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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Altenholz
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 308739-2018 (ID: 2018071709301866678)
Veröffentlicht: 17.07.2018
*
  DE-Altenholz: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2018/S 135/2018 308739
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Dataport AöR
   Altenholzer Straße 10-14
   Altenholz
   24161
   Deutschland
   Telefon: +49 40428460
   E-Mail: [1]dataportevergabe9283@dataport.de
   NUTS-Code: DEF0
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.dataport.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderF
   iles.ashx?subProjectId=MMavQUkAe8I%3d
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierp
   ortal/dataport
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstleistungen E-Government und Digitalisierung
   Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2018000018
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen zu verschiedenen
   Aufgabengebieten bei der Gestaltung und Umsetzung der Digitalisierungs-
   und E-Government-Strategien der Verw. in den Ländern HB, FHH, ST und
   SH, sowie des Auftraggebers Dataport.
   E-Government beinhaltet den Einsatz moderner Informations- und
   Kommunikationstechnik (IT) in öff. Verw. in Verbindung mit org.
   Veränderungen in den Geschäftsprozessen zur Durchführung von IuK- und
   Transaktionsprozessen innerhalb und zwischen staatl. Institutionen,
   sowie zu Bürgern oder Unternehmen. Digitalisierung umfasst zusätzlich
   IT-Lösungen, die unabhängig von Verwaltungsprozessen das private und
   privatwirtschaftliche Umfeld betreffen.
   Bei der Digitalisierung sind die o.g. Verw. und Dataport durch
   unterschiedliche Beratungsleistungen zu unterstützen. Dabei sollen die
   IT-gestützten Verfahren der Verw. unter Einbeziehung rechtl. u. org.
   Vorgaben nutzerbezogen, effizienter, innovativer, interaktiver u.
   barrierefrei (digital) gestaltet werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEF02
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Vergabe ist die Erbringung von Dienstleistungen zu
   verschiedenen Aufgabengebieten bei der Gestaltung und Umsetzung der
   Digitalisierungs- und E-Government-Strategien der Verwaltungen in den
   Ländern Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, sowie
   des Auftraggebers Dataport.
   E-Government beinhaltet den Einsatz moderner Informations- und
   Kommunikationstechnik (IT) in öffentlichen Verwaltungen in Verbindung
   mit organisatorischen Veränderungen in den Geschäftsprozessen zur
   Durchführung von IuK- und Transaktionsprozessen innerhalb und zwischen
   staatlichen Institutionen, sowie zu Bürgern oder Unternehmen.
   Digitalisierung umfasst zusätzlich IT-Lösungen, die unabhängig von
   Verwaltungsprozessen das private und privatwirtschaftliche Umfeld
   betreffen.
   Bei der Digitalisierung sind die o.g. Verwaltungen und Dataport durch
   unterschiedliche Beratungsleistungen zu unterstützen. Dabei sollen die
   IT-gestützten Verfahren der Verwaltungen unter Einbeziehung rechtlicher
   und organisatorischer Vorgaben nutzerbezogen, effizienter, innovativer,
   interaktiver u. barrierefrei (digital) gestaltet werden.
   Über diese Leistungen soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Zur
   Erfüllung dieser Aufgaben ist es unverzichtbar, dass der auszuwählende
   Rahmenvertragspartner seinen Tätigkeitsschwerpunkt u.a. im Public
   Sector hat und die Bereiche Digitalisierung einschließlich E-Government
   durch sein Portfolio abdeckt. Wünschenswert ist dabei auch die
   Einbringung von Know-how aus dem privatwirtschaftlichen Bereich.
   Die vom Rahmenvertragspartner eingesetzten Expertinnen und Experten
   müssen einerseits Strukturen und Verfahrensspezifika von Landes- und
   Kommunalverwaltungen kennen. Andererseits sollen diese jedoch auch in
   der Lage sein, die Verwaltungen durch Kreativität und
   fachübergreifendes Denken im digitalen Transformationsprozess zu
   unterstützen.
