalb beabsichtigt ist, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Information, mit dem unter V.2.3) genannten
Auftragnehmer zu schließen.
Die Lieferung eines CT-Systems mit den für den Auftraggeber notwendigen
Funktionalitäten kann nur durch das ausgewählte Unternehmen erbracht
werden.
Das CT System SOMATOM FORCE (VB10) bietet für die derzeitigen
klinischen Schwerpunkte in der CT-Akutdiagnostik des UKE zahlreiche
technologische und somit klinische Vorteile, wie sie gegenwärtig von
keinem anderen auf dem Markt verfügbaren CT-System in dieser Ausprägung
erfüllt werden. Hierzu gehören neben den Fragestellungen zur
Akut-Diagnostik von polytraumatisierten Patienten insbesondere auch die
Schlaganfall- und CT-Kardiodiagnostik.
In der Akutmedizin ist bei den inkooperativen Patienten während der
Untersuchung kein Atemanhalten notwendig. In der Stroke Unit ist die
Perfusionsuntersuchung mit Ganzhirnabdeckung möglich (schneller
Shuttel-Mode). In der Chest Pain Unit ein Tripple Rule Out mit nur
einem Scan in < 1 sek. sowie lediglich 3 mSv Dosis. In der Kardiologie
ist es u.a. durch die hohe zeitliche Auflösung möglich, alle Segmente
bei allen Herzfrequenzen in diagnostischer Qualität zu erfassen.
Weiterhin ist eine Stress Perfusion mit einer Herzrate von > 90 bpm
möglich.
Die 4D-Angiographie ist mit bis zu 80 cm Abdeckung in Z-Richtung
möglich. Damit ist eine klinisch relevante Kontrastmittelreduktion von
bis zu 50 %, durch High-Speed Scantechnologie und niedrige kV möglich.
Diese Beispiele stellen klinisch relevante Alleinstellungsmerkmale des
Systems dar. Ein Wettbewerb liegt daher aus technischen Gründen nicht
vor.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/09/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Siemens Healthcare GmbH
Erlangen
Deutschland
NUTS-Code: DE252
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der
Konzession: 0.01 EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 40428231448
E-Mail: [3]vergabekammer@fb.hamburg.de
Fax: +49 40428232020
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr
als 15 Kalendertage nach Eingang derMitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB
sind zu beachten. Erkennt einBieter Verstöße gegen Vergabevorschriften,
so hat er diese spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen
nachKenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und
160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch
nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung.
Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
gelten ergänzend die Fristen aus § 135(Abs. 3) GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2018
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References
1. mailto:submissionsstelle@uke.de?subject=TED
2. http://www.uke.de/
3. mailto:vergabekammer@fb.hamburg.de?subject=TED
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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