   Der Personaleinsatz wird dabei in unterschiedlicher Konstellation
   erfolgen. Neben dem alleinigen Einsatz des Rahmenvertragspartners
   werden die einzelne Projekte durch interdisziplinäre oder auch
   gemischte Teams (sequenziell, parallel, gemeinsam) mit dem jeweiligen
   Bezugsberechtigten und Auftraggeber zu leisten sein.
   Der Rahmenvertragspartner muss im Zuge der Aufgabenerfüllung in
   personeller und organisatorischer Hinsicht unbedingt in der Lage sein,
   auch kurzfristig adäquaten personellen Austausch zu gewährleisten und
   weitere Ressourcen in ein Projekt einzubringen. Dazu ist zur weiteren
   Flexibilisierung die Möglichkeit der Nutzung von nearshoring- und/oder
   onshoring-Centern oder dem Einsatz von Freelancern zulässig, sofern
   weitere gesetzliche Anforderungen dem nicht entgegenstehen.
   Zur zweckgerechten Aufgabenerfüllung ist die Generierung
   wissenschaftlichen Wissens ebenso selbstverständlich wie eine
   produktneutrale Ausrichtung in den Dienstleistungen.
   Der Rahmenvertragspartner muss gewährleisten, dass den eingesetzten
   Expertin-nen und Experten das neueste Fachwissen und die einschlägigen
   Firmenerfahrungen zur Verfügung stehen.
   Neben expliziten Vorgaben für die Ausgestaltung des zukünftigen
   operativen Geschäftes erwartet der Auftraggeber auch Vorschläge zur
   Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, wie z.B. dem Betrieb einer
   Geschäftsstelle, dem Partner- und Eskalationsmanagement und die Nutzung
   von Instrumente zum Monitoring und der Erfolgsmessung.
   Auf Basis der bisherigen Planungen beläuft sich der geschätzte
   Personalbedarf aktuell in Summe für eine Vertragslaufzeit von vier
   Jahren auf ca. 73 100 Personentagen. Dafür sucht Dataport einen
   Rahmenvertragspartner, der passend qualifiziertes Personal
   termingerecht bereitstellen kann.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 50
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2019
   Ende: 28/02/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Es besteht die Option, den Vertrag um ein Jahr, bis zum 28.2.2023 zu
   verlängern.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 4
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Der Auftraggeber hat verschiedene Mindest- und Bewertungskriterien zur
   Überprüfung der Bereiche Fachkunde, wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   festgelegt. Diese sind unter III. ausführlich und in den
   Vergabeunterlagen abschließend dargestellt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Für den Nachweis der Eignung hat der Bewerber mehrere Unterlagen
   auszufüllen und einzureichen. Diese sind Bestandteil der
   Vergabeunterlagen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Als fachkundig ist nur derjenige Bewerber anzusehen, der über die
   Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt, um den zu
   vergebenden Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen.
   Ein Bewerber gilt in diesem Vergabeverfahren als fachkundig, wenn er
   aufgrund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner Position
   und seiner strategischen Ausrichtung am Markt keinen Anlass zu Zweifeln
   gibt, den zu vergebenden Auftrag (bzw. den ihn davon betreffenden Teil)
   fachgerecht ausführen zu können. Bei Bewerbergemeinschaften oder
   privilegierten Unterauftragnehmerschaften gilt der stärkste
   Einzelnachweis eines an der Bewerbergemeinschaft beteiligten
   Unternehmens bzw. eines privilegierten Unterauftragnehmers für die
   Beurteilung des Teilnahmeantrags in dieser Hinsicht.
   Zur Feststellung der Fachkunde werden die Angaben zum Eignungskriterium
   Unternehmensbeschreibung ausgewertet.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es wurden folgendes Mindestkriterium für die wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
   a) Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages
   Die Angaben in der ANLAGE 2 Umsatz werden daraufhin überprüft, ob der
   Umsatz in den angegebenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) mindestens
   19 Mio. Euro im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt.
   Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann
   eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen
   wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
   Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann
   zwingend vom Verfahren auszuschließen.
   Der Nachweis Anlage Umsatzkennzahlen ist im Falle von
   Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für
   jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die
   Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten
   Unterauftragnehmern werden addiert.
   Neben den o.a. Unterlagen werden für die Feststellung der
   wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit die Anlagen Liste
   privilegierter Unterauftragnehmer, Erklärung Unterauftragnehmer sowie
   Erklärung Bewerbergemein-schaft ausgewertet.
   Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er
   die o.g. Mindestanforderungen an Umsatzkennzahlen erfüllt.
   Erfüllt ein Bewerber zwar die Voraussetzungen nach vorstehendem Satz,
   haben der Auftraggeber oder die Vergabestelle aber Kenntnis von
   Umständen, die der Annahme der Leistungsfähigkeit des Bewerbers
   gleichwohl entgegenstehen könnten, so wird die Leistungsfähigkeit des
   Bewerbers abschließend nach allgemeinen Grundsätzen bewertet.
   Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit
   weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen,
   um seine Angaben überprüfen zu können.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es wurden folgende Mindestkriteren für die technische und berufliche
   Leistungsfähigkeit festgelegt:
    Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn
   er in der Nutzwertanalyse hinsichtlich der Bewertungskriterien
   zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren
   Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht.
    Zusätzlich wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in
   folgenden Fällen verneint:
   1) Die Anlage 3 Referenzliste enthält kein im Wesentlichen
   vergleichbares Referenzprojekt.
   2) In der ANLAGE 4 Erklärung Beschäftigtenzahl liegen die Zahlen des
   dritten Geschäftsjahrs jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten
   Geschäftsjahrs.
   3) In der ANLAGE 5 Erklärung qualifiziertes Personal ergibt die Summe
   der auszufüllenden Spalten je Skill/Skillkategorie nicht mindestens die
   Zahl, die in der letzten Spalte Mindestpersonenanzahl vorgefüllt ist
   (siehe im Einzelnen unten).
   Für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   hat der Auftraggeber folgende Bewertungskriterien festgelegt:
   a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand: 45 %
   [Auswertung der Anlage 3 Referenzliste]
   Der Bewerber benennt in der Anlage 3 Referenzliste im Wesentlichen
   ver-gleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 30.6.2015 erfolgreich
   abgeschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind
   die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese
   gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit
   mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
   (Nähere Angaben zu der Bewertung der Referenzen und den Vorgaben zu den
   Referenzen finden sich in den Vergabeunterlagen)
   b) Beschäftigtenzahl: 15 %
   [Auswertung der Anlage 4 Erklärung Beschäftigtenzahl]
   Hier wird vor allem die Kontinuität der Beschäftigtenzahl bewertet.
   Nähere Angaben zu der Bewertung der Beschäftigtenzahl und den Vorgaben
   zu den Beschäftigtenzahlen finden sich in den Vergabeunterlagen
   b) Qualifiziertes Personal: 30 %
   [Auswertung der Anlage 5 Erklärung qualifiziertes Personal]
   Der Bewerber reicht die Anlage 5 Erklärung qualifiziertes Personal
   vollständig ausgefüllt ein. Je Jobprofil werden in den vorgesehenen
   Zeilen die jeweiligen Karrieresstufen gefüllt mit dem tatsächlich
   vorhandenen Personal. Die Summe der auszufüllenden Zeile je
   Karrierestufe muss mindestens die Zahl ergeben, die in der letzten
   Spalte Mindestpersonenanzahl vorgefüllt ist. Ist dies nicht der Fall,
   kann die Prognose, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei
   und fristgerecht ausführen wird, nicht gestellt werden, so dass die
   Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung
   ausgeschlossen wird.
   Über diese Mindestanforderung hinaus werden die Punkte wie folgt
   vergegeben:
   Für jede Karrierestufe wird getrennt eine Note gebildet. Anschließend
   werden alle so erteilten Einzelnoten addiert und anschließend durch die
   Anzahl der Karrierestufen-Zeilen geteilt (es wird ein Mittelwert
   gebildet, dieser wird kaufmännisch gerundet in der zweiten Stelle nach
   dem Komma, z.B. von 4,512 auf 4,51). Der auf diese Weise sich ergebende
   Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium
   Qualifiziertes Personal.
   Nähere Angaben zu der Bewertung der Qualifikation des Personals und den
   Vorgaben zu der Qualifikation des Personals finden sich in den
   Vergabeunterlagen
   c) Qualitätsmanagement: 10 %
   [Auswertung der Anlage 6 Qualitätsmanagement]
   Für die Darstellung des Qualitätsmanagementsystems haben Einzelbewerber
   den Vordruck ANLAGE 6 Qualitätsmanagement und Bewerbergemeinschaften
   sowie Bewerber mit privilegierten Nachunternehmerschaften den Vordruck
   Anlage 6-1 Qualitätsmanagement zu verwenden. Nähere Angaben zu der
   Bewertung des Qualitätsmanagementes und den Vorgaben zu dem
   Qualitätsmanagement finden sich in den Vergabeunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
    deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
    keine Anwendung der Technologie von L. Ron Hubbard bei der
   Auftragsdurchführung;
    Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein
   (TTG);
    Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
    Zertifizierung nach SÜG.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 16/08/2018
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 10/09/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine
   Registrierung des interessierten Unternehmens (siehe Seite 2) sowie die
   Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software
   erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur
   Teilnahmeantrags-/Angebotserstellung und einreichung können vom
   Bewerber/Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der
   Bewerber/Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und
   insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten
   werden.
   Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im
   laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende
   Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der
   Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes/des
   Teilnahmeantrages erstmalig initiiert hat. Der Bewerber/Bieter hat
   daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung
   eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
   Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet
   ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten
   (Abschnitt Nachrichten) statt.
   Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische
   Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze
   bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und
   Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
   Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische
   Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene
   Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird
   die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren
   bekannte E-Mail-Adresse des Bewerbers/Bieters (s.o.) senden.
   Dem Bewerber obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der
   Vergabeunterlagen Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden
   gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass
   ein Teilnahmeantrag/Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen
   abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
   Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den
   Teilnahmeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der
   Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von
   Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder
   Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu
   seinen Lasten.
   Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu
   dem in der Projektinformation als Schluss Frageforum bezeichneten
   Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln
   über die Senden Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet
   darum, jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem
   ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage
   bezieht (z.B. Teilnahmeunterlage).
   Die Vergabestelle weist darauf hin, dass im Rahmen des
   Teilnahmewettbewerbes inhaltliche Fragen der Bewerber zum Entwurf der
   Leistungsbeschreibung, den dazugehörigen Anlagen sowie den weiteren
   vertraglichen Regelungen nur in dem Umfang beantwortet werden, wie es
   zur Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich ist.
   Ist bereits jetzt oder wird im Laufe des Vergabeverfahrens die
   Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren
   gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder
   beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt, oder befindet
   sich der Bewerber bereits jetzt oder im Laufe des Vergabeverfahrens in
   Liquidation oder stellt er seine Tätigkeit ein, so ist dies
   unverzüglich mitzuteilen.
   Ebenso mitzuteilen ist jeder Umstand, der eine/mehrere Erklärung/en des
   Teilnahmeantrages nachträglich in Frage stellt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
   Große Bleichen 27
   Hamburg
   20354
   Deutschland
   Telefon: +49 40428231491
   E-Mail: [5]vergabekammer@fb.hamburg.de
   Fax: +49 40428232020
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) hin. Dieser lautet:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden;
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/07/2018
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   2. http://www.dataport.de/
   3. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=MMavQUkAe8I%3d
   4. https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport
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